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Vorlage (Umgestaltung der Schulhöfe in Vettweiß und Kelz; hier: Planungsvorschläge)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
121 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
26.01.18, 18:00
Aktualisiert
26.01.18, 18:00
Vorlage (Umgestaltung der Schulhöfe in Vettweiß und Kelz;
hier: Planungsvorschläge) Vorlage (Umgestaltung der Schulhöfe in Vettweiß und Kelz;
hier: Planungsvorschläge)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 27.12.2017 Dezernat: I Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-188/2017 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 05.02.2018 Gemeinderat am 22.02.2018 - öffentlich - Umgestaltung der Schulhöfe in Vettweiß und Kelz; hier: Planungsvorschläge Begründung: In seiner 18. Sitzung hat der Rat der Gemeinde Vettweiß am 16.02.2017 bekanntlich ein verbindliches Konzept für die Verwendung der der Gemeinde Vettweiß aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 zustehenden Mittel beschlossen. Unter anderem soll hiernach ein Konzept für die Umgestaltung des Schulhofgeländes am Standort Vettweiß erstellt werden. Anlässlich der am 26.06.2017 in der Grundschule in Kelz statt gefundenen Sitzung des Schulausschusses wurde auch die Umgestaltung des Schulhofes am Standort Kelz thematisiert, wobei die erforderliche Finanzierung aus der Förderung „Gute Schule 2020“ für 2018 ins Auge gefasst wurde. Zwischenzeitlich steht fest, dass die Gemeinde Vettweiß auch Fördermittel nach Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsfördergesetzes (KinvFG) in Höhe von € 362.505,00 -ausschließlich zur Verbesserung der Schulinfrastruktur- beantragen kann. Hiernach müssen die beabsichtigten Maßnahmen ein Volumen von jeweils mindestens € 40.000,00 aufweisen. Eine Förderung erfolgt in Höhe von 90 %. Den Eigenanteil kann die Gemeinde aus Mitteln „Gute Schule 2020“ tragen. Nachdem dies bekannt war, hat die Verwaltung das Landschaftsarchitekturbüro Reepel, Düren, mit entsprechenden Planungen beauftragt. Diese liegen zwischenzeitlich vor und sind der Vorlage als Anlage 1 (Vettweiß) und Anlage 2 (Kelz) beigefügt. Die Kosten gemäß den vorliegenden Planungen belaufen sich für die Schulhofumgestaltung in Vettweiß auf voraussichtlich € 251.870,00 und für die in Kelz auf voraussichtlich € 64.029,00. Der Entwurf für den Schulhof in Vettweiß sieht eine Gliederung in einen Pausenhof mit Spiel- und Sportgeräten zur Förderung der körperlichen Aktivitäten und einen ruhigen Bereich mit einem „grünen Klassenzimmer“ vor. In Kelz ist neben einem Klettergerüst mit Rutsche und einer Kletterwand ebenfalls ein „grünes Klassenzimmer“ unterhalb der vorhandenen Linde vorgesehen. Auch soll eine Weitsprunganlage gebaut werden. Aus Sicht der Verwaltung greifen die Planungen einen großen Teil der Wünsche der Schule, Schüler und Schülerinnen und der Fördervereine auf und führen zu einer deutlichen Aufwertung der beiden Schulanlagen. Auch die Stellungnahme der Schule bzw. der Schulleiterin zu den vorliegenden Entwürfen ist überaus positiv. Es wurden lediglich zwei Anmerkungen gemacht, wonach in Vettweiß zum einen ein Durchgang zum Minispielfeld und Hartplatz geschaffen werden sollte, damit auch diese Flächen während der Pausen genutzt werden können und zum anderen sollte die Heckenbepflanzung im Bereich des „grünen Klassenzimmers“ nicht zu hoch sein, damit ein möglichst uneingeschränktes Blickfeld in diesem Bereich für die aufsichtführende Person gewährleistet ist. Gemäß der am 08.12.2017 veröffentlichten Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung von Kapitel 2 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen, die zwischen der BRD und den Bundesländern am 20.10.2017 geschlossen wurde, hatten die Länder dem Bundesministerium für Finanzen bis spätestens zum 31.12.2017 ihre Kriterien für die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände mitzuteilen. Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt, bei Erfüllung der Voraussetzungen sein Einvernehmen hierzu innerhalb von 4 Wochen zu erteilen. Hiernach kann die erstmalige Inanspruchnahme der Finanzhilfen des Bundes (durch die Länder) erfolgen, also voraussichtlich im Februar dieses Jahres. Die Förderanträge der finanzschwachen Kommunen sind einzelfallbezogen vor einem Mittelabruf zur Zustimmung an das Land NRW zu richten. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Vettweiß empfiehlt dem Gemeinderat folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, Förderanträge entsprechend den Planungen des Landschaftsarchitekturbüros Reepel, Düren, für die Umgestaltung der beiden Schulhöfe in Vettweiß und Kelz an das Land Nordrhein-Westfalen zur Zustimmung zu richten und das Planungsbüro Reepel mit der Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen, sobald die Förderzusagen des Landes vorliegen. Auswirkungen auf den Haushalt: Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsentwurf 2018/2019 für 2018 bei Produkt 03.211.01, Investitionsnummer M2110102, eingeplant.