Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
53987.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
23.10.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/098/2017
nichtöffentlich/öffentlich
20.10.2017
Amt 14 Martin Jansen
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96
Absatz 1 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.11.2017
16.11.2017
20.12.2017
Rechnungsprüfungsausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Nach § 116 Absatz 1 i.V.m. § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder
sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
sowie das bestätigte Ergebnis dieses Gesamtabschlusses haben nicht zu Einwendungen geführt, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen.
Die vor der Entlastung des Bürgermeisters zu fassenden Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 sowie
über das bestätigte Ergebnis des Gesamtabschlusses liegen vor.
Von daher wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister die Entlastung hinsichtlich des
Gesamtabschlusses 2016 zu erteilen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„Dem Bürgermeister wird gemäß § 116 Absatz 1 i.V.m. § 96 Absatz 1 Satz 4 GO
NRW für den bestätigten Gesamtabschluss 2016 die Entlastung erteilt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.