Daten
Kommune
Jülich
Größe
357 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
26.03.15, 10:00
Aktualisiert
26.03.15, 10:00
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Niederschrift
über die 9. Sitzung des Stadtrates
am 19.02.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses
Teilnehmer:
Vorsitzender:
Stommel, Heinrich,
Bürgermeister
Ratsmitglieder:
Gunia, Wolfgang,
Klems, Christian,
Anhalt, Wolfgang,
Dr. Baumgarten, Lutz,
Becker, Ulrike,
Bleser, Harald,
Boslar, Marita,
Bourguignon, Frank,
Braun, Heribert,
Buers, Hermann-Josef,
Capellmann, Peter,
Dürholz, Helma,
Emunds, Marco Maria,
Engels, Hans Günter,
Esser-Faber, Margarete,
Faust, Siegfried,
Frey, Heinrich,
Garding, Harald,
Gruben, Martina,
Gussen, Erich,
Hoen, Helmuth,
Hoven, Matthias,
Hüvelmann, Peter,
Johnen, Marco,
Kieven, Helmuth,
Laufs, Jürgen,
Launer-Hill, Irene,
Lohn, Helmut,
Oppermann, Susanne,
Peters, Udo,
Radermacher, Frank,
Schayen, Jan,
Schiffer, Wolfgang,
Schmitz, Georg,
Schmitz, Hans-Peter,
Schmitz, Lambert,
Schmitz, Veronika,
1. stellv. Bürgermeister
2. stellv. Bürgermeister
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
abwesend
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
ab 18:03 Uhr
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
abwesend
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
abwesend
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
ab 18:07 Uhr
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
-2Dr. Schumacher, Helmut,
Schüßler, Clemens,
Trzolek, Detlef,
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
abwesend
Verwaltung:
Schulz, Martin,
Schippers-Haffner, Kerstin,
Kohnen, Karl-Josef,
Schumacher, Richard,
Rehers, Bernhard,
Spohr, Heribert
Fischer, Jessica,
Beigeordneter, Dezernent III - Immobilien, Bauwesen
Dezernentin I, Allgemeine Verwaltung, Sicherheit und Ordnung
Kämmerer
Amtsleiter Haupt- und Personalamt zu TOP 4 und 5 nöT
Amtsleiter Planungsamt zu TOP 5 bis 7 und 14 bis 18 öT
Sozialamt zu TOP 7 nöT
Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten, Schriftführerin
Gäste:
Gaida, Martin
SEG Jülich GmbH
Der Vorsitzende eröffnet um 18:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass
die Einladung zu dieser Sitzung fristgerecht zugegangen und der Stadtrat beschlussfähig ist.
Aufgrund der zahlreichen Zuschauer weist Bürgermeister Stommel zu Beginn der Sitzung auf die
Verhaltensweise während der Beratungen hin und bittet darum, einen störungsfreien Sitzungsablauf
zu gewährleisten.
Weiterhin schlägt er vor, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, den Beratungspunkt
21. Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen und Kindergärten
im öffentlichen Teil von der Tagesordnung abzusetzen.
Einwendungen hiergegen werden nicht erhoben.
StV Frey beantragt für die UWG JÜL-Fraktion den Beratungspunkt 4. Bürgerbegehren
„Lehrschwimmbäder weiter betreiben“ von der Tagesordnung abzusetzen, da noch Beratungsbedarf
besteht. Dezernentin Schippers-Haffner erläutert, dass der Rat laut der Gemeindeordnung
unverzüglich feststellt, ob ein Bürgerbegehren zulässig ist. In begründeten Fällen kann der Rat
jedoch darüber befinden, ob die Entscheidung über die Zulässigkeit wegen Beratungsbedarfs
zurückgestellt wird. StV Garding verweist auf eine Stellungnahme des SGK (Sozialdemokratische
Gemeinschaft für Kommunalpolitik), wonach der Rat unverzüglich über das Bürgerbegehren
entscheiden muss. Die SPD-Fraktion spricht sich daher dafür aus, heute über den
Tagesordnungspunkt zu beraten. Bürgermeister Stommel lässt sodann darüber abstimmen, ob dem
Beratungsbedarf der UWG-JÜL-Fraktion gefolgt werden soll.
Beschluss:
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 19, Enthaltungen: 1
Der Antrag des StV Frey ist somit mehrheitlich abgelehnt. Der Beratungspunkt 4. Bürgerbegehren
„Lehrschwimmbäder weiter betreiben“ verbleibt auf der Tagesordnung.
-3StV Garding beantragt, die Beratungspunkte 13, 14 und 15 im öffentlichen Teil vorzuziehen.
Einwendungen hiergegen werden nicht erhoben. Die Beratungspunkte
13.
14.
und
15.
Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbefläche Ortseingang
Kirchberg"
Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1
und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Kirchberg "Umwandlung
von Gewerbefläche in Grünfläche im Süden von Kirchberg"
Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1
und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
werden somit als neuer Beratungspunkt 5, 6 und 7 im öffentlichen Teil vorgezogen
Alle weiteren Beratungspunkte verschieben sich entsprechend nach hinten.
Bürgermeister Stommel lässt sodann über die geänderte Tagesordnung abstimmen.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Die Tagesordnung stellt sich unter Berücksichtigung der v.g. Änderungen wie folgt dar:
Tagesordnung:
A.
Öffentlicher Teil
1.
2.
2.1
2.2
3.
3.1
Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift vom 04.12.2014
Mitteilungen des Bürgermeisters
Marktstandsgebührensätze im interkommunalen Bereich
Verleihung des Ehrenpreises für Soziales Engagement und des INDELAND-Preises 2015
Anfragen
Neuer Nahverkehrsplan;
Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 11.02.2015 Nr. 01/2015
Bürgerbegehren "Lehrschwimmbäder weiter betreiben"
hier: Entscheidung über die Zulässigkeit
Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg"
Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Kirchberg "Umwandlung von
Gewerbefläche in Grünfläche im Süden von Kirchberg"
Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Benennung von sachkundigen Einwohnern und deren Vertreter für die Ausschüsse des
Rates der Stadt Jülich
Antrag 01/2015 (UWG JÜL) - Benennung eines zusätzlichen stellv. Sachkundigen
Bürger für den PUB
Antrag 02/2015 (CDU) - Änderungen in den Ausschüssen
3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich - hier: Zuordnung der Vogelsangstraße
zum Stadtbezirk Südmitte
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
-412.
24.
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 im Bereich
„Asylbewerberleistungsgesetz“
Bereitstellung von Mitteln für die Errichtung von Containern zu Unterbringung von
Mitarbeitern am Friedhof Haubourdinstraße
Bebauungsplan Nr. 87 "Weiler-Mariawald", 4. Änderung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II"
a) Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vvom 30.10.2014
b) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
c) Beschluss über die erneute öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Bebauungsplan Nr. 28, Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes gem.
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
Bebauungsplan Nr. 79"Königskamp II", 6. Änderung
a) Ergebnis aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Baugesetzbuch(BauGB
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
1) Interkommunale Anregung zur Regionalplanänderung im Bereich Merscher Höhe;
Änderung des Flächennutzungsplanes – Rücknahme von Bauflächen als Ausgleich für
die Gewerbefläche Merscher Höhe
2) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher
Höhe mbH
Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen und Kindergärten -> ABGESETZT
Kulturbüro
hier: Jahresbericht 2014
Kulturbüro
hier: Theaterreihe 2015/16
Verschiedenes
B.
Nichtöffentlicher Teil
1.
1.1
1.2
2.
3.
4.
Kenntnisnahme und Genehmigung von Niederschriften
Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift vom 04.12.2014
Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift vom 08.01.2015
Mitteilungen des Bürgermeisters
Anfragen
Antrag des Integrationsrates der Stadt Jülich zur Förderung der Beschäftigung und der
Ausbildungsbeteiligung von Migrantinnen und Migranten sowie zur Stärkung der
Interkulturellen Kompetenz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung
Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten gemäß § 18 des
Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG)
Bezug: Bericht zur Ratssitzung am 06.03.2014
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: Bestellung eines Geschäftsführers sowie Mittelbereitstellung für die noch zu
gründende Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: Anmietung Hotel „Alte Post“ zur Unterbringung von Asylbewerbern
Technologierzentrum Jülich GmbH
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
5.
6.
7.
8.
-59.
10.
11.
hier: Wirtschaftsplan 2015
Bestellung der Jahresabschlussprüferin/des Jahresabschlussprüfers 2014 der
Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH und der SEG
Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH &. Co. KG
Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH
hier: Anpassung des Vertrags der Geschäftsführung
Verschiedenes
Beginn der öffentlichen Sitzung:
18:00 Uhr
A.
Öffentlicher Teil
1.
Kenntnisnahme und Genehmigung der Niederschrift vom 04.12.2014
Beschluss
Einstimmig, Enthaltungen: 0
2.
Mitteilungen des Bürgermeisters
Bürgermeister Stommel erklärt, dass Mitteilungen für den öffentlichen Teil der Sitzung
vorliegen, die er sodann verliest.
2.1
Marktstandsgebührensätze im interkommunalen Bereich
(Vorlagen-Nr.36/2015)
Mitteilung:
In der Sitzung des Stadtrats vom 04.12.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Höhe
der Marktstandsgebührensätze mit anderen Kommunen zu vergleichen.
Da viele der umliegenden (insbesondere kleineren) Kommunen keinen regelmäßigen
Wochenmarkt (mit entsprechender Gebührensatzung) durchführen, ist ein Vergleich nur
mit größeren Städten möglich:
Jülich
0,34 EUR je m2 (werktags)
0,44 EUR je m2 (Wochenende)
Düren
0,41 EUR je m2 (werktags); mind. 5,00 EUR
0,61 EUR je m2 (Wochenende); mind. 7,50 EUR
-6Eschweiler
0,51 EUR je m2 (werktags+Wochenende); mind. 3,60 EUR
Alsdorf
2,40 EUR je laufender Meter (werkstags+Wochenende); mind. 12,00 EUR
Bergheim
Bis 4 m Front 8,00 EUR, darüber hinaus zzgl. 4,00 EUR je m (werktags+Wochenende)
Fazit:
Die Stadt Jülich liegt mit ihren Gebührensätzen für den Wochenmarkt auf einem
vergleichsweise niedrigem Niveau.
2.2
Verleihung des Ehrenpreises für Soziales Engagement und des INDELAND-Preises 2015
(Vorlagen-Nr.80/2015)
Mitteilung:
Der Kreis Düren verleiht nunmehr zum 15. Mal den Ehrenpreis für Soziales
Engagement. Mit dem Ehrenpreis für Soziales Engagement sollen Personen, Gruppen
oder Vereine, die sich ehrenamtlich/unentgeltlich über einen längeren Zeitraum durch
herausragende, vorbildliche Leistungen im sozialen Bereich engagiert haben, öffentlich
herausgehoben und geehrt werden. In Ausnahmefällen können auch herausragende
Einzelleistungen geehrt werden.
Der Ehrenpreis soll zugleich zu eigenverantwortlichem, gemeinnützigem Handeln und zu
sozialem Engagement für die Allgemeinheit ermutigen.
Es werden alle
Organisationen, Vereine und Kommunen sowie
jede/r einzelne Bürgerin und Bürger des Kreises Düren
aufgerufen, entsprechende Vorschläge einzureichen, sofern sie der Auffassung sind, dass
eine ehrenwürdige Leistung erbracht wurde.
Darüber hinaus wird im Rahmen der Ehrenpreisverleihung für Soziales Engagement der
INDELAND-Preis ausgelobt. Mit diesem Preis werden Personen, Gruppen oder Vereine
geehrt, die sich im Indeland (Stadt Eschweiler, Stadt Jülich, Stadt Linnich, Gemeinde
Inden, Gemeinde Aldenhoven, Gemeinde Langerwehe, Gemeinde Niederzier) einmalig
ehrenamtlich/unentgeltlich engagiert oder durch eine besonders herausragende Leistung
im Indeland verdient gemacht haben. Auch hierfür sind alle Organisationen, Vereine,
Kommunen, Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Vorschläge einzureichen.
Die Bewerbung kann durch einen Vordruck erfolgen, der auf der Webseite des Kreises
Düren unter www.kreis-dueren.de/ehrenpreis zur Verfügung gestellt wird. Dieser soll
nach dem Ausfüllen in Papierform oder per E-Mail an den Kreis Düren gesandt werden.
-7Bei formlosen Bewerbungen sind folgende Angaben erforderlich:
- Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Vorschlagenden
- Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse der/des zu Ehrenden
- Ausführliche Darstellung der ehrenamtlichen Tätigkeit der/des zu Ehrenden
Vorschläge für beide Preise werden bis zum 22. April 2015 erbeten an den
Landrat des Kreises Düren
Stabsstelle für Kreistagsangelegenheiten und Kultur
52348 Düren
Tel.: 02421 – 22 23 38
Fax: 02421 - 22 10 11
e-mail: h.hillebrandt@kreis-dueren.de
Die Preisverleihung findet am 17. Juni 2014 im Rahmen einer offiziellen Feierstunde in
der Kulturhalle Langerwehe statt. Die Ehrenpreisträger werden durch den Landrat bzw.
Vertreter der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH geehrt und erhalten als Dankeschön
für ihr vorbildliches Engagement einen Geldpreis i.H.v. 250 Euro und eine Urkunde.
Die Auswahl der einzelnen Ehrenpreisträger trifft eine aus dem Landrat und Vertretern
der
Kreistagsfraktionen bestehende unabhängige Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Gewinner der beiden Preise nehmen mit ihrem Einverständnis zusätzlich an der
nationalen Entscheidung des Deutschen Bürgerpreises in Berlin teil. Die Gewinner dieses
Preises erhalten Sachpreise im Gesamtwert von über 40.000 Euro. Nähere Informationen
hierzu unter www.deutscher-buergerpreis.de.
3.
Anfragen
Bürgermeister Stommel erklärt, dass eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vorliegt, die er sodann verliest.
3.1
Neuer Nahverkehrsplan;
Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 11.02.2015 Nr. 01/2015
(Vorlagen-Nr.111/2015)
Anfrage:
Sehr geehrter Herr Stommel, sehr geehrter Herr Schulz,
in der letzten Plaungs-, Umwelt- Bauausschusssitzung wurde darauf hingewiesen
Mitteilung 37/2015, dass der Kreis Düren zur Zeit einen neuen Nahverkehrsplan erstellt
und die Verwaltung in der ersten Runde beteiligt wurde. Weiterhin wurde darum gebeten,
dass die Fraktionen hierzu Anmerkungen für eine 2. bzw. 3. Beteiligungsrunde machen
können.
Wir bitten hierzu um Beantwortung folgender Fragen bis zum kommenden Rat am 19.
Februar 2015.
-81. Liegt der Verwaltung ein Zeitplan vor? Wenn ja bitten wir darum diesen den
Fraktionen zur Verfügung zu stellen. Wenn nein, dann bitten wir diesen beim Kreis zu
erfragen.
2. Handelt es sich bei dem Nahverkehrsplan um eine Fortschreibung oder eine
grundsätzlich neue Erstellung und ermöglich somit auch eine Neuausrichtung?
3. Besteht seitens des Kreises Düren eine Möglichkeit, Fragen in den jeweiligen
Fraktionen zu beantworten, bzw. kann dies im nächsten Ausschuss ermöglicht werden?
Antwort:
Da die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine näheren Informationen zum neuen
Nahverkehrsplan hat, wurde die Anfrage an den Kreis Düren weitergeleitet.
Der Kreis Düren hat wie folgt geantwortet:
Frage:
Liegt der Verwaltung ein Zeitplan vor? Wenn ja bitten wir darum diesen den Fraktionen
zur Verfügung zu stellen. Wenn nein, dann bitten wir diesen beim Kreis zu erfragen.
Antwort:
Mit der Erarbeitung des NVP ist eine externe Bietergemeinschaft beauftragt. Der
Terminplan unterliegt aktuell einer Anpassung, die der "Arbeitskreis Mobilität" des
Kreises Düren noch zu bewerten hat. Der NVP soll nach Möglichkeit im IV. Quartal
2015 nach umfänglicher Einbindung der ka. Kommunen beschlossen werden.
Frage:
Handelt es sich bei dem Nahverkehrsplan um eine Fortschreibung oder eine grundsätzlich
neue Erstellung und ermöglich somit auch eine Neuausrichtung?
Antwort:
Nach den bisherigen, groben Planungserkenntnissen, die am Anfang stehen, wird der
neue NVP Komponenten der Fortschreibung ausdrücklich aber auch neue Ansätze
beinhalten. Zielsetzung soll dabei sein, die Attraktivität und damit die Inanspruchnahme
des ÖPNV zu steigern.
Frage:
Besteht seitens des Kreises Düren eine Möglichkeit, Fragen in den jeweiligen Fraktionen
zu beantworten, bzw. kann dies im nächsten Ausschuss ermöglicht werden?
Antwort:
Wie auch in Vorjahren haben die ka. Kommunen umfängliche Möglichkeiten der
Beteiligung. Im Zuge der Erarbeitung des NVP hat die 1. Beteiligungsrunde bereits
stattgefunden, in der auch die Stadt Jülich kontaktiert wurde (Anm der. Verwaltung: es
handelte sich hierbei um einen Datenabfragbogen zum NVP. Eine Beteiligung der
Fachausschüsse bzw. des Rates war nicht erforderlich). Das weitere Verfahren sieht 2
weitere Beteiligungsrunden der Städte und Gemeinden vor; innerhalb dieser ist die
Vorstellung der Planungsentwürfe durch das externe Büro auch in Ausschüssen möglich.
Voraussetzung hierfür ist allerdings ein sich verdichtender Planungsstand, der derzeit
noch nicht gegeben ist.
-9StV Laufs erläutert, dass die Haltestelle „An den Aspen“ seiner Kenntnis nach nun erst
2019 eingerichtet werden soll, da aktuell keine Fördergelder vom NVR (Nahverkehr
Rheinland) zur Verfügung stehen. Er habe jedoch auf der Ratsinformationsseite des NVR
nachsehen können, dass auch kein Förderantrag gestellt wurde. StV Laufs zeigt sich
verwundert, dass trotz aller getätigten Vorleistungen von Seiten der Verwaltung und des
Rates eine Einrichtung der Haltestelle erst in 2019 möglich sein soll.
Bürgermeister Stommel kündigt diesbezüglich eine Mitteilung im nächsten
Fachausschuss an.
4.
Bürgerbegehren "Lehrschwimmbäder weiter betreiben"
hier: Entscheidung über die Zulässigkeit
(Vorlagen-Nr.27/2015)
StV Dr. Baumgarten regt an, anstelle des evtl. gescheiterten Bürgerbegehrens einen
Ratsbürgerentscheid zu initiieren.
StV Garding verteidigt noch einmal den ursprünglichen Beschluss des Rates zur
Schließung der Bäder und führt an, dass das Schulschwimmen derzeit auch anders
abgebildet werden kann und zudem erhebliche Kosten eingespart werden. Er findet es
beschämend, dass die Bürger mit falschen Zahlen getäuscht werden um ein bestimmtes
Ergebnis zu erzielen. Er findet es daher nur richtig, das Bürgerbegehren für unzulässig zu
erklären.
StV Frey entgegnet, dass die Zahlen der Kostenschätzung der Verwaltung und die Zahlen
aus einer späteren Anfrage der UWG JÜL (s. Protokoll v. 04.12.14) teilweise
voneinander abwichen. Aufgrund der Fragwürdigkeit der Zahlen habe man auf der
Unterschriftenliste einen Hinweis angebracht, dass die dort aufgeführten Kosten sowohl
nach unten als auch nach oben abweichen können.
Dezernentin Schippers-Haffner hält dagegen, dass auch eine Abweichung irgendwo an
ihre Grenzen stößt. Zudem seien Kosten aufgeführt worden, die tatsächlich gar nicht
anfallen.
StV Klems verwehrt sich gegen die Aussage, es sei bewusst mit falschen Zahlen
getäuscht worden. Man habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Die Resonanz
auf das Bürgerbegehren mache deutlich, dass ein großes Interesse daran besteht über den
Weiterbetrieb der Lehrschwimmbäder die Bürger entscheiden zu lassen.
Bürgermeister Stommel lässt sodann über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
abstimmen.
Beschluss:
Ja-Stimmen: 26, Nein-Stimmen: 8, Enthaltungen: 3
Der Rat der Stadt Jülich stellt nach § 26 Abs. 6 Satz 1 GO NRW fest, dass das am
08.01.2015 eingereichte Bürgerbegehren „Lehrschwimmbäder weiter betreiben“
unzulässig ist.
- 10 Vor dem Beginn der Beratung über die folgenden Tagesordnungspunkte zum Thema
„Eichhorn“ verliest Bürgermeister Stommel eine kurze Anmerkung seinerseits.
Seit bekannt werden der Planungen der Firma Eichhorn hat es zahlreiche Diskussionen
über die Gestaltung des Ortseinganges Kirchberg gegeben. Diese haben bereits dazu
geführt, dass die Firma Eichhorn die ursprünglichen Planungen verändert hat.
Mit dem vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss soll heute das offizielle Verfahren zur
Erstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich eröffnet werden. Dieses im
Baugesetzbuch ausführlich geregelte Verfahren sieht die zweimalige Beteiligung der
Öffentlichkeit, also der Bürgerinnen und Bürger vor. Zu allen Anregungen und Bedenken,
die im Rahmen dieses Verfahrens vorgebracht werden, wird der Rat der Stadt Jülich eine
Abwägung vornehmen. Im Laufe des Verfahrens werden mit Sicherheit einige Themen
gutachterlich untersucht werden. So z.B. das Landschaftsbild, Lärmemissionen aus der
Fabrik oder durch evtl. zusätzlichen Verkehr, die Ökologie, betriebliche Abläufe und
Massstäblichkeit und damit verbunden auch die Standortfrage, ob zum Beispiel das
Gelände der alten Fabrik für die Erweiterungspläne ausreichend wäre.
Dabei handelt es sich um einen ergebnisoffenen Prozess. Niemand weiß heute, was am
Ende zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.
Grundsätzlich halte ich es für wichtig, ortsansässigen Firmen Entwicklungsmöglichkeiten
zu bieten. Investitionen in Erweiterungen bestehender Firmen sind daher intensiv zu
prüfen und dürfen nicht leichtfertig abgelehnt werden. Evtl. neue Investoren haben den
Umgang einer Stadt mit den bereits ortsansässigen Unternehmen sehr wohl im Blick.
Zukünftige Entscheidungen über eine evtl. Ansiedlung in unserer Stadt können auch von
den Erfahrungen bereits ortsansässiger Firmen abhängig sein. Dies sollten wir auch im
Hinblick auf das geplante interkommunale Gewerbegebiet Merscher Höhe bedenken.
Es ist unbedingt zu begrüßen, wenn Firmen in einen bestehenden Standort in unserer Stadt
investieren und damit Arbeitsplätze sichern und zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.
Der Ortseingang Kirchberg ist derzeit unattraktiv. Die von der Firma Eichhorn
vorgestellten Pläne stellen eine Umgestaltung für diesen Ortseingang dar. Dazu trägt der
vorgeschlagene Neubau ebenso bei, wie die gerade begonnene Umgestaltung des Geländes
mit dem Abriss des alten Gebäudes und der Neugestaltung des Mühlenteiches.
- 11 -
Kirchberg ist seit über hundert Jahren ein Industriestandort. Die Kirchberger sind mit
dieser Situation aufgewachsen oder haben sich bewusst für den Zuzug in diesen Ortsteil
entschieden. Gerade das ortsnahe Angebot von Arbeitsplätzen macht Kirchberg auch zu
einem attraktiven Wohnstandort. Durch die mit dem Indesee entstehenden neuen
Freizeitangebote wird Kirchberg als Wohnstandort noch attraktiver werden.
Bürgermeister Stommel schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 5, 6 und 7 gemeinsam zu
beraten.
5.
Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg"
Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2
Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlagen-Nr.57/2015)
Auf Bitte von StVe Gruben erläutert Beigeordneter Schulz die Unterschiede zwischen
einem Vorhaben- und Erschließungsplan und einem Bebauungsplan. Er stellt vor allen
Dingen heraus, dass das Bebauungsplanverfahren ein ergebnisoffenes Verfahren ist, das
wesentlich flexibler zu handhaben ist. Die Verwaltung spricht sich daher im vorliegenden
Fall für ein Bebauungsplanverfahren aus.
Auf Nachfrage von StV Frey erläutert er zudem, dass der alte Bebauungsplan Nr. 12, der
seinerzeit nicht zur endgültigen Beschlussfassung im Rat gekommen ist, durchaus zur
Rechtskraft geführt werden könnte, wenn der Rat diesen als Satzung beschließt.
StV Laufs spricht sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, die
vorhandenen Flächen zu nutzen und den Bebauungsplan Nr. 12 weiter zu verfolgen
anstatt einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Seine Fraktion wird daher gegen den
Aufstellungsbeschluss stimmen.
StV Garding erklärt, dass die SPD-Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimmen wird, da
er den Einstieg in ein Bebauungsplanverfahren als Chance sieht weitere Informationen
und Gutachten einzuholen, die im folgenden ergebnisoffenen Prozess als Grundlage der
Beratungen dienen können. Er teilt jedoch mit, dass für die SPD-Fraktion die derzeitigen
Pläne nicht zufriedenstellend sind.
StV Capellmann teilt mit, dass große Teile der CDU-Fraktion der Verwaltungsvorlage
zustimmen werden, da im Falle einer Ablehnung des Bebauungsplanverfahrens ein fatales
Signal an interessierte Wirtschaftsunternehmen ausgesendet würde. Dies sei gerade im
Hinblick auf das neue Gewerbegebiet Merscher Höhe nicht tragbar.
StV Schüßler schließt sich der Einschätzung des StV Capellmann an und erklärt, dass die
FDP-Fraktion der Verwaltungsvorlage ebenfalls zustimmen wird.
StV Frey teilt mit, dass große Teile der UWG JÜL-Fraktion gegen den
Aufstellungsbeschluss stimmen werden. Er spricht sich zudem ebenfalls für eine
Weiterverfolgung des Bebauungsplanes Nr. 12 aus.
- 12 StV Kieven beantragt geheime Abstimmung. Dezernentin Schippers-Haffner erklärt, dass
der Antrag auf geheime Abstimmung von 1/5 der Ratsmitglieder mit getragen werden
muss.
Bürgermeister Stommel lässt sodann über den Antrag des StV Kieven abstimmen.
Ja-Stimmen: 6
Es sind 36 Ratsmitglieder und der Bürgermeister anwesend. Es hätten somit mindestens 7
Mitglieder mit Ja stimmen müssen.
Der Antrag des StV Kieven auf geheime Abstimmung ist somit abgelehnt.
Beschluss:
Ja-Stimmen: 25, Nein-Stimmen: 10, Enthaltungen: 2
Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung
aufzustellen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ zu schaffen. Der B-Plan soll die
Erweiterung des vorhandenen papierverarbeitenden Betriebes ermöglichen. Es ist die
Ausweisung von Gewerbefläche vorgesehen. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan
vom 14.01.2015 dargestellt.
6.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Kirchberg "Umwandlung von
Gewerbefläche in Grünfläche im Süden von Kirchberg"
Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2
Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlagen-Nr.58/2015)
Siehe TOP 5
Beschluss:
Ja-Stimmen: 27, Nein-Stimmen: 9, Enthaltungen: 1
Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Änderung des
Flächennutzungsplanes aufzustellen mit dem Ziel, wie von der Bezirksregierung als
Ausgleich für die Gewerbefläche Ortseingang gefordert, einen Teil der südlich von
Kirchberg ausgewiesenen Gewerbefläche in Grünfläche umzuwandeln. Der Planbereich
ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2015 dargestellt.
7.
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 "Ortseingang"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlagen-Nr.59/2015)
Siehe TOP 5
Beschluss:
Ja-Stimmen: 25, Nein-Stimmen: 10, Enthaltungen: 2
- 13 Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14
„Ortseingang“ aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine
Produktionserweiterung und die Errichtung eines Lager- und Logistikcenters am
Produktionsstandort Kirchberg der Carl Eichhorn KG Wellpappenwerke schaffen. Es ist
die Ausweisung von Gewerbegebiet vorgesehen. Der Planbereich ist im
Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2015 dargestellt.
8.
Benennung von sachkundigen Einwohnern und deren Vertreter für die Ausschüsse des
Rates der Stadt Jülich
(Vorlagen-Nr.503/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Rat der Stadt Jülich benennt auf Empfehlung des Arbeitskreises für ein inklusives
Jülich folgende sachkundige Einwohner für die aufgeführten Ausschüsse:
Fachausschuss
Ausschuss für Planung,
Umwelt und Bau
Ausschuss für Kultur,
Wirtschaftsförderung
und Stadtmarketing
Ausschuss für Jugend,
Familie, Schule, Sport
und Soziales
9.
sachk. Einwohner
Birgit Oepen
Stellvertretung
Marie Maßmann-Thevesen
Thomas Bücher
Hannelore Viehöver-Braun
Marie Maßmann-Thevesen
Birgit Oepen
Antrag 01/2015 (UWG JÜL) - Benennung eines zusätzlichen stellv. Sachkundigen Bürger
für den PUB
(Vorlagen-Nr.33/2015)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Rat der Stadt Jülich hat sich im Vorfeld einheitlich auf den vorliegenden
Wahlvorschlag geeinigt und wählt aufgrund dessen das nachfolgend aufgeführte Mitglied
in den entsprechenden Ausschuss:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau
Herrn Achim Gerber als stv. sachkundigen Bürger
10.
Antrag 02/2015 (CDU) - Änderungen in den Ausschüssen
(Vorlagen-Nr.34/2015)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
- 14 Der Rat der Stadt Jülich
1) hat sich im Vorfeld einheitlich auf den vorliegenden Wahlvorschlag geeinigt und
wählt aufgrund dessen die nachfolgend aufgeführten Mitglieder in die
entsprechenden Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau
Herr Christoph Matzerath und Herr Guido Tirtey als stv. Sachkundige Bürger
Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Herr Christoph Matzerath und Herr Guido Tirtey als stv. Sachkundige Bürger
Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport
Herr Christoph Matzerath und Herr Guido Tirtey als stv. Sachkundige Bürger
Bürgerausschuss
Herr Christoph Matzerath und Herr Guido Tirtey als stv. Sachkundige Bürger
2) wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion durch Mehrheitsbeschluss folgendes
Mitglied in den entsprechenden Ausschuss:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau
Frau Bianca Hövelmann als Sachkundige Bürgerin anstelle von Herrn Thomas
Hildebrandt
3) wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion durch Mehrheitsbeschluss folgendes
Mitglied in den Arbeitskreis für ein inklusives Jülich
Frau Agnes Flücken anstelle von Herrn Lambert Schmitz
11.
3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich - hier: Zuordnung der Vogelsangstraße
zum Stadtbezirk Südmitte
(Vorlagen-Nr.72/2015)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Rat der Stadt Jülich erlässt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Jülich wie folgt:
„Folgt 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß
Anlage“
12.
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 im Bereich
„Asylbewerberleistungsgesetz“
(Vorlagen-Nr.510/2014)
- 15 -
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Die am 19.12.2014 von Herrn Stadtverordneten Garding und mir getroffene
Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt:
Im Haushalt 2014 werden für die Krankenhilfe im Bereich Asylbewerber beim Sachkonto
31 313 001 01 5332001 „Krankenhilfe“ überplanmäßige Mittel in Höhe von 100.000 €
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Wenigeraufwendungen bei den Zinsen für
Investitionskredite (Sachkonto 61 612 001 01 5517000).
13.
Bereitstellung von Mitteln für die Errichtung von Containern zu Unterbringung von
Mitarbeitern am Friedhof Haubourdinstraße
(Vorlagen-Nr.427/2014 1. Ergänzung)
StV Schiffer erklärt, dass er gegen den Standort aber nicht grundsätzlich gegen die
Errichtung der Container stimmen wird.
Beschluss:
Ja-Stimmen: 36, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0
1. Die Verwaltung wird beauftragt am Friedhof Haubourdinstraße Container zur
Unterbringung der Bauhofmitarbeiter anzuschaffen.
2. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 € werden im Vorgriff auf den
Haushalt 2015 bereitgestellt.
3. Die Container werden am Standort 5 (gemäß Anlage) errichtet.
14.
Bebauungsplan Nr. 87 "Weiler-Mariawald", 4. Änderung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlagen-Nr.505/2014)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Bebauungsplan Nr. 87 „Weiler-Mariawald“, 4. Änderung wird gem. § 10 BauGB als
Satzung beschlossen.
15.
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II"
a) Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vvom 30.10.2014
b) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
c) Beschluss über die erneute öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
(Vorlagen-Nr.38/2015)
StV Gruben erklärt sich für befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.
- 16 -
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 2
a) Folgender Beschluss des Stadtrates vom 30.10.2014 wird aufgehoben:
a) Die Anregungen der Anwohner des Donatusweges werden berücksichtigt. Die
Änderungen der Festsetzungen aus der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusses und der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses werden
zurückgenommen.
b) Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ wird in der
Ursprungsfassung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
b) Die Anregungen vom 30.04.2014 der Anwohner des Donatusweges werden wie
folgt berücksichtigt:
- Die festgesetzte max. Gebäudehöhe von 12,0 m wurde um 2,0 m auf 10,0 m
reduziert und ist der Höhe des B-Plangebietes Kirchberg Nr. 9 „Donatusweg“, 1.
Änderung von 9,75 m angeglichen. Zudem wird weiterhin der sanfte Übergang
von Bebauung zur Landschaft erreicht.
- Entgegen der Eingeschossigkeit des B-Plangebietes „Donatusweg“, 1. Änderung
wird im B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ eine max. Zweigeschossigkeit
festgelegt. Damit wird einer ressourcenschonenden Bauweise Rechnung getragen.
In Verbindung mit der max. Gebäudehöhe von 10,0 m ist aber weiterhin der
Charakter einer Einfamilienhausbebauung gegeben.
Die angesprochenen Negativerfahrungen in den Bereichen „Im Knüppelchen“
bzw. „Im Fronhof“ beziehen sich auf ein vermehrtes Pkw-Aufkommen der
Anwohner, nicht verursacht durch die festgesetzte max. Zweigeschossigkeit,
sondern durch das Fehlen der Festsetzung bez. einer Begrenzung der
Wohnungsanzahl pro Wohngebäude.
- Die im B-Plan Nr. 9 „Donatusweg“, 1. Änderung festgesetzte Dachform und neigung findet auch im B-Plan Nr. 13 „Donatusweg II“ Anwendung, neben
anderen Dachformen mit Ausnahme des Flachdaches. Die Vielzahl der
Dachformen dient der Weiterführung der umgebenden Dachlandschaft, so dass
sich das neue Baugebiet harmonisch in die bestehende Baustruktur einfügt.
Die Festsetzungen des B-Planes Nr. 9 „Donatusweg“, 1. Änderung bezüglich
Dachform, -neigung und Firstrichtung sind dem damaligen „Solarbeschluss“
geschuldet, der zwischenzeitlich durch neuere Erkenntnisse modifiziert wurde.
c) Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ wird gem. § 4a Abs. 3
BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
16.
Bebauungsplan Nr. 28, Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes gem.
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
(Vorlagen-Nr.62/2015)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB wird das
Verfahren zur Aufhebung des B-Planes Nr. 28 eingeleitet.
- 17 -
17.
Bebauungsplan Nr. 79"Königskamp II", 6. Änderung
a) Ergebnis aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Baugesetzbuch(BauGB)
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
(Vorlagen-Nr.79/2015)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
a) Zu den gemeinsamen Schreiben vom BUND und NABU vom 09.09.2014 wird wie
folgt Stellung genommen:
Es wurde eine Artenschutzprüfung Stufe 1 durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis,
dass ein mögliches Vorkommen von Vogelarten, deren Erhaltungszustand gem.
„Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW als ungünstig und
schlecht beziffert wird, nicht gänzlich auszuschließen ist, wenngleich aufgrund der
gestörten Lage neben dem TZJ und weiteren Gewerbegebäuden sowie der über die
Flächen verlaufenden Stromfreileitung dies sehr unwahrscheinlich ist. Für den Fall eines
Vorkommens ist klar, dass dies bereits jetzt in einem durch Gewerbebetriebe gestörten
Bereich stattfindet. Insofern ist davon auszugehen, das es im Bedarfsfall zu einer lokalen
Ausweichbewegung bzw. Feinanpassung des Brutstandortes in ausreichend störungsarme
Bereiche im Umfeld kommen wird, was insbesondere in östliche Richtungen möglich ist.
Eine erhebliche Betroffenheit von Fledermäusen könnte sich dann ergeben, wenn das
Gelände in den Wald hinein ausgeleuchtet wird, was bei lichtempfindlichen Arten zum
Quartiersverlust führen könnte. Daher ist im Plan eine entsprechende Textfestsetzung
aufgenommen worden:
Durch die Größe des Plangebietes von ca. 0,4 ha und unmittelbarer Nähe des bestehenden
Technologiezentrums ist keine Notwendigkeit einer vertiefenden Prüfung gegeben.
b) Der Bebauungsplan Nr. 79 „Königskamp II“, 6. Änderung wird gem. § 3 Abs. 2
BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
18.
1) Interkommunale Anregung zur Regionalplanänderung im Bereich Merscher Höhe;
Änderung des Flächennutzungsplanes – Rücknahme von Bauflächen als Ausgleich für die
Gewerbefläche Merscher Höhe
2) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2
Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlagen-Nr.508/2014)
Beschluss:
Ja-Stimmen: 36, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0
1) Die Kommunen Jülich, Niederzier und Titz regen gemeinsam an, die Flächen im
Bereich der ehemaligen Sendeanlage Merscher Höhe in Jülich im Regionalplan als
Gewerbe- und Industriebereich darzustellen(GIB), mit der Zielsetzung, diese Flächen
unter Einbindung der Fachhochschule Aachen und der regionalen
Forschungseinrichtungen zu einem interkommunalen Gewebegebiet zu entwickeln.
2) Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung
aufzustellen mit dem Ziel, Bauflächen in „Freiraum“ umzuwandeln. Als Kompensation
für die Gewerbefläche Merscher Höhe soll eine Fläche im Süden der Kernstadt von
- 18 Gewerbefläche in Grünfläche (mit der Zweckbestimmung Grünanlage) und eine Fläche
im Norden der Kernstadt von Wohnbaufläche in eine Fläche für die Landwirtschaft
umgewandelt werden. Die Planbereiche sind den Anlageplänen 1 und 2 vom 14.12.2014
zu entnehmen.
19.
Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe
(Vorlagen-Nr.73/2015)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Rat der Stadt Jülich beschließt den als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der
Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH.
20.
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher
Höhe mbH
(Vorlagen-Nr.75/2015)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Rat der Stadt Jülich wählt und bestellt neben dem Bürgermeister als geborenes
Mitglied weitere 9 Mitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Jülich in den
Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH wie folgt:
Mitglieder:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
21.
Gussen, Erich
Johnen, Marco
Schayen, Jan
Hoven, Matthias
Trzolek, Detlef
Gruben, Martina
Strauß, Detlef
Kolonko-Hinssen, Eva-Maria
Rohowsky, Markus
Stellvertreter/Stellvertreterinnen:
Hüvelmann, Peter
Kieven, Helmuth
Buers, Hermann-Josef
Schiffer, Wolfgang
Klems, Christian
Schmitz, Hans-Peter
Anhalt, Wolfgang
Dr. Baumgarten, Lutz
Schüssler, Clemens
Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen und Kindergärten
(Vorlagen-Nr.516/2014)
Der Beratungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
Beschluss:
Abgesetzt
1.
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, in den Kindertagesstätten Bourheim, Broich,
Buchenweg, Münstereifeler Str. und Selgersdorf sowie in den Grundschulen Nord
- 19 (beide Standorte), West und Süd das Mittagessen im sog. „Cook and Freeze-System“
anzubieten.
3.
22.
In den Kindergärten Lich-Steinstraß und Koslar sowie im Gymnasium Zitadelle und
in den Schulen im Schulzentrum wird weiterhin wie bisher eine Warmverpflegung
angeboten.
Kulturbüro
hier: Jahresbericht 2014
(Vorlagen-Nr.12/2015)
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
1. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kindertheaterreihe durchzuführen. Mittel in
Höhe von 6.000,00,-- € werden im Vorgriff auf den Haushalt 2015 bereitgestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kinderkonzertreihe durchzuführen. Mittel in
Höhe von 7.000,00,-- € werden im Vorgriff auf den Haushalt 2015 bereitgestellt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Open Air Kinoreihe in Zusammenarbeit mit
Kultur im Bahnhof e.V. fortzuführen.
23.
Kulturbüro
hier: Theaterreihe 2015/16
(Vorlagen-Nr.14/2015 1. Ergänzung)
StV Lambert Schmitz weist darauf hin, dass im Haupt- und Finanzausschuss die
Beschlussempfehlung getroffen wurde, den Zuschuss auf 1.500 Euro zu deckeln.
StV Frey beantragt über die Punkte 1.+2. und den den Punkt 3. getrennt abzustimmen.
Beschluss:
Punkt 1.+2.: Einstimmig, Enthaltungen: 2
Punkt 3.: Ja-Stimmen: 26, Nein-Stimmen: 8, Enthaltungen: 3
1. Die Theateraboreihe wird in der Spielzeit 2015/2016 fortgeführt.
2. Mittel in Höhe von € 20.000,-- werden unter PSK 25 251 002 01 5291000 im Vorgriff
auf den Haushalt bereitgestellt.
3. Als Zielvorgabe wird eine Defizitdeckelung von maximal 1.500 € festgesetzt.
24.
Verschiedenes
StVe Dürholz erkundigt sich, ob der Verwaltung nähere Informationen zu einer möglichen
Schließung der Notfallpraxis in Jülich vorliegen. Bürgermeister Stommel erklärt, dass ihm
keine Informationen vorliegen, sagt jedoch zu, der Angelegenheit nachzugehen.
Ende der öffentlichen Sitzung:
19:42 Uhr
- 20 Beginn der nichtöffentlichen Sitzung:
19:42 Uhr
Ende der nichtöffentlichen Sitzung:
20:00 Uhr
Mit einem Wort des Dankes schließt der Vorsitzende die Sitzung.
Der Niederschrift sind als Anlagen beigefügt:
Anlage 1: 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich
Anlage 2: Lageplan zu TOP 13 öT
Anlage 3: Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe mbH
Bürgermeister
Schriftführerin