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Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich "Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie" a) Änderung der Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Ergänzung des Beschlusses über die eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
29.01.18, 12:03
Aktualisiert
29.01.18, 12:03
Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich  "Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie"
a) Änderung der Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Ergänzung des Beschlusses über die eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Stadt Jülich Jülich, 29. Januar 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 13.12.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 34.1.1 Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich "Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie" a) Änderung der Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Ergänzung des Beschlusses über die eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.341/2017 1. Ergänzung) Herr Mahmout, Vertreter der VDH Projektmanagement GmbH, führt auf Nachfrage von StV Lambert Schmitz aus, dass die Flächennutzungspläne maßstabsgerecht und die Mindestabstände somit korrekt dargestellt sind. Beschluss: Ja-Stimmen: 30, Nein-Stimmen: 5, Enthaltungen: 2 Zu a) Über die Änderung der Abwägung der Stellungnahme der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß Anlage A1 Nr. 1 beschlossen. Zu b) Über die Ergänzung des Beschlusses über die eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß Anlage A1 Nr. 2 beschlossen.