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Mitteilung (Mögliche Kooperation mit der Musikschule Düren; hier: Weitergehende Informationen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
115 kB
Datum
05.02.2018
Erstellt
26.01.18, 18:00
Aktualisiert
26.01.18, 18:00
Mitteilung (Mögliche Kooperation mit der Musikschule Düren;
hier: Weitergehende Informationen) Mitteilung (Mögliche Kooperation mit der Musikschule Düren;
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 11.01.2018 Dezernat: I Bearbeiter/in: Hassel, Karl-Heinz Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-15/2018 Mitteilung für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 05.02.2018 - öffentlich - Mögliche Kooperation mit der Musikschule Düren; hier: Weitergehende Informationen Mitteilung: Mit Vorlage V-171/2017 wurde eine mögliche Kooperation mit der Musikschule Düren in der Schulausschusssitzung am 20.11.2017 thematisiert. Hiernach hat am 09. Januar 2018 ein Gespräch der Verwaltung mit dem Leiter von „Düren Kultur“, dem dortigen Verwaltungsleiter und der Abteilungsleiterin für die Musikschule Düren stattgefunden. Hierbei konnte in Erfahrung gebracht werden, dass hinsichtlich der Höhe der von der Musikschule geforderten Teilnehmerbeiträge keine Unterschiede zwischen Einwohnern der Stadt Düren und nicht in der Stadt Düren lebenden Teilnehmern gemacht werden. Auch sieht die zu beachtende Schulordnung eine Ermäßigungsregelung sowie eine Befreiung von der Zahlung eines Teilnehmerbeitrages aus sozialen Gründen vor. So müssen für Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte Hartz-IV-Leistungen (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) beziehen, für ein Angebot keine Teilnehmerbeiträge entrichtet werden. Die auf der Grundlage der Aufwendungen und Erträge im Jahr 2016 neu erstellte Kalkulation ergibt einen Zuschussbedarf für die Stadt Düren in Höhe von € 688,00 pro Unterrichtsstunde. Da unabhängig von einer Kooperation mit auswärtigen Partnern in der Kostenermittlung der Stadt Düren gewisse Vorhaltekosten beinhaltet sind, würde „Düren Kultur“ –vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien der Stadt Düren- auswärtigen Kooperationspartnern einen „Nachlass“ von 25 % gewähren, so dass pro Jahresunterrichtsstunde ein Betrag in Höhe von € 516,64 fällig würde. Lt. Schulordnung der Musikschule Düren wird für eine Jahresunterrichtsstunde von mindestens 35 Einheiten in einem Schuljahr ausgegangen. In einem nächsten Schritt wird kurzfristig eine Bedarfsabfrage durchgeführt. Hierzu wird die Musikschule Düren die in Frage kommenden Angebote kurz beschreiben und um die hierfür anfallenden Teilnehmerbeiträge ergänzen. Die hierauf basierende Abfrage wird in die Grundschule und die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde gegeben. Es wird davon ausgegangen, dass das Abfrageergebnis in der bevorstehenden Fachausschusssitzung bereits mitgeteilt werden kann.