Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
07.02.2018
Erstellt
26.01.18, 12:35
Aktualisiert
12.03.18, 08:47
Sitzungsvorlage (Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport) Sitzungsvorlage (Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport)

öffnen download melden Dateigröße: 119 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Ob. Jülich, 25.01.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 11/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 07.02.2018 TOP Ergebnisse Bennenung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Anlg.: ./. II Schu 30 Me 30 SD.Net Ob Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich benennt auf Empfehlung des Integrationsrates Herrn Rigaud Kabamba als sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport sowie Herrn Abdullah Kansso als seinen Vertreter. Begründung: Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfallen (GO NRW) legt in § 58 Abs. 4 fest, dass den Fachausschüssen des Rates volljährige sachkundige Einwohner angehören können, die vom Rat in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind die sogenannten Pflichtausschüsse. Der Rat der Stadt Jülich hat im § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung festgelegt, dass der Integrationsrat dem Rat für alle Ausschüsse – soweit rechtlich zulässig- je einen Mitglied zur Wahl als sachkundigen Einwohner und dessen Stellvertretung vorschlägt. Der Integraionsrat hat beschlossen, nach Mandatsniederlegung von Ali Chehdeh Herrn Rigaud Kabamba in den JuFISSS zu entsenden. Herr Abdullah Kansso soll dabei seine Stellvertretungsfunktion behalten. In analoger Anwendung des § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW wählen die Ratsmitglieder beim vorzeitigem Ausscheiden eines Ausschussmitgliedes einen Nachfolger. Hierzu ist ein Mehrheitsbeschluss der Ratsmitglieder nach § 50 Abs. 2 GO NRW erforderlich. Der Bürgermeister besitzt demanch kein Stimmrecht. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der sachkundige Einwohner mir der Wahl Mitglied des Ausschusses wird. Als Ausschussmitglied hat er das Recht an allen Beratungen des Ausschusses, sei es in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung, teilzunehmen. Lediglich die Ausübung des Stimmrechts ist ihm verwehrt. Bei der Zusammensetzung und bei der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses wird er nicht mitgezählt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 11/2018 X nein nein Seite 2