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Vorlage (Antrag-Satzung_20180114)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
148 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
23.01.18, 18:00
Aktualisiert
23.01.18, 18:00
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Inhalt der Datei

CDU Fraktion im Rat der Gemeinde Vettweiß Dr. H. R. Wollseifen – Waldstr. 5 - 52391 Vettweiß Herrn Bürgermeister Joachim Kunth Gereonstr. 14 Andreas Zurhelle - Marktplatz 3 – 52391 Vettweiß Tel.: 02424 / 200931 Mobil.: 0157 / 71561277 gut.neuenhof@t-online.de www.cdu-vettweiss.de 52391 Vettweiß 14.01.2018 Antrag zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 01.02.2018: Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß vom 22.04.2003 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen darf sich die Gemeinde Vettweiß über den Zuzug von vielen Familien in das Gemeindegebiet freuen. Insbesondere die neuen Baugebiete im Zentralort erfahren einen sehr guten Zuspruch. Daher ist zu erwarten, dass diese Entwicklung Auswirkungen auf die Anzahl der Wahlberechtigten in den bestehenden Wahlbezirken haben könnte. Um bei der Kommunalwahl 2020 auf die veränderten Einwohnerzahlen entsprechend reagieren zu können, beantragt die CDU-Fraktion die Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß vom 22.04.2003. Mit freundlichen Grüßen Anlage Satzung i.A. Dr. H. R. Wollseifen Stellv. Fraktionsvorsitzender KOMMUNALE VERTRETER.DOC Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß vom 22.04.2003 Präambel Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. §41 Abs. 1 Satz 2 Bstb. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. April 2002 (GV.NRW. S. 160), in Verbindung mit § 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV.NRW. S. 454), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.03.2000 (GV.NRW. S. 245), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß am 10.04.2003 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die folgende Satzung über die Festlegung der Zahl der kommunalen Vertreter beschlossen: §1 Die Zahl der Ratsmitglieder wird von 32 auf 28, die Zahl der Wahlbezirke von 16 auf 14 reduziert. §2 Die Änderung findet erstmalig bei der Kommunalwahl 2004 Berücksichtigung. §3 Die Satzung über die Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß vom 18.05.1998 tritt außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung zur Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Es sei denn a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vettweiß, den 22.04.2003 gez. Kranz Bürgermeister