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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
54428.pdf
Größe
184 kB
Erstellt
23.11.17, 12:00
Aktualisiert
12.12.17, 17:00
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Bildung und Sport Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 40/355/2017 öffentlich 24.11.2017 Amt 40 Joachim Mützke Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erkelenz vom 13. Juni 2007 Beratungsfolge: Datum Gremium 11.12.2017 14.12.2017 20.12.2017 Schulausschuss Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: An den Grundschulen der Stadt Erkelenz werden derzeit zwei Betreuungsformen angeboten, die Offene Ganztagsschule und die Betreuung an Schultagen in der Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Mit der Einführung der Offenen Ganztagsschule an den Grundschulen in Erkelenz im Jahre 2007 wurden die bis dahin angebotenen Betreuungsformen „Schule von 8-1“ und „dreizehn plus“ eingestellt, da eine Förderung dieser Betreuungsformen durch das Land Nordrhein-Westfalen an Offenen Ganztagsschulen nicht mehr erfolgte. Unter diesen Voraussetzungen wurde die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erkelenz erlassen. Sehr schnell wurde jedoch erkannt, dass durchaus ein Bedarf an einem alternativen Betreuungsangebot bis 13:00 Uhr vorlag, so dass die Stadt Erkelenz von der durch das Land eingeräumten Möglichkeit, auch andere Betreuungsformen anzubieten, Gebrauch machte und ein Betreuungsangebot bis 13:00 Uhr einrichtete. Es wurde jedoch versäumt, die o. a. Satzung entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen. Der für dieses Angebot erhobene Beitrag lag damals und heute bei 30,00 Euro. Die Satzung ist entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Die der Niederschrift als Anlage beigefügte „Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Stadt Erkelenz (Offene Ganztagsschulen)“ wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Erste Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erkelenz (Offene Ganztagsschulen) Vorlage A 40/355/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förderund Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erkelenz (Offene Ganztagsschulen) Erste Änderungssatzung vom 20.12.2017 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erkelenz (Offene Ganztagsschulen) Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 20.12.2017 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erkelenz (Offene Ganztagsschulen) beschlossen: Artikel 1 Änderung der §§ 2 und 4 der Satzung § 2 erhält folgende Fassung: §2 Schuldner und Höhe der Elternbeiträge (1) Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Offenen Ganztagsschule zu entrichten. Die monatlichen Beiträge sind entsprechend des Jahreseinkommens wie folgt zu entrichten: Einkommensgruppe 1 2 3 4 5 6 Jahreseinkommen bis bis bis bis bis über 12.271,00 € 24.542,00 € 36.813,00 € 49.084,00 € 61.355,00 € 61.355,00 € Elternbeitrag monatlich 20,00 € 35,00 € 55,00 € 75,00 € 95,00 € 115,00 € (2) Für das Betreuungsangebot an Schultagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr außerhalb der Unterrichtsstunden ist ein monatlicher Beitrag von 20,00 Euro zu entrichten. (3) Nicht getrennt lebende Eltern haften als Gesamtschuldner. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern. § 4 erhält folgende Fassung: §4 Beitragsermäßigungen Besuchen mehr als ein Kind der Eltern oder von Personen, die nach § 2 Abs. 3 an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig eine offene Ganztagsschule im Sinne des § 1 dieser Satzung, so ist für das erste Kind der volle Beitrag zu entrichten gemäß der entsprechenden Einkommensgruppe. Für das zweite und jedes weitere betreute Kind ist der der niedrigsten Einkommensgruppe entsprechende Betrag zu zahlen. Dies gilt nicht für das Betreuungsangebot nach § 2 Abs. 2 dieser Satzung. Artikel 2 Diese Erste Änderungssatzung tritt am 01. Februar 2018 in Kraft. Peter Jansen Bürgermeister Schriftführer/in