Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
103 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
23.01.18, 18:00
Aktualisiert
23.01.18, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 03.01.2018
Dezernat: S
Bearbeiter/in: Bär, Birgit
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-3/2018
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 01.02.2018
Gemeinderat am 22.02.2018
- öffentlich -
Vorbereitung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2019 – 2023
hier: Aufstellung der Vorschlagsliste
Begründung:
Der Präsident des Landgerichts Aachen hat unter Bezug auf den gemeinsamen Runderlass
des Justizministeriums und des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und
Intergration mit Schreiben vom 23.11.2017 um die Aufstellung der Vorschlagslisten für die
Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen im Landgerichtsbezirk Aachen gebeten.
In Anlehnung an die Einwohnerzahl sind für die Gemeinde Vettweiß drei Hauptschöffen für
die Strafkammern, sowie je ein Haupt- und ein Hilfsschöffe für das Schöffengericht zu
benennen. Nach den Maßgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes muss die Vorschlagsliste
aber mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie als erforderliche Zahl bestimmt
sind. Demnach wären mindestens sechs Hauptschöffen für die Strafkammern, sowie zwei
Haupt- und zwei Hilfsschöffen für das Schöffengericht vorzuschlagen.
Bei der letzten Aufstellung haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ihre Bewerbung
eingereicht. Deshalb sollte wieder durch Öffentlichkeitsarbeit im Amtsblatt und im Internet auf
die Möglichkeit der Bewerbung aufmerksam gemacht werden.
Zur Besetzung von weiteren Stellen in der Vorschlagsliste werden die Mitglieder des Rates
um Vorschläge gebeten.
Über die aufgestellte Vorschlagsliste muss der Gemeinderat befinden. Entsprechend der
Verfahrensregelungen bedarf die Vorschlagsliste einer Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen
Zahl der Mitglieder des Rates.
Über die Aufstellung der Vorschlagsliste soll wegen der schutzwürdigen Interessen der
Vorgeschlagenen in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.
Die vom Rat beschlossene Liste ist anschließend für die Dauer von einer Woche öffentlich
auszulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die Verwaltung
zu beauftragen, auf die Aufstellung der Vorschlagsliste und die Bewerbungsmöglichkeit
durch Öffentlichkeitsarbeit im Amtsblatt und im Internet hinzuweisen. Des Weiteren werden
Mitglieder im Rat gebeten, geeignete Personen vorzuschlagen
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine