Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
53996.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
23.10.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/097/2017
nichtöffentlich/öffentlich
20.10.2017
Amt 14 Martin Jansen
Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016 gemäß § 116
Absatz 6 i. V. m. § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.11.2017
16.11.2017
20.12.2017
Rechnungsprüfungsausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 116 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12. d. J. einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. In diesem Gesamtabschluss hat die
Gemeinde ihren Jahresabschluss gemäß § 95 GO NRW und die Jahresabschlüsse
des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Nach § 116 Absatz 5 Satz 1 GO NRW i.V.m. § 95 Absatz 3 GO NRW hat die Zuleitung an den Rat innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 wurde am 14.07.2017 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister
hat den von ihm bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses formgerecht dem Rat
am 04.10.2017 zur Bestätigung zugeleitet. Gemäß Beschluss des Rates vom gleichen Tage wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 nach § 116 Absatz 6
GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur
Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Absatz 8 GO NRW). An dieser Stelle erfolgt lediglich der Hinweis der Örtlichen Rechnungsprüfung, die gesetzlich vorgegebene Frist einzuhalten.
Gemäß § 116 Absatz 1 i.V.m. § 96 GO NRW ist der geprüfte Gesamtabschluss bis
zum 31.12. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat durch Beschluss zu bestätigen. Der Gesamtabschluss 2016 ist also bis spätestens
31.12.2017 zu bestätigen. Sofern der Rat dies in seiner Sitzung am 20.12.2017 beschließt, erfüllt die Stadt Erkelenz die gesetzlich vorgegebene Frist für die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016.
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende in § 116 Absatz 6 GO NRW beschriebenen Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses maßgebend sind:
1. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 wurde dahingehend geprüft, ob er ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, SchuldenErtrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-mäßiger Buchführung ergibt.
2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden
sind.
3. Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss
im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutreffende Vorstellung
von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde
vermitteln.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er
hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben
muss, ob
-
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder
der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage
ist, eine Beurteilung vorzunehmen.
Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Es
kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 erteilt werden.
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich
den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 116 Absatz 6 letzter Satz i.V.m. § 101 Absatz 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss als gesetzlich zuständiges
Prüfgremium die Verantwortung trägt für das Ergebnis der Prüfung und den Bestätigungsvermerk.
Weiterhin wird bestätigt, dass der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 einen Gesamtjahresüberschuss von 1.338.846,48 € aufweist. Dieser soll der Allgemeinen
Rücklage zugeführt werden.
Vorlage A 14/097/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung
des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2016, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).
2)
Gleichzeitig wird nach § 116 Absatz 6 GO NRW bestätigt, dass
1. der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;
2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;
3. der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und
seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Erkelenz vermitteln.
3)
Der Gesamtjahresüberschuss von 1.338.846,48 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2016
Vorlage A 14/097/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
Stadt Erkelenz
Örtliche Rechnungsprüfung
Prüfbericht und Bestätigungsvermerk
der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 20.10.2017
zum Gesamtabschluss des Konzerns
Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.11.2017
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
Inhaltsverzeichnis
1
Vorbemerkungen ................................................................................................. 3
2
Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4
3
Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 5
4
5
6
3.1
Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz .................................................... 5
3.2
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf .................................................... 6
3.3
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung ........................................... 6
3.4
Zusammenfassende Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung ............. 11
3.5
Unregelmäßigkeiten ..................................................................................... 13
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ........................................................ 14
4.1
Gegenstand der Prüfung .............................................................................. 14
4.2
Art und Umfang der Prüfung ........................................................................ 15
Feststellung und Erläuterungen zur Gesamtabschlussrechnungslegung .......... 16
5.1
Konsolidierungskreis .................................................................................... 16
5.2
Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen
Jahresabschlüsse ........................................................................................ 17
5.3
Konsolidierungsmaßnahmen ....................................................................... 17
5.4
Gesamtabschlussstichtag ............................................................................ 18
5.5
Gesamtabschlussbuchführung und Konsolidierungsunterlagen .................. 18
5.6
Ordnungsmäßigkeit der Gesamtabschlussrechnungslegung ....................... 19
Feststellung und Erläuterungen zum Gesamtabschluss und zum
Gesamtlagebericht ............................................................................................ 19
6.1
Gesamtabschluss ........................................................................................ 19
6.2
Gesamtlagebericht ....................................................................................... 19
6.3
Gesamtanhang ............................................................................................ 20
6.4
Kapitalflussrechnung.................................................................................... 20
6.5
Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ................................................... 21
6.6
Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
..................................................................................................................... 21
6.6.1
Vermögens- und Schuldengesamtlage ................................................. 21
6.6.2
Ertragsgesamtlage ................................................................................ 22
6.6.3
Personalintensität ................................................................................. 22
6.6.4
Sach- und Dienstleistungsintensität ...................................................... 23
6.6.5
Finanzgesamtlage................................................................................. 23
7
Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 24
8
Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 26
9
Anlagen zum Bericht ......................................................................................... 28
Seite 2
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
Mit dem Gesamtabschluss 2016 legt die Stadt Erkelenz nach 2010 zum siebten Mal
den nach § 116 der Gemeindeordnung (GO NRW) gesetzlich geforderten Gesamtabschluss vor.
Das Gemeindehaushaltsrecht verpflichtet die Kommunen spätestens zum Stichtag
31.12. eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss aufzustellen, der – wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft – die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit
der Kernverwaltung zusammenfasst.
Die bilanzielle Gesamtbetrachtung gibt Rechenschaft über die Aufgabenerledigung
und die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der Stadt Erkelenz ab.
Mit dem Gesamtabschluss wird ein wichtiges Ziel der Reform des Haushaltsrechtes,
nämlich die Erreichung bzw. Rückgewinnung einer Gesamtsicht über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gebietskörperschaften, umgesetzt.
Mit der Grundüberlegung, dass die Kernverwaltung und alle Beteiligungen eine wirtschaftliche Einheit sind, wird für den Gesamtabschluss der kommunale Jahresabschluss mit den Jahresabschlüssen der Beteiligungen und Ausgliederungen kumuliert, um die Konzernstruktur zu verdeutlichen und die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage übersichtlich darzustellen. Unter der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit werden die Bilanz und die Ergebnisrechnung so dargestellt, als
hätten keine Ausgliederungen stattgefunden.
Damit wird umfassend ein der tatsächlichen Aufgabengliederung entsprechendes
Bild über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Stadt Erkelenz und ihrer
verselbstständigten Aufgabenbereiche, im Nachfolgenden „Konzern Stadt Erkelenz“
genannt, abgegeben.
Den politischen Gremien und der Verwaltungsführung soll dadurch die Möglichkeit
eröffnet werden, den Konzern Stadt Erkelenz als Gesamtheit zu betrachten, auszurichten und zu steuern. Dem Gesetz liegt der Gedanke einer Gesamtsteuerung zugrunde. Zukünftig soll nicht mehr allein die wirtschaftliche Lage der Teilbereiche getrennt bewertet werden. Vielmehr ist die wirtschaftliche Gesamtlage von Bedeutung.
Hierzu müssen die Einzelabschlüsse (oder wesentliche Daten daraus) der verselbstständigten Aufgabenbereiche sowie der Abschluss der Stadt Erkelenz selbst in einen
Gesamtabschluss unter Eliminierung der Leistungsbeziehungen untereinander übertragen und zusammengefasst werden (Konsolidierungsprozess).
Seite 3
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
Die Zuständigkeitsregelungen zur Prüfung des Gesamtabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Örtliche Rechnungsprüfung sowie durch Dritte entsprechen den Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses der Kommune.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m.
§ 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich dabei der Örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 116 Abs. 6 Satz 4 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW . Die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW gehört zum Aufgabenbereich der
Örtlichen Rechnungsprüfung.
Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob
er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.
Der Gesamtabschluss besteht gem. § 116 Abs. 1 Satz 2 GO NRW aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Am Schluss des Gesamtlageberichtes ist ein Verzeichnis
gem. § 116 Abs. 4 GO NRW beizufügen.
Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken.
§ 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW gilt entsprechend.
Die Örtliche Rechnungsprüfung prüfte den Gesamtabschluss zum 31.12.2016 unter
Einbeziehung des Gesamtlageberichtes gemäß § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW.
Der Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2016 ist in Anlehnung an die „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen (IDR-L-300)“ und unter zu Hilfenahme der Prüfsoftware „Audit Solutions“ für
Kommunale Prüfung der Fa. Audicon erstellt worden.
Um den besonderen kommunalen Ansprüchen bei der Prüfung des Gesamtabschlusses gerecht zu werden, hat Audicon mit der VERPA (Vereinigung der Örtlichen
Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen e.V.) und Vertretern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den VERPA-Prüferarbeitsplatz entwickelt. Gemeinsam mit der in der Wirtschaftsprüfung bewährten Software „Auditsolutions“ bildet
der Prüferarbeitsplatz die Basis für die o.a. Software Lösung.
Seite 4
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 wurde gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW
vom Kämmerer am 14.07.2017 aufgestellt. Der vom Bürgermeister der Stadt Erkelenz bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 wurde ebenfalls am
14.07.2017 unterzeichnet und am 28.09.2017 über den Hauptausschuss dem Rat
der Stadt Erkelenz in der Sitzung vom 04.10.2016 zugeleitet. Damit wurde die gesetzliche Frist (§ 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW), bis zum 30. September
2017 dem Rat der Stadt Erkelenz den Entwurf des Gesamtabschlusses zur Bestätigung zuzuleiten, dem Sitzungskalender geschuldet, um vier Tage nicht eingehalten.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses erfolgte durch die Örtliche Rechnungsprüfung
ab dem 18.07.2017 und konnte zum 20.10.2017 abgeschlossen werden.
Gem. § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 GO NRW ist der geprüfte Gesamtabschluss bis zum
31.12. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat durch Beschluss zu
bestätigen. Dies wird voraussichtlich in der Sitzung des Rates vom 20.12.2017 erfolgen, so dass die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Gesamtabschluss eingehalten werden können.
!
Die gesetzlichen Vertreter der Stadt Erkelenz stellen im Gesamtabschluss und im
Gesamtlagebericht die Lage des Konzerns Stadt Erkelenz dar.
Der Gesamtabschluss hat zum Bilanzstichtag 31.12.2016 unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des
Konzerns Stadt Erkelenz zu vermitteln. Das Ergebnis ist zudem zu erläutern.
Der Gesamtlagebericht hat darüber hinaus gem. § 51 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) einen Überblick über die wichtigsten
Ergebnisse des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen zu geben.
Er muss so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt
Erkelenz vermittelt wird. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken für die künftige
Gesamtentwicklung einzugehen.
Die vom Bürgermeister der Stadt Erkelenz bestätigte Gesamtlagebeurteilung des
Kämmerers ist durch die Örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen (vgl. § 116 Abs. 6
i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW).
Seite 5
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
"
#
$
Nachfolgend stellt sich zusammengefasst die Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz dar:
• Die Gesamtergebnisrechnung weist im Haushaltsjahr 2016 einen Jahresüberschuss i.H.v. 1.338.846,48 € aus.
• Das Jahresergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens
Stadt Erkelenz beträgt im Haushaltsjahr 669.879,25 €.
• Weiterhin wird über die Vermögens- und Finanzgesamtlage im Einzelnen berichtet.
%
&
!
'
Im Gesamtlagebericht 2016 werden seitens der Konzernleitung folgende wesentliche
Aussagen zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns
Stadt Erkelenz getroffen (Auszug aus dem Lagebericht):
7.
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz
Aufgrund des positiven Abschlusses der Konzernmutter von 669.879,25 € sowie der
ansonsten mehr oder minder planmäßigen Abschlüsse der Töchter, konnte schon damit gerechnet werden, dass sich auch im Gesamtabschluss ein positives Ergebnis einstellen würde. Dass dieses mit einem positiven Ergebnis von 1.338.846,48 € so deutlich ausfällt und damit das zweitbeste Ergebnis in der, wenn auch kurzen, Konzerngeschichte der Stadt Erkelenz darstellt, ist doch schon ein wenig erstaunlich. Somit konnten die letzten drei Jahre alle mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden,
wodurch die Nachhaltigkeit der Aufgabenerledigung im Konzern „Stadt Erkelenz“ eindrucksvoll unterstrichen wird. Damit wird auch die Prognose, die am Ende des vergangenen Jahres gestellt wurde, dass bei einem zumindest austarierten Verhältnis zwischen positiven und negativen, unterjährigen haushaltsrechtlichen Ereignissen auch
zukünftig mit ähnlich guten Konzernergebnissen zu rechnen sei, mehr als bestätigt.
Grundlage für dieses gute Ergebnis war zunächst, dass der Aufschwung der deutschen
Wirtschaft sich nicht nur in 2016 fortgesetzt hat, sondern sogar noch stärker als geplant
fortgesetzt hat. Waren die Wirtschaftswachstumsaussichten für 2016 mit 1,5 % prognostiziert worden, so sind es tatsächlich 1,9 % an Wirtschaftswachstum in 2016 geworden. Für 2017 wird dagegen „nur noch“ ein Wachstum von 1,5 % prognostiziert. Der
Rückgang von 0,4 %-Punkten wird dabei aber einzig und allein auf die, infolge vermehrter Feiertage, geringere Anzahl von Arbeitstagen zurückgeführt. Das Wirtschaftswachstumsniveau wird dabei von den Experten auch für 2017 auf weiterhin solidem
Grund gesehen. Dabei sorgen der hohe Beschäftigungsstand und steigende Einkommen, wie bisher, für eine weiterhin stabile private Nachfrage. Demzufolge wird für
2017 und 2018 allgemein mit einem Wachstum von je 1,5 % gerechnet.
Von einem solchen Wirtschaftswachstum ausgehend, stiegen die Steuereinnahmen für
Bund, Länder und Kommunen auf immer neue Rekordhöhen. Diese bildeten damit
auch Basis für das gute Ergebnis bei der Konzernmutter. Bereits in den letzten zwei
Nachbetrachtungen konnte festgestellt werden, dass in der Ausführung der jeweiligen
Haushaltpläne stets Verbesserungen zu verzeichnen waren. Dieser Trend setzte sich
Seite 6
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
auch in 2016 in den Einzelabschlüssen, über die nachfolgend berichtet wird, fort. Wurde 2014 noch mit einem Minus von 418.248,95 € abgeschlossen, so konnte 2015 bereits mit einem Plus von 79.462,36 € und nunmehr 2016 mit einem Plus von
669.879,25 € abgeschlossen werden. Die positive Entwicklung der letzten Jahre konnte
also auch 2016 fortgesetzt werden! Gegenüber der Planung bedeutet dieses Ergebnis
eine Verbesserung um 3.959.879,25 €.
Zurückzuführen ist diese Verbesserung gegenüber der Planung auf Mehrerträge von
4.591.403,80 € bei den ordentlichen Erträgen, Mehraufwendungen von 1.410.709,27 €
bei den ordentlichen Aufwendungen sowie einem um 779.184,72 € verbessertem Finanzergebnis. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen und
ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zu den geplanten Erträgen und Aufwendungen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich sowohl die Erträge als auch die
Aufwendungen lediglich in jeweils zwei Kontenklassen im Verhältnis zu den Planansätzen markant verändert haben.
Auf der Ertragsseite sind dies die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ sowie die „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“. Die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ haben sich
gegenüber der Planung um ca. 1,2 Mio. € auf 51.500.896,31 € erhöht. Da diese Kontenklasse gleichzeitig die wichtigste, weil größte Ertragsart im Haushalt ist, ist diese Ertragssteigerung umso erfreulicher. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine Verbesserung von ca. 454 T€ bei der Gewerbesteuer und einer Verbesserung um ca. 322
T€ bei den Einkommensteueranteilen. Während bei den Einkommensteueranteilen die
Erfolgsstory der letzten Jahre weitergeschrieben wird, hat sich die kaufmännisch vorsichtige Planungsweise beim Gewerbesteueransatz wieder einmal als richtig erwiesen.
Bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ sind sowohl die nominalen, positiven
als auch die prozentualen Abweichungen wesentlich höher als eingeplant. Sie erhöhen
sich von knapp 6,7 Mio. € um gut 2,5 Mio. € auf 9.208.259,67 €. Zurückzuführen ist
dies auf eine erhöhte Kostenerstattung von ca. 1,688 Mio. € im Bereich der Flüchtlingshilfe sowie einen um 859.320,25 € verbesserten Ergebnis im Bereich der Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen. Im Bereich der Flüchtlingshilfe ist zu betonen,
dass es sich bei dem verbesserten Ergebnis von 1,688 Mio. € um zusätzliche Bruttoerträge handelt, denen auf der anderen Seite auch erhöhte Aufwendungen in 2016 gegenüberstehen, die diese Mehrerträge zum Großteil neutralisieren.
Bei den ordentlichen Aufwendungen fallen zunächst einmal gegenüber der Planung reduzierte Versorgungsaufwendungen von 1,3 Mio. € auf. Bei diesen verminderten Versorgungsaufwendungen handelt es sich zwar um tatsächliche Aufwandsreduzierungen
gegenüber der ursprünglichen Planung, nicht jedoch um dauerhafte Aufwandsreduzierungen, da es sich lediglich um temporär verzögerte Aufwandsreduzierungen im Versorgungsbereich handelt. Hintergrund dazu ist, dass drei für 2016 eingeplante Pensionierungen nun erst in 2017 eintreten (zwei Fälle) bzw. aufgrund einer Verlängerung der
Lebensarbeitszeit sogar erst in 2019 auswirken werden. Den so eingeplanten Aufwandsreduzierungen stehen auf der Ertragsseite („sonstige ordentliche Erträge“) Ertragsreduzierungen gegenüber, die jedoch durch mehrere Ertragsverbesserungen in
dieser Ertragsklasse auf den ersten Blick nicht ins Auge fallen. Im Rahmen einer vollständigen Darstellung soll dies an dieser Stelle jedoch nicht unerwähnt bleiben. Weiterhin ergeben sich im Aufwandsbereich gegenüber der Planung erhöhte Aufwendungen von 1.289.687,05 € bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“. Diese sind maßgeblich auf erhöhte Zuführungen zu den Instandhaltungsrückstellungen
von ca. 1,045 Mio. € und einer zusätzlichen Notwendigkeit von erhöhten baulichen Unterhaltungsaufwendungen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung sowie infolge der Beseitigung von Hagelschäden aufgrund des Unwetters vom 23.06.2016 zurück zu führen.
Beiden Sachverhalten stehen jedoch auf der anderen Seite jeweils erhöhte Ertragsleistungen gegenüber. Zusammenfassend kann an dieser Stelle positiv festgehalten wer-
Seite 7
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
den, dass sich im vorliegenden Jahresabschluss die „ordentlichen Aufwendungen“ lediglich um gut 1 % gegenüber der Planung erhöht haben, während die „ordentlichen
Erträge“ sich um gut 5 % erhöhten. Diese Veränderungen gegenüber der Planung hätten sich zusammen mit dem geplanten „Finanzergebnis“ zu einem nahezu ausgeglichenen Jahresabschluss kumuliert. Da sich das Finanzergebnis jedoch auch noch gegenüber der Planung um 779.184,72 € verbessert hat, kann letztendlich das Jahresergebnis von 669.879,25 € bilanziert werden. Zurückzuführen sind die Verbesserungen
beim „Finanzergebnis“ auf eine weiterhin konsequente Schuldenreduzierung, günstigen
Zinssätzen bei Zinsprolongationen sowie zusätzlichen Gewinnausschüttungen im
Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit. Insgesamt wird sich durch das positive Jahresergebnis die Ausgleichsrücklage auf 11.223.161,02 € (ca. 76 % des Ursprungsbestandes) erhöhen.
Auch die Finanzrechnung schließt 2016 wieder mit sehr erfreulichen Kennzahlen ab.
Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus von 5.080.114,11 €
ab, was abermals dazu führte, dass ein signifikanter Betrag von ca. 2,961 Mio. € getilgt
werden konnte. Darüber hinaus konnten die liquiden Mittel von 7.826.963,69 € gegenüber 2015 mit 7.840.642,11 € nahezu unverändert bilanziert werden. Den in 2016 vorgenommen Investitionsauszahlungen von 8,240 Mio. € stehen Investitionseinzahlungen
von 6,574 Mio. € (=79,78 %) gegenüber. Aufgrund der hohen Selbstfinanzierungskraft
und einer hohen Drittfinanzierungsquote konnte abermals zum Jahresultiomo bei den
Liquiditätskrediten festgestellt werden, dass diese weiterhin bei 0,00 € liegen.
Für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre gilt weiterhin, dass es von der Ertragsseite
her weiter elementar sein wird, eine konstante Ertragsentwicklung zu erzielen als auch
gleichzeitig die Aufwandsseite stagnieren zu lassen bzw. im Idealfall sogar zu reduzieren. Soweit dies auf der Aufwandsseite gelingen sollte, darf dies natürlich nicht zu einer
Verschlechterung des aktuellen Leistungsstandards führen. Wie wichtig diese beiden
Punkte sind, hat insbesondere der vorliegende Jahresabschluss gezeigt. Solange die
Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter annähernd in Rekordhöhe sprudeln, dürfte
die Ertragsseite dieser Zielstellung gerecht werden. Hier gilt es jedoch genau zu beobachten, wie das Land die ab 2020 geltende Schuldenbremse umsetzen wird. Hoffnung, dass dies nicht (nur) auf den Rücken der Kommunen geschehen wird, macht
dabei die erzielte Einigung
im Rahmen der Reform der Bund-LänderFinanzbeziehungen (Neuordnung des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs),
nach der das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Einnahmeverbesserung von netto
1,429 Milliarden (!) € ab 2020 rechnen kann!
Sieht man sich nun konkret künftige Haushalte bzw. Jahresrechnungen an, so wird die
Aufwandsseite weiterhin maßgeblich durch die Transferaufwendungen und die Personal- und Versorgungsaufwendungen bestimmt werden. Bei den Transferaufwendungen
sind insbesondere drei verschiedene Arten von Fremdeinflüssen zu nennen, die die
künftigen Haushalte beeinflussen werden:
1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen verbundenen Aufwendungen werden auch 2017 ff. das Jahresergebnis unserer Haushalte maßgeblich
beeinflussen. Hier sind alleine im Produktbereich „05“ Aufwendungen von gut 6,1
Mio. € in 2017 vorgesehen. Daneben sind noch die objektbezogenen Aufwendungen im Produkt „10 06 03“ zu erwähnen als auch die Aufwendungen der Integration, insbesondere in den Produkten „03 – Schulträgeraufgaben“ und „06 – KinderJugend- und Familienhilfe“. Während im Produktbereich „05“ und im Produkt
„100603“ die Aufwendungen und Erträge mehr oder weniger relativ einfach zugeordnet werden können, ist dies in den Produktbereichen „03“ und „06“ fast nicht
bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Spannend wird daher die
Beantwortung der Frage sein, ob die derzeitige Erstattung von 866 €/Monat pro
Seite 8
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
Flüchtling nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz genug ist, um alle im Haushalt an
den verschiedensten Stellen abgebildeten Aufwendungen auskömmlich zu finanzieren. Man darf sich dabei auf keinen Fall allein davon blenden lassen, wenn im Produkt 050303 „Leistungen nach dem AsylbLG“ ein Jahresüberschuss ausgewiesen
werden sollte.
2. Auch die Aufwendungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
– bleiben weiterhin ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor für die zukünftigen
Haushalte. Hier sind einerseits die zwingend notwendigen Personalaufwendungen,
die mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in allen Altersstufen zusammenhängen als auch andererseits die Transferaufwendungen, die insbesondere mit
ambulanten Hilfen, der Vollzeitpflege und den stationären Unterbringen von Jugendlichen einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen. Es bleibt weiterhin zu hoffen, dass Bund und Land sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich bewusst sind
und die Kommunen finanziell ausreichend unterstützen. Hier war allein im Vergleich
von 2016 zu 2015 eine Mehrbelastung von 1,453 Mio. € zu verzeichnen.
3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum Transferaufwand.
Hier werden für 2017 mehr als 22,0 Mio. € veranschlagt – Tendenz steigend! Auch
ist weiterhin beim Kreis kein nachhaltiger Konsolidierungswille erkennbar. Notwendig wäre jedoch eine konzeptionelle Aufgabenkritik beim Kreis und damit einhergehend, eine langfristig angelegte Aufwandsreduzierung. Diese ist jedoch noch
immer nicht zu erkennen. Es gilt also weiterhin mit aller Macht auf die Kreispolitik
und den Landrat einzuwirken.
Daneben werden auch für die Ergebnisse zukünftiger Jahresabschlüsse die zu bildenden
Pensions- und Beihilferückstellungen weiterhin maßgeblich sein. So wurde das 2016er
Jahresergebnis mit zusätzlichen Pensions- und Beihilfeaufwendungen von ca. 800.000 €
zusätzlich belastet. Solche nicht vorhersehbaren zusätzlichen Aufwendungen sind leider
nicht planbar. Hier gilt es weiterhin bei der Planung des jeweiligen Haushaltes Weitsicht an
den Tag zu legen, um so die Schere zwischen Planung und Ausführung nicht zu weit auseinandergehen zu lassen.
Genau wie im letzten Jahr, so hat auch der aktuelle Jahresabschluss wieder einmal
gezeigt, dass die Stadt Erkelenz weiterhin auf einem guten Weg ist. Eine
Ausgleichs-rücklage, die mittlerweile wieder ca. 76 % ihres ursprünglichen Bestandes
erreicht hat, ist weiterhin ein Faustpfand, das uns zumindest mittelfristig enorm in
kommenden Er-gebnisrechnungen weiterhelfen wird. Dies dürfte und sollte auch
allen Beteiligten klar sein. Im Umkehrschluss muss aber weiterhin gelten, dass
Entscheidungen auch stets auf ihre finanziellen Auswirkungen hin untersucht und
betrachtet werden müssen. Be-achtenswert ist zudem, dass am Ziel des „Verbots
der Nettoneuverschuldung“ von al-len Beteiligten nicht nur konsequent festgehalten
wird, sondern sogar noch zusätzliche Schuldenreduzierungen vorgenommen werden,
ohne notwendige bzw. sinnvolle Neu-investitionen (2016: 8,240 Mio. €)
hinauszuschieben. Die Früchte dieser konsequenten Vorgehensweise sind an einem
Schuldenstand, der sich mittlerweile bei der Konzern-mutter auf 14,374 Mio. €
reduziert hat, ablesbar. Der weiterhin fehlende Ausweis von Liquiditätskrediten als
auch die nicht mehr als notwendige Abgabenbelastung der Er-kelenzer Bevölkerung
sollten vor den genannten Eckdaten auch weiterhin mittelfristig umsetzbar sein. Hier
sind sich Politik und Verwaltung, auch dank der guten Zusam-menarbeit in der AG
Finanzen, ohne wenn und aber einig. Ein Umstand, um den uns viele Kommunen in
NRW, insbesondere aber auch die Nachbarkommunen, beneiden. Rat und
Verwaltung sollten gemeinsam alles dafür tun, dass dies auch künftig so bleibt!
Neben dieser finanzwirtschaftlichen Betrachtung wurde im letzten Jahr erstmalig
eine Einschätzung der Lage durch den kompletten Verwaltungsvorstand
vorgenommen. EiSeite 9
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
ne solche Einschätzung durch den Verwaltungsvorstand wurde natürlich in diesem
Jahr wieder vorgenommen. Dabei haben die Dezernenten als auch der Bürgermeister
eine Einschätzung der Chancen und Risiken aus ihrer jeweiligen Sicht vorgenommen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird dahingehend auf die Ausführungen im
Rahmen des 2016er Lageberichts beim NKF-Abschluss der Mutter verwiesen. Die dort
vorgenommenen Einschätzungen sind vollumfänglich auch auf die gegenwärtige Lage
beim „Konzern Stadt Erkelenz“ übertragbar.
Für einen Konzernabschluss sind natürlich nicht nur die Entwicklungen des Mutterunternehmens wichtig, sondern natürlich auch die der Töchter maßgeblich. Während die
GEE mbH als auch die Kultur GmbH sowohl aufgrund ihrer Bilanzsummen als auch
aufgrund ihrer jährlichen Ergebnisse keiner detaillierten Lagebetrachtung bedürfen,
können im „Konzern Stadt Erkelenz“ jedoch die Abschlüsse und Entwicklung des Städtischen Abwasserbetriebes sowie der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der
Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) den Konzern entscheidend beeinflussen. Die
Entwicklung in diesen beiden Unternehmen sollen daher nachstehend näher betrachtet
werden.
Der Städtische Abwasserbetrieb konnte im abgelaufenen Jahr in seinem Einzelabschluss einen Jahresüberschuss von knapp 2,3 Mio. € ausweisen. Dabei wurde mehr
oder weniger eine Punktlandung zum geplanten Ergebnis erzielt. Dieses Ergebnis reiht
sich damit in die konstant guten Abschlüsse des Abwasserbetriebes der vergangenen
Jahre ein. Gut ist dabei nicht nur im Sinne eines wirtschaftlichen Erfolges zu interpretieren, sondern auch so zu verstehen, dass die landesweit günstigen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Sinne der Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger zumindest weiterhin beibehalten werden konnten. Für 2017 konnte sogar im Bereich der
Schmutzwassergebühren eine Senkung um 9 Cent auf 1,82 € vorgeschlagen und beschlossen werden. Daneben zeigt ein Blick in den Lagebericht des Einzelabschlusses,
dass weder ertragswirtschaftliche noch finanzwirtschaftliche Risiken derzeit erkennbar
sind. Lediglich im Bereich der „sonstigen Risiken“ gilt es ein besonderes Augenmerk
auf die Aufnahmefähigkeit der Abwasserreinigungsanlage (ARA) zu legen. Hier ist erkennbar, dass die ARA allmählich an ihre Kapazitätsgrenze gelangt. Das würde natürlich auch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und somit ggfls. auch die Ergebnisse
der Konzernmutter beeinflussen. Es ist daher stets sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkungen die Menge und die Zusammensetzung des Schmutzwassers auf einen sicheren Betrieb der ARA hat. Aufgrund der örtlichen topographischen Gegebenheiten im
Einzugsbereich der Kläranlage (keine richtige Vorflut, keine größeren Gewässer zur
Einleitung) sind Kapazitätsveränderungen nur bedingt darstellbar. Insoweit sind innovative Alternativbetrachtungen erforderlich, damit der Abwasserbetrieb auch weiterhin für
die Bürger der Stadt Erkelenz mit moderaten Gebühren für die Beseitigung von
Schmutz- und Niederschlagswasser planen kann. Auf der anderen Seite lassen die
fortlaufende Auswertung der Luftbildaufnahmen aus den Jahren 2009 und 2012 weiterhin erahnen, dass im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung die Solidargemeinschaft der Gebührenzahler noch signifikant erweitert werden kann. Dies käme
dann der Gemeinschaft aller Gebührenzahler in diesem Bereich zugute. Insgesamt
wird die Betriebsführung im Abwasserbereich auch zukünftig darauf bedacht sein, qualitätsorientierte und bezahlbare Leistungen im Bereich der Abwasserbeseitigung zur
Verfügung zu stellen. Hierbei gilt es weiterhin kreativ und innovativ zu sein.
Wie bereits erwähnt, kann neben dem Städtischen Abwasserbetrieb die Entwicklung
der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG
(kurz: GEE) auf den Konzernabschluss entscheidenden Einfluss haben. Wie in den
letzten Jahren, so konnte auch in 2016 die GEE mit einem positiven Ergebnis aufwarten. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) schließt mit einem Plus von 305.471,00 €
ab. In diesem Jahr ist dieser positive Abschluss jedoch nicht auf erhöhte Umsatzerlöse,
Seite 10
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
sondern insbesondere darauf zurückzuführen, dass durch die Auflösung von Rückstellungen zusätzliche Erträge generiert werden konnten. Ohne diesen Effekt wäre eine
mehr oder weniger ausgeglichene GuV vorgelegt worden. Zurückzuführen sind die geringeren Umsatzerlöse jedoch nicht auf eine verringerte Nachfrage, sondern darauf,
dass zum Teil noch Grunderwerb sowohl in den Ortschaften (Gerderath, Hetzerath,
Katzem, Kückhoven, Lövenich) als auch insbesondere in der Erweiterungsfläche zum
„Oerather Mühlenfeld-West“ genommen werden muss. Erst wenn der Grunderwerb
jeweils vollständig abgeschlossen ist kann die städtebauliche Entwicklung und damit
einhergehend, die Vermarktung der Flächen erfolgen. Eine entsprechende Nachfrage
ist auf jeden Fall bereits jetzt sowohl für die Ortschaften als auch für die Entwicklung in
der Stadtmitte vorhanden. Vor diesen Hintergründen werden 2017 und 2018 wohl eher
„Übergangsjahre“ werden, bevor spätestens in 2019, insbesondere durch den Verkauf
der Flächen im „Oerather Mühlenfeld-West“, wieder mit vermehrten Erlösen zu rechnen
ist. Diese Entwicklungen dürften sich entsprechend auch in den Jahren 2017 ff bilanziell und in den entsprechenden Gewinn- und Verlustrechnungen widerspiegeln. In 2017
und 2018 dürfte die GEE also rein ergebnismäßig gesehen, nicht so entlastend wie in
den vergangen Jahren zum Erfolg in den Gesamtergebnisrechnungen beitragen. Aber
auch hier gilt im übertragenen Sinne: Wer ernten will, muss zuerst das Feld bestellen!
Also sollten wir uns hier bereits jetzt auf die neue Ernte freuen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass 2016 mit einem Plus von
1.338.846,48 € in der Gesamtergebnisrechnung das zweitbeste Ergebnis in der Konzernbilanz bilanziert werden konnte. Vor dem Hintergrund des bereits guten Ergebnisses der Konzernmutter mit + 669.879,25 € und der Entwicklung bei den Töchtern in
den letzten Jahren, war die Höhe zwar schon ein wenig erstaunlich, aber letztendlich
als logische Folge der vergangenen Jahre nachzuvollziehen. Soweit sich in den Rahmenbedingungen keine grundlegenden negativen Änderungen ergeben, sollte sich
auch mittelfristig nichts an dieser grundsätzlich positiven Ausrichtung ändern. Inwieweit
sich die guten Ergebnisse der Jahre 2014 und 2016 dabei annähernd wiederholen lassen, wird die nähere Zukunft zeigen.“
( )
-
*
+
&
,
Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz im Wesentlichen von der zukünftigen
finanziellen Entwicklung nicht nur innerhalb der Stadtgrenzen, sondern auch, wie bereits in den letzten Jahren aufgezeigt, von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen. Diese gestalten sich in den letzten Jahren aus Sicht des Konzerns sehr positiv und bieten daher die Chancen auf weiterhin gute Konzernergebnisse. Wie im Lagebericht geschildert, hat sich der Aufschwung fortgesetzt und die
Wachstumsaussichten sind auch für die nähere Zukunft durchweg positiv. Sichtbar
wird dies auch in der Zunahme der Gewerbesteuererträge und der Erhöhung des
Einkommenssteueranteils. Dazu tragen der weiterhin unverminderte Bauboom aufgrund der niedrigen Zinsen, niedrige Ölpreise, der Rückgang der Flüchtlingszahlen
und die für die Betreuung und Unterbringung erfolgte Kostenerstattung usw. bei. Der
Beurteilung des Kämmerers, dass dieser Wachstumstrend auch die nahe Zukunft
noch bestimmt, schließt sich die Örtliche Rechnungsprüfung an. Inwieweit die Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge in nächster Zeit wieder zum
Seite 11
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
Thema wird, kann auch seitens der Rechnungsprüfung nicht abgeschätzt werden, da
dies von sehr vielen z.T. weltweiten Faktoren abhängig ist.
Die mittlerweile jährliche Erhöhung der Kreisumlage, die in 2016 wiederum gestiegen
ist und absehbar schon für 2017 steigen wird, hat sich auch aus der Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung zu einem Risiko für zukünftige Abschlüsse entwickelt. Hier
sollte wirklich versucht werden auf die Kreispolitik, evtl. in Zusammenarbeit mit den
anderen kreisangehörigen Kommunen, einzuwirken.
Das Ergebnis der Konzernmutter stellt sich in diesem Jahr mit einen Ergebnis von
1.338.846,48 € als das zweitbeste Konzernergebnis seit Erstellung des Gesamtabschlusses dar, was aufgrund der Prognosen nicht unbedingt zu erwarten war.
Die Tendenz aus den letzten Jahren hat sich also nochmals fortgesetzt und führt,
unter Mithilfe der Töchter zu einem, wie oben erwähnt, sehr positiven Gesamtergebnis.
Die „Töchter“ nehmen im Konzern Stadt Erkelenz weiterhin eine wichtige Position
ein. Die GEEmbH & Co KG (kurz GEE), die sich ja, wie bereits im letzten Lagebericht angekündigt, in einer Konsolidierungsphase befindet, hat nur durch die Auflösung von Rückstellungen einen Gewinn erwirtschaftet, ohne diese Besonderheit wäre das Ergebnis relativ ausgeglichen gewesen. Aus dem Bereich der GEE fließt in
diesem Jahr ein Betrag von 305.471,00 € in das Gesamtergebnis. Nach Aussage der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidaudit GmbH, die den Jahresabschluss der GEE
prüft, ist die finanzielle Lage der Gesellschaft weiterhin als stabil einzustufen. Die für
das Oerather Mühlenfeld weiter vorgesehenen Flächen können voraussichtlich in
2017 erworben werden und dann der konkreten Planung unterzogen werden. Für
den Teilbereich liegen rund 600 Anträge auf Erwerb eines Baugrundstückes vor. Mit
Problemen bei der Vermarktung ist daher nicht zu rechnen. Auch der noch immer
niedrige Zinssatz spielt hier weiterhin eine entscheidende Rolle. Die Prognosen für
die GEE sind daher für die Jahre 2017 und folgende durchaus positiv. Dieser Einschätzung schließt sich die Örtliche Rechnungsprüfung aufgrund der gewonnenen
Erkenntnisse aus dem Jahresabschluss der GEE an.
Seite 12
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
Für den Abwasserbetrieb kann dagegen mit einem wiederum guten Ergebnis in 2016
aufgewartet werden und das bei weiterhin, auch landesweit gesehen, sehr günstigem Niveau der Gebührensätze. Die Niederschlagswassergebühren konnten in 2016
konstant bleiben und die Schmutzwassergebühren konnten sogar noch zum
01.01.2017 gesenkt werden. Er erweist sich weiter als der Fels in der Brandung mit
dauerhaft guten bis sehr guten Ergebnissen und auch entsprechenden Prognosen
für die nahe Zukunft. Liquiditätsrisiken sind lt. Prüfbericht nicht erkennbar, da sich die
Ein-Konten-Strategie (Konzernmutter und Abwasserbetrieb zum Ausgleich evtl. Liquiditätsengpässe) wiederum bezahlt gemacht hat. Die Kontinuität der Planungsund Ist-Daten wird auch durch die Prüfungsgesellschaft Dr. Paffen, Schreiber und
Partner mbB im Prüfungsbericht herausgestellt und die Qualität der Arbeit der Betriebsleitung herausgestellt.
Die weitere Tochter, die „Kultur GmbH“ hat im Jahr 2016 auch mit einem positiven
Jahresergebnis (68.823,31 €) abgeschlossen. Das Ergebnis resultiert aus den Auflösungen von Rückstellungen sowie der Erhöhung der Zuschüsse. Aufgrund der Aufgabenstellung wird die Kultur GmbH immer auf Zuschüsse der Konzernmutter angewiesen sein, trägt jedoch zum Konzernabschluss nur untergeordnet bei.
Den weiteren Prognosen der Konzernleitung bezüglich der Entwicklung der Töchter
kann auch in diesem Jahr beigepflichtet werden.
Die kaufmännisch vorsichtigen Planungen für den laufenden Haushalt 2017 sowie
den bereits im Entwurf vorliegenden Haushalt 2018 werden seitens der Örtlichen
Rechnungsprüfung weiterhin unterstützt. Zur Einschätzung des Lageberichts des
Verwaltungsvorstandes wird an dieser Stelle wiederum in die Prüfung des Jahresabschlusses der Konzernmutter Stadt Erkelenz verwiesen.
Die Gesamtsicht der Chancen und Risiken im Gesamtlagebericht 2016 in Bezug auf
die Töchter steht somit nicht im Gegensatz zu den Erkenntnissen der Örtlichen
Rechnungsprüfung.
Die Darstellung der Beurteilung der Gesamtlage mit ihren Chancen und Risiken sowie der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz ist aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung als Konzernabschlussprüfer plausibel und zutreffend.
. /
0
Unregelmäßigkeiten wurden nicht festgestellt.
Seite 13
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
(
12
/
(
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung des Gesamtabschlusses sind in § 116
Abs. 6 GO NRW geregelt. Danach ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen,
ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) vermittelt. Zudem erstreckt sich die Prüfung darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden
sind.
Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung wurde die Buchführung, der Gesamtabschluss, bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang
und Gesamtlagebericht, auf die Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden
gesetzlichen Vorschriften, die sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen geprüft.
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit Gegenstand der Gesamtabschlussprüfung, sofern sich aus diesen Vorschriften üblicherweise Auswirkungen auf den Gesamtabschluss oder den Gesamtlagebericht ergeben.
Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss
und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt
eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt.
Dabei wurde geprüft, ob die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Gesamtlagebericht die in
§ 116 Abs. 4 GO NRW geforderten Angaben zum Bürgermeister, zum Kämmerer
sowie den Ratsmitgliedern enthält.
Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Aufstellung von
Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, diese Unterlagen
und die darin gemachten Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung dahin
gehend zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Konzernrechnungslegung
beachtet worden sind.
Die Prüfung erstreckte sich neben den ständigen Schwerpunkten (s. 4.2) insbesondere auf die Ausweisunterschiede bei der Überleitung der Jahresabschlüsse in den
Konzernabschluss. Hierbei müssen die vielfältigen Unterschiede zwischen den
Rechnungslegungsvorschriften des HGB (insbesondere aufgrund der Reform in
2015) und dem NKF in Übereinstimmung gebracht werden, um eine stichtagsbezogene Gesamtschau des Konzerns abzubilden. Weiterhin wurde die Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen sowie der angewandten Bilanzierungs- und
Konsolidierungsgrundsätze geprüft.
Seite 14
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
(
2
/
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Gesamtabschlussprüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die „Leitlinien zur Berichterstattung bei
kommunalen Jahresabschlussprüfungen (IDR-L-300)“ und unter zu Hilfenahme der
Prüfsoftware AuditSolutions für Kommunale Prüfung der Fa. Audicon vorgenommen.
Demnach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten.
Der Gesamtlagebericht ist zudem dahingehend zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. In diesem Rahmen ist
die Vollständigkeit und – soweit es sich um prognostische Angaben handelt – die
Plausibilität der Angaben geprüft worden.
Die Prüfung umfasste weiterhin den Konsolidierungskreis, die Ordnungsmäßigkeit
der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse sowie die Konsolidierungsmaßnahmen.
Im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat sich die Örtliche Rechnungsprüfung zunächst ein Urteil über die wirtschaftliche und rechtliche Situation
des Konzerns Stadt Erkelenz gebildet. Der Prüfungsansatz hat zu folgenden
Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt:
•
•
•
•
die Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
der Summenabschluss einschließlich entsprechender Überleitungen und Anpassungen an die für den Gesamtabschluss maßgeblichen Bewertungsmethoden,
die Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung,
Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung) sowie
Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang, Gesamtlagebericht
und Kapitalflussrechnung.
Die gesetzlichen Vertreter des Konzerns Stadt Erkelenz haben die von der Örtlichen
Rechnungsprüfung erbetenen Auskünfte erteilt und Nachweise vorgelegt.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses wurde mit der Prüfsoftware AuditSolutions zur
Prüfung des NKF-Gesamtabschlusses (einschließlich Fragenkatalog) durchgeführt.
Als Arbeitsgrundlage dienten die Regelungen des NKF-Gesetzes hinsichtlich der
Aufstellung bzw. Prüfung des kommunalen Gesamtabschlusses. Sofern keine eigenen gesetzlichen Regelungen vorhanden waren, wurde auf die Regelungen des HGB
in der Fassung vom 25.05.2009 bzw. dessen Kommentierung in Bezug auf die Konzernrechnungslegung in der Privatwirtschaft zurückgegriffen.
Daneben wurde die Handreichung des Innenministers des Landes NRW zur Anwendung des NKF (7. Auflage, Oktober 2016, unter Berücksichtigung des 1. NKFSeite 15
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
Weiterentwicklungsgesetzes) sowie die Handlungsempfehlungen des Modellprojektes zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im NKF, Stand September 2009, verwendet.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses erfolgte (mit Unterbrechungen) im Zeitraum
18.07.2017 bis 20.10.2017.
Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet.
.
!
,
.
Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch verselbstständigten Aufgabenbereiche der Kommune, die im Wege der Vollkonsolidierung bzw. Equity-Methode in den Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO NRW
einbezogen werden müssen. Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist
die Festlegung, welche verselbstständigten Aufgabenbereiche (vAB) zusammen mit
der Kernverwaltung selbst eine Einheit („Konzern Kommune“) bilden. Betriebe, die für
die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune von untergeordneter Bedeutung sind, müssen nicht einbezogen werden.
In den vorausgehenden Gesamtabschlüssen ist der Konsolidierungskreis intensiv
geprüft worden. Es sind keine Tochterunternehmen oder weitere Beteiligungen dem
Konzern beigetreten. Der Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss 2016 der
Stadt Erkelenz besteht daher weiterhin aus:
1.
2.
3.
4.
Städtischer Abwasserbetrieb,
Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH,
Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbh & Co KG,
Kultur GmbH
und ist gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. §§ 300, 301 und 303 bis 305 und
§§ 307 bis 309 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu konsolidieren.
Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist nach den Feststellungen der Örtlichen Rechnungsprüfung ordnungsgemäß vorgenommen worden. Da zurzeit nicht die
Absicht besteht, eine weitere Tochter zu gründen oder abzustoßen, dürfte sich der
Konsolidierungskreis auch in naher Zukunft nicht ändern. Inwiefern die in 2017 geplante Gründung des Zweckverbandes Tagebaufolge(n)landschaft Auswirkungen auf
den Konsolidierungskreis hat, bleibt einer separaten Prüfung ja nach Gründungsjahr
vorbehalten.
Seite 16
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
.
3
0
,
4
Betrieb
Städtischer Abwasserbetrieb Erkelenz
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft GEE der Stadt Erkelenz mbH u.
Co. KG
Grundstücks-und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer Dr. Paffen, Schreiber &
Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG
FIDAUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erkelenz
FIDAUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erkelenz
Die Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden von Wirtschaftsprüfern in einer den §§ 316 ff. HGB
entsprechenden Weise geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die vorliegenden Prüfberichte werden nach Durchsicht seitens der
Örtlichen Prüfung aufgrund der bestehenden Qualifikationen der beauftragten Wirtschaftsprüfer als Grundlage für die Prüfung des Gesamtabschlusses ohne weitergehende Prüfungshandlungen übernommen.
Der Jahresabschluss 2016 (Haushalt der Stadt Erkelenz) wurde ebenfalls mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und wird voraussichtlich durch
den Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 20.12.2017 festgestellt. Dieser dient
ebenfalls als Grundlage der Gesamtabschlussprüfung.
.
0
Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO sind verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher Organisationsformen entsprechend den §§ 300, 301 und 303 bis 305 und
§§ 307 bis 309 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu konsolidieren.
Die Kapitalkonsolidierung nach § 301 HGB wurde im Gesamtabschluss im Einzelnen
dargestellt und erläutert.
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde von der durch die Gemeindeprüfungsanstalt
ausgesprochenen Empfehlung, wie im letzten Bericht zum Gesamtabschluss 2015
erläutert, den passiven Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung der Stadthalle mit
der allgemeinen Rücklage erfolgsneutral zu verrechnen, auf Veranlassung der Örtlichen Rechnungsprüfung aus Transparenzgründen und widersprüchlicher Regelungen im HGB abgesehen. Es erfolgt somit wieder der Ausweis eines passiven Unterschiedsbetrages aufgrund der Kapitalkonsolidierung der Kultur GmbH in der Bilanz.
Seite 17
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 303 HGB wurden bei der Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen eliminiert.
Das Ziel dieses Konsolidierungsschrittes ist es, dass die Stadt Erkelenz aus Konzernsicht keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sich selbst (Kernverwaltung und Betriebe) bilanziert. Hierdurch würde die Bilanz unnötig aufgebläht.
Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 304 HGB werden Zwischenergebnisse konsolidiert. Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 50 Abs. 1 u. 2 GemHVO abgesehen, da Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernbetrieben zu
üblichen Marktbedingungen vorgenommen wurden. Die Ermittlung der Wertansätze
würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und ist für die VSEF-Lage
von untergeordneter Bedeutung.
Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 305 HGB wurde die Aufwands- und Ertragskonsolidierung durchgeführt. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach § 305
HGB eliminiert die konzerninternen Aufwendungen und Erträge, die in den Einzelabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen enthalten sind.
Die Buchungen sind im Einzelnen aufgeführt.
Die aufgeführten Buchungen wurden anhand der vorgelegten Buchungsbelege geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen.
.(
Der Gesamtabschlussstichtag (31. Dezember 2016) entspricht dem Stichtag des
Jahresabschlusses des Mutterunternehmens (Stadt Erkelenz) und der einbezogenen
verselbstständigten Aufgabenbereiche. Keine der Töchter erstellt einen unterjährigen
Abschluss.
,
..
Der Gesamtabschluss wird manuell aus den Jahresabschlüssen der einbezogenen
verselbstständigten Aufgabenbereiche entwickelt. Die Gesamtabschlussbuchführung
wird durch die Kämmerei mit Hilfe von Microsoft Excel erledigt. Die Excel-Tabellen
wurden der Örtlichen Rechnungsprüfung zu Prüfzwecken zur Verfügung gestellt.
Das Fachamt sammelt während des Jahres die für die Konsolidierungsbuchungen
erforderlichen Belege der verselbstständigten Aufgabenbereiche. Diese Belege wurden stichprobenartig geprüft.
Seite 18
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
.5 3
0
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Gesamtabschlussbuchführung und die weiteren geprüften Unterlagen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden beachtet.
5
!
5
Gem. § 49 Abs. 1 GemHVO besteht der Gesamtabschluss aus
1. der Gesamtergebnisrechnung,
2. der Gesamtbilanz,
3. dem Gesamtanhang.
Der Gesamtabschluss und die dafür angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungsund Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2016 ist ordnungsgemäß aus den Zahlen
der Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche und den ergänzenden Nachweisen zu den Konsolidierungsmaßnahmen entwickelt worden.
Die Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden nach den
gesetzlichen Vorschriften von den beauftragten Wirtschaftsprüfern testiert. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 der Stadt Erkelenz
wurden durch die Örtliche Rechnungsprüfung geprüft. Mit Datum vom 20.10.2017
wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung ist die Überleitung und Weiterverarbeitung
der Daten aus den Jahresabschlüssen durch die Örtliche Rechnungsprüfung geprüft
worden. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Gesamtabschluss des Konzerns
Stadt Erkelenz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt.
5
Der Gesamtlagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften nach § 51 Abs. 1
GemHVO NRW. Er steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
über die Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. Die wesentlichen Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung werden vollständig und zutreffend dargestellt.
Seite 19
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
5
Gem. § 51 Abs. 2 GemHVO NRW sind zu den Posten der Gesamtbilanz und den
Positionen der Gesamtergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die
Wertansätze beurteilen können. Die Anwendung von zulässigen Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist im Einzelnen anzugeben.
Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen nach den Empfehlungen aus dem
Modellprojekt zum NKF-Gesamtabschluss wurde im Gesamtanhang zutreffend erläutert.
5(
-
Gem. § 51 Abs. 3 GemHVO ist dem Gesamtanhang eine Kapitalflussrechnung beizufügen. Der zugrunde liegende Deutsche Rechnungslegungsstandard (DRS) Nr. 2
wurde in 2014 erweitert zum DRS 21. Er wurde vom Bundesministerium der Justiz
gemäß § 342 Abs. 2 HGB in der dort beschriebenen Form als Empfehlung bekannt
gemacht. Durch die Anwendung des neuen Standards kann davon ausgegangen
werden, dass die GoB`s der Konzernrechnungslegung beachtet worden sind. Obwohl die GemHVO die Anwendung dieses Standards immer noch nicht verbindlich
vorschreibt wurde die Kapitalflussrechnung auch für die Konzernmutter hiernach erstellt, da die Töchter den neuen Standard anwenden müssen. Die Prüfung erfolgte
daher auch auf Grundlage des neuen Standards, auch wenn die GemHVO, in welcher noch der alte Standard Nr. 2 festgelegt ist, wie oben erwähnt, noch nicht angepasst wurde. Wann eine entsprechende Änderung erfolgt, ist nicht absehbar. Ähnlich
verhält es sich mit der Reform des HGB in 2015. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen für die zu prüfenden Töchter die geänderte Fassung für Abschlüsse ab
2016 anwenden, was dazu führt, das beim Gesamtabschluss wieder auf die für die
Kommunen weiterhin geltenden Regelungen abgestimmt werden muss.
Die Ableitung der Kapitalflussrechnung sowie die erforderlichen Angaben zum Zahlungsmittelbestand wurden geprüft.
Die Kapitalflussrechnung ist dem Gesamtanhang als Anlage 3 beigefügt. Sie stellt
zeitbezogen die Zahlungsströme der wirtschaftlichen Gesamtheit „Stadt Erkelenz“
dar, die zur Veränderung des Zahlungsmittelbestandes führen und gibt Auskunft darüber, wie die Kernverwaltung der Stadt zusammen mit ihren Betrieben, soweit diese
in den Gesamtabschluss einbezogen sind, die finanziellen Mittel erwirtschaftet.
Zahlungsströme zwischen der Stadt Erkelenz als Mutterunternehmen und den vollkonsolidierten Tochterunternehmen dürfen nicht enthalten sein (konzerninterne Beziehungen); es werden nur Zahlungsströme erfasst, die mit außerhalb des Gesamtabschlusses stehenden Dritten bestehen.
Der Cashflow aus laufender Verwaltungs-/ Geschäftstätigkeit stammt in erster Linie
aus der ertragswirksamen Tätigkeit der Kernverwaltung und der vollkonsolidierten
Tochterunternehmen. Es werden hier Zahlungen erfasst, die als Erträge oder Aufwendungen das Jahresergebnis beeinflussen und aus der allgemeinen Verwaltungs-/
Geschäftstätigkeit entstehen.
Seite 20
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
Für den Cashflow aus Investitionstätigkeit werden die Zahlungen für immaterielle
Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen erfasst.
Beim Cashflow aus Finanzierungstätigkeit werden Ansprüche Dritter aus bestehenden Finanzschulden aufgezeigt.
Der gemeindliche Gesamtabschluss soll mit einer Gesamtkapitalflussrechnung zusätzlich zur Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung seiner Aufgabe der Unterstützung der Steuerung besser gerecht werden.
Ab dem Aufstellungsjahr 2012 wurde die direkte Methode der Darstellung gewählt.
Diese wurde in den Folgejahren beibehalten und somit wird dem Grundsatz der Stetigkeit auch in diesem Bereich Rechnung getragen.
Die Kapitalflussrechnung 2016 entspricht dem neuen Standard und gibt ausreichend
Auskunft über die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Erwirtschaftung der finanziellen Mittel des Konzerns Stadt Erkelenz. Weitere Informationen, wie
z.B. die Erläuterung des Zahlungsmittelbestandes, sind direkt unter der Kapitalflussrechnung angegeben.
5.
Der vorliegende Gesamtabschluss 2016 gibt die Ergebnisse der Einzelabschlüsse
der konsolidierten Unternehmen sowie den Abschluss der Stadt Erkelenz unter Eliminierung der Leistungsbeziehungen untereinander zusammengefasst wieder.
Der vorliegende Gesamtabschluss macht deutlich, dass die verselbstständigten Aufgabenbereiche innerhalb des Konzerns Stadt Erkelenz zu einem positiven Gesamtergebnis gegenüber dem Kernhaushalt der Stadt geführt haben. Der vorliegende
Konzernabschluss entspricht in Gliederung und Bewertung den gesetzlichen Vorschriften.
6
55 !
55
6
,1
,1 !
,
,
,
Die Bilanz des Gesamtabschlusses 2016 weist sowohl auf der Aktivseite als auch auf
der Passivseite die Bilanzsumme i.H.v. 460.064.227,28 € aus. Die Einzelpositionen
der Gesamtbilanz werden wie folgt in der Gesamtbilanz zusammengefasst und im
Vergleich mit den Vorjahren 2014 und 2015 dargestellt.
Seite 21
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
Passiva
Eigenkapital
Sonderposten
für Zuwendungen
für Beiträge
für Gebührenausgleich
für sonstige Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
55
31.12.2014
31.12.2016
Differenz Vorjahr
421.740.032,72 €
-938.685,83
35.946.541,88 €
373.604,00
31.12.2015
in %
-0,22%
1,24%
430.814.344,48 €
30.229.750,91 €
422.678.718,55 €
35.572.937,88 €
2.209.555,16 €
2.029.051,27 €
2.377.652,68 €
348.601,41
15,78%
463.253.650,55 €
460.280.707,70 €
460.064.227,28 €
-216.480,42
-0,05%
193.324.639,42 €
194.260.189,63 €
31.12.2016
Differenz Vorjahr
195.938.517,77 €
1.678.328,14
111.907.905,54 €
36.370.689,01 €
1.979.519,39 €
225.212,24 €
54.006.414,41 €
56.441.724,23 €
110.955.086,80 €
34.626.110,60 €
1.850.568,93 €
227.645,03 €
56.372.244,04 €
53.035.328,11 €
112.994.562,45 €
32.890.976,88 €
1.732.540,53 €
230.126,98 €
56.988.344,33 €
50.143.458,97 €
2.039.475,65
-1.735.133,72
-118.028,40
2.481,95
616.100,29
-2.891.869,14
1,82%
-4,77%
-5,96%
1,10%
1,14%
-5,12%
8.997.546,31 €
8.953.534,56 €
9.145.699,37 €
192.164,81
2,14%
460.064.227,28 €
-216.480,42
-0,05%
einem
Gesamtergebnis
31.12.2014
31.12.2015
463.253.650,55 €
460.280.707,70 €
in %
0,87%
!
Die Gesamtergebnisrechnung
1.338.846,48 €.
schließt
mit
von
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtjahresfehlbetrag
Gesamtjahresüberschuss
(s.a. Entwicklungsdiagramm auf Seite 12)
Seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung werden zur Gesamtergebnisrechnung 2016
noch folgende Kennzahlen ergänzt:
55
Personalintensität
2014
2015
2016
20,69 %
22,86 %
24,48 %
Die Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den
ordentlichen Gesamtaufwendungen ausmachen. Der Orientierungswert liegt bei ca.
20 %.
Seite 22
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
55(
,
7
Sach- u. Dienstleistungsintensität
2014
2015
2016
17,00 %
17,20 %
17,29 %
Die Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich
der Konzern für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat.
Der Durchschnittswert bei den kreisangehörigen Kommunen liegt bei ca. 18 %.
55.
Kennzahlen zur Gesamtfinanzlage:
2014
2015
2016
Eigenkapitalquote I
41,73%
42,20%
42,59%
Eigenkapitalquote II
73,74%
73,83%
74,30%
Abschreibungsintensität
11,29%
11,61%
11,00%
Anlagendeckungsgrad I
44,87%
45,96%
46,46%
Anlagendeckungsgrad II
95,16%
95,13%
95,75%
Die Zahlungsströme vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 innerhalb des Konzerns Stadt
Erkelenz werden in der Kapitalflussrechnung (s. auch Punkt 6.4) dargestellt.
Seite 23
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
8 "
&
*
$
+
-
Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Gesamtabschluss 2016 und dem Gesamtlagebericht 2016 des Konzerns Stadt Erkelenz den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss 2016, bestehend aus der
Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang, nach § 116
Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 6 GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts in
der Zeit vom 18.07.2017 bis 20.10.2017 geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und
sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäftsund Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Konzerns Stadt Erkelenz berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die
Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung
-
der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche,
-
der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
-
der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden,
-
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie
-
eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des
Gesamtlageberichts.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Seite 24
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Regelungen der örtlichen Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die Haushaltswirtschaft des Konzerns Stadt Erkelenz beziehen.
Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz.
Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt
insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. In diesem Bericht werden die
Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Konzerns zutreffend dargestellt.“
Erkelenz, den 20. Oktober 2017
Lothar Jansen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich
den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7 GO
NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von
Ort und Tag zu unterzeichnen.
Erkelenz, den 20. Oktober 2017
Lothar Jansen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
Seite 25
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
9 *
$
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss 2016, bestehend aus der
Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang, nach § 116
Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 6 GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts in
der Zeit vom 18.07.2017 bis 20.10.2017 geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und
sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäftsund Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Konzerns Stadt Erkelenz berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die
Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung
-
der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche,
-
der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
-
der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden,
-
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie
-
eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des
Gesamtlageberichts.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Regelungen der örtlichen Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die Haushaltswirtschaft des Konzerns Stadt Erkelenz beziehen.
Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz.
Seite 26
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt
insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. In diesem Bericht werden die
Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Konzerns zutreffend dargestellt.“
Erkelenz, den 08. November 2017
H.-J. Paffen
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Seite 27
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016
: 2
*
Entwurf Gesamtabschluss 2016 mit folgenden Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Gesamtbilanz
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtanhang
Anlagen zum Gesamtanhang:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Gesamtanlagenspiegel
Gesamtverbindlichkeitenspiegel
Kapitalflussrechnung
Gesamtlagebericht
Gesamteigenkapitalspiegel
Beteiligungsbericht
Erläuterungen zum Gesamtabschluss:
Anlage 7
Anlage 8
Gesamtbilanz (Nachweis der Konsolidierung)
Gesamtergebnisrechnung (Nachweis der Konsolidierung)
Seite 28
Entwurf
Gesamtabschluss
der Stadt Erkelenz
zum 31. Dezember 2016
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN
ZUR AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES
I. AUFSTELLUNGSPFLICHT
1
II. BESTANDTEILE DES GESAMTABSCHLUSSES
1
III. KONSOLIDIERUNGSKREIS
1. Grundlagen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises
2. Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei der Stadt Erkelenz
2
4
IV.GRUNDFRAGEN DER AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES
1. Erstkonsolidierungsstichtag
2. Vereinheitlichung der in den Gesamtabschluss
einzubeziehenden Einzelabschlüsse
3. Konsolidierungsbuchungen
7
7
9
Anlage
Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht:
Gesamtbilanz
1
Gesamtergebnisrechnung
2
Anhang
3
Anlagen zum Anhang:
Gesamtanlagenspiegel (Anlage 1)
Gesamtverbindlichkeitenspiegel (Anlage 2)
Kapitalflussrechnung (Anlage 3)
Lagebericht
4
Gesamteigenkapitalspiegel
5
Beteiligungsbericht
6
Erläuterungen zum Gesamtabschluss:
Gesamtbilanz (Nachweis der Konsolidierung)
7
Gesamtergebnisrechnung
(Nachweis der Konsolidierung)
8
1
FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN
ZUR AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES
I. AUFSTELLUNGSPFLICHT
Nach § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Erkelenz einen Gesamtabschluss bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang
aufzustellen und diesen um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Gem. § 2 Abs. 1
NKFEG NRW besteht diese Verpflichtung erstmals zum 31.12.2010. Vorliegend
wird über den Gesamtabschluss zum 31.12.2016 berichtet.
In den Gesamtabschluss müssen alle verselbstständigten Aufgabenbereiche in
öffentlicher oder privatrechtlicher Form im Wege der Konsolidierung einbezogen
werden.
Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt Erkelenz, also einschließlich der Beteiligungsgesellschaften darzustellen und die politischen Gremien und die Verwaltungsführung in die
Lage zu versetzen, ein Urteil darüber abgeben zu können, ob die Stadt Erkelenz
insgesamt in der Lage ist, ihre Aufgaben zukünftig zu erfüllen.
II. BESTANDTEILE DES GESAMTABSCHLUSSES
Bestandteile des Gesamtabschlusses sind einschließlich der ergänzenden Teile:
-
Gesamtbilanz: Die Gesamtbilanz ist eine konsolidierte Darstellung des
Gesamtvermögens der Stadt Erkelenz unter Einbezug der Betriebe, die unter
der einheitlichen Leitung der Stadt Erkelenz stehen oder von dieser beherrscht
werden. Zur Vermeidung von Doppelerfassungen sind dabei Konsolidierungen
(Kapital und Schuldenkonsolidierung – so Forderungen und Verbindlichkeiten
zwischen den einzubeziehenden Aufgabenbereichen) vorzunehmen.
-
Gesamtergebnisrechnung: In der Gesamtergebnisrechnung erfolgt eine Zusammenfassung aller einzubeziehenden Betriebe bzw. Aufgabenbereiche. Dabei werden „konzerninterne“ Vorgänge herausgerechnet, um Doppelerfassungen zu vermeiden.
-
Gesamtanhang: Im Gesamtanhang erfolgt die Angabe und die Erläuterung der
in der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung angewendeten
2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Bestandteil des Gesamtanhangs ist
auch eine Gesamt-Kapitalflussrechnung.
-
Gesamtlagebericht: Der Gesamtlagebericht beinhaltet einen Überblick über
den Geschäftsverlauf (wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr und die Darstellung der Gesamtlage), die Angabe von bedeutenden Ereignissen nach dem
Abschlussstichtag und ein Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr.
-
Beteiligungsbericht: Die wirtschaftlichen und die nichtwirtschaftlichen Beteiligungen der Kommune werden im Beteiligungsbericht erläutert.
III. KONSOLIDIERUNGSKREIS
1. Grundlagen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises
Der Umfang des Konsolidierungskreises, also die im Wege der Kapitalkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform und der Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, ergibt sich aus § 50 GemHVO NRW.
Es sind die Kernverwaltung und sämtliche Betriebe in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form grundsätzlich zu erfassen (Vollständigkeitserklärung). Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts sind einzubeziehen, wenn diese
-
unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen oder
-
die Kommune auf sie eine beherrschende Kontrolle ausübt.
Verselbstständigte Aufgabenbereiche sind in den Gesamtabschluss einzubeziehen,
wenn sie für die Erfüllung der Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln, von Bedeutung sind. Dies ist gegeben bei:
1.
verselbstständigten Aufgabenbereichen, die mit der Kommune eine Rechtseinheit bilden bzw. rechtlich selbstständige Organisationseinheiten und Vermögensmassen mit Nennkapital sind, an denen die Kommunen eine Beteiligung
hält,
3
2.
Anstalten, die von der Kommune auf Grundlage der Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als AöR getragen werden,
3.
Zweckverbänden,
4.
rechtlich selbstständigen kommunalen Stiftungen,
5.
sonstigen rechtlich selbstständigen Aufgabenträgern, deren finanzielle Existenz
aufgrund rechtlicher Verpflichtung wesentlich durch die Kommune gesichert
wird.
Der Konsolidierungskreis bzw. der Kreis der in Betracht kommenden Betriebe besteht grundsätzlich aus drei Gruppen:
-
Im Wege der sog. Vollkonsolidierung (i.d.R. ab 50 % Anteil) werden solche Betriebe einbezogen, bei denen entweder eine „einheitliche Leitung“ der Stadt Erkelenz vorliegt (Indizien hierfür können z.B. die Bestimmung der Unternehmensziele, die Entscheidung über wesentliche geschäftliche Maßnahmen, die
Festlegung wesentlicher Grundsätze der Geschäftspolitik und die personelle
Besetzung wesentlicher Führungsstellen sein) oder bestimmte gesetzliche
Kontrollmöglichkeiten (z.B. Vorliegen der Mehrheit der Stimmrechte und des
Rechtes einen beherrschenden Einfluss auszuüben) gegeben sind.
-
Mittels der sog. Equity-Methode werden die Betriebe (i.d.R. ab 20 % Anteil),
bei denen ein maßgeblicher Einfluss der Stadt Erkelenz vorhanden ist (z.B.
Vertretensein im Vorstand oder Aufsichtsrat, Mitwirken an Unternehmensentscheidungen) einbezogen.
-
Alle anderen Betriebe bzw. Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten („at
cost“) in die Gesamtbilanz aufgenommen, so dass bei diesen Betrieben keine
Konsolidierung im Sinne der Regelungen zur Konzernrechnungslegung stattfindet.
Grundsätzlich ist für jeden einzelnen Betrieb zu prüfen, ob der Anteil an einem Betrieb aus Konzernsicht für die Gesamtbilanz wesentlich ist.
4
2. Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei der Stadt Erkelenz
a) Basis: Beteiligungsbericht
Auf Basis des Beteiligungsberichtes gem. § 117 GO NRW für 2016, des NKFAbschlusses für die Stadt Erkelenz auf den 31.12.2016 können folgende Aufgabenbereiche bzw. Unternehmen identifiziert werden, die für eine Konsolidierung in Frage kommen:
Bezeichnung
Rechtsform
Beteiligungsquote
maßgeblicher
Einfluss
Konsolidierungsmethode
Städtischer Abwasserbetrieb
eigenbetriebsähnlich
100 %
Ja
Vollkonsolidierung
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH
GmbH
(Komplementär)
100 %
Ja
Vollkonsolidierung
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH & Co. KG
KG
100 %
Ja
Vollkonsolidierung
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz
GmbH
100 %
Ja
Vollkonsolidierung
Kreiswerke Heinsberg
GmbH
GmbH
4,125 %
Nein
keine Konsolidierung
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH
GmbH
10 %
Nein
keine Konsolidierung
Gemeinnütziger Bauverein
eG Erkelenz
e.G.
geringfügig
Nein
keine Konsolidierung
b) Ausschluss aus dem Konsolidierungskreis
Zwei Betriebe werden nicht im Wege der Konsolidierung in den Gesamtabschluss
einbezogen. Dabei sind folgende Überlegungen maßgeblich:
(1) Kreiswerke Heinsberg:
-
Beteiligungsquote Stadt Erkelenz: 4,125 %,
-
Kreiswerke Heinsberg GmbH hält selber Beteiligungen,
5
-
Anteil an dem Betrieb für die Gesamtbilanz wesentlich?
o
Bilanzsumme 31.12.2016: 31,257 Mio. EUR – anteilig: 1,289 Mio. EUR,
-
einheitliche Leitung der Gemeinde: nein,
-
Kontrollmöglichkeit: nein (keine Stimmenmehrheit, nicht das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen),
-
maßgeblicher Einfluss?
o
Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied in der Gesellschafterversammlung
(insgesamt 17 Mitglieder) vertreten,
o
Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied im Aufsichtsrat (insgesamt 15 Mitglieder) vertreten,
o
Ergebnis: wegen geringer Beteiligungsquote und geringer Anzahl der
Stimmen im Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung kein maßgeblicher
Einfluss,
-
Gesamtergebnis: keine Konsolidierung – Einbezug mit den fortgeführten Anschaffungskosten (wie im städtischen Einzelabschluss),
(2) Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH:
-
Beteiligungsquote Stadt Erkelenz: 10,0 %,
-
Anteil an dem Betrieb für die Gesamtbilanz wesentlich?
o
Bilanzsumme 31.12.201: 3, Mio. EUR – anteilig: 0,3 Mio. EUR,
-
einheitliche Leitung der Gemeinde: nein,
-
Kontrollmöglichkeit: nein (keine Stimmenmehrheit, nicht das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen),
-
maßgeblicher Einfluss?
o
Stadt Erkelenz ist mit drei Mitgliedern in der Gesellschafterversammlung
(insgesamt 36 Mitglieder) vertreten,
6
o
Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied im Aufsichtsrat (insgesamt 15 Mitglieder) vertreten,
o
Ergebnis: wegen geringer Beteiligungsquote und geringer Anzahl der
Stimmen im Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung kein maßgeblicher
Einfluss,
-
Gesamtergebnis: keine Konsolidierung – Einbezug mit den fortgeführten Anschaffungskosten (wie im städtischen Einzelabschluss).
c)
Ausschluss wegen untergeordneter Bedeutung
Oben genannte verselbstständigte Aufgabenbereiche und Unternehmen in privatrechtlicher Form müssen in den Gesamtabschluss nicht im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden, sofern sie für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist im
Gesamtanhang zu erläutern.
Ob dies erfüllt ist, ist anhand von Kennziffern zu beurteilen. Das Gesetz sieht allerdings keine Schwellenwerte vor. Nach allgemeiner Auffassung sind Beteiligungen,
die bei den maßgeblichen Schwellenwerten die Grenze von 5 % überschreiten,
regelmäßig in den Konsolidierungskreis einzubeziehen. Andernfalls muss eine individuelle Entscheidung getroffen werden.
Konkret wurden für die vorgenannten Bereiche bzw. Beteiligungen ausgewählte
Kennziffern ermittelt und zum NKF-Abschluss der Stadt Erkelenz ins Verhältnis gesetzt. Abgestellt wurde auf die Bilanzsumme, das Anlagevermögen, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die Umsatzerlöse, die Abschreibungen, den Zinsaufwand und den Jahresüberschuss. Insofern ist sowohl die einzelne Beteiligung als
auch die Gesamtheit möglicherweise als von untergeordneter Bedeutung einzustufender Beteiligungen an Hand dieser Kennziffern zu beurteilen.
Der städtische Abwasserbetrieb ist zwingend in den Gesamtabschluss aufzunehmen. Bei den anderen drei genannten Beteiligungen sind einzeln betrachtet die
Schwellen von 5 % bei den maßgeblichen Kennziffern unterschritten. In der Summe
7
überschreiten die Kennziffern dagegen zum Teil die Grenze von 5 %. In Anbetracht
des bei diesen drei Gesellschaften auch vergleichsweise geringen Umfangs der
durchzuführenden Konsolidierungsarbeiten werden diese Beteiligungen im Wege
der Vollkonsolidierung in den Abschluss einbezogen.
d)
Ergebnis: Konsolidierungskreis
Zusammenfassend stellt sich der Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss
der Stadt Erkelenz somit wie folgt dar:
1. Städtischer Abwasserbetrieb,
2. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH,
3. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG,
4. Kultur GmbH der Stadt Erkelenz.
Die übrigen Beteiligungen werden unverändert zum Vorjahr mit den fortgeführten
Anschaffungskosten in den NKF-Gesamtabschluss aufgenommen.
IV. GRUNDFRAGEN DER AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES
1. Erstkonsolidierungsstichtag
Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den 1.1.2010, also den Beginn des Geschäftsjahres für den erstmals ein NKF-Gesamtabschluss aufgestellt wurde.
2. Vereinheitlichung der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einzelabschlüsse
a) Grundlagen
Der Grundsatz der Einheitlichkeit erfordert, dass die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse der Betriebe und der Stadt Erkelenz nach einheitlichen Bilanzierungsregeln erstellt sein müssen. Dies gilt hinsichtlich des Bilanzansatzes, der Bewertung, des Ausweises und des Bilanzierungsstichtages.
8
Die Einheitlichkeit des Bilanzierungsstichtages ist dadurch gewährleistet, dass alle
einbezogenen Betriebe auf den 31.12.2016 ihren Jahresabschluss erstellt haben.
b) Vereinfachungen
Aus Vereinfachungsgründen wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung auf Anpassungen der Bilanzansätze und Bewertungsmethoden der zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden verzichtet. Damit
wurde den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss gefolgt.
Insofern werden die gewählten Nutzungsdauern des Anlagevermögens, welche vor
erstmaliger Gesamtrechnung angeschafft wurden beibehalten. Dies betrifft insbesondere den städtischen Abwasserbetrieb und daneben auch die Kultur GmbH.
c) Ansatz und Bewertung
Hinsichtlich von Ansatz und Bewertung bestehen diverse Unterschiede zwischen
HGB und GO/GemHVO NRW. Insoweit muss eine Vereinheitlichung der einbezogenen Abschlüsse erfolgen.
Der einheitliche Ansatz bzw. die einheitliche Bewertung wird durch eine Anpassung
in der HB II sichergestellt.
d) Ausweis
Ausweisunterschiede müssen ebenfalls in der HB II durch Zugrundelegung des einheitlichen Positionsplans vermieden werden. Der Positionsplan ergibt sich aus dem
NKF-Abschluss der Stadt Erkelenz (§ 49 Abs. 3 GemHVO NRW).
9
3. Konsolidierungsbuchungen
a) Kapitalkonsolidierung
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Kürzung des aktivischen Beteiligungsbuchwertes aus dem Abschluss der Stadt Erkelenz mit dem Eigenkapital des jeweiligen
Betriebes bzw. Aufgabenbereichs.
Im Grundsatz ist bei der Erstkonsolidierung, also insbesondere bei der erstmaligen
Erstellung des Gesamtabschlusses, eine Neubewertung der Aktiva und Passiva der
vollkonsolidierten Betriebe vorzunehmen (sog. Neubewertungsmethode).
Entsprechend den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss ist
eine Beibehaltung der eigenkapitalspiegelbildorientierten Wertansätze der Sondervermögen aus der kommunalen Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum Zeitpunkt
der Erstkonsolidierung möglich. Somit kann auf die nachträgliche Ermittlung von
Zeitwerten für die den Sondervermögen zuzuordnenden Vermögensgegenstände
und Schulden im Rahmen der Erstkonsolidierung verzichtet werden.
Im Fall der Stadt Erkelenz betrifft dies insbesondere die Vermögenspositionen des
städtischen Abwasserbetriebes. Ein Verzicht auf die Ermittlung der Zeitwerte dieser
Vermögensgegenstände erscheint angemessen, da dies im Wesentlichen wohl nicht
zu von den handelsrechtlichen Buchwerten deutlich abweichenden Ergebnissen führen dürfte. Insbesondere ist zu bedenken, dass wesentliche Posten der Position
„Abwasserreinigungsanlagen“ noch vergleichsweise jung sind, so dass der handelsrechtliche Buchwert im Wesentlichen dem Zeitwert entsprechen dürfte. Abweichungen dürften sich nur bei älteren Kanalanlagen ergeben, die in der Einzelbilanz des
Abwasserbetriebes ganz oder im Wesentlichen abgeschrieben sind.
10
Aus der Erstkonsolidierung zum 1. Januar 2010 ergeben sich folgende Werte:
Tochterunternehmen
Nominal-/
Stammkapital
EUR
Kultur GmbH
Abwasserbetrieb
GEE GmbH
GEE KG
Tochterunternehmen
Eigenkapital der Tochtergesellschaften zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
allgemeine
SonderAusgleichsBilanzRücklage
rücklagen
rücklage
gewinn /verlust
EUR
EUR
EUR
EUR
25.000,00
5.200.000,00
25.564,59
818.067,01
648.161,17
5.028.112,75
0,00
2.002.461,33
20.873,83
10.300.152,60
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
179,90
0,00
69,24
-14.889,78
694.214,90
20.528.265,35
25.633,83
2.805.638,56
6.068.631,60
7.678.735,25
10.321.026,43
0,00
-14.640,64
24.053.752,64
Anteil
der Stadt
Erkelenz
%
Kultur GmbH
Abwasserbetrieb
GEE GmbH
GEE KG
EUR
Eigenkapital
anteiliges
Eigenkapital
EUR
100%
100%
100%
100%
Buchwert
bei der Stadt
Erkelenz
EUR
Unterschiedsbetrag
EUR
Unterschiedsbetrag
mit
Passiver
allgemeiner RL
Unterschiedsverrechnete
betrag aus
Ausschüttung
Kapitalvorkonzernl.
konsolidierung
Gewinne
EUR
EUR
694.214,90
20.528.265,35
25.633,83
2.805.638,56
177.144,00
37.421.530,74
26.140,00
2.845.000,00
517.070,90
-16.893.265,39
-506,17
-39.361,44
0,00
16.893.265,39
506,17
39.361,44
517.070,90
0,00
0,00
0,00
24.053.752,64
40.469.814,74
-16.416.062,10
16.933.133,00
517.070,90
Hierzu folgende Erläuterungen:
x
Kultur GmbH: Bei Gründung der Kultur GmbH hat die Stadt Erkelenz die
Stadthalle als Sacheinlage eingebracht. Der Beteiligungsbuchwert setzt sich
aus der Bareinlage (TEUR 25) und dem Buchwert der Stadthalle bei der
Stadt Erkelenz zusammen. Im Eigenkapital der Kultur GmbH ist die Stadthalle mit ihrem Verkehrswert bewertet. Der daraus resultierende passive Unterschiedsbetrag resultiert aus einer vorkonzernlichen Einbringung und muss
im Rahmen der Kapitalkonsolidierung nicht eliminiert werden. Der Ausweis
erfolgte bis zum 31. Dezember 2014 im Eigenkapital gesondert als passiver
Unterschiedsbetrag. Auf Empfehlung der GPA NRW wurde der passive Unterschiedsbetrag zum 31. Dezember 2015 ergebnisneutral mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Aufgrund eines Hinweises des städtischen Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2015 wird
diese Verrechnung im Gesamtabschluss 2016 wieder zurück genommen
und der passive Unterschiedsbetrag wieder gesondert im Eigenkapital ausgewiesen.
11
x
Abwasserbetrieb: Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus der Ausschüttung thesaurierter, vorkonzernlicher Gewinne. Da diese Ausschüttung von
der Stadt Erkelenz ergebniswirksam vereinnahmt wurde, erfolgt eine Verrechnung des Unterschiedsbetrags mit dem Gewinnvortrag im Gesamtabschluss. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend der Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen eine teilweise
Umgliederung der im Einzelabschluss des Abwasserbetriebs bislang nicht
aufgelösten zweckgebundenen Rücklagen, welche aus Zuschüssen gespeist
wurden, in einen Sonderposten notwendig ist. Der Sonderposten machte
zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (1.1.2010) einen Betrag i.H.v.
EUR 16.680.408,00 aus. In den Folgejahren wird dieser Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Diese Umgliederung in den Sonderposten erfolgte
nachträglich im Abschluss zum 31.12.2012.
x
GEE KG: Das Kommanditkapital beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag
EUR 818.067,01. Die allgemeine Rücklage der GEE KG resultiert aus in den
Vorjahren thesaurierten Gewinnen. Insoweit erfolgt eine Verrechnung des
Unterschiedsbetrages mit dem Gewinnvortrag im Gesamtabschluss.
b) Schuldenkonsolidierung
Die Schuldenkonsolidierung dient der zutreffenden Darstellung der Gesamtvermögenslage, da interne Schuldbeziehungen im Konzern Verpflichtungen gegenüber
sich selbst darstellen, die nach den Ansatzgrundsätzen in der Gesamtbilanz nicht
berücksichtigt werden dürfen. Die Gesamtbilanz würde durch Sachverhalte aufgebläht, die im Verhältnis zwischen Gesamtkonzern und Dritten nicht existieren. Die
Vermögenslage würde somit ohne Schuldenkonsolidierung aus Sicht des Konzerns
falsch dargestellt.
Es sind somit alle Bilanzposten herauszurechnen („wegzulassen“), durch die
Schuldverhältnisse zwischen den einbezogenen Organisationen abgebildet werden.
Darüber hinaus sind zusätzlich die Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 47 GemHVO NRW) auf eliminierungspflichtige
Sachverhalte zu untersuchen.
Hinsichtlich der Schuldenkonsolidierung ergeben sich folgende Werte:
privatrechtl.
Ford. geg.
Beteiligungen
Konzerngläubiger
Konto
Konzern
schuldner
Konto
GEE GmbH
1360
GEE KG
2020
1)
Stadt Erkelenz
196100
Kultur GmbH
949
2)
Stadt Erkelenz
175100
Abwasserbetrieb
1360-1370
3)
1)
2)
3)
Verrechnungskonten GEE GmbH/GEE KG
SoPo Zuschüsse für Investitionen
Verrechnungskonto Abwasserbetrieb/Stadt Erkelenz
Sonderposten
Zuwendungen
31.686,46
Verbindlichk.
gegen
Beteiligungen
Konzernschuldner
Verbindlichk.
aus Transferleistungen
sonstige
Verbindlk.
31.686,46
1.819.196,74
1.819.196,74
2.481.273,46
31.686,46
Erläuterungen:
Konzerngläubiger
privatrechtl.
Ford. geg.
aktiver
SonderVerm.
RAP
2.481.273,46
2.481.273,46
1.819.196,74
1.819.196,74
31.686,46
2.481.273,46
0,00
13
c) Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Entsprechend der Einheitstheorie sind Lieferungen und Leistungen zwischen den in
den Gesamtabschluss einbezogenen Organisationen konzerninterne Transaktionen.
D.h. die aus den Lieferungen und Leistungen entstandenen Gewinne und Verluste
sind im Gesamtabschluss zu eliminieren. Voraussetzung ist, dass sich die Lieferung
bzw. Leistung am Stichtag des Gesamtabschlusses noch im Bestand einer in den
Gesamtabschluss einzubeziehenden Organisation befindet. Dieser Vermögensgegenstand ist dann aus Konzernsicht mit den (Konzern-) Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Gesamtbilanz anzusetzen.
Soweit dabei nur jeweils einer der beiden betroffenen Teilbereiche der Umsatzsteuer erliegt bzw. vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird aus Vereinfachungsgründen nur
der Nettobetrag herauskonsolidiert.
Insoweit ergeben sich folgende Beträge:
Erläuterungen zur GuV-Konsolidierung
1. Innenumsatzerlöskonsolidierung
Ertrag
Konto
Aufwand
Konto
5100
öffentl.-rechtl.
Leistungsentgelte
privatrechtliche
Leistungsentgelte
Kostenerstattungen
u. Kostenumlagen
Aufwendungen
für Sach- und
Dienstleistungen
Personalaufwand
Sonstige ordentl.
Aufwendungen
Stadt
446100
GEE KG
1)
-578,53
113,05
Stadt
446100
Abwasserbetrieb 522207, 307, 407
2)
-35.954,80
35.954,80
Stadt
448500
Abwasserbetrieb 501107, 207, 907, 545207
3)
Stadt
432100
Abwasserbetrieb 524907
4)
-1.229,00
1.229,00
Stadt
432100
Kultur GmbH
4380
4)
-128,50
128,50
Stadt
431100
Kultur GmbH
4909
5)
-220,00
Abwasserbetrieb 432107, 207, 307
Stadt
524100, 527940
6)
-1.733.388,19
Abwasserbetrieb aus 8000/8001
Kultur GmbH
aus 4270
7)
-2.566,89
Kultur GmbH
Stadt
542200
8)
-11.511,88
2700, 8114
-1.220.170,60
Aufrechnungsdifferenz
465,48
1.122.008,64
98.161,96
70,00
150,00
1.733.388,19
2.566,89
11.511,88
Kultur GmbH
8114
Stadt
527900
9)
-9.100,00
9.100,00
Kultur GmbH
8403,8409
Stadt
526100
10)
-1.729,81
1.729,81
Kultur GmbH
2700, 8409, 8411
Stadt
549300
10)
-2.264,24
-1.737.532,58
Sonstige ordentl.
Erträge
-61.139,26
2.264,24
-1.220.170,60
1.780.285,85
1.122.008,64
115.932,47
0,00
615,48
2. Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge
Steuern + ähnl.
Abgaben
Konto
Sonstige ordentliche Erträge
Finanzerträge
Zuwendungen und
allgemeine Umlage
Sonstige ordentl.
Aufwendungen
Ertrag
Konto
Aufwand
Stadt
461500
Abwasserbetrieb 551717
11)
Stadt
401200
Kultur GmbH
12)
-10.267,57
10.267,57
21.297,00
2375
Abschreibungen
Transferaufwendungen
-3.835,35
3.835,35
Stadt
401300
GEE KG
7610
13)
-21.297,00
Stadt
401100, 401200
GEE KG
6358
12)
-5.756,00
Kultur GmbH
2502
Stadt
531700
14)
-135.000,00
Kultur GmbH
2705
Stadt
531710
14)
-197.000,00
Kultur GmbH
8000
Stadt
574100
15)
-72.767,87
GEE KG
7110
Stadt
551710
16)
GEE GmbH
4830
GEE KG
6824
17)
-2.556,45
2.556,45
GEE GmbH
4836
GEE KG
6823
18)
-5.829,93
5.829,93
5.756,00
135.000,00
197.000,00
72.767,87
-250,00
-37.320,57
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
-8.386,38
-4.085,35
250,00
-404.767,87
45.706,95
72.767,87
332.000,00
4.085,35
3. Konsolidierung von Zinsaufw e ndungen und -e rträgen s ow ie de r Be te iligungse rträge und der Vorabaus schüttung
Ertrag
Konto
Aufw and
Konto
Finanzerträge
Zinsen und ähnliche
Aufw endungen
erfolgsw irksame
Konsolidierung
Stadt
465100
Abw asser
19)
-2.364.170,80
Stadt
465100
GEE GmbH
20)
-2.600,00
-2.600,00
Stadt
465100
GEE KG
20)
-100.000,00
-100.000,00
-2.466.770,80
-2.364.170,80
0,00
-2.466.770,80
Zuw endungen und Sonderposten für
allgemeine Umlagen
Zuw endungen
erfolgsw irksame
Konsolidierung
4. Auflösung um ge gliederte SoPo Abw as se rbe trie b
Ertrag
Konto
Abw asser
840
21)
539.613,00
-539.613,00
539.613,00
Abw asser
930
22)
-131.019,50
131.019,50
-131.019,50
Abw asser
931
22)
-88.278,46
88.278,46
-88.278,46
320.315,04
-320.315,04
320.315,04
Erläuterungen:
1)
Leistungen Baubetriebshof für GEE
12)
Grundsteuer A, Grundsteuer B
2)
Leistungen Baubetriebshof für Abw asserbetrieb
13)
Gew erbesteuer
3)
Erstattung Personalkosten/Verw altungskostenpauschale
14)
Zuschuss der Stadt Erkelenz für die Kulturarbeit u.a.
4)
Abfallgebühren
15)
Auf lösung SoPo (Zuschuss der Stadt)
5)
Verw altungsgebühren
16)
Zinsen für Liquiditätsdarlehen
6)
Kostenanteile Straßenentw ässerung/Schmutz- und Niederschlagsw assergebühren
17)
Erstattung Haf tungsentschädigung gemäß Gesellschaftsvertrag
7)
Schmutz- und Niederschlagsw assergebühren
18)
Erstattung Aufw andsentschädigung gemäß Gesellschaftsvertrag
8)
Mieten f ür städtische Veranstaltungen in der Stadthalle
19)
Ausschüttung Jahresüberschuss des Vorjahres Abw asserbetrieb an Stadt
9)
Anteilige Nutzungsentgelte für Meisterkonzerte in der Stadthalle
20)
Ausschüttung GEE GmbH bzw . GEE KG Jahresüberschuss bzw . Gew innanteil des Vorjahres
10)
Technik- und Bew irtungskosten u. a. für städtische Veranstaltungen in der Stadthalle
21)
SoPo aus Erstkonsolidierung Abw asserbetrieb
11)
Zinsen Verrechnungskonto Stadt-Abw asserbetrieb
22)
Auf lösung SoPo Abw asserbetrieb (statt 20 Jahre - > 50 Jahre)
16
d) Verbleibende Positionen im Bereich Beteiligungen nach Konsolidierung
Nach Konsolidierung der einzubeziehenden Unternehmen verbleiben in den maßgeblichen Positionen noch folgende Posten:
31.12.2016
EUR
Beteiligungen
Kreiswerke Heinsberg
WfG Heinsberg
965.193,31
25.600,00
990.793,31
Wertpapiere des Anlagevermögens
Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz
(BBesG) und dem Versorgungsfondsgesetz (EFoG)
401.690,26
401.690,26
Sonstige Ausleihungen
Stille Beteiligung NVV
gemeinnütziger Bauverein
46.016.269,00
3.067,76
46.019.336,76
Gesamtabschluss
und
Gesamtlagebericht
Anlage 1
Gesamtbilanz der
Stadt Erkelenz
zum 31.12.2016
AKTIVA
Bilanzpositionen
1.
ANLAGEVERMÖGEN
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1
Grünflächen
1.2.1.2
Ackerland
1.2.1.3
Wald, Forsten
1.2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1
Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2
Grundstücke mit Schulen
1.2.2.3
Grundstücke mit Wohnbauten
1.2.2.4
Grundstücke mit sonst. Dienst-, Geschäfts- u. and. Betriebsgebäude
1.2.3
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2
Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel
1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
1.2.3.2.3 Entwässer- u. Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4
Bauten auf fremden Grund u. Boden, die nicht zu Nr. 2 u. 3 gehören
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
(Summe Sachanlagen)
1.3 Finanzanlagen
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.3
Übrige Beteiligungen
1.3.4
Sondervermögen
1.3.5
Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.6
Ausleihungen
1.3.6.1
an verbundene Unternehmen
1.3.6.2
an Beteiligungen
1.3.6.3
an Sondervermögen
1.3.6.4
Sonstige Ausleihungen
(Summe Finanzanlagen)
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
2.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1
Forderungen
2.2.1.1
Öffentlich-rechtl. Forderungen und Ford. aus Transferleistungen
2.2.1.1.1 Gebühren
2.2.1.1.2 Beiträge
2.2.1.1.3 Steuern
2.2.1.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.2.1.2
Privatrechtliche Forderungen
2.2.1.2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2.1.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.2.2
Sonstige Vermögensgegenstände
(Summe Forderungen und sonstige VG)
Liquide Mittel
SUMME UMLAUFVERMÖGEN
3.
Vorjahr
EUR
91.653,58
61.038,13
57.541.299,81
1.394.237,63
532.734,11
3.081.177,53
55.310.179,93
1.399.389,63
546.040,87
3.142.686,97
7.905.632,34
59.574.483,22
3.280.535,74
47.573.654,52
8.067.705,77
60.914.110,06
2.076.670,93
48.607.262,63
27.474.892,48
27.161.745,49
779.826,88
770.643,18
0,00
0,00
80.301.288,28 83.187.244,96
74.874.692,66 72.451.521,72
1.035,75
1.441,50
896.131,32
938.172,20
45.365,80
45.365,80
2.368.377,39
2.072.384,21
4.601.988,70
4.346.971,86
2.009.204,65
4.333.806,21
374.236.558,81 375.373.343,92
0,00
990.793,31
0,00
401.690,26
0,00
990.793,31
0,00
234.206,43
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
47.411.820,33
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
47.244.336,50
421.740.032,72 422.678.718,55
Bilanzpositionen
1.
EIGENKAPITAL
1.0
1.1
Gezeichnetes Kapital
Allgemeine Rücklage
davon Deckungsrücklage
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Gesamtjahresergebnis
passiver UB aus Kapitalkonsolidierung
(SUMME EIGENKAPITAL)
1.2
1.3
1.4
1.5
2.
SONDERPOSTEN
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten für Zuwendungen
Sonderposten für Beiträge
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
(SUMME SONDERPOSTEN)
3.
RÜCKSTELLUNGEN
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
(SUMME RÜCKSTELLUNGEN)
4.
VERBINDLICHKEITEN
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.3
4.4
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
von Kreditinstituten
von Sonstigen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlung
(SUMME VERBINDLICHKEITEN)
4.5
4.6
4.7
4.8
UMLAUFVERMÖGEN
2.1 Vorräte
2.1.1
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.1.2
Geleistete Anzahlungen
2.1.3
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
2.1.4
fertige Erzeugnisse und Waren
Geleistete Anzahlungen
(Zwischensumme)
2.4
PASSIVA
Haushaltsjahr
EUR
AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
SUMME AKTIVA
5.
20.621,32
0,00
7.524.960,63
2.119.161,77
0,00
9.664.743,72
23.740,34
0,00
4.896.745,79
1.639.030,64
0,00
6.559.516,77
885.441,45
336.587,12
6.846.709,11
1.536.184,34
2.609.954,85
848.243,09
344.150,05
8.719.107,54
1.514.303,42
2.869.210,60
1.763.132,37
1.010.385,61
2.385.861,25
17.374.256,10
285.506,39
1.000.000,00
2.106.520,34
17.687.041,43
8.907.542,06
11.326.379,68
35.946.541,88
35.572.937,88
2.377.652,68
2.029.051,27
460.064.227,28 460.280.707,70
PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
SUMME PASSIVA
Haushaltsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
0,00
0,00
181.884.302,90 181.911.601,86
0,00
0,00
1.645.015,72
1.635.063,53
10.553.281,77 10.473.819,41
1.338.846,48
239.704,83
517.070,90
0,00
195.938.517,77 194.260.189,63
112.994.562,45 110.955.086,80
32.890.976,88 34.626.110,60
1.732.540,53
1.850.568,93
230.126,98
227.645,03
147.848.206,84 147.659.411,36
41.962.387,00
0,00
4.161.455,62
0,00
10.864.501,71
56.988.344,33
40.098.131,00
0,00
4.537.636,72
0,00
11.736.476,32
56.372.244,04
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.427.739,94
39.808.391,78
1.600.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.425.343,26
45.955.656,85
1.000.000,00
0,00
0,00
2.456.644,22
567.897,37
278.122,91
2.004.662,75
50.143.458,97
0,00
2.027.832,82
543.064,78
245.714,11
837.716,29
53.035.328,11
9.145.699,37
8.953.534,56
460.064.227,28 460.280.707,70
Anlage 2
Gesamtergebnisrechnung
der Stadt Erkelenz
für den Zeitraum vom
1.1.2016 bis 31.12.2016
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Haushaltsjahres
EUR
Vorjahr
EUR
1.
+ Steuern und ähnliche Abgaben
51.463.575,74
49.700.568,43
2.
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
18.509.201,32
18.088.117,12
3.
+ Sonstige Transfererträge
1.005.318,96
381.884,15
4.
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
16.358.641,91
16.076.076,78
5.
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
2.782.165,84
3.643.922,25
6.
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
7.988.089,07
3.878.604,19
7.
+ Sonstige ordentliche Erträge
6.607.693,26
5.839.920,23
8.
+ Aktivierte Eigenleistungen
669.071,03
627.171,91
9.
+/- Bestandsveränderungen
- 2.065.974,42
- 2.661.891,93
10. = Ordentliche Gesamterträge
103.317.782,71
95.574.373,13
11. - Personalaufwendungen
- 22.399.847,75
- 22.156.174,88
- 3.124.290,90
- 3.069.483,99
13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
- 18.022.563,31
- 16.668.023,78
14. - Bilanzielle Abschreibungen
- 11.467.690,32
- 11.255.577,91
15. - Transferaufwendungen
- 41.824.217,74
- 37.667.664,48 *
- 7.414.460,44
- 6.106.181,44 *
12. - Versorgungsaufwendungen
16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen
17. = Ordentliche Gesamtaufwendungen
- 104.253.070,46
- 96.923.106,48
18. = Ordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 10 u. 17)
- 935.287,75
- 1.348.733,35
19. + Finanzerträge
3.988.701,94
3.655.575,23
- 1.714.567,71
- 2.067.137,05
21. = Gesamtfinanzergebnis (Zeilen 19 u. 20)
2.274.134,23
1.588.438,18
22. = Gesamtergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeilen 18 u. 21)
1.338.846,48
239.704,83
23. + Außerordentliche Erträge
0,00
0,00
24. - Außerordentliche Aufwendungen
0,00
0,00
25. = Außerordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 23 u. 24)
0,00
0,00
1.338.846,48
239.704,83
0,00
0,00
1.338.846,48
239.704,83
20. - Finanzaufwendungen
26. = Gesamtjahresergebnis (Zeilen 22 und 25)
27. - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
28. = Gesamtbilanzgewinn
*
Siehe Erläuterungen zu den Nrn. 13. + 14. zur Gesamtergebnisrechnung
Nachrichtlich:
Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
29.
Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
275.900,62
63.537,84
30.
Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen
385.272,86
81.094,26
31. =
Verrechnungssaldo (Zeilen 29 und 30)
-109.372,24
-17.556,42
Anlage 3
1
Stadt Erkelenz
Gesamtanhang
für das Haushaltsjahr 2016
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss
Die Stadt Erkelenz hat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) einen Einzelabschluss und als Mutterunternehmen einen Gesamtabschluss aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) anzuwenden waren, wurden diese berücksichtigt. Das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKF WG)
wurde beachtet.
Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses der Stadt Erkelenz ist nach § 116 Abs. 1 GO NRW der
31.12.2016.
Die Ausweiswahlrechte wurden weitgehend zugunsten des Gesamtanhangs ausgeübt.
II. Angaben zum Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis besteht neben der Stadt Erkelenz aus vier voll zu konsolidierenden verbundenen
Unternehmen:
1. Städtischer Abwasserbetrieb Erkelenz, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%)
2. Kultur GmbH der Stadt Erkelenz, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%)
3. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH, Erkelenz (Anteil am Kapital:
100%)
4. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG, Erkelenz (Anteil am
Kapital: 100%)
Aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wurden nachstehende Unternehmen nicht als zu konsolidierende Unternehmen in den Gesamtabschluss einbezogen, sondern mit den fortgeführten Anschaffungskosten berücksichtigt:
1. Kreiswerke Heinsberg GmbH (Anteil am Kapital: 4,125%)
2. Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (Anteil am Kapital: 10%)
3. Gemeinnütziger Bauverein eG Erkelenz (Anteil am Kapital: geringfügig)
Bei der Becker-von-Berg-Stiftung handelt es sich um eine rechtlich unselbständige Stiftung mit fehlender
Verfügungsmöglichkeit der Stadt Erkelenz. Ein Beteiligungsbuchwert an dieser Stiftung besteht nicht. Den
einzelnen Vermögensgegenständen steht in gleicher Höhe ein Sonstiger Sonderposten auf der Passivseite
gegenüber.
Hinsichtlich der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung (Fehlende Verfügungsmöglichkeit der Stadt Erkelenz
über dieses Vermögen) wird auf die Erläuterungen zum Punkt 2 der Aktivseite verwiesen.
Anlage 3
2
III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden
Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den 1.1.2010. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung auf Anpassungen der Bilanzansätze und Bewertungsmethoden der zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden verzichtet. Damit wird der Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss gefolgt. Die bei diesen Betrieben angesetzten Nutzungsdauern stimmen im Wesentlichen mit den Bilanzierungsvorschriften der Stadt Erkelenz überein.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Kürzung des aktivischen Beteiligungsbuchwertes aus dem Abschluss der Stadt Erkelenz mit dem Eigenkapital des jeweiligen Betriebes bzw. Aufgabenbereichs. Bei der
Kapitalkonsolidierung wurde die Buchwertmethode angewandt. Entsprechend den Empfehlungen aus dem
Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss ist eine Beibehaltung der eigenkapitalspiegelbildorientierten Wertansätze der Sondervermögen aus der kommunalen Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum Zeitpunkt der
Erstkonsolidierung möglich. Somit kann auf die nachträgliche Ermittlung von Zeitwerten für die den Sondervermögen zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen der Erstkonsolidierung
verzichtet werden.
Die aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden passiven Unterschiedsbeträge werden auf der Passivseite als gesonderter Posten des Eigenkapitals ausgewiesen. Aktivische Unterschiedsbeträge werden im
Eigenkapital mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
Entsprechend der Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen erfolgte eine Umgliederung der im Einzelabschluss des Abwasserbetriebs bislang nicht aufgelösten zweckgebundenen Rücklagen, welche aus Zuschüssen gespeist wurden, in einen Sonderposten. Der Sonderposten machte zum
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (1.1.2010) einen Betrag i.H.v. TEUR 16.680 aus. In den Folgejahren wird
dieser Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Diese Umgliederung in den Sonderposten erfolgte nachträglich im Abschluss zum
31.12.2012; der aktive Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung des Abwasserbetriebs wurde dementsprechend korrigiert. Die kompletten Ertrags- und Baukostenzuschüsse des Abwasserbetriebes werden
ab 2012 mit einem einheitlichen Prozentsatz von 2% aufgelöst (vorher teilweise 5%). Sich daraus ergebende Abweichungen zum Einzelabschluss des Abwasserbetriebes werden im Rahmen der Konsolidierung
erfolgswirksam erfasst.
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 303 Abs. 1 HGB durch
Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben.
Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO abgesehen, da Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernbetrieben zu üblichen Marktbedingungen vorgenommen
wurden. Die Ermittlung der Wertansätze erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand und ist für die
VSEF-Lage von untergeordneter Bedeutung.
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 305 Abs. 1
HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen.
Anlage 3
3
IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Betriebe wurden für den Gesamtabschluss entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich einheitlich nach den bei der Stadt Erkelenz geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.
Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden.
Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag
bereits vorlagen, wurden aufgenommen.
Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten des Kernbereichs der Stadt
Erkelenz sind mit den fortgeführten Bilanzansätzen der NKF-Eröffnungsbilanz angesetzt. In der NKFEröffnungsbilanz wurden grundsätzlich Wiederbeschaffungszeitwerte angesetzt, welche für die künftigen
Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gelten. In den übrigen einbezogenen Bereichen
wurden die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten mit den handelsrechtlichen Werten angesetzt.
Es ergeben sich insbesondere folgende Bewertungsgrundsätze:
1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden.
2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die
privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert abzüglich ggf. erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt.
4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des
bezuschussten Vermögensgegenstandes.
6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet.
7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus dem als Anlage
2 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Anlage 3
4
V. Erläuterungen zur Gesamtbilanz
Aktivseite
1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das Haushaltsjahr 2016, welcher diesem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. Die Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an den
Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz. Grundlage hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet.
Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.12.2016 insgesamt T€ 2.009. Nachfolgend werden
die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt:
E12010026
Straßenerneuerung Brückstr.
T€ 140
E12010046
Baugebiet Schulring
T€ 106
E12017002
Venrath, St. Valentin (Himmelspfad)
T€ 135
S08010001
Sportanlagen Borschemich (neu)
T€ 306
S13010011
Revitalisierung Stadtpark
T€ 213
A11020024
Kanalverlängerung Gewerbestr. Süd
T€ 171
A11020076
Hochwasserrückhaltebecken Beeckbach
T€ 124
A11020090
Kanalbau Erkelenz, Am Flachsfeld
T€ 108
Vom Wahlrecht gem. § 35 Abs. 2 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den
Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, im laufenden Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand verbucht.
2. Die Übrigen Beteiligungen bestehen aus:
-
Gesellschafteranteil von 4,125 % an den Kreiswerken Heinsberg:
Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung
i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung
nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist (§ 116 GO), wird die Beteiligung gem. § 55
Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt (965 T€).
-
Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG):
Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der
Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg mbH eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der Gesellschafteranteil von
T€ 26 in die Bilanz eingestellt.
Anlage 3
5
-
Walter und Elfriede Meyer-Stiftung:
Die Walter und Elfriede Meyer-Stiftung stellt eine ausgegliederte Vermögensmasse der Stadt
Erkelenz dar (T€ 1.645). Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, dass die Stadt Stiftungsvermögen
für ihre Zwecke in Anspruch nehmen kann. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem
zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf
der Passivseite der Bilanz folgt. Gem. Vermögensrechnung 2016 erfolgte eine Erhöhung von
T€ 10.
Entgegen ihrer Aussage im Bericht bzgl. der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007,
stellt die GPA NRW in ihrer letzten Prüfung des Gesamtabschlusses fest, dass die Bilanzierung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung unter den Finanzanlagen weder im Einzelabschluss der Stadt Erkelenz noch im Gesamtabschluss zulässig ist. Das Treuhandvermögen ist
den einzelnen Bilanzpositionen zuzuordnen. Ab dem Einzelabschluss sowie dem Gesamtabschlusses des Jahres 2015 der Stadt Erkelenz wurde der Feststellung der GPA NRW gefolgt
und eine Aufteilung auf die entsprechenden Aktivpositionen vorgenommen.
Privatrechtliche Forderungen (1.600.000 €), Liquide Mittel (45.013,72 €) und Umlaufvermögen
(2 €).
3. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz.
Die Bewertung erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile. Gemäß Realisationsprinzip
dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein.
Im Gegensatz zum Vorjahr erhöht sich die Bilanzposition um ca. 167 T€. Grund dafür ist die Umstellung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes bzgl. der Versorgungslasten von laufenden Erstattungen auf Abfindungen. Von der Abfindung bei einem Dienstherrenwechsel stehen der Kommune 70 % zur Verminderung des Versorgungsanteils bei Eintritt des Versorgungsfalles zu. Dieser
Betrag wird dem Kommunalen Versorgungsrücklagefonds Fonds (KVR) zugeführt und mitgliedsbezogen gutgeschrieben. Gemäß § 44 der KVR-Fonds erwirbt die Versorgungskasse die Fondsanteile treuhänderisch für die Stadt. Zum 31.12.2016 werden drei Fälle im KVR-Fonds geführt.
4. In den sonstigen Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NVV und das Gesellschafterkapital am Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und ausgewiesen.
5. Unter den Vorräten werden zum Verkauf bestimmte Baugebiete ausgewiesen.
6. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Auf Forderungen gegen Schuldner, bei denen ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, wird grundsätzlich eine Einzelwertberichtigung vorgenommen.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen werden Grundstücke bzw. Ackerlandflächen ausgewiesen, die zum baldigen Verkauf bestimmt sind.
7. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. In Summe ergibt sich ein Bestand an liquiden Mitteln zum 31.12.2016 i. H. v.
8.907.542,06 €. Hierin sind 45.013,72 € liquide Mittel der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung sowie
erstmalig die Bestände der Schulgirokonten i. H. v. 189.238,70 € enthalten.
8. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 2.378) beinhalten im Wesentlichen die Landeszuwendungen an freie Träger für den Bau von Kindertagesstätten T€ 1.743. T€ 53 werden für
übertragene Sachanlagen in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Außerdem werden die
Beamtenbesoldung (T€ 259) für Januar 2017, der Umlagebeitrag an die Rheinische Versorgungskasse (T€ 124), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (161 T€) sowie sonstige geleistete Auszahlungen, die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2017 (T€ 29) darstellen, erfasst.
Anlage 3
6
Passivseite
1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2015 T€ 181.912 (einschl. T€ 517 passiver Unterschiedsbetrag). Der Bestand verringert sich zum 31.12.2016 auf T€ 181.884 durch die
Herausnahme des passiven Unterschiedsbetrag (-T€ 517), Umbuchungen im Eigenkapital per Saldo in Höhe von +T€ 79 und durch konsolidierungsbedingte Veränderungen von +T€ 410 (vgl. Anlage 5).
2. Die Sonderrücklagen betragen zum 31.12.2016 T€ 1.645. Hierbei handelt es sich um die passivische Beschränkung der Vermögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede Meyer-Stiftung (Siehe Erläuterungen zum Punkt 2 der Aktivseite).
3. Die Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2016 insgesamt T€ 10.553 (vgl. Anlage 5).
4. Das Jahresergebnis in Höhe von T€ 1.339 wird in der Gesamtergebnisrechnung für das Jahr
2016 erläutert.
5. Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 517 (im Vorjahr T€ 0, im Vorvorjahr T€ 517) resultierte aus der Kapitalkonsolidierung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz. Bei Gründung der Kultur GmbH hatte die Stadt Erkelenz die Stadthalle als Sacheinlage eingebracht. Der Beteiligungsbuchwert setzte sich aus der Bareinlage (T€ 25) und dem Buchwert der Stadthalle bei der Stadt
Erkelenz zusammen. Im Eigenkapital der Kultur GmbH war die Stadthalle mit ihrem Verkehrswert
bewertet. Der daraus resultierende passive Unterschiedsbetrag resultierte aus einer vorkonzernlichen Einbringung und wurde ursprünglich gesondert im Eigenkapital ausgewiesen und im Rahmen
der Kapitalkonsolidierung 2015 auf Veranlassung der GPA NRW in die Allgemeine Rücklage umgegliedert. Aufgrund eines Hinweises des städtischen Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der
Gesamtabschlussprüfung 2015 wird diese Umgliederung im Gesamtabschluss 2016 wieder zurückgenommen und der passive Unterschiedsbetrag wieder gesondert im Eigenkapital ausgewiesen.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist im Gesamteigenkapitalspiegel (Anlage 5) dargestellt.
6. Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen vor 2007 wurde pauschal anhand von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt.
Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren
Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer tatsächlichen
Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend aufgelöst.
Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. Die kompletten
Ertrags- und Baukostenzuschüsse des Abwasserbetriebes werden ab diesem Jahr mit einem Prozentsatz von 2% aufgelöst (vorher teilweise 5%). Sich daraus ergebende Abweichungen zum Einzelabschluss des Abwasserbetriebes wurden im Rahmen der Konsolidierung erfolgswirksam erfasst.
7. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der Sonderposten für
Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage von Stichproben
durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des
ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des
Vermögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut zuge-
Anlage 3
7
ordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens.
8. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der Abfallentsorgung (T€ 280) und des Abwasserbetriebes (T€ 1.453). Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der Bilanz auszuweisen.
9. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker-von-Berg-Stiftung (T€ 230).
Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung
der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit
dem Stifterwillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt.
10. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis
eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2016 angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt Erkelenz
(T€ 32.258) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (T€ 9.704). Den
Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck nach
dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu Grunde. Berücksichtigt wurden das rechnungsmäßige Pensionierungsalter mit 65 bzw. 67 Jahren und dem Anpassungsfaktor. Belastend wirkten sich bei der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen
zum 31.12.2016 Änderungen des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für das Land NordrheinWestfalen (DRModG NRW) vom 14.06.2016 aus. Danach wurde die Versorgungslastenteilung in
2016 von laufenden Erstattungen auf Abfindungen umgestellt. Daraus resultierte alleine eine zusätzliche, nicht eingeplante Belastung von ca. 300.000 €. Daneben wirkten sich Einstellungen im
Rahmen von Nachfolgebesetzungen, der Erledigung von zusätzlichen Aufgaben als auch für perspektivisch dringend notwendige Ausbildungen im mittleren und gehobenen Dienst belastend auf
die Pensions- und Beihilferückstellungen aus.
11. Die Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger
kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom Passivierungswahlrecht gem. § 36
Abs. 3 GemHVO Gebrauch gemacht. Alle Maßnahmen für die Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, werden voraussichtlich 2017 – 2020 durchgeführt.
Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2016:
1
Erneuerung Heizkessel Johannismarkt
17 - Rathaus
2
Erneuerung Fenster Altbau 3. BA
3
4
5
6
Wohnung Richard-Lucas-Str. 1:
Erneuerung Dachflächenfenster
FWGH Granterath:
Erneuerung Dach einschl. Dämmung
Nysterbachschule Lövenich:
Erneuerung äußerer Sonnenschutz
Nysterbachschule Lövenich:
Erneuerung Dach Aussentoiletten
Stand
01.01.2016
€
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2016
€
58.000,00
0,00
0,00
0,00
58.000,00
130.000,00
0,00
0,00
0,00
130.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
20.000,00
15.513,96
4.486,04
0,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
Anlage 3
8
Stand
01.01.2016
€
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2016
€
7
Grundschule Gerderath: Ern. Dach
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
8
Grundschule Gerderath:
Ern. Außentoiletten
65.000,00
0,00
0,00
0,00
65.000,00
9
GS Erkelenz-Mitte: Ern. Heizzentrale
150.000,00
0,00
0,00
0,00
150.000,00
10
GS Erkelenz-Mitte: Ern. Regelzentrale
Luise-Hensel-Schule: Ern. Fensteranstrich
Luise-Hensel-Schule: Ern. Schiebefenster
Franziskusschule: Ern. Fenster 2.+3.
BA
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule:
Ern. Duschen Turnhalle
80.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
80.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
120.000,00
0,00
0,00
0,00
120.000,00
200.000,00
200.000,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
18.000,00
18.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
14.000,00
14.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
10.000,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
50.000,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
100.000,00
0,00
100.000,00
0,00
0,00
25.000,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
21.000,00
0,00
0,00
0,00
21.000,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
43.000,00
31.543,83
11.456,17
0,00
0,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
8.000,00
0,00
0,00
0,00
8.000,00
24.000,00
0,00
0,00
0,00
24.000,00
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule:
Ern. WC/Bad Dienstwohnung
Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach
einschl. Dämmung
Astrid-Lindgren-Schule:
Erneuerung Fenster 2. BA
GS Hetzerath: Ern. Fenster
GS Hetzerath: Ern. Aussentüren
GS Kückhoven: Ern. Dach einschl.
Dämmung
GS Kückhoven: Ern. Fenster 2. BA
GS Schwanenberg: Ern. Dach
Umkleide+Turnhalle
GS Schwanenberg: Ern. Duschen
Turnhalle
GS Schwanenberg: Ern. Fenster+
Türen+Umkleide
GS Schwanenberg: Ern. Wasserleitungen
GS Houverath: Ern. Dach einschl.
Dämmung
GS Houverath:
Ern. Außentoiletten
GS Houverath: Ern. Fenster
Hauptschule: Ern. Dach; 4. BA (Musiktrakt)
Hauptschule: Ern. Fenster; 5. BA (Musiktrakt)
Hauptschule: Ern. Behindertentoilette
32
Hauptschule: Ern. Fenster; 2. BA
(Gebäude 2)
33
Hauptschule: Ern. Eingangstüranlagen
mit Treppenhausfenstern (Gebäude 1)
0,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
34
Hauptschule: Ern. Decken in Fluren Akustikdecken mit LED (Gebäude 1)
0,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
Anlage 3
9
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
Hauptschule: Ern. Decken in Klassen Akustikdecken mit LED (Gebäude 1)
Europaschule: Ern. Fassade/Fenster
2. BA
Europaschule: Blitzschutz - vorbeugender Brandschutz
Cusanus-Gymnasium:
Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung
Cusanus-Gymnasium: Ern. Dach,
Turnhallen und Außentoiletten
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Fenster im Toilettentrakt
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Dach Bauteil C
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Bodenbelege
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Kesselanlage
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Elektrohauptverteilung (Trafo)
Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster und
Außentüre Turn- und Gymnastikhalle
Cusanus-Gymnasium: Ern. Umkleiden
und Duschbereich Turn- und Gymnastikhalle
Cusanus-Gymnasium: Ern. Oberlichter
Atrium und Gerüstbau
Cusanus-Gymnasium: Ern. Estrich inkl.
Bodenbelag (4 Klassen Atrium)
Cusanus-Gymnasium: Ern. Klassentüren
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Schulhof
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Stunden Toiletten
Pestalozzischule:
Erneuerung Dach Altbau (2. BA)
Pestalozzischule:
Erneuerung Fenster UG /1. OG (3. BA)
Pestalozzischule:
Ern. Duschen, Außentoiletten
Pestalozzischule:
Ern. Fenster Innenhof (4. BA)
Haus Spiess:
Ern. Dach Hauptgebäude
Haus Spiess:
Ern. Außenanstrich
Haus Hohenbusch:
Beseitigung Feuchtigkeit
Haus Hohenbusch:
Ern. Fensteranstrich Herrenhaus
Stand
01.01.2016
€
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2016
€
0,00
0,00
0,00
18.200,00
18.200,00
88.228,99
55.032,91
17.046,08
0,00
16.150,00
0,00
0,00
0,00
8.000,00
8.000,00
152.865,54
0,00
0,00
0,00
152.865,54
30.041,88
22.889,09
7.152,79
0,00
0,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
80.000,00
56.659,03
18.340,97
0,00
5.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
73.000,00
73.000,00
0,00
0,00
0,00
21.500,00
21.500,00
0,00
0,00
0,00
130.000,00
130.000,00
320.000,00
310.923,21
9.076,79
0,00
0,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
42.000,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
110.000,00
0,00
0,00
0,00
110.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
86.500,00
0,00
0,00
0,00
86.500,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
Anlage 3
10
60
61
62
63
Haus Hohenbusch: Ern. Dach
mit Eindeckung alte Strohmiete
Ehemaliger Friedhof Brückstraße:
Sanierung Mauerwerk
Burg Hauptturm:
Ern. Fenster und Abschluss
Fugarbeiten
Burg Rundturm:
Sanierung Mauerwerk
Stand
01.01.2016
€
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2016
€
50.000,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
70.000,00
169.000,00
64
Windmühle Immerath: Sanierung
99.000,00
0,00
0,00
65
KG Gerderath: Ern. Personaltoilette
10.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
66
KG Gerderath: Ern. Heizkessel
15.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
67
KG Hetzerath: Ern. Heizkessel
15.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
68
KG Buscherhof: Ern. Fenster
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
69
KG Lövenich: Ern. Fenster
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
70
Turnhalle Gerderath:
Ern. Hallenfußboden
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
35.000,00
0,00
0,00
8.000,00
43.000,00
50.000,00
50.000,00
0,00
37.500,00
37.500,00
107.000,00
107.000,00
0,00
16.000,00
16.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
140.000,00
72.000,00
0,00
94.500,00
162.500,00
110.000,00
50.000,00
0,00
0,00
60.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
9.000,00
0,00
0,00
0,00
9.000,00
10.500,00
0,00
0,00
10.400,00
20.900,00
21.000,00
0,00
0,00
24.000,00
45.000,00
30.000,00
0,00
10.000,00
0,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
41.000,00
41.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
38.000,00
0,00
0,00
0,00
38.000,00
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
Turnhalle Gerderath: Ern. Akustikdecke
(einschl. Beleuchtung)
Turnhalle Gerderath:
Ern. Sanitärbereich
Sportumkleide Schwanenberg:
Ern. Sanitäranlage + Umkleiden
Hallenbad Gerderath:
Dämmung Fassade der Umkleide
Hallenbad Gerderath:
Ern. Sanitärbereich
Obdach Neuhaus:
Abbruch Neuhaus 48/50
Asylantenwohnheim Bellinghoven:
Abbrucharbeiten
Asylantenwohnheim Oerath:
Abbrucharbeiten
Parkdeck Ostpromenade:
Ern. Beleuchtung
Parkdeck Ostpromenade:
Ern. Asphaltdecke (Oberdeck)
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizungsregelung
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Fenster, Verglasung, 2. BA
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizung mit Lüftungsanlage
FHH Gerderath:
Überarbeitung Holzkonstruktion Halle
FHH Gerderath: Ern. Dacheindeckung
Bitumenschindeln
Anlage 3
11
86
Instandhaltungsrückstellung für die
Kriegsgräberunterhaltung
87
MZG Matzerath: Ern. Dach Altbau und
Dämmung
Stand
01.01.2016
€
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2016
€
0,00
0,00
0,00
340,08
340,08
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
43.000,00
0,00
0,00
0,00
43.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
91
MZG Matzerath: Ern. Außenputz mit
Dämmung
MZH Kückhoven: Dacheindeckung
MZH Kückhoven:
Ern. Fenster, Außentüren
MZH Kückhoven: Ern. Duschen
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
92
MZH Gerderhahn: Ern. Fenster
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
93
MZH Golkrath: Ern.Oberlichter Halle
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
94
MZH Hetzerath: Ern. Dacheindeckung
MZH Hetzerath: Ern. Duschen und
Toilette
MZH Granterath: Ern. Dacheindeckung
MZH Granterath: Ern. Außentoiletten
MZH Granterath: Ern. Fenster
MZH Houverath: Ern. Lüftungsregelung
MZH Schwanenberg: Ern. Duschen und
Toiletten
MZG Holzweiler (Alte Schule):
Ern. Dacheindeckung
MZG Holzweiler (Alte Schule):
Ern. Fenster
Bürgersaal Katzem: Ern. Heizungs- und
Lüftungsschaltschrank
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
40.000,00
45.000,00
60.000,00
50.000,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
35.000,00
30.340,49
4.659,51
0,00
0,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
56.500,31
56.500,31
0,00
0,00
0,00
4.537.636,72
1.114.402,83
307.218,35
1.045.440,08
4.161.455,62
88
89
90
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
Bürgerhaus Gerderath: Ern. Außentüren
Bürgerhaus Gerderath: Ern. Flachdächer
Bürgerhaus Gerderath: Ern. Sheddächer
Instandhaltung
Abwasserreinigungsanlagen
(UG aus den Sonstigen Rückstellungen)
12. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in
Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind.
Im Detail ergibt sich folgende Entwicklung und Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen:
Anlage 3
12
Stand
01.01.2016
Zuführung
189.000,00
705.359,26
132.631,29
10.800,00
0,00
703,00
10.000,00
21.503,00
10.800,00
0,00
703,00
10.000,00
21.503,00
14.000,00
1.953,00
15.000,00
30.953,00
0,00
14.000,00
1.953,00
15.000,00
30.953,00
4.500,00
4.500,00
4.500,00
4.500,00
4.500,00
4.500,00
4.500,00
4.500,00
Rückstellung für Gewerbesteuer
0,00
Rückstellung Baugebiet "Unterhahn"
275.032,44
Rückstellung Baugebiet "Vossemer Straße"
9.000,00
Rückstellung Baugebiet "An der Heubahn"
4.500,00
Rückstellung Baugebiet "Zum Driesch"
0,00
Rückstellung Baugebiet "Baaler Weg"
40.000,00
Rückstellung "Leo-Heinrichs-Weg" 2. BA
0,00
Rückstellung "Zum Driesch"
0,00
Rückstellungen Baugebiet "Am Loher Acker"
0,00
Rückstellung "Oerather Mühlenfeld" 4. BA
0,00
Rückstellung Oerather Mühlenfeld-Süd
938.331,67
Rückstellung "Tichelkamp" Schwanenberg
336.626,29
Rückstellung "An der Burg" Gerderath
511.790,11
Rückstellung "Zum Königsberg" Lövenich
386.149,53
Rückstellungen f. droh. Verluste aus schweb. Geschäften 83.891,81
Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten
19.040,00
Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten
4.700,00
Gesamt GEE mbH & Co. KG
2.609.061,85
0,00
58.021,05
2.294,33
4.500,00
10.742,13
25.763,23
3.203,10
7.037,56
987,72
0,00
93.731,17
3.130,04
266.385,41
92.564,72
11.000,00
19.040,00
4.700,00
603.100,46
17.540,00
3.096,96
294,33
0,00
10.742,13
763,23
74.000,00
89.000,00
987,72
0,00
21.185,63
18.768,75
11.945,30
6.165,19
4.791,61
19.040,00
4.700,00
283.020,85
17.540,00
220.108,35
7.000,00
0,00
0,00
15.000,00
70.796,90
81.962,44
0,00
0,00
865.786,13
352.265,00
257.350,00
299.750,00
77.683,42
19.040,00
4.700,00
2.288.982,24
Jahresabschlusskosten
Abwasserabgabe
Entsorgung Klärschlamm
Gesamt Abwasserbetrieb
16.660,00
132.031,67
9.630,00
158.321,67
16.660,00
132.031,67
9.630,00
158.321,67
16.660,00
147.424,64
5.620,00
169.704,64
16.660,00
147.424,64
5.620,00
169.704,64
11.736.476,32
1.492.784,39
Prozesskostenrisiko
erfolgsabhängige Vergütungen
Urlaub
Jahresabschlusskosten
Gesamt Kultur GmbH
Jahresabschlusskosten
Gesamt GEE GmbH
Sonstige Rückstellungen Gesamt
144,50
EUR
Stand
31.12.2016
EUR
1.219.965,98
293.734,00
572.091,42
157.080,86
89.600,00
5.990.889,57
47.000,00
8.370.361,83
Altersteilzeit
Sonstige Rückstellung (Personalaufwand) - LoB
Urlaubsrückstellungen
Überstundenrückstellungen
Rückstellungen Prüfung GPA
Drohverlustrückstellungen
Rückstellungen Prozesskostenrisiko
Gesamt Stadt Erkelenz
EUR
1.726.914,74
303.000,00
510.478,60
136.656,89
66.800,00
5.963.239,57
236.000,00
8.943.089,80
Inanspruchnahme/
Auflösung
EUR
506.948,76
9.266,00
61.612,82
20.423,97
22.944,50
27.650,00
620.809,78 10.864.501,71
Anlage 3
13
Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen werden fortgeltende Ansprüche der tariflich Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt. Hierbei
wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht.
In die Urlaubsrückstellungen wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres
eingestellt. Gleiches gilt für die am Bilanzstichtag bestehenden Überstunden- und Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls über die Bildung einer Überstundenrückstellung zu berücksichtigen. Bei
der Ermittlung wurden die Bediensteten in unterschiedliche Beschäftigungsgruppen eingeteilt und
diese mit der jeweiligen durchschnittlichen Vergütung von Beschäftigungsgruppen bewertet. Die
sonstige Rückstellung Personalaufwand wurde gebildet für Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (Lob) i.H.v. 293.734 €, die Ende März 2017 für den Zeitraum vom
01.01.2016 - 31.12.2016 zur Auszahlung gelangen.
Die Drohverlustrückstellung wurde in 2008 gebildet, weil seinerzeit ein Gewerbesteuerschuldner
gegen den Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung der
Vollziehung angeordnet. Über die Klage ist bis heute immer noch nicht entschieden. Wird der Klage stattgegeben, droht der Stadt Erkelenz möglicherweise ein Verlust der kompletten Forderung
i.H.v. 5.299.806,57 €. Es bestand demnach die Notwendigkeit hierfür in 2008 eine Rückstellung zu
bilden und diese in der Bilanz anzusetzen. Gegenüber der zum 31.12.2015 vorgenommenen Bewertung des Sachverhaltes haben sich in 2016 keine Änderungen ergeben. Zusätzlich wurde im
Jahr 2015 in einem weiteren Fall eine Drohverlustrückstellung gebildet, welche im Jahr 2016 neu
bewertet wurde. Ein Gewerbesteuerschuldner hat angekündigt, gegen die Neuveranschlagung der
Gewerbesteuer für die Jahre 2004 - 2008 Klage zu erheben. Würde dieser Klage stattgegeben, ist
mit einem Verlust der Forderung i. H. von 691.083,00 € zu rechnen. Diese Drohverlustrückstellung
wurde im Rahmen des 2016er Jahresabschlusses in der Höhe angepasst.
Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren gebildet. Im ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte tragen.
Für ausstehende Rechnungen über Erschließungsarbeiten in den Baugebieten, bei denen mit der
Veräußerung von Baugrundstücken begonnen wurde bzw. die Veräußerung der Baulandflächen
bereits abgeschlossen ist wurden Rückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 2.170 ausgewiesen.
Für evtl. zu zahlende Abwasserabgabe wurde eine Rückstellung in Höhe von T€ 147 gebildet.
Des Weiteren wurden im Vorjahr T€ 57 für die Instandhaltung von Abwasserreinigungsanlagen
zurückgestellt. Zum Zwecke der Vereinheitlichung der Bilanzpositionen wurde diese Rückstellung
von den Sonstigen Rückstellungen in die Instandhaltungsrückstellungen umgegliedert und in 2016
bestimmungsgemäß verbraucht.
Zum kurzfristigen Ausgleich von Gebührenschwankungen im folgenden Jahr erfolgte beim Abwasserbetrieb ein Verbindlichkeitenausweis in Höhe von T€ 1.453. Diese Sonstige Verbindlichkeit wurde zwecks Vereinheitlichung der Bilanzpositionen in den Sonderposten für Gebührenausgleich
umgegliedert (siehe Anlage 3/6).
13.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine besondere Besicherung
der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 2 zum Anhang
beigefügten Verbindlichkeitenspiegel.
14.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen hauptsächlich vereinnahmte Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€ 6.448). Der
Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land
gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden (Vgl. Ausführungen ARAP auf der
Aktivseite) beträgt nunmehr 1.743 T€. Daneben liegen noch weitere, kleinere passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 955 T€ vor (Ausgleichsmaßnahmen 269 T€, Ruherechtsentschädigungen 253 T€, Zahlungen, die zu Erträgen in 2017 führen 421 T€; Sonstige 12 T€).
Anlage 3
14
VI. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung
1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Sonstige Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Familienleistungsausgleich
T€
268
6.692
19.433
19.893
1.928
1.004
277
1.969
51.464
2. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres betragen T€ 18.509. Darin enthalten sind im Wesentlichen T€ 5.852 Schlüsselzuweisungen, T€ 8.608 Zuweisungen
und Zuschüsse sowie T€ 3.931 Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen.
3. Bei den sonstigen Transfererträgen (1.005 T€) handelt es sich u.a. um die Abrechnung der
einheitsbedingten Belastungen den Landes NRW für das Jahr 2014 (521 T€), um den Kostenersatz für soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den Produktbereichen 05 „Soziale Hilfen“ und 06 „ Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (450 T€). Daneben wurden Erstattungen für die Mehrbelastung zur Kreisumlage geleistet (34 T€).
4. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (T€ 16.359) betreffen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren (T€ 7.487), Verwaltungsgebühren (T€ 829), Benutzungsgebühren
(T€ 6.020), Erträge aus den Auflösungen von Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (T€ 2.023).
5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (2.782 T€) enthalten im Wesentlichen Erlöse aus
der Veräußerung von Bauland (T€ 2.138) und Mieten und Pachten (T€ 432).
6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 7.988 T€
erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstattungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der
UVG- Leistungen, die Erstattungen von Jugendhilfeaufwendungen von anderen Gemeinden
und Gemeindeverbänden und die Personal- und Sachkostenerstattungen vom Städt. Abwasserbetrieb. Der hohe Anstieg der Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Vergleich zum
letzten Geschäftsjahr liegen insbesondere in den Erstattungen des Landes für Flüchtlinge begründet.
7. Im Haushaltsjahr 2016 wurden sonstige ordentliche Erträge in Höhe von T€ 6.608 erzielt,
deren Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:
Anlage 3
15
Konzessionsabgaben
Erstattung von Steuern
Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden
Bußgelder u.a.
Säumniszuschläge u.dgl.
Stundungs- und Aussetzungszinsen
Erträge aus Ersatzvornahmen
Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge
Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen
Andere sonst. ordentl. Erträge
T€
2.001
489
1.004
128
333
10
24
110
1.452
1.057
6.608
8. Das Jahresergebnis bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 669 T€.
9. Die Bestandsveränderungen des Haushaltsjahres betragen -2.066 T€. Abgebildet werden
hauptsächlich die konsolidierten Bestandsveränderungen, die sich aus dem Einzelabschluss
der GEE mbH & Co. KG ergeben.
10. Der Personal- und Versorgungsaufwand von 25.524 T€ des Haushaltsjahres 2016 entfällt
mit 3.618 T€ auf Beamtenbezüge, mit 17.907 T€ auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu
Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit 1.615 T€ auf Beiträge zu
Versorgungskassen für Beamte, 438 T€ auf Beihilfe (Beschäftigte 211 T€ und Versorgungsempfänger 227 T€) und mit 82 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur Auffüllung
von Rückstellungsbeständen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur Pensionsrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen insgesamt T€
1.864, die ausschließlich für Beschäftigte (485 T€ für Pensionen, 96 T€ für Beihilfen) und für
Pensionäre (887 T€ für Pensionen und 396 T€ für Beihilfen) aufgebracht wurden.
11. Die Zusammensetzung der Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsjahres 2016 zeigt die
folgende Aufstellung:
Anlage 3
16
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Zuführung Instandhaltungsrückstellung
Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens
Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Bewirtschaftung - Energie Bewirtschaftung - Reinigung Haltung von Fahrzeugen
Unterhaltung der Geräte
Anschaffung von kleineren Geräten (60 - 410 EUR)
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
Aus- und Fortbildung
Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz
Sonst. bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen
davon:
Verpflegungsaufw in Schulen u. Kindergärten
Abfallbeseitigungsaufwendungen
Aufwendungen Straßenbeleuchtung
Sonst. Verw. u. Betriebsaufwendungen
T€ 291
T€ 1.437
T€ 1.359
T€ 376
Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten
186
Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen
davon:
Aufwendungen EDV und Software
Schülerbeförderungskosten
Aufwendungen offener Ganztag
Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll
Übr. Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen
T€
2.145
1.045
441
490
1.906
1.323
391
385
308
111
168
262
3.463
5.399
T€ 742
T€ 1.843
T€ 1.454
T€ 980
T€ 380
18.023
12. Die bilanziellen Abschreibungen (T€ 11.468) umfassen die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen.
13. Die Transferaufwendungen 2016 setzen sich wie folgt zusammen:
T€
Zuweisungen und Zuschüsse
6.371
(einschl. Zuweisungen an Abwasserverbände (T€ 729)
Sozialtransferaufwendungen
10.330
Gewerbesteuerumlage
1.723
Finanzierungsbeteiligung „Fonds Deutsche Einheit“
1.673
Kreisumlage
21.225
Krankenhausinvestitionsumlage
502
41.824
Gemäß dem Hinweis des RPA im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2015 sind die
beim städtischen Abwasserbetrieb gebuchten Zuweisungen an Abwasserverbände in Höhe
von 728.663,77 € (im Vorjahr 716.543,26 €) unter den „Transferaufwendungen“ auszuweisen und nicht wie bislang geschehen unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“.
Anlage 3
17
14. Im Jahre 2016 wurden sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von T€ 7.414 geleistet.
Diese setzen sich insbesondere aus dem Kernhaushalt der Stadt Erkelenz aus Steuern, Versicherungen (T€ 2.282), sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und
Diensten (T€ 1.489), Mieten und Pachten (T€ 1.007), Erstattungen für laufende Tätigkeiten
(T€ 640), Geschäftsaufwendungen (T€ 577), Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
(T€ 300) und Verluste aus dem Abgang von Umlaufvermögen (T€ 253) zusammen. Gemäß
dem Hinweis des RPA im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2015 sind die beim städtischen Abwasserbetrieb gebuchten Zuweisungen an Abwasserverbände in Höhe von
728.663,77 € (im Vorjahr 716.543,26 €) unter den „Transferaufwendungen“ auszuweisen und
nicht wie bislang geschehen unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen.“
15. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (T€ 3.989) haben die Zinserträge sonstiger
inländischer Bereich mit T€ 3.774. Daneben konnten Gewinnanteile von öffentlichen Sonderrechnungen (T€ 200) sowie übrige Zinserträge (T€ 15) vereinnahmt werden.
16. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen insgesamt T€ 1.715.
17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 sind keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden.
18. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 werden keine Ermächtigungsübertragungen von
Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen.
VII. Sonstige Angaben
Die Kapitalflussrechnung nach DRS 21 zum Gesamtabschluss ist in der Anlage 3 zum Anhang
dargestellt.
Gesamtanlagenspiegel
Gesamtabschluss Stadt Erkelenz
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand
am
01.01.2016
Euro
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen
1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten
1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst- Geschäfts- und Betriebsgebäude
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel
1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
1.2.3.2.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden, die nicht zu Nr. 2 und 3 gehören
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftssaustattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen
1.3.3 Übrige Beteiligungen
1.3.4 Sondervermögen
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.6 Ausleihungen
1.3.6.1 an verbundene Unternehmen
1.3.6.2 an Beteiligungen
1.3.6.3 an Sondervermögen
1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen
Abschreibungen
Zugänge
in
2016
Euro
Abgänge
in
2016
Euro
Umbuchungen
in 2016
Euro
+
-
+/-
Stand
am
31.12.2016
Euro
Stand
am
01.01.2016
Euro
Buchwert
Zugänge
in
2016
Euro
Abgänge
in
2016
Euro
Umbuchungen
in 2016
Euro
+
-
+/-
Stand
am
31.12.2016
Euro
Stand
am
31.12.2016
Euro
Stand
am
31.12.2015
Euro
881.840,49
56.723,95
0,00
0,00
938.564,44
820.802,36
26.108,50
0,00
0,00
846.910,86
91.653,58
61.038,13
56.305.109,35
1.399.389,63
546.040,87
3.142.686,97
2.375.778,15
0,00
350,00
109.406,24
0,00
-5.152,00
0,00
0,00
76.926,09
0,00
-13.656,76
-170.915,68
58.757.813,59
1.394.237,63
532.734,11
3.081.177,53
994.929,42
0,00
0,00
0,00
221.584,36
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.216.513,78
0,00
0,00
0,00
57.541.299,81
1.394.237,63
532.734,11
3.081.177,53
55.310.179,93
1.399.389,63
546.040,87
3.142.686,97
9.303.183,23
73.043.247,53
2.488.265,24
57.248.927,72
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-167.416,00
-132.738,44
0,00
47.620,15
1.427.408,85
245.774,01
9.303.183,23
73.090.867,68
3.748.258,09
57.361.963,29
1.235.477,46
12.129.137,47
411.594,31
8.641.665,09
162.073,43
1.387.246,99
56.128,04
1.146.643,68
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.397.550,89
13.516.384,46
467.722,35
9.788.308,77
7.905.632,34
59.574.483,22
3.280.535,74
47.573.654,52
8.067.705,77
60.914.110,06
2.076.670,93
48.607.262,63
27.161.745,49
0,00
1.042.097,34
0,00
170.811.832,97
102.765.597,60
4.042,89
1.453.539,45
45.365,80
5.031.662,31
8.450.187,76
4.333.806,21
178.245,30
0,00
0,00
0,00
519.875,26
166.600,00
0,00
15.586,16
0,00
868.019,07
716.396,14
6.081.831,30
-9.881,08
0,00
0,00
0,00
0,00
-783.978,00
0,00
0,00
0,00
-245.145,02
-26.295,99
0,00
144.782,77
0,00
140.129,83
0,00
322.378,79
6.167.704,63
0,00
0,00
0,00
671,73
17.608,45
-8.406.432,86
27.474.892,48
0,00
1.182.227,17
0,00
171.654.087,02
108.315.924,23
4.042,89
1.469.125,61
45.365,80
5.655.208,09
9.157.896,36
2.009.204,65
0,00
0,00
271.454,16
0,00
87.624.588,01
30.314.075,88
2.601,39
515.367,25
0,00
2.959.278,10
4.103.215,90
0,00
0,00
0,00
130.946,13
0,00
3.728.210,73
3.611.668,70
405,75
57.627,04
0,00
460.683,10
478.363,87
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-484.513,01
0,00
0,00
0,00
-133.130,50
-25.672,11
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
402.400,29
0,00
91.352.798,74
33.441.231,57
3.007,14
572.994,29
0,00
3.286.830,70
4.555.907,66
0,00
27.474.892,48
0,00
779.826,88
0,00
80.301.288,28
74.874.692,66
1.035,75
896.131,32
45.365,80
2.368.377,39
4.601.988,70
2.009.204,65
27.161.745,49
0,00
770.643,18
0,00
83.187.244,96
72.451.521,72
1.441,50
938.172,20
45.365,80
2.072.384,21
4.346.971,86
4.333.806,21
0,00
0,00
990.793,31
0,00
234.206,43
0,00
0,00
0,00
0,00
167.483,83
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
990.793,31
0,00
401.690,26
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
990.793,31
0,00
401.690,26
0,00
0,00
990.793,31
0,00
234.206,43
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
572.702.905,35
11.256.295,40
-1.370.606,53
0,00
582.588.594,22
150.024.186,80
11.467.690,32
-643.315,62
0,00 160.848.561,50
421.740.032,72 422.678.718,55
Anlage 1 zum Anhang
Gesamtverbindlichkeitenspiegel
Art der Verbindlichkeit
1.
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
3.
3.1
3.2
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
von Kreditinstituten
von Sonstigen
Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
vom öffentlichen Bereich
vom privaten Kreditmarkt
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
Summe aller Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
des Haushaltsjahres
EUR
1
-
3.427.739,94
39.808.391,78
1.600.000,00
2.456.644,22
567.897,37
278.12,9
2.004.662,75
50.143.
bis zu 1 Jahr
mit einer Restlaufzeit von
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
EUR
2
EUR
3
-
297.603,32
5.747.446,59
100.000,00
2.456.644,22
567.897,37
278.12,9
2.004.662,75
11.452.37,1
EUR
4
-
1.840.413,28
15.732.329,38
1.100.000,00
EUR
5
-
1.289.723,34
18.328.615,81
400.000,00
-
-
-
-
0,00
0,00
0,00
0,00
18.672.742,66
Gesamtbetrag
des Vorjahres
0,00
0,00
0,00
0,00
20.018.339,15
-
2.425.343,26
45.955.656,85
1.000.000,00
2.027.832,82
543.064,78
245.714,11
837.716,29
53.035.328,11
Nachrichtlich:
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
Bürgschaften für die Hermann-Josef-Stiftung Erkelenz
16.255.308,16
Anlage 2 zum Anhang
Anlage 3 zum Anhang
Gesamtabschluss
Stadt Erkelenz
Kapitalflussrechnung*
Ergebnis
Haushaltsjahr
TEUR
1 Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
2
+ Sonstige Transfereinzahlungen
3
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
4
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
5
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
6
+ Sonstige Einzahlungen
7
= Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
8
- Personalauszahlungen
9
10 - Versorgungsauszahlungen
11 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
12 - Transferzahlungen
13 - Sonstige Auszahlungen
14 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
15 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (8 und 14)
Ergebnis
Vorjahr
TEUR
52.744
14.067
1.005
14.360
808
8.013
4.837
95.834
-21.742
-1.744
-17.698
-41.639
-6.667
-89.490
6.344
47.572
14.390
504
14.067
960
4.013
3.966
85.472
-20.908
-1.718
-15.555
-37.600
-4.403
-80.184
5.288
5.047
3.637
0
320
0
3.582
12.586
-5.920
-6.256
-1.915
0
0
-56
-14.147
-1.561
4.783
2.334
1.504
0
540
0
3.639
8.017
-981
-2.744
-1.223
0
0
-12
-4.960
3.057
8.345
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
+ Zuwendungen für Investitionsmaßmahmen
+ Einzahlg. a.d. Veräußerg. v. Sachanlagen
+ Einzahlg. a.d. Veräußerg. v. Finanzanl.
+ Einzahlg. a. Beiträgen u.ä. Entgelten
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
- Auszahlg. f.d. Erwerb von Grdst. und Gebäuden
- Auszahlg. f. Baumaßnahmen
- Auszahlg. f.d.Erwerb v.bewegl. Anlagevermögen
- Auszahlg. f.d. Erwerb v. Finanzanlagen
- Auszahlg. v. aktiv.Zuwend.
- Sonstige Investitionsauszahlungen
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
= Saldo aus Investitionstätigkeit (22 und 29)
= Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (15 und 30)
32
33
34
35
36
37
+ Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
+ Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
- Tilgung und Gewährung von Darlehen
- Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
3.309
10
-8.553
0
-1.662
-6.896
1.509
10
-3.245
-273
-4.524
-6.523
38
39
40
41
= Änd. d. Best. an eigenen Finanzmitteln (31 und 37)
+ Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln
+ Bestand an fremden Mitteln
= Liquide Mittel
-2.113
11.326
-305
8.908
1.822
9.798
-294
11.326
* Bis einschl. 2011 wurde die Kapitalflussrechnung nach der indirekten Methode ermittelt.
Ab dem Jahr 2012 erfolgt die Ermittlung der Kapitalflussrechnung nach der direkten Methode.
Der Zahlungsmittelbestand (liquide Mittel) umfasst neben den Beständen auf den Konten bei
den Kreditinstituten und Banken auch alle Barmittel und Bestände auf den Sparbüchern.
Anlage 4
1
Lagebericht
1.
Allgemeines
Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Lagebericht
ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu
ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge
von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres
eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene
und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende
Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten
Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen
und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert
werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der
Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben.
2.
Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Gesamtjahresergebnisses
Die Gesamtergebnisrechnung hat mit einem Gesamtergebnis von 1.338.846,48 €
abgeschlossen.
3.
Analyse der Vermögenslage
Auf der Aktivseite der Gesamtbilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz
ausgewiesen, das sich zum 31.12.2016 auf 460.064.27, € beläuft.
Das Anlagevermögen beträgt 421.740.032,72 €. Prozentual gesehen, beträgt
das Anlagevermögen 91,67 % der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen umfasst
]XP Stichtag 35.946.51, € oder 7,81 %. Der aktive5HFKQXQJVDEJUHQ]XQJV
posten weist Zahlungen in Höhe von 2.377.652,68 € oder 0,52 % aus.
Das Anlagevermögen besteht aus
•
•
•
Immateriellen Vermögensgegenständen von 91.653,58 €
Sachanlagen von 374.236.558,81 €
Finanzanlagen von 47.411.820,33 €
Das Umlaufvermögen besteht aus
•
•
•
Vorräten von 9.664.743,72 €
öffentlichen- und privatrechtlichen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen von 17.374.26,1 €
liquiden Mitteln von 8.907.542,06 €
Der
aktive
Rechnungsabgrenzungsposten
2.377.652,68 €.
beträgt
zum
Bilanzstichtag
Anlage 4
2
4.
Analyse der Finanzlage
Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite
ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von
Eigenkapital und Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen
finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das ja
mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst.
Das Eigenkapital besteht aus
•
•
•
•
•
der allgemeinen Rücklage in Höhe von
der Sonderrücklage in Höhe von
der Ausgleichsrücklage in Höhe von
dem passiven UB aus Kapitalkonsolidierung
dem Gesamtjahresergebnis in Höhe von
181.884.302,90
1.645.015,72
10.553.281,77
517.070,90
1.338.846,48
€
€
€
€
€.
Weiter rechnet man zum Eigenkapital die
•
Sonderposten in Höhe von
147.848.206,84 €
die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und
durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisiert.
Die vorstehenden Passivposten umfassen 343.786.724,61 € und weisen somit ein
„wirtschaftliches“ Eigenkapital von 74,73 % aus.
Die Rückstellungen in Höhe von 56.988.344,33 €, die man wegen ihres späteren
Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern in erster Linie die zukünftigen Pensionsaufwendungen.
Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen
Art insgesamt 50.143.4 € betragen.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote
von 23,28 %. Soweit die Rückstellungen wider erwarten doch nicht benötigt werden
sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 9.145.699,37 € (1,99 %) ausgewiesen. Es handelt sich fast ausschließlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren.
5.
Bilanzkennzahlen
Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich. Nachstehend einige wichtige Kennzahlen:
Anlage 4
3
EkQ1
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
= 42,59
%
Vorjahr: 42,20
%
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am
gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen
Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und
desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit.
EkQ2
Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100
Bilanzsumme
=
74,30 %
Vorjahr: 73,83 %
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (EkQ2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen
Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert.
AbI
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 = 11,00 %
Ordentliche Aufwendungen
Vorjahr: 11,61 %
Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ (Abl) zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
AnD1
Eigenkapital x 100
Anlagevermögen
=
46,46 %
Vorjahr:
45,96 %
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist.
AnD2
(EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdkapital) x 100 = 95,75 %
Anlagevermögen
Vorjahr:
95,13 %
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ (AnD2) gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden
dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit
Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt.
ZIQ
Finanzaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
=
1,64 %
Vorjahr:
2,13 %
Anlage 4
4
Die Kennzahl „Zinslastquote“ (ZIQ) zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht.
6.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind
Nach dem 31.12.2016 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären.
7.
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz
Aufgrund des positiven Abschlusses der Konzernmutter von 669.879,25 € sowie der
ansonsten mehr oder minder planmäßigen Abschlüsse der Töchter, konnte schon
damit gerechnet werden, dass sich auch im Gesamtabschluss ein positives Ergebnis
einstellen würde. Dass dieses mit einem positiven Ergebnis von 1.338.846,48 € so
deutlich ausfällt und damit das zweitbeste Ergebnis in der, wenn auch kurzen, Konzerngeschichte der Stadt Erkelenz darstellt, ist doch schon ein wenig erstaunlich.
Somit konnten die letzten drei Jahre alle mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen
werden, wodurch die Nachhaltigkeit der Aufgabenerledigung im Konzern „Stadt Erkelenz“ eindrucksvoll unterstrichen wird. Damit wird auch die Prognose, die am Ende
des vergangenen Jahres gestellt wurde, dass bei einem zumindest austarierten Verhältnis zwischen positiven und negativen, unterjährigen haushaltsrechtlichen Ereignissen auch zukünftig mit ähnlich guten Konzernergebnissen zu rechnen sei, mehr
als bestätigt.
Grundlage für dieses gute Ergebnis war zunächst, dass der Aufschwung der deutschen Wirtschaft sich nicht nur in 2016 fortgesetzt hat, sondern sogar noch stärker
als geplant fortgesetzt hat. Waren die Wirtschaftswachstumsaussichten für 2016 mit
1,5 % prognostiziert worden, so sind es tatsächlich 1,9 % an Wirtschaftswachstum in
2016 geworden. Für 2017 wird dagegen „nur noch“ ein Wachstum von 1,5 % prognostiziert. Der Rückgang von 0,4 %-Punkten wird dabei aber einzig und allein auf die,
infolge vermehrter Feiertage, geringere Anzahl von Arbeitstagen zurückgeführt. Das
Wirtschaftswachstumsniveau wird dabei von den Experten auch für 2017 auf weiterhin solidem Grund gesehen. Dabei sorgen der hohe Beschäftigungsstand und steigende Einkommen, wie bisher, für eine weiterhin stabile private Nachfrage. Demzufolge wird für 2017 und 2018 allgemein mit einem Wachstum von je 1,5 % gerechnet.
Von einem solchen Wirtschaftswachstum ausgehend, stiegen die Steuereinnahmen
für Bund, Länder und Kommunen auf immer neue Rekordhöhen. Diese bildeten damit auch Basis für das gute Ergebnis bei der Konzernmutter. Bereits in den letzten
zwei Nachbetrachtungen konnte festgestellt werden, dass in der Ausführung der jeweiligen Haushaltpläne stets Verbesserungen zu verzeichnen waren. Dieser Trend
setzte sich auch in 2016 in den Einzelabschlüssen, über die nachfolgend berichtet
wird, fort. Wurde 2014 noch mit einem Minus von 418.248,95 € abgeschlossen, so
konnte 2015 bereits mit einem Plus von 79.462,36 € und nunmehr 2016 mit einem
Plus von 669.879,25 € abgeschlossen werden. Die positive Entwicklung der letzten
Jahre konnte also auch 2016 fortgesetzt werden! Gegenüber der Planung bedeutet
dieses Ergebnis eine Verbesserung um 3.959.879,25 €.
Anlage 4
5
Zurückzuführen ist diese Verbesserung gegenüber der Planung auf Mehrerträge von
4.591.403,80 € bei den ordentlichen Erträgen, Mehraufwendungen von 1.410.709,27
€ bei den ordentlichen Aufwendungen sowie einem um 779.184,72 € verbessertem
Finanzergebnis. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen
und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zu den geplanten Erträgen und Aufwendungen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich sowohl die Erträge als
auch die Aufwendungen lediglich in jeweils zwei Kontenklassen im Verhältnis zu den
Planansätzen markant verändert haben.
Auf der Ertragsseite sind dies die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ sowie die „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“. Die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ haben
sich gegenüber der Planung um ca. 1,2 Mio. € auf 51.500.896,31 € erhöht. Da diese
Kontenklasse gleichzeitig die wichtigste, weil größte Ertragsart im Haushalt ist, ist
diese Ertragssteigerung umso erfreulicher. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf
eine Verbesserung von ca. 454 T€ bei der Gewerbesteuer und einer Verbesserung
um ca. 322 T€ bei den Einkommensteueranteilen. Während bei den Einkommensteueranteilen die Erfolgsstory der letzten Jahre weitergeschrieben wird, hat sich die
kaufmännisch vorsichtige Planungsweise beim Gewerbesteueransatz wieder einmal
als richtig erwiesen. Bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ sind sowohl
die nominalen, positiven als auch die prozentualen Abweichungen wesentlich höher
als eingeplant. Sie erhöhen sich von knapp 6,7 Mio. € um gut 2,5 Mio. € auf
9.208.259,67 €. Zurückzuführen ist dies auf eine erhöhte Kostenerstattung von ca.
1,688 Mio. € im Bereich der Flüchtlingshilfe sowie einen um 859.320,25 € verbesserten Ergebnis im Bereich der Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen. Im Bereich
der Flüchtlingshilfe ist zu betonen, dass es sich bei dem verbesserten Ergebnis von
1,688 Mio. € um zusätzliche Bruttoerträge handelt, denen auf der anderen Seite auch
erhöhte Aufwendungen in 2016 gegenüberstehen, die diese Mehrerträge zum Großteil neutralisieren.
Bei den ordentlichen Aufwendungen fallen zunächst einmal gegenüber der Planung
reduzierte Versorgungsaufwendungen von 1,3 Mio. € auf. Bei diesen verminderten
Versorgungsaufwendungen handelt es sich zwar um tatsächliche Aufwandsreduzierungen gegenüber der ursprünglichen Planung, nicht jedoch um dauerhafte Aufwandsreduzierungen, da es sich lediglich um temporär verzögerte Aufwandsreduzierungen im Versorgungsbereich handelt. Hintergrund dazu ist, dass drei für 2016 eingeplante Pensionierungen nun erst in 2017 eintreten (zwei Fälle) bzw. aufgrund einer
Verlängerung der Lebensarbeitszeit sogar erst in 2019 auswirken werden. Den so
eingeplanten Aufwandsreduzierungen stehen auf der Ertragsseite („sonstige ordentliche Erträge“) Ertragsreduzierungen gegenüber, die jedoch durch mehrere Ertragsverbesserungen in dieser Ertragsklasse auf den ersten Blick nicht ins Auge fallen. Im
Rahmen einer vollständigen Darstellung soll dies an dieser Stelle jedoch nicht unerwähnt bleiben. Weiterhin ergeben sich im Aufwandsbereich gegenüber der Planung
erhöhte Aufwendungen von 1.289.687,05 € bei den „Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen“. Diese sind maßgeblich auf erhöhte Zuführungen zu den Instandhaltungsrückstellungen von ca. 1,045 Mio. € und einer zusätzlichen Notwendigkeit
von erhöhten baulichen Unterhaltungsaufwendungen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung sowie infolge der Beseitigung von Hagelschäden aufgrund des Unwetters
vom 23.06.2016 zurück zu führen. Beiden Sachverhalten stehen jedoch auf der anderen Seite jeweils erhöhte Ertragsleistungen gegenüber. Zusammenfassend kann
an dieser Stelle positiv festgehalten werden, dass sich im vorliegenden Jahresabschluss die „ordentlichen Aufwendungen“ lediglich um gut 1 % gegenüber der Pla-
Anlage 4
6
nung erhöht haben, während die „ordentlichen Erträge“ sich um gut 5 % erhöhten.
Diese Veränderungen gegenüber der Planung hätten sich zusammen mit dem geplanten „Finanzergebnis“ zu einem nahezu ausgeglichenen Jahresabschluss kumuliert. Da sich das Finanzergebnis jedoch auch noch gegenüber der Planung um
779.184,72 € verbessert hat, kann letztendlich das Jahresergebnis von 669.879,25 €
bilanziert werden. Zurückzuführen sind die Verbesserungen beim „Finanzergebnis“
auf eine weiterhin konsequente Schuldenreduzierung, günstigen Zinssätzen bei
Zinsprolongationen sowie zusätzlichen Gewinnausschüttungen im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit. Insgesamt wird sich durch das positive Jahresergebnis die
Ausgleichsrücklage auf 11.223.161,02 € (ca. 76 % des Ursprungsbestandes) erhöhen.
Auch die Finanzrechnung schließt 2016 wieder mit sehr erfreulichen Kennzahlen ab.
Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus von 5.080.114,11 €
ab, was abermals dazu führte, dass ein signifikanter Betrag von ca. 2,961 Mio. € getilgt werden konnte. Darüber hinaus konnten die liquiden Mittel von 7.826.963,69 €
gegenüber 2015 mit 7.840.642,11 € nahezu unverändert bilanziert werden. Den in
2016 vorgenommen Investitionsauszahlungen von 8,240 Mio. € stehen Investitionseinzahlungen von 6,574 Mio. € (=79,78 %) gegenüber. Aufgrund der hohen Selbstfinanzierungskraft und einer hohen Drittfinanzierungsquote konnte abermals zum Jahresultiomo bei den Liquiditätskrediten festgestellt werden, dass diese weiterhin bei
0,00 € liegen.
Für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre gilt weiterhin, dass es von der Ertragsseite
her weiter elementar sein wird, eine konstante Ertragsentwicklung zu erzielen als
auch gleichzeitig die Aufwandsseite stagnieren zu lassen bzw. im Idealfall sogar zu
reduzieren. Soweit dies auf der Aufwandsseite gelingen sollte, darf dies natürlich
nicht zu einer Verschlechterung des aktuellen Leistungsstandards führen. Wie wichtig diese beiden Punkte sind, hat insbesondere der vorliegende Jahresabschluss gezeigt. Solange die Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter annähernd in Rekordhöhe sprudeln, dürfte die Ertragsseite dieser Zielstellung gerecht werden. Hier gilt es
jedoch genau zu beobachten, wie das Land die ab 2020 geltende Schuldenbremse
umsetzen wird. Hoffnung, dass dies nicht (nur) auf den Rücken der Kommunen geschehen wird, macht dabei die erzielte Einigung im Rahmen der Reform der BundLänder-Finanzbeziehungen (Neuordnung des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs), nach der das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Einnahmeverbesserung von netto 1,429 Milliarden (!) € ab 2020 rechnen kann!
Sieht man sich nun konkret künftige Haushalte bzw. Jahresrechnungen an, so wird
die Aufwandsseite weiterhin maßgeblich durch die Transferaufwendungen und die
Personal- und Versorgungsaufwendungen bestimmt werden. Bei den Transferaufwendungen sind insbesondere drei verschiedene Arten von Fremdeinflüssen zu
nennen, die die künftigen Haushalte beeinflussen werden:
1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen verbundenen Aufwendungen werden auch 2017 ff. das Jahresergebnis unserer Haushalte
maßgeblich beeinflussen. Hier sind alleine im Produktbereich „05“ Aufwendungen von gut 6,1 Mio. € in 2017 vorgesehen. Daneben sind noch die objektbezogenen Aufwendungen im Produkt „10 06 03“ zu erwähnen als auch
die Aufwendungen der Integration, insbesondere in den Produkten „03 –
Schulträgeraufgaben“ und „06 – Kinder- Jugend- und Familienhilfe“. Während
Anlage 4
7
im Produktbereich „05“ und im Produkt „100603“ die Aufwendungen und Erträge mehr oder weniger relativ einfach zugeordnet werden können, ist dies in
den Produktbereichen „03“ und „06“ fast nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig
hohem Aufwand möglich. Spannend wird daher die Beantwortung der Frage
sein, ob die derzeitige Erstattung von 866 €/Monat pro Flüchtling nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz genug ist, um alle im Haushalt an den verschiedensten Stellen abgebildeten Aufwendungen auskömmlich zu finanzieren. Man darf sich dabei auf keinen Fall allein davon blenden lassen, wenn im
Produkt 050303 „Leistungen nach dem AsylbLG“ ein Jahresüberschuss ausgewiesen werden sollte.
2. Auch die Aufwendungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – bleiben weiterhin ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor für die
zukünftigen Haushalte. Hier sind einerseits die zwingend notwendigen Personalaufwendungen, die mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in allen
Altersstufen zusammenhängen als auch andererseits die Transferaufwendungen, die insbesondere mit ambulanten Hilfen, der Vollzeitpflege und den stationären Unterbringen von Jugendlichen einhergehen, als Kostenfaktoren zu
nennen. Es bleibt weiterhin zu hoffen, dass Bund und Land sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich bewusst sind und die Kommunen finanziell ausreichend unterstützen. Hier war allein im Vergleich von 2016 zu 2015 eine Mehrbelastung von 1,453 Mio. € zu verzeichnen.
3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum Transferaufwand. Hier werden für 2017 mehr als 22,0 Mio. € veranschlagt – Tendenz
steigend! Auch ist weiterhin beim Kreis kein nachhaltiger Konsolidierungswille
erkennbar. Notwendig wäre jedoch eine konzeptionelle Aufgabenkritik beim
Kreis und damit einhergehend, eine langfristig angelegte Aufwandsreduzierung. Diese ist jedoch noch immer nicht zu erkennen. Es gilt also weiterhin mit
aller Macht auf die Kreispolitik und den Landrat einzuwirken.
Daneben werden auch für die Ergebnisse zukünftiger Jahresabschlüsse die zu bildenden Pensions- und Beihilferückstellungen weiterhin maßgeblich sein. So wurde
das 2016er Jahresergebnis mit zusätzlichen Pensions- und Beihilfeaufwendungen
von ca. 800.000 € zusätzlich belastet. Solche nicht vorhersehbaren zusätzlichen
Aufwendungen sind leider nicht planbar. Hier gilt es weiterhin bei der Planung des
jeweiligen Haushaltes Weitsicht an den Tag zu legen, um so die Schere zwischen
Planung und Ausführung nicht zu weit auseinandergehen zu lassen.
Genau wie im letzten Jahr, so hat auch der aktuelle Jahresabschluss wieder einmal
gezeigt, dass die Stadt Erkelenz weiterhin auf einem guten Weg ist. Eine Ausgleichsrücklage, die mittlerweile wieder ca. 76 % ihres ursprünglichen Bestandes
erreicht hat, ist weiterhin ein Faustpfand, das uns zumindest mittelfristig enorm in
kommen-den Ergebnisrechnungen weiterhelfen wird. Dies dürfte und sollte auch
allen Beteilig-ten klar sein. Im Umkehrschluss muss aber weiterhin gelten, dass
Entscheidungen auch stets auf ihre finanziellen Auswirkungen hin untersucht und
betrachtet werden müssen. Beachtenswert ist zudem, dass am Ziel des „Verbots der
Nettoneuverschul-dung“ von allen Beteiligten nicht nur konsequent festgehalten
wird, sondern sogar noch zusätzliche Schuldenreduzierungen vorgenommen
werden, ohne notwendige bzw. sinnvolle Neuinvestitionen (2016: 8,240 Mio. €)
hinauszuschieben. Die Früchte dieser konsequenten Vorgehensweise sind an
einem Schuldenstand, der sich mitt-
Anlage 4
8
lerweile bei der Konzernmutter auf 14,374 Mio. € reduziert hat, ablesbar. Der weiterhin fehlende Ausweis von Liquiditätskrediten als auch die nicht mehr als notwendige
Abgabenbelastung der Erkelenzer Bevölkerung sollten vor den genannten Eckdaten
auch weiterhin mittelfristig umsetzbar sein. Hier sind sich Politik und Verwaltung,
auch dank der guten Zusammenarbeit in der AG Finanzen, ohne wenn und aber einig. Ein Umstand, um den uns viele Kommunen in NRW, insbesondere aber auch die
Nachbarkommunen, beneiden. Rat und Verwaltung sollten gemeinsam alles dafür
tun, dass dies auch künftig so bleibt!
Neben dieser finanzwirtschaftlichen Betrachtung wurde im letzten Jahr erstmalig eine
Einschätzung der Lage durch den kompletten Verwaltungsvorstand vorgenommen.
Eine solche Einschätzung durch den Verwaltungsvorstand wurde natürlich in diesem
Jahr wieder vorgenommen. Dabei haben die Dezernenten als auch der Bürgermeister eine Einschätzung der Chancen und Risiken aus ihrer jeweiligen Sicht vorgenommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird dahingehend auf die Ausführungen im Rahmen des 2016er Lageberichts beim NKF-Abschluss der Mutter verwiesen. Die dort vorgenommenen Einschätzungen sind vollumfänglich auch auf die
gegenwärtige Lage beim „Konzern Stadt Erkelenz“ übertragbar.
Für einen Konzernabschluss sind natürlich nicht nur die Entwicklungen des Mutterunternehmens wichtig, sondern natürlich auch die der Töchter maßgeblich. Während
die GEE mbH als auch die Kultur GmbH sowohl aufgrund ihrer Bilanzsummen als
auch aufgrund ihrer jährlichen Ergebnisse keiner detaillierten Lagebetrachtung bedürfen, können im „Konzern Stadt Erkelenz“ jedoch die Abschlüsse und Entwicklung
des Städtischen Abwasserbetriebes sowie der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) den Konzern entscheidend beeinflussen. Die Entwicklung in diesen beiden Unternehmen sollen daher nachstehend näher betrachtet werden.
Der Städtische Abwasserbetrieb konnte im abgelaufenen Jahr in seinem Einzelabschluss einen Jahresüberschuss von knapp 2,3 Mio. € ausweisen. Dabei wurde
mehr oder weniger eine Punktlandung zum geplanten Ergebnis erzielt. Dieses Ergebnis reiht sich damit in die konstant guten Abschlüsse des Abwasserbetriebes der
vergangenen Jahre ein. Gut ist dabei nicht nur im Sinne eines wirtschaftlichen Erfolges zu interpretieren, sondern auch so zu verstehen, dass die landesweit günstigen
Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Sinne der Erkelenzer Bürgerinnen
und Bürger zumindest weiterhin beibehalten werden konnten. Für 2017 konnte sogar
im Bereich der Schmutzwassergebühren eine Senkung um 9 Cent auf 1,82 € vorgeschlagen und beschlossen werden. Daneben zeigt ein Blick in den Lagebericht des
Einzelabschlusses, dass weder ertragswirtschaftliche noch finanzwirtschaftliche Risiken derzeit erkennbar sind. Lediglich im Bereich der „sonstigen Risiken“ gilt es ein
besonderes Augenmerk auf die Aufnahmefähigkeit der Abwasserreinigungsanlage
(ARA) zu legen. Hier ist erkennbar, dass die ARA allmählich an ihre Kapazitätsgrenze gelangt. Das würde natürlich auch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und
somit ggfls. auch die Ergebnisse der Konzernmutter beeinflussen. Es ist daher stets
sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkungen die Menge und die Zusammensetzung
des Schmutzwassers auf einen sicheren Betrieb der ARA hat. Aufgrund der örtlichen
topographischen Gegebenheiten im Einzugsbereich der Kläranlage (keine richtige
Vorflut, keine größeren Gewässer zur Einleitung) sind Kapazitätsveränderungen nur
bedingt darstellbar. Insoweit sind innovative Alternativbetrachtungen erforderlich,
damit der Abwasserbetrieb auch weiterhin für die Bürger der Stadt Erkelenz mit mo-
Anlage 4
9
deraten Gebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser planen kann. Auf der anderen Seite lassen die fortlaufende Auswertung der Luftbildaufnahmen aus den Jahren 2009 und 2012 weiterhin erahnen, dass im Bereich der
Niederschlagswasserbeseitigung die Solidargemeinschaft der Gebührenzahler noch
signifikant erweitert werden kann. Dies käme dann der Gemeinschaft aller Gebührenzahler in diesem Bereich zugute. Insgesamt wird die Betriebsführung im Abwasserbereich auch zukünftig darauf bedacht sein, qualitätsorientierte und bezahlbare
Leistungen im Bereich der Abwasserbeseitigung zur Verfügung zu stellen. Hierbei gilt
es weiterhin kreativ und innovativ zu sein.
Wie bereits erwähnt, kann neben dem Städtischen Abwasserbetrieb die Entwicklung
der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG
(kurz: GEE) auf den Konzernabschluss entscheidenden Einfluss haben. Wie in den
letzten Jahren, so konnte auch in 2016 die GEE mit einem positiven Ergebnis aufwarten. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) schließt mit einem Plus von
305.471,00 € ab. In diesem Jahr ist dieser positive Abschluss jedoch nicht auf erhöhte Umsatzerlöse, sondern insbesondere darauf zurückzuführen, dass durch die Auflösung von Rückstellungen zusätzliche Erträge generiert werden konnten. Ohne diesen Effekt wäre eine mehr oder weniger ausgeglichene GuV vorgelegt worden. Zurückzuführen sind die geringeren Umsatzerlöse jedoch nicht auf eine verringerte
Nachfrage, sondern darauf, dass zum Teil noch Grunderwerb sowohl in den Ortschaften (Gerderath, Hetzerath, Katzem, Kückhoven, Lövenich) als auch insbesondere in der Erweiterungsfläche zum „Oerather Mühlenfeld-West“ genommen werden
muss. Erst wenn der Grunderwerb jeweils vollständig abgeschlossen ist kann die
städtebauliche Entwicklung und damit einhergehend, die Vermarktung der Flächen
erfolgen. Eine entsprechende Nachfrage ist auf jeden Fall bereits jetzt sowohl für die
Ortschaften als auch für die Entwicklung in der Stadtmitte vorhanden. Vor diesen
Hintergründen werden 2017 und 2018 wohl eher „Übergangsjahre“ werden, bevor
spätestens in 2019, insbesondere durch den Verkauf der Flächen im „Oerather Mühlenfeld-West“, wieder mit vermehrten Erlösen zu rechnen ist. Diese Entwicklungen
dürften sich entsprechend auch in den Jahren 2017 ff bilanziell und in den entsprechenden Gewinn- und Verlustrechnungen widerspiegeln. In 2017 und 2018 dürfte die
GEE also rein ergebnismäßig gesehen, nicht so entlastend wie in den vergangen
Jahren zum Erfolg in den Gesamtergebnisrechnungen beitragen. Aber auch hier gilt
im übertragenen Sinne: Wer ernten will, muss zuerst das Feld bestellen! Also sollten
wir uns hier bereits jetzt auf die neue Ernte freuen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass 2016 mit einem Plus von
1.338.846,48 € in der Gesamtergebnisrechnung das zweitbeste Ergebnis in der Konzernbilanz bilanziert werden konnte. Vor dem Hintergrund des bereits guten Ergebnisses der Konzernmutter mit + 669.879,25 € und der Entwicklung bei den Töchtern
in den letzten Jahren, war die Höhe zwar schon ein wenig erstaunlich, aber letztendlich als logische Folge der vergangenen Jahre nachzuvollziehen. Soweit sich in den
Rahmenbedingungen keine grundlegenden negativen Änderungen ergeben, sollte
sich auch mittelfristig nichts an dieser grundsätzlich positiven Ausrichtung ändern.
Inwieweit sich die guten Ergebnisse der Jahre 2014 und 2016 dabei annähernd wiederholen lassen, wird die nähere Zukunft zeigen.
Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gem. § 116 GO NRW
lfd. Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
Familiennamen,
Vornamen
Altmann,
Marwin
Bienefeld,
Hermann-Josef
Büschgens,
Dominik
Czybik,
Peter
Dahlke,
Andreas
Dederichs,
Hans-Josef
Diart,
Franz-Josef
Eickels,
Thomas
Fellmin,
Peter, Gustav, Paul
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen
Kontrollgremien
i.S.d. § 125 l S.3 des
Aktiengesetzes
Mitgliedschaften in
Organen der
Gemeinde in
öffentl.-rechtl. oder
priv. Form
Mitgliedschaften in
Organen sonst.
privatrechtlicher
Unternehmen
Goldschmied
---
---
---
Landwirtschaftlicher Betriebshelfer/
Landwirt
Automobilverkäufer
---
---
---
---
---
---
Beamter
---
---
---
b. k. A.
b. k. A.
b. k. A.
b. k. A.
Polizeibeamter
---
---
---
Rentner
---
---
---
Dipl.-Ing., Geschäftsführer,
selbstständig
Krankenpfleger/Desinfektor
---
---
---
---
---
Freier Journalist
---
---
stellv. Fraktionsvorsitz Freie Wähler
Erkelenz
---
Pensionär
Kleingewerbe: Hausmeisterservice
exam. Krankenschwester/
Wohnbereichsleitung
Sozialarbeiterin
---
---
---
---
---
---
---
---
---
Polizeibeamter
---
---
---
Lehrerin
---
---
Jahn,
Thomas
Jopen,
Liselotte
Kehren,
Ferdinand
Verwaltungs-Beamter
---
Mitglied im
Zweckverband der
KSK Heinsberg
---
Sonderschullehrerin
---
Dipl.-Rechtspfleger/Beamter
---
Keusemann,
Irmtraud
Krahe,
Werner
Kutz,
Michael
Lennartz, Dr.,
Arno
Rentnerin
Frings,
Karl-Heinz
Füßer,
Klaus
Gläsmann,
Katharina
Göhl,
Angelika
Grunert,
Andreas
Honold-Ziegahn,
Christel
---
---
Schöffin Amtsgericht
MG
Braunkohleausschuss der
Bezirksregierung
Köln; Mitglied des
Kuratoriums der
Anton-HeinenVolkshochschule;
Mitglied der Gesellschafterversammlung der
Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH und
der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft
der Stadt Erkelenz
mbH & Co.KG
(GEE)
---
---
---
Dipl.-Rechtspfleger
---
---
---
Hausmann
---
---
---
Architekt
---
---
Mitglied der Vertreterversammlung
der Volksbank
ErkelenzHückelhovenWegberg eG
---
Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gem. § 116 GO NRW
lfd. Nr.
Familiennamen,
Vornamen
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen
Kontrollgremien
i.S.d. § 125 l S.3 des
Aktiengesetzes
Mitgliedschaften in
Organen der
Gemeinde in
öffentl.-rechtl. oder
priv. Form
Mitgliedschaften in
Organen sonst.
privatrechtlicher
Unternehmen
Mitglied in der
Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft mbH
Co.KG; Mitglied im
Beirat der
Fahrradmesse in
Essen; Mitglied im
Beirat der
Arbeitsgemeinschaft fußgängerund fahrradfreundlicher Städte,
Gemeinden und
Kreise in NRW e.V.
---
23
London,
Peter
Landesbeamter
---
Mitglied im
Sparkassenzweckverband des
Kreises HS und der
Stadt Erkelenz;
Mitglied im
regionalen Beirat
Kreis HS des AVV
24
Lörkens,
Wilfried
Mainka,
Karin
Rentner
---
---
geschäftsführende Gesellschafterin
der FIMA GmbH Fachakademie für
Logistik und Verkehr sowie
geschäftsführende Gesellschafterin
der Fahrschule Mainka GmbH
(Fahrschule aller Klassen) in
Erkelenz; Freiberufliche Dozentin
Betriebsleiter
---
Mitglied der
Gesellschafterversammlung der Kultur
GmbH
---
---
Mitglied der Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Erkelenz
---
25
26
Merkens,
Rainer
27
Meurer,
Dignanllely
(ab 30.01.2016)
Moll,
Christopher
Muckel,
Stephan
Studentin
---
Mitglied im Beirat
NVV MG; Mitglied
Verbandsversammlung Niersverband;
Mitglied der Gesellschafterversammlung GEE; Mitglied
der Gesellschafterversammlung der
Kultur GmbH
---
Account Manager
---
---
---
Wirtschaftsgeograph M.A.;
Beigeordneter der Gemeinde Titz
---
---
Nußbaum,
Jochen
Odenthal,
Thorsten
Polizeibeamter
---
Mitglied
SparkassenZweckverband;
Mitglied der
Gesellschafterversammlung der Kultur
GmbH Erkelenz
---
Studienrat; nebenamtlicher
Kirchenmusiker
---
32
Paffen,
Hans-Josef
Rentner
---
33
Przibylla,
Siegfried
Rentner, vormals Bankkaufmann
---
34
Pütz,
Stephan
(bis 08.01.2016)
Polizeibeamter
---
28
29
30
31
Mitglied der
Gesellschafterversammlung der
Kultur GmbH
Erkelenz
stellv. Mitglied
Verwaltungsrat +
Sparkassenzweckverband
Mitglied des
Kreistages; Mitglied
des Verwaltungsrates der KSK
Heinsberg; Mitglied
der Verbandsversammlung Naturpark
Schwalm-Nette
---
-----
---
Mitglied der
Gesellschafterversammlung
Kreiswerke
Heinsberg
---
Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gem. § 116 GO NRW
lfd. Nr.
35
Familiennamen,
Vornamen
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen
Kontrollgremien
i.S.d. § 125 l S.3 des
Aktiengesetzes
Mitgliedschaften in
Organen der
Gemeinde in
öffentl.-rechtl. oder
priv. Form
Mitgliedschaften in
Organen sonst.
privatrechtlicher
Unternehmen
Remberg,
Christian
Rogowsky,
Rainer
Schiefer,
Roland
Metallbauer
---
---
---
Rentner
---
---
---
Diplom-Volkswirt/Prokurist
---
---
38
SchirrmeisterHeinen,
Beate Ellen
Lehrerin
---
39
Schmitz,
Christian Peter
Schmitz,
Katharina
Schroer,
Annemarie
Studienreferendar
---
Kuratorium H.-J.Stiftung (Krankenhaus); Vizepräsidentin des Nordrhein-Westfälischen
Städte- und
Gemeindebundes
und Vorsitzende im
Jugend-, Sozial- und
Gesundheitsausschuss des
NWStGb; Mitglied
Hauptausschuss
des Deutschen
Städte- und
Gemeindebundes
---
Gesellschafterversammlung der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für
den Kreis Heinsberg
mbH
---
Gärtnermeisterin,
z. Zt. Verwaltungsangestellte
Finanzbeamtin/Hausfrau
---
---
---
---
Gesellschafterversammlung WFG für
den Kreis Heinsberg
---
Simon,
Jürgen
Spalink,
Dieter
Beamter im Ruhestand
---
---
---
Ministerialrat
---
---
44
Steingießer,
Klaus-Josef
Abteilungsleiter/Dipl.-Ing.
---
45
Tüffers,
Michael
Vasters,
Hans-Dieter
von der Forst,
Walter
Wendt,
Ulrich
Sozialversicherungsfachangestellter
Techn. Berater/Ingenieur
---
Kreiswerke
Heinsberg-Mitglied
Aufsichtsrat;
Kuratorium H.-J.Stiftung
---
Gesellschafterversammlung der
Kultur GmbH der
Stadt Erkelenz;
Gesellschafterversammlung der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für
den Kreis Heinsberg
mbH
---
---
---
---
Landwirt
---
---
---
Lehrer
---
---
---
Wolters,
Astrid
Sachbearbeiterin Bundesagentur
für Arbeit Jobcenter Kreis
Heinsberg
---
---
---
36
37
40
41
42
43
46
47
48
49
---
---
Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gem. § 95 GO NRW
lfd. Nr.
Familiennamen,
Vornamen
ausgeübter Beruf
Mitglieder des Verwaltungsvorstandes:
1
Jansen,
Bürgermeister der
Peter
Stadt Erkelenz
2
Dr. Gotzen,
Hans-Heiner
Erster
Beigeordneter der
Stadt Erkelenz
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen
Kontrollgremien i.S.d.
§ 125 l S.3 des
Aktiengesetzes
Mitgliedschaften in Organen der
Gemeinde in
öffentl.-rechtl. oder priv. Form
Mitgliedschaften in Organen
sonst. privatrechtlicher
Unternehmen
-
Mitglied KSK Heinsberg
Zweckverband; Mitglied KSK
Heinsberg Verw.-Rat; KSK
Heinsberg Hauptausschuss;
KSK Heinsberg Risikoausschuss; Vorstandsmitglied
Schwalmverband; Vorsitzender Kuratorium Hermann-Josef-Stiftung; Vorsitzender Kuratorium Walter und Elfriede
Meyer-Stiftung; Mitglied Kuratorium Sparkassen-Kunststiftung; Mitglied + Vorsitz
Kuratorium Sparkassen für
Völkerverständigung; Kommunaler Arbeitgeberverband NW
(KAV NW): Mitglied im Vorstand, Mitglied im Hauptausschuss, Mitglied und Erster
stv. Vorsitzender des
Gruppenausschusses;
Deutscher Städte- und
Gemeindebund: Ausschuss für
Schule, Sport und Kultur;
stellvertretendes kooptiertes
Mitglied im Präsidium des
Städte- und Gemeindebundes
NRW; Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft der
Bürgermeister im Kreis
Heinsberg; Stellv. Vorsitzender „Erkelenz für Sri Lanka e.
V.“; Mitglied Interkommunale
Einkaufsgemeinschaft des
Städte- und Gemeindebundes
NRW; Mitglied Generalversammlung KOPART eG;
Vertreter der Kommunen im
Kreis Heinsberg für den
Kundenbeirat der regio iT; stv.
Mitglied des Verbandsvorstands des Rhein. Sparkassen- und Giroverbandes
Regionalbeirat NEW
Mitglied; Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft
der Stadt Erkelenz mbH &
Co.KG Vorsitzender
Gesellschafterversammlung;
Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Heinsberg WFG Aufsichtsrat;
Vorsitzender der
Gesellschafterversammlung
der Kultur GmbH der Stadt
Erkelenz; IRR-Mitglied
operativer Arbeitskreis für
Tagebaurandkommunen
-
Geschäftsführer der Kultur
GmbH der Stadt Erkelenz,
Kurator der Hermann-JosefStiftung Erkelenz, Kurator der
Walter und Elfriede MeyerStiftung Erkelenz, stv.
Vorstandsmitglied des
Schwalmverbandes,
Zweckverbandsvorsteher des
Sparkassenzweckverbandes
des Kreises Heinsberg,
Mitglied im Aufsichtsrat der
Erkelenzer Sonnenschein e G,
Mitglied in der Trägerversammlung des Jobcenters
Kreis Heinsberg, Mitglied im
Lenkungskreis des Regionalen
Bildungsnetzwerkes Kreis
Heinsberg, stv. Vorsitzender
des Heimatvereines
Erkelenzer Lande e. V.,
Mitglied des Ausschusses für
Schule, Sport und Kultur des
Städte- und Gemeindebundes
NRW
Mitglied des Aufsichtsrates
der Horizonte GmbH
Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gem. § 95 GO NRW
lfd. Nr.
Familiennamen,
Vornamen
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen
Kontrollgremien i.S.d.
§ 125 l S.3 des
Aktiengesetzes
Mitgliedschaften in Organen der
Gemeinde in
öffentl.-rechtl. oder priv. Form
Mitgliedschaften in Organen
sonst. privatrechtlicher
Unternehmen
3
Lurweg,
Ansgar
Technischer
Beigeordneter der
Stadt Erkelenz
-
Geschäftsführer der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH, Stellvertretender Verbandsvorsteher und
Vorstandsmitglied im
Schwalmverband, Mitglied im
Aufsichtsrat der Erkelenzer
Sonnenschein eG, Mitglied im
Ausschuss für Städtebau,
Bauwesen und Landesplanung beim Städte- und
Gemeindebund NRW, Techn.
Betriebsleiter des Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz
Mitglied des Aufsichtsrates
der Franziskusheim gGmbH
4
Schmitz,
Norbert
Kämmerer der
Stadt Erkelenz
-
Geschäftsführer der
Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft der
Stadt Erkelenz mbH;
Beratendes Mitglied der
Gesellschafterversammlung
der Kultur GmbH; Mitglied im
Aufsichtsrat der Erkelenzer
Sonnenschein eG; Mitglied im
Kuratorium der Walter und
Elfriede Meyer-Stiftung; Kfm.
Betriebsleiter des
Abwasserbetriebes der Stadt
Erkelenz
-
Gesamtabschluss
Konzern "Stadt Erkelenz" zum 31.12.2016
Gesamteigenkapitalspiegel
Stadt Erkelenz
Stand am
1.1.2016
EUR
1.
Gezeichnetes Kapital
0,00
2.
Allgemeine Rücklage
181.911.601,86
3.
Sonderrücklagen
4.
Ausgleichsrücklage
5.
Jahresergebnis
6.
Passiver Unterschiedsbetrag
1.635.063,53
Veränderungen
bei der
Stadt Erkelenz
EUR
0,00
79.866,46 *
9.952,19 **
Umgliederungen
im
Eigenkapital
EUR
Jahresergebnis
2016
EUR
Konsolidierung
sonstiges
EUR
Stadt Erkelenz
Stand am
31.12.2016
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
-517.070,90
0,00
409.905,48
181.884.302,90
0,00
0,00
0,00
1.645.015,72
10.473.819,41
0,00
0,00
0,00
79.462,36
10.553.281,77
239.704,83
0,00
0,00
1.338.846,48
-239.704,83
1.338.846,48
0,00
0,00
517.070,90
0,00
0,00
517.070,90
194.260.189,63
89.818,65
0,00
1.338.846,48
249.663,01
195.938.517,77
* Saldo aus Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO
sowie der Einbuchung des Bestandes an Schulgirokonten zum 31.12.2016
** Veränderung Vermögen Elfriede Meyer-Stiftung
Anlage 5
Anlage 6.1
Tradition und Fortschritt
Beteiligungsbericht
der Stadt Erkelenz
zum 31.12.2016
Anlage 6.2
Beteiligungsübersicht der Stadt Erkelenz:
Angaben über die Beteiligungsverhältnisse der Stadt Erkelenz
1. Betriebe ohne fremde Anteilseigner
Name der Betriebe
AnteilsRechtsform
verhältnis
Städtischer Abwasserbetrieb
100 % Eigenbetriebsähnlich
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
100 % GmbH
Erkelenz mbH (GEE mbH)
(Komplementär)
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
100 % KG
Erkelenz mbH & Co. KG (GEE mbH & Co. KG)
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz
100 % GmbH
2. Betriebe mit einer städtischen Beteiligung von über 50 v. H. bis unter 100 v. H.
Keine
3. Betriebe mit einer städtischen Beteiligung von über 20 v. H. bis 50 v. H.
Keine
4. Betriebe mit einer städtischen Beteiligung von über 5 v. H. bis 20 v. H.
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis
10 % GmbH
Heinsberg mbH
5. Betriebe mit einer städtischen Beteiligung bis 5 v. H.
Kreiswerke Heinsberg GmbH
4,125 % GmbH
Gemeinnütziger Bauverein eG Erkelenz
Geringfügig eG
Die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen
untereinander und mit der Stadt Erkelenz werden bei der jeweiligen Beteiligung
abgebildet.
Die Angaben zu den zum Teil umfangreichen Leistungen der Beteiligungen
können den jeweiligen Einzelabschlüssen entnommen werden. Hier werden die
Leistungen der Beteiligungen beschrieben und zum Teil mit Hilfe von
Kennzahlen analysiert. Ein umfangreiches Kennzahlenset betreffend den
Gesamtabschluss ist im Lagebericht zum Gesamtabschluss enthalten.
Graphisch dargestellt, ergibt sich folgende Übersicht:
Anlage 6.3
Anlage 6.4
I. Beteiligung am Städtischen Abwasserbetrieb
1. Gegenstand des Unternehmens
Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge haben die Kommunen
unter anderem für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung zu
sorgen. Diese verfassungsrechtlich verankerte Pflicht der Kommunen
wird in der Stadt Erkelenz durch den Städtischen Abwasserbetrieb
wahrgenommen.
2. Beteiligungsverhältnisse
Stammkapital
Alleiniger Vermögensträger: Stadt Erkelenz
5.200.000,00 €
(100 %)
3. Organe des Betriebes
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und
Betriebe
17 stimmberechtigte Mitglieder
Technischer Betriebsleiter = Technischer Beigeordneter der Stadt
Kaufmännischer Betriebsleiter = Kämmerer der Stadt
4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2014
(TEUR)
31.12.2015
(TEUR)
31.12.2016
(TEUR)
Anlagevermögen
84.305
82.505
79.843
Umlaufvermögen
403
344
277
0
0
0
Bilanzsumme Aktiva
84.708
82.849
80.120
Eigenkapital
39.632
40.033
39.952
Empfangene Ertragszuschüsse
9.298
8.483
7.719
Rückstellungen
1.661
215
170
Verbindlichkeiten
34.117
34.118
32.279
Bilanzsumme Passiva
84.708
82.849
80.120
Rechnungsabgrenzungsposten
Anlage 6.5
Gewinn- und
Verlustrechnung
Umsatzerlöse
31.12.2014
(TEUR)
31.12.2015
(TEUR)
31.12.2016
(TEUR)
9.680
10.002
10.111
Andere aktivierte Eigenleistungen
262
255
293
Sonstige betriebliche Erträge
216
132
51
Materialaufwand
1.755
1.812
1.962
Personalaufwand
1.096
1.077
1.122
Abschreibungen
3.229
3.707
3.697
493
332
392
26
5
5
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1.186
1.101
1.003
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
2.425
2.365
2.284
1
1
1
2.424
2.364
2.283
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Sonstige Steuern
Jahresgewinn
5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Der Gegenstand des Unternehmens, nämlich die verfassungsrechtlich
verankerte Pflicht zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung, ist auf
einen öffentlichen Zweck ausgerichtet. Dieser öffentliche Zweck wird
nachweislich der jeweiligen Jahresabschlüsse des Städtischen
Abwasserbetriebes -seit Gründung im Jahre 1990- erfüllt.
6. Personalbestand
Nach § 15 Abs. 1 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes
beschäftigt der Abwasserbetrieb kein eigenes Personal. Zur Erfüllung
seiner Aufgaben bedient er sich des Personals der Stadt Erkelenz. Den
hierfür
anfallenden
Personalaufwand
erstattet
der
Städtische
Abwasserbetrieb der Stadt Erkelenz.
Anlage 6.6
7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Aus Sicht des Städtischen Abwasserbetriebes ergeben sich folgende
wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen zur Stadt Erkelenz bzw. zu
anderen Beteiligungen:
Wesentliche Finanzbeziehungen:
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2014
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
1.096
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2015
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
1.077
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2016
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
1.122
-
108
-
96
-
98
-
2.006
-
2.424
-
2.364
1.474
-
1.475
-
1.471
-
Erläuterungen
Erstattung
Personalaufwand
an Stadt
Erstattung
Sachaufwand an
Stadt
Auszahlung
Jahresüberschuss
Vorjahr an Stadt
Kostenanteil
Stadt an der
Straßenentwässerung
Wesentliche Leistungsbeziehungen:
Eine wesentliche Leistungsbeziehung zwischen dem Städtischen
Abwasserbetrieb und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der
Stadt Erkelenz mbH & Co. KG stellt die unentgeltliche Übertragung der
von der GEE mbH & Co. KG erschlossenen und fertig gestellten
Kanalinfrastruktur aufgrund von städtebaulichen Verträgen dar. Nach
Fertigstellung wird die Kanalinfrastruktur in das Anlagevermögen des
Städtischen Abwasserbetriebes übernommen. In den Jahren 2015 und 2016
fanden keine Übernahmen von fertiggestellter Kanalinfrastruktur statt.
Zuletzt wurden im Jahr 2014 folgende Kanalinfrastrukturmaßnahmen von
der GEE mbH & Co. KG an den Städtischen Abwasserbetrieb übertragen:
x
x
x
x
x
Erkelenz - Oerather Mühlenfeld - 1. bis 4. Bauabschnitt
Erkelenz - Oerather Mühlenfeld Süd
Golkrath - An der Heubahn
Kückhoven - Am Dorf
Tenholt - Baaler Weg
Anlage 6.7
II. Beteiligung an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der
Stadt Erkelenz mbH
1. Gegenstand des Unternehmens
Geschäftsführung und Vertretung der „Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE)“ als deren
persönlich haftende Gesellschafterin.
2. Beteiligungsverhältnisse
Stammkapital
Alleiniger Gesellschafter Stadt Erkelenz
25.564,59 €
(100 %)
3. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates
10 Mitglieder
Geschäftsführung
2 Geschäftsführer
4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2014
(TEUR)
31.12.2015
(TEUR)
31.12.2016
(TEUR)
Anlagevermögen
0
0
0
Umlaufvermögen
34
34
34
0
0
0
Bilanzsumme Aktiva
34
34
34
Eigenkapital
28
28
28
Rückstellungen
5
5
5
Verbindlichkeiten
1
1
1
34
34
34
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme Passiva
Anlage 6.8
Gewinn- und
Verlustrechnung
31.12.2014
(TEUR)
31.12.2015
(TEUR)
31.12.2016
(TEUR)
Umsatzerlöse
0
0
0
Sonstige betriebliche Erträge
8
8
8
Personalaufwand
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
Sonstige betriebliche Aufwendungen
5
5
5
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
0
0
0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0
0
0
Steuern
0
0
0
Jahresüberschuss
3
3
3
5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Die Geschäftsführung und Vertretung der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) diente im
Geschäftsjahr 2016 einem öffentlichen Zweck, da die Hauptgesellschaft
mit ihrem Gegenstand des Unternehmens auf einen öffentlichen Zweck,
nämlich der Veräußerung, sowie die Beplanung, Baureifmachung und
Erschließung von Grundstücken zu dem Zweck, das Angebot von
Grundstücken für Wohn- und Gewerbebauten in der Stadt Erkelenz zu
verbessern, insbesondere, preiswertes Wohnbauland für Familien zu
schaffen, ausgerichtet ist.
6. Personalbestand
Außer den beiden Geschäftsführern wird kein weiteres Personal beim
Unternehmen beschäftigt. Die Anstellung der beiden Geschäftsführer ist
jeweils gekoppelt an die hauptberufliche Tätigkeit als Technischer
Beigeordneter bzw. Kämmerer der Stadt Erkelenz. Der
Beschäftigungsumfang beträgt maximal 15 Std./Woche.
7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Es bestehen keine wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen
zwischen der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH und der Stadt Erkelenz bzw. zu anderen Beteiligungen.
Anlage 6.9
III. Beteiligung an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der
Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE)
1. Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Tausch, die Veräußerung, sowie die Beplanung, Baureifmachung und Erschließung von Grundstücken zu dem Zweck, das
Angebot von Grundstücken für Wohn- und Gewerbebauten in der Stadt
Erkelenz zu verbessern, insbesondere, preiswertes Wohnbauland für
Familien zu schaffen.
2. Beteiligungsverhältnisse
Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die „Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH“. Sie ist
zur Leistung einer Einlage nicht berechtigt.
Weitere Gesellschafterin (Kommanditistin) ist die Stadt Erkelenz mit
einer Einlage von 818.067,01 €.
3. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates
10 Mitglieder
Geschäftsführung
Komplementärin
4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016
(TEUR)
(TEUR)
(TEUR)
Anlagevermögen
35
29
40
Umlaufvermögen
9.850
9.601
9.989
14
3
8
Bilanzsumme Aktiva
9.899
9.633
10.037
Eigenkapital
5.846
5.751
5.957
Rückstellungen
3.070
3.069
2.652
983
813
1.428
9.899
9.633
10.037
Rechnungsabgrenzungsposten
Verbindlichkeiten
Bilanzsumme Passiva
Anlage 6.10
Gewinn- und
Verlustrechnung
Umsatzerlöse
31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016
(TEUR)
(TEUR)
(TEUR)
1.109
301
82
291
141
497
Materialaufwand
57
87
34
Personalaufwand
19
22
22
Abschreibungen
7
7
6
275
175
119
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
41
16
11
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
76
80
64
Steuern
147
23
40
Jahresüberschuss
860
64
305
Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Aufwendungen
5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Der Gegenstand des Unternehmens, nämlich insbesondere die
Verbesserung des Angebotes von Grundstücken und Schaffung
preiswerten Wohnbaulandes für Familien, ist auf einen öffentlichen
Zweck ausgerichtet. Ausweislich des Jahresabschlusses zum 31.12.2016
konnten auch im Jahre 2016 zahlreiche Baulandflächen verkauft werden,
was wiederum zu einem positiven Jahresergebnis führte. Der öffentliche
Zweck wurde also erfüllt.
6. Personalbestand
Neben den unter Punkt II. 6. beschriebenen beiden Geschäftsführern wird
ein Prokurist, im Rahmen eines Minijobs, beschäftigt. Die Bestellung ist
an die hauptberufliche Tätigkeit als Beamter bei der Stadt Erkelenz
gekoppelt. Darüber hinaus ist eine Person als Handlungsgehilfe
beschäftigt. Auch bei diesem ist die Bestellung an die hauptberufliche
Tätigkeit
als Beamter der Stadt Erkelenz gekoppelt. Der
Beschäftigungsumfang beträgt bei beiden Personen max. 15 Std./Woche.
Anlage 6.11
7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Aus Sicht der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz GmbH & Co. KG ergeben sich folgende wesentliche Finanzund Leistungsbeziehungen zur Stadt Erkelenz bzw. zu anderen
Beteiligungen:
Wesentliche Finanzbeziehungen:
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2014
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
117
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2015
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
136
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2016
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
75
-
-
-
160
-
100
-
169
-
72
-
55
-
-
-
163
-
-
Erläuterungen
Erstattung
Ingenieurleistungen
u.ä. an Stadt
Ausschüttung an
Stadt
Gewerbesteuerzahlungen
Infrastrukturabgabe
Wesentliche Leistungsbeziehungen:
Eine wesentliche Leistungsbeziehung zwischen der Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG und der Stadt
Erkelenz bzw. dem Städtischen Abwasserbetrieb stellt die Erschließung
und unentgeltliche Übertragung der von der GEE mbH & Co. KG fertig
gestellten Straßen, Wege und Plätze, einschließlich der Kanalinfrastruktur,
aufgrund von städtebaulichen Verträgen dar. Nach Erschließung der
jeweiligen Baugebiete werden diese in das Anlagevermögen der Stadt
Erkelenz bzw. in das Anlagevermögen des Städtischen Abwasserbetriebes
übernommen. Im Jahr 2015 fanden keine Übernahmen statt. Im Jahr 2014
wurden folgende Baugebiete und Kanalinfrastrukturmaßnahmen von der
GEE mbH & Co. KG an die Stadt Erkelenz bzw. den Städtischen
Abwasserbetrieb übertragen:
x
x
x
x
x
x
Erkelenz - Oerather Mühlenfeld - 1. bis 4. Bauabschnitt
Erkelenz - Oerather Mühlenfeld Süd
Golkrath - An der Heubahn
Houverath - Am Loher Acker (nur Straßen und Nebenanlagen)
Kückhoven - Am Dorf
Tenholt - Baaler Weg
Anlage 6.12
Im Jahr 2016 wurden folgende Baugebiete von der GEE mbH & Co. KG an
die Stadt Erkelenz übertragen:
x
x
x
x
x
Erkelenz - Oerather Mühlenfeld - 1. - 4. Bauabschnitt (Grünflächen)
Gerderath - Vossemer Straße (Weg)
Hetzerath - Am Schlehenbusch (Teilfläche)
Houverath - Am Loher Acker (Gehwege)
Kückhoven - Hasenweg (Grünfläche)
Anlage 6.13
IV. Beteiligung an der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz
1. Gegenstand des Unternehmens
Organisation von kulturellen Veranstaltungen und die Errichtung und der
Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kulturellen Lebens in
der Stadt Erkelenz. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt,
die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer
Unternehmen bedienen oder sich an solchen beteiligen.
2. Beteiligungsverhältnisse
Stammkapital
Alleiniger Gesellschafter: Stadt Erkelenz
25.000€
(100%)
3. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates
Geschäftsführung
4.
10 Mitglieder
1 Geschäftsführer
Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2014
(TEUR)
31.12.2015
(TEUR)
31.12.2016
(TEUR)
Anlagevermögen
3.548
3.410
3.278
Umlaufvermögen
607
708
810
0
0
1
4.155
4.118
4.089
740
748
816
1.965
1.892
1.819
14
21
31
1.436
1.393
1.298
0
64
125
4.155
4.118
4.089
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme Aktiva
Eigenkapital
Zuschüsse für Investitionen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme Passiva
Anlage 6.14
Gewinn- und
Verlustrechnung
31.12.2014
(TEUR)
31.12.2015
(TEUR)
31.12.2016
(TEUR)
Umsatzerlöse
243
300
322
Sonstige betriebliche Erträge
280
292
342
0
0
1
118
124
143
0
0
0
Abschreibungen
141
140
140
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
177
235
230
0
0
0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
79
75
71
Steuern
11
10
10
Jahresfehlbetrag/-überschuss
-3
8
69
Materialaufwand
Personalaufwand
Erträge aus Beteiligungen
Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Kultur GmbH der Stadt
Erkelenz ist in der Organisation von kulturellen Veranstaltungen, der
Errichtung und dem Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Entwicklung
und Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz, zu sehen.
Ausweislich des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 wurden durch die
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz auch im Jahre 2016 zahlreiche kulturelle
Veranstaltungen in der Stadt Erkelenz, federführend durch die Kultur
GmbH der Stadt Erkelenz, insbesondere in der Stadthalle organisiert bzw.
Veranstaltungen Dritter betreut.
6. Personalbestand
Die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz beschäftigt einen Geschäftsführer
mit einem Beschäftigungsumfang von maximal 15 Std./Woche. Die
Anstellung als Geschäftsführer ist an die hauptberufliche Tätigkeit als
Kulturdezernent bei der Stadt Erkelenz gekoppelt. Daneben werden
durchschnittlich zwei Angestellte beschäftigt. Hiervon ein Prokurist als
Vollzeitkraft und ein bzw. zwei Angestellte als Vollzeitkraft bzw. als
Teilzeitkräfte.
Anlage 6.15
7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Aus Sicht der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ergeben sich folgende
wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen zur Stadt Erkelenz:
Wesentliche Finanzbeziehungen:
2014
Ertrag/
Aufwand/
Einzahlung
Auszahlung
(TEUR)
(TEUR)
247
-
73
-
2015
Ertrag/
Aufwand/
Einzahlung
Auszahlung
(TEUR)
(TEUR)
317
-
73
-
2016
Ertrag/
Aufwand/
Einzahlung
Auszahlung
(TEUR)
(TEUR)
397
-
73
Wesentliche Leistungsbeziehungen:
siehe Punkt 1. „Gegenstand des Unternehmens“
-
Erläuterungen
Zuschüsse
für
die
Kulturarbeit
und
kulturelle
Veranstaltungen
Auflösung Investitionszuschuss (Zuschuss im
Jahr 2007 in Höhe von
2.401.339,70 €)
Anlage 6.16
V. Beteiligung an der Kreiswerke Heinsberg GmbH
1. Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen in den Bereichen
Energie, Wasser, Abwasser, Wärme, Abfall, Verkehr und Telekommunikation sowie mit diesen in Zusammenhang stehenden Diensten
2. Beteiligungsverhältnisse
Stammkapital
Gesellschafter Stadt Erkelenz (4,125 %)
9.510.028,99 €
392.288,70 €
3. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
davon Stadt Erkelenz
17 Mitglieder
1 Mitglied
Aufsichtsrat
davon Stadt Erkelenz
15 Mitglieder
1 Mitglied
Geschäftsführung
1 Geschäftsführer
4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2014
(TEUR)
31.12.2015
(TEUR)
31.12.2016
(TEUR)
Anlagevermögen
17.693
17.694
28.632
Umlaufvermögen
3.564
4.015
2.625
0
0
0
Bilanzsumme Aktiva
21.257
21.709
31.257
Eigenkapital
19.760
19.475
23.404
0
0
0
1.489
1.470
1.444
8
764
6.409
21.257
21.709
31.257
Rechnungsabgrenzungsposten
Sonderposten aus Zuwendungen
zur Finanzierung des ÖPNV
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Bilanzsumme Passiva
Anlage 6.17
Gewinn- und
Verlustrechnung
Umsatzerlöse
31.12.2014
(TEUR)
31.12.2015
(TEUR)
31.12.2016
(TEUR)
0
0
0
4.792
5.723
4.563
0
0
0
150
78
81
Sonstige betriebliche Aufwendungen
5.019
52
202
Erträge aus Beteiligungen
5.499
0
0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
2
2
1
Aufwand aus Verlustübernahme
0
761
477
88
84
63
Außerordentliche Aufwendungen
0
0
0
Steuern vom Einkommen und Ertrag
0
0
0
5.036
4.750
3.741
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Jahresüberschuss
5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Im Geschäftsjahr 2016 wurde dem öffentlichen Zweck, der Erbringung
von Ver- und Entsorgungsleistungen in den Bereichen Energie, Wasser,
Abwasser, Wärme, Abfall, Verkehr und Telekommunikation sowie mit
diesen in Zusammenhang stehenden Diensten, entsprochen.
6. Umstrukturierung
Am 20. Dezember 2013 haben die Stadt Mönchengladbach, die
Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH, die Stadt
Viersen, die Kreiswerke Heinsberg GmbH, die NEW Kommunalholding
GmbH, die NEW AG, die NEW Viersen GmbH, die WestEnergie und
Verkehr GmbH und die RWE Deutschland AG einen Konsortialvertrag
geschlossen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Einbindung der KWH in den
bestehenden Unternehmensverbund der NEW Kommunalholding GmbH
ab dem 01. Januar 2015. Die KWH ist seit dem mit 16,66 % an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt und bringt im Gegenzug ihre
Anlage 6.18
Beteiligung an der west (Versorgungssparte) in die NEW AG ein. Die
NEW Kommunalholding hält ihrerseits 60,05 % an der NEW AG.
Gleichzeitig wurde die Verkehrssparte der west auf die in 2014
gegründete WestVerkehr GmbH aufgespalten. Mehrheitsgesellschafterin
ist die NEW Kommunalholding GmbH. Entscheidungen, die diese
Gesellschaft betreffen, trifft jedoch alleine die KWH GmbH. Zwischen
der NEW Kommunalholding GmbH und der WestVerkehr GmbH ist ein
Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden.
7.
Personalbestand
Die Kreiswerke Heinsberg GmbH beschäftigt ausweislich der
entsprechenden Jahresabschlüsse einen Geschäftsführer. Neben dem
Geschäftsführer werden keine Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen
beschäftigt.
8.
Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Aus Sicht der Kreiswerke Heinsberg GmbH ergeben sich folgende
wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen zur Stadt Erkelenz:
Wesentliche Finanzbeziehungen:
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2014
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
233
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2015
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
208
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2016
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
157
Erläuterungen
Gewinnausschüttung
Vorjahr
Wesentliche Leistungsbeziehungen:
Über die jährlich zu zahlende Kreisumlage finanziert die Stadt Erkelenz
den höchst defizitären Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) im Kreis Heinsberg mit.
Anlage 6.19
VI. Beteiligung an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis
Heinsberg mbH
1. Gegenstand des Unternehmens
Förderung der Industrie, des Handwerks, des Handels und des
Kleingewerbes sowie des Fremdenverkehrs im Kreis Heinsberg mit dem
Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft
die Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und die Wirtschafts- und
Sozialstruktur des Kreises zu verbessern.
2. Beteiligungsverhältnisse
Stammkapital
Gesellschafter Stadt Erkelenz (10 %)
256.000 €
25.600 €
3. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
davon Stadt Erkelenz
36 Mitglieder
3 Mitglieder
Aufsichtsrat
davon Stadt Erkelenz
15 Mitglieder
1 Mitglied
Geschäftsführung
1 Geschäftsführer
4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2014
(TEUR)
31.12.2015
(TEUR)
31.12.2016
(TEUR)
Anlagevermögen
3.595
3.312
3.190
Umlaufvermögen
586
116
454
0
190
181
Bilanzsumme Aktiva
4.181
3.618
3.825
Eigenkapital inkl.
Investitionszuschüsse
1.932
1.765
1.562
96
96
76
1.818
1.566
2.017
Rechnungsabgrenzung
335
191
170
Bilanzsumme Passiva
4.181
3.618
3.825
Rechnungsabgrenzung
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Anlage 6.20
Gewinn- und
Verlustrechnung
31.12.2015
(TEUR)
31.12.2016
(TEUR)
Umsatzerlöse
858
907
893
Sonstige betriebliche Erträge
966
966
793
Personalaufwand
790
823
832
Abschreibungen
443
476
332
Sonstige betriebliche Aufwendungen
543
528
479
5
2
0
53
48
43
0
0
0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Jahresüberschuss
5.
31.12.2014
(TEUR)
Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Eine Unternehmensbeteiligung ist u.a. nur zulässig, wenn das
Unternehmen auf einen öffentlichen Zweck ausgerichtet ist.
Wirtschaftsförderung und damit die Stärkung der Wirtschaftskraft und
die nachhaltige Verbesserung der Wirtschafts- und Sozialstruktur des
Kreises ist ein solcher öffentlicher Zweck. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH hat, wie dem Bericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 entnommen
werden kann, mit ihrem unternehmerischen Handeln im Jahre 2016
diesen Zweck erfüllt und gleichzeitig die zur Deckung der
Betriebskosten bereitgestellten Budgetansätze unterschritten. Für die
Betriebskosten ist ein Gesellschafter nachschusspflichtig, so dass das
jährliche Betriebsergebnis immer per se ausgeglichen ist.
6. Personalbestand
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH
beschäftigt einen Geschäftsführer. Daneben wurden ausweislich der
jeweiligen Jahresabschlüsse im Jahr 2014 12 Arbeitnehmer und in den
Jahren 2015 und 2016 MHZHLOV11 Arbeitnehmer beschäftigt.
7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Aufgrund des Ziels des Unternehmens bestehen keine unmittelbaren
Finanz- und Leistungsbeziehungen, sondern fast ausschließlich
mittelbare Leistungsbeziehungen, die sich in der Förderung der örtlichen
Industrie, des Handwerks und des Handels etc. ablesen lassen.
Anlage 6.21
VII.
Sonstige Beteiligungen
Die Stadt ist Mitglied im Gemeinnützigen Bauverein eG Erkelenz.
Wegen der Geringfügigkeit der Beteiligung (3.067,76 €) erfolgt hier
keine weitere Darstellung.
Eine Einsicht in den hier bekannt gemachten Beteiligungsbericht ist jedermann
gestattet. Zu diesem Zweck wird er auch in der Stadtverwaltung Erkelenz, Amt
für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, während der üblichen Dienststunden bereitgehalten. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme wird hiermit
öffentlich hingewiesen.
Erläuterungen
zum
Gesamtabschluss
Anlage 7.1
Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2016
Gesamtbilanz
1.
ANLAGEVERMÖGEN
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1
Grünflächen
1.2.1.2
Ackerland
1.2.1.3
Wald, Forsten
1.2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1
Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2
Grundstücke mit Schulen
1.2.2.3
Grundstücke mit Wohnbauten
1.2.2.4
Grundstücke mit sonst. Dienst-, Geschäfts- u. and. Betriebsgebäuden
1.2.3
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2
Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2.1
Brücken und Tunnel
1.2.3.2.2
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
1.2.3.2.3
Entwässer- u. Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.2.4
Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.2.5
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4
Bauten auf fremden Grund u. Boden, die nicht zu Nr. 2 u. 3 gehören
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
(Summe Sachanlagen)
1.3 Finanzanlagen
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.3
Übrige Beteiligungen
1.3.4
Sondervermögen
1.3.5
Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.6
Ausleihungen
1.3.6.1
an verbundene Unternehmen
1.3.6.2
an Beteiligungen
1.3.6.3
an Sondervermögen
1.3.6.4
Sonstige Ausleihungen
(Summe Finanzanlagen)
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
Stadt Erkelenz
1
Kultur GmbH
2
Abwasserbetrieb
3
GEE GmbH
4
GEE KG
5
Summenabschluss
KapitalSchuldenGuVsonstige
konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen
89.240,58
2.413,00
0,00
0,00
0,00
91.653,58
57.541.299,81
1.394.237,63
532.734,11
3.081.177,53
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
57.541.299,81
1.394.237,63
532.734,11
3.081.177,53
57.541.299,81
1.394.237,63
532.734,11
3.081.177,53
7.905.632,34
59.574.483,22
3.280.535,74
43.697.170,24
0,00
0,00
0,00
3.222.574,00
0,00
0,00
0,00
653.910,28
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7.905.632,34
59.574.483,22
3.280.535,74
47.573.654,52
7.905.632,34
59.574.483,22
3.280.535,74
47.573.654,52
27.474.892,48
0,00
0,00
0,00
0,00
27.474.892,48
27.474.892,48
779.826,88
0,00
1.736.799,78
74.874.692,66
1.035,75
880.805,32
45.365,80
2.297.465,39
4.572.415,20
1.406.993,32
291.077.563,20
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
51.698,00
1.963,00
0,00
3.276.235,00
0,00
0,00
78.564.488,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
22.252,50
602.211,33
79.842.862,61
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5,00
0,00
0,00
5,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15.326,00
0,00
19.209,00
5.358,00
0,00
39.893,00
779.826,88
0,00
80.301.288,28
74.874.692,66
1.035,75
896.131,32
45.365,80
2.368.377,39
4.601.988,70
2.009.204,65
374.236.558,81
779.826,88
0,00
80.301.288,28
74.874.692,66
1.035,75
896.131,32
45.365,80
2.368.377,39
4.601.988,70
2.009.204,65
0,00 374.236.558,81
3.048.284,00
990.793,31
37.421.530,74
401.690,26
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.048.284,00 -3.048.284,00
990.793,31
37.421.530,74 -37.421.530,74
401.690,26
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
87.881.635,07
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
87.881.635,07 -40.469.814,74
0,00
0,00
0,00
379.048.438,85
3.278.648,00
79.842.862,61
5,00
39.893,00
462.209.847,46 -40.469.814,74
0,00
0,00
0,00 421.740.032,72
0,00
0,00
Gesamtabschluss
91.653,58
0,00
0,00
0,00
0,00
990.793,31
0,00
401.690,26
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
47.411.820,33
1)
2)
Anlage 7.2
Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2016
Gesamtbilanz
2.
Kultur GmbH
2
Abwasserbetrieb
3
GEE GmbH
4
GEE KG
5
Summenabschluss
KapitalSchuldenGuVsonstige
konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen
Gesamtabschluss
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20.621,32
0,00
0,00
0,00
0,00
20.621,32
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7.524.960,63
2.119.161,77
0,00
9.644.122,40
20.621,32
0,00
7.524.960,63
2.119.161,77
0,00
9.664.743,72
661.244,05
336.587,12
6.846.709,11
1.536.184,34
2.603.282,33
0,00
0,00
0,00
0,00
941,40
224.197,40
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5.731,12
885.441,45
336.587,12
6.846.709,11
1.536.184,34
2.609.954,85
1.693.184,78
1.010.385,61
0,00
0,00
2.481.273,46
2.353.660,46
0,00
19.522.511,26
69.947,59
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
70.888,99
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
32.200,79
0,00
256.398,19
0,00
0,00
0,00
31.686,46
0,00
0,00
0,00
31.686,46
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5.731,12
1.763.132,37
1.010.385,61
0,00
31.686,46
2.481.273,46
2.385.861,25
0,00
19.887.216,02
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7.826.963,69
739.170,07
0,00
2.546,82
338.861,48
8.907.542,06
27.349.474,95
810.059,06
277.019,51
34.233,28
9.988.715,00
38.459.501,80
0,00 -2.512.959,92
8.907.542,06
0,00
35.946.541,88
4.188.197,99
684,25
0,00
0,00
7.967,18
4.196.849,42
-1.819.196,74
410.586.111,79
4.089.391,31
80.119.882,12
34.238,28
10.036.575,18
UMLAUFVERMÖGEN
2.1 Vorräte
2.1.1
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.1.2
Geleistete Anzahlungen
2.1.3
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
2.1.4
fertige Erzeugnisse und Waren
2.1.5
Geleistete Anzahlungen
(Zwischensumme)
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1
Forderungen
2.2.1.1
Öffentlich-rechtl. Forderungen und Ford. aus Transferleistungen
2.2.1.1.1
Gebühren
2.2.1.1.2
Beiträge
2.2.1.1.3
Steuern
2.2.1.1.4
Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1.5
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.2.1.2
Privatrechtliche Forderungen
2.2.1.2.1
gegenüber dem privaten Bereich
2.2.1.2.2
gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.2.1.2.3
gegen verbundene Unternehmen
2.2.1.2.4
gegen Beteiligungen
2.2.1.2.5
gegen Sondervermögen
2.2.2
Sonstige Vermögensgegenstände
2.2.3
Forderungen fremde Finanzmittel
(Summe Forderungen und sonstige VG)
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4
Liquide Mittel
SUMME UMLAUFVERMÖGEN
3.
Stadt Erkelenz
1
AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
SUMME AKTIVA
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20.621,32
0,00
7.524.960,63
2.119.161,77
0,00
9.664.743,72
885.441,45
336.587,12
6.846.709,11
1.536.184,34
2.609.954,85
0,00
-31.686,46
-2.481.273,46
0,00 -2.512.959,92
504.866.198,68 -40.469.814,74 -4.332.156,66
0,00
0,00
0,00
0,00
1.763.132,37
1.010.385,61
0,00
0,00
0,00
2.385.861,25
0,00
17.374.256,10
2.377.652,68
0,00
0,00 460.064.227,28
3)
4)
5)
Anlage 7.3
Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2016
Gesamtbilanz
Stadt Erkelenz
1
Kultur GmbH
2
Abwasserbetrieb
3
GEE GmbH
4
GEE KG
5
Summenabschluss
KapitalSchuldenGuVsonstige
konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen
0,00
25.000,00
5.200.000,00
25.564,59
818.067,01
189.528.887,62
0,00
648.161,17
0,00
5.488.286,25
0,00
61,85
0,00
5.214.690,78
0,00
200.880.087,67 -21.305.933,57
0,00
0,00
1.645.015,72
74.491,87
26.980.560,60
0,00
0,00
28.700.068,19 -27.055.052,47
10.553.281,77
0,00
0,00
0,00
0,00
10.553.281,77
0,00
686.871,08
68.823,31
2.283.517,78
2.556,45
286.911,62
3.328.680,24
0,00
0,00
517.070,90
Gesamtabschluss
Bilanz / Passiva
1.
EIGENKAPITAL
1.0
GEZEICHNETES KAPITAL
1.1
Allgemeine Rücklage
davon Deckungsrücklage
1.2
Sonderrücklagen
1.3
Ausgleichsrücklage
1.4
Gesamtjahresergebnis
1.5
passiver UB aus Kapitalkonsolidierung
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
4.
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
5.
6.068.631,60
(SUMME EIGENKAPITAL)
202.414.056,19
816.476,35
39.952.364,63
28.182,89
6.319.669,41
SONDERPOSTEN
Sonderposten für Zuwendungen
Sonderposten für Beiträge
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
(SUMME SONDERPOSTEN)
92.153.116,49
32.890.976,88
279.553,62
230.126,98
125.553.773,97
1.819.196,74
0,00
0,00
0,00
1.819.196,74
7.719.029,00
0,00
1.452.986,91
0,00
9.172.015,91
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
101.691.342,23
32.890.976,88
1.732.540,53
230.126,98
136.544.986,62
RÜCKSTELLUNGEN
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
(SUMME RÜCKSTELLUNGEN)
41.962.387,00
0,00
4.161.455,62
0,00
8.370.361,83
54.494.204,45
0,00
0,00
0,00
0,00
30.953,00
30.953,00
0,00
0,00
0,00
0,00
169.704,64
169.704,64
0,00
0,00
0,00
0,00
4.500,00
4.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.288.982,24
2.288.982,24
41.962.387,00
0,00
4.161.455,62
0,00
10.864.501,71
56.988.344,33
VERBINDLICHKEITEN
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
von Kreditinstituten
von Sonstigen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichko
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlung
(SUMME VERBINDLICHKEITEN)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.427.739,94
10.046.020,62
900.000,00
0,00
0,00
1.965.175,05
567.897,37
268.271,51
1.928.273,32
19.103.377,81
0,00
0,00
0,00
0,00
1.282.471,52
0,00
0,00
0,00
7.241,65
0,00
6.536,56
1.515,49
1.297.765,22
0,00
0,00
0,00
0,00
28.094.140,06
0,00
0,00
0,00
250.383,42
2.481.273,46
0,00
0,00
30.825.796,94
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.555,39
0,00
1.555,39
0,00
31.686,46
0,00
0,00
385.759,58
700.000,00
0,00
0,00
233.844,10
0,00
1.759,45
74.873,94
1.427.923,53
PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
-6.068.631,60
249.530.749,47 -53.912.546,74
0,00
0,00
2.466.770,80
-156.622,00 181.884.302,90
0,00
1.645.015,72
7)*, 8), 9)
10)
10.553.281,77
0,00 -2.146.455,76
156.622,00
1.338.846,48
517.070,90
0,00
320.315,04
0,00 195.938.517,77
13.442.732,00 -1.819.196,74
-320.315,04
13.442.732,00 -1.819.196,74
-320.315,04
112.994.562,45
32.890.976,88
1.732.540,53
230.126,98
0,00 147.848.206,84
0,00
0,00
41.962.387,00
0,00
4.161.455,62
0,00
10.864.501,71
56.988.344,33
0,00
0,00
0,00
31.686,46
0,00
3.427.739,94
39.808.391,78
1.600.000,00
0,00
0,00
2.456.644,22
3.049.170,83
278.122,91
2.004.662,75
52.656.418,89
0,00
0,00
0,00
3.427.739,94
39.808.391,78
1.600.000,00
0,00
0,00
2.456.644,22
567.897,37
278.122,91
2.004.662,75
50.143.458,97
0,00
6)
0,00
-31.686,46
-2.481.273,46
0,00
0,00
0,00 -2.512.959,92
0,00
0,00
9.020.699,37
125.000,00
0,00
0,00
0,00
SUMME PASSIVA
410.586.111,79
4.089.391,31
80.119.882,12
34.238,28
10.036.575,18
504.866.198,68 -40.469.814,74 -4.332.156,66
9.145.699,37
0,00
0,00 460.064.227,28
9.145.699,37
(Summe Aktiva)
(Summe Passiva)
Differenz
410.586.111,79
410.586.111,79
0,00
4.089.391,31
4.089.391,31
0,00
80.119.882,12
80.119.882,12
0,00
34.238,28
34.238,28
0,00
10.036.575,18
10.036.575,18
0,00
504.866.198,68 -40.469.814,74 -4.332.156,66
504.866.198,68 -40.469.814,74 -4.332.156,66
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00 460.064.227,28
0,00 460.064.227,28
0,00
0,00
11), 9)
12)
13)
3)
4)
Anlage 7.4
Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2016
Gesamtbilanz
Stadt Erkelenz
1
Kultur GmbH
2
Abwasserbetrieb
3
GEE GmbH
4
GEE KG
5
Summenabschluss
KapitalSchuldenGuVsonstige
konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen
Erläuterung der Konsolidierungspositionen:
1)
vgl. Erstkonsolidierung, Buchwerte beim Mutterunternehmen der Kultur GmbH, der GEE GmbH und der GEE KG
2)
vgl. Erstkonsolidierung, Buchwerte beim Mutterunternehmen des Abwasserbetriebes
3)
vgl. Schuldenkonsolidierung, Verrechnungskonto GEE KG/GEE GmbH
4)
vgl. Schuldenkonsolidierung, Verrechnungskonto Abwasserbetrieb
5)
vgl. Schuldenkonsolidierung, SoPo Zuschüsse für Investitionen
6)
Gezeichnetes Kapital
7)
Allgemeine Rücklage (ohne Stadt) abzüglich mit allgemeiner Rücklage verrechnete Ausschüttung vorkonzernlicher Gewinne u.a.
*Im Vorjahr (GA 2015) war hier der passive Unterschiedsbetrag i. H. v. 517.070,90 € aufgrund einer Empfehlung der GPA NRW erfolgsneutral mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Aufgrund eines Hinweises des städtischen
Rechnungsprüfungsamtes wird der passive Unterschiedsbetrag ab dem GA 2016 aus Transparenzgründen wieder unter der Bilanzposition 1.5 offen ausgewiesen.
8)
Erfolgswirksame Konsolidierung der Beteiligungserträge u.a.
9)
Mehrwert aus dem Verkauf von Grundstücken im Jahr 2011 (wird bis zum Verkauf des Grundstückes jährlich korrigiert), Verkauf des Grundstückes im Jahr 2016 vollständig erfolgt, daher Verrechnung mit Gesamtjahresergebis 2016
10)
Sonderrücklagen (ohne Stadt)
11)
vgl. Jahresergebnis (GuV-Konsolidierung) Konzern-GuV
12)
Aufgrund einer Empfehlung der GPA NRW wurde der passive Unterschiedsbetrag der Kultur GmbH (vgl. Erstkonsolidierung) i. H. v. 517.070,90 € im Rahmen des Gesamtabschluss für das Jahr 2015 erfolgsneutral mit der
allgemeinen Rücklage verrechnet. Aufgrund eines Hinweises des städtischen Rechnungsprüfungsamtes wird der passive Unterschiedbetrag ab dem GA 2016 aus Transparenzgründen wieder offen ausgewiesen.
13)
vgl. Schuldenkonsolidierung & GuV-Konsolidierung: Sonderposten für Zuwendungen
Gesamtabschluss
Anlage 8.1
Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2016
Gesamtergebnisrechnung
Stadt Erkelenz
1
Kultur GmbH
2
Abwasserbetrieb
3
GEE GmbH
4
GEE KG
5
Summenabschluss
Kapitalkonsolidierung
Schuldenkonsolidierung
GuVkonsolidierung
Zwischenergebniseliminierung
sonstige
Verrechnungen
Gesamtabschluss
1.
+ Steuern und ähnliche Abgaben
51.500.896,31
0,00
0,00
0,00
0,00
51.500.896,31
- 37.320,57
51.463.575,74
1)
2.
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
17.446.830,32
207.767,87
939.055,96
0,00
0,00
18.593.654,15
- 84.452,83
18.509.201,32
2)
3.
+ Sonstige Transfererträge
1.005.318,96
0,00
0,00
0,00
0,00
1.005.318,96
4.
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
8.903.650,79
0,00
9.224.630,24
0,00
0,00
18.128.281,03
- 1.737.532,58
5.
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
461.106,99
244.276,14
0,00
0,00
2.137.921,97
2.843.305,10
- 61.139,26
2.782.165,84
5)
6.
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
9.208.259,67
0,00
0,00
0,00
0,00
9.208.259,67
- 1.220.170,60
7.988.089,07
6)
7.
+ Sonstige ordentliche Erträge
5.748.450,43
211.653,78
51.231,65
8.386,38
439.735,40
6.459.457,64
- 8.386,38
6.607.693,26
7), 8)
8.
+ Aktivierte Eigenleistungen
376.547,16
0,00
292.523,87
0,00
0,00
669.071,03
9.
+/- Bestandsveränderungen
0,00
0,00
- 3.119,02
0,00
- 2.094.961,94
- 2.098.080,96
94.651.060,63
663.697,79
10.504.322,70
8.386,38
482.695,43
106.310.162,93
- 22.235.558,80
- 142.843,47
- 1.122.008,64
0,00
- 21.445,48
- 23.521.856,39
10. = Ordentliche Gesamterträge
11. - Personalaufwendungen
12. - Versorgungsaufwendungen
1.005.318,96
- 32.106,54
156.622,00
16.358.641,91
3), 4)
669.071,03
0,00
0,00
0,00
- 3.149.002,22
0,00
32.106,54
- 2.065.974,42
156.622,00
103.317.782,71
1.122.008,64
- 22.399.847,75
4)
9)
- 3.124.290,90
0,00
0,00
0,00
0,00
- 3.124.290,90
- 18.556.603,05
- 36.011,54
- 1.168.279,66
0,00
- 41.954,91
- 19.802.849,16
1.780.285,85
- 18.022.563,31
10)
- 7.697.480,66
- 139.952,53
- 3.696.583,84
0,00
- 6.441,16
- 11.540.458,19
72.767,87
- 11.467.690,32
11)
- 41.427.553,97
0,00
- 728.663,77
0,00
0,00
- 42.156.217,74
332.000,00
- 41.824.217,74
12)
16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen
- 6.785.421,89
- 204.806,04
- 507.573,07
- 5.829,93
- 73.084,41
- 7.576.715,34
0,00
162.254,90
- 7.414.460,44
13)
17. = Ordentliche Gesamtaufwendungen
- 99.826.909,27
- 523.613,58
- 7.223.108,98
- 5.829,93
0,00
0,00
3.469.317,26
0,00
- 5.175.848,64
140.084,21
3.281.213,72
2.556,45
339.769,47
- 1.412.224,79
0,00
0,00
320.315,04
0,00
19. + Finanzerträge
6.446.939,28
0,00
1.628,46
0,00
10.990,35
6.459.558,09
- 2.470.856,15
20. - Finanzaufwendungen
- 584.219,56
- 71.260,90
- 999.324,40
0,00
- 63.848,20
- 1.718.653,06
4.085,35
21. = Gesamtfinanzergebnis (Zeilen 19 u. 20)
5.862.719,72
- 71.260,90
- 997.695,94
0,00
- 52.857,85
4.740.905,03
0,00
0,00
- 2.466.770,80
0,00
0,00
2.274.134,23
686.871,08
68.823,31
2.283.517,78
2.556,45
286.911,62
3.328.680,24
0,00
0,00
- 2.146.455,76
0,00
156.622,00
1.338.846,48
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
14. - Bilanzielle Abschreibungen
15. - Transferaufwendungen
18. = Ordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 10 u. 17)
22. = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (Zeilen 18 u. 21)
23. + Außerordentliche Erträge
- 142.925,96 - 107.722.387,72
- 3.124.290,90
0,00 - 104.253.070,46
156.622,00
- 935.287,75
0,00
3.988.701,94
14)
- 1.714.567,71
15)
0,00
24. - Außerordentliche Aufwendungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
25. = Außerordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 23 u. 24)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
686.871,08
68.823,31
2.283.517,78
2.556,45
286.911,62
3.328.680,24
0,00
0,00
- 2.146.455,76
0,00
156.622,00
1.338.846,48
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
686.871,08
68.823,31
2.283.517,78
2.556,45
286.911,62
3.328.680,24
26. = Gesamtjahresergebnis (Zeilen 22 und 25)
27. - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
28. = Gesamtbilanzgewinn/-verlust
0,00
0,00
0,00
0,00
- 2.146.455,76
0,00
156.622,00
1.338.846,48
Anlage 8.2
Erläuterungen:
1)
vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Steuern + ähnliche Abgaben
2)
vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge & Auflösung umgegliederte SoPo Abwasserbetrieb: Zuwendungen und allgemeine Umlagen
3)
vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
4)
Umbuchung "unfertige Leistungen" in Bestandsveränderungen
5)
vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: privatrechtliche Leistungsentgelte
6)
vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: Kostenerstattungen u. Kostenumlagen
7)
vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Sonstige ordentliche Erträge
8)
Mehrwert aus dem Verkauf von Grundstücken im Jahr 2011 (wurde bis zum Verkauf des Grundstückes jährlich korrigiert), Verkauf des Grundstückes im Jahr 2016 vollständig erfolgt, daher ergebniswirksame Verrechnung im GA 2016
9)
vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: Personalaufwand
10)
vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
11)
vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Abschreibungen
12)
vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Transferaufwendungen
13)
vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung & Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: sonstige ordentliche Aufwendungen + Aufrechnungsdifferenz
14)
Ausschüttung Jahresüberschuss Abwasserbetrieb/GEE GmbH/GEE KG + Finanzerträge aus Verzinsung Verrechnungskonto Abwasserbetrieb
15)
Finanzaufwendungen aus Verzinsung Verrechnungskonto Abwasserbetrieb