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Dringlichkeitsentscheidung GB (Mittelbereitstellung für die Instandsetzungen von Kreisstraßen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
25.01.18, 14:01
Aktualisiert
12.04.18, 10:00
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 44/2018 09.01.2018 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 28.02.2018 Kreisausschuss 14.03.2018 Kreistag 18.04.2018 Mittelbereitstellung für die Instandsetzungen von Kreisstraßen Sachbearbeiter/in: Herr Bornhold Tel.: 15 534 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2018 unter dem Produkt 54201, Zeile 13, eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die im Produkt 120 542 01, Zeile 13, bereitgestellten Haushaltsmittel für Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen und den Auftrag zur Instandsetzung der Kreisstraßen nach vorherigem Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. -2Begründung: Durch die Fachabteilung wurde geprüft, welche dringenden Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Jahr 2018 nach der Winterperiode notwendig sind. Dem entsprechend sind auf den nachfolgend genannten Kreisstraßenabschnitten Sanierungsmaßnahmen durch Herstellung einer DSK (Dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise) vorgesehen. Der Asphalt für DSK besteht aus einem Gemisch aus groben und feinen Gesteinskörnungen, polymermodifizierter kationischer Bitumenemulsion, Zusätzen und Wasser. Auf der Baustelle wird das Mischgut in einer kombinierten Misch- und Verlegemaschine fortlaufend produziert und direkt eingebaut. Der Einbau erfolgt zweischichtig, eine Verdichtung durch Walzen entfällt. Die Einbaumenge der DSK variiert in Abhängigkeit vom Erscheinungsbild der Unterlage und liegt zwischen 10 kg/m² und 30 kg/m² Trockenmasse. Dies entspricht einer Einbaudicke von ca. 1,0 bis 1,5 cm. Die neue Deckschicht kann schon ab 20 Minuten nach dem Einbau dem Verkehr übergeben werden, frühestens nach dem Brechvorgang der Emulsion. Das Verlegen einer DSK verlängert die Nutzungsdauer von ausgemagerten oder versprödeten Asphaltdeckschichten, beseitigt Spurrinnen und verbessert die Griffigkeit. Die mittlere Nutzungsdauer beträgt etwa 10 Jahre. Vor Einbau der DSK werden vorhandene Risse und offene Nähte im Rissabdeckverfahren verschlossen. Die Streckenabschnitte sind aufgrund von fehlender Griffigkeit in Form von Bindemittelanreicherungen sowie aufgrund von Oberflächenschäden (Netzrisse, Verformungen, Flickstellen und/oder Kornausbrüchen) stark beeinträchtigt. Hierbei handelt es sich um folgende Kreisstraßenabschnitte:  Kreisstraße 3, Abschnitt 2, OD Dom-Esch (km 0,050 bis km 0,707), Gesamtlänge 657 m,  Kreisstraße 5, Abschnitt 1, OD Sasserath (km 1,150 bis km 1,540), Gesamtlänge 390 m,  Kreisstraße 10, Abschnitt 7, OD Schwerfen (km 2,317 bis 2,648), Gesamtlänge 331 m, und  Kreisstraße 82, Abschnitt 4, OD Füssenich (km 0,445 bis km 1,487), Gesamtlänge 1.042 m. Nach entsprechender Entscheidung werden die v.g. Leistungen beschränkt ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Durch die Fachabteilung wird vorgeschlagen, den für 2018 veranschlagten Ansatz beim Produkt 120 542 01, Zeile 13 des Teilergebnisplanes im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereit zu stellen. -3- Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen in Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB, Ausgabe 2009, Fassung 2013) sollten Asphaltdeckschichten nur von Anfang April bis Mitte Oktober ausgeführt werden, um die günstigen Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen. Dieser zeitliche Rahmen kann nach derzeitiger Einschätzung für die in 2018 erforderlichen Straßeninstandsetzungen nicht eingehalten werden, wenn mit dem Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Daher wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung vorgeschlagen, die v.g. Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung durchzuführen. Die Voraussetzungen des § 82(1) der Gemeindeordnung NRW liegen vor. Durch die frühzeitige Ausschreibung werden erwartungsgemäß günstigere Angebote erzielt und der finanzielle Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen minimiert. gez. Rosenke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)