Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
30.01.18, 18:16
Aktualisiert
26.04.18, 11:32
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Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl
Kreuzau, 29.01.2018
Vorlagen-Nr.: 28/2012 7. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
06.03.2018
12.03.2018
10.04.2018
24.04.2018
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“
I. Sach- und Rechtslage:
Unter der Sitzungsvorlage 28/2012 6. Ergänzung wurde im Herbst 2017 zuletzt über den
Bebauungsplan E 28 beraten. Dabei ging es insbesondere um die Fragestellung, ob sich eine
maximale Produktionskapazität von 1.000 t/d im Bebauungsplan städtebaulich hinreichend
begründen lässt, um dies als Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Hierzu hat das
von der Gemeinde beauftrage Büro IBK Immissionsschallschutz auf Basis einer
Emissionsbetrachtung erste Untersuchungen zum Lärm durch Lkw-Verkehr in der Mühlengasse
untersucht. Die Ergebnisse sind Ihnen im Bau- und Planungsausschuss vom 19.09.2017
vorgestellt worden.
Im Ausschuss wurde durch die Ausschussmitglieder festgestellt, dass die durchgeführte
Emissionsbetrachtung nicht zur Entscheidungsfindung ausreicht, da zu viele Unabwägbarkeiten in
der Berechnung vorliegen. In weitergehenden Untersuchungen müssen Immissionswerte an den
betroffenen Wohngebäuden in der Mühlengasse ermittelt werden. Im Ausschuss wurde sich
darauf verständigt, dass der Kreis Düren als Straßenbaulastträger sich mit der Beauftragung der
weitergehenden schalltechnischen Untersuchung befassen müsse. Dementsprechend wurde der
Beschlussvorschlag zur VL 28/2012 6. Ergänzung geändert und vom Rat am 18.10.2017
einstimmig beschlossen. Der Beschluss wurde zudem um die Messung von Feinstaub- und
Stickstoffoxidwerten in der Mühlengasse ergänzt, die der Kreis Düren als Straßenbaulastträger
durchführen soll.
Zwischenzeitlich hat die Gemeinde in einem ausführlichen Gespräch am 22.11.2017 mit Vertretern
des Kreises Düren die Sachlage erörtert und dies in einem Schreiben vom 29.11.2017 nochmals
dargelegt (das Schreiben liegt als Anlage 1a bei). Das Antwortschreiben des Kreises vom
11.01.2018 liegt als Anlage 1b bei. Darin sagt der Kreis Düren zu, das vertiefende Gutachten in
Auftrag zu geben.
Bezüglich der Messung von Stickstoffoxiden kann ich mitteilen, dass das Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz NRW auf Anfrage der Gemeinde Kreuzau Mitte Dezember eine
Stickstoffoxid-Messstation in der Mühlengasse errichtet und in Betrieb genommen hat. Sobald
erste Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung hierzu informieren. Auf die Einrichtung einer
Messstation für Feinstaub wurde seitens des LANUV verzichtet, da in den vergangenen Jahren die
Messwerte aus zahlreichen vorhandenen Stationen unter den kritischen Grenzwerten lagen und
dies für Kreuzau ausgeschlossen wird.
Im Hinblick auf den weiteren Verfahrensgang zur Aufstellung des Bebauungsplans E 28 wird
seitens der Verwaltung weiterhin vorgeschlagen keine Beschränkung der Produktionskapazität in
den Bebauungsplan festzusetzen und ein (eingeschränktes) Industriegebiet auszuweisen. Eine
Produktionskapazitätsbeschränkung könnte nur in einem Sondergebiet festgesetzt werden (siehe
Stellungnahme Dr. Oerder vom 22.06.2015). Eine solche Festsetzung lässt sich nach Ansicht der
Verwaltung nicht hinreichend begründen. Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde diese Festsetzung seitens der Bezirksregierung Köln
und der Industrie- und Handelskammer Aachen für unzulässig gewertet und angeregt, die
Festsetzung aus dem Entwurf zu entnehmen.
Weiter empfiehlt die Verwaltung die städtebauliche Abwägung zu den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen und die Verwaltung zu
ermächtigen den Bebauungsplanentwurf entsprechend der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
anzupassen. Die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie die
Abwägungsvorschläge sind als Anlage 2 und 3 beigefügt. Ferner wird die Verwaltung den
Bebauungsplanentwurf so anpassen, dass keine maximal zulässigen Gebäude- oder Firsthöhen,
sondern maximal zulässige Höhen baulicher Anlagen im Bebauungsplan festgesetzt werden. Ich
verweise hierzu auf die Ausführungen der BR Köln, Dez. 35, im Rahmen des BImSch-Antrages
der Niederauer Mühle zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung (Mitteilungsvorlage
35/2017 für den Rat, 25.04.2017).
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die Aufstellung des Bebauungsplans E 28 stehen Mittel in Höhe von 60.000 Euro unter der
Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529104 bereit.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die in den beigefügten Anlagen 2 und 3 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der Abwägung
anzupassen und zum Beschluss zur Durchführung der Offenlage vorzulegen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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