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Allgemeine Vorlage (Planzeichnung 34.FNP Ä.)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
1,1 MB
Erstellt
30.01.18, 18:16
Aktualisiert
30.01.18, 18:16
Allgemeine Vorlage (Planzeichnung 34.FNP Ä.)

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Inhalt der Datei

Anl 2 zu VL 1/2015, 3.Erg. Gemeinde Kreuzau 34. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichenerklärung Art der baulichen Nutzung gem. § 5 (2) Nr. 1 BauGB G vor der Änderung nach der Änderung SO Gewerbliche Baufläche Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung "Gartenmarkt ", max. 5.431m² Verkaufsfläche, davon max. 543 m² Randsortimente Überörtliche Verkehrsflächen und örtliche Hauptverkehrszüge gem. § 5 (2) Nr. 3 BauGB Verkehrsflächen Flächen für die Landwirtschaft und Wald gem. § 5 (2) Nr. 9a und 9b BauGB N N Fläche für die Landwirtschaft Fläche für Wald Grünflächen gem. § 5 (2) Nr. 5 BauGB Grünfläche Sportplatz Parkanlage Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen Hochspannungsleitung (oberirdisch) Hochspannungsleitung (20kV, mittlerweile rückgebaut) V 20k SO Regelungen für den Naturschutz Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts Gartenmarkt L Landschaftsschutzgebiet Sonstige Planzeichen Grenze des Gemeindegebietes M. 1:5.000 N Gewerbegebiet Stockheim Gewerbegebiet Stockheim Aufstellungsbeschluss Öffentlichkeits- und Behördenunterrichtung Öffentliche Auslegung Behördenbeteiligung Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 18.08.2015 gemäß § 1 (8) u. 2 (1) BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern. Der Beschluss wurde am 25.09.2015 ortsüblich bekanntgemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3 (1) des Baugesetzbuches erfolgte in der Zeit vom 28.09.2015 bis 30.10.2015. Zusätzlich fand am 21.10.2015 eine Informationsveranstaltung statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 (1) BauGB durch Schreiben im Zeitraum vom 22.09.2015 bis 30.10.2015 unterrichtet. Dieser Plan hat entsprechend dem Auslegungsbeschluss des Rates der Gemeinde vom 05.10.2016 gem. § 3 (2) BauGB nach ortsüblicher Bekanntmachung in der Zeit vom 28.11.2016 bis 06.01.2017 öffentlich ausgelegen. Gem. § 4 (2) BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, durch Schreiben vom 23.11.2016 aufgefordert, jeweils bis zum 06.01.2017 zu diesem Plan Stellung zu nehmen. Kreuzau, den ............................... Kreuzau, den ............................... Kreuzau, den ............................... ...................................... Bürgermeister ...................................... Bürgermeister Der Entwurf (2. Entwurf) zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung, hat gemäß §3 (2) BauGB in Verbindung mit §4a (3) BauGB, in der Zeit vom 13.11.2017 bis 27.11.2017 einschließlich, erneut öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 14.11.2017 bis 08.12.2017. Ort und Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung wurden am 27.10.2017 ortsüblich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegefrist nur zu den geänderten und ergänzten Teilen vorgebracht werden können. 0 100 200 300m Verfahrensvermerke Plangrundlage Dieser Plan wurde auf Grundlage eines Auszuges des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes erstellt. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 18.10.2017 die erneute öffentliche Auslegung des Planes gem. §4a (3) BauGB beschlossen. Kreuzau, den ............................... ...................................... Bürgermeister Rechtsgrundlagen BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414), geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBI. I. S. 2808) Kreuzau, den ............................... BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) i. d. F. vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132), geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I. S. 1057) ...................................... Bürgermeister ...................................... Bürgermeister PlanzV Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung) vom 18.12.1990 (BGBl. I. 1991 S. 58), geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBI. I. S. 1057) BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) i. d. F. vom 29.07.2009 (BGBl. I. S. 2542), geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 30.06.2017 (BGBl. I. S. 2193) Feststellungsbeschluss Genehmigung Bekanntmachung LNatSchG NRW Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz) i. d. F. vom 15.11.2016 (GV. NRW S. 934) Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am ....................... den Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Gem. § 6 BauGB ist dieser Plan mit Verfügung vom ......................... AZ. ......................... genehmigt worden. Die Erteilung der Genehmigung der Bezirksregierung Köln ist gem. § 6 (5) BauGB am ......................... ortsüblich bekannt gemacht worden. in der zum Zeitpunkt der Planaufstellung jeweils gültigen Fassung (Stand: August 2017) Gemeinde Kreuzau, 34. Änderung FNP Kreuzau Rechtsplan Kreuzau, den ............................... Köln, den ......................... Kreuzau, den ............................... ...................................... Bürgermeister Bezirksregierung Köln Im Auftrag ...................................... Bürgermeister Kreuzau, den ............................... ...................................... Bürgermeister Änderung von "gewerbliche Baufläche" in "Sonderbaufläche"