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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II" Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
76 kB
Datum
26.06.2017
Erstellt
29.01.18, 16:27
Aktualisiert
29.01.18, 16:27
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II"
Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB))

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Stadt Jülich Jülich, 29. Januar 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 8. Bebauungsplan Nr. A 31 "Kapuzinerstraße II" Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) (Vorlagen-Nr.192/2017) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Aufgrund der § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. A 31 „Kapuzinerstraße II“ als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, um in diesem Bereich als ergänzenden Anbau die Geschäftsstelle Jülich der Kreisverwaltung Düren neu einzurichten. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2017 dargestellt.