Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
07.02.2018
Erstellt
30.01.18, 15:51
Aktualisiert
06.03.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 30.01.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 14/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
07.02.2018
TOP
Ergebnisse
Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der
Stadt Jülich
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
„Der Stadtrat beschließt die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die
Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich :
Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage !“
Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt Jülich für das Jahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
1.2. für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
2. für die Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag
____ %
____ %
____ %
Begründung:
In einer der nächsten Sitzungen des Stadtrates soll die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 beschlossen werden.
Bedingt durch die starke Verringerung des Eigenkapitals aufgrund der Fehlbeträge der vergangenen
Jahre ist eine Erhöhung der Hebesätze für die Steuern unumgänglich.
Eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze im laufenden Jahr rückwirkend zum Jahresbeginn ist nach gleichlautenden Vorschriften im Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuergesetz zulässig, wenn der Beschluss über die Erhöhung bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres gefasst wird.
Die Erhebung der höheren Steuern kann aber nur auf der Grundlage einer rechtskräftigen Satzung
erfolgen.
Da nicht damit zu rechnen ist, dass Haushaltssatzung und Haushaltsicherungskonzept kurzfristig
genehmigt werden, muss neben der Haushaltssatzung eine gesonderte Hebesatzsatzung beschlossen
werden, die im nächsten Amtsblatt bekanntgemacht und damit rechtskräftig wird.
Durch den Beschluss dieser Hebsatzsatzung können Mehrkosten durch den separaten Versand von
Erhöhungsbescheiden nach den Jahresheranziehungsbescheiden vermieden werden.
Die jeweiligen Steuerhebesätze für das Jahr 2018 werden durch den Rat der Stadt Jülich in der Sitzung festgesetzt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
X
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 14/2018
X
nein
nein
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