Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
54326.pdf
Größe
185 kB
Erstellt
20.11.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/351/2017
öffentlich
15.11.2017
Amt 40 Manfred Steinwartz
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten
für bewegliche Sachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
06.12.2017
14.12.2017
Ausschuss für Kultur und Sport
Hauptausschuss
Tatbestand:
Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit
in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.
Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von
max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt
werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,00 €. Dies gilt
gleichfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und
künstlerischen Aus- und Fortbildung.
Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2017 stehen zur Anschaffung von
Sportgeräten und zur Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen
und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,00 €, insgesamt also 5.000,00 € zur Verfügung.
In der Sitzung des Auschuss für Kultur und Sport vom 22.06.2017 wurden Sportvereinen Mittel i.H.v. 1.500,-- € bewilligt. Somit stehen noch ausreichend Mittel zur Bewilligung des Zuschusses für den Billardclub 71 Mantinell Erkelenz e.V. zur Verfügung.
Anträge auf Bewilligung von Mitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung lagen in 2017 bisher nicht vor. Die Mittel für die Bewilligung des Antrages des Trommler- und Pfeiferkorps 1925 Katzem e.V. stehen somit
zur Verfügung.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund entsprechender
Kostenvoranschläge die in der beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu den Anschaffungskosten beweglicher Sachen zu gewähren.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Den in der beigefügten Aufstellung genannten Vereinen werden anteilige Zuschüsse
zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat der Stadt
Erkelenz verabschiedeten Richtlinien gewährt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 766,10 €.
Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan bei den
Produktsachkonten 080200 531700 bzw. 040100 531700 zur Verfügung.
Anlage:
Aufstellung der Zuschüsse an Vereine
Vorlage A 40/351/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage zur Beschlussvorlage A 2 Ausschuss für Kultur und Sport am 06.12.2017
hier: Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung beweglicher Sachen
Anmerkung:
Eine Förderung ist nur möglich bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge,
höchstens jedoch 500,00 Euro
Sportvereine und sonstige
Sportvereine
Gegenstand der
Anschaffung
Bezirksausschuss Erkelenz - Mitte
BC 71 Mantinell
Anschaffung von 3
Erkelenz e. V.
Billardtischen
Musik- und Karnevalsvereine
Musik- und
Gegenstand der
KarnevalsAnschaffung
vereine
Bezirksausschuss Lövenich
Trommler- und Anschaffung von
Pfeiferkorps
Instrumenten
1925 Katzem
(1 Trommelflöte,
e.V.
2 Trommeln)
Kosten
in €
Kostenvoranschlag
ja/nein
anerkannt
und
förderfähig
ja/nein
12.705,-- ja
ja
Kosten
Koste
nvoranschlag
ja/nein
anerkannt
und
förderfähig
ja/nein
887,-- €
ja
ja
Zuschuss
30 %
höchstens
jedoch 500
Euro
30%=
3.811,50
jedoch
höchstens
500,00
Zuschuss
30 %
höchstens
jedoch 500
Euro
30% =
266,10