Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
115 kB
Datum
05.02.2018
Erstellt
26.01.18, 18:00
Aktualisiert
26.01.18, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 11.01.2018
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-15/2018
Mitteilung
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
05.02.2018
- öffentlich -
Mögliche Kooperation mit der Musikschule Düren;
hier: Weitergehende Informationen
Mitteilung:
Mit Vorlage V-171/2017 wurde eine mögliche Kooperation mit der Musikschule Düren
in der Schulausschusssitzung am 20.11.2017 thematisiert. Hiernach hat am 09.
Januar 2018 ein Gespräch der Verwaltung mit dem Leiter von „Düren Kultur“, dem
dortigen Verwaltungsleiter und der Abteilungsleiterin für die Musikschule Düren stattgefunden. Hierbei konnte in Erfahrung gebracht werden, dass hinsichtlich der Höhe
der von der Musikschule geforderten Teilnehmerbeiträge keine Unterschiede
zwischen Einwohnern der Stadt Düren und nicht in der Stadt Düren lebenden
Teilnehmern gemacht werden. Auch sieht die zu beachtende Schulordnung eine
Ermäßigungsregelung sowie eine Befreiung von der Zahlung eines Teilnehmerbeitrages aus sozialen Gründen vor. So müssen für Kinder und Jugendliche, deren
Erziehungsberechtigte Hartz-IV-Leistungen (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) beziehen, für ein
Angebot keine Teilnehmerbeiträge entrichtet werden.
Die auf der Grundlage der Aufwendungen und Erträge im Jahr 2016 neu erstellte
Kalkulation ergibt einen Zuschussbedarf für die Stadt Düren in Höhe von € 688,00
pro Unterrichtsstunde. Da unabhängig von einer Kooperation mit auswärtigen
Partnern in der Kostenermittlung der Stadt Düren gewisse Vorhaltekosten beinhaltet
sind, würde „Düren Kultur“ –vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien
der Stadt Düren- auswärtigen Kooperationspartnern einen „Nachlass“ von 25 %
gewähren, so dass pro Jahresunterrichtsstunde ein Betrag in Höhe von € 516,64
fällig würde. Lt. Schulordnung der Musikschule Düren wird für eine Jahresunterrichtsstunde von mindestens 35 Einheiten in einem Schuljahr ausgegangen.
In einem nächsten Schritt wird kurzfristig eine Bedarfsabfrage durchgeführt. Hierzu
wird die Musikschule Düren die in Frage kommenden Angebote kurz beschreiben
und um die hierfür anfallenden Teilnehmerbeiträge ergänzen. Die hierauf basierende
Abfrage wird in die Grundschule und die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde
gegeben. Es wird davon ausgegangen, dass das Abfrageergebnis in der bevorstehenden Fachausschusssitzung bereits mitgeteilt werden kann.