Daten
Kommune
Kreuzau
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138 kB
Erstellt
30.01.18, 18:16
Aktualisiert
30.01.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl
Kreuzau, 29.01.2018
Vorlagen-Nr.: 1/2015 3. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
06.03.2018
10.04.2018
24.04.2018
34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur
Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Am 18.10.2017 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim,
beschlossen. Die erneute Offenlage hat zwischenzeitlich vom 13.11.2017 bis 27.11.2017
stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 14.11.2017 um Stellungnahme bis zum 08.12.2017 gebeten.
Bei der erneuten Offenlage handelte es sich um eine sachlich eingeschränkte erneute Offenlage.
Stellungnahmen durften sich nur auf die geänderten und ergänzten Teile des Planentwurfs (im
Vergleich zum Entwurfsstand der Offenlage) beziehen. Aufgrund der Stellungnahmen aus der
erneuten Offenlage sind keine Änderungen am Planentwurf notwendig geworden.
Der Anlage 1 können Sie die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, der Beteiligung der
Behörden im Rahmen der Offenlage sowie aus der erneuten Offenlage ersehen. Zudem sind die
Abwägungs- bzw. Beschlussvorschläge der Tabelle zu entnehmen. Im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Offenlage und der erneuten Offenlage sind keine
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Nach der nunmehr abgeschlossenen erneuten Offenlage schlage ich Ihnen vor, die städtebauliche
Abwägung gemäß der in der Anlage 1 aufgeführten Vorschläge zu fassen und zudem den
Feststellungsbeschluss
zur
Flächennutzungsplanänderung
zu
fassen.
Die
Flächennutzungsplanänderung
ist
mit
Planzeichnung,
Begründung,
Umweltbericht,
Artenschutzprüfung, Verträglichkeitsanalyse und Verkehrsgutachten als Anlage beigefügt.
Die Flächennutzungsplanänderung wird im Anschluss an die Bezirksregierung Köln zur
Genehmigung gereicht, die nach Landesplanungsgesetz binnen drei Monaten eine Entscheidung
herbeiführen muss. Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung durch die
Bezirksregierung Köln tritt die Flächennutzungsplanänderung in Kraft.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten, da der Vorhabenträger die Planungskosten übernimmt.
III. Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem.
§ 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird
gefolgt.
2. Die 34 Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim,
zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ wird in
Anwendung des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt,
die Flächennutzungsplanänderung nach Ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung
Köln neu bekannt zu machen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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