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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
53996.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
23.10.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:42

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechnungsprüfungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 14/097/2017 nichtöffentlich/öffentlich 20.10.2017 Amt 14 Martin Jansen Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016 gemäß § 116 Absatz 6 i. V. m. § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW Beratungsfolge: Datum Gremium 08.11.2017 16.11.2017 20.12.2017 Rechnungsprüfungsausschuss Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Gemäß § 116 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12. d. J. einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. In diesem Gesamtabschluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss gemäß § 95 GO NRW und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Nach § 116 Absatz 5 Satz 1 GO NRW i.V.m. § 95 Absatz 3 GO NRW hat die Zuleitung an den Rat innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 wurde am 14.07.2017 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses formgerecht dem Rat am 04.10.2017 zur Bestätigung zugeleitet. Gemäß Beschluss des Rates vom gleichen Tage wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 nach § 116 Absatz 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Absatz 8 GO NRW). An dieser Stelle erfolgt lediglich der Hinweis der Örtlichen Rechnungsprüfung, die gesetzlich vorgegebene Frist einzuhalten. Gemäß § 116 Absatz 1 i.V.m. § 96 GO NRW ist der geprüfte Gesamtabschluss bis zum 31.12. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat durch Beschluss zu bestätigen. Der Gesamtabschluss 2016 ist also bis spätestens 31.12.2017 zu bestätigen. Sofern der Rat dies in seiner Sitzung am 20.12.2017 beschließt, erfüllt die Stadt Erkelenz die gesetzlich vorgegebene Frist für die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende in § 116 Absatz 6 GO NRW beschriebenen Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses maßgebend sind: 1. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 wurde dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, SchuldenErtrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-mäßiger Buchführung ergibt. 2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. 3. Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermitteln. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob - ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Es kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 erteilt werden. Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 116 Absatz 6 letzter Satz i.V.m. § 101 Absatz 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss als gesetzlich zuständiges Prüfgremium die Verantwortung trägt für das Ergebnis der Prüfung und den Bestätigungsvermerk. Weiterhin wird bestätigt, dass der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 einen Gesamtjahresüberschuss von 1.338.846,48 € aufweist. Dieser soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Vorlage A 14/097/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2016, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird anerkannt. Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW). 2) Gleichzeitig wird nach § 116 Absatz 6 GO NRW bestätigt, dass 1. der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt; 2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind; 3. der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Erkelenz vermitteln. 3) Der Gesamtjahresüberschuss von 1.338.846,48 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2016 Vorlage A 14/097/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz Örtliche Rechnungsprüfung Prüfbericht und Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 20.10.2017 zum Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.11.2017 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen ................................................................................................. 3 2 Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4 3 Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 5 4 5 6 3.1 Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz .................................................... 5 3.2 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf .................................................... 6 3.3 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung ........................................... 6 3.4 Zusammenfassende Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung ............. 11 3.5 Unregelmäßigkeiten ..................................................................................... 13 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ........................................................ 14 4.1 Gegenstand der Prüfung .............................................................................. 14 4.2 Art und Umfang der Prüfung ........................................................................ 15 Feststellung und Erläuterungen zur Gesamtabschlussrechnungslegung .......... 16 5.1 Konsolidierungskreis .................................................................................... 16 5.2 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse ........................................................................................ 17 5.3 Konsolidierungsmaßnahmen ....................................................................... 17 5.4 Gesamtabschlussstichtag ............................................................................ 18 5.5 Gesamtabschlussbuchführung und Konsolidierungsunterlagen .................. 18 5.6 Ordnungsmäßigkeit der Gesamtabschlussrechnungslegung ....................... 19 Feststellung und Erläuterungen zum Gesamtabschluss und zum Gesamtlagebericht ............................................................................................ 19 6.1 Gesamtabschluss ........................................................................................ 19 6.2 Gesamtlagebericht ....................................................................................... 19 6.3 Gesamtanhang ............................................................................................ 20 6.4 Kapitalflussrechnung.................................................................................... 20 6.5 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ................................................... 21 6.6 Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage ..................................................................................................................... 21 6.6.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage ................................................. 21 6.6.2 Ertragsgesamtlage ................................................................................ 22 6.6.3 Personalintensität ................................................................................. 22 6.6.4 Sach- und Dienstleistungsintensität ...................................................... 23 6.6.5 Finanzgesamtlage................................................................................. 23 7 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 24 8 Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 26 9 Anlagen zum Bericht ......................................................................................... 28 Seite 2 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 Mit dem Gesamtabschluss 2016 legt die Stadt Erkelenz nach 2010 zum siebten Mal den nach § 116 der Gemeindeordnung (GO NRW) gesetzlich geforderten Gesamtabschluss vor. Das Gemeindehaushaltsrecht verpflichtet die Kommunen spätestens zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss aufzustellen, der – wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft – die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammenfasst. Die bilanzielle Gesamtbetrachtung gibt Rechenschaft über die Aufgabenerledigung und die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der Stadt Erkelenz ab. Mit dem Gesamtabschluss wird ein wichtiges Ziel der Reform des Haushaltsrechtes, nämlich die Erreichung bzw. Rückgewinnung einer Gesamtsicht über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gebietskörperschaften, umgesetzt. Mit der Grundüberlegung, dass die Kernverwaltung und alle Beteiligungen eine wirtschaftliche Einheit sind, wird für den Gesamtabschluss der kommunale Jahresabschluss mit den Jahresabschlüssen der Beteiligungen und Ausgliederungen kumuliert, um die Konzernstruktur zu verdeutlichen und die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage übersichtlich darzustellen. Unter der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit werden die Bilanz und die Ergebnisrechnung so dargestellt, als hätten keine Ausgliederungen stattgefunden. Damit wird umfassend ein der tatsächlichen Aufgabengliederung entsprechendes Bild über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Stadt Erkelenz und ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche, im Nachfolgenden „Konzern Stadt Erkelenz“ genannt, abgegeben. Den politischen Gremien und der Verwaltungsführung soll dadurch die Möglichkeit eröffnet werden, den Konzern Stadt Erkelenz als Gesamtheit zu betrachten, auszurichten und zu steuern. Dem Gesetz liegt der Gedanke einer Gesamtsteuerung zugrunde. Zukünftig soll nicht mehr allein die wirtschaftliche Lage der Teilbereiche getrennt bewertet werden. Vielmehr ist die wirtschaftliche Gesamtlage von Bedeutung. Hierzu müssen die Einzelabschlüsse (oder wesentliche Daten daraus) der verselbstständigten Aufgabenbereiche sowie der Abschluss der Stadt Erkelenz selbst in einen Gesamtabschluss unter Eliminierung der Leistungsbeziehungen untereinander übertragen und zusammengefasst werden (Konsolidierungsprozess). Seite 3 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 Die Zuständigkeitsregelungen zur Prüfung des Gesamtabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Örtliche Rechnungsprüfung sowie durch Dritte entsprechen den Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses der Kommune. Die Prüfung des Gesamtabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich dabei der Örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 116 Abs. 6 Satz 4 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW . Die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW gehört zum Aufgabenbereich der Örtlichen Rechnungsprüfung. Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtabschluss besteht gem. § 116 Abs. 1 Satz 2 GO NRW aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Am Schluss des Gesamtlageberichtes ist ein Verzeichnis gem. § 116 Abs. 4 GO NRW beizufügen. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW gilt entsprechend. Die Örtliche Rechnungsprüfung prüfte den Gesamtabschluss zum 31.12.2016 unter Einbeziehung des Gesamtlageberichtes gemäß § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW. Der Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2016 ist in Anlehnung an die „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen (IDR-L-300)“ und unter zu Hilfenahme der Prüfsoftware „Audit Solutions“ für Kommunale Prüfung der Fa. Audicon erstellt worden. Um den besonderen kommunalen Ansprüchen bei der Prüfung des Gesamtabschlusses gerecht zu werden, hat Audicon mit der VERPA (Vereinigung der Örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen e.V.) und Vertretern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den VERPA-Prüferarbeitsplatz entwickelt. Gemeinsam mit der in der Wirtschaftsprüfung bewährten Software „Auditsolutions“ bildet der Prüferarbeitsplatz die Basis für die o.a. Software Lösung. Seite 4 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 wurde gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW vom Kämmerer am 14.07.2017 aufgestellt. Der vom Bürgermeister der Stadt Erkelenz bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 wurde ebenfalls am 14.07.2017 unterzeichnet und am 28.09.2017 über den Hauptausschuss dem Rat der Stadt Erkelenz in der Sitzung vom 04.10.2016 zugeleitet. Damit wurde die gesetzliche Frist (§ 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW), bis zum 30. September 2017 dem Rat der Stadt Erkelenz den Entwurf des Gesamtabschlusses zur Bestätigung zuzuleiten, dem Sitzungskalender geschuldet, um vier Tage nicht eingehalten. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erfolgte durch die Örtliche Rechnungsprüfung ab dem 18.07.2017 und konnte zum 20.10.2017 abgeschlossen werden. Gem. § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 GO NRW ist der geprüfte Gesamtabschluss bis zum 31.12. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat durch Beschluss zu bestätigen. Dies wird voraussichtlich in der Sitzung des Rates vom 20.12.2017 erfolgen, so dass die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Gesamtabschluss eingehalten werden können. ! Die gesetzlichen Vertreter der Stadt Erkelenz stellen im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht die Lage des Konzerns Stadt Erkelenz dar. Der Gesamtabschluss hat zum Bilanzstichtag 31.12.2016 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz zu vermitteln. Das Ergebnis ist zudem zu erläutern. Der Gesamtlagebericht hat darüber hinaus gem. § 51 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen zu geben. Er muss so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt wird. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung einzugehen. Die vom Bürgermeister der Stadt Erkelenz bestätigte Gesamtlagebeurteilung des Kämmerers ist durch die Örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen (vgl. § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW). Seite 5 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 " # $ Nachfolgend stellt sich zusammengefasst die Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz dar: • Die Gesamtergebnisrechnung weist im Haushaltsjahr 2016 einen Jahresüberschuss i.H.v. 1.338.846,48 € aus. • Das Jahresergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens Stadt Erkelenz beträgt im Haushaltsjahr 669.879,25 €. • Weiterhin wird über die Vermögens- und Finanzgesamtlage im Einzelnen berichtet. % & ! ' Im Gesamtlagebericht 2016 werden seitens der Konzernleitung folgende wesentliche Aussagen zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz getroffen (Auszug aus dem Lagebericht): 7. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz Aufgrund des positiven Abschlusses der Konzernmutter von 669.879,25 € sowie der ansonsten mehr oder minder planmäßigen Abschlüsse der Töchter, konnte schon damit gerechnet werden, dass sich auch im Gesamtabschluss ein positives Ergebnis einstellen würde. Dass dieses mit einem positiven Ergebnis von 1.338.846,48 € so deutlich ausfällt und damit das zweitbeste Ergebnis in der, wenn auch kurzen, Konzerngeschichte der Stadt Erkelenz darstellt, ist doch schon ein wenig erstaunlich. Somit konnten die letzten drei Jahre alle mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden, wodurch die Nachhaltigkeit der Aufgabenerledigung im Konzern „Stadt Erkelenz“ eindrucksvoll unterstrichen wird. Damit wird auch die Prognose, die am Ende des vergangenen Jahres gestellt wurde, dass bei einem zumindest austarierten Verhältnis zwischen positiven und negativen, unterjährigen haushaltsrechtlichen Ereignissen auch zukünftig mit ähnlich guten Konzernergebnissen zu rechnen sei, mehr als bestätigt. Grundlage für dieses gute Ergebnis war zunächst, dass der Aufschwung der deutschen Wirtschaft sich nicht nur in 2016 fortgesetzt hat, sondern sogar noch stärker als geplant fortgesetzt hat. Waren die Wirtschaftswachstumsaussichten für 2016 mit 1,5 % prognostiziert worden, so sind es tatsächlich 1,9 % an Wirtschaftswachstum in 2016 geworden. Für 2017 wird dagegen „nur noch“ ein Wachstum von 1,5 % prognostiziert. Der Rückgang von 0,4 %-Punkten wird dabei aber einzig und allein auf die, infolge vermehrter Feiertage, geringere Anzahl von Arbeitstagen zurückgeführt. Das Wirtschaftswachstumsniveau wird dabei von den Experten auch für 2017 auf weiterhin solidem Grund gesehen. Dabei sorgen der hohe Beschäftigungsstand und steigende Einkommen, wie bisher, für eine weiterhin stabile private Nachfrage. Demzufolge wird für 2017 und 2018 allgemein mit einem Wachstum von je 1,5 % gerechnet. Von einem solchen Wirtschaftswachstum ausgehend, stiegen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen auf immer neue Rekordhöhen. Diese bildeten damit auch Basis für das gute Ergebnis bei der Konzernmutter. Bereits in den letzten zwei Nachbetrachtungen konnte festgestellt werden, dass in der Ausführung der jeweiligen Haushaltpläne stets Verbesserungen zu verzeichnen waren. Dieser Trend setzte sich Seite 6 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 auch in 2016 in den Einzelabschlüssen, über die nachfolgend berichtet wird, fort. Wurde 2014 noch mit einem Minus von 418.248,95 € abgeschlossen, so konnte 2015 bereits mit einem Plus von 79.462,36 € und nunmehr 2016 mit einem Plus von 669.879,25 € abgeschlossen werden. Die positive Entwicklung der letzten Jahre konnte also auch 2016 fortgesetzt werden! Gegenüber der Planung bedeutet dieses Ergebnis eine Verbesserung um 3.959.879,25 €. Zurückzuführen ist diese Verbesserung gegenüber der Planung auf Mehrerträge von 4.591.403,80 € bei den ordentlichen Erträgen, Mehraufwendungen von 1.410.709,27 € bei den ordentlichen Aufwendungen sowie einem um 779.184,72 € verbessertem Finanzergebnis. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zu den geplanten Erträgen und Aufwendungen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen lediglich in jeweils zwei Kontenklassen im Verhältnis zu den Planansätzen markant verändert haben. Auf der Ertragsseite sind dies die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ sowie die „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“. Die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ haben sich gegenüber der Planung um ca. 1,2 Mio. € auf 51.500.896,31 € erhöht. Da diese Kontenklasse gleichzeitig die wichtigste, weil größte Ertragsart im Haushalt ist, ist diese Ertragssteigerung umso erfreulicher. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine Verbesserung von ca. 454 T€ bei der Gewerbesteuer und einer Verbesserung um ca. 322 T€ bei den Einkommensteueranteilen. Während bei den Einkommensteueranteilen die Erfolgsstory der letzten Jahre weitergeschrieben wird, hat sich die kaufmännisch vorsichtige Planungsweise beim Gewerbesteueransatz wieder einmal als richtig erwiesen. Bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ sind sowohl die nominalen, positiven als auch die prozentualen Abweichungen wesentlich höher als eingeplant. Sie erhöhen sich von knapp 6,7 Mio. € um gut 2,5 Mio. € auf 9.208.259,67 €. Zurückzuführen ist dies auf eine erhöhte Kostenerstattung von ca. 1,688 Mio. € im Bereich der Flüchtlingshilfe sowie einen um 859.320,25 € verbesserten Ergebnis im Bereich der Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen. Im Bereich der Flüchtlingshilfe ist zu betonen, dass es sich bei dem verbesserten Ergebnis von 1,688 Mio. € um zusätzliche Bruttoerträge handelt, denen auf der anderen Seite auch erhöhte Aufwendungen in 2016 gegenüberstehen, die diese Mehrerträge zum Großteil neutralisieren. Bei den ordentlichen Aufwendungen fallen zunächst einmal gegenüber der Planung reduzierte Versorgungsaufwendungen von 1,3 Mio. € auf. Bei diesen verminderten Versorgungsaufwendungen handelt es sich zwar um tatsächliche Aufwandsreduzierungen gegenüber der ursprünglichen Planung, nicht jedoch um dauerhafte Aufwandsreduzierungen, da es sich lediglich um temporär verzögerte Aufwandsreduzierungen im Versorgungsbereich handelt. Hintergrund dazu ist, dass drei für 2016 eingeplante Pensionierungen nun erst in 2017 eintreten (zwei Fälle) bzw. aufgrund einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit sogar erst in 2019 auswirken werden. Den so eingeplanten Aufwandsreduzierungen stehen auf der Ertragsseite („sonstige ordentliche Erträge“) Ertragsreduzierungen gegenüber, die jedoch durch mehrere Ertragsverbesserungen in dieser Ertragsklasse auf den ersten Blick nicht ins Auge fallen. Im Rahmen einer vollständigen Darstellung soll dies an dieser Stelle jedoch nicht unerwähnt bleiben. Weiterhin ergeben sich im Aufwandsbereich gegenüber der Planung erhöhte Aufwendungen von 1.289.687,05 € bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“. Diese sind maßgeblich auf erhöhte Zuführungen zu den Instandhaltungsrückstellungen von ca. 1,045 Mio. € und einer zusätzlichen Notwendigkeit von erhöhten baulichen Unterhaltungsaufwendungen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung sowie infolge der Beseitigung von Hagelschäden aufgrund des Unwetters vom 23.06.2016 zurück zu führen. Beiden Sachverhalten stehen jedoch auf der anderen Seite jeweils erhöhte Ertragsleistungen gegenüber. Zusammenfassend kann an dieser Stelle positiv festgehalten wer- Seite 7 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 den, dass sich im vorliegenden Jahresabschluss die „ordentlichen Aufwendungen“ lediglich um gut 1 % gegenüber der Planung erhöht haben, während die „ordentlichen Erträge“ sich um gut 5 % erhöhten. Diese Veränderungen gegenüber der Planung hätten sich zusammen mit dem geplanten „Finanzergebnis“ zu einem nahezu ausgeglichenen Jahresabschluss kumuliert. Da sich das Finanzergebnis jedoch auch noch gegenüber der Planung um 779.184,72 € verbessert hat, kann letztendlich das Jahresergebnis von 669.879,25 € bilanziert werden. Zurückzuführen sind die Verbesserungen beim „Finanzergebnis“ auf eine weiterhin konsequente Schuldenreduzierung, günstigen Zinssätzen bei Zinsprolongationen sowie zusätzlichen Gewinnausschüttungen im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit. Insgesamt wird sich durch das positive Jahresergebnis die Ausgleichsrücklage auf 11.223.161,02 € (ca. 76 % des Ursprungsbestandes) erhöhen. Auch die Finanzrechnung schließt 2016 wieder mit sehr erfreulichen Kennzahlen ab. Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus von 5.080.114,11 € ab, was abermals dazu führte, dass ein signifikanter Betrag von ca. 2,961 Mio. € getilgt werden konnte. Darüber hinaus konnten die liquiden Mittel von 7.826.963,69 € gegenüber 2015 mit 7.840.642,11 € nahezu unverändert bilanziert werden. Den in 2016 vorgenommen Investitionsauszahlungen von 8,240 Mio. € stehen Investitionseinzahlungen von 6,574 Mio. € (=79,78 %) gegenüber. Aufgrund der hohen Selbstfinanzierungskraft und einer hohen Drittfinanzierungsquote konnte abermals zum Jahresultiomo bei den Liquiditätskrediten festgestellt werden, dass diese weiterhin bei 0,00 € liegen. Für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre gilt weiterhin, dass es von der Ertragsseite her weiter elementar sein wird, eine konstante Ertragsentwicklung zu erzielen als auch gleichzeitig die Aufwandsseite stagnieren zu lassen bzw. im Idealfall sogar zu reduzieren. Soweit dies auf der Aufwandsseite gelingen sollte, darf dies natürlich nicht zu einer Verschlechterung des aktuellen Leistungsstandards führen. Wie wichtig diese beiden Punkte sind, hat insbesondere der vorliegende Jahresabschluss gezeigt. Solange die Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter annähernd in Rekordhöhe sprudeln, dürfte die Ertragsseite dieser Zielstellung gerecht werden. Hier gilt es jedoch genau zu beobachten, wie das Land die ab 2020 geltende Schuldenbremse umsetzen wird. Hoffnung, dass dies nicht (nur) auf den Rücken der Kommunen geschehen wird, macht dabei die erzielte Einigung im Rahmen der Reform der Bund-LänderFinanzbeziehungen (Neuordnung des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs), nach der das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Einnahmeverbesserung von netto 1,429 Milliarden (!) € ab 2020 rechnen kann! Sieht man sich nun konkret künftige Haushalte bzw. Jahresrechnungen an, so wird die Aufwandsseite weiterhin maßgeblich durch die Transferaufwendungen und die Personal- und Versorgungsaufwendungen bestimmt werden. Bei den Transferaufwendungen sind insbesondere drei verschiedene Arten von Fremdeinflüssen zu nennen, die die künftigen Haushalte beeinflussen werden: 1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen verbundenen Aufwendungen werden auch 2017 ff. das Jahresergebnis unserer Haushalte maßgeblich beeinflussen. Hier sind alleine im Produktbereich „05“ Aufwendungen von gut 6,1 Mio. € in 2017 vorgesehen. Daneben sind noch die objektbezogenen Aufwendungen im Produkt „10 06 03“ zu erwähnen als auch die Aufwendungen der Integration, insbesondere in den Produkten „03 – Schulträgeraufgaben“ und „06 – KinderJugend- und Familienhilfe“. Während im Produktbereich „05“ und im Produkt „100603“ die Aufwendungen und Erträge mehr oder weniger relativ einfach zugeordnet werden können, ist dies in den Produktbereichen „03“ und „06“ fast nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Spannend wird daher die Beantwortung der Frage sein, ob die derzeitige Erstattung von 866 €/Monat pro Seite 8 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 Flüchtling nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz genug ist, um alle im Haushalt an den verschiedensten Stellen abgebildeten Aufwendungen auskömmlich zu finanzieren. Man darf sich dabei auf keinen Fall allein davon blenden lassen, wenn im Produkt 050303 „Leistungen nach dem AsylbLG“ ein Jahresüberschuss ausgewiesen werden sollte. 2. Auch die Aufwendungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – bleiben weiterhin ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor für die zukünftigen Haushalte. Hier sind einerseits die zwingend notwendigen Personalaufwendungen, die mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in allen Altersstufen zusammenhängen als auch andererseits die Transferaufwendungen, die insbesondere mit ambulanten Hilfen, der Vollzeitpflege und den stationären Unterbringen von Jugendlichen einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen. Es bleibt weiterhin zu hoffen, dass Bund und Land sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich bewusst sind und die Kommunen finanziell ausreichend unterstützen. Hier war allein im Vergleich von 2016 zu 2015 eine Mehrbelastung von 1,453 Mio. € zu verzeichnen. 3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum Transferaufwand. Hier werden für 2017 mehr als 22,0 Mio. € veranschlagt – Tendenz steigend! Auch ist weiterhin beim Kreis kein nachhaltiger Konsolidierungswille erkennbar. Notwendig wäre jedoch eine konzeptionelle Aufgabenkritik beim Kreis und damit einhergehend, eine langfristig angelegte Aufwandsreduzierung. Diese ist jedoch noch immer nicht zu erkennen. Es gilt also weiterhin mit aller Macht auf die Kreispolitik und den Landrat einzuwirken. Daneben werden auch für die Ergebnisse zukünftiger Jahresabschlüsse die zu bildenden Pensions- und Beihilferückstellungen weiterhin maßgeblich sein. So wurde das 2016er Jahresergebnis mit zusätzlichen Pensions- und Beihilfeaufwendungen von ca. 800.000 € zusätzlich belastet. Solche nicht vorhersehbaren zusätzlichen Aufwendungen sind leider nicht planbar. Hier gilt es weiterhin bei der Planung des jeweiligen Haushaltes Weitsicht an den Tag zu legen, um so die Schere zwischen Planung und Ausführung nicht zu weit auseinandergehen zu lassen. Genau wie im letzten Jahr, so hat auch der aktuelle Jahresabschluss wieder einmal gezeigt, dass die Stadt Erkelenz weiterhin auf einem guten Weg ist. Eine Ausgleichs-rücklage, die mittlerweile wieder ca. 76 % ihres ursprünglichen Bestandes erreicht hat, ist weiterhin ein Faustpfand, das uns zumindest mittelfristig enorm in kommenden Er-gebnisrechnungen weiterhelfen wird. Dies dürfte und sollte auch allen Beteiligten klar sein. Im Umkehrschluss muss aber weiterhin gelten, dass Entscheidungen auch stets auf ihre finanziellen Auswirkungen hin untersucht und betrachtet werden müssen. Be-achtenswert ist zudem, dass am Ziel des „Verbots der Nettoneuverschuldung“ von al-len Beteiligten nicht nur konsequent festgehalten wird, sondern sogar noch zusätzliche Schuldenreduzierungen vorgenommen werden, ohne notwendige bzw. sinnvolle Neu-investitionen (2016: 8,240 Mio. €) hinauszuschieben. Die Früchte dieser konsequenten Vorgehensweise sind an einem Schuldenstand, der sich mittlerweile bei der Konzern-mutter auf 14,374 Mio. € reduziert hat, ablesbar. Der weiterhin fehlende Ausweis von Liquiditätskrediten als auch die nicht mehr als notwendige Abgabenbelastung der Er-kelenzer Bevölkerung sollten vor den genannten Eckdaten auch weiterhin mittelfristig umsetzbar sein. Hier sind sich Politik und Verwaltung, auch dank der guten Zusam-menarbeit in der AG Finanzen, ohne wenn und aber einig. Ein Umstand, um den uns viele Kommunen in NRW, insbesondere aber auch die Nachbarkommunen, beneiden. Rat und Verwaltung sollten gemeinsam alles dafür tun, dass dies auch künftig so bleibt! Neben dieser finanzwirtschaftlichen Betrachtung wurde im letzten Jahr erstmalig eine Einschätzung der Lage durch den kompletten Verwaltungsvorstand vorgenommen. EiSeite 9 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 ne solche Einschätzung durch den Verwaltungsvorstand wurde natürlich in diesem Jahr wieder vorgenommen. Dabei haben die Dezernenten als auch der Bürgermeister eine Einschätzung der Chancen und Risiken aus ihrer jeweiligen Sicht vorgenommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird dahingehend auf die Ausführungen im Rahmen des 2016er Lageberichts beim NKF-Abschluss der Mutter verwiesen. Die dort vorgenommenen Einschätzungen sind vollumfänglich auch auf die gegenwärtige Lage beim „Konzern Stadt Erkelenz“ übertragbar. Für einen Konzernabschluss sind natürlich nicht nur die Entwicklungen des Mutterunternehmens wichtig, sondern natürlich auch die der Töchter maßgeblich. Während die GEE mbH als auch die Kultur GmbH sowohl aufgrund ihrer Bilanzsummen als auch aufgrund ihrer jährlichen Ergebnisse keiner detaillierten Lagebetrachtung bedürfen, können im „Konzern Stadt Erkelenz“ jedoch die Abschlüsse und Entwicklung des Städtischen Abwasserbetriebes sowie der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) den Konzern entscheidend beeinflussen. Die Entwicklung in diesen beiden Unternehmen sollen daher nachstehend näher betrachtet werden. Der Städtische Abwasserbetrieb konnte im abgelaufenen Jahr in seinem Einzelabschluss einen Jahresüberschuss von knapp 2,3 Mio. € ausweisen. Dabei wurde mehr oder weniger eine Punktlandung zum geplanten Ergebnis erzielt. Dieses Ergebnis reiht sich damit in die konstant guten Abschlüsse des Abwasserbetriebes der vergangenen Jahre ein. Gut ist dabei nicht nur im Sinne eines wirtschaftlichen Erfolges zu interpretieren, sondern auch so zu verstehen, dass die landesweit günstigen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Sinne der Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger zumindest weiterhin beibehalten werden konnten. Für 2017 konnte sogar im Bereich der Schmutzwassergebühren eine Senkung um 9 Cent auf 1,82 € vorgeschlagen und beschlossen werden. Daneben zeigt ein Blick in den Lagebericht des Einzelabschlusses, dass weder ertragswirtschaftliche noch finanzwirtschaftliche Risiken derzeit erkennbar sind. Lediglich im Bereich der „sonstigen Risiken“ gilt es ein besonderes Augenmerk auf die Aufnahmefähigkeit der Abwasserreinigungsanlage (ARA) zu legen. Hier ist erkennbar, dass die ARA allmählich an ihre Kapazitätsgrenze gelangt. Das würde natürlich auch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und somit ggfls. auch die Ergebnisse der Konzernmutter beeinflussen. Es ist daher stets sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkungen die Menge und die Zusammensetzung des Schmutzwassers auf einen sicheren Betrieb der ARA hat. Aufgrund der örtlichen topographischen Gegebenheiten im Einzugsbereich der Kläranlage (keine richtige Vorflut, keine größeren Gewässer zur Einleitung) sind Kapazitätsveränderungen nur bedingt darstellbar. Insoweit sind innovative Alternativbetrachtungen erforderlich, damit der Abwasserbetrieb auch weiterhin für die Bürger der Stadt Erkelenz mit moderaten Gebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser planen kann. Auf der anderen Seite lassen die fortlaufende Auswertung der Luftbildaufnahmen aus den Jahren 2009 und 2012 weiterhin erahnen, dass im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung die Solidargemeinschaft der Gebührenzahler noch signifikant erweitert werden kann. Dies käme dann der Gemeinschaft aller Gebührenzahler in diesem Bereich zugute. Insgesamt wird die Betriebsführung im Abwasserbereich auch zukünftig darauf bedacht sein, qualitätsorientierte und bezahlbare Leistungen im Bereich der Abwasserbeseitigung zur Verfügung zu stellen. Hierbei gilt es weiterhin kreativ und innovativ zu sein. Wie bereits erwähnt, kann neben dem Städtischen Abwasserbetrieb die Entwicklung der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (kurz: GEE) auf den Konzernabschluss entscheidenden Einfluss haben. Wie in den letzten Jahren, so konnte auch in 2016 die GEE mit einem positiven Ergebnis aufwarten. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) schließt mit einem Plus von 305.471,00 € ab. In diesem Jahr ist dieser positive Abschluss jedoch nicht auf erhöhte Umsatzerlöse, Seite 10 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 sondern insbesondere darauf zurückzuführen, dass durch die Auflösung von Rückstellungen zusätzliche Erträge generiert werden konnten. Ohne diesen Effekt wäre eine mehr oder weniger ausgeglichene GuV vorgelegt worden. Zurückzuführen sind die geringeren Umsatzerlöse jedoch nicht auf eine verringerte Nachfrage, sondern darauf, dass zum Teil noch Grunderwerb sowohl in den Ortschaften (Gerderath, Hetzerath, Katzem, Kückhoven, Lövenich) als auch insbesondere in der Erweiterungsfläche zum „Oerather Mühlenfeld-West“ genommen werden muss. Erst wenn der Grunderwerb jeweils vollständig abgeschlossen ist kann die städtebauliche Entwicklung und damit einhergehend, die Vermarktung der Flächen erfolgen. Eine entsprechende Nachfrage ist auf jeden Fall bereits jetzt sowohl für die Ortschaften als auch für die Entwicklung in der Stadtmitte vorhanden. Vor diesen Hintergründen werden 2017 und 2018 wohl eher „Übergangsjahre“ werden, bevor spätestens in 2019, insbesondere durch den Verkauf der Flächen im „Oerather Mühlenfeld-West“, wieder mit vermehrten Erlösen zu rechnen ist. Diese Entwicklungen dürften sich entsprechend auch in den Jahren 2017 ff bilanziell und in den entsprechenden Gewinn- und Verlustrechnungen widerspiegeln. In 2017 und 2018 dürfte die GEE also rein ergebnismäßig gesehen, nicht so entlastend wie in den vergangen Jahren zum Erfolg in den Gesamtergebnisrechnungen beitragen. Aber auch hier gilt im übertragenen Sinne: Wer ernten will, muss zuerst das Feld bestellen! Also sollten wir uns hier bereits jetzt auf die neue Ernte freuen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass 2016 mit einem Plus von 1.338.846,48 € in der Gesamtergebnisrechnung das zweitbeste Ergebnis in der Konzernbilanz bilanziert werden konnte. Vor dem Hintergrund des bereits guten Ergebnisses der Konzernmutter mit + 669.879,25 € und der Entwicklung bei den Töchtern in den letzten Jahren, war die Höhe zwar schon ein wenig erstaunlich, aber letztendlich als logische Folge der vergangenen Jahre nachzuvollziehen. Soweit sich in den Rahmenbedingungen keine grundlegenden negativen Änderungen ergeben, sollte sich auch mittelfristig nichts an dieser grundsätzlich positiven Ausrichtung ändern. Inwieweit sich die guten Ergebnisse der Jahre 2014 und 2016 dabei annähernd wiederholen lassen, wird die nähere Zukunft zeigen.“ ( ) - * + & , Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz im Wesentlichen von der zukünftigen finanziellen Entwicklung nicht nur innerhalb der Stadtgrenzen, sondern auch, wie bereits in den letzten Jahren aufgezeigt, von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen. Diese gestalten sich in den letzten Jahren aus Sicht des Konzerns sehr positiv und bieten daher die Chancen auf weiterhin gute Konzernergebnisse. Wie im Lagebericht geschildert, hat sich der Aufschwung fortgesetzt und die Wachstumsaussichten sind auch für die nähere Zukunft durchweg positiv. Sichtbar wird dies auch in der Zunahme der Gewerbesteuererträge und der Erhöhung des Einkommenssteueranteils. Dazu tragen der weiterhin unverminderte Bauboom aufgrund der niedrigen Zinsen, niedrige Ölpreise, der Rückgang der Flüchtlingszahlen und die für die Betreuung und Unterbringung erfolgte Kostenerstattung usw. bei. Der Beurteilung des Kämmerers, dass dieser Wachstumstrend auch die nahe Zukunft noch bestimmt, schließt sich die Örtliche Rechnungsprüfung an. Inwieweit die Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge in nächster Zeit wieder zum Seite 11 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 Thema wird, kann auch seitens der Rechnungsprüfung nicht abgeschätzt werden, da dies von sehr vielen z.T. weltweiten Faktoren abhängig ist. Die mittlerweile jährliche Erhöhung der Kreisumlage, die in 2016 wiederum gestiegen ist und absehbar schon für 2017 steigen wird, hat sich auch aus der Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung zu einem Risiko für zukünftige Abschlüsse entwickelt. Hier sollte wirklich versucht werden auf die Kreispolitik, evtl. in Zusammenarbeit mit den anderen kreisangehörigen Kommunen, einzuwirken. Das Ergebnis der Konzernmutter stellt sich in diesem Jahr mit einen Ergebnis von 1.338.846,48 € als das zweitbeste Konzernergebnis seit Erstellung des Gesamtabschlusses dar, was aufgrund der Prognosen nicht unbedingt zu erwarten war. Die Tendenz aus den letzten Jahren hat sich also nochmals fortgesetzt und führt, unter Mithilfe der Töchter zu einem, wie oben erwähnt, sehr positiven Gesamtergebnis. Die „Töchter“ nehmen im Konzern Stadt Erkelenz weiterhin eine wichtige Position ein. Die GEEmbH & Co KG (kurz GEE), die sich ja, wie bereits im letzten Lagebericht angekündigt, in einer Konsolidierungsphase befindet, hat nur durch die Auflösung von Rückstellungen einen Gewinn erwirtschaftet, ohne diese Besonderheit wäre das Ergebnis relativ ausgeglichen gewesen. Aus dem Bereich der GEE fließt in diesem Jahr ein Betrag von 305.471,00 € in das Gesamtergebnis. Nach Aussage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidaudit GmbH, die den Jahresabschluss der GEE prüft, ist die finanzielle Lage der Gesellschaft weiterhin als stabil einzustufen. Die für das Oerather Mühlenfeld weiter vorgesehenen Flächen können voraussichtlich in 2017 erworben werden und dann der konkreten Planung unterzogen werden. Für den Teilbereich liegen rund 600 Anträge auf Erwerb eines Baugrundstückes vor. Mit Problemen bei der Vermarktung ist daher nicht zu rechnen. Auch der noch immer niedrige Zinssatz spielt hier weiterhin eine entscheidende Rolle. Die Prognosen für die GEE sind daher für die Jahre 2017 und folgende durchaus positiv. Dieser Einschätzung schließt sich die Örtliche Rechnungsprüfung aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Jahresabschluss der GEE an. Seite 12 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 Für den Abwasserbetrieb kann dagegen mit einem wiederum guten Ergebnis in 2016 aufgewartet werden und das bei weiterhin, auch landesweit gesehen, sehr günstigem Niveau der Gebührensätze. Die Niederschlagswassergebühren konnten in 2016 konstant bleiben und die Schmutzwassergebühren konnten sogar noch zum 01.01.2017 gesenkt werden. Er erweist sich weiter als der Fels in der Brandung mit dauerhaft guten bis sehr guten Ergebnissen und auch entsprechenden Prognosen für die nahe Zukunft. Liquiditätsrisiken sind lt. Prüfbericht nicht erkennbar, da sich die Ein-Konten-Strategie (Konzernmutter und Abwasserbetrieb zum Ausgleich evtl. Liquiditätsengpässe) wiederum bezahlt gemacht hat. Die Kontinuität der Planungsund Ist-Daten wird auch durch die Prüfungsgesellschaft Dr. Paffen, Schreiber und Partner mbB im Prüfungsbericht herausgestellt und die Qualität der Arbeit der Betriebsleitung herausgestellt. Die weitere Tochter, die „Kultur GmbH“ hat im Jahr 2016 auch mit einem positiven Jahresergebnis (68.823,31 €) abgeschlossen. Das Ergebnis resultiert aus den Auflösungen von Rückstellungen sowie der Erhöhung der Zuschüsse. Aufgrund der Aufgabenstellung wird die Kultur GmbH immer auf Zuschüsse der Konzernmutter angewiesen sein, trägt jedoch zum Konzernabschluss nur untergeordnet bei. Den weiteren Prognosen der Konzernleitung bezüglich der Entwicklung der Töchter kann auch in diesem Jahr beigepflichtet werden. Die kaufmännisch vorsichtigen Planungen für den laufenden Haushalt 2017 sowie den bereits im Entwurf vorliegenden Haushalt 2018 werden seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung weiterhin unterstützt. Zur Einschätzung des Lageberichts des Verwaltungsvorstandes wird an dieser Stelle wiederum in die Prüfung des Jahresabschlusses der Konzernmutter Stadt Erkelenz verwiesen. Die Gesamtsicht der Chancen und Risiken im Gesamtlagebericht 2016 in Bezug auf die Töchter steht somit nicht im Gegensatz zu den Erkenntnissen der Örtlichen Rechnungsprüfung. Die Darstellung der Beurteilung der Gesamtlage mit ihren Chancen und Risiken sowie der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz ist aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung als Konzernabschlussprüfer plausibel und zutreffend. . / 0 Unregelmäßigkeiten wurden nicht festgestellt. Seite 13 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 ( 12 / ( Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung des Gesamtabschlusses sind in § 116 Abs. 6 GO NRW geregelt. Danach ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) vermittelt. Zudem erstreckt sich die Prüfung darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung wurde die Buchführung, der Gesamtabschluss, bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang und Gesamtlagebericht, auf die Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften, die sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen geprüft. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit Gegenstand der Gesamtabschlussprüfung, sofern sich aus diesen Vorschriften üblicherweise Auswirkungen auf den Gesamtabschluss oder den Gesamtlagebericht ergeben. Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt. Dabei wurde geprüft, ob die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Gesamtlagebericht die in § 116 Abs. 4 GO NRW geforderten Angaben zum Bürgermeister, zum Kämmerer sowie den Ratsmitgliedern enthält. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, diese Unterlagen und die darin gemachten Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung dahin gehend zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Konzernrechnungslegung beachtet worden sind. Die Prüfung erstreckte sich neben den ständigen Schwerpunkten (s. 4.2) insbesondere auf die Ausweisunterschiede bei der Überleitung der Jahresabschlüsse in den Konzernabschluss. Hierbei müssen die vielfältigen Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsvorschriften des HGB (insbesondere aufgrund der Reform in 2015) und dem NKF in Übereinstimmung gebracht werden, um eine stichtagsbezogene Gesamtschau des Konzerns abzubilden. Weiterhin wurde die Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen sowie der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze geprüft. Seite 14 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 ( 2 / Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Gesamtabschlussprüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die „Leitlinien zur Berichterstattung bei kommunalen Jahresabschlussprüfungen (IDR-L-300)“ und unter zu Hilfenahme der Prüfsoftware AuditSolutions für Kommunale Prüfung der Fa. Audicon vorgenommen. Demnach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Der Gesamtlagebericht ist zudem dahingehend zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. In diesem Rahmen ist die Vollständigkeit und – soweit es sich um prognostische Angaben handelt – die Plausibilität der Angaben geprüft worden. Die Prüfung umfasste weiterhin den Konsolidierungskreis, die Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse sowie die Konsolidierungsmaßnahmen. Im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat sich die Örtliche Rechnungsprüfung zunächst ein Urteil über die wirtschaftliche und rechtliche Situation des Konzerns Stadt Erkelenz gebildet. Der Prüfungsansatz hat zu folgenden Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt: • • • • die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der Summenabschluss einschließlich entsprechender Überleitungen und Anpassungen an die für den Gesamtabschluss maßgeblichen Bewertungsmethoden, die Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung) sowie Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Kapitalflussrechnung. Die gesetzlichen Vertreter des Konzerns Stadt Erkelenz haben die von der Örtlichen Rechnungsprüfung erbetenen Auskünfte erteilt und Nachweise vorgelegt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses wurde mit der Prüfsoftware AuditSolutions zur Prüfung des NKF-Gesamtabschlusses (einschließlich Fragenkatalog) durchgeführt. Als Arbeitsgrundlage dienten die Regelungen des NKF-Gesetzes hinsichtlich der Aufstellung bzw. Prüfung des kommunalen Gesamtabschlusses. Sofern keine eigenen gesetzlichen Regelungen vorhanden waren, wurde auf die Regelungen des HGB in der Fassung vom 25.05.2009 bzw. dessen Kommentierung in Bezug auf die Konzernrechnungslegung in der Privatwirtschaft zurückgegriffen. Daneben wurde die Handreichung des Innenministers des Landes NRW zur Anwendung des NKF (7. Auflage, Oktober 2016, unter Berücksichtigung des 1. NKFSeite 15 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 Weiterentwicklungsgesetzes) sowie die Handlungsempfehlungen des Modellprojektes zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im NKF, Stand September 2009, verwendet. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erfolgte (mit Unterbrechungen) im Zeitraum 18.07.2017 bis 20.10.2017. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet. . ! , . Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch verselbstständigten Aufgabenbereiche der Kommune, die im Wege der Vollkonsolidierung bzw. Equity-Methode in den Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO NRW einbezogen werden müssen. Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist die Festlegung, welche verselbstständigten Aufgabenbereiche (vAB) zusammen mit der Kernverwaltung selbst eine Einheit („Konzern Kommune“) bilden. Betriebe, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune von untergeordneter Bedeutung sind, müssen nicht einbezogen werden. In den vorausgehenden Gesamtabschlüssen ist der Konsolidierungskreis intensiv geprüft worden. Es sind keine Tochterunternehmen oder weitere Beteiligungen dem Konzern beigetreten. Der Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss 2016 der Stadt Erkelenz besteht daher weiterhin aus: 1. 2. 3. 4. Städtischer Abwasserbetrieb, Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH, Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbh & Co KG, Kultur GmbH und ist gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. §§ 300, 301 und 303 bis 305 und §§ 307 bis 309 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu konsolidieren. Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist nach den Feststellungen der Örtlichen Rechnungsprüfung ordnungsgemäß vorgenommen worden. Da zurzeit nicht die Absicht besteht, eine weitere Tochter zu gründen oder abzustoßen, dürfte sich der Konsolidierungskreis auch in naher Zukunft nicht ändern. Inwiefern die in 2017 geplante Gründung des Zweckverbandes Tagebaufolge(n)landschaft Auswirkungen auf den Konsolidierungskreis hat, bleibt einer separaten Prüfung ja nach Gründungsjahr vorbehalten. Seite 16 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 . 3 0 , 4 Betrieb Städtischer Abwasserbetrieb Erkelenz Kultur GmbH der Stadt Erkelenz Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft GEE der Stadt Erkelenz mbH u. Co. KG Grundstücks-und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Dr. Paffen, Schreiber & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG FIDAUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erkelenz FIDAUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erkelenz Die Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden von Wirtschaftsprüfern in einer den §§ 316 ff. HGB entsprechenden Weise geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die vorliegenden Prüfberichte werden nach Durchsicht seitens der Örtlichen Prüfung aufgrund der bestehenden Qualifikationen der beauftragten Wirtschaftsprüfer als Grundlage für die Prüfung des Gesamtabschlusses ohne weitergehende Prüfungshandlungen übernommen. Der Jahresabschluss 2016 (Haushalt der Stadt Erkelenz) wurde ebenfalls mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und wird voraussichtlich durch den Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 20.12.2017 festgestellt. Dieser dient ebenfalls als Grundlage der Gesamtabschlussprüfung. . 0 Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO sind verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher Organisationsformen entsprechend den §§ 300, 301 und 303 bis 305 und §§ 307 bis 309 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu konsolidieren. Die Kapitalkonsolidierung nach § 301 HGB wurde im Gesamtabschluss im Einzelnen dargestellt und erläutert. Bei der Kapitalkonsolidierung wurde von der durch die Gemeindeprüfungsanstalt ausgesprochenen Empfehlung, wie im letzten Bericht zum Gesamtabschluss 2015 erläutert, den passiven Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung der Stadthalle mit der allgemeinen Rücklage erfolgsneutral zu verrechnen, auf Veranlassung der Örtlichen Rechnungsprüfung aus Transparenzgründen und widersprüchlicher Regelungen im HGB abgesehen. Es erfolgt somit wieder der Ausweis eines passiven Unterschiedsbetrages aufgrund der Kapitalkonsolidierung der Kultur GmbH in der Bilanz. Seite 17 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 303 HGB wurden bei der Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen eliminiert. Das Ziel dieses Konsolidierungsschrittes ist es, dass die Stadt Erkelenz aus Konzernsicht keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sich selbst (Kernverwaltung und Betriebe) bilanziert. Hierdurch würde die Bilanz unnötig aufgebläht. Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 304 HGB werden Zwischenergebnisse konsolidiert. Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 50 Abs. 1 u. 2 GemHVO abgesehen, da Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernbetrieben zu üblichen Marktbedingungen vorgenommen wurden. Die Ermittlung der Wertansätze würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und ist für die VSEF-Lage von untergeordneter Bedeutung. Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 305 HGB wurde die Aufwands- und Ertragskonsolidierung durchgeführt. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach § 305 HGB eliminiert die konzerninternen Aufwendungen und Erträge, die in den Einzelabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen enthalten sind. Die Buchungen sind im Einzelnen aufgeführt. Die aufgeführten Buchungen wurden anhand der vorgelegten Buchungsbelege geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen. .( Der Gesamtabschlussstichtag (31. Dezember 2016) entspricht dem Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens (Stadt Erkelenz) und der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche. Keine der Töchter erstellt einen unterjährigen Abschluss. , .. Der Gesamtabschluss wird manuell aus den Jahresabschlüssen der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche entwickelt. Die Gesamtabschlussbuchführung wird durch die Kämmerei mit Hilfe von Microsoft Excel erledigt. Die Excel-Tabellen wurden der Örtlichen Rechnungsprüfung zu Prüfzwecken zur Verfügung gestellt. Das Fachamt sammelt während des Jahres die für die Konsolidierungsbuchungen erforderlichen Belege der verselbstständigten Aufgabenbereiche. Diese Belege wurden stichprobenartig geprüft. Seite 18 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 .5 3 0 Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Gesamtabschlussbuchführung und die weiteren geprüften Unterlagen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden beachtet. 5 ! 5 Gem. § 49 Abs. 1 GemHVO besteht der Gesamtabschluss aus 1. der Gesamtergebnisrechnung, 2. der Gesamtbilanz, 3. dem Gesamtanhang. Der Gesamtabschluss und die dafür angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungsund Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2016 ist ordnungsgemäß aus den Zahlen der Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche und den ergänzenden Nachweisen zu den Konsolidierungsmaßnahmen entwickelt worden. Die Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden nach den gesetzlichen Vorschriften von den beauftragten Wirtschaftsprüfern testiert. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 der Stadt Erkelenz wurden durch die Örtliche Rechnungsprüfung geprüft. Mit Datum vom 20.10.2017 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung ist die Überleitung und Weiterverarbeitung der Daten aus den Jahresabschlüssen durch die Örtliche Rechnungsprüfung geprüft worden. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Erkelenz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt. 5 Der Gesamtlagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften nach § 51 Abs. 1 GemHVO NRW. Er steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild über die Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung werden vollständig und zutreffend dargestellt. Seite 19 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 5 Gem. § 51 Abs. 2 GemHVO NRW sind zu den Posten der Gesamtbilanz und den Positionen der Gesamtergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Wertansätze beurteilen können. Die Anwendung von zulässigen Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist im Einzelnen anzugeben. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen nach den Empfehlungen aus dem Modellprojekt zum NKF-Gesamtabschluss wurde im Gesamtanhang zutreffend erläutert. 5( - Gem. § 51 Abs. 3 GemHVO ist dem Gesamtanhang eine Kapitalflussrechnung beizufügen. Der zugrunde liegende Deutsche Rechnungslegungsstandard (DRS) Nr. 2 wurde in 2014 erweitert zum DRS 21. Er wurde vom Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB in der dort beschriebenen Form als Empfehlung bekannt gemacht. Durch die Anwendung des neuen Standards kann davon ausgegangen werden, dass die GoB`s der Konzernrechnungslegung beachtet worden sind. Obwohl die GemHVO die Anwendung dieses Standards immer noch nicht verbindlich vorschreibt wurde die Kapitalflussrechnung auch für die Konzernmutter hiernach erstellt, da die Töchter den neuen Standard anwenden müssen. Die Prüfung erfolgte daher auch auf Grundlage des neuen Standards, auch wenn die GemHVO, in welcher noch der alte Standard Nr. 2 festgelegt ist, wie oben erwähnt, noch nicht angepasst wurde. Wann eine entsprechende Änderung erfolgt, ist nicht absehbar. Ähnlich verhält es sich mit der Reform des HGB in 2015. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen für die zu prüfenden Töchter die geänderte Fassung für Abschlüsse ab 2016 anwenden, was dazu führt, das beim Gesamtabschluss wieder auf die für die Kommunen weiterhin geltenden Regelungen abgestimmt werden muss. Die Ableitung der Kapitalflussrechnung sowie die erforderlichen Angaben zum Zahlungsmittelbestand wurden geprüft. Die Kapitalflussrechnung ist dem Gesamtanhang als Anlage 3 beigefügt. Sie stellt zeitbezogen die Zahlungsströme der wirtschaftlichen Gesamtheit „Stadt Erkelenz“ dar, die zur Veränderung des Zahlungsmittelbestandes führen und gibt Auskunft darüber, wie die Kernverwaltung der Stadt zusammen mit ihren Betrieben, soweit diese in den Gesamtabschluss einbezogen sind, die finanziellen Mittel erwirtschaftet. Zahlungsströme zwischen der Stadt Erkelenz als Mutterunternehmen und den vollkonsolidierten Tochterunternehmen dürfen nicht enthalten sein (konzerninterne Beziehungen); es werden nur Zahlungsströme erfasst, die mit außerhalb des Gesamtabschlusses stehenden Dritten bestehen. Der Cashflow aus laufender Verwaltungs-/ Geschäftstätigkeit stammt in erster Linie aus der ertragswirksamen Tätigkeit der Kernverwaltung und der vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Es werden hier Zahlungen erfasst, die als Erträge oder Aufwendungen das Jahresergebnis beeinflussen und aus der allgemeinen Verwaltungs-/ Geschäftstätigkeit entstehen. Seite 20 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 Für den Cashflow aus Investitionstätigkeit werden die Zahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen erfasst. Beim Cashflow aus Finanzierungstätigkeit werden Ansprüche Dritter aus bestehenden Finanzschulden aufgezeigt. Der gemeindliche Gesamtabschluss soll mit einer Gesamtkapitalflussrechnung zusätzlich zur Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung seiner Aufgabe der Unterstützung der Steuerung besser gerecht werden. Ab dem Aufstellungsjahr 2012 wurde die direkte Methode der Darstellung gewählt. Diese wurde in den Folgejahren beibehalten und somit wird dem Grundsatz der Stetigkeit auch in diesem Bereich Rechnung getragen. Die Kapitalflussrechnung 2016 entspricht dem neuen Standard und gibt ausreichend Auskunft über die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Erwirtschaftung der finanziellen Mittel des Konzerns Stadt Erkelenz. Weitere Informationen, wie z.B. die Erläuterung des Zahlungsmittelbestandes, sind direkt unter der Kapitalflussrechnung angegeben. 5. Der vorliegende Gesamtabschluss 2016 gibt die Ergebnisse der Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sowie den Abschluss der Stadt Erkelenz unter Eliminierung der Leistungsbeziehungen untereinander zusammengefasst wieder. Der vorliegende Gesamtabschluss macht deutlich, dass die verselbstständigten Aufgabenbereiche innerhalb des Konzerns Stadt Erkelenz zu einem positiven Gesamtergebnis gegenüber dem Kernhaushalt der Stadt geführt haben. Der vorliegende Konzernabschluss entspricht in Gliederung und Bewertung den gesetzlichen Vorschriften. 6 55 ! 55 6 ,1 ,1 ! , , , Die Bilanz des Gesamtabschlusses 2016 weist sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite die Bilanzsumme i.H.v. 460.064.227,28 € aus. Die Einzelpositionen der Gesamtbilanz werden wie folgt in der Gesamtbilanz zusammengefasst und im Vergleich mit den Vorjahren 2014 und 2015 dargestellt. Seite 21 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva Eigenkapital Sonderposten für Zuwendungen für Beiträge für Gebührenausgleich für sonstige Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 55 31.12.2014 31.12.2016 Differenz Vorjahr 421.740.032,72 € -938.685,83 35.946.541,88 € 373.604,00 31.12.2015 in % -0,22% 1,24% 430.814.344,48 € 30.229.750,91 € 422.678.718,55 € 35.572.937,88 € 2.209.555,16 € 2.029.051,27 € 2.377.652,68 € 348.601,41 15,78% 463.253.650,55 € 460.280.707,70 € 460.064.227,28 € -216.480,42 -0,05% 193.324.639,42 € 194.260.189,63 € 31.12.2016 Differenz Vorjahr 195.938.517,77 € 1.678.328,14 111.907.905,54 € 36.370.689,01 € 1.979.519,39 € 225.212,24 € 54.006.414,41 € 56.441.724,23 € 110.955.086,80 € 34.626.110,60 € 1.850.568,93 € 227.645,03 € 56.372.244,04 € 53.035.328,11 € 112.994.562,45 € 32.890.976,88 € 1.732.540,53 € 230.126,98 € 56.988.344,33 € 50.143.458,97 € 2.039.475,65 -1.735.133,72 -118.028,40 2.481,95 616.100,29 -2.891.869,14 1,82% -4,77% -5,96% 1,10% 1,14% -5,12% 8.997.546,31 € 8.953.534,56 € 9.145.699,37 € 192.164,81 2,14% 460.064.227,28 € -216.480,42 -0,05% einem Gesamtergebnis 31.12.2014 31.12.2015 463.253.650,55 € 460.280.707,70 € in % 0,87% ! Die Gesamtergebnisrechnung 1.338.846,48 €. schließt mit von Gesamtergebnisrechnung Gesamtjahresfehlbetrag Gesamtjahresüberschuss (s.a. Entwicklungsdiagramm auf Seite 12) Seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung werden zur Gesamtergebnisrechnung 2016 noch folgende Kennzahlen ergänzt: 55 Personalintensität 2014 2015 2016 20,69 % 22,86 % 24,48 % Die Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Gesamtaufwendungen ausmachen. Der Orientierungswert liegt bei ca. 20 %. Seite 22 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 55( , 7 Sach- u. Dienstleistungsintensität 2014 2015 2016 17,00 % 17,20 % 17,29 % Die Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich der Konzern für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Der Durchschnittswert bei den kreisangehörigen Kommunen liegt bei ca. 18 %. 55. Kennzahlen zur Gesamtfinanzlage: 2014 2015 2016 Eigenkapitalquote I 41,73% 42,20% 42,59% Eigenkapitalquote II 73,74% 73,83% 74,30% Abschreibungsintensität 11,29% 11,61% 11,00% Anlagendeckungsgrad I 44,87% 45,96% 46,46% Anlagendeckungsgrad II 95,16% 95,13% 95,75% Die Zahlungsströme vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 innerhalb des Konzerns Stadt Erkelenz werden in der Kapitalflussrechnung (s. auch Punkt 6.4) dargestellt. Seite 23 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 8 " & * $ + - Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Gesamtabschluss 2016 und dem Gesamtlagebericht 2016 des Konzerns Stadt Erkelenz den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss 2016, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang, nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 6 GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts in der Zeit vom 18.07.2017 bis 20.10.2017 geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäftsund Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns Stadt Erkelenz berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung - der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche, - der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, - der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden, - der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie - eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Seite 24 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Regelungen der örtlichen Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die Haushaltswirtschaft des Konzerns Stadt Erkelenz beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Konzerns zutreffend dargestellt.“ Erkelenz, den 20. Oktober 2017 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Erkelenz, den 20. Oktober 2017 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Seite 25 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 9 * $ „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss 2016, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang, nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 6 GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts in der Zeit vom 18.07.2017 bis 20.10.2017 geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäftsund Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns Stadt Erkelenz berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung - der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche, - der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, - der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden, - der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie - eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Regelungen der örtlichen Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die Haushaltswirtschaft des Konzerns Stadt Erkelenz beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. Seite 26 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Konzerns zutreffend dargestellt.“ Erkelenz, den 08. November 2017 H.-J. Paffen Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Seite 27 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 : 2 * Entwurf Gesamtabschluss 2016 mit folgenden Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Gesamtbilanz Gesamtergebnisrechnung Gesamtanhang Anlagen zum Gesamtanhang: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Gesamtanlagenspiegel Gesamtverbindlichkeitenspiegel Kapitalflussrechnung Gesamtlagebericht Gesamteigenkapitalspiegel Beteiligungsbericht Erläuterungen zum Gesamtabschluss: Anlage 7 Anlage 8 Gesamtbilanz (Nachweis der Konsolidierung) Gesamtergebnisrechnung (Nachweis der Konsolidierung) Seite 28 Entwurf Gesamtabschluss der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2016 INHALTSVERZEICHNIS Seite FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES I. AUFSTELLUNGSPFLICHT 1 II. BESTANDTEILE DES GESAMTABSCHLUSSES 1 III. KONSOLIDIERUNGSKREIS 1. Grundlagen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises 2. Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei der Stadt Erkelenz 2 4 IV.GRUNDFRAGEN DER AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES 1. Erstkonsolidierungsstichtag 2. Vereinheitlichung der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einzelabschlüsse 3. Konsolidierungsbuchungen 7 7 9 Anlage Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht: Gesamtbilanz 1 Gesamtergebnisrechnung 2 Anhang 3 Anlagen zum Anhang: Gesamtanlagenspiegel (Anlage 1) Gesamtverbindlichkeitenspiegel (Anlage 2) Kapitalflussrechnung (Anlage 3) Lagebericht 4 Gesamteigenkapitalspiegel 5 Beteiligungsbericht 6 Erläuterungen zum Gesamtabschluss: Gesamtbilanz (Nachweis der Konsolidierung) 7 Gesamtergebnisrechnung (Nachweis der Konsolidierung) 8 1 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES I. AUFSTELLUNGSPFLICHT Nach § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Erkelenz einen Gesamtabschluss bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang aufzustellen und diesen um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Gem. § 2 Abs. 1 NKFEG NRW besteht diese Verpflichtung erstmals zum 31.12.2010. Vorliegend wird über den Gesamtabschluss zum 31.12.2016 berichtet. In den Gesamtabschluss müssen alle verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlicher oder privatrechtlicher Form im Wege der Konsolidierung einbezogen werden. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt Erkelenz, also einschließlich der Beteiligungsgesellschaften darzustellen und die politischen Gremien und die Verwaltungsführung in die Lage zu versetzen, ein Urteil darüber abgeben zu können, ob die Stadt Erkelenz insgesamt in der Lage ist, ihre Aufgaben zukünftig zu erfüllen. II. BESTANDTEILE DES GESAMTABSCHLUSSES Bestandteile des Gesamtabschlusses sind einschließlich der ergänzenden Teile: - Gesamtbilanz: Die Gesamtbilanz ist eine konsolidierte Darstellung des Gesamtvermögens der Stadt Erkelenz unter Einbezug der Betriebe, die unter der einheitlichen Leitung der Stadt Erkelenz stehen oder von dieser beherrscht werden. Zur Vermeidung von Doppelerfassungen sind dabei Konsolidierungen (Kapital und Schuldenkonsolidierung – so Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzubeziehenden Aufgabenbereichen) vorzunehmen. - Gesamtergebnisrechnung: In der Gesamtergebnisrechnung erfolgt eine Zusammenfassung aller einzubeziehenden Betriebe bzw. Aufgabenbereiche. Dabei werden „konzerninterne“ Vorgänge herausgerechnet, um Doppelerfassungen zu vermeiden. - Gesamtanhang: Im Gesamtanhang erfolgt die Angabe und die Erläuterung der in der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung angewendeten 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Bestandteil des Gesamtanhangs ist auch eine Gesamt-Kapitalflussrechnung. - Gesamtlagebericht: Der Gesamtlagebericht beinhaltet einen Überblick über den Geschäftsverlauf (wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr und die Darstellung der Gesamtlage), die Angabe von bedeutenden Ereignissen nach dem Abschlussstichtag und ein Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr. - Beteiligungsbericht: Die wirtschaftlichen und die nichtwirtschaftlichen Beteiligungen der Kommune werden im Beteiligungsbericht erläutert. III. KONSOLIDIERUNGSKREIS 1. Grundlagen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises Der Umfang des Konsolidierungskreises, also die im Wege der Kapitalkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform und der Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, ergibt sich aus § 50 GemHVO NRW. Es sind die Kernverwaltung und sämtliche Betriebe in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form grundsätzlich zu erfassen (Vollständigkeitserklärung). Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts sind einzubeziehen, wenn diese - unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen oder - die Kommune auf sie eine beherrschende Kontrolle ausübt. Verselbstständigte Aufgabenbereiche sind in den Gesamtabschluss einzubeziehen, wenn sie für die Erfüllung der Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln, von Bedeutung sind. Dies ist gegeben bei: 1. verselbstständigten Aufgabenbereichen, die mit der Kommune eine Rechtseinheit bilden bzw. rechtlich selbstständige Organisationseinheiten und Vermögensmassen mit Nennkapital sind, an denen die Kommunen eine Beteiligung hält, 3 2. Anstalten, die von der Kommune auf Grundlage der Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als AöR getragen werden, 3. Zweckverbänden, 4. rechtlich selbstständigen kommunalen Stiftungen, 5. sonstigen rechtlich selbstständigen Aufgabenträgern, deren finanzielle Existenz aufgrund rechtlicher Verpflichtung wesentlich durch die Kommune gesichert wird. Der Konsolidierungskreis bzw. der Kreis der in Betracht kommenden Betriebe besteht grundsätzlich aus drei Gruppen: - Im Wege der sog. Vollkonsolidierung (i.d.R. ab 50 % Anteil) werden solche Betriebe einbezogen, bei denen entweder eine „einheitliche Leitung“ der Stadt Erkelenz vorliegt (Indizien hierfür können z.B. die Bestimmung der Unternehmensziele, die Entscheidung über wesentliche geschäftliche Maßnahmen, die Festlegung wesentlicher Grundsätze der Geschäftspolitik und die personelle Besetzung wesentlicher Führungsstellen sein) oder bestimmte gesetzliche Kontrollmöglichkeiten (z.B. Vorliegen der Mehrheit der Stimmrechte und des Rechtes einen beherrschenden Einfluss auszuüben) gegeben sind. - Mittels der sog. Equity-Methode werden die Betriebe (i.d.R. ab 20 % Anteil), bei denen ein maßgeblicher Einfluss der Stadt Erkelenz vorhanden ist (z.B. Vertretensein im Vorstand oder Aufsichtsrat, Mitwirken an Unternehmensentscheidungen) einbezogen. - Alle anderen Betriebe bzw. Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten („at cost“) in die Gesamtbilanz aufgenommen, so dass bei diesen Betrieben keine Konsolidierung im Sinne der Regelungen zur Konzernrechnungslegung stattfindet. Grundsätzlich ist für jeden einzelnen Betrieb zu prüfen, ob der Anteil an einem Betrieb aus Konzernsicht für die Gesamtbilanz wesentlich ist. 4 2. Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei der Stadt Erkelenz a) Basis: Beteiligungsbericht Auf Basis des Beteiligungsberichtes gem. § 117 GO NRW für 2016, des NKFAbschlusses für die Stadt Erkelenz auf den 31.12.2016 können folgende Aufgabenbereiche bzw. Unternehmen identifiziert werden, die für eine Konsolidierung in Frage kommen: Bezeichnung Rechtsform Beteiligungsquote maßgeblicher Einfluss Konsolidierungsmethode Städtischer Abwasserbetrieb eigenbetriebsähnlich 100 % Ja Vollkonsolidierung Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH GmbH (Komplementär) 100 % Ja Vollkonsolidierung Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG KG 100 % Ja Vollkonsolidierung Kultur GmbH der Stadt Erkelenz GmbH 100 % Ja Vollkonsolidierung Kreiswerke Heinsberg GmbH GmbH 4,125 % Nein keine Konsolidierung Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH GmbH 10 % Nein keine Konsolidierung Gemeinnütziger Bauverein eG Erkelenz e.G. geringfügig Nein keine Konsolidierung b) Ausschluss aus dem Konsolidierungskreis Zwei Betriebe werden nicht im Wege der Konsolidierung in den Gesamtabschluss einbezogen. Dabei sind folgende Überlegungen maßgeblich: (1) Kreiswerke Heinsberg: - Beteiligungsquote Stadt Erkelenz: 4,125 %, - Kreiswerke Heinsberg GmbH hält selber Beteiligungen, 5 - Anteil an dem Betrieb für die Gesamtbilanz wesentlich? o Bilanzsumme 31.12.2016: 31,257 Mio. EUR – anteilig: 1,289 Mio. EUR, - einheitliche Leitung der Gemeinde: nein, - Kontrollmöglichkeit: nein (keine Stimmenmehrheit, nicht das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen), - maßgeblicher Einfluss? o Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied in der Gesellschafterversammlung (insgesamt 17 Mitglieder) vertreten, o Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied im Aufsichtsrat (insgesamt 15 Mitglieder) vertreten, o Ergebnis: wegen geringer Beteiligungsquote und geringer Anzahl der Stimmen im Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung kein maßgeblicher Einfluss, - Gesamtergebnis: keine Konsolidierung – Einbezug mit den fortgeführten Anschaffungskosten (wie im städtischen Einzelabschluss), (2) Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH: - Beteiligungsquote Stadt Erkelenz: 10,0 %, - Anteil an dem Betrieb für die Gesamtbilanz wesentlich? o Bilanzsumme 31.12.201: 3, Mio. EUR – anteilig: 0,3 Mio. EUR, - einheitliche Leitung der Gemeinde: nein, - Kontrollmöglichkeit: nein (keine Stimmenmehrheit, nicht das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen), - maßgeblicher Einfluss? o Stadt Erkelenz ist mit drei Mitgliedern in der Gesellschafterversammlung (insgesamt 36 Mitglieder) vertreten, 6 o Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied im Aufsichtsrat (insgesamt 15 Mitglieder) vertreten, o Ergebnis: wegen geringer Beteiligungsquote und geringer Anzahl der Stimmen im Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung kein maßgeblicher Einfluss, - Gesamtergebnis: keine Konsolidierung – Einbezug mit den fortgeführten Anschaffungskosten (wie im städtischen Einzelabschluss). c) Ausschluss wegen untergeordneter Bedeutung Oben genannte verselbstständigte Aufgabenbereiche und Unternehmen in privatrechtlicher Form müssen in den Gesamtabschluss nicht im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden, sofern sie für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist im Gesamtanhang zu erläutern. Ob dies erfüllt ist, ist anhand von Kennziffern zu beurteilen. Das Gesetz sieht allerdings keine Schwellenwerte vor. Nach allgemeiner Auffassung sind Beteiligungen, die bei den maßgeblichen Schwellenwerten die Grenze von 5 % überschreiten, regelmäßig in den Konsolidierungskreis einzubeziehen. Andernfalls muss eine individuelle Entscheidung getroffen werden. Konkret wurden für die vorgenannten Bereiche bzw. Beteiligungen ausgewählte Kennziffern ermittelt und zum NKF-Abschluss der Stadt Erkelenz ins Verhältnis gesetzt. Abgestellt wurde auf die Bilanzsumme, das Anlagevermögen, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die Umsatzerlöse, die Abschreibungen, den Zinsaufwand und den Jahresüberschuss. Insofern ist sowohl die einzelne Beteiligung als auch die Gesamtheit möglicherweise als von untergeordneter Bedeutung einzustufender Beteiligungen an Hand dieser Kennziffern zu beurteilen. Der städtische Abwasserbetrieb ist zwingend in den Gesamtabschluss aufzunehmen. Bei den anderen drei genannten Beteiligungen sind einzeln betrachtet die Schwellen von 5 % bei den maßgeblichen Kennziffern unterschritten. In der Summe 7 überschreiten die Kennziffern dagegen zum Teil die Grenze von 5 %. In Anbetracht des bei diesen drei Gesellschaften auch vergleichsweise geringen Umfangs der durchzuführenden Konsolidierungsarbeiten werden diese Beteiligungen im Wege der Vollkonsolidierung in den Abschluss einbezogen. d) Ergebnis: Konsolidierungskreis Zusammenfassend stellt sich der Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss der Stadt Erkelenz somit wie folgt dar: 1. Städtischer Abwasserbetrieb, 2. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH, 3. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG, 4. Kultur GmbH der Stadt Erkelenz. Die übrigen Beteiligungen werden unverändert zum Vorjahr mit den fortgeführten Anschaffungskosten in den NKF-Gesamtabschluss aufgenommen. IV. GRUNDFRAGEN DER AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES 1. Erstkonsolidierungsstichtag Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den 1.1.2010, also den Beginn des Geschäftsjahres für den erstmals ein NKF-Gesamtabschluss aufgestellt wurde. 2. Vereinheitlichung der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einzelabschlüsse a) Grundlagen Der Grundsatz der Einheitlichkeit erfordert, dass die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse der Betriebe und der Stadt Erkelenz nach einheitlichen Bilanzierungsregeln erstellt sein müssen. Dies gilt hinsichtlich des Bilanzansatzes, der Bewertung, des Ausweises und des Bilanzierungsstichtages. 8 Die Einheitlichkeit des Bilanzierungsstichtages ist dadurch gewährleistet, dass alle einbezogenen Betriebe auf den 31.12.2016 ihren Jahresabschluss erstellt haben. b) Vereinfachungen Aus Vereinfachungsgründen wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung auf Anpassungen der Bilanzansätze und Bewertungsmethoden der zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden verzichtet. Damit wurde den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss gefolgt. Insofern werden die gewählten Nutzungsdauern des Anlagevermögens, welche vor erstmaliger Gesamtrechnung angeschafft wurden beibehalten. Dies betrifft insbesondere den städtischen Abwasserbetrieb und daneben auch die Kultur GmbH. c) Ansatz und Bewertung Hinsichtlich von Ansatz und Bewertung bestehen diverse Unterschiede zwischen HGB und GO/GemHVO NRW. Insoweit muss eine Vereinheitlichung der einbezogenen Abschlüsse erfolgen. Der einheitliche Ansatz bzw. die einheitliche Bewertung wird durch eine Anpassung in der HB II sichergestellt. d) Ausweis Ausweisunterschiede müssen ebenfalls in der HB II durch Zugrundelegung des einheitlichen Positionsplans vermieden werden. Der Positionsplan ergibt sich aus dem NKF-Abschluss der Stadt Erkelenz (§ 49 Abs. 3 GemHVO NRW). 9 3. Konsolidierungsbuchungen a) Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Kürzung des aktivischen Beteiligungsbuchwertes aus dem Abschluss der Stadt Erkelenz mit dem Eigenkapital des jeweiligen Betriebes bzw. Aufgabenbereichs. Im Grundsatz ist bei der Erstkonsolidierung, also insbesondere bei der erstmaligen Erstellung des Gesamtabschlusses, eine Neubewertung der Aktiva und Passiva der vollkonsolidierten Betriebe vorzunehmen (sog. Neubewertungsmethode). Entsprechend den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss ist eine Beibehaltung der eigenkapitalspiegelbildorientierten Wertansätze der Sondervermögen aus der kommunalen Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung möglich. Somit kann auf die nachträgliche Ermittlung von Zeitwerten für die den Sondervermögen zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen der Erstkonsolidierung verzichtet werden. Im Fall der Stadt Erkelenz betrifft dies insbesondere die Vermögenspositionen des städtischen Abwasserbetriebes. Ein Verzicht auf die Ermittlung der Zeitwerte dieser Vermögensgegenstände erscheint angemessen, da dies im Wesentlichen wohl nicht zu von den handelsrechtlichen Buchwerten deutlich abweichenden Ergebnissen führen dürfte. Insbesondere ist zu bedenken, dass wesentliche Posten der Position „Abwasserreinigungsanlagen“ noch vergleichsweise jung sind, so dass der handelsrechtliche Buchwert im Wesentlichen dem Zeitwert entsprechen dürfte. Abweichungen dürften sich nur bei älteren Kanalanlagen ergeben, die in der Einzelbilanz des Abwasserbetriebes ganz oder im Wesentlichen abgeschrieben sind. 10 Aus der Erstkonsolidierung zum 1. Januar 2010 ergeben sich folgende Werte: Tochterunternehmen Nominal-/ Stammkapital EUR Kultur GmbH Abwasserbetrieb GEE GmbH GEE KG Tochterunternehmen Eigenkapital der Tochtergesellschaften zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung allgemeine SonderAusgleichsBilanzRücklage rücklagen rücklage gewinn /verlust EUR EUR EUR EUR 25.000,00 5.200.000,00 25.564,59 818.067,01 648.161,17 5.028.112,75 0,00 2.002.461,33 20.873,83 10.300.152,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 179,90 0,00 69,24 -14.889,78 694.214,90 20.528.265,35 25.633,83 2.805.638,56 6.068.631,60 7.678.735,25 10.321.026,43 0,00 -14.640,64 24.053.752,64 Anteil der Stadt Erkelenz % Kultur GmbH Abwasserbetrieb GEE GmbH GEE KG EUR Eigenkapital anteiliges Eigenkapital EUR 100% 100% 100% 100% Buchwert bei der Stadt Erkelenz EUR Unterschiedsbetrag EUR Unterschiedsbetrag mit Passiver allgemeiner RL Unterschiedsverrechnete betrag aus Ausschüttung Kapitalvorkonzernl. konsolidierung Gewinne EUR EUR 694.214,90 20.528.265,35 25.633,83 2.805.638,56 177.144,00 37.421.530,74 26.140,00 2.845.000,00 517.070,90 -16.893.265,39 -506,17 -39.361,44 0,00 16.893.265,39 506,17 39.361,44 517.070,90 0,00 0,00 0,00 24.053.752,64 40.469.814,74 -16.416.062,10 16.933.133,00 517.070,90 Hierzu folgende Erläuterungen: x Kultur GmbH: Bei Gründung der Kultur GmbH hat die Stadt Erkelenz die Stadthalle als Sacheinlage eingebracht. Der Beteiligungsbuchwert setzt sich aus der Bareinlage (TEUR 25) und dem Buchwert der Stadthalle bei der Stadt Erkelenz zusammen. Im Eigenkapital der Kultur GmbH ist die Stadthalle mit ihrem Verkehrswert bewertet. Der daraus resultierende passive Unterschiedsbetrag resultiert aus einer vorkonzernlichen Einbringung und muss im Rahmen der Kapitalkonsolidierung nicht eliminiert werden. Der Ausweis erfolgte bis zum 31. Dezember 2014 im Eigenkapital gesondert als passiver Unterschiedsbetrag. Auf Empfehlung der GPA NRW wurde der passive Unterschiedsbetrag zum 31. Dezember 2015 ergebnisneutral mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Aufgrund eines Hinweises des städtischen Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2015 wird diese Verrechnung im Gesamtabschluss 2016 wieder zurück genommen und der passive Unterschiedsbetrag wieder gesondert im Eigenkapital ausgewiesen. 11 x Abwasserbetrieb: Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus der Ausschüttung thesaurierter, vorkonzernlicher Gewinne. Da diese Ausschüttung von der Stadt Erkelenz ergebniswirksam vereinnahmt wurde, erfolgt eine Verrechnung des Unterschiedsbetrags mit dem Gewinnvortrag im Gesamtabschluss. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend der Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen eine teilweise Umgliederung der im Einzelabschluss des Abwasserbetriebs bislang nicht aufgelösten zweckgebundenen Rücklagen, welche aus Zuschüssen gespeist wurden, in einen Sonderposten notwendig ist. Der Sonderposten machte zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (1.1.2010) einen Betrag i.H.v. EUR 16.680.408,00 aus. In den Folgejahren wird dieser Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Diese Umgliederung in den Sonderposten erfolgte nachträglich im Abschluss zum 31.12.2012. x GEE KG: Das Kommanditkapital beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag EUR 818.067,01. Die allgemeine Rücklage der GEE KG resultiert aus in den Vorjahren thesaurierten Gewinnen. Insoweit erfolgt eine Verrechnung des Unterschiedsbetrages mit dem Gewinnvortrag im Gesamtabschluss. b) Schuldenkonsolidierung Die Schuldenkonsolidierung dient der zutreffenden Darstellung der Gesamtvermögenslage, da interne Schuldbeziehungen im Konzern Verpflichtungen gegenüber sich selbst darstellen, die nach den Ansatzgrundsätzen in der Gesamtbilanz nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Gesamtbilanz würde durch Sachverhalte aufgebläht, die im Verhältnis zwischen Gesamtkonzern und Dritten nicht existieren. Die Vermögenslage würde somit ohne Schuldenkonsolidierung aus Sicht des Konzerns falsch dargestellt. Es sind somit alle Bilanzposten herauszurechnen („wegzulassen“), durch die Schuldverhältnisse zwischen den einbezogenen Organisationen abgebildet werden. Darüber hinaus sind zusätzlich die Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 47 GemHVO NRW) auf eliminierungspflichtige Sachverhalte zu untersuchen. Hinsichtlich der Schuldenkonsolidierung ergeben sich folgende Werte: privatrechtl. Ford. geg. Beteiligungen Konzerngläubiger Konto Konzern schuldner Konto GEE GmbH 1360 GEE KG 2020 1) Stadt Erkelenz 196100 Kultur GmbH 949 2) Stadt Erkelenz 175100 Abwasserbetrieb 1360-1370 3) 1) 2) 3) Verrechnungskonten GEE GmbH/GEE KG SoPo Zuschüsse für Investitionen Verrechnungskonto Abwasserbetrieb/Stadt Erkelenz Sonderposten Zuwendungen 31.686,46 Verbindlichk. gegen Beteiligungen Konzernschuldner Verbindlichk. aus Transferleistungen sonstige Verbindlk. 31.686,46 1.819.196,74 1.819.196,74 2.481.273,46 31.686,46 Erläuterungen: Konzerngläubiger privatrechtl. Ford. geg. aktiver SonderVerm. RAP 2.481.273,46 2.481.273,46 1.819.196,74 1.819.196,74 31.686,46 2.481.273,46 0,00 13 c) Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung Entsprechend der Einheitstheorie sind Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Organisationen konzerninterne Transaktionen. D.h. die aus den Lieferungen und Leistungen entstandenen Gewinne und Verluste sind im Gesamtabschluss zu eliminieren. Voraussetzung ist, dass sich die Lieferung bzw. Leistung am Stichtag des Gesamtabschlusses noch im Bestand einer in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Organisation befindet. Dieser Vermögensgegenstand ist dann aus Konzernsicht mit den (Konzern-) Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Gesamtbilanz anzusetzen. Soweit dabei nur jeweils einer der beiden betroffenen Teilbereiche der Umsatzsteuer erliegt bzw. vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird aus Vereinfachungsgründen nur der Nettobetrag herauskonsolidiert. Insoweit ergeben sich folgende Beträge: Erläuterungen zur GuV-Konsolidierung 1. Innenumsatzerlöskonsolidierung Ertrag Konto Aufwand Konto 5100 öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen u. Kostenumlagen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Personalaufwand Sonstige ordentl. Aufwendungen Stadt 446100 GEE KG 1) -578,53 113,05 Stadt 446100 Abwasserbetrieb 522207, 307, 407 2) -35.954,80 35.954,80 Stadt 448500 Abwasserbetrieb 501107, 207, 907, 545207 3) Stadt 432100 Abwasserbetrieb 524907 4) -1.229,00 1.229,00 Stadt 432100 Kultur GmbH 4380 4) -128,50 128,50 Stadt 431100 Kultur GmbH 4909 5) -220,00 Abwasserbetrieb 432107, 207, 307 Stadt 524100, 527940 6) -1.733.388,19 Abwasserbetrieb aus 8000/8001 Kultur GmbH aus 4270 7) -2.566,89 Kultur GmbH Stadt 542200 8) -11.511,88 2700, 8114 -1.220.170,60 Aufrechnungsdifferenz 465,48 1.122.008,64 98.161,96 70,00 150,00 1.733.388,19 2.566,89 11.511,88 Kultur GmbH 8114 Stadt 527900 9) -9.100,00 9.100,00 Kultur GmbH 8403,8409 Stadt 526100 10) -1.729,81 1.729,81 Kultur GmbH 2700, 8409, 8411 Stadt 549300 10) -2.264,24 -1.737.532,58 Sonstige ordentl. Erträge -61.139,26 2.264,24 -1.220.170,60 1.780.285,85 1.122.008,64 115.932,47 0,00 615,48 2. Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge Steuern + ähnl. Abgaben Konto Sonstige ordentliche Erträge Finanzerträge Zuwendungen und allgemeine Umlage Sonstige ordentl. Aufwendungen Ertrag Konto Aufwand Stadt 461500 Abwasserbetrieb 551717 11) Stadt 401200 Kultur GmbH 12) -10.267,57 10.267,57 21.297,00 2375 Abschreibungen Transferaufwendungen -3.835,35 3.835,35 Stadt 401300 GEE KG 7610 13) -21.297,00 Stadt 401100, 401200 GEE KG 6358 12) -5.756,00 Kultur GmbH 2502 Stadt 531700 14) -135.000,00 Kultur GmbH 2705 Stadt 531710 14) -197.000,00 Kultur GmbH 8000 Stadt 574100 15) -72.767,87 GEE KG 7110 Stadt 551710 16) GEE GmbH 4830 GEE KG 6824 17) -2.556,45 2.556,45 GEE GmbH 4836 GEE KG 6823 18) -5.829,93 5.829,93 5.756,00 135.000,00 197.000,00 72.767,87 -250,00 -37.320,57 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -8.386,38 -4.085,35 250,00 -404.767,87 45.706,95 72.767,87 332.000,00 4.085,35 3. Konsolidierung von Zinsaufw e ndungen und -e rträgen s ow ie de r Be te iligungse rträge und der Vorabaus schüttung Ertrag Konto Aufw and Konto Finanzerträge Zinsen und ähnliche Aufw endungen erfolgsw irksame Konsolidierung Stadt 465100 Abw asser 19) -2.364.170,80 Stadt 465100 GEE GmbH 20) -2.600,00 -2.600,00 Stadt 465100 GEE KG 20) -100.000,00 -100.000,00 -2.466.770,80 -2.364.170,80 0,00 -2.466.770,80 Zuw endungen und Sonderposten für allgemeine Umlagen Zuw endungen erfolgsw irksame Konsolidierung 4. Auflösung um ge gliederte SoPo Abw as se rbe trie b Ertrag Konto Abw asser 840 21) 539.613,00 -539.613,00 539.613,00 Abw asser 930 22) -131.019,50 131.019,50 -131.019,50 Abw asser 931 22) -88.278,46 88.278,46 -88.278,46 320.315,04 -320.315,04 320.315,04 Erläuterungen: 1) Leistungen Baubetriebshof für GEE 12) Grundsteuer A, Grundsteuer B 2) Leistungen Baubetriebshof für Abw asserbetrieb 13) Gew erbesteuer 3) Erstattung Personalkosten/Verw altungskostenpauschale 14) Zuschuss der Stadt Erkelenz für die Kulturarbeit u.a. 4) Abfallgebühren 15) Auf lösung SoPo (Zuschuss der Stadt) 5) Verw altungsgebühren 16) Zinsen für Liquiditätsdarlehen 6) Kostenanteile Straßenentw ässerung/Schmutz- und Niederschlagsw assergebühren 17) Erstattung Haf tungsentschädigung gemäß Gesellschaftsvertrag 7) Schmutz- und Niederschlagsw assergebühren 18) Erstattung Aufw andsentschädigung gemäß Gesellschaftsvertrag 8) Mieten f ür städtische Veranstaltungen in der Stadthalle 19) Ausschüttung Jahresüberschuss des Vorjahres Abw asserbetrieb an Stadt 9) Anteilige Nutzungsentgelte für Meisterkonzerte in der Stadthalle 20) Ausschüttung GEE GmbH bzw . GEE KG Jahresüberschuss bzw . Gew innanteil des Vorjahres 10) Technik- und Bew irtungskosten u. a. für städtische Veranstaltungen in der Stadthalle 21) SoPo aus Erstkonsolidierung Abw asserbetrieb 11) Zinsen Verrechnungskonto Stadt-Abw asserbetrieb 22) Auf lösung SoPo Abw asserbetrieb (statt 20 Jahre - > 50 Jahre) 16 d) Verbleibende Positionen im Bereich Beteiligungen nach Konsolidierung Nach Konsolidierung der einzubeziehenden Unternehmen verbleiben in den maßgeblichen Positionen noch folgende Posten: 31.12.2016 EUR Beteiligungen Kreiswerke Heinsberg WfG Heinsberg 965.193,31 25.600,00 990.793,31 Wertpapiere des Anlagevermögens Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und dem Versorgungsfondsgesetz (EFoG) 401.690,26 401.690,26 Sonstige Ausleihungen Stille Beteiligung NVV gemeinnütziger Bauverein 46.016.269,00 3.067,76 46.019.336,76 Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht Anlage 1 Gesamtbilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 AKTIVA Bilanzpositionen 1. ANLAGEVERMÖGEN 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 1.2.2.4 Grundstücke mit sonst. Dienst-, Geschäfts- u. and. Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel 1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1.2.3.2.3 Entwässer- u. Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremden Grund u. Boden, die nicht zu Nr. 2 u. 3 gehören 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (Summe Sachanlagen) 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.3 Übrige Beteiligungen 1.3.4 Sondervermögen 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.6 Ausleihungen 1.3.6.1 an verbundene Unternehmen 1.3.6.2 an Beteiligungen 1.3.6.3 an Sondervermögen 1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen (Summe Finanzanlagen) SUMME ANLAGEVERMÖGEN 2. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Forderungen 2.2.1.1 Öffentlich-rechtl. Forderungen und Ford. aus Transferleistungen 2.2.1.1.1 Gebühren 2.2.1.1.2 Beiträge 2.2.1.1.3 Steuern 2.2.1.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.2.1.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.1.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.1.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände (Summe Forderungen und sonstige VG) Liquide Mittel SUMME UMLAUFVERMÖGEN 3. Vorjahr EUR 91.653,58 61.038,13 57.541.299,81 1.394.237,63 532.734,11 3.081.177,53 55.310.179,93 1.399.389,63 546.040,87 3.142.686,97 7.905.632,34 59.574.483,22 3.280.535,74 47.573.654,52 8.067.705,77 60.914.110,06 2.076.670,93 48.607.262,63 27.474.892,48 27.161.745,49 779.826,88 770.643,18 0,00 0,00 80.301.288,28 83.187.244,96 74.874.692,66 72.451.521,72 1.035,75 1.441,50 896.131,32 938.172,20 45.365,80 45.365,80 2.368.377,39 2.072.384,21 4.601.988,70 4.346.971,86 2.009.204,65 4.333.806,21 374.236.558,81 375.373.343,92 0,00 990.793,31 0,00 401.690,26 0,00 990.793,31 0,00 234.206,43 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 47.411.820,33 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 47.244.336,50 421.740.032,72 422.678.718,55 Bilanzpositionen 1. EIGENKAPITAL 1.0 1.1 Gezeichnetes Kapital Allgemeine Rücklage davon Deckungsrücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Gesamtjahresergebnis passiver UB aus Kapitalkonsolidierung (SUMME EIGENKAPITAL) 1.2 1.3 1.4 1.5 2. SONDERPOSTEN 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Beiträge Sonderposten für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten (SUMME SONDERPOSTEN) 3. RÜCKSTELLUNGEN 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen (SUMME RÜCKSTELLUNGEN) 4. VERBINDLICHKEITEN 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.3 4.4 Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich von Kreditinstituten von Sonstigen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlung (SUMME VERBINDLICHKEITEN) 4.5 4.6 4.7 4.8 UMLAUFVERMÖGEN 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.1.3 unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 2.1.4 fertige Erzeugnisse und Waren Geleistete Anzahlungen (Zwischensumme) 2.4 PASSIVA Haushaltsjahr EUR AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG SUMME AKTIVA 5. 20.621,32 0,00 7.524.960,63 2.119.161,77 0,00 9.664.743,72 23.740,34 0,00 4.896.745,79 1.639.030,64 0,00 6.559.516,77 885.441,45 336.587,12 6.846.709,11 1.536.184,34 2.609.954,85 848.243,09 344.150,05 8.719.107,54 1.514.303,42 2.869.210,60 1.763.132,37 1.010.385,61 2.385.861,25 17.374.256,10 285.506,39 1.000.000,00 2.106.520,34 17.687.041,43 8.907.542,06 11.326.379,68 35.946.541,88 35.572.937,88 2.377.652,68 2.029.051,27 460.064.227,28 460.280.707,70 PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG SUMME PASSIVA Haushaltsjahr EUR Vorjahr EUR 0,00 0,00 181.884.302,90 181.911.601,86 0,00 0,00 1.645.015,72 1.635.063,53 10.553.281,77 10.473.819,41 1.338.846,48 239.704,83 517.070,90 0,00 195.938.517,77 194.260.189,63 112.994.562,45 110.955.086,80 32.890.976,88 34.626.110,60 1.732.540,53 1.850.568,93 230.126,98 227.645,03 147.848.206,84 147.659.411,36 41.962.387,00 0,00 4.161.455,62 0,00 10.864.501,71 56.988.344,33 40.098.131,00 0,00 4.537.636,72 0,00 11.736.476,32 56.372.244,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.427.739,94 39.808.391,78 1.600.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.425.343,26 45.955.656,85 1.000.000,00 0,00 0,00 2.456.644,22 567.897,37 278.122,91 2.004.662,75 50.143.458,97 0,00 2.027.832,82 543.064,78 245.714,11 837.716,29 53.035.328,11 9.145.699,37 8.953.534,56 460.064.227,28 460.280.707,70 Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung der Stadt Erkelenz für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2016 Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Haushaltsjahres EUR Vorjahr EUR 1. + Steuern und ähnliche Abgaben 51.463.575,74 49.700.568,43 2. + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 18.509.201,32 18.088.117,12 3. + Sonstige Transfererträge 1.005.318,96 381.884,15 4. + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 16.358.641,91 16.076.076,78 5. + Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.782.165,84 3.643.922,25 6. + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7.988.089,07 3.878.604,19 7. + Sonstige ordentliche Erträge 6.607.693,26 5.839.920,23 8. + Aktivierte Eigenleistungen 669.071,03 627.171,91 9. +/- Bestandsveränderungen - 2.065.974,42 - 2.661.891,93 10. = Ordentliche Gesamterträge 103.317.782,71 95.574.373,13 11. - Personalaufwendungen - 22.399.847,75 - 22.156.174,88 - 3.124.290,90 - 3.069.483,99 13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - 18.022.563,31 - 16.668.023,78 14. - Bilanzielle Abschreibungen - 11.467.690,32 - 11.255.577,91 15. - Transferaufwendungen - 41.824.217,74 - 37.667.664,48 * - 7.414.460,44 - 6.106.181,44 * 12. - Versorgungsaufwendungen 16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17. = Ordentliche Gesamtaufwendungen - 104.253.070,46 - 96.923.106,48 18. = Ordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 10 u. 17) - 935.287,75 - 1.348.733,35 19. + Finanzerträge 3.988.701,94 3.655.575,23 - 1.714.567,71 - 2.067.137,05 21. = Gesamtfinanzergebnis (Zeilen 19 u. 20) 2.274.134,23 1.588.438,18 22. = Gesamtergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeilen 18 u. 21) 1.338.846,48 239.704,83 23. + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 24. - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 25. = Außerordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 23 u. 24) 0,00 0,00 1.338.846,48 239.704,83 0,00 0,00 1.338.846,48 239.704,83 20. - Finanzaufwendungen 26. = Gesamtjahresergebnis (Zeilen 22 und 25) 27. - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 28. = Gesamtbilanzgewinn * Siehe Erläuterungen zu den Nrn. 13. + 14. zur Gesamtergebnisrechnung Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 29. Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 275.900,62 63.537,84 30. Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 385.272,86 81.094,26 31. = Verrechnungssaldo (Zeilen 29 und 30) -109.372,24 -17.556,42 Anlage 3 1 Stadt Erkelenz Gesamtanhang für das Haushaltsjahr 2016 I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss Die Stadt Erkelenz hat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) einen Einzelabschluss und als Mutterunternehmen einen Gesamtabschluss aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) anzuwenden waren, wurden diese berücksichtigt. Das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKF WG) wurde beachtet. Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses der Stadt Erkelenz ist nach § 116 Abs. 1 GO NRW der 31.12.2016. Die Ausweiswahlrechte wurden weitgehend zugunsten des Gesamtanhangs ausgeübt. II. Angaben zum Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis besteht neben der Stadt Erkelenz aus vier voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen: 1. Städtischer Abwasserbetrieb Erkelenz, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%) 2. Kultur GmbH der Stadt Erkelenz, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%) 3. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%) 4. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%) Aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wurden nachstehende Unternehmen nicht als zu konsolidierende Unternehmen in den Gesamtabschluss einbezogen, sondern mit den fortgeführten Anschaffungskosten berücksichtigt: 1. Kreiswerke Heinsberg GmbH (Anteil am Kapital: 4,125%) 2. Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (Anteil am Kapital: 10%) 3. Gemeinnütziger Bauverein eG Erkelenz (Anteil am Kapital: geringfügig) Bei der Becker-von-Berg-Stiftung handelt es sich um eine rechtlich unselbständige Stiftung mit fehlender Verfügungsmöglichkeit der Stadt Erkelenz. Ein Beteiligungsbuchwert an dieser Stiftung besteht nicht. Den einzelnen Vermögensgegenständen steht in gleicher Höhe ein Sonstiger Sonderposten auf der Passivseite gegenüber. Hinsichtlich der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung (Fehlende Verfügungsmöglichkeit der Stadt Erkelenz über dieses Vermögen) wird auf die Erläuterungen zum Punkt 2 der Aktivseite verwiesen. Anlage 3 2 III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den 1.1.2010. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung auf Anpassungen der Bilanzansätze und Bewertungsmethoden der zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden verzichtet. Damit wird der Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss gefolgt. Die bei diesen Betrieben angesetzten Nutzungsdauern stimmen im Wesentlichen mit den Bilanzierungsvorschriften der Stadt Erkelenz überein. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Kürzung des aktivischen Beteiligungsbuchwertes aus dem Abschluss der Stadt Erkelenz mit dem Eigenkapital des jeweiligen Betriebes bzw. Aufgabenbereichs. Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Buchwertmethode angewandt. Entsprechend den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss ist eine Beibehaltung der eigenkapitalspiegelbildorientierten Wertansätze der Sondervermögen aus der kommunalen Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung möglich. Somit kann auf die nachträgliche Ermittlung von Zeitwerten für die den Sondervermögen zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen der Erstkonsolidierung verzichtet werden. Die aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden passiven Unterschiedsbeträge werden auf der Passivseite als gesonderter Posten des Eigenkapitals ausgewiesen. Aktivische Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Entsprechend der Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen erfolgte eine Umgliederung der im Einzelabschluss des Abwasserbetriebs bislang nicht aufgelösten zweckgebundenen Rücklagen, welche aus Zuschüssen gespeist wurden, in einen Sonderposten. Der Sonderposten machte zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (1.1.2010) einen Betrag i.H.v. TEUR 16.680 aus. In den Folgejahren wird dieser Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Diese Umgliederung in den Sonderposten erfolgte nachträglich im Abschluss zum 31.12.2012; der aktive Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung des Abwasserbetriebs wurde dementsprechend korrigiert. Die kompletten Ertrags- und Baukostenzuschüsse des Abwasserbetriebes werden ab 2012 mit einem einheitlichen Prozentsatz von 2% aufgelöst (vorher teilweise 5%). Sich daraus ergebende Abweichungen zum Einzelabschluss des Abwasserbetriebes werden im Rahmen der Konsolidierung erfolgswirksam erfasst. Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben. Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO abgesehen, da Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernbetrieben zu üblichen Marktbedingungen vorgenommen wurden. Die Ermittlung der Wertansätze erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand und ist für die VSEF-Lage von untergeordneter Bedeutung. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Anlage 3 3 IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Betriebe wurden für den Gesamtabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich einheitlich nach den bei der Stadt Erkelenz geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen. Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten des Kernbereichs der Stadt Erkelenz sind mit den fortgeführten Bilanzansätzen der NKF-Eröffnungsbilanz angesetzt. In der NKFEröffnungsbilanz wurden grundsätzlich Wiederbeschaffungszeitwerte angesetzt, welche für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gelten. In den übrigen einbezogenen Bereichen wurden die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten mit den handelsrechtlichen Werten angesetzt. Es ergeben sich insbesondere folgende Bewertungsgrundsätze: 1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. 2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. 3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert abzüglich ggf. erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt. 4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. 6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. 7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. 8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Anlage 3 4 V. Erläuterungen zur Gesamtbilanz Aktivseite 1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das Haushaltsjahr 2016, welcher diesem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. Die Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an den Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz. Grundlage hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.12.2016 insgesamt T€ 2.009. Nachfolgend werden die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt: E12010026 Straßenerneuerung Brückstr. T€ 140 E12010046 Baugebiet Schulring T€ 106 E12017002 Venrath, St. Valentin (Himmelspfad) T€ 135 S08010001 Sportanlagen Borschemich (neu) T€ 306 S13010011 Revitalisierung Stadtpark T€ 213 A11020024 Kanalverlängerung Gewerbestr. Süd T€ 171 A11020076 Hochwasserrückhaltebecken Beeckbach T€ 124 A11020090 Kanalbau Erkelenz, Am Flachsfeld T€ 108 Vom Wahlrecht gem. § 35 Abs. 2 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, im laufenden Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand verbucht. 2. Die Übrigen Beteiligungen bestehen aus: - Gesellschafteranteil von 4,125 % an den Kreiswerken Heinsberg: Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist (§ 116 GO), wird die Beteiligung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt (965 T€). - Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG): Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg mbH eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der Gesellschafteranteil von T€ 26 in die Bilanz eingestellt. Anlage 3 5 - Walter und Elfriede Meyer-Stiftung: Die Walter und Elfriede Meyer-Stiftung stellt eine ausgegliederte Vermögensmasse der Stadt Erkelenz dar (T€ 1.645). Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, dass die Stadt Stiftungsvermögen für ihre Zwecke in Anspruch nehmen kann. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite der Bilanz folgt. Gem. Vermögensrechnung 2016 erfolgte eine Erhöhung von T€ 10. Entgegen ihrer Aussage im Bericht bzgl. der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007, stellt die GPA NRW in ihrer letzten Prüfung des Gesamtabschlusses fest, dass die Bilanzierung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung unter den Finanzanlagen weder im Einzelabschluss der Stadt Erkelenz noch im Gesamtabschluss zulässig ist. Das Treuhandvermögen ist den einzelnen Bilanzpositionen zuzuordnen. Ab dem Einzelabschluss sowie dem Gesamtabschlusses des Jahres 2015 der Stadt Erkelenz wurde der Feststellung der GPA NRW gefolgt und eine Aufteilung auf die entsprechenden Aktivpositionen vorgenommen. Privatrechtliche Forderungen (1.600.000 €), Liquide Mittel (45.013,72 €) und Umlaufvermögen (2 €). 3. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Die Bewertung erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile. Gemäß Realisationsprinzip dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöht sich die Bilanzposition um ca. 167 T€. Grund dafür ist die Umstellung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes bzgl. der Versorgungslasten von laufenden Erstattungen auf Abfindungen. Von der Abfindung bei einem Dienstherrenwechsel stehen der Kommune 70 % zur Verminderung des Versorgungsanteils bei Eintritt des Versorgungsfalles zu. Dieser Betrag wird dem Kommunalen Versorgungsrücklagefonds Fonds (KVR) zugeführt und mitgliedsbezogen gutgeschrieben. Gemäß § 44 der KVR-Fonds erwirbt die Versorgungskasse die Fondsanteile treuhänderisch für die Stadt. Zum 31.12.2016 werden drei Fälle im KVR-Fonds geführt. 4. In den sonstigen Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NVV und das Gesellschafterkapital am Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und ausgewiesen. 5. Unter den Vorräten werden zum Verkauf bestimmte Baugebiete ausgewiesen. 6. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Auf Forderungen gegen Schuldner, bei denen ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, wird grundsätzlich eine Einzelwertberichtigung vorgenommen. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen werden Grundstücke bzw. Ackerlandflächen ausgewiesen, die zum baldigen Verkauf bestimmt sind. 7. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. In Summe ergibt sich ein Bestand an liquiden Mitteln zum 31.12.2016 i. H. v. 8.907.542,06 €. Hierin sind 45.013,72 € liquide Mittel der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung sowie erstmalig die Bestände der Schulgirokonten i. H. v. 189.238,70 € enthalten. 8. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 2.378) beinhalten im Wesentlichen die Landeszuwendungen an freie Träger für den Bau von Kindertagesstätten T€ 1.743. T€ 53 werden für übertragene Sachanlagen in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Außerdem werden die Beamtenbesoldung (T€ 259) für Januar 2017, der Umlagebeitrag an die Rheinische Versorgungskasse (T€ 124), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (161 T€) sowie sonstige geleistete Auszahlungen, die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2017 (T€ 29) darstellen, erfasst. Anlage 3 6 Passivseite 1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2015 T€ 181.912 (einschl. T€ 517 passiver Unterschiedsbetrag). Der Bestand verringert sich zum 31.12.2016 auf T€ 181.884 durch die Herausnahme des passiven Unterschiedsbetrag (-T€ 517), Umbuchungen im Eigenkapital per Saldo in Höhe von +T€ 79 und durch konsolidierungsbedingte Veränderungen von +T€ 410 (vgl. Anlage 5). 2. Die Sonderrücklagen betragen zum 31.12.2016 T€ 1.645. Hierbei handelt es sich um die passivische Beschränkung der Vermögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede Meyer-Stiftung (Siehe Erläuterungen zum Punkt 2 der Aktivseite). 3. Die Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2016 insgesamt T€ 10.553 (vgl. Anlage 5). 4. Das Jahresergebnis in Höhe von T€ 1.339 wird in der Gesamtergebnisrechnung für das Jahr 2016 erläutert. 5. Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 517 (im Vorjahr T€ 0, im Vorvorjahr T€ 517) resultierte aus der Kapitalkonsolidierung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz. Bei Gründung der Kultur GmbH hatte die Stadt Erkelenz die Stadthalle als Sacheinlage eingebracht. Der Beteiligungsbuchwert setzte sich aus der Bareinlage (T€ 25) und dem Buchwert der Stadthalle bei der Stadt Erkelenz zusammen. Im Eigenkapital der Kultur GmbH war die Stadthalle mit ihrem Verkehrswert bewertet. Der daraus resultierende passive Unterschiedsbetrag resultierte aus einer vorkonzernlichen Einbringung und wurde ursprünglich gesondert im Eigenkapital ausgewiesen und im Rahmen der Kapitalkonsolidierung 2015 auf Veranlassung der GPA NRW in die Allgemeine Rücklage umgegliedert. Aufgrund eines Hinweises des städtischen Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2015 wird diese Umgliederung im Gesamtabschluss 2016 wieder zurückgenommen und der passive Unterschiedsbetrag wieder gesondert im Eigenkapital ausgewiesen. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist im Gesamteigenkapitalspiegel (Anlage 5) dargestellt. 6. Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen vor 2007 wurde pauschal anhand von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. Die kompletten Ertrags- und Baukostenzuschüsse des Abwasserbetriebes werden ab diesem Jahr mit einem Prozentsatz von 2% aufgelöst (vorher teilweise 5%). Sich daraus ergebende Abweichungen zum Einzelabschluss des Abwasserbetriebes wurden im Rahmen der Konsolidierung erfolgswirksam erfasst. 7. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der Sonderposten für Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut zuge- Anlage 3 7 ordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. 8. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der Abfallentsorgung (T€ 280) und des Abwasserbetriebes (T€ 1.453). Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der Bilanz auszuweisen. 9. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker-von-Berg-Stiftung (T€ 230). Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit dem Stifterwillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt. 10. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2016 angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt Erkelenz (T€ 32.258) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (T€ 9.704). Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck nach dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu Grunde. Berücksichtigt wurden das rechnungsmäßige Pensionierungsalter mit 65 bzw. 67 Jahren und dem Anpassungsfaktor. Belastend wirkten sich bei der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen zum 31.12.2016 Änderungen des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für das Land NordrheinWestfalen (DRModG NRW) vom 14.06.2016 aus. Danach wurde die Versorgungslastenteilung in 2016 von laufenden Erstattungen auf Abfindungen umgestellt. Daraus resultierte alleine eine zusätzliche, nicht eingeplante Belastung von ca. 300.000 €. Daneben wirkten sich Einstellungen im Rahmen von Nachfolgebesetzungen, der Erledigung von zusätzlichen Aufgaben als auch für perspektivisch dringend notwendige Ausbildungen im mittleren und gehobenen Dienst belastend auf die Pensions- und Beihilferückstellungen aus. 11. Die Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom Passivierungswahlrecht gem. § 36 Abs. 3 GemHVO Gebrauch gemacht. Alle Maßnahmen für die Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, werden voraussichtlich 2017 – 2020 durchgeführt. Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2016:   1 Erneuerung Heizkessel Johannismarkt 17 - Rathaus 2 Erneuerung Fenster Altbau 3. BA 3 4 5 6 Wohnung Richard-Lucas-Str. 1: Erneuerung Dachflächenfenster FWGH Granterath: Erneuerung Dach einschl. Dämmung Nysterbachschule Lövenich: Erneuerung äußerer Sonnenschutz Nysterbachschule Lövenich: Erneuerung Dach Aussentoiletten Stand 01.01.2016 € Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2016 € 58.000,00 0,00 0,00 0,00 58.000,00 130.000,00 0,00 0,00 0,00 130.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 20.000,00 15.513,96 4.486,04 0,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 Anlage 3 8   Stand 01.01.2016 € Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2016 € 7 Grundschule Gerderath: Ern. Dach 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 8 Grundschule Gerderath: Ern. Außentoiletten 65.000,00 0,00 0,00 0,00 65.000,00 9 GS Erkelenz-Mitte: Ern. Heizzentrale 150.000,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 10 GS Erkelenz-Mitte: Ern. Regelzentrale Luise-Hensel-Schule: Ern. Fensteranstrich Luise-Hensel-Schule: Ern. Schiebefenster Franziskusschule: Ern. Fenster 2.+3. BA Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Duschen Turnhalle 80.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 120.000,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 200.000,00 200.000,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 18.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 14.000,00 14.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 10.000,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 100.000,00 0,00 100.000,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 21.000,00 0,00 0,00 0,00 21.000,00 42.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 43.000,00 31.543,83 11.456,17 0,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 8.000,00 0,00 0,00 0,00 8.000,00 24.000,00 0,00 0,00 0,00 24.000,00 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. WC/Bad Dienstwohnung Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach einschl. Dämmung Astrid-Lindgren-Schule: Erneuerung Fenster 2. BA GS Hetzerath: Ern. Fenster GS Hetzerath: Ern. Aussentüren GS Kückhoven: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Kückhoven: Ern. Fenster 2. BA GS Schwanenberg: Ern. Dach Umkleide+Turnhalle GS Schwanenberg: Ern. Duschen Turnhalle GS Schwanenberg: Ern. Fenster+ Türen+Umkleide GS Schwanenberg: Ern. Wasserleitungen GS Houverath: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Houverath: Ern. Außentoiletten GS Houverath: Ern. Fenster Hauptschule: Ern. Dach; 4. BA (Musiktrakt) Hauptschule: Ern. Fenster; 5. BA (Musiktrakt) Hauptschule: Ern. Behindertentoilette 32 Hauptschule: Ern. Fenster; 2. BA (Gebäude 2) 33 Hauptschule: Ern. Eingangstüranlagen mit Treppenhausfenstern (Gebäude 1) 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 34 Hauptschule: Ern. Decken in Fluren Akustikdecken mit LED (Gebäude 1) 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 Anlage 3 9  35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59  Hauptschule: Ern. Decken in Klassen Akustikdecken mit LED (Gebäude 1) Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 2. BA Europaschule: Blitzschutz - vorbeugender Brandschutz Cusanus-Gymnasium: Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung Cusanus-Gymnasium: Ern. Dach, Turnhallen und Außentoiletten Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster im Toilettentrakt Cusanus-Gymnasium: Ern. Dach Bauteil C Cusanus-Gymnasium: Ern. Bodenbelege Cusanus-Gymnasium: Ern. Kesselanlage Cusanus-Gymnasium: Ern. Elektrohauptverteilung (Trafo) Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster und Außentüre Turn- und Gymnastikhalle Cusanus-Gymnasium: Ern. Umkleiden und Duschbereich Turn- und Gymnastikhalle Cusanus-Gymnasium: Ern. Oberlichter Atrium und Gerüstbau Cusanus-Gymnasium: Ern. Estrich inkl. Bodenbelag (4 Klassen Atrium) Cusanus-Gymnasium: Ern. Klassentüren Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Schulhof Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Stunden Toiletten Pestalozzischule: Erneuerung Dach Altbau (2. BA) Pestalozzischule: Erneuerung Fenster UG /1. OG (3. BA) Pestalozzischule: Ern. Duschen, Außentoiletten Pestalozzischule: Ern. Fenster Innenhof (4. BA) Haus Spiess: Ern. Dach Hauptgebäude Haus Spiess: Ern. Außenanstrich Haus Hohenbusch: Beseitigung Feuchtigkeit Haus Hohenbusch: Ern. Fensteranstrich Herrenhaus Stand 01.01.2016 € Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2016 € 0,00 0,00 0,00 18.200,00 18.200,00 88.228,99 55.032,91 17.046,08 0,00 16.150,00 0,00 0,00 0,00 8.000,00 8.000,00 152.865,54 0,00 0,00 0,00 152.865,54 30.041,88 22.889,09 7.152,79 0,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 55.000,00 80.000,00 56.659,03 18.340,97 0,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 73.000,00 73.000,00 0,00 0,00 0,00 21.500,00 21.500,00 0,00 0,00 0,00 130.000,00 130.000,00 320.000,00 310.923,21 9.076,79 0,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 42.000,00 42.000,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 86.500,00 0,00 0,00 0,00 86.500,00 42.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 Anlage 3 10  60 61 62 63  Haus Hohenbusch: Ern. Dach mit Eindeckung alte Strohmiete Ehemaliger Friedhof Brückstraße: Sanierung Mauerwerk Burg Hauptturm: Ern. Fenster und Abschluss Fugarbeiten Burg Rundturm: Sanierung Mauerwerk Stand 01.01.2016 € Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2016 € 50.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 70.000,00 169.000,00 64 Windmühle Immerath: Sanierung 99.000,00 0,00 0,00 65 KG Gerderath: Ern. Personaltoilette 10.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 66 KG Gerderath: Ern. Heizkessel 15.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 67 KG Hetzerath: Ern. Heizkessel 15.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 68 KG Buscherhof: Ern. Fenster 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 69 KG Lövenich: Ern. Fenster 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 70 Turnhalle Gerderath: Ern. Hallenfußboden 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 35.000,00 0,00 0,00 8.000,00 43.000,00 50.000,00 50.000,00 0,00 37.500,00 37.500,00 107.000,00 107.000,00 0,00 16.000,00 16.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 140.000,00 72.000,00 0,00 94.500,00 162.500,00 110.000,00 50.000,00 0,00 0,00 60.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 9.000,00 0,00 0,00 0,00 9.000,00 10.500,00 0,00 0,00 10.400,00 20.900,00 21.000,00 0,00 0,00 24.000,00 45.000,00 30.000,00 0,00 10.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 41.000,00 41.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 38.000,00 0,00 0,00 0,00 38.000,00 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 Turnhalle Gerderath: Ern. Akustikdecke (einschl. Beleuchtung) Turnhalle Gerderath: Ern. Sanitärbereich Sportumkleide Schwanenberg: Ern. Sanitäranlage + Umkleiden Hallenbad Gerderath: Dämmung Fassade der Umkleide Hallenbad Gerderath: Ern. Sanitärbereich Obdach Neuhaus: Abbruch Neuhaus 48/50 Asylantenwohnheim Bellinghoven: Abbrucharbeiten Asylantenwohnheim Oerath: Abbrucharbeiten Parkdeck Ostpromenade: Ern. Beleuchtung Parkdeck Ostpromenade: Ern. Asphaltdecke (Oberdeck) FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Heizungsregelung FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Fenster, Verglasung, 2. BA FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Heizung mit Lüftungsanlage FHH Gerderath: Überarbeitung Holzkonstruktion Halle FHH Gerderath: Ern. Dacheindeckung Bitumenschindeln Anlage 3 11   86 Instandhaltungsrückstellung für die Kriegsgräberunterhaltung 87 MZG Matzerath: Ern. Dach Altbau und Dämmung Stand 01.01.2016 € Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2016 € 0,00 0,00 0,00 340,08 340,08 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 43.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 91 MZG Matzerath: Ern. Außenputz mit Dämmung MZH Kückhoven: Dacheindeckung MZH Kückhoven: Ern. Fenster, Außentüren MZH Kückhoven: Ern. Duschen 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 92 MZH Gerderhahn: Ern. Fenster 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 93 MZH Golkrath: Ern.Oberlichter Halle 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 94 MZH Hetzerath: Ern. Dacheindeckung MZH Hetzerath: Ern. Duschen und Toilette MZH Granterath: Ern. Dacheindeckung MZH Granterath: Ern. Außentoiletten MZH Granterath: Ern. Fenster MZH Houverath: Ern. Lüftungsregelung MZH Schwanenberg: Ern. Duschen und Toiletten MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Dacheindeckung MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Fenster Bürgersaal Katzem: Ern. Heizungs- und Lüftungsschaltschrank 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 40.000,00 45.000,00 60.000,00 50.000,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 35.000,00 30.340,49 4.659,51 0,00 0,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 42.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 56.500,31 56.500,31 0,00 0,00 0,00 4.537.636,72 1.114.402,83 307.218,35 1.045.440,08 4.161.455,62 88 89 90 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 Bürgerhaus Gerderath: Ern. Außentüren Bürgerhaus Gerderath: Ern. Flachdächer Bürgerhaus Gerderath: Ern. Sheddächer Instandhaltung Abwasserreinigungsanlagen (UG aus den Sonstigen Rückstellungen) 12. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind. Im Detail ergibt sich folgende Entwicklung und Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen: Anlage 3 12 Stand 01.01.2016 Zuführung 189.000,00 705.359,26 132.631,29 10.800,00 0,00 703,00 10.000,00 21.503,00 10.800,00 0,00 703,00 10.000,00 21.503,00 14.000,00 1.953,00 15.000,00 30.953,00 0,00 14.000,00 1.953,00 15.000,00 30.953,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 Rückstellung für Gewerbesteuer 0,00 Rückstellung Baugebiet "Unterhahn" 275.032,44 Rückstellung Baugebiet "Vossemer Straße" 9.000,00 Rückstellung Baugebiet "An der Heubahn" 4.500,00 Rückstellung Baugebiet "Zum Driesch" 0,00 Rückstellung Baugebiet "Baaler Weg" 40.000,00 Rückstellung "Leo-Heinrichs-Weg" 2. BA 0,00 Rückstellung "Zum Driesch" 0,00 Rückstellungen Baugebiet "Am Loher Acker" 0,00 Rückstellung "Oerather Mühlenfeld" 4. BA 0,00 Rückstellung Oerather Mühlenfeld-Süd 938.331,67 Rückstellung "Tichelkamp" Schwanenberg 336.626,29 Rückstellung "An der Burg" Gerderath 511.790,11 Rückstellung "Zum Königsberg" Lövenich 386.149,53 Rückstellungen f. droh. Verluste aus schweb. Geschäften 83.891,81 Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten 19.040,00 Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten 4.700,00 Gesamt GEE mbH & Co. KG 2.609.061,85 0,00 58.021,05 2.294,33 4.500,00 10.742,13 25.763,23 3.203,10 7.037,56 987,72 0,00 93.731,17 3.130,04 266.385,41 92.564,72 11.000,00 19.040,00 4.700,00 603.100,46 17.540,00 3.096,96 294,33 0,00 10.742,13 763,23 74.000,00 89.000,00 987,72 0,00 21.185,63 18.768,75 11.945,30 6.165,19 4.791,61 19.040,00 4.700,00 283.020,85 17.540,00 220.108,35 7.000,00 0,00 0,00 15.000,00 70.796,90 81.962,44 0,00 0,00 865.786,13 352.265,00 257.350,00 299.750,00 77.683,42 19.040,00 4.700,00 2.288.982,24 Jahresabschlusskosten Abwasserabgabe Entsorgung Klärschlamm Gesamt Abwasserbetrieb 16.660,00 132.031,67 9.630,00 158.321,67 16.660,00 132.031,67 9.630,00 158.321,67 16.660,00 147.424,64 5.620,00 169.704,64 16.660,00 147.424,64 5.620,00 169.704,64 11.736.476,32 1.492.784,39 Prozesskostenrisiko erfolgsabhängige Vergütungen Urlaub Jahresabschlusskosten Gesamt Kultur GmbH Jahresabschlusskosten Gesamt GEE GmbH Sonstige Rückstellungen Gesamt 144,50 EUR Stand 31.12.2016 EUR 1.219.965,98 293.734,00 572.091,42 157.080,86 89.600,00 5.990.889,57 47.000,00 8.370.361,83 Altersteilzeit Sonstige Rückstellung (Personalaufwand) - LoB Urlaubsrückstellungen Überstundenrückstellungen Rückstellungen Prüfung GPA Drohverlustrückstellungen Rückstellungen Prozesskostenrisiko Gesamt Stadt Erkelenz EUR 1.726.914,74 303.000,00 510.478,60 136.656,89 66.800,00 5.963.239,57 236.000,00 8.943.089,80 Inanspruchnahme/ Auflösung EUR 506.948,76 9.266,00 61.612,82 20.423,97 22.944,50 27.650,00 620.809,78 10.864.501,71 Anlage 3 13 Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen werden fortgeltende Ansprüche der tariflich Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt. Hierbei wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht. In die Urlaubsrückstellungen wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres eingestellt. Gleiches gilt für die am Bilanzstichtag bestehenden Überstunden- und Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls über die Bildung einer Überstundenrückstellung zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung wurden die Bediensteten in unterschiedliche Beschäftigungsgruppen eingeteilt und diese mit der jeweiligen durchschnittlichen Vergütung von Beschäftigungsgruppen bewertet. Die sonstige Rückstellung Personalaufwand wurde gebildet für Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (Lob) i.H.v. 293.734 €, die Ende März 2017 für den Zeitraum vom 01.01.2016 - 31.12.2016 zur Auszahlung gelangen. Die Drohverlustrückstellung wurde in 2008 gebildet, weil seinerzeit ein Gewerbesteuerschuldner gegen den Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung der Vollziehung angeordnet. Über die Klage ist bis heute immer noch nicht entschieden. Wird der Klage stattgegeben, droht der Stadt Erkelenz möglicherweise ein Verlust der kompletten Forderung i.H.v. 5.299.806,57 €. Es bestand demnach die Notwendigkeit hierfür in 2008 eine Rückstellung zu bilden und diese in der Bilanz anzusetzen. Gegenüber der zum 31.12.2015 vorgenommenen Bewertung des Sachverhaltes haben sich in 2016 keine Änderungen ergeben. Zusätzlich wurde im Jahr 2015 in einem weiteren Fall eine Drohverlustrückstellung gebildet, welche im Jahr 2016 neu bewertet wurde. Ein Gewerbesteuerschuldner hat angekündigt, gegen die Neuveranschlagung der Gewerbesteuer für die Jahre 2004 - 2008 Klage zu erheben. Würde dieser Klage stattgegeben, ist mit einem Verlust der Forderung i. H. von 691.083,00 € zu rechnen. Diese Drohverlustrückstellung wurde im Rahmen des 2016er Jahresabschlusses in der Höhe angepasst. Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren gebildet. Im ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte tragen. Für ausstehende Rechnungen über Erschließungsarbeiten in den Baugebieten, bei denen mit der Veräußerung von Baugrundstücken begonnen wurde bzw. die Veräußerung der Baulandflächen bereits abgeschlossen ist wurden Rückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 2.170 ausgewiesen. Für evtl. zu zahlende Abwasserabgabe wurde eine Rückstellung in Höhe von T€ 147 gebildet. Des Weiteren wurden im Vorjahr T€ 57 für die Instandhaltung von Abwasserreinigungsanlagen zurückgestellt. Zum Zwecke der Vereinheitlichung der Bilanzpositionen wurde diese Rückstellung von den Sonstigen Rückstellungen in die Instandhaltungsrückstellungen umgegliedert und in 2016 bestimmungsgemäß verbraucht. Zum kurzfristigen Ausgleich von Gebührenschwankungen im folgenden Jahr erfolgte beim Abwasserbetrieb ein Verbindlichkeitenausweis in Höhe von T€ 1.453. Diese Sonstige Verbindlichkeit wurde zwecks Vereinheitlichung der Bilanzpositionen in den Sonderposten für Gebührenausgleich umgegliedert (siehe Anlage 3/6). 13. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 2 zum Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. 14. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen hauptsächlich vereinnahmte Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€ 6.448). Der Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden (Vgl. Ausführungen ARAP auf der Aktivseite) beträgt nunmehr 1.743 T€. Daneben liegen noch weitere, kleinere passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 955 T€ vor (Ausgleichsmaßnahmen 269 T€, Ruherechtsentschädigungen 253 T€, Zahlungen, die zu Erträgen in 2017 führen 421 T€; Sonstige 12 T€). Anlage 3 14 VI. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung 1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Sonstige Vergnügungssteuer Hundesteuer Familienleistungsausgleich T€ 268 6.692 19.433 19.893 1.928 1.004 277 1.969 51.464 2. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres betragen T€ 18.509. Darin enthalten sind im Wesentlichen T€ 5.852 Schlüsselzuweisungen, T€ 8.608 Zuweisungen und Zuschüsse sowie T€ 3.931 Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen. 3. Bei den sonstigen Transfererträgen (1.005 T€) handelt es sich u.a. um die Abrechnung der einheitsbedingten Belastungen den Landes NRW für das Jahr 2014 (521 T€), um den Kostenersatz für soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den Produktbereichen 05 „Soziale Hilfen“ und 06 „ Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (450 T€). Daneben wurden Erstattungen für die Mehrbelastung zur Kreisumlage geleistet (34 T€). 4. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (T€ 16.359) betreffen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren (T€ 7.487), Verwaltungsgebühren (T€ 829), Benutzungsgebühren (T€ 6.020), Erträge aus den Auflösungen von Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (T€ 2.023). 5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (2.782 T€) enthalten im Wesentlichen Erlöse aus der Veräußerung von Bauland (T€ 2.138) und Mieten und Pachten (T€ 432). 6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 7.988 T€ erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstattungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der UVG- Leistungen, die Erstattungen von Jugendhilfeaufwendungen von anderen Gemeinden und Gemeindeverbänden und die Personal- und Sachkostenerstattungen vom Städt. Abwasserbetrieb. Der hohe Anstieg der Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr liegen insbesondere in den Erstattungen des Landes für Flüchtlinge begründet. 7. Im Haushaltsjahr 2016 wurden sonstige ordentliche Erträge in Höhe von T€ 6.608 erzielt, deren Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist: Anlage 3 15 Konzessionsabgaben Erstattung von Steuern Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden Bußgelder u.a. Säumniszuschläge u.dgl. Stundungs- und Aussetzungszinsen Erträge aus Ersatzvornahmen Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen Andere sonst. ordentl. Erträge T€ 2.001 489 1.004 128 333 10 24 110 1.452 1.057 6.608 8. Das Jahresergebnis bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 669 T€. 9. Die Bestandsveränderungen des Haushaltsjahres betragen -2.066 T€. Abgebildet werden hauptsächlich die konsolidierten Bestandsveränderungen, die sich aus dem Einzelabschluss der GEE mbH & Co. KG ergeben. 10. Der Personal- und Versorgungsaufwand von 25.524 T€ des Haushaltsjahres 2016 entfällt mit 3.618 T€ auf Beamtenbezüge, mit 17.907 T€ auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit 1.615 T€ auf Beiträge zu Versorgungskassen für Beamte, 438 T€ auf Beihilfe (Beschäftigte 211 T€ und Versorgungsempfänger 227 T€) und mit 82 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur Auffüllung von Rückstellungsbeständen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur Pensionsrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen insgesamt T€ 1.864, die ausschließlich für Beschäftigte (485 T€ für Pensionen, 96 T€ für Beihilfen) und für Pensionäre (887 T€ für Pensionen und 396 T€ für Beihilfen) aufgebracht wurden. 11. Die Zusammensetzung der Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsjahres 2016 zeigt die folgende Aufstellung: Anlage 3 16 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Zuführung Instandhaltungsrückstellung Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Bewirtschaftung - Energie Bewirtschaftung - Reinigung Haltung von Fahrzeugen Unterhaltung der Geräte Anschaffung von kleineren Geräten (60 - 410 EUR) Besondere Aufwendungen für Beschäftigte Aus- und Fortbildung Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz Sonst. bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen davon: Verpflegungsaufw in Schulen u. Kindergärten Abfallbeseitigungsaufwendungen Aufwendungen Straßenbeleuchtung Sonst. Verw. u. Betriebsaufwendungen T€ 291 T€ 1.437 T€ 1.359 T€ 376 Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten 186 Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen davon: Aufwendungen EDV und Software Schülerbeförderungskosten Aufwendungen offener Ganztag Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll Übr. Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen T€ 2.145 1.045 441 490 1.906 1.323 391 385 308 111 168 262 3.463 5.399 T€ 742 T€ 1.843 T€ 1.454 T€ 980 T€ 380 18.023 12. Die bilanziellen Abschreibungen (T€ 11.468) umfassen die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen. 13. Die Transferaufwendungen 2016 setzen sich wie folgt zusammen: T€ Zuweisungen und Zuschüsse 6.371 (einschl. Zuweisungen an Abwasserverbände (T€ 729) Sozialtransferaufwendungen 10.330 Gewerbesteuerumlage 1.723 Finanzierungsbeteiligung „Fonds Deutsche Einheit“ 1.673 Kreisumlage 21.225 Krankenhausinvestitionsumlage 502 41.824 Gemäß dem Hinweis des RPA im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2015 sind die beim städtischen Abwasserbetrieb gebuchten Zuweisungen an Abwasserverbände in Höhe von 728.663,77 € (im Vorjahr 716.543,26 €) unter den „Transferaufwendungen“ auszuweisen und nicht wie bislang geschehen unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“. Anlage 3 17 14. Im Jahre 2016 wurden sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von T€ 7.414 geleistet. Diese setzen sich insbesondere aus dem Kernhaushalt der Stadt Erkelenz aus Steuern, Versicherungen (T€ 2.282), sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (T€ 1.489), Mieten und Pachten (T€ 1.007), Erstattungen für laufende Tätigkeiten (T€ 640), Geschäftsaufwendungen (T€ 577), Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (T€ 300) und Verluste aus dem Abgang von Umlaufvermögen (T€ 253) zusammen. Gemäß dem Hinweis des RPA im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2015 sind die beim städtischen Abwasserbetrieb gebuchten Zuweisungen an Abwasserverbände in Höhe von 728.663,77 € (im Vorjahr 716.543,26 €) unter den „Transferaufwendungen“ auszuweisen und nicht wie bislang geschehen unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen.“ 15. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (T€ 3.989) haben die Zinserträge sonstiger inländischer Bereich mit T€ 3.774. Daneben konnten Gewinnanteile von öffentlichen Sonderrechnungen (T€ 200) sowie übrige Zinserträge (T€ 15) vereinnahmt werden. 16. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen insgesamt T€ 1.715. 17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 sind keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden. 18. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 werden keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen. VII. Sonstige Angaben Die Kapitalflussrechnung nach DRS 21 zum Gesamtabschluss ist in der Anlage 3 zum Anhang dargestellt. Gesamtanlagenspiegel Gesamtabschluss Stadt Erkelenz Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand am 01.01.2016 Euro 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst- Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel 1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1.2.3.2.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden, die nicht zu Nr. 2 und 3 gehören 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftssaustattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 1.3.3 Übrige Beteiligungen 1.3.4 Sondervermögen 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.6 Ausleihungen 1.3.6.1 an verbundene Unternehmen 1.3.6.2 an Beteiligungen 1.3.6.3 an Sondervermögen 1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen Abschreibungen Zugänge in 2016 Euro Abgänge in 2016 Euro Umbuchungen in 2016 Euro + - +/- Stand am 31.12.2016 Euro Stand am 01.01.2016 Euro Buchwert Zugänge in 2016 Euro Abgänge in 2016 Euro Umbuchungen in 2016 Euro + - +/- Stand am 31.12.2016 Euro Stand am 31.12.2016 Euro Stand am 31.12.2015 Euro 881.840,49 56.723,95 0,00 0,00 938.564,44 820.802,36 26.108,50 0,00 0,00 846.910,86 91.653,58 61.038,13 56.305.109,35 1.399.389,63 546.040,87 3.142.686,97 2.375.778,15 0,00 350,00 109.406,24 0,00 -5.152,00 0,00 0,00 76.926,09 0,00 -13.656,76 -170.915,68 58.757.813,59 1.394.237,63 532.734,11 3.081.177,53 994.929,42 0,00 0,00 0,00 221.584,36 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.216.513,78 0,00 0,00 0,00 57.541.299,81 1.394.237,63 532.734,11 3.081.177,53 55.310.179,93 1.399.389,63 546.040,87 3.142.686,97 9.303.183,23 73.043.247,53 2.488.265,24 57.248.927,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -167.416,00 -132.738,44 0,00 47.620,15 1.427.408,85 245.774,01 9.303.183,23 73.090.867,68 3.748.258,09 57.361.963,29 1.235.477,46 12.129.137,47 411.594,31 8.641.665,09 162.073,43 1.387.246,99 56.128,04 1.146.643,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.397.550,89 13.516.384,46 467.722,35 9.788.308,77 7.905.632,34 59.574.483,22 3.280.535,74 47.573.654,52 8.067.705,77 60.914.110,06 2.076.670,93 48.607.262,63 27.161.745,49 0,00 1.042.097,34 0,00 170.811.832,97 102.765.597,60 4.042,89 1.453.539,45 45.365,80 5.031.662,31 8.450.187,76 4.333.806,21 178.245,30 0,00 0,00 0,00 519.875,26 166.600,00 0,00 15.586,16 0,00 868.019,07 716.396,14 6.081.831,30 -9.881,08 0,00 0,00 0,00 0,00 -783.978,00 0,00 0,00 0,00 -245.145,02 -26.295,99 0,00 144.782,77 0,00 140.129,83 0,00 322.378,79 6.167.704,63 0,00 0,00 0,00 671,73 17.608,45 -8.406.432,86 27.474.892,48 0,00 1.182.227,17 0,00 171.654.087,02 108.315.924,23 4.042,89 1.469.125,61 45.365,80 5.655.208,09 9.157.896,36 2.009.204,65 0,00 0,00 271.454,16 0,00 87.624.588,01 30.314.075,88 2.601,39 515.367,25 0,00 2.959.278,10 4.103.215,90 0,00 0,00 0,00 130.946,13 0,00 3.728.210,73 3.611.668,70 405,75 57.627,04 0,00 460.683,10 478.363,87 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -484.513,01 0,00 0,00 0,00 -133.130,50 -25.672,11 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 402.400,29 0,00 91.352.798,74 33.441.231,57 3.007,14 572.994,29 0,00 3.286.830,70 4.555.907,66 0,00 27.474.892,48 0,00 779.826,88 0,00 80.301.288,28 74.874.692,66 1.035,75 896.131,32 45.365,80 2.368.377,39 4.601.988,70 2.009.204,65 27.161.745,49 0,00 770.643,18 0,00 83.187.244,96 72.451.521,72 1.441,50 938.172,20 45.365,80 2.072.384,21 4.346.971,86 4.333.806,21 0,00 0,00 990.793,31 0,00 234.206,43 0,00 0,00 0,00 0,00 167.483,83 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 990.793,31 0,00 401.690,26 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 990.793,31 0,00 401.690,26 0,00 0,00 990.793,31 0,00 234.206,43 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 572.702.905,35 11.256.295,40 -1.370.606,53 0,00 582.588.594,22 150.024.186,80 11.467.690,32 -643.315,62 0,00 160.848.561,50 421.740.032,72 422.678.718,55 Anlage 1 zum Anhang Gesamtverbindlichkeitenspiegel Art der Verbindlichkeit 1. 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 3. 3.1 3.2 4. 5. 6. 7. 8. 9. Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich von Kreditinstituten von Sonstigen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung vom öffentlichen Bereich vom privaten Kreditmarkt Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen Summe aller Verbindlichkeiten Gesamtbetrag des Haushaltsjahres EUR 1 - 3.427.739,94 39.808.391,78 1.600.000,00 2.456.644,22 567.897,37 278.12,9 2.004.662,75 50.143. bis zu 1 Jahr mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR 2 EUR 3 - 297.603,32 5.747.446,59 100.000,00 2.456.644,22 567.897,37 278.12,9 2.004.662,75 11.452.37,1 EUR 4 - 1.840.413,28 15.732.329,38 1.100.000,00 EUR 5 - 1.289.723,34 18.328.615,81 400.000,00 - - - - 0,00 0,00 0,00 0,00 18.672.742,66 Gesamtbetrag des Vorjahres 0,00 0,00 0,00 0,00 20.018.339,15 - 2.425.343,26 45.955.656,85 1.000.000,00 2.027.832,82 543.064,78 245.714,11 837.716,29 53.035.328,11 Nachrichtlich: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: Bürgschaften für die Hermann-Josef-Stiftung Erkelenz 16.255.308,16 Anlage 2 zum Anhang Anlage 3 zum Anhang Gesamtabschluss Stadt Erkelenz Kapitalflussrechnung* Ergebnis Haushaltsjahr TEUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2 + Sonstige Transfereinzahlungen 3 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 4 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 5 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 6 + Sonstige Einzahlungen 7 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 8 - Personalauszahlungen 9 10 - Versorgungsauszahlungen 11 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 12 - Transferzahlungen 13 - Sonstige Auszahlungen 14 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 15 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (8 und 14) Ergebnis Vorjahr TEUR 52.744 14.067 1.005 14.360 808 8.013 4.837 95.834 -21.742 -1.744 -17.698 -41.639 -6.667 -89.490 6.344 47.572 14.390 504 14.067 960 4.013 3.966 85.472 -20.908 -1.718 -15.555 -37.600 -4.403 -80.184 5.288 5.047 3.637 0 320 0 3.582 12.586 -5.920 -6.256 -1.915 0 0 -56 -14.147 -1.561 4.783 2.334 1.504 0 540 0 3.639 8.017 -981 -2.744 -1.223 0 0 -12 -4.960 3.057 8.345 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 + Zuwendungen für Investitionsmaßmahmen + Einzahlg. a.d. Veräußerg. v. Sachanlagen + Einzahlg. a.d. Veräußerg. v. Finanzanl. + Einzahlg. a. Beiträgen u.ä. Entgelten + Sonstige Investitionseinzahlungen + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit - Auszahlg. f.d. Erwerb von Grdst. und Gebäuden - Auszahlg. f. Baumaßnahmen - Auszahlg. f.d.Erwerb v.bewegl. Anlagevermögen - Auszahlg. f.d. Erwerb v. Finanzanlagen - Auszahlg. v. aktiv.Zuwend. - Sonstige Investitionsauszahlungen = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Investitionstätigkeit (22 und 29) = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (15 und 30) 32 33 34 35 36 37 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung - Tilgung und Gewährung von Darlehen - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 3.309 10 -8.553 0 -1.662 -6.896 1.509 10 -3.245 -273 -4.524 -6.523 38 39 40 41 = Änd. d. Best. an eigenen Finanzmitteln (31 und 37) + Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln + Bestand an fremden Mitteln = Liquide Mittel -2.113 11.326 -305 8.908 1.822 9.798 -294 11.326 * Bis einschl. 2011 wurde die Kapitalflussrechnung nach der indirekten Methode ermittelt. Ab dem Jahr 2012 erfolgt die Ermittlung der Kapitalflussrechnung nach der direkten Methode. Der Zahlungsmittelbestand (liquide Mittel) umfasst neben den Beständen auf den Konten bei den Kreditinstituten und Banken auch alle Barmittel und Bestände auf den Sparbüchern. Anlage 4 1 Lagebericht 1. Allgemeines Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Gesamtjahresergebnisses Die Gesamtergebnisrechnung hat mit einem Gesamtergebnis von 1.338.846,48 € abgeschlossen. 3. Analyse der Vermögenslage Auf der Aktivseite der Gesamtbilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2016 auf 460.064.27, € beläuft. Das Anlagevermögen beträgt 421.740.032,72 €. Prozentual gesehen, beträgt das Anlagevermögen 91,67 % der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen umfasst ]XP Stichtag 35.946.51, € oder 7,81 %. Der aktive5HFKQXQJVDEJUHQ]XQJV posten weist Zahlungen in Höhe von 2.377.652,68 € oder 0,52 % aus. Das Anlagevermögen besteht aus • • • Immateriellen Vermögensgegenständen von 91.653,58 € Sachanlagen von 374.236.558,81 € Finanzanlagen von 47.411.820,33 € Das Umlaufvermögen besteht aus • • • Vorräten von 9.664.743,72 € öffentlichen- und privatrechtlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von 17.374.26,1 € liquiden Mitteln von 8.907.542,06 € Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.377.652,68 €. beträgt zum Bilanzstichtag Anlage 4 2 4. Analyse der Finanzlage Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das ja mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst. Das Eigenkapital besteht aus • • • • • der allgemeinen Rücklage in Höhe von der Sonderrücklage in Höhe von der Ausgleichsrücklage in Höhe von dem passiven UB aus Kapitalkonsolidierung dem Gesamtjahresergebnis in Höhe von 181.884.302,90 1.645.015,72 10.553.281,77 517.070,90 1.338.846,48 € € € € €. Weiter rechnet man zum Eigenkapital die • Sonderposten in Höhe von 147.848.206,84 € die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisiert. Die vorstehenden Passivposten umfassen 343.786.724,61 € und weisen somit ein „wirtschaftliches“ Eigenkapital von 74,73 % aus. Die Rückstellungen in Höhe von 56.988.344,33 €, die man wegen ihres späteren Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern in erster Linie die zukünftigen Pensionsaufwendungen. Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art insgesamt 50.143.4 € betragen. Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote von 23,28 %. Soweit die Rückstellungen wider erwarten doch nicht benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 9.145.699,37 € (1,99 %) ausgewiesen. Es handelt sich fast ausschließlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren. 5. Bilanzkennzahlen Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich. Nachstehend einige wichtige Kennzahlen: Anlage 4 3 EkQ1 Eigenkapital x 100 Bilanzsumme = 42,59 % Vorjahr: 42,20 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. EkQ2 Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100 Bilanzsumme = 74,30 % Vorjahr: 73,83 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (EkQ2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert. AbI Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 = 11,00 % Ordentliche Aufwendungen Vorjahr: 11,61 % Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ (Abl) zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. AnD1 Eigenkapital x 100 Anlagevermögen = 46,46 % Vorjahr: 45,96 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist. AnD2 (EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdkapital) x 100 = 95,75 % Anlagevermögen Vorjahr: 95,13 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ (AnD2) gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. ZIQ Finanzaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen = 1,64 % Vorjahr: 2,13 % Anlage 4 4 Die Kennzahl „Zinslastquote“ (ZIQ) zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Nach dem 31.12.2016 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären. 7. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz Aufgrund des positiven Abschlusses der Konzernmutter von 669.879,25 € sowie der ansonsten mehr oder minder planmäßigen Abschlüsse der Töchter, konnte schon damit gerechnet werden, dass sich auch im Gesamtabschluss ein positives Ergebnis einstellen würde. Dass dieses mit einem positiven Ergebnis von 1.338.846,48 € so deutlich ausfällt und damit das zweitbeste Ergebnis in der, wenn auch kurzen, Konzerngeschichte der Stadt Erkelenz darstellt, ist doch schon ein wenig erstaunlich. Somit konnten die letzten drei Jahre alle mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden, wodurch die Nachhaltigkeit der Aufgabenerledigung im Konzern „Stadt Erkelenz“ eindrucksvoll unterstrichen wird. Damit wird auch die Prognose, die am Ende des vergangenen Jahres gestellt wurde, dass bei einem zumindest austarierten Verhältnis zwischen positiven und negativen, unterjährigen haushaltsrechtlichen Ereignissen auch zukünftig mit ähnlich guten Konzernergebnissen zu rechnen sei, mehr als bestätigt. Grundlage für dieses gute Ergebnis war zunächst, dass der Aufschwung der deutschen Wirtschaft sich nicht nur in 2016 fortgesetzt hat, sondern sogar noch stärker als geplant fortgesetzt hat. Waren die Wirtschaftswachstumsaussichten für 2016 mit 1,5 % prognostiziert worden, so sind es tatsächlich 1,9 % an Wirtschaftswachstum in 2016 geworden. Für 2017 wird dagegen „nur noch“ ein Wachstum von 1,5 % prognostiziert. Der Rückgang von 0,4 %-Punkten wird dabei aber einzig und allein auf die, infolge vermehrter Feiertage, geringere Anzahl von Arbeitstagen zurückgeführt. Das Wirtschaftswachstumsniveau wird dabei von den Experten auch für 2017 auf weiterhin solidem Grund gesehen. Dabei sorgen der hohe Beschäftigungsstand und steigende Einkommen, wie bisher, für eine weiterhin stabile private Nachfrage. Demzufolge wird für 2017 und 2018 allgemein mit einem Wachstum von je 1,5 % gerechnet. Von einem solchen Wirtschaftswachstum ausgehend, stiegen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen auf immer neue Rekordhöhen. Diese bildeten damit auch Basis für das gute Ergebnis bei der Konzernmutter. Bereits in den letzten zwei Nachbetrachtungen konnte festgestellt werden, dass in der Ausführung der jeweiligen Haushaltpläne stets Verbesserungen zu verzeichnen waren. Dieser Trend setzte sich auch in 2016 in den Einzelabschlüssen, über die nachfolgend berichtet wird, fort. Wurde 2014 noch mit einem Minus von 418.248,95 € abgeschlossen, so konnte 2015 bereits mit einem Plus von 79.462,36 € und nunmehr 2016 mit einem Plus von 669.879,25 € abgeschlossen werden. Die positive Entwicklung der letzten Jahre konnte also auch 2016 fortgesetzt werden! Gegenüber der Planung bedeutet dieses Ergebnis eine Verbesserung um 3.959.879,25 €. Anlage 4 5 Zurückzuführen ist diese Verbesserung gegenüber der Planung auf Mehrerträge von 4.591.403,80 € bei den ordentlichen Erträgen, Mehraufwendungen von 1.410.709,27 € bei den ordentlichen Aufwendungen sowie einem um 779.184,72 € verbessertem Finanzergebnis. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zu den geplanten Erträgen und Aufwendungen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen lediglich in jeweils zwei Kontenklassen im Verhältnis zu den Planansätzen markant verändert haben. Auf der Ertragsseite sind dies die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ sowie die „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“. Die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ haben sich gegenüber der Planung um ca. 1,2 Mio. € auf 51.500.896,31 € erhöht. Da diese Kontenklasse gleichzeitig die wichtigste, weil größte Ertragsart im Haushalt ist, ist diese Ertragssteigerung umso erfreulicher. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine Verbesserung von ca. 454 T€ bei der Gewerbesteuer und einer Verbesserung um ca. 322 T€ bei den Einkommensteueranteilen. Während bei den Einkommensteueranteilen die Erfolgsstory der letzten Jahre weitergeschrieben wird, hat sich die kaufmännisch vorsichtige Planungsweise beim Gewerbesteueransatz wieder einmal als richtig erwiesen. Bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ sind sowohl die nominalen, positiven als auch die prozentualen Abweichungen wesentlich höher als eingeplant. Sie erhöhen sich von knapp 6,7 Mio. € um gut 2,5 Mio. € auf 9.208.259,67 €. Zurückzuführen ist dies auf eine erhöhte Kostenerstattung von ca. 1,688 Mio. € im Bereich der Flüchtlingshilfe sowie einen um 859.320,25 € verbesserten Ergebnis im Bereich der Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen. Im Bereich der Flüchtlingshilfe ist zu betonen, dass es sich bei dem verbesserten Ergebnis von 1,688 Mio. € um zusätzliche Bruttoerträge handelt, denen auf der anderen Seite auch erhöhte Aufwendungen in 2016 gegenüberstehen, die diese Mehrerträge zum Großteil neutralisieren. Bei den ordentlichen Aufwendungen fallen zunächst einmal gegenüber der Planung reduzierte Versorgungsaufwendungen von 1,3 Mio. € auf. Bei diesen verminderten Versorgungsaufwendungen handelt es sich zwar um tatsächliche Aufwandsreduzierungen gegenüber der ursprünglichen Planung, nicht jedoch um dauerhafte Aufwandsreduzierungen, da es sich lediglich um temporär verzögerte Aufwandsreduzierungen im Versorgungsbereich handelt. Hintergrund dazu ist, dass drei für 2016 eingeplante Pensionierungen nun erst in 2017 eintreten (zwei Fälle) bzw. aufgrund einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit sogar erst in 2019 auswirken werden. Den so eingeplanten Aufwandsreduzierungen stehen auf der Ertragsseite („sonstige ordentliche Erträge“) Ertragsreduzierungen gegenüber, die jedoch durch mehrere Ertragsverbesserungen in dieser Ertragsklasse auf den ersten Blick nicht ins Auge fallen. Im Rahmen einer vollständigen Darstellung soll dies an dieser Stelle jedoch nicht unerwähnt bleiben. Weiterhin ergeben sich im Aufwandsbereich gegenüber der Planung erhöhte Aufwendungen von 1.289.687,05 € bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“. Diese sind maßgeblich auf erhöhte Zuführungen zu den Instandhaltungsrückstellungen von ca. 1,045 Mio. € und einer zusätzlichen Notwendigkeit von erhöhten baulichen Unterhaltungsaufwendungen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung sowie infolge der Beseitigung von Hagelschäden aufgrund des Unwetters vom 23.06.2016 zurück zu führen. Beiden Sachverhalten stehen jedoch auf der anderen Seite jeweils erhöhte Ertragsleistungen gegenüber. Zusammenfassend kann an dieser Stelle positiv festgehalten werden, dass sich im vorliegenden Jahresabschluss die „ordentlichen Aufwendungen“ lediglich um gut 1 % gegenüber der Pla- Anlage 4 6 nung erhöht haben, während die „ordentlichen Erträge“ sich um gut 5 % erhöhten. Diese Veränderungen gegenüber der Planung hätten sich zusammen mit dem geplanten „Finanzergebnis“ zu einem nahezu ausgeglichenen Jahresabschluss kumuliert. Da sich das Finanzergebnis jedoch auch noch gegenüber der Planung um 779.184,72 € verbessert hat, kann letztendlich das Jahresergebnis von 669.879,25 € bilanziert werden. Zurückzuführen sind die Verbesserungen beim „Finanzergebnis“ auf eine weiterhin konsequente Schuldenreduzierung, günstigen Zinssätzen bei Zinsprolongationen sowie zusätzlichen Gewinnausschüttungen im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit. Insgesamt wird sich durch das positive Jahresergebnis die Ausgleichsrücklage auf 11.223.161,02 € (ca. 76 % des Ursprungsbestandes) erhöhen. Auch die Finanzrechnung schließt 2016 wieder mit sehr erfreulichen Kennzahlen ab. Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus von 5.080.114,11 € ab, was abermals dazu führte, dass ein signifikanter Betrag von ca. 2,961 Mio. € getilgt werden konnte. Darüber hinaus konnten die liquiden Mittel von 7.826.963,69 € gegenüber 2015 mit 7.840.642,11 € nahezu unverändert bilanziert werden. Den in 2016 vorgenommen Investitionsauszahlungen von 8,240 Mio. € stehen Investitionseinzahlungen von 6,574 Mio. € (=79,78 %) gegenüber. Aufgrund der hohen Selbstfinanzierungskraft und einer hohen Drittfinanzierungsquote konnte abermals zum Jahresultiomo bei den Liquiditätskrediten festgestellt werden, dass diese weiterhin bei 0,00 € liegen. Für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre gilt weiterhin, dass es von der Ertragsseite her weiter elementar sein wird, eine konstante Ertragsentwicklung zu erzielen als auch gleichzeitig die Aufwandsseite stagnieren zu lassen bzw. im Idealfall sogar zu reduzieren. Soweit dies auf der Aufwandsseite gelingen sollte, darf dies natürlich nicht zu einer Verschlechterung des aktuellen Leistungsstandards führen. Wie wichtig diese beiden Punkte sind, hat insbesondere der vorliegende Jahresabschluss gezeigt. Solange die Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter annähernd in Rekordhöhe sprudeln, dürfte die Ertragsseite dieser Zielstellung gerecht werden. Hier gilt es jedoch genau zu beobachten, wie das Land die ab 2020 geltende Schuldenbremse umsetzen wird. Hoffnung, dass dies nicht (nur) auf den Rücken der Kommunen geschehen wird, macht dabei die erzielte Einigung im Rahmen der Reform der BundLänder-Finanzbeziehungen (Neuordnung des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs), nach der das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Einnahmeverbesserung von netto 1,429 Milliarden (!) € ab 2020 rechnen kann! Sieht man sich nun konkret künftige Haushalte bzw. Jahresrechnungen an, so wird die Aufwandsseite weiterhin maßgeblich durch die Transferaufwendungen und die Personal- und Versorgungsaufwendungen bestimmt werden. Bei den Transferaufwendungen sind insbesondere drei verschiedene Arten von Fremdeinflüssen zu nennen, die die künftigen Haushalte beeinflussen werden: 1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen verbundenen Aufwendungen werden auch 2017 ff. das Jahresergebnis unserer Haushalte maßgeblich beeinflussen. Hier sind alleine im Produktbereich „05“ Aufwendungen von gut 6,1 Mio. € in 2017 vorgesehen. Daneben sind noch die objektbezogenen Aufwendungen im Produkt „10 06 03“ zu erwähnen als auch die Aufwendungen der Integration, insbesondere in den Produkten „03 – Schulträgeraufgaben“ und „06 – Kinder- Jugend- und Familienhilfe“. Während Anlage 4 7 im Produktbereich „05“ und im Produkt „100603“ die Aufwendungen und Erträge mehr oder weniger relativ einfach zugeordnet werden können, ist dies in den Produktbereichen „03“ und „06“ fast nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Spannend wird daher die Beantwortung der Frage sein, ob die derzeitige Erstattung von 866 €/Monat pro Flüchtling nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz genug ist, um alle im Haushalt an den verschiedensten Stellen abgebildeten Aufwendungen auskömmlich zu finanzieren. Man darf sich dabei auf keinen Fall allein davon blenden lassen, wenn im Produkt 050303 „Leistungen nach dem AsylbLG“ ein Jahresüberschuss ausgewiesen werden sollte. 2. Auch die Aufwendungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – bleiben weiterhin ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor für die zukünftigen Haushalte. Hier sind einerseits die zwingend notwendigen Personalaufwendungen, die mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in allen Altersstufen zusammenhängen als auch andererseits die Transferaufwendungen, die insbesondere mit ambulanten Hilfen, der Vollzeitpflege und den stationären Unterbringen von Jugendlichen einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen. Es bleibt weiterhin zu hoffen, dass Bund und Land sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich bewusst sind und die Kommunen finanziell ausreichend unterstützen. Hier war allein im Vergleich von 2016 zu 2015 eine Mehrbelastung von 1,453 Mio. € zu verzeichnen. 3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum Transferaufwand. Hier werden für 2017 mehr als 22,0 Mio. € veranschlagt – Tendenz steigend! Auch ist weiterhin beim Kreis kein nachhaltiger Konsolidierungswille erkennbar. Notwendig wäre jedoch eine konzeptionelle Aufgabenkritik beim Kreis und damit einhergehend, eine langfristig angelegte Aufwandsreduzierung. Diese ist jedoch noch immer nicht zu erkennen. Es gilt also weiterhin mit aller Macht auf die Kreispolitik und den Landrat einzuwirken. Daneben werden auch für die Ergebnisse zukünftiger Jahresabschlüsse die zu bildenden Pensions- und Beihilferückstellungen weiterhin maßgeblich sein. So wurde das 2016er Jahresergebnis mit zusätzlichen Pensions- und Beihilfeaufwendungen von ca. 800.000 € zusätzlich belastet. Solche nicht vorhersehbaren zusätzlichen Aufwendungen sind leider nicht planbar. Hier gilt es weiterhin bei der Planung des jeweiligen Haushaltes Weitsicht an den Tag zu legen, um so die Schere zwischen Planung und Ausführung nicht zu weit auseinandergehen zu lassen. Genau wie im letzten Jahr, so hat auch der aktuelle Jahresabschluss wieder einmal gezeigt, dass die Stadt Erkelenz weiterhin auf einem guten Weg ist. Eine Ausgleichsrücklage, die mittlerweile wieder ca. 76 % ihres ursprünglichen Bestandes erreicht hat, ist weiterhin ein Faustpfand, das uns zumindest mittelfristig enorm in kommen-den Ergebnisrechnungen weiterhelfen wird. Dies dürfte und sollte auch allen Beteilig-ten klar sein. Im Umkehrschluss muss aber weiterhin gelten, dass Entscheidungen auch stets auf ihre finanziellen Auswirkungen hin untersucht und betrachtet werden müssen. Beachtenswert ist zudem, dass am Ziel des „Verbots der Nettoneuverschul-dung“ von allen Beteiligten nicht nur konsequent festgehalten wird, sondern sogar noch zusätzliche Schuldenreduzierungen vorgenommen werden, ohne notwendige bzw. sinnvolle Neuinvestitionen (2016: 8,240 Mio. €) hinauszuschieben. Die Früchte dieser konsequenten Vorgehensweise sind an einem Schuldenstand, der sich mitt- Anlage 4 8 lerweile bei der Konzernmutter auf 14,374 Mio. € reduziert hat, ablesbar. Der weiterhin fehlende Ausweis von Liquiditätskrediten als auch die nicht mehr als notwendige Abgabenbelastung der Erkelenzer Bevölkerung sollten vor den genannten Eckdaten auch weiterhin mittelfristig umsetzbar sein. Hier sind sich Politik und Verwaltung, auch dank der guten Zusammenarbeit in der AG Finanzen, ohne wenn und aber einig. Ein Umstand, um den uns viele Kommunen in NRW, insbesondere aber auch die Nachbarkommunen, beneiden. Rat und Verwaltung sollten gemeinsam alles dafür tun, dass dies auch künftig so bleibt! Neben dieser finanzwirtschaftlichen Betrachtung wurde im letzten Jahr erstmalig eine Einschätzung der Lage durch den kompletten Verwaltungsvorstand vorgenommen. Eine solche Einschätzung durch den Verwaltungsvorstand wurde natürlich in diesem Jahr wieder vorgenommen. Dabei haben die Dezernenten als auch der Bürgermeister eine Einschätzung der Chancen und Risiken aus ihrer jeweiligen Sicht vorgenommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird dahingehend auf die Ausführungen im Rahmen des 2016er Lageberichts beim NKF-Abschluss der Mutter verwiesen. Die dort vorgenommenen Einschätzungen sind vollumfänglich auch auf die gegenwärtige Lage beim „Konzern Stadt Erkelenz“ übertragbar. Für einen Konzernabschluss sind natürlich nicht nur die Entwicklungen des Mutterunternehmens wichtig, sondern natürlich auch die der Töchter maßgeblich. Während die GEE mbH als auch die Kultur GmbH sowohl aufgrund ihrer Bilanzsummen als auch aufgrund ihrer jährlichen Ergebnisse keiner detaillierten Lagebetrachtung bedürfen, können im „Konzern Stadt Erkelenz“ jedoch die Abschlüsse und Entwicklung des Städtischen Abwasserbetriebes sowie der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) den Konzern entscheidend beeinflussen. Die Entwicklung in diesen beiden Unternehmen sollen daher nachstehend näher betrachtet werden. Der Städtische Abwasserbetrieb konnte im abgelaufenen Jahr in seinem Einzelabschluss einen Jahresüberschuss von knapp 2,3 Mio. € ausweisen. Dabei wurde mehr oder weniger eine Punktlandung zum geplanten Ergebnis erzielt. Dieses Ergebnis reiht sich damit in die konstant guten Abschlüsse des Abwasserbetriebes der vergangenen Jahre ein. Gut ist dabei nicht nur im Sinne eines wirtschaftlichen Erfolges zu interpretieren, sondern auch so zu verstehen, dass die landesweit günstigen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Sinne der Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger zumindest weiterhin beibehalten werden konnten. Für 2017 konnte sogar im Bereich der Schmutzwassergebühren eine Senkung um 9 Cent auf 1,82 € vorgeschlagen und beschlossen werden. Daneben zeigt ein Blick in den Lagebericht des Einzelabschlusses, dass weder ertragswirtschaftliche noch finanzwirtschaftliche Risiken derzeit erkennbar sind. Lediglich im Bereich der „sonstigen Risiken“ gilt es ein besonderes Augenmerk auf die Aufnahmefähigkeit der Abwasserreinigungsanlage (ARA) zu legen. Hier ist erkennbar, dass die ARA allmählich an ihre Kapazitätsgrenze gelangt. Das würde natürlich auch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und somit ggfls. auch die Ergebnisse der Konzernmutter beeinflussen. Es ist daher stets sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkungen die Menge und die Zusammensetzung des Schmutzwassers auf einen sicheren Betrieb der ARA hat. Aufgrund der örtlichen topographischen Gegebenheiten im Einzugsbereich der Kläranlage (keine richtige Vorflut, keine größeren Gewässer zur Einleitung) sind Kapazitätsveränderungen nur bedingt darstellbar. Insoweit sind innovative Alternativbetrachtungen erforderlich, damit der Abwasserbetrieb auch weiterhin für die Bürger der Stadt Erkelenz mit mo- Anlage 4 9 deraten Gebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser planen kann. Auf der anderen Seite lassen die fortlaufende Auswertung der Luftbildaufnahmen aus den Jahren 2009 und 2012 weiterhin erahnen, dass im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung die Solidargemeinschaft der Gebührenzahler noch signifikant erweitert werden kann. Dies käme dann der Gemeinschaft aller Gebührenzahler in diesem Bereich zugute. Insgesamt wird die Betriebsführung im Abwasserbereich auch zukünftig darauf bedacht sein, qualitätsorientierte und bezahlbare Leistungen im Bereich der Abwasserbeseitigung zur Verfügung zu stellen. Hierbei gilt es weiterhin kreativ und innovativ zu sein. Wie bereits erwähnt, kann neben dem Städtischen Abwasserbetrieb die Entwicklung der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (kurz: GEE) auf den Konzernabschluss entscheidenden Einfluss haben. Wie in den letzten Jahren, so konnte auch in 2016 die GEE mit einem positiven Ergebnis aufwarten. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) schließt mit einem Plus von 305.471,00 € ab. In diesem Jahr ist dieser positive Abschluss jedoch nicht auf erhöhte Umsatzerlöse, sondern insbesondere darauf zurückzuführen, dass durch die Auflösung von Rückstellungen zusätzliche Erträge generiert werden konnten. Ohne diesen Effekt wäre eine mehr oder weniger ausgeglichene GuV vorgelegt worden. Zurückzuführen sind die geringeren Umsatzerlöse jedoch nicht auf eine verringerte Nachfrage, sondern darauf, dass zum Teil noch Grunderwerb sowohl in den Ortschaften (Gerderath, Hetzerath, Katzem, Kückhoven, Lövenich) als auch insbesondere in der Erweiterungsfläche zum „Oerather Mühlenfeld-West“ genommen werden muss. Erst wenn der Grunderwerb jeweils vollständig abgeschlossen ist kann die städtebauliche Entwicklung und damit einhergehend, die Vermarktung der Flächen erfolgen. Eine entsprechende Nachfrage ist auf jeden Fall bereits jetzt sowohl für die Ortschaften als auch für die Entwicklung in der Stadtmitte vorhanden. Vor diesen Hintergründen werden 2017 und 2018 wohl eher „Übergangsjahre“ werden, bevor spätestens in 2019, insbesondere durch den Verkauf der Flächen im „Oerather Mühlenfeld-West“, wieder mit vermehrten Erlösen zu rechnen ist. Diese Entwicklungen dürften sich entsprechend auch in den Jahren 2017 ff bilanziell und in den entsprechenden Gewinn- und Verlustrechnungen widerspiegeln. In 2017 und 2018 dürfte die GEE also rein ergebnismäßig gesehen, nicht so entlastend wie in den vergangen Jahren zum Erfolg in den Gesamtergebnisrechnungen beitragen. Aber auch hier gilt im übertragenen Sinne: Wer ernten will, muss zuerst das Feld bestellen! Also sollten wir uns hier bereits jetzt auf die neue Ernte freuen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass 2016 mit einem Plus von 1.338.846,48 € in der Gesamtergebnisrechnung das zweitbeste Ergebnis in der Konzernbilanz bilanziert werden konnte. Vor dem Hintergrund des bereits guten Ergebnisses der Konzernmutter mit + 669.879,25 € und der Entwicklung bei den Töchtern in den letzten Jahren, war die Höhe zwar schon ein wenig erstaunlich, aber letztendlich als logische Folge der vergangenen Jahre nachzuvollziehen. Soweit sich in den Rahmenbedingungen keine grundlegenden negativen Änderungen ergeben, sollte sich auch mittelfristig nichts an dieser grundsätzlich positiven Ausrichtung ändern. Inwieweit sich die guten Ergebnisse der Jahre 2014 und 2016 dabei annähernd wiederholen lassen, wird die nähere Zukunft zeigen. Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder gem. § 116 GO NRW lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Familiennamen, Vornamen Altmann, Marwin Bienefeld, Hermann-Josef Büschgens, Dominik Czybik, Peter Dahlke, Andreas Dederichs, Hans-Josef Diart, Franz-Josef Eickels, Thomas Fellmin, Peter, Gustav, Paul ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 l S.3 des Aktiengesetzes Mitgliedschaften in Organen der Gemeinde in öffentl.-rechtl. oder priv. Form Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen Goldschmied --- --- --- Landwirtschaftlicher Betriebshelfer/ Landwirt Automobilverkäufer --- --- --- --- --- --- Beamter --- --- --- b. k. A. b. k. A. b. k. A. b. k. A. Polizeibeamter --- --- --- Rentner --- --- --- Dipl.-Ing., Geschäftsführer, selbstständig Krankenpfleger/Desinfektor --- --- --- --- --- Freier Journalist --- --- stellv. Fraktionsvorsitz Freie Wähler Erkelenz --- Pensionär Kleingewerbe: Hausmeisterservice exam. Krankenschwester/ Wohnbereichsleitung Sozialarbeiterin --- --- --- --- --- --- --- --- --- Polizeibeamter --- --- --- Lehrerin --- --- Jahn, Thomas Jopen, Liselotte Kehren, Ferdinand Verwaltungs-Beamter --- Mitglied im Zweckverband der KSK Heinsberg --- Sonderschullehrerin --- Dipl.-Rechtspfleger/Beamter --- Keusemann, Irmtraud Krahe, Werner Kutz, Michael Lennartz, Dr., Arno Rentnerin Frings, Karl-Heinz Füßer, Klaus Gläsmann, Katharina Göhl, Angelika Grunert, Andreas Honold-Ziegahn, Christel --- --- Schöffin Amtsgericht MG Braunkohleausschuss der Bezirksregierung Köln; Mitglied des Kuratoriums der Anton-HeinenVolkshochschule; Mitglied der Gesellschafterversammlung der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG (GEE) --- --- --- Dipl.-Rechtspfleger --- --- --- Hausmann --- --- --- Architekt --- --- Mitglied der Vertreterversammlung der Volksbank ErkelenzHückelhovenWegberg eG --- Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder gem. § 116 GO NRW lfd. Nr. Familiennamen, Vornamen ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 l S.3 des Aktiengesetzes Mitgliedschaften in Organen der Gemeinde in öffentl.-rechtl. oder priv. Form Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen Mitglied in der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH Co.KG; Mitglied im Beirat der Fahrradmesse in Essen; Mitglied im Beirat der Arbeitsgemeinschaft fußgängerund fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. --- 23 London, Peter Landesbeamter --- Mitglied im Sparkassenzweckverband des Kreises HS und der Stadt Erkelenz; Mitglied im regionalen Beirat Kreis HS des AVV 24 Lörkens, Wilfried Mainka, Karin Rentner --- --- geschäftsführende Gesellschafterin der FIMA GmbH Fachakademie für Logistik und Verkehr sowie geschäftsführende Gesellschafterin der Fahrschule Mainka GmbH (Fahrschule aller Klassen) in Erkelenz; Freiberufliche Dozentin Betriebsleiter --- Mitglied der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH --- --- Mitglied der Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Erkelenz --- 25 26 Merkens, Rainer 27 Meurer, Dignanllely (ab 30.01.2016) Moll, Christopher Muckel, Stephan Studentin --- Mitglied im Beirat NVV MG; Mitglied Verbandsversammlung Niersverband; Mitglied der Gesellschafterversammlung GEE; Mitglied der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH --- Account Manager --- --- --- Wirtschaftsgeograph M.A.; Beigeordneter der Gemeinde Titz --- --- Nußbaum, Jochen Odenthal, Thorsten Polizeibeamter --- Mitglied SparkassenZweckverband; Mitglied der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH Erkelenz --- Studienrat; nebenamtlicher Kirchenmusiker --- 32 Paffen, Hans-Josef Rentner --- 33 Przibylla, Siegfried Rentner, vormals Bankkaufmann --- 34 Pütz, Stephan (bis 08.01.2016) Polizeibeamter --- 28 29 30 31 Mitglied der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH Erkelenz stellv. Mitglied Verwaltungsrat + Sparkassenzweckverband Mitglied des Kreistages; Mitglied des Verwaltungsrates der KSK Heinsberg; Mitglied der Verbandsversammlung Naturpark Schwalm-Nette --- ----- --- Mitglied der Gesellschafterversammlung Kreiswerke Heinsberg --- Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder gem. § 116 GO NRW lfd. Nr. 35 Familiennamen, Vornamen ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 l S.3 des Aktiengesetzes Mitgliedschaften in Organen der Gemeinde in öffentl.-rechtl. oder priv. Form Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen Remberg, Christian Rogowsky, Rainer Schiefer, Roland Metallbauer --- --- --- Rentner --- --- --- Diplom-Volkswirt/Prokurist --- --- 38 SchirrmeisterHeinen, Beate Ellen Lehrerin --- 39 Schmitz, Christian Peter Schmitz, Katharina Schroer, Annemarie Studienreferendar --- Kuratorium H.-J.Stiftung (Krankenhaus); Vizepräsidentin des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes und Vorsitzende im Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschuss des NWStGb; Mitglied Hauptausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes --- Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH --- Gärtnermeisterin, z. Zt. Verwaltungsangestellte Finanzbeamtin/Hausfrau --- --- --- --- Gesellschafterversammlung WFG für den Kreis Heinsberg --- Simon, Jürgen Spalink, Dieter Beamter im Ruhestand --- --- --- Ministerialrat --- --- 44 Steingießer, Klaus-Josef Abteilungsleiter/Dipl.-Ing. --- 45 Tüffers, Michael Vasters, Hans-Dieter von der Forst, Walter Wendt, Ulrich Sozialversicherungsfachangestellter Techn. Berater/Ingenieur --- Kreiswerke Heinsberg-Mitglied Aufsichtsrat; Kuratorium H.-J.Stiftung --- Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz; Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH --- --- --- --- Landwirt --- --- --- Lehrer --- --- --- Wolters, Astrid Sachbearbeiterin Bundesagentur für Arbeit Jobcenter Kreis Heinsberg --- --- --- 36 37 40 41 42 43 46 47 48 49 --- --- Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder gem. § 95 GO NRW lfd. Nr. Familiennamen, Vornamen ausgeübter Beruf Mitglieder des Verwaltungsvorstandes: 1 Jansen, Bürgermeister der Peter Stadt Erkelenz 2 Dr. Gotzen, Hans-Heiner Erster Beigeordneter der Stadt Erkelenz Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 l S.3 des Aktiengesetzes Mitgliedschaften in Organen der Gemeinde in öffentl.-rechtl. oder priv. Form Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen - Mitglied KSK Heinsberg Zweckverband; Mitglied KSK Heinsberg Verw.-Rat; KSK Heinsberg Hauptausschuss; KSK Heinsberg Risikoausschuss; Vorstandsmitglied Schwalmverband; Vorsitzender Kuratorium Hermann-Josef-Stiftung; Vorsitzender Kuratorium Walter und Elfriede Meyer-Stiftung; Mitglied Kuratorium Sparkassen-Kunststiftung; Mitglied + Vorsitz Kuratorium Sparkassen für Völkerverständigung; Kommunaler Arbeitgeberverband NW (KAV NW): Mitglied im Vorstand, Mitglied im Hauptausschuss, Mitglied und Erster stv. Vorsitzender des Gruppenausschusses; Deutscher Städte- und Gemeindebund: Ausschuss für Schule, Sport und Kultur; stellvertretendes kooptiertes Mitglied im Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW; Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg; Stellv. Vorsitzender „Erkelenz für Sri Lanka e. V.“; Mitglied Interkommunale Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW; Mitglied Generalversammlung KOPART eG; Vertreter der Kommunen im Kreis Heinsberg für den Kundenbeirat der regio iT; stv. Mitglied des Verbandsvorstands des Rhein. Sparkassen- und Giroverbandes Regionalbeirat NEW Mitglied; Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG Vorsitzender Gesellschafterversammlung; Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Heinsberg WFG Aufsichtsrat; Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz; IRR-Mitglied operativer Arbeitskreis für Tagebaurandkommunen - Geschäftsführer der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz, Kurator der Hermann-JosefStiftung Erkelenz, Kurator der Walter und Elfriede MeyerStiftung Erkelenz, stv. Vorstandsmitglied des Schwalmverbandes, Zweckverbandsvorsteher des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Heinsberg, Mitglied im Aufsichtsrat der Erkelenzer Sonnenschein e G, Mitglied in der Trägerversammlung des Jobcenters Kreis Heinsberg, Mitglied im Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes Kreis Heinsberg, stv. Vorsitzender des Heimatvereines Erkelenzer Lande e. V., Mitglied des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur des Städte- und Gemeindebundes NRW Mitglied des Aufsichtsrates der Horizonte GmbH Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder gem. § 95 GO NRW lfd. Nr. Familiennamen, Vornamen ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 l S.3 des Aktiengesetzes Mitgliedschaften in Organen der Gemeinde in öffentl.-rechtl. oder priv. Form Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen 3 Lurweg, Ansgar Technischer Beigeordneter der Stadt Erkelenz - Geschäftsführer der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH, Stellvertretender Verbandsvorsteher und Vorstandsmitglied im Schwalmverband, Mitglied im Aufsichtsrat der Erkelenzer Sonnenschein eG, Mitglied im Ausschuss für Städtebau, Bauwesen und Landesplanung beim Städte- und Gemeindebund NRW, Techn. Betriebsleiter des Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz Mitglied des Aufsichtsrates der Franziskusheim gGmbH 4 Schmitz, Norbert Kämmerer der Stadt Erkelenz - Geschäftsführer der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH; Beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH; Mitglied im Aufsichtsrat der Erkelenzer Sonnenschein eG; Mitglied im Kuratorium der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung; Kfm. Betriebsleiter des Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz - Gesamtabschluss Konzern "Stadt Erkelenz" zum 31.12.2016 Gesamteigenkapitalspiegel Stadt Erkelenz Stand am 1.1.2016 EUR 1. Gezeichnetes Kapital 0,00 2. Allgemeine Rücklage 181.911.601,86 3. Sonderrücklagen 4. Ausgleichsrücklage 5. Jahresergebnis 6. Passiver Unterschiedsbetrag 1.635.063,53 Veränderungen bei der Stadt Erkelenz EUR 0,00 79.866,46 * 9.952,19 ** Umgliederungen im Eigenkapital EUR Jahresergebnis 2016 EUR Konsolidierung sonstiges EUR Stadt Erkelenz Stand am 31.12.2016 EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 -517.070,90 0,00 409.905,48 181.884.302,90 0,00 0,00 0,00 1.645.015,72 10.473.819,41 0,00 0,00 0,00 79.462,36 10.553.281,77 239.704,83 0,00 0,00 1.338.846,48 -239.704,83 1.338.846,48 0,00 0,00 517.070,90 0,00 0,00 517.070,90 194.260.189,63 89.818,65 0,00 1.338.846,48 249.663,01 195.938.517,77 * Saldo aus Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO sowie der Einbuchung des Bestandes an Schulgirokonten zum 31.12.2016 ** Veränderung Vermögen Elfriede Meyer-Stiftung Anlage 5 Anlage 6.1 Tradition und Fortschritt Beteiligungsbericht der Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 Anlage 6.2 Beteiligungsübersicht der Stadt Erkelenz: Angaben über die Beteiligungsverhältnisse der Stadt Erkelenz 1. Betriebe ohne fremde Anteilseigner Name der Betriebe AnteilsRechtsform verhältnis Städtischer Abwasserbetrieb 100 % Eigenbetriebsähnlich Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt 100 % GmbH Erkelenz mbH (GEE mbH) (Komplementär) Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt 100 % KG Erkelenz mbH & Co. KG (GEE mbH & Co. KG) Kultur GmbH der Stadt Erkelenz 100 % GmbH 2. Betriebe mit einer städtischen Beteiligung von über 50 v. H. bis unter 100 v. H. Keine 3. Betriebe mit einer städtischen Beteiligung von über 20 v. H. bis 50 v. H. Keine 4. Betriebe mit einer städtischen Beteiligung von über 5 v. H. bis 20 v. H. Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis 10 % GmbH Heinsberg mbH 5. Betriebe mit einer städtischen Beteiligung bis 5 v. H. Kreiswerke Heinsberg GmbH 4,125 % GmbH Gemeinnütziger Bauverein eG Erkelenz Geringfügig eG Die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Stadt Erkelenz werden bei der jeweiligen Beteiligung abgebildet. Die Angaben zu den zum Teil umfangreichen Leistungen der Beteiligungen können den jeweiligen Einzelabschlüssen entnommen werden. Hier werden die Leistungen der Beteiligungen beschrieben und zum Teil mit Hilfe von Kennzahlen analysiert. Ein umfangreiches Kennzahlenset betreffend den Gesamtabschluss ist im Lagebericht zum Gesamtabschluss enthalten. Graphisch dargestellt, ergibt sich folgende Übersicht: Anlage 6.3 Anlage 6.4 I. Beteiligung am Städtischen Abwasserbetrieb 1. Gegenstand des Unternehmens Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge haben die Kommunen unter anderem für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung zu sorgen. Diese verfassungsrechtlich verankerte Pflicht der Kommunen wird in der Stadt Erkelenz durch den Städtischen Abwasserbetrieb wahrgenommen. 2. Beteiligungsverhältnisse Stammkapital Alleiniger Vermögensträger: Stadt Erkelenz 5.200.000,00 € (100 %) 3. Organe des Betriebes Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe 17 stimmberechtigte Mitglieder Technischer Betriebsleiter = Technischer Beigeordneter der Stadt Kaufmännischer Betriebsleiter = Kämmerer der Stadt 4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2014 (TEUR) 31.12.2015 (TEUR) 31.12.2016 (TEUR) Anlagevermögen 84.305 82.505 79.843 Umlaufvermögen 403 344 277 0 0 0 Bilanzsumme Aktiva 84.708 82.849 80.120 Eigenkapital 39.632 40.033 39.952 Empfangene Ertragszuschüsse 9.298 8.483 7.719 Rückstellungen 1.661 215 170 Verbindlichkeiten 34.117 34.118 32.279 Bilanzsumme Passiva 84.708 82.849 80.120 Rechnungsabgrenzungsposten Anlage 6.5 Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 31.12.2014 (TEUR) 31.12.2015 (TEUR) 31.12.2016 (TEUR) 9.680 10.002 10.111 Andere aktivierte Eigenleistungen 262 255 293 Sonstige betriebliche Erträge 216 132 51 Materialaufwand 1.755 1.812 1.962 Personalaufwand 1.096 1.077 1.122 Abschreibungen 3.229 3.707 3.697 493 332 392 26 5 5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.186 1.101 1.003 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.425 2.365 2.284 1 1 1 2.424 2.364 2.283 Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Sonstige Steuern Jahresgewinn 5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Der Gegenstand des Unternehmens, nämlich die verfassungsrechtlich verankerte Pflicht zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung, ist auf einen öffentlichen Zweck ausgerichtet. Dieser öffentliche Zweck wird nachweislich der jeweiligen Jahresabschlüsse des Städtischen Abwasserbetriebes -seit Gründung im Jahre 1990- erfüllt. 6. Personalbestand Nach § 15 Abs. 1 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes beschäftigt der Abwasserbetrieb kein eigenes Personal. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich des Personals der Stadt Erkelenz. Den hierfür anfallenden Personalaufwand erstattet der Städtische Abwasserbetrieb der Stadt Erkelenz. Anlage 6.6 7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Aus Sicht des Städtischen Abwasserbetriebes ergeben sich folgende wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen zur Stadt Erkelenz bzw. zu anderen Beteiligungen: Wesentliche Finanzbeziehungen: Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2014 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 1.096 Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2015 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 1.077 Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2016 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 1.122 - 108 - 96 - 98 - 2.006 - 2.424 - 2.364 1.474 - 1.475 - 1.471 - Erläuterungen Erstattung Personalaufwand an Stadt Erstattung Sachaufwand an Stadt Auszahlung Jahresüberschuss Vorjahr an Stadt Kostenanteil Stadt an der Straßenentwässerung Wesentliche Leistungsbeziehungen: Eine wesentliche Leistungsbeziehung zwischen dem Städtischen Abwasserbetrieb und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG stellt die unentgeltliche Übertragung der von der GEE mbH & Co. KG erschlossenen und fertig gestellten Kanalinfrastruktur aufgrund von städtebaulichen Verträgen dar. Nach Fertigstellung wird die Kanalinfrastruktur in das Anlagevermögen des Städtischen Abwasserbetriebes übernommen. In den Jahren 2015 und 2016 fanden keine Übernahmen von fertiggestellter Kanalinfrastruktur statt. Zuletzt wurden im Jahr 2014 folgende Kanalinfrastrukturmaßnahmen von der GEE mbH & Co. KG an den Städtischen Abwasserbetrieb übertragen: x x x x x Erkelenz - Oerather Mühlenfeld - 1. bis 4. Bauabschnitt Erkelenz - Oerather Mühlenfeld Süd Golkrath - An der Heubahn Kückhoven - Am Dorf Tenholt - Baaler Weg Anlage 6.7 II. Beteiligung an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH 1. Gegenstand des Unternehmens Geschäftsführung und Vertretung der „Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE)“ als deren persönlich haftende Gesellschafterin. 2. Beteiligungsverhältnisse Stammkapital Alleiniger Gesellschafter Stadt Erkelenz 25.564,59 € (100 %) 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates 10 Mitglieder Geschäftsführung 2 Geschäftsführer 4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2014 (TEUR) 31.12.2015 (TEUR) 31.12.2016 (TEUR) Anlagevermögen 0 0 0 Umlaufvermögen 34 34 34 0 0 0 Bilanzsumme Aktiva 34 34 34 Eigenkapital 28 28 28 Rückstellungen 5 5 5 Verbindlichkeiten 1 1 1 34 34 34 Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva Anlage 6.8 Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2014 (TEUR) 31.12.2015 (TEUR) 31.12.2016 (TEUR) Umsatzerlöse 0 0 0 Sonstige betriebliche Erträge 8 8 8 Personalaufwand 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 Sonstige betriebliche Aufwendungen 5 5 5 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 Steuern 0 0 0 Jahresüberschuss 3 3 3 5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Geschäftsführung und Vertretung der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) diente im Geschäftsjahr 2016 einem öffentlichen Zweck, da die Hauptgesellschaft mit ihrem Gegenstand des Unternehmens auf einen öffentlichen Zweck, nämlich der Veräußerung, sowie die Beplanung, Baureifmachung und Erschließung von Grundstücken zu dem Zweck, das Angebot von Grundstücken für Wohn- und Gewerbebauten in der Stadt Erkelenz zu verbessern, insbesondere, preiswertes Wohnbauland für Familien zu schaffen, ausgerichtet ist. 6. Personalbestand Außer den beiden Geschäftsführern wird kein weiteres Personal beim Unternehmen beschäftigt. Die Anstellung der beiden Geschäftsführer ist jeweils gekoppelt an die hauptberufliche Tätigkeit als Technischer Beigeordneter bzw. Kämmerer der Stadt Erkelenz. Der Beschäftigungsumfang beträgt maximal 15 Std./Woche. 7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Es bestehen keine wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen zwischen der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH und der Stadt Erkelenz bzw. zu anderen Beteiligungen. Anlage 6.9 III. Beteiligung an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) 1. Gegenstand des Unternehmens Erwerb und Tausch, die Veräußerung, sowie die Beplanung, Baureifmachung und Erschließung von Grundstücken zu dem Zweck, das Angebot von Grundstücken für Wohn- und Gewerbebauten in der Stadt Erkelenz zu verbessern, insbesondere, preiswertes Wohnbauland für Familien zu schaffen. 2. Beteiligungsverhältnisse Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die „Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH“. Sie ist zur Leistung einer Einlage nicht berechtigt. Weitere Gesellschafterin (Kommanditistin) ist die Stadt Erkelenz mit einer Einlage von 818.067,01 €. 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates 10 Mitglieder Geschäftsführung Komplementärin 4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 (TEUR) (TEUR) (TEUR) Anlagevermögen 35 29 40 Umlaufvermögen 9.850 9.601 9.989 14 3 8 Bilanzsumme Aktiva 9.899 9.633 10.037 Eigenkapital 5.846 5.751 5.957 Rückstellungen 3.070 3.069 2.652 983 813 1.428 9.899 9.633 10.037 Rechnungsabgrenzungsposten Verbindlichkeiten Bilanzsumme Passiva Anlage 6.10 Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 (TEUR) (TEUR) (TEUR) 1.109 301 82 291 141 497 Materialaufwand 57 87 34 Personalaufwand 19 22 22 Abschreibungen 7 7 6 275 175 119 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 41 16 11 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 76 80 64 Steuern 147 23 40 Jahresüberschuss 860 64 305 Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Aufwendungen 5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Der Gegenstand des Unternehmens, nämlich insbesondere die Verbesserung des Angebotes von Grundstücken und Schaffung preiswerten Wohnbaulandes für Familien, ist auf einen öffentlichen Zweck ausgerichtet. Ausweislich des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 konnten auch im Jahre 2016 zahlreiche Baulandflächen verkauft werden, was wiederum zu einem positiven Jahresergebnis führte. Der öffentliche Zweck wurde also erfüllt. 6. Personalbestand Neben den unter Punkt II. 6. beschriebenen beiden Geschäftsführern wird ein Prokurist, im Rahmen eines Minijobs, beschäftigt. Die Bestellung ist an die hauptberufliche Tätigkeit als Beamter bei der Stadt Erkelenz gekoppelt. Darüber hinaus ist eine Person als Handlungsgehilfe beschäftigt. Auch bei diesem ist die Bestellung an die hauptberufliche Tätigkeit als Beamter der Stadt Erkelenz gekoppelt. Der Beschäftigungsumfang beträgt bei beiden Personen max. 15 Std./Woche. Anlage 6.11 7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Aus Sicht der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG ergeben sich folgende wesentliche Finanzund Leistungsbeziehungen zur Stadt Erkelenz bzw. zu anderen Beteiligungen: Wesentliche Finanzbeziehungen: Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2014 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 117 Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2015 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 136 Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2016 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 75 - - - 160 - 100 - 169 - 72 - 55 - - - 163 - - Erläuterungen Erstattung Ingenieurleistungen u.ä. an Stadt Ausschüttung an Stadt Gewerbesteuerzahlungen Infrastrukturabgabe Wesentliche Leistungsbeziehungen: Eine wesentliche Leistungsbeziehung zwischen der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG und der Stadt Erkelenz bzw. dem Städtischen Abwasserbetrieb stellt die Erschließung und unentgeltliche Übertragung der von der GEE mbH & Co. KG fertig gestellten Straßen, Wege und Plätze, einschließlich der Kanalinfrastruktur, aufgrund von städtebaulichen Verträgen dar. Nach Erschließung der jeweiligen Baugebiete werden diese in das Anlagevermögen der Stadt Erkelenz bzw. in das Anlagevermögen des Städtischen Abwasserbetriebes übernommen. Im Jahr 2015 fanden keine Übernahmen statt. Im Jahr 2014 wurden folgende Baugebiete und Kanalinfrastrukturmaßnahmen von der GEE mbH & Co. KG an die Stadt Erkelenz bzw. den Städtischen Abwasserbetrieb übertragen: x x x x x x Erkelenz - Oerather Mühlenfeld - 1. bis 4. Bauabschnitt Erkelenz - Oerather Mühlenfeld Süd Golkrath - An der Heubahn Houverath - Am Loher Acker (nur Straßen und Nebenanlagen) Kückhoven - Am Dorf Tenholt - Baaler Weg Anlage 6.12 Im Jahr 2016 wurden folgende Baugebiete von der GEE mbH & Co. KG an die Stadt Erkelenz übertragen: x x x x x Erkelenz - Oerather Mühlenfeld - 1. - 4. Bauabschnitt (Grünflächen) Gerderath - Vossemer Straße (Weg) Hetzerath - Am Schlehenbusch (Teilfläche) Houverath - Am Loher Acker (Gehwege) Kückhoven - Hasenweg (Grünfläche) Anlage 6.13 IV. Beteiligung an der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz 1. Gegenstand des Unternehmens Organisation von kulturellen Veranstaltungen und die Errichtung und der Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen oder sich an solchen beteiligen. 2. Beteiligungsverhältnisse Stammkapital Alleiniger Gesellschafter: Stadt Erkelenz 25.000€ (100%) 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates Geschäftsführung 4. 10 Mitglieder 1 Geschäftsführer Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2014 (TEUR) 31.12.2015 (TEUR) 31.12.2016 (TEUR) Anlagevermögen 3.548 3.410 3.278 Umlaufvermögen 607 708 810 0 0 1 4.155 4.118 4.089 740 748 816 1.965 1.892 1.819 14 21 31 1.436 1.393 1.298 0 64 125 4.155 4.118 4.089 Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Aktiva Eigenkapital Zuschüsse für Investitionen Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva Anlage 6.14 Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2014 (TEUR) 31.12.2015 (TEUR) 31.12.2016 (TEUR) Umsatzerlöse 243 300 322 Sonstige betriebliche Erträge 280 292 342 0 0 1 118 124 143 0 0 0 Abschreibungen 141 140 140 Sonstige betriebliche Aufwendungen 177 235 230 0 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 79 75 71 Steuern 11 10 10 Jahresfehlbetrag/-überschuss -3 8 69 Materialaufwand Personalaufwand Erträge aus Beteiligungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist in der Organisation von kulturellen Veranstaltungen, der Errichtung und dem Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Entwicklung und Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz, zu sehen. Ausweislich des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 wurden durch die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz auch im Jahre 2016 zahlreiche kulturelle Veranstaltungen in der Stadt Erkelenz, federführend durch die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz, insbesondere in der Stadthalle organisiert bzw. Veranstaltungen Dritter betreut. 6. Personalbestand Die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz beschäftigt einen Geschäftsführer mit einem Beschäftigungsumfang von maximal 15 Std./Woche. Die Anstellung als Geschäftsführer ist an die hauptberufliche Tätigkeit als Kulturdezernent bei der Stadt Erkelenz gekoppelt. Daneben werden durchschnittlich zwei Angestellte beschäftigt. Hiervon ein Prokurist als Vollzeitkraft und ein bzw. zwei Angestellte als Vollzeitkraft bzw. als Teilzeitkräfte. Anlage 6.15 7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Aus Sicht der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ergeben sich folgende wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen zur Stadt Erkelenz: Wesentliche Finanzbeziehungen: 2014 Ertrag/ Aufwand/ Einzahlung Auszahlung (TEUR) (TEUR) 247 - 73 - 2015 Ertrag/ Aufwand/ Einzahlung Auszahlung (TEUR) (TEUR) 317 - 73 - 2016 Ertrag/ Aufwand/ Einzahlung Auszahlung (TEUR) (TEUR) 397 - 73 Wesentliche Leistungsbeziehungen: siehe Punkt 1. „Gegenstand des Unternehmens“ - Erläuterungen Zuschüsse für die Kulturarbeit und kulturelle Veranstaltungen Auflösung Investitionszuschuss (Zuschuss im Jahr 2007 in Höhe von 2.401.339,70 €) Anlage 6.16 V. Beteiligung an der Kreiswerke Heinsberg GmbH 1. Gegenstand des Unternehmens Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen in den Bereichen Energie, Wasser, Abwasser, Wärme, Abfall, Verkehr und Telekommunikation sowie mit diesen in Zusammenhang stehenden Diensten 2. Beteiligungsverhältnisse Stammkapital Gesellschafter Stadt Erkelenz (4,125 %) 9.510.028,99 € 392.288,70 € 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung davon Stadt Erkelenz 17 Mitglieder 1 Mitglied Aufsichtsrat davon Stadt Erkelenz 15 Mitglieder 1 Mitglied Geschäftsführung 1 Geschäftsführer 4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2014 (TEUR) 31.12.2015 (TEUR) 31.12.2016 (TEUR) Anlagevermögen 17.693 17.694 28.632 Umlaufvermögen 3.564 4.015 2.625 0 0 0 Bilanzsumme Aktiva 21.257 21.709 31.257 Eigenkapital 19.760 19.475 23.404 0 0 0 1.489 1.470 1.444 8 764 6.409 21.257 21.709 31.257 Rechnungsabgrenzungsposten Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des ÖPNV Rückstellungen Verbindlichkeiten Bilanzsumme Passiva Anlage 6.17 Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 31.12.2014 (TEUR) 31.12.2015 (TEUR) 31.12.2016 (TEUR) 0 0 0 4.792 5.723 4.563 0 0 0 150 78 81 Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.019 52 202 Erträge aus Beteiligungen 5.499 0 0 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2 2 1 Aufwand aus Verlustübernahme 0 761 477 88 84 63 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 0 0 5.036 4.750 3.741 Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresüberschuss 5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Im Geschäftsjahr 2016 wurde dem öffentlichen Zweck, der Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen in den Bereichen Energie, Wasser, Abwasser, Wärme, Abfall, Verkehr und Telekommunikation sowie mit diesen in Zusammenhang stehenden Diensten, entsprochen. 6. Umstrukturierung Am 20. Dezember 2013 haben die Stadt Mönchengladbach, die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH, die Stadt Viersen, die Kreiswerke Heinsberg GmbH, die NEW Kommunalholding GmbH, die NEW AG, die NEW Viersen GmbH, die WestEnergie und Verkehr GmbH und die RWE Deutschland AG einen Konsortialvertrag geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages ist die Einbindung der KWH in den bestehenden Unternehmensverbund der NEW Kommunalholding GmbH ab dem 01. Januar 2015. Die KWH ist seit dem mit 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt und bringt im Gegenzug ihre Anlage 6.18 Beteiligung an der west (Versorgungssparte) in die NEW AG ein. Die NEW Kommunalholding hält ihrerseits 60,05 % an der NEW AG. Gleichzeitig wurde die Verkehrssparte der west auf die in 2014 gegründete WestVerkehr GmbH aufgespalten. Mehrheitsgesellschafterin ist die NEW Kommunalholding GmbH. Entscheidungen, die diese Gesellschaft betreffen, trifft jedoch alleine die KWH GmbH. Zwischen der NEW Kommunalholding GmbH und der WestVerkehr GmbH ist ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. 7. Personalbestand Die Kreiswerke Heinsberg GmbH beschäftigt ausweislich der entsprechenden Jahresabschlüsse einen Geschäftsführer. Neben dem Geschäftsführer werden keine Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen beschäftigt. 8. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Aus Sicht der Kreiswerke Heinsberg GmbH ergeben sich folgende wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen zur Stadt Erkelenz: Wesentliche Finanzbeziehungen: Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2014 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 233 Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2015 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 208 Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2016 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 157 Erläuterungen Gewinnausschüttung Vorjahr Wesentliche Leistungsbeziehungen: Über die jährlich zu zahlende Kreisumlage finanziert die Stadt Erkelenz den höchst defizitären Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Kreis Heinsberg mit. Anlage 6.19 VI. Beteiligung an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH 1. Gegenstand des Unternehmens Förderung der Industrie, des Handwerks, des Handels und des Kleingewerbes sowie des Fremdenverkehrs im Kreis Heinsberg mit dem Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft die Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und die Wirtschafts- und Sozialstruktur des Kreises zu verbessern. 2. Beteiligungsverhältnisse Stammkapital Gesellschafter Stadt Erkelenz (10 %) 256.000 € 25.600 € 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung davon Stadt Erkelenz 36 Mitglieder 3 Mitglieder Aufsichtsrat davon Stadt Erkelenz 15 Mitglieder 1 Mitglied Geschäftsführung 1 Geschäftsführer 4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2014 (TEUR) 31.12.2015 (TEUR) 31.12.2016 (TEUR) Anlagevermögen 3.595 3.312 3.190 Umlaufvermögen 586 116 454 0 190 181 Bilanzsumme Aktiva 4.181 3.618 3.825 Eigenkapital inkl. Investitionszuschüsse 1.932 1.765 1.562 96 96 76 1.818 1.566 2.017 Rechnungsabgrenzung 335 191 170 Bilanzsumme Passiva 4.181 3.618 3.825 Rechnungsabgrenzung Rückstellungen Verbindlichkeiten Anlage 6.20 Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2015 (TEUR) 31.12.2016 (TEUR) Umsatzerlöse 858 907 893 Sonstige betriebliche Erträge 966 966 793 Personalaufwand 790 823 832 Abschreibungen 443 476 332 Sonstige betriebliche Aufwendungen 543 528 479 5 2 0 53 48 43 0 0 0 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresüberschuss 5. 31.12.2014 (TEUR) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Eine Unternehmensbeteiligung ist u.a. nur zulässig, wenn das Unternehmen auf einen öffentlichen Zweck ausgerichtet ist. Wirtschaftsförderung und damit die Stärkung der Wirtschaftskraft und die nachhaltige Verbesserung der Wirtschafts- und Sozialstruktur des Kreises ist ein solcher öffentlicher Zweck. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH hat, wie dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 entnommen werden kann, mit ihrem unternehmerischen Handeln im Jahre 2016 diesen Zweck erfüllt und gleichzeitig die zur Deckung der Betriebskosten bereitgestellten Budgetansätze unterschritten. Für die Betriebskosten ist ein Gesellschafter nachschusspflichtig, so dass das jährliche Betriebsergebnis immer per se ausgeglichen ist. 6. Personalbestand Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH beschäftigt einen Geschäftsführer. Daneben wurden ausweislich der jeweiligen Jahresabschlüsse im Jahr 2014 12 Arbeitnehmer und in den Jahren 2015 und 2016 MHZHLOV11 Arbeitnehmer beschäftigt. 7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Aufgrund des Ziels des Unternehmens bestehen keine unmittelbaren Finanz- und Leistungsbeziehungen, sondern fast ausschließlich mittelbare Leistungsbeziehungen, die sich in der Förderung der örtlichen Industrie, des Handwerks und des Handels etc. ablesen lassen. Anlage 6.21 VII. Sonstige Beteiligungen Die Stadt ist Mitglied im Gemeinnützigen Bauverein eG Erkelenz. Wegen der Geringfügigkeit der Beteiligung (3.067,76 €) erfolgt hier keine weitere Darstellung. Eine Einsicht in den hier bekannt gemachten Beteiligungsbericht ist jedermann gestattet. Zu diesem Zweck wird er auch in der Stadtverwaltung Erkelenz, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, während der üblichen Dienststunden bereitgehalten. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme wird hiermit öffentlich hingewiesen. Erläuterungen zum Gesamtabschluss Anlage 7.1 Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2016 Gesamtbilanz 1. ANLAGEVERMÖGEN 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 1.2.2.4 Grundstücke mit sonst. Dienst-, Geschäfts- u. and. Betriebsgebäuden 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel 1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1.2.3.2.3 Entwässer- u. Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremden Grund u. Boden, die nicht zu Nr. 2 u. 3 gehören 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (Summe Sachanlagen) 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.3 Übrige Beteiligungen 1.3.4 Sondervermögen 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.6 Ausleihungen 1.3.6.1 an verbundene Unternehmen 1.3.6.2 an Beteiligungen 1.3.6.3 an Sondervermögen 1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen (Summe Finanzanlagen) SUMME ANLAGEVERMÖGEN Stadt Erkelenz 1 Kultur GmbH 2 Abwasserbetrieb 3 GEE GmbH 4 GEE KG 5 Summenabschluss KapitalSchuldenGuVsonstige konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen 89.240,58 2.413,00 0,00 0,00 0,00 91.653,58 57.541.299,81 1.394.237,63 532.734,11 3.081.177,53 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 57.541.299,81 1.394.237,63 532.734,11 3.081.177,53 57.541.299,81 1.394.237,63 532.734,11 3.081.177,53 7.905.632,34 59.574.483,22 3.280.535,74 43.697.170,24 0,00 0,00 0,00 3.222.574,00 0,00 0,00 0,00 653.910,28 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.905.632,34 59.574.483,22 3.280.535,74 47.573.654,52 7.905.632,34 59.574.483,22 3.280.535,74 47.573.654,52 27.474.892,48 0,00 0,00 0,00 0,00 27.474.892,48 27.474.892,48 779.826,88 0,00 1.736.799,78 74.874.692,66 1.035,75 880.805,32 45.365,80 2.297.465,39 4.572.415,20 1.406.993,32 291.077.563,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 51.698,00 1.963,00 0,00 3.276.235,00 0,00 0,00 78.564.488,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22.252,50 602.211,33 79.842.862,61 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5,00 0,00 0,00 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.326,00 0,00 19.209,00 5.358,00 0,00 39.893,00 779.826,88 0,00 80.301.288,28 74.874.692,66 1.035,75 896.131,32 45.365,80 2.368.377,39 4.601.988,70 2.009.204,65 374.236.558,81 779.826,88 0,00 80.301.288,28 74.874.692,66 1.035,75 896.131,32 45.365,80 2.368.377,39 4.601.988,70 2.009.204,65 0,00 374.236.558,81 3.048.284,00 990.793,31 37.421.530,74 401.690,26 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.048.284,00 -3.048.284,00 990.793,31 37.421.530,74 -37.421.530,74 401.690,26 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 87.881.635,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 87.881.635,07 -40.469.814,74 0,00 0,00 0,00 379.048.438,85 3.278.648,00 79.842.862,61 5,00 39.893,00 462.209.847,46 -40.469.814,74 0,00 0,00 0,00 421.740.032,72 0,00 0,00 Gesamtabschluss 91.653,58 0,00 0,00 0,00 0,00 990.793,31 0,00 401.690,26 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 47.411.820,33 1) 2) Anlage 7.2 Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2016 Gesamtbilanz 2. Kultur GmbH 2 Abwasserbetrieb 3 GEE GmbH 4 GEE KG 5 Summenabschluss KapitalSchuldenGuVsonstige konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen Gesamtabschluss 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.621,32 0,00 0,00 0,00 0,00 20.621,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.524.960,63 2.119.161,77 0,00 9.644.122,40 20.621,32 0,00 7.524.960,63 2.119.161,77 0,00 9.664.743,72 661.244,05 336.587,12 6.846.709,11 1.536.184,34 2.603.282,33 0,00 0,00 0,00 0,00 941,40 224.197,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.731,12 885.441,45 336.587,12 6.846.709,11 1.536.184,34 2.609.954,85 1.693.184,78 1.010.385,61 0,00 0,00 2.481.273,46 2.353.660,46 0,00 19.522.511,26 69.947,59 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70.888,99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32.200,79 0,00 256.398,19 0,00 0,00 0,00 31.686,46 0,00 0,00 0,00 31.686,46 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.731,12 1.763.132,37 1.010.385,61 0,00 31.686,46 2.481.273,46 2.385.861,25 0,00 19.887.216,02 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.826.963,69 739.170,07 0,00 2.546,82 338.861,48 8.907.542,06 27.349.474,95 810.059,06 277.019,51 34.233,28 9.988.715,00 38.459.501,80 0,00 -2.512.959,92 8.907.542,06 0,00 35.946.541,88 4.188.197,99 684,25 0,00 0,00 7.967,18 4.196.849,42 -1.819.196,74 410.586.111,79 4.089.391,31 80.119.882,12 34.238,28 10.036.575,18 UMLAUFVERMÖGEN 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.1.3 unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 2.1.4 fertige Erzeugnisse und Waren 2.1.5 Geleistete Anzahlungen (Zwischensumme) 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Forderungen 2.2.1.1 Öffentlich-rechtl. Forderungen und Ford. aus Transferleistungen 2.2.1.1.1 Gebühren 2.2.1.1.2 Beiträge 2.2.1.1.3 Steuern 2.2.1.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.2.1.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.1.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.1.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.1.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.1.2.4 gegen Beteiligungen 2.2.1.2.5 gegen Sondervermögen 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände 2.2.3 Forderungen fremde Finanzmittel (Summe Forderungen und sonstige VG) 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel SUMME UMLAUFVERMÖGEN 3. Stadt Erkelenz 1 AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG SUMME AKTIVA 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.621,32 0,00 7.524.960,63 2.119.161,77 0,00 9.664.743,72 885.441,45 336.587,12 6.846.709,11 1.536.184,34 2.609.954,85 0,00 -31.686,46 -2.481.273,46 0,00 -2.512.959,92 504.866.198,68 -40.469.814,74 -4.332.156,66 0,00 0,00 0,00 0,00 1.763.132,37 1.010.385,61 0,00 0,00 0,00 2.385.861,25 0,00 17.374.256,10 2.377.652,68 0,00 0,00 460.064.227,28 3) 4) 5) Anlage 7.3 Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2016 Gesamtbilanz Stadt Erkelenz 1 Kultur GmbH 2 Abwasserbetrieb 3 GEE GmbH 4 GEE KG 5 Summenabschluss KapitalSchuldenGuVsonstige konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen 0,00 25.000,00 5.200.000,00 25.564,59 818.067,01 189.528.887,62 0,00 648.161,17 0,00 5.488.286,25 0,00 61,85 0,00 5.214.690,78 0,00 200.880.087,67 -21.305.933,57 0,00 0,00 1.645.015,72 74.491,87 26.980.560,60 0,00 0,00 28.700.068,19 -27.055.052,47 10.553.281,77 0,00 0,00 0,00 0,00 10.553.281,77 0,00 686.871,08 68.823,31 2.283.517,78 2.556,45 286.911,62 3.328.680,24 0,00 0,00 517.070,90 Gesamtabschluss Bilanz / Passiva 1. EIGENKAPITAL 1.0 GEZEICHNETES KAPITAL 1.1 Allgemeine Rücklage davon Deckungsrücklage 1.2 Sonderrücklagen 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Gesamtjahresergebnis 1.5 passiver UB aus Kapitalkonsolidierung 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 4. 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 5. 6.068.631,60 (SUMME EIGENKAPITAL) 202.414.056,19 816.476,35 39.952.364,63 28.182,89 6.319.669,41 SONDERPOSTEN Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Beiträge Sonderposten für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten (SUMME SONDERPOSTEN) 92.153.116,49 32.890.976,88 279.553,62 230.126,98 125.553.773,97 1.819.196,74 0,00 0,00 0,00 1.819.196,74 7.719.029,00 0,00 1.452.986,91 0,00 9.172.015,91 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 101.691.342,23 32.890.976,88 1.732.540,53 230.126,98 136.544.986,62 RÜCKSTELLUNGEN Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen (SUMME RÜCKSTELLUNGEN) 41.962.387,00 0,00 4.161.455,62 0,00 8.370.361,83 54.494.204,45 0,00 0,00 0,00 0,00 30.953,00 30.953,00 0,00 0,00 0,00 0,00 169.704,64 169.704,64 0,00 0,00 0,00 0,00 4.500,00 4.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.288.982,24 2.288.982,24 41.962.387,00 0,00 4.161.455,62 0,00 10.864.501,71 56.988.344,33 VERBINDLICHKEITEN Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich von Kreditinstituten von Sonstigen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichko Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlung (SUMME VERBINDLICHKEITEN) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.427.739,94 10.046.020,62 900.000,00 0,00 0,00 1.965.175,05 567.897,37 268.271,51 1.928.273,32 19.103.377,81 0,00 0,00 0,00 0,00 1.282.471,52 0,00 0,00 0,00 7.241,65 0,00 6.536,56 1.515,49 1.297.765,22 0,00 0,00 0,00 0,00 28.094.140,06 0,00 0,00 0,00 250.383,42 2.481.273,46 0,00 0,00 30.825.796,94 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.555,39 0,00 1.555,39 0,00 31.686,46 0,00 0,00 385.759,58 700.000,00 0,00 0,00 233.844,10 0,00 1.759,45 74.873,94 1.427.923,53 PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG -6.068.631,60 249.530.749,47 -53.912.546,74 0,00 0,00 2.466.770,80 -156.622,00 181.884.302,90 0,00 1.645.015,72 7)*, 8), 9) 10) 10.553.281,77 0,00 -2.146.455,76 156.622,00 1.338.846,48 517.070,90 0,00 320.315,04 0,00 195.938.517,77 13.442.732,00 -1.819.196,74 -320.315,04 13.442.732,00 -1.819.196,74 -320.315,04 112.994.562,45 32.890.976,88 1.732.540,53 230.126,98 0,00 147.848.206,84 0,00 0,00 41.962.387,00 0,00 4.161.455,62 0,00 10.864.501,71 56.988.344,33 0,00 0,00 0,00 31.686,46 0,00 3.427.739,94 39.808.391,78 1.600.000,00 0,00 0,00 2.456.644,22 3.049.170,83 278.122,91 2.004.662,75 52.656.418,89 0,00 0,00 0,00 3.427.739,94 39.808.391,78 1.600.000,00 0,00 0,00 2.456.644,22 567.897,37 278.122,91 2.004.662,75 50.143.458,97 0,00 6) 0,00 -31.686,46 -2.481.273,46 0,00 0,00 0,00 -2.512.959,92 0,00 0,00 9.020.699,37 125.000,00 0,00 0,00 0,00 SUMME PASSIVA 410.586.111,79 4.089.391,31 80.119.882,12 34.238,28 10.036.575,18 504.866.198,68 -40.469.814,74 -4.332.156,66 9.145.699,37 0,00 0,00 460.064.227,28 9.145.699,37 (Summe Aktiva) (Summe Passiva) Differenz 410.586.111,79 410.586.111,79 0,00 4.089.391,31 4.089.391,31 0,00 80.119.882,12 80.119.882,12 0,00 34.238,28 34.238,28 0,00 10.036.575,18 10.036.575,18 0,00 504.866.198,68 -40.469.814,74 -4.332.156,66 504.866.198,68 -40.469.814,74 -4.332.156,66 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 460.064.227,28 0,00 460.064.227,28 0,00 0,00 11), 9) 12) 13) 3) 4) Anlage 7.4 Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2016 Gesamtbilanz Stadt Erkelenz 1 Kultur GmbH 2 Abwasserbetrieb 3 GEE GmbH 4 GEE KG 5 Summenabschluss KapitalSchuldenGuVsonstige konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen Erläuterung der Konsolidierungspositionen: 1) vgl. Erstkonsolidierung, Buchwerte beim Mutterunternehmen der Kultur GmbH, der GEE GmbH und der GEE KG 2) vgl. Erstkonsolidierung, Buchwerte beim Mutterunternehmen des Abwasserbetriebes 3) vgl. Schuldenkonsolidierung, Verrechnungskonto GEE KG/GEE GmbH 4) vgl. Schuldenkonsolidierung, Verrechnungskonto Abwasserbetrieb 5) vgl. Schuldenkonsolidierung, SoPo Zuschüsse für Investitionen 6) Gezeichnetes Kapital 7) Allgemeine Rücklage (ohne Stadt) abzüglich mit allgemeiner Rücklage verrechnete Ausschüttung vorkonzernlicher Gewinne u.a. *Im Vorjahr (GA 2015) war hier der passive Unterschiedsbetrag i. H. v. 517.070,90 € aufgrund einer Empfehlung der GPA NRW erfolgsneutral mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Aufgrund eines Hinweises des städtischen Rechnungsprüfungsamtes wird der passive Unterschiedsbetrag ab dem GA 2016 aus Transparenzgründen wieder unter der Bilanzposition 1.5 offen ausgewiesen. 8) Erfolgswirksame Konsolidierung der Beteiligungserträge u.a. 9) Mehrwert aus dem Verkauf von Grundstücken im Jahr 2011 (wird bis zum Verkauf des Grundstückes jährlich korrigiert), Verkauf des Grundstückes im Jahr 2016 vollständig erfolgt, daher Verrechnung mit Gesamtjahresergebis 2016 10) Sonderrücklagen (ohne Stadt) 11) vgl. Jahresergebnis (GuV-Konsolidierung) Konzern-GuV 12) Aufgrund einer Empfehlung der GPA NRW wurde der passive Unterschiedsbetrag der Kultur GmbH (vgl. Erstkonsolidierung) i. H. v. 517.070,90 € im Rahmen des Gesamtabschluss für das Jahr 2015 erfolgsneutral mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Aufgrund eines Hinweises des städtischen Rechnungsprüfungsamtes wird der passive Unterschiedbetrag ab dem GA 2016 aus Transparenzgründen wieder offen ausgewiesen. 13) vgl. Schuldenkonsolidierung & GuV-Konsolidierung: Sonderposten für Zuwendungen Gesamtabschluss Anlage 8.1 Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2016 Gesamtergebnisrechnung Stadt Erkelenz 1 Kultur GmbH 2 Abwasserbetrieb 3 GEE GmbH 4 GEE KG 5 Summenabschluss Kapitalkonsolidierung Schuldenkonsolidierung GuVkonsolidierung Zwischenergebniseliminierung sonstige Verrechnungen Gesamtabschluss 1. + Steuern und ähnliche Abgaben 51.500.896,31 0,00 0,00 0,00 0,00 51.500.896,31 - 37.320,57 51.463.575,74 1) 2. + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 17.446.830,32 207.767,87 939.055,96 0,00 0,00 18.593.654,15 - 84.452,83 18.509.201,32 2) 3. + Sonstige Transfererträge 1.005.318,96 0,00 0,00 0,00 0,00 1.005.318,96 4. + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 8.903.650,79 0,00 9.224.630,24 0,00 0,00 18.128.281,03 - 1.737.532,58 5. + Privatrechtliche Leistungsentgelte 461.106,99 244.276,14 0,00 0,00 2.137.921,97 2.843.305,10 - 61.139,26 2.782.165,84 5) 6. + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 9.208.259,67 0,00 0,00 0,00 0,00 9.208.259,67 - 1.220.170,60 7.988.089,07 6) 7. + Sonstige ordentliche Erträge 5.748.450,43 211.653,78 51.231,65 8.386,38 439.735,40 6.459.457,64 - 8.386,38 6.607.693,26 7), 8) 8. + Aktivierte Eigenleistungen 376.547,16 0,00 292.523,87 0,00 0,00 669.071,03 9. +/- Bestandsveränderungen 0,00 0,00 - 3.119,02 0,00 - 2.094.961,94 - 2.098.080,96 94.651.060,63 663.697,79 10.504.322,70 8.386,38 482.695,43 106.310.162,93 - 22.235.558,80 - 142.843,47 - 1.122.008,64 0,00 - 21.445,48 - 23.521.856,39 10. = Ordentliche Gesamterträge 11. - Personalaufwendungen 12. - Versorgungsaufwendungen 1.005.318,96 - 32.106,54 156.622,00 16.358.641,91 3), 4) 669.071,03 0,00 0,00 0,00 - 3.149.002,22 0,00 32.106,54 - 2.065.974,42 156.622,00 103.317.782,71 1.122.008,64 - 22.399.847,75 4) 9) - 3.124.290,90 0,00 0,00 0,00 0,00 - 3.124.290,90 - 18.556.603,05 - 36.011,54 - 1.168.279,66 0,00 - 41.954,91 - 19.802.849,16 1.780.285,85 - 18.022.563,31 10) - 7.697.480,66 - 139.952,53 - 3.696.583,84 0,00 - 6.441,16 - 11.540.458,19 72.767,87 - 11.467.690,32 11) - 41.427.553,97 0,00 - 728.663,77 0,00 0,00 - 42.156.217,74 332.000,00 - 41.824.217,74 12) 16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen - 6.785.421,89 - 204.806,04 - 507.573,07 - 5.829,93 - 73.084,41 - 7.576.715,34 0,00 162.254,90 - 7.414.460,44 13) 17. = Ordentliche Gesamtaufwendungen - 99.826.909,27 - 523.613,58 - 7.223.108,98 - 5.829,93 0,00 0,00 3.469.317,26 0,00 - 5.175.848,64 140.084,21 3.281.213,72 2.556,45 339.769,47 - 1.412.224,79 0,00 0,00 320.315,04 0,00 19. + Finanzerträge 6.446.939,28 0,00 1.628,46 0,00 10.990,35 6.459.558,09 - 2.470.856,15 20. - Finanzaufwendungen - 584.219,56 - 71.260,90 - 999.324,40 0,00 - 63.848,20 - 1.718.653,06 4.085,35 21. = Gesamtfinanzergebnis (Zeilen 19 u. 20) 5.862.719,72 - 71.260,90 - 997.695,94 0,00 - 52.857,85 4.740.905,03 0,00 0,00 - 2.466.770,80 0,00 0,00 2.274.134,23 686.871,08 68.823,31 2.283.517,78 2.556,45 286.911,62 3.328.680,24 0,00 0,00 - 2.146.455,76 0,00 156.622,00 1.338.846,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14. - Bilanzielle Abschreibungen 15. - Transferaufwendungen 18. = Ordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 10 u. 17) 22. = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (Zeilen 18 u. 21) 23. + Außerordentliche Erträge - 142.925,96 - 107.722.387,72 - 3.124.290,90 0,00 - 104.253.070,46 156.622,00 - 935.287,75 0,00 3.988.701,94 14) - 1.714.567,71 15) 0,00 24. - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25. = Außerordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 23 u. 24) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 686.871,08 68.823,31 2.283.517,78 2.556,45 286.911,62 3.328.680,24 0,00 0,00 - 2.146.455,76 0,00 156.622,00 1.338.846,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 686.871,08 68.823,31 2.283.517,78 2.556,45 286.911,62 3.328.680,24 26. = Gesamtjahresergebnis (Zeilen 22 und 25) 27. - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 28. = Gesamtbilanzgewinn/-verlust 0,00 0,00 0,00 0,00 - 2.146.455,76 0,00 156.622,00 1.338.846,48 Anlage 8.2 Erläuterungen: 1) vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Steuern + ähnliche Abgaben 2) vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge & Auflösung umgegliederte SoPo Abwasserbetrieb: Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 4) Umbuchung "unfertige Leistungen" in Bestandsveränderungen 5) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: privatrechtliche Leistungsentgelte 6) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: Kostenerstattungen u. Kostenumlagen 7) vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Sonstige ordentliche Erträge 8) Mehrwert aus dem Verkauf von Grundstücken im Jahr 2011 (wurde bis zum Verkauf des Grundstückes jährlich korrigiert), Verkauf des Grundstückes im Jahr 2016 vollständig erfolgt, daher ergebniswirksame Verrechnung im GA 2016 9) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: Personalaufwand 10) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 11) vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Abschreibungen 12) vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Transferaufwendungen 13) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung & Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: sonstige ordentliche Aufwendungen + Aufrechnungsdifferenz 14) Ausschüttung Jahresüberschuss Abwasserbetrieb/GEE GmbH/GEE KG + Finanzerträge aus Verzinsung Verrechnungskonto Abwasserbetrieb 15) Finanzaufwendungen aus Verzinsung Verrechnungskonto Abwasserbetrieb