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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
54262.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
20.11.17, 12:00
Aktualisiert
24.11.17, 19:02
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 0/51/206/2017 öffentlich 18.11.2017 Amt 50/51 Claus Bürgers Antrag des Jugendamtselternbeirates auf Übernahme von Fahrtkosten Beratungsfolge: Datum Gremium 04.12.2017 14.12.2017 20.12.2017 Jugendhilfeausschuss Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Mit Datum vom 06.11.2017 (Eingang des Schreibens) beantragt der Jugendamtselternbeirat der Stadt Erkelenz einen Zuschuss von 600,- Euro zur Unterstützung und Abdeckung der laufenden Kosten des Jugendamtselternbeirats. Nach Darstellung des Beirates würden diese finanziellen Mittel verwandt für die Erstellung zeitgemäßer Präsentation in Form von Flyern und Plakaten. Sie würden weiter dazu dienen, entstehende Fahrtkosten so zu Elterntreffen wie aber auch zur Teilnahme an dem Landeselternbeirat zu decken. Eine Überprüfung ergab Folgendes: Der Elternbeirat ist ein Gremium nach § 9 KiBiz NRW. Im § 9 a KiBiz (Elternmitwirkung) in den Kindertageseinrichtungen und in § 9 b KiBiz (Elternmitwirkung auf Jugendamtsbezirks- und Landesebene) sind keine Regelungen über die Erstattung von Fahrtkosten zur Versammlung des Elternbeirats getroffen worden. Auch das im Landesreisekostengesetz NRW, enthält keine Möglichkeiten zur Übernahme der Kosten. Da die Tätigkeit im Jugendamtselternbeirat sowie im Landesjugendamtselternbeirat eine Funktion darstellt, die mit dem Ehrenamt zu vergleichen ist eine Förderung nur schwer möglich ist. Es besteht selbstverständlich aber die Möglichkeit, eine freiwillige Aufwandsentschädigung seitens der Stadtverwaltung Erkelenz zu gewähren. Im Hinblick darauf, dass es wichtig ist, dass die Elternseite Einfluss nehmen kann auf die Arbeit der Kindertagesstätten, schlägt die Verwaltung vor, die Fahrtkosten nach Einzelnachweisen für die Tätigkeit des Jugendamtselternbeirat zu übernehmen. Der Jugendamtselternbeirat, der auch im Jugendhilfeausschuss vertreten ist, leistet wertvolle Tätigkeit im Zusammenwirken mit den Trägern und soll nach Meinung der Verwaltung in der beschriebenen Form unterstützt werden. Die Übernahme für zeitgemäße Medien hält die Verwaltung aus fachlicher Sicht für nicht angezeigt, da die Vertreter im Jugendamtselternbeirat auch gleichzeitig Mitglieder in den jeweiligen Kindergärten im Elternrat sind, so dass hier durchaus im Zusammenwirken mit den Leiterinnen der Kindertageseinrichtung eine Bekanntheit, wenn nicht schon geschehen, aber gestaltet werden kann. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Dem Jugendamtselternbeirat der Stadt Erkelenz werden die Fahrtkosten nach Einzelnachweisen nach Richtlinien des Landesreisekostengesetzes NRW als freiwillige Leistung der Stadt Erkelenz erstattet.“ Finanzielle Auswirkungen: gering Vorlage 0/51/206/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2