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Allgemeine Vorlage (34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
138 kB
Erstellt
30.01.18, 18:16
Aktualisiert
30.01.18, 18:16
Allgemeine Vorlage (34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB) Allgemeine Vorlage (34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl Kreuzau, 29.01.2018 Vorlagen-Nr.: 1/2015 3. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 06.03.2018 10.04.2018 24.04.2018 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Am 18.10.2017 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, beschlossen. Die erneute Offenlage hat zwischenzeitlich vom 13.11.2017 bis 27.11.2017 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.11.2017 um Stellungnahme bis zum 08.12.2017 gebeten. Bei der erneuten Offenlage handelte es sich um eine sachlich eingeschränkte erneute Offenlage. Stellungnahmen durften sich nur auf die geänderten und ergänzten Teile des Planentwurfs (im Vergleich zum Entwurfsstand der Offenlage) beziehen. Aufgrund der Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage sind keine Änderungen am Planentwurf notwendig geworden. Der Anlage 1 können Sie die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, der Beteiligung der Behörden im Rahmen der Offenlage sowie aus der erneuten Offenlage ersehen. Zudem sind die Abwägungs- bzw. Beschlussvorschläge der Tabelle zu entnehmen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Offenlage und der erneuten Offenlage sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nach der nunmehr abgeschlossenen erneuten Offenlage schlage ich Ihnen vor, die städtebauliche Abwägung gemäß der in der Anlage 1 aufgeführten Vorschläge zu fassen und zudem den Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung zu fassen. Die Flächennutzungsplanänderung ist mit Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Artenschutzprüfung, Verträglichkeitsanalyse und Verkehrsgutachten als Anlage beigefügt. Die Flächennutzungsplanänderung wird im Anschluss an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gereicht, die nach Landesplanungsgesetz binnen drei Monaten eine Entscheidung herbeiführen muss. Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln tritt die Flächennutzungsplanänderung in Kraft. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten, da der Vorhabenträger die Planungskosten übernimmt. III. Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 2. Die 34 Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ wird in Anwendung des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung nach Ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-