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Allgemeine Vorlage (1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt“ Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
135 kB
Erstellt
30.01.18, 18:16
Aktualisiert
30.01.18, 18:16
Allgemeine Vorlage (1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt“
Hier:	Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt“
Hier:	Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl Kreuzau, 30.01.2018 Vorlagen-Nr.: 2/2015 3. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 06.03.2018 10.04.2018 24.04.2018 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt“ Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Am 18.10.2017 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim, beschlossen. Die erneute Offenlage hat zwischenzeitlich vom 13.11.2017 bis 27.11.2017 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.11.2017 um Stellungnahme bis zum 08.12.2017 gebeten. Bei der erneuten Offenlage handelte es sich um eine sachlich eingeschränkte erneute Offenlage. Stellungnahmen durften sich nur auf die geänderten und ergänzten Teile des Planentwurfs (im Vergleich zum Entwurfsstand der Offenlage) beziehen. Aufgrund der Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage sind keine Änderungen am Planentwurf notwendig geworden. Der Anlage 1 können Sie die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, der Beteiligung der Behörden im Rahmen der Offenlage sowie aus der erneuten Offenlage ersehen. Zudem sind die Abwägungs- bzw. Beschlussvorschläge der Tabelle zu entnehmen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Offenlage und der erneuten Offenlage sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nach der nunmehr abgeschlossenen erneuten Offenlage schlage ich Ihnen vor, die städtebauliche Abwägung gemäß der in der Anlage 1 aufgeführten Vorschläge zu fassen und zudem den Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung zu fassen. Der Bebauungsplan ist mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Artenschutzprüfung, Verträglichkeitsanalyse und Verkehrsgutachten als Anlage 2 bis 8 beigefügt. Der Bebauungsplan tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung in Kraft. Die Bekanntmachung kann frühestens gemeinsam mit der Bekanntmachung der parallel verlaufenden 34. Änderungen des Flächennutzungsplanes erfolgen, um den Grundsatz des § 8 (2) Satz 1 BauGB (Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln) zu wahren. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten, da der Vorhabenträger die Planungskosten übernimmt. III. Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt“, wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-