Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
19.09.13, 15:05
Aktualisiert
19.09.13, 15:05
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Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013)
Antragsteller
Beschluss- und Antragskontrolle
Amt
Bezeichnung
Termin
Hauptamt
Rat
02.10.2012 447/2011
Vorlagennummer Betreff
Der Stellenplan 2012 wird beschlossen.
Beschluss
Erledigung
Stellenplan 2012
12.09.2013
Informationen
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
Termin
Ratsbüro
Rat
02.07.2013 208/2013
Vorlagennummer Betreff
Erledigung
Nachbesetzung im Betriebsausschuss Stadtwerke
Für den bisherigen sachkundigen Bürger, Herr Dr. Volker Kaufmann, wirdHerr Ulrich Eckhoffals sachkundige/r Bürger/in in den
Betriebsausschuss Stadtwerke gewählt.
03.07.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Ratsbüro
Rat
02.07.2013 280/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Vorlagennummer Betreff
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt
§ 16 der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt wird wie folgt geändert: Die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten wird mit drei festgelegt.
Eine(r) der Beigeordneten wird durch Beschluss des Rates zum allgemeinen Vertreter des / der Bürgermeisters / Bürgermeisterin bestellt.
Er führt die Amtsbezeichnung „Erste(r) Beigeordneter“.
03.07.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Ratsbüro
Rat
02.07.2013 209/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Vorlagennummer Betreff
Nachbesetzung im Seniorenbeirat
Auf eine Nachbesetzung wird verzichtet.
Beschluss
03.07.2013
Informationen
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
Termin
Ratsbüro
Rat
02.07.2013 300/2013
Vorlagennummer Betreff
Seite 1 von 13
Bestellung zum 1. allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters
Erledigung
Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013)
Beschluss- und Antragskontrolle
Herrn Stadtbaudirektor Manfred Wirtz wird für die Zeit vom 01.07.2013 bis zum 31.03.2014 zum 1. allgemeinen Vertreter des
Bürgermeisters bestellt. Für die Zeit vom 01.07.2013 bis 31.03.2014 wird Herrn Wirtz die ihm gemäß § 6 der Eingruppierungsverordnung
(EingrVo) zustehende Aufwandsentschädigung gezahlt.
03.07.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Ratsbüro
Rat
02.07.2013 305/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Vorlagennummer Betreff
Neubestellung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes
Stadtwerke ab dem 02.07.2013
Der Bürgermeister, Herr Erner, wird gemäß § 3 der Eigenbetriebssatzung, befristet bis zum 31.03.2014, zum Betriebsleiter des
Eigenbetriebes Stadtwerke bestellt. Die Bestellung von Herrn Klinkhammer zum 1. Betriebsleiter wird bis zum 31.03.2014 verlängert. Die
Gewährung der Zulage gemäß Eingruppierungsverordnung für Herrn Klinkhammer wird bis zum 31.03.2014 verlängert.
05.07.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Ratsbüro
Rat
02.07.2013 304/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Vorlagennummer Betreff
Neubestellung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Straßen
ab dem 02.07.2013
Der Bürgermeister, Herr Erner, wird gemäß § 3 der Eigenbetriebssatzung, befristet bis zum 31.03.2014, zum Betriebsleiter des
Eigenbetriebes Straßen bestellt. Die Bestellung von Herrn Böcking zum 1. Betriebsleiter wird bis zum 31.03.2014 verlängert. Die
Gewährung der Zulage gemäß Eingruppierungsverordnung für Herr Böcking wird bis zum 31.03.2014 verlängert.
05.07.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Ratsbüro
Rat
02.07.2013 303/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Vorlagennummer Betreff
Neubestellung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft ab dem 02.07.2013
Der Bürgermeister, Herr Erner, wird gemäß § 3 der Eigenbetriebssatzung, befristet bis zum 31.03.2014, zum Betriebsleiter des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft bestellt. Die Bestellung von Herrn Dr. Risthaus zum 1. Betriebsleiter wird bis zum 31.03.2014
verlängert. Die Gewährung der Zulage gemäß Eingruppierungsverordnung für Dr. Risthaus wird bis zum 31.03.2014 verlängert.
05.07.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Ratsbüro
Rat
02.07.2013 308/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Vorlagennummer Betreff
Seite 2 von 13
Wahrnehmung von Mitgliedschaften gem. § 113 GO NRW
Aufsichtsrat des Verbandswasserwerk GmbH, Euskirchen
Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013)
Beschluss- und Antragskontrolle
Die Bestellung von Bürgermeister Volker Erner in den Aufsichtsrat des Verbandswasserwerk GmbH, Euskirchen, wird vom 01.07.2013 bis
zum Ablauf seiner Amtszeit verlängert. Gleichzeitig wird Bürgermeister Volker Erner für die Dauer seiner Amtszeit als Mitglied in die
Gesellschafterversammlung der Verbandswasserwerkes Euskirchen entsandt,
15.07.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Ratsbüro
Rat
02.10.2012 273/2012
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Vorlagennummer Betreff
Nachbesetzung im Schulausschuss
Auf Vorschlag des Ville-Gymnasiums Erftstadt wird Herr Dr. Dieter Esser als stellvertretender sachkundiger Einwohner in den
Schulausschuss zu wählen.
12.09.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Ratsbüro
Rat
02.07.2013 201/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Vorlagennummer Betreff
Nachbesetzung im Wahlausschuss
Für das bisherige Mitglied des Wahlausschusses, Herrn StV Christian Kirchharz, wird Frau StV Haupt als gebundene Vertreterin für Frau
StV Neisse-Hommelsheim in den Wahlausschuss gewählt.
12.09.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Ratsbüro
Rat
02.07.2013 202/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Vorlagennummer Betreff
Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss
Für das bisherige Mitglied des Jugendhilfeausschusses, Frau StV Dagmar Andres, wird Herr StV Thomas Krupp als gebundene/r
Vertreter/in für Herrn StV Martin Krupp in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erftstadt gewählt.
12.09.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Ratsbüro
Rat
02.07.2013 306/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Beschluss
Vorlagennummer Betreff
Nachbesetzung im Schulausschuss
Für den bisherigen stellvertretenden sachkundigen Bürger im Schulausschuss, Herrn Wolfgang Wasch wird Frau Stefanie Kalscheuer,
Siedlerweg 3, 50374 Erftstadt als stellvertretende sachkundige Bürgerin in den Schulausschuss gewählt.
Informationen
Seite 3 von 13
12.09.2013
Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013)
Antragsteller
Beschluss- und Antragskontrolle
Amt
Bezeichnung
Termin
Ratsbüro
Rat
02.07.2013 190/2013
Vorlagennummer Betreff
Erledigung
Nachbesetzung im Nord-Süd-Forum
Als ordentliches Mitglied des Nord-Süd-Forums wird Frau Erika Zedler, Berthold-Brecht-Straße 118, Erftstadt gewählt. Als stellvertretendes
Mitglied des Nord-Süd-Forums von Frau Erika Zedler wird Frau Waltraud Neumann, Wilhelm-Marx-Straße 2, Erftstadt, gewählt.
12.09.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Allgemeiner
Finanzdienst
Rat
02.07.2013 279/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Vorlagennummer Betreff
Entwurf des ersten Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum
Stichtag 31.12.2010
Der Rat nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis. Das Rechnungsprüfungsamt wird
gemäß § 103 Absatz 1 Nr. 3 mit der Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses beauftragt. Der Gesamtabschluss wird nach Prüfung
durch das Rechnungsprüfungsamt an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
14.08.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Allgemeiner
Finanzdienst
Rat
02.07.2013 301/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Vorlagennummer Betreff
Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für die Haushaltsjahre
2013 und 2014 mit ihren Anlagen
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für die Haushaltsjahre 2013 und 2014, einschließlich der sich aus den
Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen und im Rat ergebenden Veränderungen sowie der HSK-Maßnahmen und der Anlagen.
14.08.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Allgemeiner
Finanzdienst
Rat
02.07.2013 281/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Vorlagennummer Betreff
Erhöhung der Vergnügungssteuer als Maßnahme im HSK
2013/2014
Dem Rat beschließt die Variante c:))eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auf 14% (Gaststätten) sowie auf 16% (Spielhallen).
14.08.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Stadtreinigung
Rat
02.07.2013 248/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Vorlagennummer Betreff
Seite 4 von 13
13. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt
(AGS) zum 01.07.2013;
Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013)
Beschluss- und Antragskontrolle
V 437/2012, V 53/2013, V 198/2013
Die 13. Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Erftstadt (AGS) wird beschlossen. Die Satzung wird als Anlage der Niederschrift
beigefügt.
12.07.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Stadtreinigung
Rat
02.07.2013 198/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Beschluss
Vorlagennummer Betreff
Ergänzung des Vertrages über den Betrieb einer Annahmestelle
für Grünabfälle für die Stadt Erftstadt;
Erweiterung des Annahmeangebots für Abfälle von Erftstädter
Bürger/innen
V 53/2013
Der Vertrag über den Betrieb einer Annahmestelle für Grünabfälle zwischen der Stadt Erftstadt und der Remondis GmbH Rheinland wird
um die Annahme der Abfallfraktionen Sperrmüll und Baumischabfälle ergänzt. Diese Ergänzung beginnt mit dem 01.08.2013 und endet mit
Ablauf des Hauptvertrages.
14.08.2013
Bezeichnung
Erledigung
Informationen
Antragsteller
Amt
Amt für Jugend,
Rat
Familie, und Soziales
Beschluss
Termin
Vorlagennummer Betreff
02.07.2013 277/2013
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von
Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in
Erftstadt
Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die
Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt wird in § 5 Abs. 6 und 8 ab dem 01.08.2013 wie geändert:
14.08.2013
Bezeichnung
Erledigung
Informationen
Antragsteller
Amt
Amt für Jugend,
Rat
Familie, und Soziales
Beschluss
Termin
Vorlagennummer Betreff
02.07.2013 297/2013
Bestellung zu sachkundigen Bürgern
Auf Vorschlag des Behindertenbeirats bestellt der Rat 1. Herrn Stefan Welb, Pingsheimer Straße 6, Erftstadt, zum sachkundigen Bürger in
beratender Funktion für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft und 2. Herrn Heinz-Günter
Müller, Graf-Emundus-Straße 38a, Erftstadt, zum sachkundigen Bürger in beratender Funktion für den Betriebsausschuss Straßen.
Informationen
Seite 5 von 13
14.08.2013
Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013)
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
Amt für Jugend,
Rat
Familie, und Soziales
Beschluss
Beschluss- und Antragskontrolle
Termin
Vorlagennummer Betreff
02.07.2013 141/2013
Erledigung
Errichtung einer Notgruppe für über 3-jährige Kinder in Liblar
Dem Rat werden folgende Ausführungen einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen: 1. In der Kindertagesstätte Willy-Brandt-Straße wird
eine 4. Gruppe eingerichtet.2. Die Zertifizierung der Kindertagesstätte Willy-Brandt-Straße als Familienzentrum soll erhalten bleiben.3. Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Angebote des Familienzentrums andere geeignete Räumlichkeiten in fußläufiger Nähe zur Kita zu
suchen.
14.08.2013
Bezeichnung
Erledigung
Informationen
Antragsteller
Amt
Amt für Jugend,
Rat
Familie, und Soziales
Beschluss
1
Termin
Vorlagennummer Betreff
02.07.2013 292/2013
Resolution zum Erhalt der Stellen "Schulsozialarbeit" im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
Der Rat und der Bürgermeister der Stadt Erftstadt fordern die Landesregierung auf, die Schulsozialarbeit, die im Rahmen des Bildungsund Teilhabepakets beschlossen wurde, auch über das Jahr 2013 hinaus zu finanzieren. Diese Schulsozialarbeiterstellen sind
unverzichtbar, um die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern aus ärmeren Familien zu verbessern.
03.08.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Umwelt- und
Planungsamt
Rat
12.03.2013 107/2013
Informationen
Antragsteller
Vorlagennummer Betreff
Pony-Reitschule in E. - Niederberg
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, ein (Mediations-) Dialogverfahren gemeinsam mit den betroffenen Beteiligten durchzuführen.
Informationen
wird bearbeitet
Antragsteller
Beschluss
Amt
Bezeichnung
Termin
Umwelt- und
Planungsamt
Rat
12.03.2013 42/2013
Vorlagennummer Betreff
Erledigung
Flächennutzungsplan-Änderung 09, E. - Erp,
Windkraftkonzentrationszone
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Beschluss über die Flächennutzungsplan-Änderung
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, vorgetragenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I. 1Deutsche
Seite 6 von 13
30.06.2013
31.07.2013
Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013)
Beschluss- und Antragskontrolle
Telekom Technik GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum (Stellungnahme vom 07.12.2012)Die Anregung, die Deutsche Telekom Technik
GmbH, TI NL West, PTI 22, Innere Kanalstraße 98, 50672 Köln möglichst frühzeitig vor Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen
zu beteiligen, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung der Windkraftanlagen entsprechend berücksichtigt. I.3
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom 04.12.2012)Die Hinweise, dass Windkraftanlagen
von mehr als 100m über Grund ein Luftfahrthindernis gem. § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) darstellen und im Rahmen des BlmSchGGenehmigungsverfahrens einer besonderen luftrechtlichen Zustimmung bedürfen und mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung zu
versehen sind, werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Darstellungen im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt
einschließlich der vorliegenden FNP – Änderung sind jedoch Windkraftanlagen nur bis 100m über Grund zulässig. Der Hinweis bezüglich
des § 18a LuftVG, dass eine Zustimmung der Errichtung der geplanten Windkraftanlagen im Genehmigungsverfahren noch versagt werden
kann, wird zur Kenntnis genommen. Die Wehrbereichsverwaltung West wurde beteiligt. I.4Wehrbereichsverwaltung West, Postfach
301054, 40410 Düsseldorf (Stellungnahme vom 09.01.2013)Der Hinweis, dass die Windkraftkonzentrationszone innerhalb des
Zuständigkeitsbereiches der Flugsicherungsanlagen des Flugplatzes Nörvenich radartechnisch erfasst wird und somit alle Bauvorhaben
innerhalb der Windkraftkonzentrationszone einer Einzelfallprüfung bedürfen, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens entsprechend berücksichtigt. Der Hinweis, dass eine Zustimmung zur Errichtung der geplanten
Windkraftanlagen im Baugenehmigungsverfahren versagt werden kann, wird zur Kenntnis genommen. I.5Bezirksregierung Arnsberg,
Postfach, 44025 Dortmund (Stellungnahmen vom 03.02.2012 und 04.12.2012) Die Hinweise bezüglich der derzeitigen
Grundwasserabsenkungen, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, werden zur Kenntnis genommen. Im
Rahmen der Genehmigungsplanung wird eine gutachterliche Untersuchung zur Standsicherheit der Anlagen unter Berücksichtigung der
Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen durchgeführt. Der Erftverband und die RWE Power AG wurden beteiligt.I.6 RWE Power AG,
Stüttgenweg 2, 50935 Köln (Stellungnahme vom 22.11.2012 und 31.01.2012)Die das Plangebiet im nord-östlichen Bereich kreuzende
bewegungsaktive tektonische Störung (Erper Sprung) liegt im Randbereich zum bereits genutzten bzw. bebauten Bereich und nicht im
Bereich der Erweiterung, die noch mit Windkraftanlagen bebaut bzw. genutzt werden kann. Aus darstellungstechnischen Gründen sind
sowohl die bewegungsaktiven tektonischen Störzonen als auch die Flächen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen,
insbesondere im Gründungsbereich erforderlich sind, nicht im FNP sondern in der Erläuterungskarte zum wirksamen FNP, der Bestandteil
des Erläuterungsberichtes ist, bereits dargestellt. Darüber hinaus wird im Rahmen der Genehmigungsplanung eine gutachterliche
Untersuchung zur Standsicherheit durchgeführt, so dass die Tragfähigkeit des Bodens ohnehin nachgewiesen werden muss.
I.7Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville – Eifel, Postfach 120161, 53874 Euskirchen (Stellungnahme vom
30.11.2012)Der Hinweis, dass Längsverlegungen oder Querungen der L 51 mit Leitungen zur Einspeisung des Stroms in vorhandene
Umspannanlagen beim Landesbetrieb Straßenbau zu beantragen sind, wird zur Kenntnis genommen und im Genehmigungsverfahren
berücksichtigt.Die Hinweise zu den Anbauverboten und –beschränkungen und zu den gesetzlich vorgegebenen Abstände werden zur
Kenntnis genommen und im Genehmigungsverfahren entsprechend berücksichtigt bzw. eingehalten. Der Hinweis bezüglich Technischer
Maßnahmen zur Verhinderung von Eiswurf wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Genehmigungsplanung berücksichtigt. Der
Hinweis hinsichtlich einer direkten und indirekten Anbindung an die L 51 wird zur Kenntnis genommen und entsprechend beachtet. Eine
direkte Anbindung an die L 51 ist nicht vorgesehen. I.8Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt 61, 50124 Bergheim (Stellungnahme vom
06.12.2012)Der Anregung bezüglich der Berücksichtigung der mit der Vergrößerung der Windkraftkonzentrationszone in Ost-WestRichtung verbundenen visuellen Beeinträchtigung bei der Berechnung des Kompensationsbedarf, wird - auch wenn die im Umweltbericht
enthaltende Berechnung eines ggf. erforderlichen Kompensationsbedarfs nicht unmittelbar Bestandteil des FNP-Verfahrens ist entsprochen bzw. im Genehmigungsverfahren berücksichtigt.Der Hinweis, dass beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Getriebeund Hydrauliköl, Fette, o.ä.) die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) vom
12.08.1993 in der zurzeit gültigen Fassung zu beachten ist, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Genehmigungsverfahren
berücksichtigt. II.Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V. m. §§7
und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) in der zuletzt gültigen
Fassung wird die Flächennutzungsplan-Änderung 09, E. – Erp, „Windkraftkonzentrationszone Erp“ einschließlich Begründung und
Umweltbericht beschlossen.
Informationen
wird bearbeitet
Seite 7 von 13
Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013)
Antragsteller
Beschluss- und Antragskontrolle
Amt
Bezeichnung
Termin
Umwelt- und
Planungsamt
Rat
02.07.2013 244/2013
Vorlagennummer Betreff
Erledigung
Bebauungsplan 14I, E.-Liblar, Tannenweg
I. Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des
Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a BauGB (beschleunigtes
Verfahren)
II. Beschluss über die Offenlage
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen
Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des § 13a
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414),
in der zuletzt gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der
Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 14 I, Erftstadt - Liblar, Tannenweg. Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Bebauungsplan - Vorentwurf zu erarbeiten und zur Beschlussfassung über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs.2
und 4 Abs.2 BauGB vorzulegen. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-vorentwurf nebst Begründung als
Bebauungsplanentwurf Nr. 14 I, E.-Liblar, Tannenweg, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
14.08.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Umwelt- und
Planungsamt
Rat
02.07.2013 231/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Beschluss
Vorlagennummer Betreff
BP 55n, Erftstadt-Liblar, Klosengartenstraße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Satzungsbeschluss
I. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs.1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414), in der zum
Zeitpunkt der Offenlage gültigen Fassung des Bebauungsplans Nr. 55n, Erftstadt-Liblar, Klosengartenstraße, abgegebenen
Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:I.1 Erftverband (Schr. v. 25.01.2012, 04.04.2013) Den Anregungen des Erftverbandes bzgl. der
Sammlung und Nutzung des Niederschlagswassers wurde bereits durch Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan
entsprochen.I.2 RWE Power AG, Liegenschaften und Umsiedlungen(Schr. v. 31.01.2012, 03.04.2013) Den Anregungen bzgl. der
tektonischen Störung, des Vorhandenseins humoser Böden sowie der Sicherung der Trinkwassertransportleitung der RWE
Wasserwirtschaft (Abteilung PCW) wurde bereits durch entsprechende Festsetzungen entsprochen.I.3 Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst(Schr. v. 19.01.2012, 28.03.2013)Die Hinweise bzgl. der Kampfmittelbeseitigung wurden im Bebauungsplan
bereits berücksichtigt.I.4 Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel(Schr. v. 15.04.2013) Die Hinweise bzgl. der
Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen gemäß Bundesfernstraßengesetz und Straßen- und Wegegesetz NRW sind bereits im
Plan enthalten.Der Hinweis, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der B
265 bzw. der L 163 erforderlich sind, die zu Lasten der Stadt Erftstadt gingen, wird zur Kenntnis genommen. Schutzmaßnahmen gegen
den Lärm auf der L 163 sind bereits durch Errichtung eines Lärmschutzwalles umgesetzt. I.5 Deutsche Telekom Technik GmbH(Schr. v.
22.04.2013, 30.01.2012, 12.09.2012) Dem Anliegen der Telekom, eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit ins Grundbuch zu Gunsten
der Telekom Deutschland GmbH einzutragen, kann, da die entsprechenden Voraussetzungen (Übergang von öffentlichem Eigentum in
Privateigentum) nicht gegeben sind, nicht gefolgt werden. Die Bitte, Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen mitzuteilen, wird zur
Seite 8 von 13
14.08.2013
Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013)
Beschluss- und Antragskontrolle
Kenntnis genommen. Ein Hinweis entfällt, da selbige abgeschlossen sind.I.6 InfraServ GmbH & Co.Knapsack KG(e-mail v. 03.05.2013)
Der Anregung der InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG bzgl. der Trennung der Überlagerung von GFL-Bereichen mit Anpflanzungen
sowie der Aufnahme eines Hinweises auf Beteiligung bei etwaigen Bepflanzungen etc. der GFL-Bereiche wird gefolgt.I.7 Rhein-Erft-Kreis,
Amt für Umweltschutz und Kreisplanung(Schr. v.10.05.2013)Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz: Den Anregungen des Rhein-ErftKreises bzgl. der Wasserschutzzone IIIB, des § 51 a Landeswassergesetz (LWG) sowie der Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen
(RCL) etc. wurde bereits entsprochen. Ein Hinweis bzgl. der Einleitung von Niederschlagswasser im Bereich von Altstandorten wird
aufgenommen. Der Anregung, weitere Festsetzungen für den Bereich der ehemaligen Deponie bzgl. besonderer Maßnahmen bei einer
etwaigen Bebauung sowie bei Eingriffen in den Boden zu treffen, wird entsprochen. Immissionsschutz:Der Anregung zur Änderung der
geplanten Nutzungszone 3 (GE 3) „Am Giezenbach“ - nördlicher Teil des Bebauungsplanes - kann nicht entsprochen werden, da sich
durch die Überplanung keine Änderungen ergeben. Der Anregung, die Ausnahme KFZ-Betrieb im GE 2 im nördlichen Bereich an der
Klosengartenstraße/Am Giezenbach zu streichen, wird dahingehend gefolgt, dass im Bereich ohne genehmigte KFZ-Nutzungen
(unmittelbar gegenüber der WA-Nutzungen) die Ausnahme gestrichen wird; im übrigen Bereich bleibt sie erhalten (Bestandsschutz).
Untere Landschaftsbehörde: Der Anregung des Rhein-Erft-Kreises, eine vorhabenbezogene artenschutzrechtliche Vorprüfung
durchzuführen, sofern zukünftig grundlegende Veränderungen von Gebäuden oder Vegetationsbeständen vorgenommen werden, wird
durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt. I.8 Rheinische NETZGesellschaft mbH(e-mail v.
24.04.2013)Der Hinweis der Rheinischen NETZGesellschaft mbH bzgl. der Versorgung des Gebietes mit der umweltschonenden Energie
Erdgas wird zur Kenntnis genommen.I.9 Anregungen während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB Der Anregung von Bürger bzgl. der
offenen Lagerplätze wird gefolgt; im Bebauungsplan wird eine entsprechende Festsetzung aufgenommen. II. Der Bebauungsplanentwurf
Nr. 55n, Erftstadt-Liblar, Klosengartenstraße, wird gem. §§2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBL. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, und § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2000 in
der zuletzt gültigen Fassung sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung einschließlich der unter I. beschlossenen Änderungen und
Ergänzungen nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung als Satzung beschlossen.
Informationen
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
Termin
Umwelt- und
Planungsamt
Rat
02.07.2013 230/2013
Vorlagennummer Betreff
Erledigung
1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54, E.Köttingen, Forellenteich,
Satzungsbeschluss
Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen
Fassung, wird die 1.Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 54, Erftstadt-Köttingen, Forellenteich, gemäß dem in der Anlage
beigefügten Entwurf (Erweiterung des Familienzentrums/Kindergartens) als Satzung beschlossen.
14.08.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Umwelt- und
Planungsamt
Rat
02.07.2013 249/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Vorlagennummer Betreff
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Haushaltsplanberatungen 2013/2014, Angelegenheiten des
Ausschusses für Stadtentwicklung; Produktbereich 090;
Einstellung von Haushaltsmitteln für die Erstellung eines
Verkehrkonzepts für den Stadtteil Liblar (Masterplan Liblar)
Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013)
Beschluss- und Antragskontrolle
Für die Erstellung einer gutachterlichen Verkehrsuntersuchung (Integriertes Verkehrskonzept Erftstadt - Liblar) werden 40.000,00 Euro in
den Haushaltsplan 2013/2014, Produktbereich 090 ( Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation), eingestellt.
14.08.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Umwelt- und
Planungsamt
Rat
02.07.2013 245/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Vorlagennummer Betreff
Bebauungsplan Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und
Naturparkzentrum Friesheimer Busch
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Satzungsbeschluss
I. Über die gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, in der
zuletzt gültigen Fassung) während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 154, Erftstadt-Friesheim,
Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch, vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) wird wie folgt
entschieden:I.1 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für Kreisplanung und Naturschutz Den Anregungen bezüglich der Eingrünung und
Änderung der Legende, dem Hinweis zum naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahren und dem Hinweis zur artenschutzrechtlichen
Vorprüfung wird entsprochen. Der Erhalt des schutzwürdigen Baumbestands wird über eine textliche Festsetzung gesichert; die
vorhandenen Gehölzbestände sollen erhalten und entwickelt werden. Nicht aufgenommen wird die Festsetzung eines
Gestaltungsgrundsatzes, dass Architektur, Materialien und Farben der Gebäude so zu wählen sind, dass sich Gebäude in die Landschaft
einfügen. Der Grund dafür ist, dass diese Formulierungen nicht eindeutig rechtssicher formuliert werden kann, um als
bauordnungsrechtliche (gestalterische) Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen werden zu können. Sollte die Materialwahl und
Farbgestaltung als örtliche Bauvorschrift festgesetzt werden, könnte sich die Realisierung der individuell zu planenden baulichen Anlagen
des Naturparkzentrums, die heute noch nicht geplant sind, als zu kompliziert und unflexibel erweisen. Als öffentlicher Bauträger, der ein
attraktives Naturparkzentrum erstellen und betreiben will, wird die Stadt Erftstadt zudem Wert darauf legen, dass sich die baulichen
Anlagen in die Landschaft einfügen. Von außerhalb des Geländes werden die Bauwerke durch die festgesetzte und bereits vorhandene
Eingrünung ohnehin nicht zu sehen sein.I.2. Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege Der Anregung, dass ein Hinweis
in den Umweltbericht einzufügen ist, dass bisher keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler im Bereich des Plangebiets
durchgeführt wurde, wird entsprochen. II. Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, in der zuletzt gültigen Fassung) und § 86 (1) der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW)
vom 01.03.2000 (GV NW S. 255), in der zuletzt gültigen Fassung, sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 (1) Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 154,
Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch, einschließlich der unter I. beschlossenen Ergänzungen als
Satzung nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen.
14.08.2013
Amt
Bezeichnung
Termin
Erledigung
Umwelt- und
Planungsamt
Rat
02.07.2013 238/2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Beschluss
Vorlagennummer Betreff
3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr.4, ErftstadtLechenich, Magdalenenweg;
Satzungsbeschluss
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen
Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4, Erftstadt-Lechenich,
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14.08.2013
Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013)
Beschluss- und Antragskontrolle
Magdalenenweg nebst Begründung beschlossen.
Informationen
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
Eigenbetrieb Straßen Rat
Termin
Vorlagennummer Betreff
12.03.2013 446/2012
Erledigung
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das
Wirtschaftsjahr 2013
(01.01.2013 bis 31.12.2013)
02.07.2013
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
Eigenbetrieb Straßen Rat
Beschluss
Termin
Vorlagennummer Betreff
12.03.2013 445/2012
Erledigung
Kreditaufnahme des Eigenbetriebes Straßen im Wirtschaftsjahr
2013 aufgrund des Wirtschaftsplan 2013 (01.01.2013 bis
31.12.2013)
Der Rat stimmt der Aufnahme eines Kredits im Eigenbetrieb Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013 - unter Vorbehalt des Genehmigung der
entsprechenden Wirtschaftsplanansätze – wie folgt zu:Darlehensgeber:ein inländisches KreditinstitutDarlehenshöhe1.241.300,00
€Auszahlungskurs:100 %Zinssatz:bis zu 6,00 % (Höchstzinssatz)Tilgung1 % (Minimaltilgung), ggf. höher Die Aufnahme des Darlehens
erfolgt in einem Betrag.
02.07.2013
Bezeichnung
Erledigung
Informationen
Antragsteller
Amt
Eigenbetrieb Straßen Rat
Termin
Vorlagennummer Betreff
02.07.2013 420/2012
4. Ergänzung
Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in
Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013
1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung
2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die
Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle
3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in
Eigenleistung zu erbringen
Beschluss
Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Reinigungsintervall der Straßenreinigung zukünftig auf eine zweiwöchentliche Reinigung
umzustellen und die Straßenreinigung in Eigenleistung der Stadt durchzuführen
Informationen
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14.08.2013
Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013)
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
Eigenbetrieb Straßen Rat
Beschluss- und Antragskontrolle
Termin
Vorlagennummer Betreff
02.07.2013 232/2013
Der Vorlage wird zugestimmt.
Beschluss
Erledigung
Winterdienst
Durchführung in Eigenregie
Ausstattung Landwirte
14.08.2013
Informationen
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
Termin
Eigenbetrieb
Stadtwerke
Rat
02.07.2013 183/2013
Vorlagennummer Betreff
Erledigung
Aufhebung der Satzung der Stadt Erftstadt zur Abänderung der
Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten
Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom
11.04.2011
Die Satzung der Stadt Erftstadt zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 14.08.2013
bis 7 LWG NRW vom 11.04.2011 wird rückwirkend zum 01.04.2013 aufgehoben.
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
Termin
der SPD-Fraktion
Eigenbetrieb
Stadtwerke
Rat
02.07.2013 124/2013
Vorlagennummer Betreff
Der Antrag ist durch die Beschlussfassung zu TOP 11.2 erledigt.
Beschluss
Erledigung
Antrag bzgl. Änderungen der Satzung Abwasserleitung
Dichtheitsprüfung
14.08.2013
Informationen
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
Eigenbetrieb
Rat
Immobilienwirtschaft
Beschluss
Termin
Vorlagennummer Betreff
02.07.2013 225/2013
Die Stadt Erftstadt veräußert an die SYSTEM Gruppe, Sedanstr. 31-33, 50668 Köln oder an einen von ihr zu benennenden Dritten das
Grundstück Gemarkung Liblar, Flur 8, Flurstücke Nrn. 1391, 1395 und 1455, groß insgesamt 5.290 m². Der Kaufpreis beträgt 70,- €/m²
einschließlich Erschließungskosten und Baukostenzuschüsse für den Kanal und Wasser, demnach insgesamt ausmachend 370.300,€.Die mit dem Kaufvertrag verbundenen Kosten zahlt die Käuferin.
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Erledigung
Vergabe eines Grundstückes in Erftstadt-Liblar, Radmacher
Straße
14.08.2013
Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013)
Beschluss- und Antragskontrolle
Informationen
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
der Fraktionen von Eigenbetrieb
Rat
CDU, SPD, FDP
Immobilienwirtschaft
und Bündnis 90 /
Die Grünen
Beschluss
Termin
Vorlagennummer Betreff
02.07.2013 253/2013
Erledigung
Antrag bzgl. Gründung einer Energiegesellschaft
Für die schnellstmögliche Gründung einer Energiegesellschaft werden 40.000 EUR mit Sperrvermerk in der Haushaltssatzung
veranschlagt.
14.08.2013
Bezeichnung
Erledigung
Informationen
Antragsteller
Amt
Eigenbetrieb
Rat
Immobilienwirtschaft
Beschluss
Termin
Vorlagennummer Betreff
02.07.2013 296/2013
Grundstücksverkauf im Bereich des Bebauungsplanes Nr.
150.1, Erftstadt-Lechenich, Nordwest
Die Stadt Erftstadt veräußert das Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 5, Flurstück 1249, in einer Größe von 1.372 qm, an die Eheleute
Dr. Renata und Frank Taureck, wohnhaft in Erftstadt. Der Kaufpreis beträgt 220,00 Euro/qm einschließlich Erschließungskosten, somit
ausmachend insgesamt 301.840,00 Euro. Sämtliche mit dem Kaufvertrag verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Erwerber. In den
abzuschließenden Kaufvertrag werden folgende Bedingungen aufgenommen: a)Baubeginn innerhalb von neun Monaten nach
Vertragsabschluss, b)Fertigstellung innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss, c)Rückauflassungsvormerkung zu Gunsten der
Stadt Erftstadt.
Informationen
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14.08.2013