Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
07.02.2018
Erstellt
26.01.18, 12:35
Aktualisiert
12.03.18, 08:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Ob.
Jülich, 25.01.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 11/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
07.02.2018
TOP
Ergebnisse
Bennenung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport
Anlg.: ./.
II
Schu
30
Me
30
SD.Net
Ob
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich benennt auf Empfehlung des Integrationsrates Herrn Rigaud Kabamba als
sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und
Sport sowie Herrn Abdullah Kansso als seinen Vertreter.
Begründung:
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfallen (GO NRW) legt in § 58 Abs. 4 fest, dass
den Fachausschüssen des Rates volljährige sachkundige Einwohner angehören können, die vom Rat
in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Ausgenommen von dieser
Regelung sind die sogenannten Pflichtausschüsse.
Der Rat der Stadt Jülich hat im § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung festgelegt, dass der Integrationsrat dem
Rat für alle Ausschüsse – soweit rechtlich zulässig- je einen Mitglied zur Wahl als sachkundigen
Einwohner und dessen Stellvertretung vorschlägt. Der Integraionsrat hat beschlossen, nach Mandatsniederlegung von Ali Chehdeh Herrn Rigaud Kabamba in den JuFISSS zu entsenden. Herr Abdullah Kansso soll dabei seine Stellvertretungsfunktion behalten.
In analoger Anwendung des § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW wählen die Ratsmitglieder beim vorzeitigem Ausscheiden eines Ausschussmitgliedes einen Nachfolger. Hierzu ist ein Mehrheitsbeschluss
der Ratsmitglieder nach § 50 Abs. 2 GO NRW erforderlich. Der Bürgermeister besitzt demanch
kein Stimmrecht.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der sachkundige Einwohner mir der Wahl Mitglied des
Ausschusses wird. Als Ausschussmitglied hat er das Recht an allen Beratungen des Ausschusses,
sei es in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung, teilzunehmen. Lediglich die Ausübung des
Stimmrechts ist ihm verwehrt. Bei der Zusammensetzung und bei der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses wird er nicht mitgezählt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 11/2018
X
nein
nein
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