Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
25.01.18, 14:01
Aktualisiert
12.04.18, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 44/2018
09.01.2018
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
28.02.2018
Kreisausschuss
14.03.2018
Kreistag
18.04.2018
Mittelbereitstellung für die Instandsetzungen von Kreisstraßen
Sachbearbeiter/in: Herr Bornhold
Tel.: 15 534
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2018 unter dem Produkt
54201, Zeile 13, eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die im Produkt 120 542 01, Zeile 13, bereitgestellten Haushaltsmittel für
Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen
und den Auftrag zur Instandsetzung der Kreisstraßen nach vorherigem Vergabeverfahren an den
wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
-2Begründung:
Durch die Fachabteilung wurde geprüft, welche dringenden Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im
Jahr 2018 nach der Winterperiode notwendig sind.
Dem entsprechend sind auf den nachfolgend genannten Kreisstraßenabschnitten Sanierungsmaßnahmen durch Herstellung einer DSK (Dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise) vorgesehen.
Der Asphalt für DSK besteht aus einem Gemisch aus groben und feinen Gesteinskörnungen,
polymermodifizierter kationischer Bitumenemulsion, Zusätzen und Wasser. Auf der Baustelle wird das
Mischgut in einer kombinierten Misch- und Verlegemaschine fortlaufend produziert und direkt
eingebaut. Der Einbau erfolgt zweischichtig, eine Verdichtung durch Walzen entfällt. Die Einbaumenge der DSK variiert in Abhängigkeit vom Erscheinungsbild der Unterlage und liegt zwischen
10 kg/m² und 30 kg/m² Trockenmasse. Dies entspricht einer Einbaudicke von ca. 1,0 bis 1,5 cm.
Die neue Deckschicht kann schon ab 20 Minuten nach dem Einbau dem Verkehr übergeben werden,
frühestens nach dem Brechvorgang der Emulsion. Das Verlegen einer DSK verlängert die Nutzungsdauer von ausgemagerten oder versprödeten Asphaltdeckschichten, beseitigt Spurrinnen und
verbessert die Griffigkeit. Die mittlere Nutzungsdauer beträgt etwa 10 Jahre.
Vor Einbau der DSK werden vorhandene Risse und offene Nähte im Rissabdeckverfahren
verschlossen.
Die Streckenabschnitte sind aufgrund von fehlender Griffigkeit in Form von
Bindemittelanreicherungen sowie aufgrund von Oberflächenschäden (Netzrisse, Verformungen,
Flickstellen und/oder Kornausbrüchen) stark beeinträchtigt.
Hierbei handelt es sich um folgende Kreisstraßenabschnitte:
Kreisstraße 3, Abschnitt 2, OD Dom-Esch (km 0,050 bis km 0,707),
Gesamtlänge 657 m,
Kreisstraße 5, Abschnitt 1, OD Sasserath (km 1,150 bis km 1,540),
Gesamtlänge 390 m,
Kreisstraße 10, Abschnitt 7, OD Schwerfen (km 2,317 bis 2,648),
Gesamtlänge 331 m,
und
Kreisstraße 82, Abschnitt 4, OD Füssenich (km 0,445 bis km 1,487),
Gesamtlänge 1.042 m.
Nach entsprechender Entscheidung werden die v.g. Leistungen beschränkt ausgeschrieben und an
den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.
Durch die Fachabteilung wird vorgeschlagen, den für 2018 veranschlagten Ansatz beim
Produkt 120 542 01, Zeile 13 des Teilergebnisplanes im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
bereit zu stellen.
-3-
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen in Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB, Ausgabe 2009, Fassung 2013) sollten
Asphaltdeckschichten nur von Anfang April bis Mitte Oktober ausgeführt werden, um die günstigen
Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen.
Dieser zeitliche Rahmen kann nach derzeitiger Einschätzung für die in 2018 erforderlichen Straßeninstandsetzungen nicht eingehalten werden, wenn mit dem Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft
der Haushaltssatzung begonnen werden kann.
Daher wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung vorgeschlagen, die v.g.
Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung
durchzuführen. Die Voraussetzungen des § 82(1) der Gemeindeordnung NRW liegen vor. Durch die
frühzeitige Ausschreibung werden erwartungsgemäß günstigere Angebote erzielt und der finanzielle
Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen minimiert.
gez. Rosenke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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