Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,7 MB
Datum
11.11.2014
Erstellt
18.11.14, 18:01
Aktualisiert
18.11.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gewerbeflächenkonzept
Bedburg und Rhein-Erft-Kreis
11. November 2014
Dipl.-Ing. Dominik Geyer
Agenda
Anlass und Ziel
Die aktuelle Situation in Bedburg
Bilanz der Flächenermittlungen
Qualifizierung der Suchräume
Kooperationsmöglichkeiten
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 2
Kurzes Resümee
Flächenengpässe sind trotz der in der Regionalplanung ausreichend
dargestellten Gewerbe- und Industriebereiche vorhanden
Entwicklungshemmnisse sind: Naturräumliche Restriktionen, betriebliche
Bindungen (z. B. Ausgleichsflächen, Entwässerungsanlagen, Abstandsflächen
zu empfindlichen Nutzungen etc.)
Ausgesetzte Bodenvorratspolitik und mangelnde Veräußerungsbereitschaft
der Eigentümer
Engpässe insbesondere bei großen, zusammenhängenden, industriell
nutzbaren Flächen problematisch in Bezug auf die wirtschaftlichen
Kompetenzfelder
Innerhalb des Kreises Ungleichgewichte: Im Süden des Kreises sind Engpässe
an großen, industriell nutzbaren Flächen besonders erkennbar
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 3
Ziel
Ziel wird die Erweiterung der „Wahlmöglichkeiten“ von Gewerbe- und
Industrieflächen im Rhein-Erft-Kreis sein
Im Ergebnis soll eine angemessene Ausstattung und vor allem Flexibilität der
Kommunen in der Flächendisposition für die gewerblich-industrielle
Entwicklung gesichert sein
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 4
Verhältnis GIB-Flächen zu den tatsächlich entwickelten Flächen
Im Rahmen einer im Sommer 2013 durch die IHK beauftragten Studie
im Siegerland wurde die Frage untersucht,
„welcher Anteil der Fläche, die durch die Regionalplanung
als sogenannte Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB)
ausgewiesen wird, tatsächlich im Laufe der Planungsverfahren
zu real durch Betriebe nutzbarer GE- und GI-Fläche (Gewerbeund Gewerbeindustrie) wird.“
Prof. Gerd Hennings , Christoph Krafczyk, Sebastian Siebert: „Vom Brutto zum Netto – Unterschiede zwischen
regionalplanerisch gesicherter und tatsächlich gewerblich nutzbarer Fläche am Beispiel ausgewählter Standorte in
der Region Siegen-Wittgenstein und Olpe“, Industrie- und Handelskammer Siegen (Hrsg.), Dortmund im Juli 2013
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 5
Verhältnis GIB-Flächen zu den tatsächlich entwickelten Flächen
Ergebnis ist eine extrem hohe Varianz zwischen 16,5 % in Siegen
(d. h. 16,5 % der regionalplanerisch dargestellten Fläche konnte in
tatsächliche Betriebsfläche „übersetzt“ werden) und 91 %
in Freudenberg.
Allein diese Bandbreite zeigt, dass das generalisierende Gegenüberstellen
einer in der Regionalplanung dargestellten Flächenzahl zu einem
errechneten Bedarf an den Realitäten vorbei geht. Es bedarf eines genauen
Blicks auf die tatsächliche Situation vor Ort und eines ausreichenden
„Spielraums“ für die Kommunen, um aufkommenden Flächenrestriktionen
ausweichen zu können.
Prof. Gerd Hennings , Christoph Krafczyk, Sebastian Siebert: „Vom Brutto zum Netto – Unterschiede zwischen
regionalplanerisch gesicherter und tatsächlich gewerblich nutzbarer Fläche am Beispiel ausgewählter Standorte
in der Region Siegen-Wittgenstein und Olpe“, Industrie- und Handelskammer Siegen (Hrsg.), Dortmund im Juli
2013
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 6
Gewerbeflächenkonzept
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 7
Agenda
Anlass und Ziel
Die aktuelle Situation in Bedburg
Bilanz der Flächenermittlungen
Qualifizierung der Suchräume
Kooperationsmöglichkeiten
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 8
Agenda
Anlass und Ziel
Die aktuelle Situation in Bedburg
Bilanz der Flächenermittlungen
Qualifizierung der Suchräume
Kooperationsmöglichkeiten
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 9
Flächenpotenziale in Bedburg
Im Februar 2013 gab es in der Stadt Bedburg (vorwiegend im Industripark
Mühlenerft noch ca. 27 ha an freien Gewerbe- und Industrieflächen
Etwas mehr als 5 % davon waren für Betriebe bereits optioniert (die
ehemalige Sany-Option nicht eingerechnet)
Zum aktuellen Stand verfügt die Wirtschaftsförderung der Stadt Bedburg
über noch ca. 6 ha im Industriepark Mühlenerft
Größtmögliche zusammenhängende Fläche bei Zusammenlegung und
Änderung Bebauungsplan zzgl. Verkehrsflächenanteil: ca. 3,5 ha
Auf dem RLB-Gelände gibt es 1,3 ha, davon sind 1.800 m² optioniert, jüngst
sind 1.300 m² verkauft
Im Gebiet Bahnstraße/ Feuerwehr stehen noch 0,38 ha zur Verfügung. Diese
Flächen sind allerdings nur eingeschränkt nutzbar (Restriktionen)
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 10
Flächenpotenziale in Bedburg
Die größeren Anfragen bei der Wirtschaftsförderung liegen bei mindestens 5 ha.
Diese Größenordnung kann die Stadt Bedburg heute nicht mehr bedienen !
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 11
Identifikation geeigneter Gewerbeund Industrieflächenareale (Suchräume)
Es wurden geeignete Gewerbe- und Industriebereiche
identifiziert, die als zusätzliche Flächen (ggf. als Suchräume)
Eingang in den Regionalplan finden können.
Suchraum meint nicht, dass diese Flächen eins zu eins in
Gewerbe- und Industriegebiete umgesetzt werden können und
sollen, vielmehr sind darunter Auswahlbereiche zur Erschließung
geeigneter Flächen zu verstehen.
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 12
Ermitteln von Tauschflächen
Es wurden unter vergleichbaren Prämissen diejenigen Flächen identifiziert, die
ggf. aus der planerischen Perspektive herausgenommen werden können.
Die abschließende Entscheidung über das Einbringen der Tauschmasse und die
herauszulösende neue Fläche wird auf Seite der Kommunen liegen. Das
bedeutet, beide Flächenrecherchen (positiv wie negativ) können und sollen nur
in enger Abstimmung mit den Städten des Rhein-Erft-Kreises erfolgen.
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 13
Suchräume und Tauschflächen Rhein-Erft-Kreis insgesamt
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 14
Suchräume und Tauschflächen nach Teilbereichen
Kreisgliederung
1. Ring
2. Ring
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 15
Suchräume und Tauschflächen nach Teilbereichen
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 16
Agenda
Anlass und Ziel
Die aktuelle Situation in Bedburg
Bilanz der Flächenermittlungen
Qualifizierung der Suchräume
Kooperationsmöglichkeiten
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 17
Suchräume: Prüfung der Umweltrestriktionen
Kriterien:
„Natura 2000“- Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete)
Naturschutzgebiet
Regionaler Grünzug – Regionalplan
Wasserschutzgebiete
Überschwemmungsgebiete
Gesetzlich geschützte Biotope NRW
Landschaftsschutzgebiete
Gebiete zum Schutz von Natur
Waldgebiete
Verbundflächen
Naturpark Rheinland
Nähe zu Wohngebieten
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 18
Suchräume: Prüfung der Umweltrestriktionen
Kommune 1
Kommune 2
Kommune 3
Kommune 4
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 19
Agenda
Anlass und Ziel
Die aktuelle Situation in Bedburg
Bilanz der Flächenermittlungen
Qualifizierung der Suchräume
Kooperationsmöglichkeiten
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 20
Kooperationsformen
Es ist davon auszugehen, dass in Anbetracht der landesplanerischen
Vorgaben eine Kooperationsform „nachgewiesen“ werden muss, um
neue Flächen im Regionalplan zu verankern
Zentrale Frage ist, wie unter den genannten Vorzeichen eine
Kooperation zur marktorientierten Flächendisposition aussehen kann
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 21
Kooperationsmodelle
Zu berücksichtigende Faktoren
Die Verlagerungs- und Auslagerungspraxis der Unternehmen zeigt, dass es
wichtig ist, Flächen innerhalb eines räumlich begrenzten Radius (ca. 20 km)
vorzuhalten, um eine Abwanderung aus der Region zu vermeiden
Die Bedeutung ansässiger Unternehmen für eine Kommune (u.a.
Identitätsstiftung, Verbundenheit mit der Kommune, Verflechtungen mit
Arbeitsmarkt) lässt die Forderung nach einer ausschließlich interkommunalen
Entwicklung von neuen Gewerbeflächen als wenig sinnvoll erscheinen
Es wird empfohlen, eine Differenzierung vorzunehmen für den Bedarf von
Stammbetrieben aus der jeweiligen Kommune und Betriebsansiedlungen mit
regionaler Bedeutung
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 22
Kooperationsformen
Die regionale Kooperation kann im Ergebnis unterschiedlich
gelagert sein. Je nachdem wie weitgehend sich die Bereitschaft
zur Kooperation im Prozess abzeichnet, können verschiedene
Ebenen der Zusammenarbeit definiert werden:
Gemeinsamer Flächenpool (virtuell und real)
Flächenpool in Teilräumen
Verpflichtung zur Entwicklung interkommunaler
Gewerbegebiete bei regional bedeutsamen Ansiedlungen
Gewerbe- und Industrieflächenkooperation
Forum Flächenkonsens zur regionalen Abstimmung von
bedeutsamen Flächenentwicklungen und Ansiedlungen
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 23
Flächenpool
v
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 24
Flächenpool
Vermarktungschancen
Durch die im Pool erzeugte Bündelung der Gewerbe- und Industrieflächen
treten die Kommunen als Wirtschaftsraum auf. Der Raum ist
marketingtechnisch somit in der Lage, nicht nur insgesamt mehr Gewerbe
und Industrieflächen anzubieten, sondern auch in verschiedenen Lagen
und Größen
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 25
Flächenpool
Risikominimierung
Das Risiko, über längere Zeit erschlossene Gewerbeflächen nicht verkaufen
zu können, wird auf die Gesamtheit der Poolmitglieder verteilt
Ebenso wird das Risiko von Gewerbesteuerausfällen auf den Pool übertragen
Insofern leistet das Poolkonzept einen Beitrag zur Verstetigung der
Gewerbesteuereinnahmen der Poolmitgliedskommunen, da die Erlöse aus
den Grundstücksverkäufen und die Gewerbesteuer Einnahmen im Pool
zusammenfließen und anteilig ausgeschüttet werden.
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 26
Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet
Ziele
Verringerung des Landschaftsverbrauchs / Vermeidung unnötiger
Zersiedelung und Unterstützung der raumordnerischen Ziele der
Landesregierung
Bündelung bzw. Verringerung des Bedarfs an Ver- und
Entsorgungseinrichtungen und sonstiger Infrastruktur
gemeinsame Vermarktung von Gewerbeflächen mit der Möglichkeit zur
Steigerung der Werbewirksamkeit (ggf. gemeinsame Marke) und damit
überregionale Aufmerksamkeit
Vermeidung kommunaler Konkurrenzen mit negativer Auswirkung auf die
Vermarktungspreise
Bündelung der personellen und finanziellen Leistungsmöglichkeiten der
beteiligten Kommunen
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 27
Gewerbe- und Industrieflächenkooperation
Konzeptioneller Ansatz
Im Rahmen der Kooperation werden die beteiligten Städte und ihre
jeweiligen Wirtschaftsförderungsgesellschaften von nun an
Stammbetriebe, die im eigenen Stadtgebiet nicht untergebracht werden
können, gezielt an die Nachbarstädte weitervermitteln, so dass eine
größere Chance besteht, diese Unternehmen in der Region zu halten.
Beispiel: Duisburg/ Mülheim an der Ruhr
Bei einem nachhaltigen Erfolg erhält die vermittelnde Partnerstadt eine
einmalige Vermittlungsprovision, die am Gewerbesteueraufkommen des
vermittelten Unternehmens orientiert ist.
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Forum Flächenkonsens
Konzeptioneller Ansatz
Über bedeutsame Flächenentwicklungen wird im Vorfeld in einer
gemeinsamen Veranstaltung informiert. Entwicklungshemmnisse und
Bedenken können offen diskutiert werden.
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Kooperation
Alle Kooperationsmodelle sollen bedarfsorientiert eingesetzt werden
Dabei soll differenziert werden zwischen kommunalem Eigenbedarf, der sich
vorwiegend aus der Nachfrage von Stammbetrieben ergibt und von
Betrieben, die ggf. mit regionaler Bedeutung von außerhalb ansiedeln
(möchten)
Hierfür schlagen wir ein Quotenmodell vor , das den originären Eigenbedarf
der ansässigen Stammbetriebe sowie die regional bedeutsamen
Ansiedlungen von Betrieben außerhalb berücksichtigt
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Quotenmodell
Grundsätzliches
Wir empfehlen, dass die Kommunen eine regionalen Bedarf definieren
und anerkennen und nicht (mehr) auf den kommunalen Bedarf abstellen
Hierfür ist es erforderlich, die Bedarfslage zu differenzieren zwischen
Bedarf von Stammbetrieben innerhalb der Kommune und externer
Nachfrage
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 31
Quotenmodell
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 32
Quotenmodell
Grundsätzliches
Die Gemeinden erhalten Handlungsspielraum, um ansässige Unternehmen
in der Region halten zu können und damit eine wichtige Voraussetzung für
die Entfaltung der wirtschaftlichen Potenziale der Region erfüllen zu
können.
Gleichzeitig wird anerkannt, dass ein gemeinsamer interkommunaler
Bedarf vorliegt und Zusatzbedarfe erst dann wieder neu angemeldet
werden können, wenn die kooperierenden Kommunen an ihre Grenzen
gekommen sein werden, d.h. keine Flächen mehr zur Verfügung stehen.
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 33
Quotenmodell
Ausgangssituation
Jede Kommune hat nunmehr das Recht, aus der gesamten Suchraumgröße
entsprechend einer zu vereinbarenden Quote, Flächen aus den eigenen
Suchräumen heraus zu entwickeln
Dies sollte nach Prioritäten gegliedert sein
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 34
Quotenmodell
Ausgangssituation
Jede Kommune hat nunmehr das Recht, aus der gesamten Suchraumgröße
entsprechend einer zu vereinbarenden Quote, Flächen aus den eigenen
Suchräumen heraus zu entwickeln
Dies sollte nach Prioritäten gegliedert sein
Gewerbeflächenentwicklung Rhein-Erft Seite 35
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!