Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
75857.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
29.11.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:44

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/418/2017 öffentlich 27.11.2017 Amt 61 Paul-Hugo Blaesen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 12.12.2017 be 14.12.2017 20.12.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 26.09.2017 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und beschlossen, das Verfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist gem. § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. 1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 19.10.2017 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – zur Be- schlussvorlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, aufgelistet. 2. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich wurde mit Schreiben vom 06.09.2017 beteiligt. Eine Stellungnahme liegt bisher nicht vor. 3. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 26.09.2017 wurde der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath,“ Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 25 vom 13.10.2017 in der Zeit vom 23.10.2017 bis 24.11.2017 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, aufgelistet. Umweltverträglichkeitsprüfung Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im Vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen wird. In dieser Sitzung soll über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild bauVorlage A 61/418/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 kulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „.1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, ErkelenzMitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und RWE Power sichergestellt. Anlagen: Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte Übersicht über den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte Vorlage A 61/418/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 1 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 12.12.2017, des Hauptausschusses am 14.12.2017 und des Rates am 20.12.2017 lfd. Nr. 1 Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Bezirksregierung Arnsberg Postfach 44025 Dortmund Schreiben vom 30.10.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, zu den bergbaulichen Verhältnissen erhalten Sie folgende Hinweise Das o. g. Vorhaben liegt über den auf Braunkohle verliehenen BergwerksDie Hinweise zu den bergbaulichen feldern „Union 174“, Union „190“ und „Union 161“, alle im Eigentum der RV Verhältnissen werden zur Kenntnis geRheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die nommen. Der Erftverband sowie die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. RWE Power AG wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beteiligt. Der Planbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (DifferenzenpläDer Hinweis, dass die Plangebietsfläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen chen von durch Sümpfungsmaßnahder Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – men des Braunkohlenbergbaus beding2000 – 1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus ten Grundwasserabsenkungen betrofbedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme fen ist, wird in den Bebauungsplan aufwurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiegenommen. le, 1965) betrachtet. Oberes Stockwerk, 9 B, 8, 7, 6 D, 6 B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Folgendes sollte berücksichtigt werden: Dem Hinweise wird unter Berücksichtigung der Ausführungen der Verwaltung gefolgt. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 12.12.2017, des Hauptausschusses am 14.12.2017 und des Rates am 20.12.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Plangebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich zu zukünftigen Planungen sowie zu Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Ein entsprechender Hinweis über die Grundwasserproblematik wurde bereits in der Begründung unter 3.4 „Hinweise und nachrichtliche Übernahmen“ sowie den textlichen Festsetzungen aufgenommen. 2 Mit freundlichen Grüßen und Glückauf Kreis Heinsberg Valkenburger Str. 45 52525 Heinsberg Schreiben vom 20.11.2017 Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 12.12.2017, des Hauptausschusses am 14.12.2017 und des Rates am 20.12.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Zu dem o.a. Verfahren nimmt die Untere Wasserbehörde wie folgt Stellung: Ich weise darauf hin, dass im Abschnitt „Wasserschutzzonen“ in den textlichen Festsetzungen der letzte Absatz falsch übernommen wurde. „Wasserschutzzone II“ muss durch „Wasserschutzzone IIIA“ ersetzt werden. In Zone II ist grundsätzlich kein Einsatz von austauschbaren Materialien möglich (siehe auch Stellungnahme vom 29. Juli 2015 – Anlage). Die Stellungnahmen des Gesundheitsamtes und des Amtes für Bauen und Wohnen sind ebenfalls als Anlagen beigefügt. Anlage vom 29. Juli 2015 Untere Wasserbehörde Gegen den vorgelegten Bebauungsplan werden aufgrund der nachstehend aufgeführten Mängel Bedenken erhoben. Die Darstellung des Wasserschutzgebietes Garzweiler/Rickelrath ist im nordwestlichen Bereich falsch. Des Weiteren ist bei der Darstellung der Wasserschutzgebietszonen nicht ersichtlich, um welche anzuwendende Wasserschutzgebietsverordnung es sich handelt, da die Vorläufige Anordnung von Verboten und Beschränkungen im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Wegberg-Uevekoven und Erkelenz-Mennekrath der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH vom 07. November 2011 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 10. November 2014 andere Genehmigungs- und Verbotstatbestände enthält, wie die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Gatzweiler und Rickelrath der Stadtwerke Mönchengladbach GmbH vom 27.01.1997. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Darstellung der Wasserschutzzonen wird in der Bebauungsplandarstellung korrigiert und der gewünschte Hinweis wird in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Die übrigen Hinweise des Gesundheitsamtes und der Unteren Landschaftsschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird unter Berücksichtigung der Ausführungen der Verwaltung gefolgt. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 12.12.2017, des Hauptausschusses am 14.12.2017 und des Rates am 20.12.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Folgender Text ist in den Bebauungsplan aufzunehmen: Das Baugebiet befindet sich teilweise – wie dargestellt – in der Zone IIIA des festgesetzten Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Wegberg-Uevekoven und Erkelenz-Mennekrath der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH sowie in der Zone IIIB des festgesetzten Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Gatzweiler und Rickelrath der Stadtwerke Mönchengladbach GmbH. Die Vorläufige Anordnung von Verboten und Beschränkungen im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Wegberg-Uevekoven und ErkelenzMennekrath der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH vom 07. November 2011 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Gatzweiler und Rickelrath der Stadtwerke Mönchengladbach GmbH vom 27.01.1997 sind zu beachten. In den festgesetzten Wasserschutzgebieten sind u.a. folgende Tatbestände genehmigungspflichtig: - Errichten von baulichen Anlagen - Erstellen von Abwasseranlagen - Errichten von Regenklärbecken - Errichten von Heiz- und Kühlanlagen, die die Boden- und Grundwassertemperatur ausnutzen (Wärmepumpen) - Bauen neuer Straßen und Wege - Errichten von Rastanlagen, Parkplätzen und Stellplätzen Eine Genehmigung nach Wasserschutzgebietsverordnung kann zusammen mit anderen Genehmigungen bzw. Erlaubnissen (z.B. Baugenehmigung Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 5 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 12.12.2017, des Hauptausschusses am 14.12.2017 und des Rates am 20.12.2017 lfd. Nr. Stellungnahme oder wasserrechtliche Erlaubnis) ausgesprochen werden. Allerdings ist für ein Bauvorhaben, das dem Freistellungsverfahren unterliegt, vor Baubeginn eine Genehmigung nach der entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnung beim Landrat des Kreises Heinsberg – Untere Wasserbehörde – zu beantragen. Für den Fall, dass bei der Ausführung von Erd- und Wegearbeiten Recyclingbaustoffe verwendet werden, ist rechtzeitig vor Einbau dieser Baustoffe beim Landrat des Kreises Heinsberg – Untere Wasserbehörde – eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. In der Wasserschutzzone IIIA des festgesetzten Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Wegberg-Uevekoven und Erkelenz-Mennekrath der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH ist der Einbau von auslaugbaren wassergefährdenden Materialien untersagt. Von dieser Verbotsvorschrift kann auf Antrag eine Befreiung erteilt werden. Untere Landschaftsbehörde Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde bestehen gegen die Planung keine Bedenken, wenn die Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft über das Ökokonto der Stadt Erkelenz zur Abbuchung gelangt. Es sind 127.295 Ökopunkte abzubuchen. Nach dem mir vorliegenden Datenbestand umfasst das Ökokonto nach der Abbuchung noch 135.259 Punkte. Darüber hinaus sind die Maßnahmen zur Vermeidung des Eintreffens der artenschutzrechtlichen Verbote entsprechend der einschlägigen Gutachten vorzunehmen. Die hierfür vorgesehenen Flächen habe ich in das Kompensationsflächenkataster übernommen. Untere Bodenschutzbehörde/Altlasten Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 6 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 12.12.2017, des Hauptausschusses am 14.12.2017 und des Rates am 20.12.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Erkenntnisse über Altlast-Verdachtsflächen liegen mir zurzeit nicht vor. (Ende Anlage) Amt für Bauen und Wohnen Brandschutz 1. Für den o. g. Bebauungsplan sind folgende Hydrantenabstände (gemessen in der Straßenachse) erforderlich: a. offene Wohngebiete 120 m - 140 m b. geschlossene Wohngebiete 100 m - 120 m c. sonstige Gebiete ca. 80 m. Es wird auf das Arbeitsblatt W 400 Teil – Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWW), Teil 1; Planung – verwiesen. Dort ist der Hydrantenabstand nun allgemein mit „meist unter 150 m“ angegeben. Dort findet sich in Teil 1 des W 400 auch eine eindeutige, fordernde Formulierung: „Hydranten sind so anzuordnen, dass die Entnahme von Wasser … leicht möglich ist.“ 2. Weiterhin ergibt sich der Löschwasserbedarf aus der nachstehend angeführten Tabelle: Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 7 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 12.12.2017, des Hauptausschusses am 14.12.2017 und des Rates am 20.12.2017 lfd. Nr. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Stellungnahme Richtwerte für den Löschwasserbedarf (m³/h) unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung Bauliche Nutzung nach § 17 der Baunutzungsverordnung Kleinsiedlung (WS) Wochenendhausgebiete (SW) reine Wohngebiete (WR) allgem. Wohngebiete (WA) besondere Wohngebiete (WB) Mischgebiete (MI) Dorfgebiete (MD) Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) Industriegebiete (GI) Gewerbegebiete (GE) Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl (GFZ) Baumassenzahl (BMZ) ≤2 ≤3 >3 1 >1 - ≤ 0,4 ≤ 0,3 - 0,6 0,7 - 1,2 0,7 - 1,0 1,0 - 2,4 - - - - - - ≤9 Löschwasserbedarf bei unterschiedlicher Gefahr der Brandausbreitung m³/h m³/h m³/h m³/h klein 24 48 96 96 mittel 48 96 96 192 groß 96 96 192 192 Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 8 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 12.12.2017, des Hauptausschusses am 14.12.2017 und des Rates am 20.12.2017 lfd. Nr. Stellungnahme 3. Die Bebauung der Grundstücke ist so vorzunehmen, dass der Einsatz von Feuerlösch- und Rettungsgeräten ohne Schwierigkeiten möglich ist. 4. Liegen Gebäude ganz oder in Teilen weiter als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt, ist eine Zufahrt für Fahrzeuge der Feuerwehr gemäß § 5 BauO NRW herzustellen. Die Zufahrt ist gemäß § 5.4 BauO NRW herzurichten. Die Ausführung inklusive der Aufstell- und Bewegungsflächen muss der VV BauO NRW Pkt. 5 entsprechen. Kurvenradien sind entsprechend zu beachten. Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind so zu befestigen, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 16 t und einer Achslast von 10 t befahren werden können. 5. Zur Erreichbarkeit von etwaigen einzelnen Sportanlagen (Sammelbegriff) gilt zur Bewältigung von Feuerwehr-, Rettungs- oder Großschadenslagen Punkt 3 und 4 entsprechend. 6. Notwendige Fenster in Obergeschossen müssen im Lichten eine freie Öffnungsfläche von mindestens 0,90 m x 1,20 m besitzen und für die Feuerwehr erreichbar sein. Die Fenster sind zur öffentlichen Verkehrsfläche oder zu Feuerwehrbewegungsflächen hin auszurichten (§§ 17 und 40 BauO NRW). Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 9 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 12.12.2017, des Hauptausschusses am 14.12.2017 und des Rates am 20.12.2017 lfd. Nr. Stellungnahme 7. An den als zweiter Rettungsweg ausgewiesenen Fenstern muss das Aufstellen von tragbaren Leitern der Feuerwehr jederzeit möglich sein. Dies ist insbesondere bei Bepflanzungen und Parkflächen zu beachten (§ 17 (3) BauO NRW). 8. Für evt. Gebäude mittlerer Höhe wird eine Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeuge gem.VV zu § 5 BauO NRW benötigt, sofern diese Gebäude den zweiten Rettungsweg nicht auf andere Weise (zwei Treppenräume) sicherstellen. 9. Viele Bauvorhaben werden zwischenzeitlich u. a. auch als „Generationenhaus/ altersgerechtes oder seniorengerechtes Wohnen“ betitelt. In verschiedenen Nutzungseinheiten wird der zweite Rettungsweg dennoch über tragbare Leitern sichergestellt. Die Brandschutzdienststelle weist im Rahmen des demographischen Wandels auf Folgendes hin: Der Personenkreis, der sich problemlos über diese Geräte retten lässt, wird im Laufe der nächsten Jahre eher kleiner werden. Das liegt zum einen an der immer älter werdenden Bevölkerung und zum anderen an der Zunahme pflegebedürftiger Menschen. Auf Grund dieser Tatsache bestehen mit Sicht auf solche Bauvorhaben Bedenken an die Auslegung des zweiten Rettungsweges speziell für diese Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 10 von 10 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 12.12.2017, des Hauptausschusses am 14.12.2017 und des Rates am 20.12.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Nutzungsform. Immissionsschutz Gegen die hier vorliegenden Planungen bestehen aus immisisonsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag