Daten
Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
24.01.18, 15:07
Aktualisiert
24.01.18, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung
und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Jülich
vom 14.12.2017
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel I
des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW Seite 966), und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des
Kommunalabgabengesetzes vom 21.10.1969 (GV NRW Seite 712), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 15.12.2016 (GV NRW Seite 1150), hat der Rat der Stadt Jülich in
seiner Sitzung am 13.12.2017 folgende 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur
Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der
Stadt Jülich beschlossen:
Artikel I
(1) In § 4 Absatz 7 wird der alte Gebührensatz von 3,81 € durch den neuen Wert „3,77 €“
ersetzt.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen -GO NRW- gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
der Veröffentlichung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b)
die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß
öffentlich bekannt gemacht worden,
c)
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Jülich, den 14.12.2017
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs