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Sitzungsvorlage (Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
07.02.2018
Erstellt
30.01.18, 15:51
Aktualisiert
06.03.18, 12:01
Sitzungsvorlage (Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Jülich, 30.01.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 14/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 07.02.2018 TOP Ergebnisse Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: „Der Stadtrat beschließt die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich : Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage !“ Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt Jülich für das Jahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag ____ % ____ % ____ % Begründung: In einer der nächsten Sitzungen des Stadtrates soll die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 beschlossen werden. Bedingt durch die starke Verringerung des Eigenkapitals aufgrund der Fehlbeträge der vergangenen Jahre ist eine Erhöhung der Hebesätze für die Steuern unumgänglich. Eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze im laufenden Jahr rückwirkend zum Jahresbeginn ist nach gleichlautenden Vorschriften im Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuergesetz zulässig, wenn der Beschluss über die Erhöhung bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres gefasst wird. Die Erhebung der höheren Steuern kann aber nur auf der Grundlage einer rechtskräftigen Satzung erfolgen. Da nicht damit zu rechnen ist, dass Haushaltssatzung und Haushaltsicherungskonzept kurzfristig genehmigt werden, muss neben der Haushaltssatzung eine gesonderte Hebesatzsatzung beschlossen werden, die im nächsten Amtsblatt bekanntgemacht und damit rechtskräftig wird. Durch den Beschluss dieser Hebsatzsatzung können Mehrkosten durch den separaten Versand von Erhöhungsbescheiden nach den Jahresheranziehungsbescheiden vermieden werden. Die jeweiligen Steuerhebesätze für das Jahr 2018 werden durch den Rat der Stadt Jülich in der Sitzung festgesetzt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: X jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 14/2018 X nein nein Seite 2