Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
121 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
26.01.18, 18:00
Aktualisiert
26.01.18, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 27.12.2017
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-188/2017
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
05.02.2018
Gemeinderat am 22.02.2018
- öffentlich -
Umgestaltung der Schulhöfe in Vettweiß und Kelz;
hier: Planungsvorschläge
Begründung:
In seiner 18. Sitzung hat der Rat der Gemeinde Vettweiß am 16.02.2017 bekanntlich
ein verbindliches Konzept für die Verwendung der der Gemeinde Vettweiß aus dem
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 zustehenden Mittel beschlossen. Unter anderem soll hiernach ein Konzept für die Umgestaltung des Schulhofgeländes am Standort Vettweiß erstellt werden. Anlässlich der am 26.06.2017 in
der Grundschule in Kelz statt gefundenen Sitzung des Schulausschusses wurde
auch die Umgestaltung des Schulhofes am Standort Kelz thematisiert, wobei die
erforderliche Finanzierung aus der Förderung „Gute Schule 2020“ für 2018 ins Auge
gefasst wurde.
Zwischenzeitlich steht fest, dass die Gemeinde Vettweiß auch Fördermittel nach
Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsfördergesetzes (KinvFG) in Höhe von €
362.505,00 -ausschließlich zur Verbesserung der Schulinfrastruktur- beantragen
kann.
Hiernach müssen die beabsichtigten Maßnahmen ein Volumen von jeweils
mindestens € 40.000,00 aufweisen. Eine Förderung erfolgt in Höhe von 90 %. Den
Eigenanteil kann die Gemeinde aus Mitteln „Gute Schule 2020“ tragen.
Nachdem dies bekannt war, hat die Verwaltung das Landschaftsarchitekturbüro
Reepel, Düren, mit entsprechenden Planungen beauftragt. Diese liegen
zwischenzeitlich vor und sind der Vorlage als Anlage 1 (Vettweiß) und Anlage 2
(Kelz) beigefügt.
Die Kosten gemäß den vorliegenden Planungen belaufen sich für die Schulhofumgestaltung in Vettweiß auf voraussichtlich € 251.870,00 und für die in Kelz auf
voraussichtlich € 64.029,00.
Der Entwurf für den Schulhof in Vettweiß sieht eine Gliederung in einen Pausenhof
mit Spiel- und Sportgeräten zur Förderung der körperlichen Aktivitäten und einen
ruhigen Bereich mit einem „grünen Klassenzimmer“ vor.
In Kelz ist neben einem Klettergerüst mit Rutsche und einer Kletterwand ebenfalls
ein „grünes Klassenzimmer“ unterhalb der vorhandenen Linde vorgesehen. Auch soll
eine Weitsprunganlage gebaut werden.
Aus Sicht der Verwaltung greifen die Planungen einen großen Teil der Wünsche der
Schule, Schüler und Schülerinnen und der Fördervereine auf und führen zu einer
deutlichen Aufwertung der beiden Schulanlagen.
Auch die Stellungnahme der Schule bzw. der Schulleiterin zu den vorliegenden
Entwürfen ist überaus positiv. Es wurden lediglich zwei Anmerkungen gemacht,
wonach in Vettweiß zum einen ein Durchgang zum Minispielfeld und Hartplatz
geschaffen werden sollte, damit auch diese Flächen während der Pausen genutzt
werden können und zum anderen sollte die Heckenbepflanzung im Bereich des
„grünen Klassenzimmers“ nicht zu hoch sein, damit ein möglichst uneingeschränktes
Blickfeld in diesem Bereich für die aufsichtführende Person gewährleistet ist.
Gemäß der am 08.12.2017 veröffentlichten Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung von Kapitel 2 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen, die zwischen der BRD und den Bundesländern am
20.10.2017 geschlossen wurde, hatten die Länder dem Bundesministerium für
Finanzen bis spätestens zum 31.12.2017 ihre Kriterien für die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände mitzuteilen. Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt, bei Erfüllung der Voraussetzungen sein Einvernehmen
hierzu innerhalb von 4 Wochen zu erteilen. Hiernach kann die erstmalige Inanspruchnahme der Finanzhilfen des Bundes (durch die Länder) erfolgen, also voraussichtlich
im Februar dieses Jahres. Die Förderanträge der finanzschwachen Kommunen sind
einzelfallbezogen vor einem Mittelabruf zur Zustimmung an das Land NRW zu
richten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde
Vettweiß empfiehlt dem Gemeinderat folgendes zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, Förderanträge entsprechend den Planungen des
Landschaftsarchitekturbüros Reepel, Düren, für die Umgestaltung der beiden
Schulhöfe in Vettweiß und Kelz an das Land Nordrhein-Westfalen zur Zustimmung
zu richten und das Planungsbüro Reepel mit der Durchführung der Maßnahmen zu
beauftragen, sobald die Förderzusagen des Landes vorliegen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsentwurf 2018/2019 für 2018 bei Produkt
03.211.01, Investitionsnummer M2110102, eingeplant.