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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
75851.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
29.11.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:44
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/420/2017 öffentlich 23.11.2017 Amt 61 Manfred Orth Bebauungsplan Nr. 1200.5/1 "In der Schlei Ost", Erkelenz-Schwanenberg hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1200.5/1 "In der Schlei Ost", Erkelenz-Schwanenberg, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 12.12.2017 be 14.12.2017 20.12.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Im Jahre 2002 beschloss der Rat der Stadt Erkelenz den Bebauungsplan Nr. 1200.5 „In der Schlei“ und im Jahre 2014 den Bebauungsplan Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, auf deren Grundlage die Wohnbaulandversorgung im Ortsteil Erkelenz-Schwanenberg in den Jahren 2002 bis 2016 erfolgte. Insgesamt konnten im Ortsteil Schwanenberg mit den Bebauungsplänen rd. 110 Baugrundstücke entwickelt werden. Im Ortsteil Schwanenberg stehen der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft GEE der Stadt Erkelenz derzeit keine Grundstücke zur Wohnbebauung zur Verfügung. Trotz vereinzelter Baulücken kann der Bedarf und die Wohnbaulandfrage nicht befriedigt werden. Für den Ortsteil Schwanenberg ist daher die Entwicklung eines weiteren Baugebietes zur Eigenentwicklung des Ortsteiles erforderlich. Der seit 2001 rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz sieht hierfür keine Wohnbauflächen vor, die dargestellten Wohnbauflächenreserven wurden mit o. a. Bebauungsplänen in Anspruch genommen. Der Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1200.5/1 „In der Schlei Ost“, Erkelenz-Schwanenberg, liegt am nördlichen Siedlungsrand von Schwanen- berg, zwischen dem bestehenden Wohngebiet In der Schlei und den Sportanlagen. Südlich und Südwestlich des Plangebietes befinden sich Grundschule, Kindergarten und das Ortszentrum. Bauplanungsrechtlich liegt das rd. 2,2 ha umfassende Plangebiet derzeit im Außenbereich n. § 35 BauGB. Das zu überplanende Gebiet wird derzeit als landwirtschaftliche Flächen genutzt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken zur Wohnraumversorgung und Eigenentwicklung des Ortes Erkelenz-Schwanenberg beabsichtigt. Zur mittel-/ bis langfristigen Wohnraumversorgung im Ortsteil Erkelenz-Schwanenberg und aufgrund des auch aktuell feststellbaren Bedarfes an Wohnbaugrundstücken soll eine östliche Erweiterung des Wohngebietes In der Schlei erfolgen. Hierzu ist im aufzustellenden Bebauungsplan ein Wohngebiet festzusetzen. Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Flächen für die Landwirtschaft dar. Mit der Festsetzung eines Wohngebietes im Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern. Die städtebauliche Konzeption für den Bebauungsplan sieht in dem geplanten Wohnquartier eine offene max. 1 bis 2 geschossige Bebauung mit freistehender Einzelhaus- und Doppelhausbebauung auf rd. 32 Baugrundstücken vor, die an die bestehende Bebauung des angrenzenden Wohngebietes anknüpft. Als Quartiersmittelpunkt ist eine kleine öffentliche Platzanlage mit Aufenthaltsfunktion vorgesehen. Die immissionsschutzrechtliche Situation des Plangebietes mit angrenzenden Sportanlagen wurde gutachterlich geprüft, eine Schallschutzanlage ist bei bestimmungsgemäßen Sportbetrieb nicht erforderlich. Die Erschließung erfolgt mit zwei Anbindungen an die Straße In der Schlei. Ausgehend von diesen Anbindungen erfolgt die innere Erschließung des geplanten Wohnquartiers. Die Baugrundstücke sollen mit Erschließung voraussichtlich ab 2019/2020 zur Verfügung stehen. Die Grundstücke des Plangebietes hat die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GEE erworben bzw. vertragliche Vereinbarungen zur Entwicklung abgeschlossen. In der Sitzung soll der städtebauliche Vorentwurf vorgestellt, der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1200.5/1 „In der Schlei Ost“, Erkelenz-Schwanenberg, gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren für den zu erarbeitenden Bebauungsplanentwurf beschlossen werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökoloVorlage A 61/420/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 gische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1200.5/1 „In der Schlei Ost“, Erkelenz-Schwanenberg, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 1200.5/1 „In der Schlei Ost“, Erkelenz-Schwanenberg, zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1200.5/1 „In der Schlei Ost“, Erkelenz-Schwanenberg, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Schwanenberg ist zu beteiligen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt. Anlage: Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1200.5/1 „In der Schlei Ost“, Erkelenz-Schwanenberg Vorlage A 61/420/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3