Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
52 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
23.01.18, 18:00
Aktualisiert
23.01.18, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 18.01.2018
Dezernat: S
Bearbeiter/in: Müller, Albert
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-30/2018
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 01.02.2018
Gemeinderat am 22.02.2018
- öffentlich -
Entsendung von Delegierten und Wahlen zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes
Begründung:
Der Erftverband teilt mit, dass am 30.04.2018 die Amtszeit der Delegierten des Verbandes endet.
Neuwahlen sind somit erforderlich. Die konstituierende Delegiertenversammlung ist für den
30.04.2018 terminiert.
Jede volle Beitragseinheit berechtigt die Mitglieder zur Entsendung eines Delegierten.
Für die Gemeinde Vettweiß ergibt sich die Beitragseinheit 1,0375.
Gemäß § 16 Abs. 5 ErftVG darf eine Gebietskörperschaft nicht mehr Vertreter der Verwaltung als
Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsenden, d.h., dass der zu benennende
Delegierte ein Ratsmitglied sein muss (Politikerprivileg).
66 Delegiertensitze sind durch Kommunen zu besetzen. 51 Delegiertensitze werden durch
Entsendung von Vertretern aus den einzelnen Kommunen, die verbleibenden 15 Delegiertensitze
werden in der Wahlversammlung am Donnerstag, dem 22.03.2018, durch Wahl besetzt. In dieser
Versammlung wählen alle Mitglieder des Erftverbandes mit Beitragsteileinheiten (Vettweiß 0,0375)
die Delegierten für die unbesetzten Delegiertensitze. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens
06.03.2018 einzureichen. Die Gemeinde Vettweiß ist berechtigt, Wahlvorschläge einzureichen.
Die Möglichkeit einen Wahlvorschlag platzieren zu können, erscheint allerdings aufgrund der sehr
geringen restlichen Teileinheit von 0,0375 nicht realistisch.
Bisher besetzt Ratsmitglied Helmut Kemmerling für die Gemeinde Vettweiß die volle Beitragseinheit.
Die Handhabung der verbleibenden Teileinheiten wurde in der Vergangenheit per Beschluss dem
Bürgermeister zwecks Bündelung mit anderen Städten und Gemeinden überlassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Abstimmung zum Tagesordnungspunkt gemäß § 50 Abs. 4
GO NRW in Verbindung mit Abs. 3 beim Nichtzustandekommen eines einheitlichen
Wahlvorschlages sowie eines einstimmigen Beschlusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
erfolgen muss.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt aufgrund des einheitlichen Wahlvorschlages einstimmig,
Frau/Herrn ________________________ als Delegierte/n in die Delegiertenversammlung des
Erftverbandes zu entsenden.
Die Handhabung der verbleibenden Beitragsteileinheiten von 0,0375 wird dem Bürgermeister
zwecks Bündelung übertragen.