Daten
Kommune
Jülich
Größe
136 kB
Datum
26.06.2017
Erstellt
29.01.18, 16:27
Aktualisiert
29.01.18, 16:27
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Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 29. Januar 2018
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 26.06.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
11.
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
(Vorlagen-Nr.196/2017)
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 2
Zu a) Über die eingegangen Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1
BauGB wird wie folgt beschlossen:
Nr. Anregung
Stellungnahme der
Verwaltung und
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1
Stellungnahme Büro
Raskin Umweltplanung
und Umweltberatung GbR
zum Schreiben von Herrn
A. Schulte
(BUND Kreisgruppe
Düren) vom 16.05.2017
(Zn. DN-137/14)
Der
Stellungnahme
wird gefolgt.
BUND mit Schreiben
vom 16.05.2017
Sehr geehrte Damen und
Herren,
zu obiger Planung geben
wir folgende
Stellungnahme ab.
Feldlerche
Die Feldlerche gilt als
störempfindlich.
Betroffen durch die
Planung sind hier 2
Reviere sowie 3 weitere
im engeren Umfeld. Zu
befürchten ist hier, dass
diese ebenfalls
aufgegeben werden.
Der Planer selbst
beschreibt die
In seinem Schreiben vom
16.05.2017 (Zn. DN137/14) zur
Berücksichtigung
artenschutzrechtlicher
Belange hinsichtlich der
Feldlerche bei der
Aufstellung des B-Plan Nr.
A 21 Komm in Jülich
kritisiert Herr A. Schulte
(BUND Kreisgruppe
Düren) die Ermittlung der
Betroffenheit und den
vorgezogenen Ausgleich.
Auswirkung des
geplanten
Baustoffzentrums
Die Feldlerche ist eine
charakteristische Art der
Feldflur. Sie reagiert auf
optische Störreize,
indem sie zu Störquellen
und potenziellen
Gefahren einen
Sicherheitsabstand
einhält. Neben Straßen
werden insbesondere
höhere
Vertikalstrukturen. (lt.
Planung Höhe der
Gebäude 12m)
gemieden.
Weiterhin führt der
Betrieb (Bewegung und
Geräusche von Mensch
und Maschinen und
Anstieg des
Individualverkehrs)
dauerhaft zu optischen
und akustischen
Störungen.
Sowohl die
Baustelleneinrichtungsst
ellen, als auch die
dauerhaft bestehenden
Anlagen werden
Feldlerchen in größerem
Umkreis vertreiben.
Hierzu beziehen wir
nachfolgend wie folgt
Stellung:
Ermittlung der
Betroffenheit
Im artenschutzrechtlichen
Fachbeitrag (raskin,
03.11.2016) wurde die
Betroffenheit der
Feldlerche ausführlich
erörtert und dargelegt.
Demnach sind 2
Feldlerchenreviere
betroffen und vorgezogen
auszugleichen. Eine
Betroffenheit weiterer
Reviere liegt
nicht vor.
Eignung der vorgezogenen
Ausgleichsfläche
Der Leitfaden
„Wirksamkeit von
Artenschutzmaßnahmen“
(MKULNV 2013) wurde
hinsichtlich der
Anforderungen an den
Maßnahmenstandort
selbstverständlich
berücksichtigt.
Demnach ist eine
ausreichende Entfernung
der Ausgleichsfläche zu
potenziellen Stör- und
Gefahrenquellen
sichergestellt:
Vorgezogene
1. Im Fall der gegenüber
Ausgleichsmaßnahmen
Straßenverkehr
empfindlichen Feldlerche
Das Gebiet liegt 418 m
wird ein Abstand zur
von dem
Autobahn A 44 von 900 m
Ultraleichtflugplatz
einzuhalten (MKULNV
entfernt. Zudem ist hier
2013 empfiehlt 500 m).
die
2. Der 360 m entfernte
Windkraftkonzentrations Leichtflugplatz stellt nach
fläche „Linnich Boslar
MKULNV (2013) keine
ausgewiesen“. Dies
Störquelle dar. (Bei einem
schränkt die
aktuellen Monitoring von
Funktionalität der
Feldlerchen auf zwei
Maßnahme substanziell Ausgleichsflächen bei
ein.
Zülpich-Schwerfen stören
Wir verweisen hier auf
sich die Vögel nicht an
den Leitfaden
dem Modellflugbetrieb auf
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2017
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„Wirksamkeit von
Artenschutzmaßnahmen
“ für die
Berücksichtigung von
artenschutzrechtlich
erforderlichen
Maßnahmen in NRW.
Maßnahmenfläch
en dürfen nicht
im
Einflussbereich
von vorhandenen
Beeinträchtigung
squellen sein
Es dürfen keine
Beeinträchtigung
en anderer oder
vorhandener
Arten
(Populationen)
ausgelöst werden
dem 250 m bzw. 350 m
entfernten Fluggelände des
Luftsportclubs Zülpich.)
So sangen zu Beginn der
Brutzeit 2 Feldlerchen in
Abständen von nur 170 m
bzw. 200 m zum
Leichtflugplatz.
3. Da die Feldlerche nach
MKULNV (2013) nicht zu
den gegenüber
Windkraftanlagen
sensiblen Arten zählt, geht
auch von dem geplanten
Windpark Linnich- Boslar
zukünftig keine
Störwirkung aus. Es ist
sogar zu beobachten, dass
die Feldlerche in intensiv
genutzten
Agrarlandschaften die
schütteren Aufstellflächen
von Windenergieanlagen
Wir lehnen daher die
zur Nestanlage bevorzugt
Planung ab.
besiedelt.
Mit freundlichen Grüßen Eine ausführliche
artenschutzfachliche
i.A. Alfred Schulte
Beurteilung der
BUND Kreisgruppe
Ausgleichsfläche wurde
Düren
bereits in unserer
Bund für Umwelt- und
Stellungnahme vom
Naturschutz
17.02.2017 vorgenommen.
Deutschland e.V.
Die Beurteilung hängt
dieser Stellungnahme zur
Info an.
Die Kritik des BUND an
der Ermittlung der
Betroffenheit der
Feldlerche und der
vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahme
wird aus fachlicher Sicht
widersprochen.
Aachen, den 22. Mai 2017
Dr. R. Raskin
2
Kreis Düren mit
Schreiben vom
18.05.2017
Der
Stellungnahme
der Verwaltung
wird gefolgt.
Sehr geehrter Herr
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2017
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Schorr,
zur o.a. Bauleitplanung
wurden folgende Ämter
der Kreisverwaltung
Düren beteiligt:
- Kreisentwicklung und straßen
- Gebäudemanagement
- Brandschutz
- Umweltamt
Wasserwirtschaft
Gegen die o.g.
Änderung des FNP
bestehen aus
wasserwirtschaftlicher
Sicht keine Bedenken.
Die
wasserwirtschaftlichen
Belange werden im
Verfahren zum
Bebauungsplan A 21
"Komm" vorgetragen.
In der Begründung wird
unter 1.4
"Entwässerung"
ausgeführt, dass das
Rückhaltevolumen für
ein 10-jähriges
Regenereignis durch
einen zusätzlichen
Überstau innerhalb der
Versickerungsanlagen
bereitgestellt wird. Hier
muss es heißen 100jähriges Regenereignis.
Dies bitte ich zu
korrigieren.
Die Begründung wird
dahingehend korrigiert.
Immissionsschutz
Gegen das Planvorhaben
bestehen keine
Bedenken, da alle den
Immissionsschutz
betreffenden Belange
ausreichend eingestellt
wurden.
Bodenschutz
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2017
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Aus
bodenschutzrechtlicher
Sicht bestehen keine
Bedenken.
Abgrabungen
Aus
abgrabungsrechtlicher
Sicht bestehen keine
Bedenken.
Natur und Landschaft
Gegen die o.g. FNPÄnderung bestehen aus
landschaftspflegerischer
Sicht keine Bedenken.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2017
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