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Beschlusstext (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
228 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
29.01.18, 12:03
Aktualisiert
29.01.18, 12:03

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 29. Januar 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 13.12.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 17. Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 (Vorlagen-Nr.399/2017) Es folgt die Rede des Bürgermeisters zur Einbringung der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023: Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heutigen Tag liegt Ihnen der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 und das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept bis zum Jahre 2023 vor. In diesem Jahr lautet die Devise – Die Luft ist dünn – aber wir atmen – und perspektivisch gesehen – atmen wir bald (ein wenig) durch – aber dazu später mehr. Ein wenig provokant könnte ich Ihnen jetzt die Frage stellen: Welche Haushaltsrede möchten Sie denn dieses Jahr hören, die für den Haushalt 2016, die für den Haushalt 2017 oder eine der vielen Haushaltsreden meines Vorgängers. Detailreich könnte ich darüber berichten, wie unzureichend die finanzielle Ausstattung der Kommunen hinsichtlich der Betreuung unserer Gäste aus den von Krieg und Verfolgung gekennzeichneten Ihnen bekannten Staaten dieser Welt ist. Diesbezüglich haben die Bürgermeister des Kreises Düren die Damen und Herren Bundestags – und Landtagsabgeordnete des Kreises angeschrieben und auf diesen Missstand hingewiesen. Wir schaffen das. Wir schaffen das sogar mit Bravour – dank engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier in der Verwaltung, in den Kitas und den Schulen und vor allen Dingen auch dank der vielen ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern - aber eben auch mit einer Unterfinanzierung in einem unteren siebenstelligen Bereich! Detailreich könnte ich wie jedes Jahr auf den Kreis Düren schauen, der die Verbesserungen im eigenen Haushalt von ca. 30 Mio. € zu rund 1/3 durch den Nichteinzug von Kreis und Jugendamtsumlage i.H.v. 10,7 Mio. € an die Kommunen weiterleitet, aber die restlichen rund 20 Mio. €, aus seiner Sicht nachvollziehbar, in die eigene Rücklage einstellt. Ob in der Zukunft diese Rücklage genutzt wird, um die Kommunen des Kreises Düren erneut (weiter) zu entlasten, kann nach derzeitigem Stand nicht abgeschätzt werden, weil keiner zu wissen vermag, wie sich der Finanzbedarf (durch zusätzliche Aufgaben) des Kreises entwickeln wird. Wünschenswert wäre eine weitere finanzielle Entlastung allemal. Und in Düsseldorf hat sich 2016 eine neue Landesregierung formiert. Großartig – was waren das noch Zeiten - als im abgelaufenen Wahlkampf der bzw. unser ländliche Raum zum Nabel der Welt auserkoren wurde. Der „ländliche Raum muss gestärkt werden“ – und das erste merkbare Zeichen aus Düsseldorf war die Erhöhung der Krankenhausumlage, was für unsere Stadt eine Mehrbelastung i.H.v. rund 188.000€ ausgemacht hat. Fairerweise müssen wir abwarten, wie sich die angekündigten Verbesserungen im GFG und der Kitafinanzierung auf unseren Haushalt auswirken werden. Apropos GFG – Sie erinnern sich – das Wort des Jahres 2016 war „postfaktisch“ Nochmal rückblickend auf den Wahlkampf 2016 wäre mein Vorschlag gewesen: Einwohnerveredelung Dieser Begriff, der letztendlich mit Blick auf das GFG besagt, dass Bürger in Köln bei den Schlüsselzuweisungen 40% mehr wert sind als Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum wurde noch nie so oft erwähnt und bemängelt wie im Wahlkampf 2016 – Wer aber glaubt, dass dieses Thema bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahre 2021 endlich in unserem Sinne abgehandelt sein wird, der wird sich nach meiner Einschätzung faktisch eines Besseren belehren lassen müssen – Wir werden allenfalls diesbezüglich ein Déjà-vu im Wahlkampf 2021 erleben. Meine Damen und Herren, den Blick nach Berlin erspare ich Ihnen heute, denn worüber sollen wir reden, wenn wir heute noch immer nicht wissen, wer mit wem ab wann uns zukünftig regieren wird. Lassen Sie mich daher wieder den Focus auf unsere Stadt richten. Bei der Frage der finanziellen Situation der Stadt Jülich steht die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung im Focus der Berichterstattung. Das ist normal, weil unter anderem das prognostizierte Ergebnis und die Hebesätze mit der Einbringung genannt werden und insbesondere die Hebesätze eine direkte und unmittelbare Auswirkung auf fast jeden einzelnen Bürger dieser Stadt hat. Ich habe eingangs erwähnt, dass wir perspektivisch ein wenig, wohlgemerkt ein wenig „durchatmen können“, denn mit Blick auf die Jahresrechnungen 2016 und 2017 können wir nach vorläufigen Zahlen mit deutlichen Verbesserungen rechnen im Vergleich zu den beschlossenen Haushaltssatzungen. Dadurch ergeben sich logischer Weise auch Verbesserungen auf unser von anfangs 110 Mio € auf lt. HSK dahingeschmolzenes Eigenkapital von 0,8 Mio €. Leider wird den Jahresrechnungen deutlich weniger Aufmerksamkeit geschenkt, als es die Ergebnisse verdient hätten. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Haushaltsrede von Dr. Baumgarten am 29.06.2017 zu sprechen kommen. Ich zitiere fast wortwörtlich: „Die pessimistischen Anklänge des letzten Jahres, wo XXX und YYY den Sparkommissar schon vor der Tür stehen sahen, teile ich jedoch heute nicht mehr. In dieser Hinsicht bin ich auch für die Zukunft eher optimistisch“ Zitat Ende Auch ich teile ausdrücklich diese Einschätzung. Meine Damen und Herren, Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.12.2017 Seite 2 wo liegen die großen Herausforderungen, denen wir uns mutig und nachhaltig für das Wohl unserer Stadt stellen müssen? Ich möchte Ihnen zwei Hauptaspekt diesbezüglich darlegen: 1. Bürgerinformation und Transparenz Wie schwierig Haushaltsberatungen in der Sache sind, haben alle Fraktionen bei der Verabschiedung des letzten Haushaltes nicht schmerzlich aber nüchtern und sachlich erfahren müssen. Die Verbesserungen ergaben sich lt. Änderungsliste fast ausschließlich aus den weitergeleiteten LVR Geldern des Kreises an die Kommunen und aus der Gewinnabführung der Stadtwerke Jülich. Am eigentlichen Zahlenwerke wurde so gut wie nichts verändert. Von dem Bürger können wir nicht erwarten, dass er alle Zusammenhänge erkennt und versteht, was unsere Kommunalfinanzen anbelangt. Es ist meine und unsere Aufgabe, deutlich darauf hinzuweisen, was mit den vereinnahmten Geldern passiert. Es ist unsere Aufgabe, den Bürgern zu erklären, dass hier keine Gelder verprasst werden, dass keine Misswirtschaft die Ursache für Steuererhöhungen ist, es ist unsere Aufgabe zu erklären, dass wir z.B. in den letzten 10 Jahren rund 30 Mio allein in unsere Schullandschaft investiert haben, obwohl wir hierfür größtenteils keine eigenen Mittel zur Verfügung standen – weil es richtig war – Es ist unsere Aufgabe offensiv im Dialog mit dem Bürger klar zu sagen, dass wir in Jülich im Vergleich zu anderen Kommunen vergleichbarer Größe ein einzigartiges Angebot im kompletten freiwilligen Bereich vorhalten, insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport und Bildung und Soziales und das dieses Angebot Geld kostet – jedes Jahr mehr – und diese Angebote für die Entwicklung unserer Stadt von allergrößter Bedeutung sind – Weil unsere Stadt wachsen wird – darüber sind sich alle Experten und auch die Bezirksregierung und die Verwaltung und auch die Politik einig – denn nur wer wachsen will – wird am Ende nicht schrumpfen – aber um zu wachsen, um attraktiv für Zuzugswillige zu sein, sind die weichen Standortfaktoren alternativlos. Und es ist unsere Aufgabe, den Bürgerinnen und Bürgern klar zu machen, dass wir nicht wie üblich auf das hier und jetzt schauen, sondern mutig und nachhaltig in die Zukunft blicken – 10, 20 oder gar 50 Jahre weiter Lassen Sie uns die Bürger besser mitnehmen und informieren. Denn wir dürfen dieses Feld der Bürgerinformation nicht selbst- oder fremdernannten Internetaktivisten überlassen, die tagtäglich nichts anders zu tun haben, Bürgermeister, Verwaltung, Politik und letztendlich unsere Stadt mit Unwahrheiten kaputt zu reden. Wir leben in einer einzigartigen, lebenswerten Stadt und wir sind nicht pleite. Das ist die Wahrheit! In diesem Zusammenhang möchte ich mit einem immer wieder im Internet veröffentlichen Unsinn aufräumen. Der Schuldenstand der Stadt Jülich beträgt zum 31.12.2017 rund 165 Mio. € und nicht wie immer wieder behauptet 176 Mio. €. Die Verbindlichkeiten sinken seit 2 Jahren und die Prüfung des sog. Schuldenmanagements hat mit der Schulnote 2+ abgeschlossen. Und wer immer wieder auf die pro Kopf Verschuldung anspielt, dem sei ein Blick auf die Aktiv –Seite der Bilanz gegönnt, denn jedem Jülich Bürger gehört auch ein Besitz von ca. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.12.2017 Seite 3 10.000 €, weil Rat und Verwaltung dieses Vermögen mit ihren Entscheidungen geschaffen haben. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch bevor ich auf das eigentliche Zahlenwerk komme auf den angekündigten 2. Aspekt kommen: Der eklatante Instandhaltungsstau und Investitionsstau in unserer Stadt Dringend notwendige Maßnahmen in fast allen Liegenschaften der Stadt werden uns schon bald vor die Füße fallen: Brückenkopf, Rathaus, Hauptwache der Feuerwehr, Feuerwehrgerätehäuser in den Ortschaften etc etc und die Sanierung der Sanierung der Sanierung der Innenstadt müssen dringendst auch wieder im Dialog mit der Bürgerschaft diskutiert und in Angriff genommen werden. Die Zeit des Schiebens ist vorbei. Seien wir auch hier mutig und nachhaltig – wir reden ganz bestimmt von einem Betrag im hohen zweistelligen Millionenbereich – die Zeit drängt und auch hier müssen wir dem Bürger reinen Wein einschenken, wobei ich auf das vom Stadtmarketing e.V. maßgeblich mitinitiierte Integrierte Handlungskonzept große Hoffnung lege, welches wir heute auf den Weg bringen. Und jetzt zum Zahlenwerk 2018: Das HSK nach dem Haushalt 2017 sah für das Jahr 2018 im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von nur noch rund 1,7 Millionen € aus. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf für 2018 ist dieses „Ziel“ leider nicht einzuhalten. Stattdessen weist der Ergebnishaushalt 2018 mit rund 7 Millionen € nahezu den gleichen Fehlbetrag aus wie der Haushalt 2017. Folgende Faktoren führen zu dem deutlich höheren Fehlbetrag: Aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen in der Referenzperiode zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 (01.07.2016 bis 30.06.2017) fallen die Schlüsselzuweisungen 2018 rund 1,8 Millionen € niedriger aus als im Vorjahres-HSK für 2018 veranschlagt. Bei der Grundsteuer B sah das Vorjahres-HSK für 2018 eine Erhöhung von 630 % auf 750 % vor. In Anbetracht der Verbesserungen in den Abschlüssen der vergangenen Jahre wurde von einer solch deutlichen Erhöhung abgesehen. Stattdessen ist eine Erhöhung auf 680 % veranschlagt. Gegenüber dem alten HSK-Ansatz bedeutet das Wenigereinnahmen in Höhe von rund 850.000 €. Bei der Gewerbesteuer kann auf die vorgesehene Anhebung des Hebesatzes von 513 % auf 550 % gänzlich verzichtet werden. Aufgrund der Entwicklung in den letzten beiden Jahren kann der Ansatz trotzdem sogar noch deutlicher erhöht werden als im VorjahresBeschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.12.2017 Seite 4 HSK vorgesehen (auf 18,5 Millionen € statt auf 18,312 Millionen €). Natürlich ist dieser Ansatz mit gewissen Unwägbarkeiten behaftet, wie besonders das Jahr 2015 gezeigt hat. Im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz sah das Vorjahres-HSK für 2018 einen Eigenanteil der Stadt Jülich in Höhe von knapp 500.000 € vor. Tatsächlich aber fallen die Zuweisungen rund 2,5 Millionen € geringer aus als geplant. Damit einher geht auch eine Verringerung der Aufwendungen, aber nicht in gleichem Maße. Letztlich ist auf der Grundlage der Entwicklung in 2017 aktuell von einem Eigenanteil in Höhe von knapp einer Million € auszugehen. Das Land zahlt die Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz nur für die Personen, deren Asylverfahren noch läuft. Ist das Verfahren abgeschlossen, erfolgt keine Zuweisung mehr. Die Personen werden aber weiterhin von der Stadt unterstützt (Unterbringung, Betreuung durch Sozialarbeiter etc.). Die eigenen Personalaufwendungen sind rund 600.000 € oder rund 3 % höher als im HSK 2017 für 2018 vorgesehen. Davon entfallen rund 100.000 € auf die Beihilfen, die schon im Lauf des Jahres 2017 entsprechende Mehraufwendungen auswiesen. Der übrige Anteil entfällt auf die Tarifsteigerung, die mit 2 % angesetzt ist. Dabei sind die Aufwendungen schon äußerst knapp kalkuliert. Vom Fachamt angemeldete Mittel in Höhe von 200.000 € für die Auswirkungen der neuen Entgeltordnung (=Höhergruppierung bei Angestellten) wurden nicht veranschlagt. Ergeben sich solche Mehraufwendungen, sind diese durch spätere Besetzung freiwerdender Stellen oder ähnliches aufzufangen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind gemäß dem Haushaltsentwurf 2018 rund 1,8 Millionen € höher als nach dem HSK 2017. Ursache sind insbesondere vorgesehene Bauunterhaltungsmaßnahmen. Im Schulbereich werden diese Maßnahmen annähernd voll über die Zuweisungen „Gute Schule 2020“ sowie über die nächste Stufe des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes finanziert. Für Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in der Feuerwache Jülich sind alleine 200.000 € veranschlagt. Die Kreisumlagen (allgemeine Kreisumlage und Jugendamtsumlage) waren nach dem Vorjahres-HSK für 2018 mit 33,05 Millionen € veranschlagt. Aktuell ergeben sich für 2018 Kreisumlagen in Höhe von 32,7 Millionen €. Die Einsparung resultiert daraus, dass der Kreis Düren die Verbesserungen aus den gestiegenen Umlagegrundlagen an die Kommunen weitergibt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Kritisch anzumerken ist allerdings, dass der Kreis u.a. durch eine Senkung der Landschaftsverbandsumlage weit höhere Verbesserungen erzielt als er nun an die Kommunen weitergibt. Wie in 2017, so ist auch in 2018 eine Gewinnabführung durch die Stadtwerke vorgesehen. Angesetzt sind 500.000 €. Vor diesem Hintergrund belaufen sich - die Erträge des Haushaltes 2018 auf die Aufwendungen 2018 auf 92.933.670 € und 99.933.120 €. Die Erträge liegen damit um rund 4,6 Million € unter dem im Vorjahr für 2018 Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.12.2017 Seite 5 angenommenen Wert, die Aufwendungen dagegen übersteigen den im Vorjahr veranschlagten Wert um rund 0,7 Millionen €, so dass sich der ursprünglich veranschlagte Fehlbedarf um 5,3 Millionen € erhöht. Die Investitionen 2018 An regelmäßig verfügbaren Einnahmen stehen aus den Investitionspauschalen des Landes (einschl. Schul-, Sport- und Feuerwehrpauschale) rund 2,84 Millionen € zu Verfügung. Weitere Zuweisungen in Höhe von rund 450.000 € sind vorgesehen im Bereich der Buswartehallen sowie für den Erweiterungsbau des Kindergartens Selgersdorf. Der Finanzplan 2018 sieht insgesamt Investitionen in Höhe von rund 7,3 Millionen € vor. Knapp 2,4 Millionen € sind vorgesehen für Maßnahmen im Abwasserbereich. Immerhin knapp 1,0 Millionen € entfallen auf Beschaffungen für die Feuerwehr, wobei in diesem Bereich die Anschaffungen in der Vergangenheit im Hinblick auf den ausstehenden Brandschutzbedarfsplan zurückgestellt wurden. Für Straßenbaumaßnahmen einschließlich Brückenbau sind rund 600.000 € veranschlagt. Die Erweiterung des Kindergartens Selgersdorf schlägt mit 363.000 € zu Buche. Beim Bauhof sind knapp 200.000 € für die Beschaffung neuer Fahrzeuge und Geräte veranschlagt. Trotz des höheren Fehlbetrages im Ergebnisplan sollte das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig sein. Der haushaltsausgleich ist schon in 2020 erreicht, ein völliger verzehr des Eigenkapitals kann vermieden werden. Die Maßnahmen mit denen dies erreicht werden soll, werden seit 2013 fortgeschrieben und sind im Vorbericht zum Haushalt dargestellt. Damit handelt es sich um eine ganze Reihe von Maßnahmen mit teils kleinen Einspareffekten. Wesentlichster Punkt sind natürlich die bisher schon beschlossenen und in der Zukunft wohl auch noch zu beschließenden Erhöhungen der Steuerhebesätze. Vierstellige Grundsteuer B - Hebsätze wie sie in einigen Kommunen bereits gehandelt werden, sind aber nach dem derzeitigen Stand in Jülich nicht vorgesehen. Zu vier großen Bereichen, nämlich den Personalaufwendungen den Bürgerhallen der Musikschule und der Stadtbücherei liegen Anträge vor, über die noch zu entscheiden ist. Für die geleistete Arbeit zur Erstellung des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes danke ich allen Beteiligten in der Verwaltung, allen voran unserem Kämmerer Herrn Kohnen und seinen Kolleginnen und Kollegen. Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.12.2017 Seite 6 Beschluss: Einstimmig; Enthaltungen: 0 „Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird zur Vorbereitung der Entscheidung des Rates an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.“ Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.12.2017 Seite 7