Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
78 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
23.01.18, 18:00
Aktualisiert
23.01.18, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 16.01.2018
Dezernat: S
Bearbeiter/in: Müller, Albert
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-17/2018
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 01.02.2018
Gemeinderat am 22.02.2018
- öffentlich -
Antrag der CDU-Fraktion vom 14.01.2018
hier: Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen
Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß vom 22.04.2003
Begründung:
Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 14.01.2018 die Aufhebung der
Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der
Gemeinde Vettweiß vom 22.04.2003.
Die Begründung kann dem Antrag entnommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die
Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der
Gemeinde Vettweiß vom 22.04.2003
o aufzuheben
o nicht aufzuheben.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Die Zahl der kommunalen Vertreter würde nach der Aufhebung auf das gesetzliche
Maß zurückfallen. Nach § 3 Abs. 2 Buchst. a) des Kommunalwahlgesetzes beträgt
die Zahl der zu wählenden Vertreter in Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von
über 8.000 aber nicht über 15.000 32 Vertreter, davon 16 in Wahlbezirken. Die
Aufwandsentschädigung für vier Vertreter führt zu einer höheren Belastung.