Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Infotext (Beschlusskontrolle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
19.09.13, 15:05
Aktualisiert
19.09.13, 15:05

Inhalt der Datei

Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013) Antragsteller Beschluss- und Antragskontrolle Amt Bezeichnung Termin Hauptamt Rat 02.10.2012 447/2011 Vorlagennummer Betreff Der Stellenplan 2012 wird beschlossen. Beschluss Erledigung Stellenplan 2012 12.09.2013 Informationen Antragsteller Amt Bezeichnung Termin Ratsbüro Rat 02.07.2013 208/2013 Vorlagennummer Betreff Erledigung Nachbesetzung im Betriebsausschuss Stadtwerke Für den bisherigen sachkundigen Bürger, Herr Dr. Volker Kaufmann, wirdHerr Ulrich Eckhoffals sachkundige/r Bürger/in in den Betriebsausschuss Stadtwerke gewählt. 03.07.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Ratsbüro Rat 02.07.2013 280/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Vorlagennummer Betreff Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt § 16 der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt wird wie folgt geändert: Die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten wird mit drei festgelegt. Eine(r) der Beigeordneten wird durch Beschluss des Rates zum allgemeinen Vertreter des / der Bürgermeisters / Bürgermeisterin bestellt. Er führt die Amtsbezeichnung „Erste(r) Beigeordneter“. 03.07.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Ratsbüro Rat 02.07.2013 209/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Vorlagennummer Betreff Nachbesetzung im Seniorenbeirat Auf eine Nachbesetzung wird verzichtet. Beschluss 03.07.2013 Informationen Antragsteller Amt Bezeichnung Termin Ratsbüro Rat 02.07.2013 300/2013 Vorlagennummer Betreff Seite 1 von 13 Bestellung zum 1. allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters Erledigung Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013) Beschluss- und Antragskontrolle Herrn Stadtbaudirektor Manfred Wirtz wird für die Zeit vom 01.07.2013 bis zum 31.03.2014 zum 1. allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt. Für die Zeit vom 01.07.2013 bis 31.03.2014 wird Herrn Wirtz die ihm gemäß § 6 der Eingruppierungsverordnung (EingrVo) zustehende Aufwandsentschädigung gezahlt. 03.07.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Ratsbüro Rat 02.07.2013 305/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Vorlagennummer Betreff Neubestellung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtwerke ab dem 02.07.2013 Der Bürgermeister, Herr Erner, wird gemäß § 3 der Eigenbetriebssatzung, befristet bis zum 31.03.2014, zum Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtwerke bestellt. Die Bestellung von Herrn Klinkhammer zum 1. Betriebsleiter wird bis zum 31.03.2014 verlängert. Die Gewährung der Zulage gemäß Eingruppierungsverordnung für Herrn Klinkhammer wird bis zum 31.03.2014 verlängert. 05.07.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Ratsbüro Rat 02.07.2013 304/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Vorlagennummer Betreff Neubestellung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Straßen ab dem 02.07.2013 Der Bürgermeister, Herr Erner, wird gemäß § 3 der Eigenbetriebssatzung, befristet bis zum 31.03.2014, zum Betriebsleiter des Eigenbetriebes Straßen bestellt. Die Bestellung von Herrn Böcking zum 1. Betriebsleiter wird bis zum 31.03.2014 verlängert. Die Gewährung der Zulage gemäß Eingruppierungsverordnung für Herr Böcking wird bis zum 31.03.2014 verlängert. 05.07.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Ratsbüro Rat 02.07.2013 303/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Vorlagennummer Betreff Neubestellung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft ab dem 02.07.2013 Der Bürgermeister, Herr Erner, wird gemäß § 3 der Eigenbetriebssatzung, befristet bis zum 31.03.2014, zum Betriebsleiter des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft bestellt. Die Bestellung von Herrn Dr. Risthaus zum 1. Betriebsleiter wird bis zum 31.03.2014 verlängert. Die Gewährung der Zulage gemäß Eingruppierungsverordnung für Dr. Risthaus wird bis zum 31.03.2014 verlängert. 05.07.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Ratsbüro Rat 02.07.2013 308/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Vorlagennummer Betreff Seite 2 von 13 Wahrnehmung von Mitgliedschaften gem. § 113 GO NRW Aufsichtsrat des Verbandswasserwerk GmbH, Euskirchen Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013) Beschluss- und Antragskontrolle Die Bestellung von Bürgermeister Volker Erner in den Aufsichtsrat des Verbandswasserwerk GmbH, Euskirchen, wird vom 01.07.2013 bis zum Ablauf seiner Amtszeit verlängert. Gleichzeitig wird Bürgermeister Volker Erner für die Dauer seiner Amtszeit als Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Verbandswasserwerkes Euskirchen entsandt, 15.07.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Ratsbüro Rat 02.10.2012 273/2012 Beschluss Informationen Antragsteller Vorlagennummer Betreff Nachbesetzung im Schulausschuss Auf Vorschlag des Ville-Gymnasiums Erftstadt wird Herr Dr. Dieter Esser als stellvertretender sachkundiger Einwohner in den Schulausschuss zu wählen. 12.09.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Ratsbüro Rat 02.07.2013 201/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Vorlagennummer Betreff Nachbesetzung im Wahlausschuss Für das bisherige Mitglied des Wahlausschusses, Herrn StV Christian Kirchharz, wird Frau StV Haupt als gebundene Vertreterin für Frau StV Neisse-Hommelsheim in den Wahlausschuss gewählt. 12.09.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Ratsbüro Rat 02.07.2013 202/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Vorlagennummer Betreff Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss Für das bisherige Mitglied des Jugendhilfeausschusses, Frau StV Dagmar Andres, wird Herr StV Thomas Krupp als gebundene/r Vertreter/in für Herrn StV Martin Krupp in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erftstadt gewählt. 12.09.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Ratsbüro Rat 02.07.2013 306/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Beschluss Vorlagennummer Betreff Nachbesetzung im Schulausschuss Für den bisherigen stellvertretenden sachkundigen Bürger im Schulausschuss, Herrn Wolfgang Wasch wird Frau Stefanie Kalscheuer, Siedlerweg 3, 50374 Erftstadt als stellvertretende sachkundige Bürgerin in den Schulausschuss gewählt. Informationen Seite 3 von 13 12.09.2013 Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013) Antragsteller Beschluss- und Antragskontrolle Amt Bezeichnung Termin Ratsbüro Rat 02.07.2013 190/2013 Vorlagennummer Betreff Erledigung Nachbesetzung im Nord-Süd-Forum Als ordentliches Mitglied des Nord-Süd-Forums wird Frau Erika Zedler, Berthold-Brecht-Straße 118, Erftstadt gewählt. Als stellvertretendes Mitglied des Nord-Süd-Forums von Frau Erika Zedler wird Frau Waltraud Neumann, Wilhelm-Marx-Straße 2, Erftstadt, gewählt. 12.09.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Allgemeiner Finanzdienst Rat 02.07.2013 279/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Vorlagennummer Betreff Entwurf des ersten Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum Stichtag 31.12.2010 Der Rat nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 Absatz 1 Nr. 3 mit der Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses beauftragt. Der Gesamtabschluss wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. 14.08.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Allgemeiner Finanzdienst Rat 02.07.2013 301/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Vorlagennummer Betreff Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 mit ihren Anlagen Der Rat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für die Haushaltsjahre 2013 und 2014, einschließlich der sich aus den Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen und im Rat ergebenden Veränderungen sowie der HSK-Maßnahmen und der Anlagen. 14.08.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Allgemeiner Finanzdienst Rat 02.07.2013 281/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Vorlagennummer Betreff Erhöhung der Vergnügungssteuer als Maßnahme im HSK 2013/2014 Dem Rat beschließt die Variante c:))eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auf 14% (Gaststätten) sowie auf 16% (Spielhallen). 14.08.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Stadtreinigung Rat 02.07.2013 248/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Vorlagennummer Betreff Seite 4 von 13 13. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.07.2013; Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013) Beschluss- und Antragskontrolle V 437/2012, V 53/2013, V 198/2013 Die 13. Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Erftstadt (AGS) wird beschlossen. Die Satzung wird als Anlage der Niederschrift beigefügt. 12.07.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Stadtreinigung Rat 02.07.2013 198/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Beschluss Vorlagennummer Betreff Ergänzung des Vertrages über den Betrieb einer Annahmestelle für Grünabfälle für die Stadt Erftstadt; Erweiterung des Annahmeangebots für Abfälle von Erftstädter Bürger/innen V 53/2013 Der Vertrag über den Betrieb einer Annahmestelle für Grünabfälle zwischen der Stadt Erftstadt und der Remondis GmbH Rheinland wird um die Annahme der Abfallfraktionen Sperrmüll und Baumischabfälle ergänzt. Diese Ergänzung beginnt mit dem 01.08.2013 und endet mit Ablauf des Hauptvertrages. 14.08.2013 Bezeichnung Erledigung Informationen Antragsteller Amt Amt für Jugend, Rat Familie, und Soziales Beschluss Termin Vorlagennummer Betreff 02.07.2013 277/2013 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt wird in § 5 Abs. 6 und 8 ab dem 01.08.2013 wie geändert: 14.08.2013 Bezeichnung Erledigung Informationen Antragsteller Amt Amt für Jugend, Rat Familie, und Soziales Beschluss Termin Vorlagennummer Betreff 02.07.2013 297/2013 Bestellung zu sachkundigen Bürgern Auf Vorschlag des Behindertenbeirats bestellt der Rat 1. Herrn Stefan Welb, Pingsheimer Straße 6, Erftstadt, zum sachkundigen Bürger in beratender Funktion für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft und 2. Herrn Heinz-Günter Müller, Graf-Emundus-Straße 38a, Erftstadt, zum sachkundigen Bürger in beratender Funktion für den Betriebsausschuss Straßen. Informationen Seite 5 von 13 14.08.2013 Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013) Antragsteller Amt Bezeichnung Amt für Jugend, Rat Familie, und Soziales Beschluss Beschluss- und Antragskontrolle Termin Vorlagennummer Betreff 02.07.2013 141/2013 Erledigung Errichtung einer Notgruppe für über 3-jährige Kinder in Liblar Dem Rat werden folgende Ausführungen einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen: 1. In der Kindertagesstätte Willy-Brandt-Straße wird eine 4. Gruppe eingerichtet.2. Die Zertifizierung der Kindertagesstätte Willy-Brandt-Straße als Familienzentrum soll erhalten bleiben.3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Angebote des Familienzentrums andere geeignete Räumlichkeiten in fußläufiger Nähe zur Kita zu suchen. 14.08.2013 Bezeichnung Erledigung Informationen Antragsteller Amt Amt für Jugend, Rat Familie, und Soziales Beschluss 1 Termin Vorlagennummer Betreff 02.07.2013 292/2013 Resolution zum Erhalt der Stellen "Schulsozialarbeit" im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Der Rat und der Bürgermeister der Stadt Erftstadt fordern die Landesregierung auf, die Schulsozialarbeit, die im Rahmen des Bildungsund Teilhabepakets beschlossen wurde, auch über das Jahr 2013 hinaus zu finanzieren. Diese Schulsozialarbeiterstellen sind unverzichtbar, um die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern aus ärmeren Familien zu verbessern. 03.08.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Umwelt- und Planungsamt Rat 12.03.2013 107/2013 Informationen Antragsteller Vorlagennummer Betreff Pony-Reitschule in E. - Niederberg Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, ein (Mediations-) Dialogverfahren gemeinsam mit den betroffenen Beteiligten durchzuführen. Informationen wird bearbeitet Antragsteller Beschluss Amt Bezeichnung Termin Umwelt- und Planungsamt Rat 12.03.2013 42/2013 Vorlagennummer Betreff Erledigung Flächennutzungsplan-Änderung 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Beschluss über die Flächennutzungsplan-Änderung I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, vorgetragenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I. 1Deutsche Seite 6 von 13 30.06.2013 31.07.2013 Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013) Beschluss- und Antragskontrolle Telekom Technik GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum (Stellungnahme vom 07.12.2012)Die Anregung, die Deutsche Telekom Technik GmbH, TI NL West, PTI 22, Innere Kanalstraße 98, 50672 Köln möglichst frühzeitig vor Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen zu beteiligen, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung der Windkraftanlagen entsprechend berücksichtigt. I.3 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom 04.12.2012)Die Hinweise, dass Windkraftanlagen von mehr als 100m über Grund ein Luftfahrthindernis gem. § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) darstellen und im Rahmen des BlmSchGGenehmigungsverfahrens einer besonderen luftrechtlichen Zustimmung bedürfen und mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung zu versehen sind, werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Darstellungen im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt einschließlich der vorliegenden FNP – Änderung sind jedoch Windkraftanlagen nur bis 100m über Grund zulässig. Der Hinweis bezüglich des § 18a LuftVG, dass eine Zustimmung der Errichtung der geplanten Windkraftanlagen im Genehmigungsverfahren noch versagt werden kann, wird zur Kenntnis genommen. Die Wehrbereichsverwaltung West wurde beteiligt. I.4Wehrbereichsverwaltung West, Postfach 301054, 40410 Düsseldorf (Stellungnahme vom 09.01.2013)Der Hinweis, dass die Windkraftkonzentrationszone innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Flugsicherungsanlagen des Flugplatzes Nörvenich radartechnisch erfasst wird und somit alle Bauvorhaben innerhalb der Windkraftkonzentrationszone einer Einzelfallprüfung bedürfen, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entsprechend berücksichtigt. Der Hinweis, dass eine Zustimmung zur Errichtung der geplanten Windkraftanlagen im Baugenehmigungsverfahren versagt werden kann, wird zur Kenntnis genommen. I.5Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund (Stellungnahmen vom 03.02.2012 und 04.12.2012) Die Hinweise bezüglich der derzeitigen Grundwasserabsenkungen, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Genehmigungsplanung wird eine gutachterliche Untersuchung zur Standsicherheit der Anlagen unter Berücksichtigung der Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen durchgeführt. Der Erftverband und die RWE Power AG wurden beteiligt.I.6 RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln (Stellungnahme vom 22.11.2012 und 31.01.2012)Die das Plangebiet im nord-östlichen Bereich kreuzende bewegungsaktive tektonische Störung (Erper Sprung) liegt im Randbereich zum bereits genutzten bzw. bebauten Bereich und nicht im Bereich der Erweiterung, die noch mit Windkraftanlagen bebaut bzw. genutzt werden kann. Aus darstellungstechnischen Gründen sind sowohl die bewegungsaktiven tektonischen Störzonen als auch die Flächen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich erforderlich sind, nicht im FNP sondern in der Erläuterungskarte zum wirksamen FNP, der Bestandteil des Erläuterungsberichtes ist, bereits dargestellt. Darüber hinaus wird im Rahmen der Genehmigungsplanung eine gutachterliche Untersuchung zur Standsicherheit durchgeführt, so dass die Tragfähigkeit des Bodens ohnehin nachgewiesen werden muss. I.7Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville – Eifel, Postfach 120161, 53874 Euskirchen (Stellungnahme vom 30.11.2012)Der Hinweis, dass Längsverlegungen oder Querungen der L 51 mit Leitungen zur Einspeisung des Stroms in vorhandene Umspannanlagen beim Landesbetrieb Straßenbau zu beantragen sind, wird zur Kenntnis genommen und im Genehmigungsverfahren berücksichtigt.Die Hinweise zu den Anbauverboten und –beschränkungen und zu den gesetzlich vorgegebenen Abstände werden zur Kenntnis genommen und im Genehmigungsverfahren entsprechend berücksichtigt bzw. eingehalten. Der Hinweis bezüglich Technischer Maßnahmen zur Verhinderung von Eiswurf wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Genehmigungsplanung berücksichtigt. Der Hinweis hinsichtlich einer direkten und indirekten Anbindung an die L 51 wird zur Kenntnis genommen und entsprechend beachtet. Eine direkte Anbindung an die L 51 ist nicht vorgesehen. I.8Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt 61, 50124 Bergheim (Stellungnahme vom 06.12.2012)Der Anregung bezüglich der Berücksichtigung der mit der Vergrößerung der Windkraftkonzentrationszone in Ost-WestRichtung verbundenen visuellen Beeinträchtigung bei der Berechnung des Kompensationsbedarf, wird - auch wenn die im Umweltbericht enthaltende Berechnung eines ggf. erforderlichen Kompensationsbedarfs nicht unmittelbar Bestandteil des FNP-Verfahrens ist entsprochen bzw. im Genehmigungsverfahren berücksichtigt.Der Hinweis, dass beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Getriebeund Hydrauliköl, Fette, o.ä.) die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) vom 12.08.1993 in der zurzeit gültigen Fassung zu beachten ist, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Genehmigungsverfahren berücksichtigt. II.Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V. m. §§7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) in der zuletzt gültigen Fassung wird die Flächennutzungsplan-Änderung 09, E. – Erp, „Windkraftkonzentrationszone Erp“ einschließlich Begründung und Umweltbericht beschlossen. Informationen wird bearbeitet Seite 7 von 13 Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013) Antragsteller Beschluss- und Antragskontrolle Amt Bezeichnung Termin Umwelt- und Planungsamt Rat 02.07.2013 244/2013 Vorlagennummer Betreff Erledigung Bebauungsplan 14I, E.-Liblar, Tannenweg I. Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) II. Beschluss über die Offenlage I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 14 I, Erftstadt - Liblar, Tannenweg. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplan - Vorentwurf zu erarbeiten und zur Beschlussfassung über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB vorzulegen. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-vorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 14 I, E.-Liblar, Tannenweg, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. 14.08.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Umwelt- und Planungsamt Rat 02.07.2013 231/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Beschluss Vorlagennummer Betreff BP 55n, Erftstadt-Liblar, Klosengartenstraße I. Beschluss über die Stellungnahmen II.Satzungsbeschluss I. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414), in der zum Zeitpunkt der Offenlage gültigen Fassung des Bebauungsplans Nr. 55n, Erftstadt-Liblar, Klosengartenstraße, abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:I.1 Erftverband (Schr. v. 25.01.2012, 04.04.2013) Den Anregungen des Erftverbandes bzgl. der Sammlung und Nutzung des Niederschlagswassers wurde bereits durch Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan entsprochen.I.2 RWE Power AG, Liegenschaften und Umsiedlungen(Schr. v. 31.01.2012, 03.04.2013) Den Anregungen bzgl. der tektonischen Störung, des Vorhandenseins humoser Böden sowie der Sicherung der Trinkwassertransportleitung der RWE Wasserwirtschaft (Abteilung PCW) wurde bereits durch entsprechende Festsetzungen entsprochen.I.3 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst(Schr. v. 19.01.2012, 28.03.2013)Die Hinweise bzgl. der Kampfmittelbeseitigung wurden im Bebauungsplan bereits berücksichtigt.I.4 Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel(Schr. v. 15.04.2013) Die Hinweise bzgl. der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen gemäß Bundesfernstraßengesetz und Straßen- und Wegegesetz NRW sind bereits im Plan enthalten.Der Hinweis, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der B 265 bzw. der L 163 erforderlich sind, die zu Lasten der Stadt Erftstadt gingen, wird zur Kenntnis genommen. Schutzmaßnahmen gegen den Lärm auf der L 163 sind bereits durch Errichtung eines Lärmschutzwalles umgesetzt. I.5 Deutsche Telekom Technik GmbH(Schr. v. 22.04.2013, 30.01.2012, 12.09.2012) Dem Anliegen der Telekom, eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit ins Grundbuch zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH einzutragen, kann, da die entsprechenden Voraussetzungen (Übergang von öffentlichem Eigentum in Privateigentum) nicht gegeben sind, nicht gefolgt werden. Die Bitte, Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen mitzuteilen, wird zur Seite 8 von 13 14.08.2013 Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013) Beschluss- und Antragskontrolle Kenntnis genommen. Ein Hinweis entfällt, da selbige abgeschlossen sind.I.6 InfraServ GmbH & Co.Knapsack KG(e-mail v. 03.05.2013) Der Anregung der InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG bzgl. der Trennung der Überlagerung von GFL-Bereichen mit Anpflanzungen sowie der Aufnahme eines Hinweises auf Beteiligung bei etwaigen Bepflanzungen etc. der GFL-Bereiche wird gefolgt.I.7 Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung(Schr. v.10.05.2013)Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz: Den Anregungen des Rhein-ErftKreises bzgl. der Wasserschutzzone IIIB, des § 51 a Landeswassergesetz (LWG) sowie der Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (RCL) etc. wurde bereits entsprochen. Ein Hinweis bzgl. der Einleitung von Niederschlagswasser im Bereich von Altstandorten wird aufgenommen. Der Anregung, weitere Festsetzungen für den Bereich der ehemaligen Deponie bzgl. besonderer Maßnahmen bei einer etwaigen Bebauung sowie bei Eingriffen in den Boden zu treffen, wird entsprochen. Immissionsschutz:Der Anregung zur Änderung der geplanten Nutzungszone 3 (GE 3) „Am Giezenbach“ - nördlicher Teil des Bebauungsplanes - kann nicht entsprochen werden, da sich durch die Überplanung keine Änderungen ergeben. Der Anregung, die Ausnahme KFZ-Betrieb im GE 2 im nördlichen Bereich an der Klosengartenstraße/Am Giezenbach zu streichen, wird dahingehend gefolgt, dass im Bereich ohne genehmigte KFZ-Nutzungen (unmittelbar gegenüber der WA-Nutzungen) die Ausnahme gestrichen wird; im übrigen Bereich bleibt sie erhalten (Bestandsschutz). Untere Landschaftsbehörde: Der Anregung des Rhein-Erft-Kreises, eine vorhabenbezogene artenschutzrechtliche Vorprüfung durchzuführen, sofern zukünftig grundlegende Veränderungen von Gebäuden oder Vegetationsbeständen vorgenommen werden, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt. I.8 Rheinische NETZGesellschaft mbH(e-mail v. 24.04.2013)Der Hinweis der Rheinischen NETZGesellschaft mbH bzgl. der Versorgung des Gebietes mit der umweltschonenden Energie Erdgas wird zur Kenntnis genommen.I.9 Anregungen während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB Der Anregung von Bürger bzgl. der offenen Lagerplätze wird gefolgt; im Bebauungsplan wird eine entsprechende Festsetzung aufgenommen. II. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 55n, Erftstadt-Liblar, Klosengartenstraße, wird gem. §§2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, und § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2000 in der zuletzt gültigen Fassung sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung einschließlich der unter I. beschlossenen Änderungen und Ergänzungen nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung als Satzung beschlossen. Informationen Antragsteller Amt Bezeichnung Termin Umwelt- und Planungsamt Rat 02.07.2013 230/2013 Vorlagennummer Betreff Erledigung 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54, E.Köttingen, Forellenteich, Satzungsbeschluss Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1.Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 54, Erftstadt-Köttingen, Forellenteich, gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf (Erweiterung des Familienzentrums/Kindergartens) als Satzung beschlossen. 14.08.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Umwelt- und Planungsamt Rat 02.07.2013 249/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Vorlagennummer Betreff Seite 9 von 13 Haushaltsplanberatungen 2013/2014, Angelegenheiten des Ausschusses für Stadtentwicklung; Produktbereich 090; Einstellung von Haushaltsmitteln für die Erstellung eines Verkehrkonzepts für den Stadtteil Liblar (Masterplan Liblar) Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013) Beschluss- und Antragskontrolle Für die Erstellung einer gutachterlichen Verkehrsuntersuchung (Integriertes Verkehrskonzept Erftstadt - Liblar) werden 40.000,00 Euro in den Haushaltsplan 2013/2014, Produktbereich 090 ( Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation), eingestellt. 14.08.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Umwelt- und Planungsamt Rat 02.07.2013 245/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Vorlagennummer Betreff Bebauungsplan Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch I. Beschluss über die Stellungnahmen II.Satzungsbeschluss I. Über die gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, in der zuletzt gültigen Fassung) während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch, vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) wird wie folgt entschieden:I.1 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für Kreisplanung und Naturschutz Den Anregungen bezüglich der Eingrünung und Änderung der Legende, dem Hinweis zum naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahren und dem Hinweis zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung wird entsprochen. Der Erhalt des schutzwürdigen Baumbestands wird über eine textliche Festsetzung gesichert; die vorhandenen Gehölzbestände sollen erhalten und entwickelt werden. Nicht aufgenommen wird die Festsetzung eines Gestaltungsgrundsatzes, dass Architektur, Materialien und Farben der Gebäude so zu wählen sind, dass sich Gebäude in die Landschaft einfügen. Der Grund dafür ist, dass diese Formulierungen nicht eindeutig rechtssicher formuliert werden kann, um als bauordnungsrechtliche (gestalterische) Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen werden zu können. Sollte die Materialwahl und Farbgestaltung als örtliche Bauvorschrift festgesetzt werden, könnte sich die Realisierung der individuell zu planenden baulichen Anlagen des Naturparkzentrums, die heute noch nicht geplant sind, als zu kompliziert und unflexibel erweisen. Als öffentlicher Bauträger, der ein attraktives Naturparkzentrum erstellen und betreiben will, wird die Stadt Erftstadt zudem Wert darauf legen, dass sich die baulichen Anlagen in die Landschaft einfügen. Von außerhalb des Geländes werden die Bauwerke durch die festgesetzte und bereits vorhandene Eingrünung ohnehin nicht zu sehen sein.I.2. Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege Der Anregung, dass ein Hinweis in den Umweltbericht einzufügen ist, dass bisher keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler im Bereich des Plangebiets durchgeführt wurde, wird entsprochen. II. Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, in der zuletzt gültigen Fassung) und § 86 (1) der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255), in der zuletzt gültigen Fassung, sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 (1) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 154, Erftstadt-Friesheim, Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch, einschließlich der unter I. beschlossenen Ergänzungen als Satzung nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. 14.08.2013 Amt Bezeichnung Termin Erledigung Umwelt- und Planungsamt Rat 02.07.2013 238/2013 Beschluss Informationen Antragsteller Beschluss Vorlagennummer Betreff 3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr.4, ErftstadtLechenich, Magdalenenweg; Satzungsbeschluss Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4, Erftstadt-Lechenich, Seite 10 von 13 14.08.2013 Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013) Beschluss- und Antragskontrolle Magdalenenweg nebst Begründung beschlossen. Informationen Antragsteller Amt Bezeichnung Eigenbetrieb Straßen Rat Termin Vorlagennummer Betreff 12.03.2013 446/2012 Erledigung Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013) 02.07.2013 Beschluss Informationen Antragsteller Amt Bezeichnung Eigenbetrieb Straßen Rat Beschluss Termin Vorlagennummer Betreff 12.03.2013 445/2012 Erledigung Kreditaufnahme des Eigenbetriebes Straßen im Wirtschaftsjahr 2013 aufgrund des Wirtschaftsplan 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013) Der Rat stimmt der Aufnahme eines Kredits im Eigenbetrieb Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013 - unter Vorbehalt des Genehmigung der entsprechenden Wirtschaftsplanansätze – wie folgt zu:Darlehensgeber:ein inländisches KreditinstitutDarlehenshöhe1.241.300,00 €Auszahlungskurs:100 %Zinssatz:bis zu 6,00 % (Höchstzinssatz)Tilgung1 % (Minimaltilgung), ggf. höher Die Aufnahme des Darlehens erfolgt in einem Betrag. 02.07.2013 Bezeichnung Erledigung Informationen Antragsteller Amt Eigenbetrieb Straßen Rat Termin Vorlagennummer Betreff 02.07.2013 420/2012 4. Ergänzung Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013 1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung 2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle 3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen Beschluss Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Reinigungsintervall der Straßenreinigung zukünftig auf eine zweiwöchentliche Reinigung umzustellen und die Straßenreinigung in Eigenleistung der Stadt durchzuführen Informationen Seite 11 von 13 14.08.2013 Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013) Antragsteller Amt Bezeichnung Eigenbetrieb Straßen Rat Beschluss- und Antragskontrolle Termin Vorlagennummer Betreff 02.07.2013 232/2013 Der Vorlage wird zugestimmt. Beschluss Erledigung Winterdienst Durchführung in Eigenregie Ausstattung Landwirte 14.08.2013 Informationen Antragsteller Amt Bezeichnung Termin Eigenbetrieb Stadtwerke Rat 02.07.2013 183/2013 Vorlagennummer Betreff Erledigung Aufhebung der Satzung der Stadt Erftstadt zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 11.04.2011 Die Satzung der Stadt Erftstadt zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 14.08.2013 bis 7 LWG NRW vom 11.04.2011 wird rückwirkend zum 01.04.2013 aufgehoben. Beschluss Informationen Antragsteller Amt Bezeichnung Termin der SPD-Fraktion Eigenbetrieb Stadtwerke Rat 02.07.2013 124/2013 Vorlagennummer Betreff Der Antrag ist durch die Beschlussfassung zu TOP 11.2 erledigt. Beschluss Erledigung Antrag bzgl. Änderungen der Satzung Abwasserleitung Dichtheitsprüfung 14.08.2013 Informationen Antragsteller Amt Bezeichnung Eigenbetrieb Rat Immobilienwirtschaft Beschluss Termin Vorlagennummer Betreff 02.07.2013 225/2013 Die Stadt Erftstadt veräußert an die SYSTEM Gruppe, Sedanstr. 31-33, 50668 Köln oder an einen von ihr zu benennenden Dritten das Grundstück Gemarkung Liblar, Flur 8, Flurstücke Nrn. 1391, 1395 und 1455, groß insgesamt 5.290 m². Der Kaufpreis beträgt 70,- €/m² einschließlich Erschließungskosten und Baukostenzuschüsse für den Kanal und Wasser, demnach insgesamt ausmachend 370.300,€.Die mit dem Kaufvertrag verbundenen Kosten zahlt die Käuferin. Seite 12 von 13 Erledigung Vergabe eines Grundstückes in Erftstadt-Liblar, Radmacher Straße 14.08.2013 Stadt Erftstadt (Rat Stand: 19.09.2013) Beschluss- und Antragskontrolle Informationen Antragsteller Amt Bezeichnung der Fraktionen von Eigenbetrieb Rat CDU, SPD, FDP Immobilienwirtschaft und Bündnis 90 / Die Grünen Beschluss Termin Vorlagennummer Betreff 02.07.2013 253/2013 Erledigung Antrag bzgl. Gründung einer Energiegesellschaft Für die schnellstmögliche Gründung einer Energiegesellschaft werden 40.000 EUR mit Sperrvermerk in der Haushaltssatzung veranschlagt. 14.08.2013 Bezeichnung Erledigung Informationen Antragsteller Amt Eigenbetrieb Rat Immobilienwirtschaft Beschluss Termin Vorlagennummer Betreff 02.07.2013 296/2013 Grundstücksverkauf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 150.1, Erftstadt-Lechenich, Nordwest Die Stadt Erftstadt veräußert das Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 5, Flurstück 1249, in einer Größe von 1.372 qm, an die Eheleute Dr. Renata und Frank Taureck, wohnhaft in Erftstadt. Der Kaufpreis beträgt 220,00 Euro/qm einschließlich Erschließungskosten, somit ausmachend insgesamt 301.840,00 Euro. Sämtliche mit dem Kaufvertrag verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Erwerber. In den abzuschließenden Kaufvertrag werden folgende Bedingungen aufgenommen: a)Baubeginn innerhalb von neun Monaten nach Vertragsabschluss, b)Fertigstellung innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss, c)Rückauflassungsvormerkung zu Gunsten der Stadt Erftstadt. Informationen Seite 13 von 13 14.08.2013