Daten
Kommune
Jülich
Größe
26 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
29.01.18, 12:03
Aktualisiert
29.01.18, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 29. Januar 2018
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 13.12.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
16.
Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich
hier: § 18 Jugendparlament
(Vorlagen-Nr.332/2017)
Beschluss:
Ohne Abstimmung
§ 18 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 26.08.2014 wird wie
folgt neu gefassst:
§ 18
Jugendparlament
(1)
Bei der Stadt Jülich wird ein Jugendparlament eingerichtet.
(2)
Das Jugendparlament setzt sich aus 25 Mitgliedern der folgenden weiterführenden
Schulen aus der Stadt Jülich zusammen:
Gymnasium Haus Overbach
Gymnasium Zitadelle der Stadt Jülich
Mädchengymnasium Jülich
Schirmerschule Jülich
Sekundarschule der Stadt Jülich
Dabei stellt jede Schule fünf Mitglieder, die von der Schülervertretung entsandt
werden.
Die Mitglieder sollen zum Zeitpunkt der Entsendung mindestens 12 Jahre alt sein.
Die Mitgliedschaft endet spätestens mit der Beendigung der Schulzeit.
(3)
Die Amtszeit beträgt 2 Schuljahre.
Falls ein Mitglied des Jugendparlaments vorzeitig ausscheidet, wird ein neues
Mitglied von der Schülervertretung der Schule für die Restzeit entsandt.
Eine erneute Entsendung eines Mitglieds nach Beendigung der Amtszeit ist
möglich.
(4)
Das Jugendparlament vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen
gegenüber der Stadt Jülich. Das Jugendparlament ist berechtigt, Anträge und
Anregungen an den Rat und die jeweiligen Ausschüsse zu richten. Bei der
Beratung der Anträge und Anregungen muss die Vertretung des Jugendparlaments
in den jeweiligen Ausschüssen gehört werden.