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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
76 kB
Erstellt
30.01.18, 18:16
Aktualisiert
26.04.18, 11:32
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl Kreuzau, 29.01.2018 Vorlagen-Nr.: 28/2012 7. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 06.03.2018 12.03.2018 10.04.2018 24.04.2018 Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“ I. Sach- und Rechtslage: Unter der Sitzungsvorlage 28/2012 6. Ergänzung wurde im Herbst 2017 zuletzt über den Bebauungsplan E 28 beraten. Dabei ging es insbesondere um die Fragestellung, ob sich eine maximale Produktionskapazität von 1.000 t/d im Bebauungsplan städtebaulich hinreichend begründen lässt, um dies als Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Hierzu hat das von der Gemeinde beauftrage Büro IBK Immissionsschallschutz auf Basis einer Emissionsbetrachtung erste Untersuchungen zum Lärm durch Lkw-Verkehr in der Mühlengasse untersucht. Die Ergebnisse sind Ihnen im Bau- und Planungsausschuss vom 19.09.2017 vorgestellt worden. Im Ausschuss wurde durch die Ausschussmitglieder festgestellt, dass die durchgeführte Emissionsbetrachtung nicht zur Entscheidungsfindung ausreicht, da zu viele Unabwägbarkeiten in der Berechnung vorliegen. In weitergehenden Untersuchungen müssen Immissionswerte an den betroffenen Wohngebäuden in der Mühlengasse ermittelt werden. Im Ausschuss wurde sich darauf verständigt, dass der Kreis Düren als Straßenbaulastträger sich mit der Beauftragung der weitergehenden schalltechnischen Untersuchung befassen müsse. Dementsprechend wurde der Beschlussvorschlag zur VL 28/2012 6. Ergänzung geändert und vom Rat am 18.10.2017 einstimmig beschlossen. Der Beschluss wurde zudem um die Messung von Feinstaub- und Stickstoffoxidwerten in der Mühlengasse ergänzt, die der Kreis Düren als Straßenbaulastträger durchführen soll. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde in einem ausführlichen Gespräch am 22.11.2017 mit Vertretern des Kreises Düren die Sachlage erörtert und dies in einem Schreiben vom 29.11.2017 nochmals dargelegt (das Schreiben liegt als Anlage 1a bei). Das Antwortschreiben des Kreises vom 11.01.2018 liegt als Anlage 1b bei. Darin sagt der Kreis Düren zu, das vertiefende Gutachten in Auftrag zu geben. Bezüglich der Messung von Stickstoffoxiden kann ich mitteilen, dass das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW auf Anfrage der Gemeinde Kreuzau Mitte Dezember eine Stickstoffoxid-Messstation in der Mühlengasse errichtet und in Betrieb genommen hat. Sobald erste Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung hierzu informieren. Auf die Einrichtung einer Messstation für Feinstaub wurde seitens des LANUV verzichtet, da in den vergangenen Jahren die Messwerte aus zahlreichen vorhandenen Stationen unter den kritischen Grenzwerten lagen und dies für Kreuzau ausgeschlossen wird. Im Hinblick auf den weiteren Verfahrensgang zur Aufstellung des Bebauungsplans E 28 wird seitens der Verwaltung weiterhin vorgeschlagen keine Beschränkung der Produktionskapazität in den Bebauungsplan festzusetzen und ein (eingeschränktes) Industriegebiet auszuweisen. Eine Produktionskapazitätsbeschränkung könnte nur in einem Sondergebiet festgesetzt werden (siehe Stellungnahme Dr. Oerder vom 22.06.2015). Eine solche Festsetzung lässt sich nach Ansicht der Verwaltung nicht hinreichend begründen. Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde diese Festsetzung seitens der Bezirksregierung Köln und der Industrie- und Handelskammer Aachen für unzulässig gewertet und angeregt, die Festsetzung aus dem Entwurf zu entnehmen. Weiter empfiehlt die Verwaltung die städtebauliche Abwägung zu den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen und die Verwaltung zu ermächtigen den Bebauungsplanentwurf entsprechend der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren anzupassen. Die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie die Abwägungsvorschläge sind als Anlage 2 und 3 beigefügt. Ferner wird die Verwaltung den Bebauungsplanentwurf so anpassen, dass keine maximal zulässigen Gebäude- oder Firsthöhen, sondern maximal zulässige Höhen baulicher Anlagen im Bebauungsplan festgesetzt werden. Ich verweise hierzu auf die Ausführungen der BR Köln, Dez. 35, im Rahmen des BImSch-Antrages der Niederauer Mühle zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung (Mitteilungsvorlage 35/2017 für den Rat, 25.04.2017). II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die Aufstellung des Bebauungsplans E 28 stehen Mittel in Höhe von 60.000 Euro unter der Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529104 bereit. III. Beschlussvorschlag: 1. Die in den beigefügten Anlagen 2 und 3 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der Abwägung anzupassen und zum Beschluss zur Durchführung der Offenlage vorzulegen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-