Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
148 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
23.01.18, 18:00
Aktualisiert
23.01.18, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU
Fraktion im Rat
der Gemeinde Vettweiß
Dr. H. R. Wollseifen – Waldstr. 5 - 52391 Vettweiß
Herrn
Bürgermeister
Joachim Kunth
Gereonstr. 14
Andreas Zurhelle - Marktplatz 3 – 52391 Vettweiß
Tel.:
02424 / 200931
Mobil.:
0157 / 71561277
gut.neuenhof@t-online.de
www.cdu-vettweiss.de
52391 Vettweiß
14.01.2018
Antrag zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 01.02.2018:
Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der Gemeinde
Vettweiß vom 22.04.2003
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen darf sich die Gemeinde Vettweiß über den Zuzug von vielen Familien in
das Gemeindegebiet freuen. Insbesondere die neuen Baugebiete im Zentralort erfahren einen sehr guten Zuspruch.
Daher ist zu erwarten, dass diese Entwicklung Auswirkungen auf die Anzahl der Wahlberechtigten in den
bestehenden Wahlbezirken haben könnte.
Um bei der Kommunalwahl 2020 auf die veränderten Einwohnerzahlen entsprechend reagieren zu können, beantragt
die CDU-Fraktion die Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der
Gemeinde Vettweiß vom 22.04.2003.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage
Satzung
i.A. Dr. H. R. Wollseifen
Stellv. Fraktionsvorsitzender
KOMMUNALE VERTRETER.DOC
Satzung
über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter
im Rat der Gemeinde Vettweiß vom 22.04.2003
Präambel
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. §41 Abs. 1 Satz 2 Bstb. f) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S.
666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. April 2002 (GV.NRW. S. 160), in
Verbindung mit § 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV.NRW. S. 454), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 28.03.2000 (GV.NRW. S. 245), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß
am 10.04.2003 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die folgende
Satzung über die Festlegung der Zahl der kommunalen Vertreter beschlossen:
§1
Die Zahl der Ratsmitglieder wird von 32 auf 28, die Zahl der Wahlbezirke von 16 auf 14
reduziert.
§2
Die Änderung findet erstmalig bei der Kommunalwahl 2004 Berücksichtigung.
§3
Die Satzung über die Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß vom
18.05.1998 tritt außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Vorstehende Satzung zur Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der
Gemeinde Vettweiß wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen,
dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO.NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Es sei
denn
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.
Vettweiß, den 22.04.2003
gez. Kranz
Bürgermeister