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Beschlussvorlage (Waldbegräbnis Gut Eckendorf hier: Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof "Waldbegräbnis Gut Eckendorf" in Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
103 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
26.01.18, 13:10
Aktualisiert
26.01.18, 13:10
Beschlussvorlage (Waldbegräbnis Gut Eckendorf
hier: Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof "Waldbegräbnis Gut Eckendorf" in Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 15/2018 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz Fachbereich: FB III Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Smok der Gemeinde Leopoldshöhe Telefon: 05208/991-301 Datum: 26. Januar 2018 Waldbegräbnis Gut Eckendorf hier: Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof "Waldbegräbnis Gut Eckendorf" in Leopoldshöhe Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 08.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss 15.02.2018 Rat 22.02.2018 Bemerkungen Sachdarstellung: Herrn Wolf-Friedrich von Dallwitz wird für den von ihm auf dessen Waldgelände eingerichteten Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ die Trägerschaft durch die Gemeinde Leopoldshöhe als öffentlich-rechtlicher Friedhofsträger im Wege der Beleihung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag übertragen (§ 1 Abs. 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW - BestG NRW). Der Übernehmende wird damit Träger des Friedhofs „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ und ist zuständig für die Errichtung und den Betrieb des Friedhofes. Die Gemeinde ist Aufsichtsbehörde gemäß § 1 Abs. 8 BestG NRW. Für die Benutzung des Friedhofes ist eine Satzung und eine Benutzungsordnung zu erlassen. Zuständig für satzungsrechtliche Fragen (Erlass bzw. Änderung von Satzungen) ist die Aufsichtsbehörde. Die vorliegende Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ in Leopoldshöhe ist in Abstimmung mit dem übernehmenden Träger erarbeitet und anschließend fachanwaltlich geprüft worden. Sie trifft neben Regelungen zur Trägerschaft und zur Einrichtung des Friedhofs die allgemeinen Regelungen zu Bestattungen, Grabarten, Nutzungsrechten, Dokumentation etc. Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat folgende Beschlussfassung vorzuschlagen: Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ in Leopoldshöhe. Schemmel