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Allgemeine Vorlage (Anl. 3 Satzung über die Anzahl der Mitglieder des Rates 2020)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
23.01.18, 18:16
Aktualisiert
23.01.18, 18:16
Allgemeine Vorlage (Anl. 3 Satzung über die Anzahl der Mitglieder des Rates 2020)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zu VL-Nr. 11/2018 Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Anzahl der Mitglieder des Rates der Gemeinde Kreuzau Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am _______ folgende Satzung beschlossen: § 1 Zahl der Ratsvertreter Die Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der Gemeinde Kreuzau wird von 38 um 2 auf 36, davon jeweils zur Hälfte in Wahlbezirken verringert. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den _________ -Ingo EßerBürgermeister H:\Dezernat 1\Abt 1\SB 4 Büro_BM\Sitzungsangelegenheiten\Satzung über die Anzahl der Mitglieder des Rates 2020.docx