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Beschlusstext (Antrag 11/2017 (CDU/SPD) - Anträge zu den Haushaltsberatungen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
86 kB
Datum
26.06.2017
Erstellt
29.01.18, 16:27
Aktualisiert
29.01.18, 16:27
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Stadt Jülich Jülich, 29. Januar 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 6.5 Antrag 11/2017 (CDU/SPD) - Anträge zu den Haushaltsberatungen (Vorlagen-Nr.225/2017) Bürgermeister Fuchs gibt zu bedenken, dass das Eingehen von Kooperationen ein langwieriger Prozess sein kann. Insofern regt er zu den Punkten 5 und 7 eine Verlängerung der Frist an. Auf Vorschlag von StV Capellmann einigt man sich auf den 30.06.2018. Da der Antrag erst kurzfristig eingereicht wurde, meldet die Fraktion UWG/JÜL Beratungsbedarf an und bittet die Beschlussfassung auf die kommende Ratssitzung zu verschieben. Beschlussentwurf: Ohne Abstimmung 1. Die Verwaltung erstellt bis zum Ende des Jahres ein Personalentwicklungskonzept und stellt dieses im Hauptausschuss vor. 2. Der Bürgermeister berichtet zu jeder Haupt- und Finanzausschusssitzung über ausgeschiedene Verwaltungsmitarbeiter/innen und geplante Neueinstellungen für den Ersatz ausgeschiedener Mitarbeiter/innen. 3. Im Falle des Ausscheidens von Verwaltungsmitarbeitern/innen infolge Verrentung oder aus sonstigen Gründen wird von einer Neubesetzung abgesehen soweit dies ohne Gefährdung der zu erfüllenden Aufgaben möglich ist. 4. Die Ausgaben für die Digitalisierung von Bauakten (40.000 Haushaltsrest 2016 sowie Ansatz 2017: 100.000 €) werden auf 1/3 reduziert. 5. Die Musikschule konzentriert sich zukünftig vorrangig darauf, Kinder an die Musik heranzuführen. Zu diesem Zweck werden Kooperationsverträge mit Grundschule, Offenen Ganztagsschulen, städtischen Kitas sowie Kitas anderer Träger bis 30.06.2018 geschlossen. Liegen bis 30.06.2018 die Kooperationsverträge nicht vor, ist der Bestand der Musikschule gefährdet. 6. Über die musikalische Grundbildung hinausgehende Angebote können, bei Erhalt der Musikschule, nur kostendeckend und in Kooperation mit den Nachbarkommunen realisiert werden. Konzepte und Kooperationsverträge sind dem Fachausschuss zur Beratung vorzulegen. 7. Die Stadtbücherei konzentriert sich bei deutlich reduziertem Umfang auf Angebote für Kinder und Jugendliche. Bis 30.06.2018 ist ein Konzept vorzulegen, nach dem der Zuschussbedarf in den nächsten drei Jahren um mindestens 50 % gesenkt wird. Liegt bis 30.06.2018 kein Konzept vor, ist der Bestand der Stadtbücherei gefährdet. 8. Die Verwaltung prüft die Vermarktung sämtlicher im städtischen Eigentum stehender Schulgebäude, die nicht als Schule oder als Bürgerhalle genutzt werden und setzt den Verkauf bei positivem Prüfergebnis schnellstmöglich um. 9. Die Grundstücke ehemalige Musikschule sowie Alte Schirmerschule/Stadthalle werden verkauft. Die Stadt sieht von der Realisierung des geplanten Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück der ehemaligen Musikschule ab. 10. Der Verkauf des städtischen Grundstücks „Lehrschwimmbecken Koslar“ wird geprüft und bei positivem Ergebnis schnellstmöglich umgesetzt. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2017 Seite 2