Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
53999.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
23.10.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/096/2017
nichtöffentlich/öffentlich
20.10.2017
Amt 14 Martin Jansen
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.11.2017
16.11.2017
20.12.2017
Rechnungsprüfungsausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Nach § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit
Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
sowie das festgestellte Ergebnis dieses Jahresabschlusses haben nicht zu Einwendungen geführt, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen.
Die vor der Entlastung des Bürgermeisters zu fassenden Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie über das
festgestellte Ergebnis des Jahresabschlusses liegen vor.
Von daher wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister die Entlastung hinsichtlich des
Jahresabschlusses 2016 zu erteilen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW für den festgestellten Jahresabschluss 2016 die Entlastung erteilt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.