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Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 14.01.2018 hier: Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß vom 22.04.2003)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
78 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
23.01.18, 18:00
Aktualisiert
23.01.18, 18:00
Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 14.01.2018
hier: Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß vom 22.04.2003)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 16.01.2018 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-17/2018 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 01.02.2018 Gemeinderat am 22.02.2018 - öffentlich - Antrag der CDU-Fraktion vom 14.01.2018 hier: Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß vom 22.04.2003 Begründung: Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 14.01.2018 die Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß vom 22.04.2003. Die Begründung kann dem Antrag entnommen werden. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß vom 22.04.2003 o aufzuheben o nicht aufzuheben. Auswirkungen auf den Haushalt: Die Zahl der kommunalen Vertreter würde nach der Aufhebung auf das gesetzliche Maß zurückfallen. Nach § 3 Abs. 2 Buchst. a) des Kommunalwahlgesetzes beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter in Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von über 8.000 aber nicht über 15.000 32 Vertreter, davon 16 in Wahlbezirken. Die Aufwandsentschädigung für vier Vertreter führt zu einer höheren Belastung.