Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
76010.pdf
Größe
130 kB
Erstellt
05.12.17, 12:00
Aktualisiert
29.01.18, 11:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/405/2017
öffentlich
27.11.2017
Amt 20 Michael Wirtz
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
20.12.2017
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2018 wurde am
06.11.2017 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister
ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom
08.11.2017 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen
des Etatentwurfs erhalten.
Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs oder eine entsprechende Mitteilung:
a)
die Industrie- und Handelskammer,
b)
die Handwerkskammer,
c)
die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,
d)
der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-,
e)
die örtliche Presse und der Lokalfunk.
Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 erfolgte
im Amtsblatt Nr. 27/2017 am 09.11.2017. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im
Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Darüber hinaus wurde der Entwurf der Haushaltssatzung unter www.erkelenz.de
(http://www.erkelenz.de/de/verwaltung/Stadtfinanzen/index.html) zum Download als
auch als „interaktiver Haushalt“ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Gemäß §
80 Abs. 3 S. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 10. November 2017 - 24. November 2017 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2018 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden
sind.
Erläuterungen zum Entwurf:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 schließt im Ergebnisplan
mit einem Jahresergebnis von
ab.
-286.000 €
Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in entsprechender Höhe in Anspruch genommen.
Der Finanzplan 2018 führt zu einer Änderung des Bestandes der
liquiden Mittel von
-3.300.633 €.
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen
beträgt
815.107 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt
5.959.300 €.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, soll 12.000.000 € betragen.
Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 240 v.H.
Grundsteuer B 420 v.H.
Gewerbesteuer 420 v.H.
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:
1
- Stellenplan
2
- Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig
werdenden Auszahlungen
3
- Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder
4
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
5
- Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7
GemHVO
6
- Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der
gemeindlichen Betriebe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO
Vorlage A 20/405/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/6
7
- Wirtschaftsplan 2018 (Erfolgs- und Vermögensplan), Mittelfristige Ergebnisund Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2017 - 2021 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht des
Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2016 -
8
- a) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2016 b) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebe-
richt inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH &
Co. KG - Geschäftsjahr 2016 c)
Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2016 -
d) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspie-
gel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art - (Geschäftsjahr
2016)
e) Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personengesellschaf-
ten“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2016 f)
9
-
Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inkl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2016 -
Entwurf Bilanz zum 31.12.2016
Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen
worden. Demnach weist der Ergebnisplan in den Jahren 2019 bis 2021 ein positives
Ergebnis aus.
Beschlussentwurf:
„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in
der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für
das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen
und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Vorlage A 20/405/2017 der Stadt Erkelenz
106.342.004 EUR
106.628.004 EUR
Seite: 3/6
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
101.050.702 EUR
97.292.559 EUR
9.510.367 EUR
15.649.250 EUR
1.805.107 EUR
2.725.000 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
815.107 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen
in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
5.959.300 EUR
festgesetzt.
§4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im
Ergebnisplan wird auf
286.000 EUR
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf
12.000.000 EUR
festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1.
1.1
1.2
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
240 v.H.
420 v.H.
2.
Gewerbesteuer auf
420 v.H.
§7
-entfällt-
Vorlage A 20/405/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 4/6
§8
Bildung von Budgets
Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:
1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen
2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)
3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)
4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen
5.1
Alle zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche
mit Ausnahme:
- der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen / Auszahlungen;
- der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;
- solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;
- durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.
Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich
zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf
einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen
werden.
5.2
5.3
Alle zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge des Produktes 11 01 00.
Alle zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge des Produktes 13 05 00.
6.
Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen / Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit
Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.
7.
8.
Alle internen Leistungsbeziehungen.
Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des
Stadtkämmerers.
9.
Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8
aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein
entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch
gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen
bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.
§9
Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen
Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für
gegenseitig deckungsfähig erklärt:
Maßnahme
Bezeichnung
G01130001
Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
B01180071
LKW geschlossener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1105)
B01180072
LKW geschlossener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1106)
B01180073
PKW Bauhofleitung (Ersatz für ERK-A 1100)
B01180074
LKW Kipper offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1112)
B01180075
LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1113)
B01180076
LKW Sprinter offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1114)
Vorlage A 20/405/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 5/6
B01180080
Hebebühnenanhänger (Ersatz für ERK-A 1152)
B02157018
Feuerwehrfahrzeug MLF Lövenich
H02150012
Feuerwehrgerätehaus Erkelenz - Bau Atemschutzwerkstatt
B03010001
Anschaffungen < 10.000 € Grundschulen
H03010016
Erweiterung Franziskus- / Astrid-Lindgren-Schule (OGS)
H03010017
Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS)
H03010018
Umbau GS Gerderath für gemeinsamen Unterricht
H03040007
Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium
E12015008
Lövenich, Bruchstr. (In Lövenich bis Ende) - Straßenbau
E12017010
Wockerath, Annastr. (Jacobstr. bis Ortsausgang) - Straßenbau
E12017011
Wockerath, Jacobstr. (Ortsanfang West bis Ost) - Straßenbau
E12025000
Lövenich, Bruchstr. - Öffentl. Beleuchtung
H13050009
Neubau Friedhofshalle Keyenberg (neu)
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Haushaltssatzung 2018
Vorlage A 20/405/2017 der Stadt Erkelenz
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