Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
75761.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
23.11.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/354/2017
öffentlich
28.11.2017
Amt 40 Joachim Mützke
Klassenbildung in den Grundschulen der Stadt Erkelenz (Einschulungsjahrgang 2018/2019)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.12.2017
14.12.2017
Schulausschuss
Hauptausschuss
Tatbestand:
Für das Schuljahr 2018/2019 ist gemäß § 6 a Abs. 2 der Verwaltungsvorschriften zur
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (AVO RL) die Anzahl
der zu bildenden Eingangsklassen an den Grundschulen durch den Schulträger festzulegen. Die Berechnung der einzurichtenden Eingangsklassen erfolgt auf folgender
Grundlage:
Die Zahl aller einzuschulenden Schülerinnen und Schüler eines Jahrganges in einer
Gemeinde wird durch die kommunale Klassenrichtzahl von 23 geteilt. Der sich
hieraus ergebende Quotient wird auf-/abgerundet und der so ermittelte Wert ergibt
die Anzahl der zu bildenden Klassen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage liegen 370 Anmeldungen zu
den städtischen Grundschulen vor. Hinzugerechnet werden insgesamt 65 Kinder aus
dem Einschulungsjahrgang 2017/2018, die im jahrgangsübergreifenden Unterricht
beschult werden. Hieraus ergibt sich rechnerisch eine Anzahl von 19 zu bildenden
Eingangsklassen.
Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren, in denen im 1. und 2. Quartal des
Einschulungsjahres jeweils erhebliche zuzugsbedingte Neuanmeldungen zu verzeichnen waren, wird derzeit davon ausgegangen, dass die Anzahl der einzuschulenden Schülerinnen und Schüler, einschließlich der Kinder aus dem jahrgangsübergreifendem Unterricht, auf mindestens 449 ansteigen wird. Es wird deshalb seitens
der Verwaltung vorgeschlagen, 20 Eingangsklassen zu bilden.
In Absprache mit den Grundschulleitungen ist folgende Eingangsklassenbildung beabsichtigt:
1. Astrid-Lindgren-Schule
2. Franziskusschule mit
Teilstandort Houverath
3. GGS Gerderath mit
Teilstandort Schwanenberg
4. GGS Keyenberg
5. GGS Kückhoven
6. Luise-Hensel-Schule mit
Teilstandort Hetzerath
7. Nysterbachschule
2
6
3
1
3
3
2
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Für den Einschulungsjahrgang 2018/2019 werden an den Grundschulen der Stadt
Erkelenz folgende Eingangsklassen gebildet:
1. Astrid-Lindgren-Schule
2. Franziskusschule mit
Teilstandort Houverath
3. GGS Gerderath mit
Teilstandort Schwanenberg
4. GGS Keyenberg
5. GGS Kückhoven
6. Luise-Hensel-Schule mit
Teilstandort Hetzerath
7. Nysterbachschule
2
6
3
1
3
3
2“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Vorlage A 40/354/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2