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Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm" a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
136 kB
Datum
26.06.2017
Erstellt
29.01.18, 16:27
Aktualisiert
29.01.18, 16:27
Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung)

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Stadt Jülich Jülich, 29. Januar 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm" a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung (Vorlagen-Nr.196/2017) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 2 Zu a) Über die eingegangen Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird wie folgt beschlossen: Nr. Anregung Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag Beschlussvorschlag 1 Stellungnahme Büro Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR zum Schreiben von Herrn A. Schulte (BUND Kreisgruppe Düren) vom 16.05.2017 (Zn. DN-137/14) Der Stellungnahme wird gefolgt. BUND mit Schreiben vom 16.05.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, zu obiger Planung geben wir folgende Stellungnahme ab. Feldlerche Die Feldlerche gilt als störempfindlich. Betroffen durch die Planung sind hier 2 Reviere sowie 3 weitere im engeren Umfeld. Zu befürchten ist hier, dass diese ebenfalls aufgegeben werden. Der Planer selbst beschreibt die In seinem Schreiben vom 16.05.2017 (Zn. DN137/14) zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange hinsichtlich der Feldlerche bei der Aufstellung des B-Plan Nr. A 21 Komm in Jülich kritisiert Herr A. Schulte (BUND Kreisgruppe Düren) die Ermittlung der Betroffenheit und den vorgezogenen Ausgleich. Auswirkung des geplanten Baustoffzentrums Die Feldlerche ist eine charakteristische Art der Feldflur. Sie reagiert auf optische Störreize, indem sie zu Störquellen und potenziellen Gefahren einen Sicherheitsabstand einhält. Neben Straßen werden insbesondere höhere Vertikalstrukturen. (lt. Planung Höhe der Gebäude 12m) gemieden. Weiterhin führt der Betrieb (Bewegung und Geräusche von Mensch und Maschinen und Anstieg des Individualverkehrs) dauerhaft zu optischen und akustischen Störungen. Sowohl die Baustelleneinrichtungsst ellen, als auch die dauerhaft bestehenden Anlagen werden Feldlerchen in größerem Umkreis vertreiben. Hierzu beziehen wir nachfolgend wie folgt Stellung: Ermittlung der Betroffenheit Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (raskin, 03.11.2016) wurde die Betroffenheit der Feldlerche ausführlich erörtert und dargelegt. Demnach sind 2 Feldlerchenreviere betroffen und vorgezogen auszugleichen. Eine Betroffenheit weiterer Reviere liegt nicht vor. Eignung der vorgezogenen Ausgleichsfläche Der Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ (MKULNV 2013) wurde hinsichtlich der Anforderungen an den Maßnahmenstandort selbstverständlich berücksichtigt. Demnach ist eine ausreichende Entfernung der Ausgleichsfläche zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen sichergestellt: Vorgezogene 1. Im Fall der gegenüber Ausgleichsmaßnahmen Straßenverkehr empfindlichen Feldlerche Das Gebiet liegt 418 m wird ein Abstand zur von dem Autobahn A 44 von 900 m Ultraleichtflugplatz einzuhalten (MKULNV entfernt. Zudem ist hier 2013 empfiehlt 500 m). die 2. Der 360 m entfernte Windkraftkonzentrations Leichtflugplatz stellt nach fläche „Linnich Boslar MKULNV (2013) keine ausgewiesen“. Dies Störquelle dar. (Bei einem schränkt die aktuellen Monitoring von Funktionalität der Feldlerchen auf zwei Maßnahme substanziell Ausgleichsflächen bei ein. Zülpich-Schwerfen stören Wir verweisen hier auf sich die Vögel nicht an den Leitfaden dem Modellflugbetrieb auf Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2017 Seite 2 „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen “ für die Berücksichtigung von artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen in NRW.  Maßnahmenfläch en dürfen nicht im Einflussbereich von vorhandenen Beeinträchtigung squellen sein  Es dürfen keine Beeinträchtigung en anderer oder vorhandener Arten (Populationen) ausgelöst werden dem 250 m bzw. 350 m entfernten Fluggelände des Luftsportclubs Zülpich.) So sangen zu Beginn der Brutzeit 2 Feldlerchen in Abständen von nur 170 m bzw. 200 m zum Leichtflugplatz. 3. Da die Feldlerche nach MKULNV (2013) nicht zu den gegenüber Windkraftanlagen sensiblen Arten zählt, geht auch von dem geplanten Windpark Linnich- Boslar zukünftig keine Störwirkung aus. Es ist sogar zu beobachten, dass die Feldlerche in intensiv genutzten Agrarlandschaften die schütteren Aufstellflächen von Windenergieanlagen Wir lehnen daher die zur Nestanlage bevorzugt Planung ab. besiedelt. Mit freundlichen Grüßen Eine ausführliche artenschutzfachliche i.A. Alfred Schulte Beurteilung der BUND Kreisgruppe Ausgleichsfläche wurde Düren bereits in unserer Bund für Umwelt- und Stellungnahme vom Naturschutz 17.02.2017 vorgenommen. Deutschland e.V. Die Beurteilung hängt dieser Stellungnahme zur Info an. Die Kritik des BUND an der Ermittlung der Betroffenheit der Feldlerche und der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme wird aus fachlicher Sicht widersprochen. Aachen, den 22. Mai 2017 Dr. R. Raskin 2 Kreis Düren mit Schreiben vom 18.05.2017 Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt. Sehr geehrter Herr Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2017 Seite 3 Schorr, zur o.a. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: - Kreisentwicklung und straßen - Gebäudemanagement - Brandschutz - Umweltamt Wasserwirtschaft Gegen die o.g. Änderung des FNP bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Die wasserwirtschaftlichen Belange werden im Verfahren zum Bebauungsplan A 21 "Komm" vorgetragen. In der Begründung wird unter 1.4 "Entwässerung" ausgeführt, dass das Rückhaltevolumen für ein 10-jähriges Regenereignis durch einen zusätzlichen Überstau innerhalb der Versickerungsanlagen bereitgestellt wird. Hier muss es heißen 100jähriges Regenereignis. Dies bitte ich zu korrigieren. Die Begründung wird dahingehend korrigiert. Immissionsschutz Gegen das Planvorhaben bestehen keine Bedenken, da alle den Immissionsschutz betreffenden Belange ausreichend eingestellt wurden. Bodenschutz Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2017 Seite 4 Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Natur und Landschaft Gegen die o.g. FNPÄnderung bestehen aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2017 Seite 5