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Beschlusstext (Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
26.06.2017
Erstellt
29.01.18, 16:27
Aktualisiert
29.01.18, 16:27
Beschlusstext (Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 29. Januar 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 7. Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2017 (Vorlagen-Nr.220/2017) StV Capellmann möchte zunächst die weitere Beschlussfassung in den noch ausstehenden haushaltsrelevanten Punkten abwarten und regt an, den Beschluss über die Hebesatzung auf die kommende Ratssitzung zu vertagen. Bürgermeister Fuchs betont, dass die Hebesatzung bis zum 30.06.2017 beschlossen werden muss, da andernfalls eine Änderung des Hebesatzes rückwirkend zum 01.01.2017 nicht mehr möglich ist. Beschlussentwurf: Ohne Abstimmung Der Stadtrat beschließt die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich : „Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage“