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Beschlussvorlage (Waldbegräbnis Gut Eckendorf hier: Entgeltordnung für die Benutzung des Friedhofes "Waldbegräbnis Gut Eckendorf")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
101 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
26.01.18, 13:10
Aktualisiert
26.01.18, 13:10
Beschlussvorlage (Waldbegräbnis Gut Eckendorf
hier: Entgeltordnung für die Benutzung des Friedhofes "Waldbegräbnis Gut Eckendorf")

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 16/2018 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz Fachbereich: FB III Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Smok der Gemeinde Leopoldshöhe Telefon: 05208/991-301 Datum: 26. Januar 2018 Waldbegräbnis Gut Eckendorf hier: Entgeltordnung für die Benutzung des Friedhofes "Waldbegräbnis Gut Eckendorf" Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 08.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss 15.02.2018 Rat 22.02.2018 Bemerkungen Sachdarstellung: Für die Benutzung des in privater Trägerschaft betriebenen Friedhofes „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ – beliehener Träger Herr Wolf-Friedrich von Dallwitz - werden Entgelte nach einer auf Grundlage der Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ in Leopoldshöhe zu erlassenden Entgeltordnung erhoben. Die Entgeltordnung wird vom beliehenen Träger des Friedhofs aufgestellt und ist vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe (Aufsichtsbehörde) als Satzung zu beschließen. Der Entwurf der Entgeltordnung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat folgende Beschlussfassung vorzuschlagen Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Entgeltordnung für die Benutzung des Friedhofs „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ Schemmel