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Allgemeine Vorlage (Umweltbericht LBP 1. Änderung BP F 13 Gartenmarkt)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
348 kB
Erstellt
30.01.18, 18:16
Aktualisiert
30.01.18, 18:16

Inhalt der Datei

Anlage 5 zu VL 2/2015, 3. Erg. GEMEINDE KREUZAU 1. ÄNDERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN F 13, SONDERGEBIET "GARTENMARKT" Umweltbericht mit integrierter Eingriffsregelung (LBP) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 31.03.2016 UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim Inhalt Inhalt 1. Einleitung ................................................................................................................................ 1 1.1. Inhalt und Ziel der Bebauungsplanänderung ........................................................................ 2 1.2 Geplante Festsetzungen mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens ......................................................................................... 3 1.3 Berücksichtigung von Gesetzen und Plänen.......................................................................... 4 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................. 7 2.1 Bestandsaufnahme ................................................................................................................. 7 2.1.1 Biotoptypen .......................................................................................................................... 7 2.1.2 Schutzgebiete ...................................................................................................................... 7 2.1.3 Tierwelt ................................................................................................................................ 7 2.1.4 Wasser............................................................................................................................... 10 2.1.5 Boden ................................................................................................................................ 10 2.1.6 Klima .................................................................................................................................. 11 2.1.7 Luft/Lärm............................................................................................................................ 11 2.2 Eingriff – Checkliste der geprüften Umweltschutzgüter ....................................................... 11 2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes ....................................................... 14 2.3.1 ........ bei Durchführung der Planung ................................................................................. 14 2.3.2 ........ bei Nichtdurchführung der Planung (Null-Variante) ................................................. 14 2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen (Eingriffsregelung) .................................................................... 14 2.5 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten .............................................. 16 3. Prüfverfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben .............. 17 4. Umweltüberwachung – Monitoring ..................................................................................... 17 5. Zusammenfassung ............................................................................................................... 17 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim 1 1. Einleitung Gemäß der Neufassung des BauGB vom 24.06.2004 ist für Bauleitpläne sowie ihre Änderung oder Ergänzung eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Diese beinhaltet gemäß § 2 Abs. 4 BauGB bzw. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB einen Umweltbericht. Der Umweltbericht umfasst: 1. eine Einleitung mit folgenden Angaben: • • Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans bzw. der Planänderung einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens Darstellung der in Gesetzen und Plänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes, die für den B-Plan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden 2. eine Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der UP ermittelt wurden, mit Angaben der: • • • • Bestandsaufnahme der Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nicht-Durchführung Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Plans zu berücksichtigen sind 3. folgende zusätzliche Angaben: • • • Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, z. B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Plans auf die Umwelt (Monitoring) Allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben Die zu prüfenden Umweltbelange werden (soweit zutreffend) in einer Checkliste gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie § 1a BauGB abgearbeitet und zusammenfassend dargestellt: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim 2 Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB a) Auswirkungen auf: • Tiere • Pflanzen • Boden • Wasser • Luft • Klima • Das Wirkungsgefüge zwischen diesen Faktoren • Landschaft und biologische Vielfalt b) Erhalt und Schutzzweck von FFH- und Vogelschutzgebieten soweit vorhanden c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt d) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter e) Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern f) Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie g) Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen h) Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, die nach europarechtlichen Vorgaben durch Rechtsverordnung festgesetzt sind i) Wechselwirkungen zwischen den Belangen a), c) und d) Vorgaben des § 1a BauGB • • • • Bodenschutzklausel einschließlich Berücksichtigung von Flächenrecycling, Nachverdichtung und sonstiger Innenentwicklung Umwidmungssperrklausel Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG Das Büro für Ökologie & Landschaftsplanung wurde mit der Erarbeitung des Umweltberichtes zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans F13 der Gemeinde Kreuzau beauftragt. Im Umweltbericht wurden alle verfügbaren und erstellten Daten und Unterlagen ausgewertet. 1.1. Inhalt und Ziel der Bebauungsplanänderung Mit Hilfe der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans F13 „Gartenmarkt“ der Gemeinde Kreuzau soll eine Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgen. Die derzeit als Gewerbegebiet festgesetzte Fläche soll nunmehr als Sondergebiet festgesetzt werden. Hierin wird eine maximal zulässige Verkaufsfläche von 5.730 qm festgesetzt. Die GRZ, und damit der Versiegelungsgrad, ändert sich nicht. Hinsichtlich der Pflanzfestsetzungen sieht der derzeitige Bebauungsplan im Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim 3 Westen, Norden und Osten einen Pflanzstreifen von 4 m (W), 3 m (N) und 4 m (O) vor. Künftig soll auf den südlichen Teil des westlichen Pflanzstreifens (minus 125 x 4 m = 500 qm) verzichtet werden. Dafür werden die übrigen Pflanzstreifen durchweg auf 5 Meter verbreitert (+ 530 qm). Die Bilanz ist damit nahezu ausgeglichen (leicht verbessert hinsichtlich der Pflanzmasse). 1.2 Geplante Festsetzungen mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens Der Großteil der insgesamt 4,88 ha großen Fläche wird als Sondergebiet (bisher Gewerbegebiet) mit Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ festgesetzt (ca. 4,13 ha). Innerhalb der südlichen Hälfte (ca. 2,27 ha) wird ein Baufenster eingetragen, so dass dort bauliche Anlagen errichtet werden können. Die GRZ beträgt 0,8. Gemäß Durchführungsvertrag zum konkreten Vorhaben wird diese zu 0,6 genutzt. In der Nordhälfte (1,85 ha) sind Produktionsflächen/Freianlagen vorgesehen (kein Baufenster, keine GRZ). Innerhalb der nördlichen Hälfte der SO-Fläche verläuft entlang der westlichen, nördlichen und östlichen Grenze ein 5 Meter breiter Pflanzstreifen (bislang waren 3-4 Meter festgesetzt). Im Norden ist eine Grünfläche festgesetzt, auf der eine Obstwiese errichtet wird. Im Südwesten ist eine Versickerungsanlage zur Niederschlagswasserbeseitigung vorgesehen. Östlich des Grundstücks für den Gartenbaubetrieb verläuft ein Wirtschaftsweg, der im südöstlichen Teil die Zufahrt aufnimmt. Diese ist zusammen mit einem Abschnitt der L 327 als Verkehrsfläche festgesetzt. Abb. 1: Gegenüberstellung des rechtskräftigen Bebauungsplans F 13 (links) mit der 1. Änderung (rechts). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim 4 1.3 Berücksichtigung von Gesetzen und Plänen Bezogen auf die Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende Gesetze für die Bauleitplanung relevant: Schutzgut Mensch Gesetz Baugesetzbuch Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. der Verordnungen und Erlasse TA Lärm DIN 18005 Tiere und Pflanzen Baugesetzbuch Bundesnaturschutzgesetz (Landschaftsgesetz NW) Zielaussage „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (§1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB).“ „Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden soll. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass 1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, 2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie 4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“ (§ 1) Grundsätzliche Regelungen zum Artenschutz sind im § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) getroffen. Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim Schutzgut Tiere und Pflanzen Gesetz Bundesnaturschutzgesetz (Fortsetzung) Boden Baugesetzbuch Bundesbodenschutzgesetz Wasser Baugesetzbuch Wasserhaushaltsgesetz 5 Zielaussage (Fortsetzung) 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Boden ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ “Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendig Maß zu begrenzen.“ (§ 1a (2) BauGB) Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern o. wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gg. nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen a.d. Boden sollen Beeinträchtigungen seiner nat. Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Wasser... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim Schutzgut Gesetz Fortsetzung Wasser Landeswassergesetz Luft Baugesetzbuch Bundesimmissionsschutzgesetz TA Luft Klima Baugesetzbuch Landschaft Bundesnaturschutzgesetz und biologi- (Landschaftsgesetz NW) sche Vielfalt 6 Zielaussage (Fortsetzung) Schutzgut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.“(§ 1a WHG) „Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erreichen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen. Dies erfordert die Ordnung des Wasserhaushalts als Bestandteil von Natur und Landschaft und als Grundlage für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und andere Gewässernutzungen.“ (§ 2 LWG) „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Luft ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Klima ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ § 1 (s.o.) Als im Wesentlichen zu berücksichtigender Plan ist der Landschaftsplan Kreuzau beachtlich. Demgemäß lag das Bebauungsplangebiet bis zur Rechtskraft des rechtsgültigen Bebauungsplans im Landschaftsschutzgebiet L 2.2-3 „Börde bei Stockheim und Drove und Rurniederung zwischen Kreuzau und Niederau“. Es gilt das Entwicklungsziel 4: „Temporäre Erhaltung der Naturraumpotenziale bis zur Realisierung einer den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechenden Bauleitplanung oder fachplanerischen Festsetzung.“ Demgemäß wurde mit Rechtskraft des Bebauungsplans eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutz vollzogen. Weitergehende, in diesem Verfahren speziell zu berücksichtigende Fachpläne gibt es in Kreuzau nicht. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim 7 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Bestandsaufnahme Im Folgenden wird eine kurze Beschreibung des aktuellen Zustandes des Plangebietes gegeben. 2.1.1 Biotoptypen Die Fläche wurde mittlerweile gemäß den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans umgestaltet. Dies gilt sowohl hinsichtlich der baulichen Anlagen, als auch der Pflanzmaßnahmen. Eine Ausnahme bildet der südwestliche Pflanzstreifen. Dieser wurde noch nicht umgesetzt. Die 1. Änderung des B-Plans sieht diese Pflanzung auch nicht mehr vor. Stattdessen werden die bereits gepflanzten Streifen um 1-2 Meter verbreitert. 2.1.2 Schutzgebiete Das Plangebiet lag ursprünglich im und liegt nach Rechtskraft des B-Plans nun am Rande des Landschaftsschutzgebietes 3 „Börde bei Stockheim und Drove und Rurniederung zwischen Kreuzau und Niederau“ (L 2.2-3 gemäß LP Kreuzau). In der Umgebung liegen weitere Schutzgebiete. Das nächstgelegene Naturschutzgebiet (NSG) befindet sich 1.160 m nördlich. Dabei handelt es sich um das NSG „Burgauer Wald“. Etwa 1.700 m südlich des Projektgebiets liegt das NSG „Drover Heide“. Diese ist gleichzeitig als FFH-Gebiet (DE-5205-301) und als Vogelschutzgebiet (DE-5205-401) „Drover Heide“ ausgewiesen. Westlich des Projektgebiets in ca. 2.050 m Entfernung liegt das NSG „Teilbereiche der Ruraue im Stadtgebiet Düren“. Das NSG ist gleichzeitig als FFH-Gebiet ausgewiesen: „Rur von Obermaubach bis Linnich“ (DE-5104-302). Erhebliche Beeinträchtigungen der genannten Schutzgebiete sind allein aufgrund der jeweiligen Entfernung ausgeschlossen. 2.1.3 Tierwelt Im Frühjahr/Frühsommer 2011 wurden Untersuchungen der Vögel, Fledermäuse und der Haselmaus im Bebauungsplangebiet und seinem nahen Umfeld durchgeführt. Diese Untersuchungen stellten seinerzeit zusammen mit den Daten des „Fachinformationssystems geschützte Arten“ des LANUV NRW (FIS) die Grundlage für die artenschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens dar. Für die 1. Änderung des Bebauungsplans wurde die Artenschutzprüfung überarbeitet, da nunmehr nur noch die Inhalte der Änderung zu beurteilen sind. Bei der Vogelkartierung wurden im Rahmen der Kartierung seinerzeit 25 Arten festgestellt, darunter mit der Rauchschwalbe und dem Mäusebussard 2 planungsrelevante Arten. Im FIS werden weitere 25 planungsrelevante Vogelarten für den Messtischblatt-Quadranten genannt (Stand März 2016). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim 8 Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet Kategorien der Roten Liste (RL): Weitere Abkürzungen: 1 = vom Aussterben bedroht Status: 2 = stark gefährdet B = Brutvogel 3 = gefährdet V = Vorwarnliste D = Durchzügler N = Nahrungsgast 4= potentiell gefährdet D: Deutschland * = ungefährdet NRW: Nordrhein-Westfalen Nr. Artname 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Amsel Bachstelze Blaumeise Bluthänfling Buchfink Buntspecht Fitis Grauschnäpper Grünfink Heckenbraunelle Kleiber Kohlmeise Mäusebussard Misteldrossel Mönchsgrasmücke Rauchschwalbe Ringeltaube Rotkehlchen Schwanzmeise Singdrossel Star Stieglitz Weidenmeise Zaunkönig Zilpzalp lat. Artname Turdus merula Motacilla alba Parus caeruleus Carduelis cannabina Fringilla coelebs Dendrocopos major Phylloscopus trochilus Muscicapa striata Carduelis chloris Prunella modularis Sitta europaea Parus major Buteo buteo Turdus viscivorus Sylvia atricapilla Hirundo rustica Columba palumbus Erithacus rubecula Aegithalos caudatus Turdus philomelos Sturnus vulgaris Carduelis carduelis Parus montanus Troglodytes troglodytes Phylloscopus collybita RL D RL NRW * * * V * * * * * V * V * * V * * * * * * * V * * * * * * * * * * * * * * * 3 * * * * V * * * * streng geschützt Status im Gebiet x B B B B B N B B B B B B N B B N N, D B B B N, D B B B B (In NRW planungsrelevante Arten sind farbig markiert.) Art Vögel Baumfalke Baumpieper Feldlerche Feldschwirl Grauammer Habicht Kiebitz Kleinspecht Kuckuck Mäusebussard Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend rastend sicher brütend sicher brütend sicher brütend UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim Art Vögel Mehlschwalbe Mittelspecht Rauchschwalbe Rebhuhn Schleiereule Schwarzspecht Schwarzkehlchen Sperber Steinkauz Turmfalke Wachtel Waldkauz Waldlaubsänger Waldohreule Waldschnepfe Waldwasserläufer Wiesenpieper Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend rastend sicher brütend UNGÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG SCHLECHT 9 Erhebliche Projektwirkungen, die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG darstellen, werden durch die 1. Änderung des Bebauungsplans nicht ausgelöst. Auch die Gesamtbetrachtung der Vögel lässt keine artenschutzrechtlich relevanten Wirkungen in erheblichem Maße erkennen. Die Fledermausuntersuchungen ergaben das Vorkommen der 2 Arten Zwergfledermaus und Großer Abendsegler. Im FIS sind 4 weitere Arten genannt. Für diese Arten sowie die Fledermäuse als Artengruppe insgesamt sind nach derzeitigem Stand keine erheblichen Projektwirkungen im Sinne des § 44 BNatSchG zu erkennen. Art Fledermäuse Braunes Langohr Graues Langohr Großer Abendsegler Großes Mausohr Wasserfledermaus Zwergfledermaus Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden GÜNSTIG SCHLECHT GUT UNGÜNSTIG GUT GUT Aus der Gruppe der Amphibien ist der Kammmolch genannt. Ein Vorkommen im Bebauungsplangebiet ist auszuschließen. Amphibien Kammmolch Art vorhanden GUT Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind Verbotstatbestände im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplans auszuschließen (vgl. auch Artenschutzprüfung). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim 10 2.1.4 Wasser Innerhalb der Plangebietsfläche gibt es keine permanenten stehenden oder fließenden Gewässer. Im Westen grenzt aber unmittelbar der „Panzergraben“ an. Der Abstand der Böschungsoberkante zur Baugrenze und zum Beginn der Niederschlagswasserversickerung beträgt 5 Meter. Somit ist der Schutz des Gewässers gewährleistet. Der Grundwasserstand kann im Bebauungsplangebiet flurnah, d.h. bis auf weniger als ca. 2 Meter unter Geländeoberkante, ansteigen. Bei der Planung des Gartenmarktes war dies zu berücksichtigen. Die Niederschlagswasserentwässerung erfolgt über ein Versickerungsbecken im Südwesten des Bebauungsplangebietes. Schmutzwasser wird in den Kanal eingeleitet. Das Plangebiet liegt nicht im Wasserschutzgebiet. 2.1.5 Boden Gemäß der Bodenkarte NRW Blatt L 5205 Vettweiß, Maßstab 1:50.000 (Hrsg.: Geologisches Landesamt NRW) liegen innerhalb des Bebauungsplangebietes Pseudogleye vor. Es wurden die Bodentypen S32 und S7 ermittelt. S32: Pseudogley (tonig-schluffig). Dieser Bodentyp besitzt eine stellenweise geringe Wasserdurchlässigkeit. Die Versickerungseignung des Bodens ist gering (Staunässestufe mittel). Im Allgemeinen erbringt dieser Bodentyp einen mittleren Ertrag (Bodenwertzahl von 35 bis 60). Der Bodentyp herrscht im Gebiet vor. S7: Pseudogley (lehmig-sandig). Der Bodentyp besitzt eine wesentlich geringere Bodenwertzahl (15 bis 40) als der S32-Boden. Er weist meist eine mittlere, Wasserdurchlässigkeit auf. Er besitzt die mittlere Staunässestufe 3. Die Schutzwürdigkeit der Böden ist gemäß Auskunftssystem BK 50 „Karte der schutzwürdigen Böden“ in diesem Bereich nicht bewertet. Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 3 mit der Unterklasse T (= Übergangsbereich zwischen den Gebieten der Untergrundklassen mit felsigem Untergrund [R] und Gebieten mit flachgründigen Sedimenten [S]) gemäß der Karte der geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350 000, Bundesland Nordrhein Westfalen (Juni 2006). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen waren bei der Bebauung des Plangebietes zu berücksichtigen. Für den Standort liegen keine Hinweise auf Altlasten oder Bodendenkmäler vor. Auf die Bestimmungen des § 15 u. 16 des Denkmalschutzgesetzes NRW wurde seinerzeit hingewiesen. Beim Auftreten von archäologischen Bodenfunden und Befunden oder Zeugnissen tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen (Tel. 02425/9039-0; Fax 02425/9039-199) unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisungen für den Fortgang der Arbeiten sind abzuwarten. Da die 1. Änderung keine baulichen Erweiterungen gegenüber dem Bestand zulässt, sind diesbezügliche Beeinträchtigungen auszuschließen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim 11 2.1.6 Klima Der Raum Kreuzau ist geprägt von einem atlantischen Klima mit relativ milden Wintern und mäßig warmen Sommern. Das Gebiet der Gemeinde Kreuzau gilt als Regenschattengebiet mit nur 650 – 700 mm Niederschlag pro Jahr. Das mittlere Tagesmittel der Lufttemperatur liegt bei 10 °C. Die mittlere Sonnenscheindauer beträgt 1.500 bis 1.600 Stunden im Jahr. Die 1. Änderung ermöglicht keine über den Bestand hinausgehende Bebauung des Plangebietes. Insofern sind weitergehende Beeinträchtigungen des Klimas ausgeschlossen. 2.1.7 Luft/Lärm Aufgrund der Nutzung als Gartenmarkt und der Lage nördlich des bestehenden Gewerbebetriebes gehen von der Fläche weder erhebliche Lärm- noch Luftbelastungen aus. Die derzeit für das Gewerbegebiet eingetragenen Abstandsklassen werden in das Sondergebiet nicht übernommen. Durch die Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ ist die Nutzung klar geregelt. Damit ist der dauerhafte Schutz vor erheblichen Emissionen gewährleistet. 2.2 Eingriff – Checkliste der geprüften Umweltschutzgüter Nach der Kurzbeschreibung des Eingriffs im Kapitel 1.2 wird im Folgenden eine tabellarische Beschreibung der umweltrelevanten Auswirkungen der 1. Änderung des Bebauungsplans inklusive einer Bewertung der Schutzgüter gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB vorgenommen. Nr. Schutzgut Ermittlung/Beschreibung der umweltrelevanten Auswirkungen Vertiefungserfordernis Bewertung 1 Tiere Aus der 1. Änderung des Bebauungsplans ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen streng geschützter und/oder gefährdeter Arten. Artenschutzprüfung liegt vor. 0 2 Pflanzen Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans wird die Pflanzfläche in der Gesamtsumme um 30 qm vergrößert, so dass eine leicht verbesserte Eingriffsbilanz entsteht. Erhebliche Beeinträchtigungen der Pflanzenwelt liegen somit nicht vor. Keine weitere Vertiefung erforderlich. 0 3 Wasser Keine weitere Im Gebiet liegen keine OberflächengeVertiefung wässer, die beeinträchtigt werden. Der erforderlich. angrenzende Panzergraben wird durch einen Schutzstreifen von 5 Meter bis zur Baugrenze geschützt. Die Versickerung von Niederschlagswasser erfolgt auf dem Grundstück. Eine Beeinträchtigung von Grundwasser ist nicht zu sehen. Das Gebiet liegt außerhalb von WSG. 0 + positive Auswirkungen; 0 keine Auswirkungen; U unerhebliche Beeinträchtigung; - erhebliche Beeinträchtigung; -schwerwiegende Beeinträchtigung; k.B. keine Bewertung Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim 12 Ermittlung/Beschreibung der umweltrelevanten Auswirkungen Vertiefungserfordernis Bewertung Boden, Bodenschutz, Altlasten und Bodenbelastungen Die 1. Änderung des Bebauungsplans ermöglicht keine über den bisher möglichen Versiegelungsgrad hinausgehende Versiegelung. Es liegen keine Hinweise auf Altlasten oder Bodendenkmäler vor. Auf die Bestimmungen des § 15 u. 16 des Denkmalschutzgesetzes NRW wird hingewiesen. Keine weitere Vertiefung erforderlich. 0 5 Klima Die 1. Änderung des Bebauungsplans ermöglicht keine über den bisher möglichen Versiegelungsgrad hinausgehende Versiegelung. Es kommt somit nicht zu einer weiteren Beeinflussung des Schutzgutes Klima. Keine Vertiefung erforderlich. 0 6 Luft/Lärm Keine erheblichen Beeinträchtigungen des Faktors Luft vom Gebiet ausgehend oder auf dieses einwirkend. Erhebliche Lärmemission sind durch die Nutzung nicht zu erwarten. Keine weitere Vertiefung erforderlich. U 7 Wirkungsgefüge zwischen den Faktoren (1-6) Aus dem Wirkungsgefüge der Faktoren ergeben sich keine weitergehenden Effekte. Derzeit keine weitere Vertiefung erforderlich Nach derzeitigem Kenntnisstand U 8 Landschaft und biologische Vielfalt Das Plangebiet liegt in einer strukturreichen Agrarlandschaft am Rande eines Gewerbegebietes. Die 1. Änderung des Bebauungsplans ermöglicht keine über den bisher möglichen Versiegelungsgrad hinausgehende Versiegelung und somit auch keine weitergehende Beanspruchung von Landschaft und biologischer Vielfalt. Keine Vertiefung erforderlich. 0 9 Umweltbezogene Wirkung auf Menschen bzw. die Bevölkerung Die 1. Änderung des Bebauungsplans führt zu keinen über das bisherige Maß hinausgehenden Wirkungen auf das Schutzgut Mensch. Keine Vertiefung erforderlich 0 10 Umweltbezogene Derzeit liegen keine Hinweise auf BoWirkung auf Kul- dendenkmäler vor. tur- und Sachgüter Keine weitere Vertiefung erforderlich 0 11 Wechselwirkungen zwischen den Faktoren 16, 9 und 10 Derzeit keine weitere Vertiefung erforderlich. Nr. Schutzgut 4 siehe 7 Nach derzeitigem Kenntnisstand U + positive Auswirkungen; 0 keine Auswirkungen; U unerhebliche Beeinträchtigung; - erhebliche Beeinträchtigung; -schwerwiegende Beeinträchtigung; k.B. keine Bewertung Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim Nr. Schutzgut Ermittlung/Beschreibung der umweltrelevanten Auswirkungen Vertiefungserfordernis 13 Bewertung 12 Erhalt und Schutzzweck von FFH- und Vogelschutzgebieten und Notwendigkeit einer Verträglichkeitsprüfung Zwei FFH-Gebiete liegen im Umfeld des Keine VertieProjektgebiets: Etwa 1.700 m südlich des fung erforderlich. Projektgebiets liegt das FFH-Gebiet „Drover Heide“ (gleichzeitig als Vogelschutzgebiet ausgewiesen).Westlich des Projektgebiets in ca. 2.050 m Entfernung liegt das FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“. Mit erheblichen negativen Wirkungen auf die Schutzziele und Schutzgegenstände der nächstliegenden FFH-Gebiete ist aufgrund der Entfernung nicht zu rechnen. 0 13 Landschaftspläne Die Bebauungsplanung hat zur HerausKeine Vertieund sonstige nahme aus dem Landschaftsschutz gefung erforderPläne führt. Mit der 1. Änderung ist keine weite- lich re Beanspruchung des LSG verbunden. 0 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern 0 14 Erfolgt nach dem Stand der Technik. Keine Vertiefung erforderlich. 15 Nutzung erneuKeine Relevanz in diesem Planverfahren. Keine Vertieerbarer Energien, fung erfordersparsame/effizilich ente Energienutzung k.B. 16 Erhaltung bestKeine Relevanz in diesem Planverfahren. Keine Vertiemögl. Luftqualität fung erforderin Gebieten mit lich. Immissionsgrenzwerten nach EURechtsverordnung. 0 17 Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel §1a (2) BauGB 0 18 Die 1. Änderung ermöglicht keine über Keine Vertiedas bisherige Maß hinausgehende Flä- fung erforderchenbeanspruchung. lich. EingriffsvermeiDie 1. Änderung führt zu einer um 60 Siehe 2.4 dung; Vorschläge Punkte verbesserte Eingriffsbilanz als die und Hinweise für rechtskräftige Planung. Kompensationsmaßnahmen + + positive Auswirkungen; 0 keine Auswirkungen; U unerhebliche Beeinträchtigung; - erhebliche Beeinträchtigung; -schwerwiegende Beeinträchtigung; k.B. keine Bewertung Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim 14 2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes 2.3.1 ........ bei Durchführung der Planung Durch die 1. Änderung wird sich hinsichtlich der baulichen Beanspruchung des Grundstücks keine veränderte Situation ergeben. Die GRZ bleibt gleich und auch die Vorgaben aus dem Durchführungsvertrag bleiben weiterhin bestehen. Lediglich die Pflanzflächen werden sich geringfügig verändern. In der Bilanz ergibt sich aus dem Flächentausch eine ca. 30 qm größere Pflanzfläche, als im rechtskräftigen Plan. Insofern hat die Planänderung leicht positive Wirkungen. Alle anderen Schutzgüter sind von den Änderungen nicht betroffen. 2.3.2 ........ bei Nichtdurchführung der Planung (Null-Variante) Bei Nichtdurchführung der Planungen bleibt der derzeitige Zustand erhalten. Für die hier zu betrachtenden Schutzgüter hat dies keine weiteren Auswirkungen. 2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen (Eingriffsregelung) Die Anwendung des Bewertungsverfahrens „Nummerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ ergab für den bestehenden Rechtsplan die folgende Bilanz, die hier als „Bestand“ zu Grunde zu legen ist. A: Zustand des Plangebietes gemäß den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Biotoptyp Erhalt Gebüsch, mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen > 70 % Neupflanzung Ergänzung Gehölzstreifen – Stangenholz, BHD bis 13 cm Dauerkultur/Baumschule mit Grünlandunterwuchs auf den Produktionsflächen im Norden Obstwiese mit Hochstämmen Dauerkultur/Baumschule mit Grünlandunterwuchs auf den Produktionsflächen im Westen Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze (unbebaute Restflächen exkl. Versickerungsbecken im Süden) Versickerungsbecken (Extensivwiese mit 1 x jährlicher Mahd) Biotopwert Fläche (m²) Einzelflächenwert (Fläche x Gesamtwert) BB0,100 6 521 3.126 BD3,ta3 6 1.330 7.980 HJ6,oq2 4 15.009 60.036 HK2,ta15a 6 2.235 13.410 HJ6,oq2 4 3.500 14.000 HJ,ka4 2 3.998 7.996 HM,mc2 4 1.100 4.400 3 833 2.499 4 2.056 8.224 0 9.543 0 Kürzel Straßenböschungen, Gehölzbestand VA_mr4 auf Stock + Überhälter Straßenböschungen mit GehölzbeVA_mr9 stand Versiegelte Fläche (Gebäude)* VF0 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim Biotopwert Fläche (m²) Einzelflächenwert (Fläche x Gesamtwert) VF0 1 4.039 4.039 VF0 0 2.531 0 VF1 1 2.108 2.108 48.803 127.818 Biotoptyp Kürzel Stellplätze/Wendeplatz Schotter Versiegelte Fläche (Verkehrsfläche) Teilversiegelte Fläche (Wirtschaftsweg) GESAMT 15 B: Zustand des Plangebietes gemäß den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Biotoptyp Erhalt Gebüsch, mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen > 70 % Neupflanzung Ergänzung Gehölzstreifen – Stangenholz, BHD bis 13 cm Dauerkultur/Baumschule mit Grünlandunterwuchs auf den Produktionsflächen im Norden Obstwiese mit Hochstämmen Dauerkultur/Baumschule mit Grünlandunterwuchs auf den Produktionsflächen im Westen Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze (unbebaute Restflächen exkl. Versickerungsbecken im Süden) Versickerungsbecken (Extensivwiese mit 1 x jährlicher Mahd) Biotopwert Fläche (m²) Einzelflächenwert (Fläche x Gesamtwert) BB0,100 6 521 3.126 BD3,ta3 6 1.360 8.160 HJ6,oq2 4 14.479 57.916 HK2,ta15a 6 2.235 13.410 HJ6,oq2 4 3.912 15.648 HJ,ka4 2 3.998 7.996 HM,mc2 4 1.188 4.752 3 833 2.499 4 2.056 8.224 Kürzel Straßenböschungen, Gehölzbestand VA_mr4 auf Stock + Überhälter Straßenböschungen mit GehölzbeVA_mr9 stand Versiegelte Fläche (Gebäude)* VF0 0 9.543 0 Stellplätze/Wendeplatz Schotter VF0 1 4.039 4.039 Versiegelte Fläche (Verkehrsfläche) VF0 0 2.531 0 VF1 1 2.108 2.108 48.803 127.878 Teilversiegelte Fläche (Wirtschaftsweg) GESAMT Differenz (B-A) + 60 * Gemäß Durchführungsvertrag für das konkrete Vorhaben beträgt die GRZ 0,6. Aus der 1. Änderung ergibt sich eine leicht verbesserte Bilanz mit einem Plus von 60 Punkten. Dies resultiert daraus, dass sich die Pflanzflächen um 30 qm vergrößert haben. Der Wegfall des Pflanzstreifens im Südwesten wird durch die Verbreiterung der Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim 16 übrigen Pflanzstreifen von 3-4 Meter auf durchweg 5 Meter vollständig ausgeglichen. Es gelten die gleichen Pflanzfestsetzungen wie im rechtskräftigen Plan. Die dort angegebenen Pflanzmassen sind um 14 Sträucher und 1 Baum (Heister) aus den Pflanzlisten zu ergänzen. Pflanzliste 1, Sträucher Weißdorn Schlehe Hasel Liguster Rote Heckenkirsche Wildrose Schwarzer Holunder Gemeiner Schneeball Crataegus monogyna Prunus spinosa Corylus avellana Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Rosa canina Sambucus nigra Viburnum opulus Pflanzliste 2, Bäume Feldahorn Vogelkirsche Eberesche Bergahorn Hängebirke Traubenkirsche Stieleiche Winterlinde Acer campestre Prunus avium Sorbus aucuparia Acer pseudoplatanus Betula pendula Prunus padus Quercus robur Tilia cordata • Die Laubbäume sind mit Einzelpfählen unter Verwendung geeigneten Bindematerials (Kokosstrick o.ä.) zu sichern. Verbissschutz bei allen Gehölzen muss durch Anstrich oder rundum Einzäunung gewährleistet sein. Die Gehölze sind in den ersten 2 Jahren regelmäßig (mindestens 2 x jährlich) frei zu mähen. • In der Anwuchsphase sind die Gehölze bei Trockenheit ausreichend zu wässern. Pflanzausfälle sind laufend jährlich zu ersetzen. • Die Beendigung der Pflanzmaßnahme ist der ULB zwecks Abnahme telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. • Das Feldgehölz ist innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung der Erschließung des Gebietes anzulegen. 2.5 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Mit der 1. Änderung ist keine substanzielle Änderung des Gebiets-Charakters verbunden. Die baulichen Anlagen bleiben in der bestehenden Form erhalten. Mit der Festsetzung als Sondergebiet „Gartenmarkt“ wird lediglich der Status-Quo gesichert. Insofern ergeben sich keine anderweitigen Planungsmöglichkeiten. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de UB 1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan F 13, Gemeinde Kreuzau, OT Stockheim 17 3. Prüfverfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Der Umweltbericht greift auf eigene Erhebungen und auf auszuwertendes Daten- und Kartenmaterial sowie Darstellungen bestehender Pläne zurück. Die Eingriffswirkungen konnten damit hinreichend eingeschätzt werden. 4. Umweltüberwachung – Monitoring Maßnahmen zur Umweltüberwachung sind dann notwendig, wenn keine hinreichende Sicherheit über die Effizienz von Schutzmaßnahmen (soweit diese notwendig sind) vorliegt oder eine Risikoabschätzung nur schwer möglich ist. Gemäß dem derzeitigen Wissensstand liegen keine oder nur unerhebliche Eingriffswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter vor. Maßnahmen zur Umweltüberwachung sind demnach im Rahmen der Bauleitplanung nicht zu formulieren. 5. Zusammenfassung Im hiermit vorgelegten Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplan F13 der Gemeinde Kreuzau OT Stockheim (Kreis Düren) wurden einleitend Inhalt und Ziele der Planung beschrieben. Im zweiten Schritt erfolgte eine Beschreibung und Bewertung der jetzigen Bestandssituation hinsichtlich der zu bearbeitenden Schutzgüter. Zusammenfassend sind die Ergebnisse in einer Checkliste dargestellt, in der auch die Eingriffswirkungen und ein ggf. vorhandenes Vertiefungserfordernis beschrieben werden. Die Bebauungsplanänderung bezieht sich zum einen auf eine Änderung der Festsetzung „Gewerbegebiet“ in eine Festsetzung „Sondergebiet“ mit Zweckbestimmung „Gartenmarkt“. De facto ändert sich dadurch der bereits realisierte Zustand nicht. Eine weitere Änderung ergibt sich bei den Pflanzflächen, die der Eingrünung dienen. Hier werden die Pflanzstreifen im Nordosten, Norden und Nordwesten durchweg von 3-4 m auf 5 m verbreitert. Ein Pflanzstreifen im Südwesten entfällt. In der Bilanz ist die Pflanzfläche um 30 qm größer. Daraus ergibt sich im Vergleich eine leicht positive Eingriffsbilanz. Auf die übrigen Schutzgüter hat die Planänderung keine Auswirkungen. Maßnahmen zur Umweltüberwachung sind derzeit nicht angezeigt. Stolberg, 31.03.2016 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de