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Vorlage (Vorbereitung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2019 – 2023 hier: Aufstellung der Vorschlagsliste)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
103 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
23.01.18, 18:00
Aktualisiert
23.01.18, 18:00
Vorlage (Vorbereitung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2019 – 2023
hier: Aufstellung der Vorschlagsliste)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 03.01.2018 Dezernat: S Bearbeiter/in: Bär, Birgit Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-3/2018 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 01.02.2018 Gemeinderat am 22.02.2018 - öffentlich - Vorbereitung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2019 – 2023 hier: Aufstellung der Vorschlagsliste Begründung: Der Präsident des Landgerichts Aachen hat unter Bezug auf den gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums und des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Intergration mit Schreiben vom 23.11.2017 um die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen im Landgerichtsbezirk Aachen gebeten. In Anlehnung an die Einwohnerzahl sind für die Gemeinde Vettweiß drei Hauptschöffen für die Strafkammern, sowie je ein Haupt- und ein Hilfsschöffe für das Schöffengericht zu benennen. Nach den Maßgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes muss die Vorschlagsliste aber mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie als erforderliche Zahl bestimmt sind. Demnach wären mindestens sechs Hauptschöffen für die Strafkammern, sowie zwei Haupt- und zwei Hilfsschöffen für das Schöffengericht vorzuschlagen. Bei der letzten Aufstellung haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ihre Bewerbung eingereicht. Deshalb sollte wieder durch Öffentlichkeitsarbeit im Amtsblatt und im Internet auf die Möglichkeit der Bewerbung aufmerksam gemacht werden. Zur Besetzung von weiteren Stellen in der Vorschlagsliste werden die Mitglieder des Rates um Vorschläge gebeten. Über die aufgestellte Vorschlagsliste muss der Gemeinderat befinden. Entsprechend der Verfahrensregelungen bedarf die Vorschlagsliste einer Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Über die Aufstellung der Vorschlagsliste soll wegen der schutzwürdigen Interessen der Vorgeschlagenen in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden. Die vom Rat beschlossene Liste ist anschließend für die Dauer von einer Woche öffentlich auszulegen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die Verwaltung zu beauftragen, auf die Aufstellung der Vorschlagsliste und die Bewerbungsmöglichkeit durch Öffentlichkeitsarbeit im Amtsblatt und im Internet hinzuweisen. Des Weiteren werden Mitglieder im Rat gebeten, geeignete Personen vorzuschlagen Auswirkungen auf den Haushalt: keine