Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
54262.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
20.11.17, 12:00
Aktualisiert
24.11.17, 19:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
0/51/206/2017
öffentlich
18.11.2017
Amt 50/51 Claus Bürgers
Antrag des Jugendamtselternbeirates auf Übernahme von Fahrtkosten
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
04.12.2017
14.12.2017
20.12.2017
Jugendhilfeausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit Datum vom 06.11.2017 (Eingang des Schreibens) beantragt der Jugendamtselternbeirat der Stadt Erkelenz einen Zuschuss von 600,- Euro zur Unterstützung und
Abdeckung der laufenden Kosten des Jugendamtselternbeirats. Nach Darstellung
des Beirates würden diese finanziellen Mittel verwandt für die Erstellung zeitgemäßer
Präsentation in Form von Flyern und Plakaten. Sie würden weiter dazu dienen, entstehende Fahrtkosten so zu Elterntreffen wie aber auch zur Teilnahme an dem Landeselternbeirat zu decken.
Eine Überprüfung ergab Folgendes:
Der Elternbeirat ist ein Gremium nach § 9 KiBiz NRW.
Im § 9 a KiBiz (Elternmitwirkung) in den Kindertageseinrichtungen und in § 9 b KiBiz
(Elternmitwirkung auf Jugendamtsbezirks- und Landesebene) sind keine Regelungen
über die Erstattung von Fahrtkosten zur Versammlung des Elternbeirats getroffen
worden. Auch das im Landesreisekostengesetz NRW, enthält keine Möglichkeiten
zur Übernahme der Kosten.
Da die Tätigkeit im Jugendamtselternbeirat sowie im Landesjugendamtselternbeirat
eine Funktion darstellt, die mit dem Ehrenamt zu vergleichen ist eine Förderung nur
schwer möglich ist.
Es besteht selbstverständlich aber die Möglichkeit, eine freiwillige Aufwandsentschädigung seitens der Stadtverwaltung Erkelenz zu gewähren.
Im Hinblick darauf, dass es wichtig ist, dass die Elternseite Einfluss nehmen kann auf
die Arbeit der Kindertagesstätten, schlägt die Verwaltung vor, die Fahrtkosten nach
Einzelnachweisen für die Tätigkeit des Jugendamtselternbeirat zu übernehmen. Der
Jugendamtselternbeirat, der auch im Jugendhilfeausschuss vertreten ist, leistet wertvolle Tätigkeit im Zusammenwirken mit den Trägern und soll nach Meinung der Verwaltung in der beschriebenen Form unterstützt werden.
Die Übernahme für zeitgemäße Medien hält die Verwaltung aus fachlicher Sicht für
nicht angezeigt, da die Vertreter im Jugendamtselternbeirat auch gleichzeitig Mitglieder in den jeweiligen Kindergärten im Elternrat sind, so dass hier durchaus im Zusammenwirken mit den Leiterinnen der Kindertageseinrichtung eine Bekanntheit,
wenn nicht schon geschehen, aber gestaltet werden kann.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
„Dem Jugendamtselternbeirat der Stadt Erkelenz werden die Fahrtkosten nach Einzelnachweisen nach Richtlinien des Landesreisekostengesetzes NRW als freiwillige
Leistung der Stadt Erkelenz erstattet.“
Finanzielle Auswirkungen:
gering
Vorlage 0/51/206/2017 der Stadt Erkelenz
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