Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
30.01.18, 18:16
Aktualisiert
30.01.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl
Kreuzau, 30.01.2018
Vorlagen-Nr.: 2/2015 3. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
06.03.2018
10.04.2018
24.04.2018
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt“
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Am 18.10.2017 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
zur 1. Änderung des Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim, beschlossen. Die erneute
Offenlage hat zwischenzeitlich vom 13.11.2017 bis 27.11.2017 stattgefunden. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.11.2017 um Stellungnahme
bis zum 08.12.2017 gebeten.
Bei der erneuten Offenlage handelte es sich um eine sachlich eingeschränkte erneute Offenlage.
Stellungnahmen durften sich nur auf die geänderten und ergänzten Teile des Planentwurfs (im
Vergleich zum Entwurfsstand der Offenlage) beziehen. Aufgrund der Stellungnahmen aus der
erneuten Offenlage sind keine Änderungen am Planentwurf notwendig geworden.
Der Anlage 1 können Sie die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, der Beteiligung der
Behörden im Rahmen der Offenlage sowie aus der erneuten Offenlage ersehen. Zudem sind die
Abwägungs- bzw. Beschlussvorschläge der Tabelle zu entnehmen. Im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Offenlage und der erneuten Offenlage sind keine
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Nach der nunmehr abgeschlossenen erneuten Offenlage schlage ich Ihnen vor, die städtebauliche
Abwägung gemäß der in der Anlage 1 aufgeführten Vorschläge zu fassen und zudem den
Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung zu fassen. Der Bebauungsplan ist mit
Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Artenschutzprüfung,
Verträglichkeitsanalyse und Verkehrsgutachten als Anlage 2 bis 8 beigefügt.
Der Bebauungsplan tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung in Kraft. Die
Bekanntmachung kann frühestens gemeinsam mit der Bekanntmachung der parallel verlaufenden
34. Änderungen des Flächennutzungsplanes erfolgen, um den Grundsatz des § 8 (2) Satz 1
BauGB (Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln) zu wahren.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten, da der Vorhabenträger die Planungskosten übernimmt.
III. Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem.
§ 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird
gefolgt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt“, wird
gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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