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Beschlusstext (Brückenkopf-Park Jülich gGmbH hier: Befreiung von der Beschränkung nach § 181 Alt. 2 BGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
77 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
29.01.18, 12:03
Aktualisiert
29.01.18, 12:03
Beschlusstext (Brückenkopf-Park Jülich gGmbH
hier: Befreiung von der Beschränkung nach § 181 Alt. 2 BGB)

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Stadt Jülich Jülich, 29. Januar 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 13.12.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 29. Brückenkopf-Park Jülich gGmbH hier: Befreiung von der Beschränkung nach § 181 Alt. 2 BGB (Vorlagen-Nr.387/2017) Beschluss: Einstimmig; Enthaltungen: 0 Der Rat der Stadt Jülich beauftragt in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH den Verterter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung der Brückenkopf-Park Jülich gGmbH wie folgt zu beschließen: „ Geschäftsführer Axel Fuchs wird von den Beschränkungen der Mehrfachvertretung gemäß § 181 Alternative 2 BGB befreit.“