Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
54428.pdf
Größe
184 kB
Erstellt
23.11.17, 12:00
Aktualisiert
12.12.17, 17:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/355/2017
öffentlich
24.11.2017
Amt 40 Joachim Mützke
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen
Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen
der Stadt Erkelenz vom 13. Juni 2007
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.12.2017
14.12.2017
20.12.2017
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
An den Grundschulen der Stadt Erkelenz werden derzeit zwei Betreuungsformen
angeboten, die Offene Ganztagsschule und die Betreuung an Schultagen in der Zeit
von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Mit der Einführung der Offenen Ganztagsschule an den Grundschulen in Erkelenz im
Jahre 2007 wurden die bis dahin angebotenen Betreuungsformen „Schule von 8-1“
und „dreizehn plus“ eingestellt, da eine Förderung dieser Betreuungsformen durch
das Land Nordrhein-Westfalen an Offenen Ganztagsschulen nicht mehr erfolgte.
Unter diesen Voraussetzungen wurde die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen
Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erkelenz
erlassen.
Sehr schnell wurde jedoch erkannt, dass durchaus ein Bedarf an einem alternativen
Betreuungsangebot bis 13:00 Uhr vorlag, so dass die Stadt Erkelenz von der durch
das Land eingeräumten Möglichkeit, auch andere Betreuungsformen anzubieten,
Gebrauch machte und ein Betreuungsangebot bis 13:00 Uhr einrichtete. Es wurde
jedoch versäumt, die o. a. Satzung entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen. Der
für dieses Angebot erhobene Beitrag lag damals und heute bei 30,00 Euro.
Die Satzung ist entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
„Die der Niederschrift als Anlage beigefügte „Erste Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und
Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Stadt Erkelenz (Offene Ganztagsschulen)“ wird beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage:
Erste Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme
von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erkelenz (Offene Ganztagsschulen)
Vorlage A 40/355/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förderund Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erkelenz
(Offene Ganztagsschulen)
Erste Änderungssatzung
vom 20.12.2017 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und
Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erkelenz (Offene
Ganztagsschulen)
Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW
2023), in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt
Erkelenz in seiner Sitzung am 20.12.2017 folgende Änderung der Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an
außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der
Schulen der Stadt Erkelenz (Offene Ganztagsschulen) beschlossen:
Artikel 1
Änderung der §§ 2 und 4 der Satzung
§ 2 erhält folgende Fassung:
§2
Schuldner und Höhe der Elternbeiträge
(1)
Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten
der Offenen Ganztagsschule zu entrichten.
Die monatlichen Beiträge sind entsprechend des Jahreseinkommens
wie folgt zu entrichten:
Einkommensgruppe
1
2
3
4
5
6
Jahreseinkommen
bis
bis
bis
bis
bis
über
12.271,00 €
24.542,00 €
36.813,00 €
49.084,00 €
61.355,00 €
61.355,00 €
Elternbeitrag
monatlich
20,00 €
35,00 €
55,00 €
75,00 €
95,00 €
115,00 €
(2)
Für das Betreuungsangebot an Schultagen in der Zeit von 08:00
Uhr bis 13:00 Uhr außerhalb der Unterrichtsstunden ist ein
monatlicher Beitrag von 20,00 Euro zu entrichten.
(3)
Nicht getrennt lebende Eltern haften als Gesamtschuldner. Lebt
das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die
Stelle der Eltern.
§ 4 erhält folgende Fassung:
§4
Beitragsermäßigungen
Besuchen mehr als ein Kind der Eltern oder von Personen, die nach § 2
Abs. 3 an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig eine offene
Ganztagsschule im Sinne des § 1 dieser Satzung, so ist für das erste
Kind der volle Beitrag zu entrichten gemäß der entsprechenden
Einkommensgruppe. Für das zweite und jedes weitere betreute Kind ist
der der niedrigsten Einkommensgruppe entsprechende Betrag zu
zahlen.
Dies gilt nicht für das Betreuungsangebot nach § 2 Abs. 2 dieser
Satzung.
Artikel 2
Diese Erste Änderungssatzung tritt am 01. Februar 2018 in Kraft.
Peter Jansen
Bürgermeister
Schriftführer/in