Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
53993.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
23.10.17, 12:00
Aktualisiert
11.11.17, 21:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/095/2017
nichtöffentlich/öffentlich
20.10.2017
Amt 14 Martin Jansen
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2016 gemäß § 101
i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.11.2017
16.11.2017
20.12.2017
Rechnungsprüfungsausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 95 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.
Nach § 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wurde gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW
formgerecht am 04.04.2017 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom
Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des
Jahresabschlusses formgerecht dem Rat am 03.05.2017 zur Feststellung zugeleitet.
Nach § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW muss die Zuleitung innerhalb von 3 Monaten
nach Ablauf des Haushaltsjahres 2016 erfolgen, also spätestens bis zum
31.03.2017. An dieser Stelle erfolgt lediglich der Hinweis der Örtlichen Rechnungsprüfung, die gesetzlich vorgegebene Frist einzuhalten.
Gemäß Beschluss des Rates vom 03.05.2017 wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Absatz 8 GO NRW).
Sofern der Rat in seiner Sitzung am 20.12.2017 den Feststellungsbeschluss gemäß
§ 96 Absatz 1 GO NRW fasst, wird die hierfür gesetzlich vorgegebene Frist
31.12.2017 für den Jahresabschluss 2016 eingehalten.
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende im § 101 GO NRW beschriebene Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses maßgebend sind:
1. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dahingehend geprüft, ob er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ergibt.
2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden
sind.
3. Es wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über
die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen.
4. Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er
hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben
muss, ob
-
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder
der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage
ist, eine Beurteilung vorzunehmen.
Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt hat. Es kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf
des Jahresabschlusses 2016 erteilt werden.
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich
den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Absatz 7 GO
NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von
Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss als gesetzlich zuständiges Prüfgremium die Verantwortung trägt
für das Ergebnis der Prüfung und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Weiterhin wird festgestellt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 einen Jahresüberschuss von 669.879,25 € aufweist. Dieser soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Zuführung
11.223.161,02 €.
Vorlage A 14/095/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung
des Entwurfes des Jahresabschlusses 2016, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).
Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass
1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;
2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;
3. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;
4. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.
2)
Der Jahresabschluss 2016 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.
3)
Der Jahresüberschuss von 669.879,25 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO
NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2016
Vorlage A 14/095/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
Stadt Erkelenz
Örtliche Rechnungsprüfung
Prüfbericht und Bestätigungsvermerk
der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 20.10.2017
zum Jahresabschluss 2016 der Stadt Erkelenz
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.11.2017
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Inhaltsverzeichnis:
1
Vorbemerkungen ................................................................................................. 3
2
Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4
3
Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 5
3.1
3.2
4
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz ................................ 5
3.1.1
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf ............................................. 5
3.1.2
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung .................................... 6
3.1.3
Zusammenfassende Beurteilung .......................................................... 17
Unregelmäßigkeiten ..................................................................................... 19
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ........................................................ 20
4.1
Gegenstand der Prüfung .............................................................................. 20
4.2
Art und Umfang der Prüfung ........................................................................ 21
5
Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 24
5.1
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................ 24
5.2
Jahresabschluss .......................................................................................... 25
5.3
Lagebericht .................................................................................................. 26
5.4
Anhang ........................................................................................................ 27
5.5
Anlagenspiegel ............................................................................................ 28
5.6
Forderungsspiegel ....................................................................................... 28
5.7
Verbindlichkeitenspiegel .............................................................................. 28
5.8
Rückstellungsspiegel ................................................................................... 28
5.9
Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände .............................................................................. 28
6
Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der
Haushaltswirtschaft ........................................................................................... 29
6.1
Haushaltswirtschaftliche Organisation ......................................................... 29
6.2
Haushaltswirtschaftliche Grundsätze ........................................................... 29
6.3
Haushaltswirtschaftliche Lage...................................................................... 29
7
Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................................................... 30
7.1
Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................... 30
7.2
Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ..................................... 36
7.3
Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) ......................................................... 36
7.4
Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva) ........................................ 36
8
Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 37
9
Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 38
10 Anlagen zum Prüfbericht ................................................................................... 39
Seite 2
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
1 Vorbemerkungen
Die Stadt Erkelenz hat 2016 ihren zehnten Jahresabschluss nach dem System der
doppelten Buchführung (Doppik) unter Anwendung des § 95 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den Bestimmungen des
sechsten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NordrheinWestfalen (GemHVO NRW) aufgestellt.
Mit dem Jahresabschluss 2016 wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
abgelaufenen Haushaltsjahres nachgewiesen. Gleichzeitig wird damit die
Transparenz und Qualität der Rechenschaft erhöht. Dies sind die Grundlagen, um zu
einer optimierten Steuerung und zu wirtschaftlicheren Entscheidungen zu gelangen
bzw. perspektivisch dazu beizutragen, Diskussionen und Entscheidungen auf einen
strategisch sinnvollen und nachhaltigen Ressourcenverbrauch auszurichten.
Der Jahresabschluss im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) orientiert
sich an den Vorschriften zum handelsrechtlichen Jahresabschluss für große
Kapitalgesellschaften und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung; er
weicht in Einzelfällen nur insoweit davon ab, als die kommunalspezifischen Belange
(Ziele und Aufgaben) dies erfordern.
Er gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und informiert über das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Hierzu haben auch der
Anhang und der Lagebericht in geeigneter Form beizutragen.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO NRW besteht der Jahresabschluss aus der
Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem
Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen (§ 37 Abs. 2 GemHVO
NRW).
Im Anhang sind entsprechend § 44 Abs. 1 GemHVO NRW zu den Posten der Bilanz
die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die
Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden
Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass
sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können.
Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu
beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden
Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche
finanzielle Verpflichtungen für die Stadt ergeben können. Auch die konkreten
Sachverhalte i. S. d. § 44 Abs. 2 GemHVO NRW sind anzugeben und zu erläutern.
Für die äußere Gestaltung des Anhangs, seinen Aufbau und Umfang bestehen keine
besonderen Formvorgaben. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein
Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO
NRW beizufügen (§ 44 Abs. 3 GemHVO NRW).
Seite 3
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wurde die Prüfsoftware „AuditSolutions
für Kommunale Prüfung“ der Fa. Audicon eingesetzt.
Um den besonderen kommunalen Ansprüchen bei der Prüfung doppischer
Jahresabschlüsse gerecht zu werden, hat Audicon mit der VERPA (Vereinigung der
Örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen e.V.) und Vertretern der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den VERPA-Prüferarbeitsplatz
entwickelt. Gemeinsam mit der in der Wirtschaftsprüfung bewährten Software
„AuditSolutions“ bildet der Prüferarbeitsplatz die Basis für die o.a. Software Lösung.
Seit Oktober 2016 wird die Software-Lösung gemeinsam mit der Schüllermann &
Partner AG sowie der Concunia GmbH - zwei auf die kommunale Prüfung
spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften - aktualisiert und optimiert.
Im Rahmen des Datenimportes einer Summen-Salden-Liste aus dem bei der Stadt
Erkelenz eingesetzten Buchführungssystems INFOMA werden die Salden des
Vorjahres 2015 und die Salden des zu prüfenden Haushaltsjahres 2016 in die
Prüfsoftware übernommen. Die importierten Datensätze (Konten) werden den
jeweiligen Bilanzpositionen zugeordnet.
2 Prüfungsauftrag
Die Stadt Erkelenz ist gemäß § 95 GO NRW verpflichtet, zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 101
Abs.1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er bedient sich gemäß § 59
Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW bei der Durchführung der Prüfung der
Örtlichen Rechnungsprüfung.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wurde von der Prüferin Frau Anita
Schlathölter, dem Prüfer Herrn Martin Jansen und dem Prüfungsleiter Herrn Lothar
Jansen durchgeführt.
Gem. § 101 Abs. 2 GO NRW ist vor Abgabe des Prüfberichtes durch den
Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat, dem Bürgermeister Gelegenheit zur
Stellungnahme zum Entwurf des Prüfberichtes zu geben. Im Vorfeld der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses wurden der Kämmerer und der Bürgermeister
durch den Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Inhalt des Prüfberichtes
informiert.
Über das Ergebnis der Prüfung informiert dieser Prüfbericht, der in Anlehnung an die
vom Institut der Rechnungsprüfer festgelegten "Leitlinien zur Berichterstattung bei
kommunalen Abschlussprüfungen (IDR- Prüfungsleitlinie 260)“ erstellt wurde.
Seite 4
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
3 Grundsätzliche Feststellungen
3.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz
3.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -3.290.000,00 €
konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 669.879,25 €
(Jahresüberschuss des Vorjahres 79.462,36 €) abschließen.
Das Jahresergebnis stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
lfd. Nr.
aus
Ergebnisrechnung
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
19
20
21
29
Bezeichung
Haushaltsansatz
Steuern u.ä. Abgaben
Zuwendungen und allg. Umlagen
sonstige Tranfererträge
öff. rechtl. Leistungsentgelte
privatrechtl. Leistungsentgelte
Kostenerstattungen u. Kostenumlagen
sonstige ordentliche Ertäge
aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Summe der ordentlichen Erträge
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Tranferaufwendungen
sonstige ordentliche Aufwendungen
Summe ordentliche Aufwendungen
Finanzerträge
Zinsen u. sonstige Finanzaufw.
Finanzergebnis
Jahresergebnis
50.288.579,00 €
17.030.965,00 €
808.900,00 €
9.053.578,00 €
472.370,00 €
6.685.309,00 €
5.487.964,00 €
280.000,00 €
0,00 €
90.107.665,00 €
-22.346.200,00 €
-4.426.645,00 €
-17.266.916,00 €
-7.575.600,00 €
-41.041.981,00 €
-5.823.858,00 €
-98.481.200,00 €
5.965.935,00 €
-882.400,00 €
5.083.535,00 €
-3.290.000,00 €
Ist-Ergebnis
Differenz in +/-
51.500.896,31 € 1.212.317,31 €
17.446.830,32 €
415.865,32 €
1.005.318,96 €
196.418,96 €
8.903.650,79 €
-149.927,21 €
509.115,16 €
36.745,16 €
9.208.259,67 € 2.522.950,67 €
5.748.450,43 €
260.486,43 €
376.547,16 €
96.547,16 €
0,00 €
0,00 €
94.699.068,80 € 4.591.403,80 €
-22.235.558,80 €
110.641,20 €
-3.124.290,90 € 1.302.354,10 €
-18.556.603,05 € -1.289.687,05 €
-7.697.480,66 €
-121.880,66 €
-41.492.553,97 €
-450.572,97 €
-6.785.421,89 €
-961.563,89 €
-99.891.909,27 € -1.410.709,27 €
6.446.939,28 €
481.004,28 €
-584.219,56 €
298.180,44 €
5.862.719,72 €
779.184,72 €
669.879,25 € 3.959.879,25 €
Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Erträge, so ergeben sich hier beim
Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt Mehrerträge in Höhe von
4.591 T €.
Die ordentlichen Aufwendungen ergeben im Vergleich des Ergebnisses zum
Planansatz Mehraufwand in Höhe von 1.411 T €. Unter Berücksichtigung der
Mehrerträge bei den „Finanzerträgen“ von 481 T € und den Minderaufwendungen bei
den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von 298 T € ergibt sich die oben
dargestellte Verbesserung im Geschäftsverlauf von 779 T €.
Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich somit eine Verbesserung im Vergleich
Planansatz und Ergebnis in Höhe von 3.959.879,25 €.
Seite 5
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
3.1.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Im Lagebericht 2016 des Kämmerers werden folgende Aussagen zu den Chancen
und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt getroffen:
„Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft hat sich in 2016 noch stärker als geplant
fortgesetzt. Waren die Wirtschaftswachstumsaussichten für 2016 mit 1,5 %
prognostiziert worden, so sind es tatsächlich 1,9 % an Wirtschaftswachstum in 2016
geworden. Für 2017 wird dagegen „nur noch“ ein Wachstum von 1,5 %
prognostiziert. Der Rückgang von 0,4 %-Punkten wird dabei aber einzig und allein
auf die, infolge vermehrter Feiertage, geringere Anzahl von Arbeitstagen
zurückgeführt. Das Wirtschaftswachstumsniveau wird dabei von den Experten auch
für 2017 auf weiterhin solidem Grund gesehen. Dabei sorgen der hohe
Beschäftigungsstand und steigende Einkommen für eine weiterhin stabile private
Nachfrage. Demzufolge wird für 2017 und 2018 allgemein mit einem Wachstum von
je 1,5 % gerechnet.
Demzufolge sprießen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen auf
immer neuen Rekordhöhen. Eigentlich müsste es daher dem öffentlichen Bereich
zumindest besser als in den Vorjahren gehen. Hier sprechen die maßgeblichen
Kennzahlen in den NRW-Kommunen jedoch eine andere Sprache:
- Die Liquiditätskredite (Kassenkredite) stiegen in 2016 um 800.000.000 €.
- Die Anzahl der Kommunen mit vollständig verzehrter Ausgleichsrücklage stieg
in 2016 von ca. 51 % auf knapp 59 %.
- die Grundsteuer B-Hebesätze wurden in 2016 von fast jeder zweiten Kommune
erhöht. Der Durchschnitt beträgt damit mittlerweile 520 % - Punkte!
Vor diesen Hintergründen soll nachfolgend betrachtet werden, wo wir in Erkelenz
stehen. Schwimmen wir im negativen nordrhein-westfälischen Trend mit oder können
wir diesem weiterhin erfolgreich entgegenwirken?
Bereits in der letztjährigen Betrachtung konnte festgestellt werden, dass in der
Ausführung der jeweiligen Haushaltpläne stets Verbesserungen zu verzeichnen
waren. Dieser Trend setzt sich auch in 2016 fort. Wurde 2012 mit einem
Jahresergebnis von -3.110.459,80 €, 2013 mit -580.779,37 €, 2014 mit -418.248,95 €
und 2015 mit 79.462,36 € abgeschlossen, so setzt sich diese positive Entwicklung in
2016 mit einem Jahresergebnis von 669.879,25 € fort. Die positive Entwicklung der
letzten fünf Jahre konnte also mit einem vorläufigen Höhenpunkt vorerst
abgeschlossen werden! Gegenüber der Planung bedeutet dies eine Verbesserung
um 3.959.879,25 €.
Zurückzuführen ist diese Verbesserung gegenüber der Planung auf Mehrerträge von
4.591.403,80 € bei den ordentlichen Erträgen, Mehraufwendungen von 1.410.709,27
€ bei den ordentlichen Aufwendungen sowie einem um 779.184,72 € verbessertem
Finanzergebnis. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen
und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zu den geplanten Erträgen und
Aufwendungen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich sowohl die Erträge
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
als auch die Aufwendungen lediglich in jeweils zwei Kontenklassen im Verhältnis zu
den Planansätzen markant verändert haben.
Auf der Ertragsseite sind dies die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ sowie die
„Kostenerstattungen und Kostenumlagen“. Die „Steuern und ähnlichen Abgaben“
habe sich gegenüber der Planung um ca. 1,2 Mio. € auf 51.500.896,31 € erhöht. Da
diese Kontenklasse gleichzeitig die wichtigste, weil größte Ertragsart im Haushalt ist,
ist diese Ertragssteigerung umso erfreulicher. Zurückzuführen ist dies insbesondere
auf eine Verbesserung von ca. 454 T€ bei der Gewerbesteuer und einer
Verbesserung um ca. 322 T€ bei den Einkommensteueranteilen. Während bei den
Einkommensteueranteilen die Erfolgsstory der letzten Jahre weitergeschrieben wird,
hat sich die kaufmännisch vorsichtige Planungsweise beim Gewerbesteueransatz
wieder einmal als richtig erwiesen. Hier sind bei den Planansätzen nicht die
Vorgaben der Orientierungsdaten zugrunde gelegt worden, sondern die Ansätze
wurden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ermittelt. Prozentual
gesehen beträgt daher die Abweichung zwischen Planansatz und dem Ergebnis
lediglich 2,39 %. Bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ sind sowohl die
nominalen, positiven als auch die prozentualen Abweichungen wesentlich höher. Sie
erhöhen sich von knapp 6,7 Mio. € um gut 2,5 Mio. € auf 9.208.259,67 €.
Zurückzuführen ist dies auf eine erhöhte Kostenerstattung von ca. 1,688 Mio. € im
Bereich der Flüchtlingshilfe sowie einen um 859.320,25 € verbesserten Ergebnis im
Bereich der Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen. Im Bereich der Flüchtlingshilfe
ist zu betonen, dass es sich bei dem verbesserten Ergebnis von 1,688 Mio. € um
zusätzliche Bruttoerträge handelt, denen auf der anderen Seite auch erhöhte
Aufwendungen in 2016 gegenüberstehen, die diese Mehrerträge zum Teil
neutralisieren.
Bei den ordentlichen Aufwendungen fallen zunächst einmal reduzierte
Versorgungsaufwendungen von 1,3 Mio. € auf. Bei diesen verminderten
Versorgungsaufwendungen
handelt
es
sich
zwar
um
tatsächliche
Aufwandsreduzierungen gegenüber der ursprünglichen Planung, nicht jedoch um
dauerhafte Aufwandsreduzierungen, da es sich lediglich um temporär verzögerte
Aufwandsreduzierungen im Versorgungsbereich handelt. Hintergrund dazu ist, dass
drei für 2016 eingeplante Pensionierungen nun erst in 2017 eintreten (zwei Fälle)
bzw. aufgrund einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit sogar erst in 2019
auswirken werden. Den so eingeplanten Aufwandsreduzierungen stehen auf der
Ertragsseite („sonstige ordentliche Erträge“) Ertragsreduzierungen gegenüber, die
jedoch durch mehrere Ertragsverbesserungen in dieser Ertragsklasse auf den ersten
Blick nicht ins Auge fallen. Im Rahmen einer vollständigen Darstellung soll dies an
dieser Stelle jedoch nicht unerwähnt bleiben. Weiterhin ergeben sich im
Aufwandsbereich erhöhte Aufwendungen von 1.289.687,05 € bei den
„Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“. Diese sind maßgeblich auf erhöhte
Zuführungen zu den Instandhaltungsrückstellungen von ca. 1,045 Mio. € und einer
zusätzlichen Notwendigkeit von erhöhten baulichen Unterhaltungsaufwendungen im
Bereich der Flüchtlingsbetreuung sowie infolge der Beseitigung von Hagelschäden
aufgrund des Unwetters vom 23.06.2016 zurück zu führen. Beiden Sachverhalten
stehen jedoch auf der anderen Seite jeweils erhöhte Ertragsleistungen gegenüber.
Zusammenfassend kann an dieser Stelle positiv festgehalten werden, dass sich im
vorliegenden Jahresabschluss die „ordentlichen Aufwendungen“ lediglich um gut 1 %
Seite 7
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
gegenüber der Planung erhöht haben, während die „ordentlichen Erträge“ sich um
gut 5 % erhöhten. Diese Veränderungen gegenüber der Planung hätten sich
zusammen mit dem geplanten „Finanzergebnis“ zu einem nahezu ausgeglichenen
Jahresabschluss kumuliert. Da sich das Finanzergebnis jedoch auch noch
gegenüber der Planung um 779.184,72 € verbessert hat, kann letztendlich das
Jahresergebnis von 669.879,25 € bilanziert werden. Zurückzuführen sind die
Verbesserungen beim „Finanzergebnis“ auf eine weiterhin konsequente
Schuldenreduzierung, günstigen Zinssätzen bei Zinsprolongationen sowie
zusätzlichen Gewinnausschüttungen im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit.
Insgesamt wird sich durch das positive Jahresergebnis die Ausgleichsrücklage auf
11.223.161,02 € (ca. 76 % des Ursprungsbestandes) erhöhen.
Auch die Finanzrechnung schließt 2016 wieder mit sehr erfreulichen Kennzahlen ab.
Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus von 5.080.114,11 €
ab, was abermals dazu führte, dass ein signifikanter Betrag von ca. 2,961 Mio. €
getilgt werden konnte. Darüber hinaus konnten die liquiden Mittel von 7.826.963,69 €
gegenüber 2015 mit 7.840.642,11 € nahezu unverändert bilanziert werden. Den in
2016 vorgenommen Investitionsauszahlungen von 8,240 Mio. € stehen
Investitionseinzahlungen von 6,574 Mio. € (=79,78 %) gegenüber.
Bilanziell wirkt sich dieser insgesamt mehr als erfreuliche Jahresverlauf in der
Ergebnis- und Finanzrechnung so aus, dass sich die Bilanzsumme leicht auf
410.634.119,96 € (+0,49%) erhöht hat und sich das Eigenkapital auch geringfügig
auf 202.435.505,36 € (+1,00 %) erhöht. Der Bestand an Liquiditätskrediten betrug
zum Jahresultimo weiterhin 0,00 €.
Als Zwischenergebnis kann hier für 2016 festgehalten werden, dass wir auch in 2016
bei den maßgeblichen Kennzahlen entgegen
dem
negativen Landestrend
erfolgreich bilanzieren konnten. Dies ist umso erstaunlicher, wenn man bedenkt,
dass die letzte Realsteuererhöhung zum 01.01.2012 erfolgte – gefühlt ist dies bereits
eine Ewigkeit her und sollte nicht als selbstverständlich angesehen werden!
Mit dieser in die Vergangenheit gerichteten Betrachtung wird auch gleichzeitig die
Richtigkeit der an dieser Stelle in vergangenen Jahren vorgenommenen
Einschätzungen für die jeweils zukünftigen Jahren untermauert. Die maßgeblichen
Einflüsse für die künftige Entwicklung unserer Jahresabschlüsse haben sich
zurückblickend betrachtet als richtig erwiesen. Dementsprechend sollen auch in
diesem Jahr die maßgeblichen Einflüsse für die zukünftige Entwicklung hier
betrachtet werden.
Für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre gilt weiterhin, dass es von der Ertragsseite
her weiter elementar sein wird, eine konstante Ertragsentwicklung zu erzielen als
auch gleichzeitig die Aufwandsseite stagnieren zu lassen bzw. im Idealfall sogar zu
reduzieren. Soweit dies auf der Aufwandsseite gelingen sollte, darf dies natürlich
nicht zu einer Verschlechterung des aktuellen Leistungsstandards führen. Wie
wichtig diese beiden Punkte sind, hat insbesondere der vorliegende Jahresabschluss
gezeigt. Solange die Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter in Rekordhöhe
sprudeln, dürfte die Ertragsseite dieser Zielstellung gerecht werden. Hier gilt es
jedoch genau zu beobachten, wie das Land die ab 2020 geltende Schuldenbremse
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
umsetzen wird. Hoffnung, dass dies nicht (nur) auf den Rücken der Kommunen
geschehen wird, macht dabei die erzielte Einigung im Rahmen der Reform der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Neuordnung des vertikalen und horizontalen
Finanzausgleichs), nach der das Land Nordrhein-Westfalen mit einer
Einnahmeverbesserung von netto 1,429 Milliarden (!) € ab 2020 rechnen kann!
Sieht man sich nun konkret künftige Haushalte bzw. Jahresrechnungen an, so wird
die Aufwandsseite weiterhin maßgeblich durch die Transferaufwendungen und die
Personal- und Versorgungsaufwendungen bestimmt werden. Bei den
Transferaufwendungen sind insbesondere drei verschiedene Arten von
Fremdeinflüssen zu nennen, die die künftigen Haushalte beeinflussen werden:
1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen verbundenen
Aufwendungen werden auch 2017 ff. das Jahresergebnis unserer Haushalte
maßgeblich beeinflussen. Hier sind alleine im Produktbereich „05“
Aufwendungen von gut 6,1 Mio. € in 2017 vorgesehen. Daneben sind noch die
objektbezogenen Aufwendungen im Produkt „10 06 03“ zu erwähnen als auch
die Aufwendungen der Integration, insbesondere in den Produkten „03 –
Schulträgeraufgaben“ und „06 – Kinder- Jugend- und Familienhilfe“. Während
im Produktbereich „05“ und im Produkt „100603“ die Aufwendungen und
Erträge mehr oder weniger relativ einfach zugeordnet werden können, ist dies
in den Produktbereichen „03“ und „06“ fast nicht bzw. nur mit
unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Spannend wird daher die
Beantwortung der Frage sein, ob die derzeitige Erstattung von 866 €/Monat
pro Flüchtling nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz genug ist, um alle im
Haushalt an den verschiedensten Stellen abgebildeten Aufwendungen
auskömmlich zu finanzieren. Man darf sich dabei auf keinen Fall davon
blenden lassen, wenn im Produkt 050303 „Leistungen nach dem AsylbLG“
größere Jahresüberschüsse ausgewiesen werden.
2. Auch die Aufwendungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe – bleiben weiterhin ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor für
die zukünftigen Haushalte. Hier sind einerseits die zwingend notwendigen
Personalaufwendungen, die mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in
allen Altersstufen zusammenhängen als auch andererseits die
Transferaufwendungen, die insbesondere mit ambulanten Hilfen, der
Vollzeitpflege und den stationären Unterbringen von Jugendlichen
einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen. Es bleibt weiterhin zu hoffen,
dass Bund und Land sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich bewusst sind
und die Kommunen finanziell ausreichend unterstützen. Hier ist allein im
Vergleich von 2016 zu 2015 eine Mehrbelastung von 1,453 Mio. € zu
verzeichnen.
3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum
Transferaufwand. Vergleichend wird nachfolgend die Entwicklung der letzten
drei Jahre ins Verhältnis zu den Steuern u.ä. Erträgen in diesem Zeitraum
gesetzt:
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Jahr
2014
2015
2016
2017 (Plan)
Kreisumlage
19.987.367 €
20.923.214 €
21.225.347 €
22.074.000 €
in % von
40,46 %
42,03 %
41,21 %
41,87 %
Steuern u.ä. Abgaben
49.399.159 €
49.775.342 €
51.500.896 €
52.721.667 €
Auf den ersten Blick scheint die Entwicklung nicht so dramatisch zu sein. Sieht
man sich die Aufstellung aber genauer an, so erkennt man, dass von den
zusätzliche Erträgen von 3,322 Mio. € der Kreis 2,086 € bzw. 62,79 %
abschöpft. Bedenkt man zudem, dass derzeit auf allen öffentlichen Ebenen
die Steuereinnahmen in Rekordhöhen sprudeln und beim Kreis weiterhin kein
Konsolidierungswille erkennbar ist, so stellt sich die Frage, wie sollen solche
Steigerungen bei der Kreisumlage von ca. 10 % zukünftig dauerhaft finanziert
werden, wenn die Steuereinnahmen stagnieren oder sogar rückläufig sind?
Notwendig wäre hierfür eine konzeptionelle Aufgabenkritik und damit
einhergehend, eine langfristig angelegte Aufwandsreduzierung. Diese ist
jedoch noch immer nicht zu erkennen. Es gilt also weiterhin mit aller Macht auf
die Kreispolitik und den Landrat einzuwirken.
Auch wenn es auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist, so haben die zum
31.12.2016 zu bildenden Pensions- und Beihilferückstellungen das Jahresergebnis
zusätzlich mit ca. 800.000 € belastet. Ursächlich hierfür waren u.a. Änderungen im
Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (DRModG
NRW) vom 14.06.2016. Danach musste die Versorgungslastenteilung in 2016 von
laufenden Erstattungen auf Abfindungen umgestellt werden. Daraus resultierte
alleine eine zusätzliche, nicht eingeplante Belastung von ca. 300.000 €. Zudem
wirkten sich insbesondere Einstellungen im Rahmen von Nachfolgebesetzungen, der
Erledigung von zusätzlichen Aufgaben als auch für perspektivisch dringend
notwendige Ausbildungen im mittleren und gehobenen Dienst belastend auf die zu
bildenden Pensions- und Beihilferückstellungen zum 31.12.2016 aus. Während die
Versorgungslastenteilung zu (hoffentlich) einmaligen Belastungsvorgängen führt,
stehen den notwendigen Neu- /Ersatzeinstellungen dauerhafte Aufwendungen für
Pensions- und Beihilferückstellungen gegenüber. Solche nicht vorhersehbaren
zusätzlichen Aufwendungen sind leider nicht planbar. Hier gilt es weiterhin bei der
Planung des jeweiligen Haushaltes Weitsicht an den Tag zu legen, um so die Schere
zwischen Planung und Ausführung nicht zu weit auseinandergehen zu lassen.
Genau wie im letzten Jahr, so hat auch der aktuelle Jahresabschluss wieder einmal
gezeigt, dass die Stadt Erkelenz weiterhin auf einem guten Weg ist. Eine
Ausgleichsrücklage, die mittlerweile wieder ca. 77 % ihres ursprünglichen Bestandes
erreicht hat, ist weiterhin ein Faustpfand, das uns zumindest mittelfristig enorm in
kommenden Ergebnisrechnungen weiterhelfen wird. Dies dürfte und sollte auch allen
Beteiligten klar sein. Im Umkehrschluss muss aber weiterhin gelten, dass
Entscheidungen auch stets auf ihre finanziellen Auswirkungen hin untersucht und
betrachtet werden müssen. Beachtenswert ist zudem, dass am Ziel des „Verbots der
Nettoneuverschuldung“ von allen Beteiligten nicht nur konsequent festgehalten wird,
sondern sogar noch zusätzliche Schuldenreduzierungen vorgenommen werden,
ohne notwendige bzw. sinnvolle Neuinvestitionen (2016: 8,240 Mio. €)
hinauszuschieben. Die Früchte dieser konsequenten Vorgehensweise sind an einem
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Schuldenstand, der sich mittlerweile auf 14,374 Mio. € reduziert hat, ablesbar. Der
weiterhin fehlende Ausweis von Liquiditätskrediten als auch die nicht mehr als
notwendige Abgabenbelastung der Erkelenzer Bevölkerung sollten vor den
genannten Eckdaten auch weiterhin mittelfristig umsetzbar sein. Die Politik kann sich
daher auch künftig mehr oder weniger auf ihre politischen Ziele konzentrieren, ohne
sich dabei zu sehr von haushaltsrechtlichen Zwängen beeinflussen zu lassen. Ein
Umstand, um den uns viele Kommunen in NRW, insbesondere aber auch die
Nachbarkommunen, beneiden. Rat und Verwaltung sollten gemeinsam alles dafür
tun, dass dies auch künftig so bleibt!“
Der vom Kämmerer verfasste Lagebericht wurde, wie erstmals im Jahresabschluss
2014 praktiziert, wiederum durch Aussagen zu den Chancen und Risiken für die
Stadt
Erkelenz
aus
Sicht
der
mitverantwortlichen
Mitglieder
des
Verwaltungsvorstandes ergänzt.
„Ergänzung des Lageberichtes durch den weiteren Verwaltungsvorstand:
I.
Allgemeine Erläuterungen
Der Lagebericht zur Jahresrechnung soll nicht nur einen reinen Bericht zu den
Finanzdaten enthalten, sondern vielmehr auch einen Gesamtüberblick über die
wesentlichen Entwicklungen im Berichtsjahr geben. Dabei soll ein Überblick „zur
Gesamtunternehmenslage“ als auch eine Einschätzung der bedeutenden Vorgänge,
die sich seit der Planung ereignet haben, gegeben werden. Ebenfalls sollen
Aussagen zu den zukünftigen Chancen und Risiken der Kommune getroffen werden.
Nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den in der Stadt festgesetzten
Zuständigkeiten
ergeben
sich
für
den
Verwaltungsvorstand
klare
Verantwortungsbereiche, die sich logischer Weise dann auch im Lagebericht
widerspiegeln sollten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kommune – also auch
die Stadt Erkelenz – gegenüber der Bürgerschaft sowie im staatlichen föderalen
Konstrukt mit den zugewiesenen Pflichtaufgaben einen Gesamtauftrag zu erfüllen
hat. Hieraus ergibt sich, dass trotz der getrennten Zuständigkeit immer die
Gesamtsituation zu sehen ist und nicht einzelne, gerade gesellschaftspolitisch
willkommene Themen so forciert werden, dass die Erfüllung des Gesamtauftrages
oder die Gesamtfinanzen hierdurch mit starken negativen Auswirkungen gefährdet
werden.
Der Kämmerer hat in seinem Teil des Lageberichts für die Stadt Erkelenz einen
guten Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage gegeben. Zur Vermeidung von Redundanzen und unnötiger
nur seitenfüllender Texterstellung wird sich der ergänzende Teil des Lageberichts,
der vom Bürgermeister sowie den Dezernenten zu verfassen ist, daher nur auf
ergänzende bedeutende Themenfelder beziehen.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
II.
Bürgermeister und Dezernent des Dezernat I, Peter Jansen
II. 1. Allgemein
Aus der Funktion des Bürgermeisters resultiert die Zuständigkeit für alle
grundsätzlichen strategischen Aufgaben und Zielsetzungen der Gesamtstadt bzw.
der gesamten Verwaltung sowie als Dezernent insbesondere für die Bereiche
Personalkosten, Verwaltungsorganisation, Wirtschaftsförderung und Bürgerservice.
II.2. Allgemeine Politik und Finanzen
Die Stadt Erkelenz kann in Bezug auf die Haushaltsentwicklung nunmehr schon auf
einen fast 10jährigen positiven Trend blicken. Im Jahr 2016 wurde sehr deutlich, dass
die konsequente solide Haushaltspolitik, die strategische Zielsetzungen hinsichtlich
der Bauland- und damit verbunden positiven Einwohner(struktur)entwicklung sowie
auch die Entwicklung der Gewerbeflächen insbesondere für Betriebe mit einer zur
Stadt Erkelenz passenden Arbeitsplatzstruktur sehr deutlich im Haushalt erkennbar
werden.
Die nachstehende Tabelle macht deutlich, dass insbesondere daraus resultierend die
Gewerbesteuer und die Einkommensteuer begleitet von einem klaren
Schuldenabbaukurs im Haushalt Spielräume geschaffen haben.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Dies führt insbesondere dazu, dass die von den Bürgern zu tragenden Steuern und
Gebühren auf einem niedrigen Niveau bleiben können und somit allen Haushalt in
Erkelenz zu Gute kommt.
Die guten Erkelenzer Standards im Angebot für die Bürgerinnen und Bürger sowie
auch die verlässliche Haushaltspolitik ziehen sowohl Unternehmen wie auch neue
Bürger an.
Risiko:
Die positive allgemeine Wirtschaftslage mit guten Steuereinnahmen etc. führt dazu,
dass auch zusätzliche Aufgaben und Lasten derzeit gut getragen werden können.
Leider bleibt es beim Trend, dass immer mehr Aufgaben den Kommunen
aufgebürdet werden und auch der Verwaltungsaufwand (z.B. alleine für die Abrechnung der Asylbewerberkosten mit dem Land) steigt. Bei einer
Konjunkturabschwächung und, wenn das Land NRW die Einhaltung der
vorgegebenen
Schuldenbremse
ab
2020
nicht
auch
durch
echte
Aufwandsreduzierungen im Landeshaushalt angeht, bleibt das auch von den
kommunalen Spitzenverbänden immer wieder dargestellte Risiko der chronischen
Unterfinanzierung der Kommunen weiterhin bestehen.
Chance:
Wegen der konsequenten Haushaltsdisziplin und weil, ohne Neuverschuldung und
Belastung der Zukunft, trotzdem umfänglich in die städt. Infrastruktur investiert
wurde, ist gute Vorsorge auch für vorübergehende schwierigere Zeiten geschaffen.
Die Spielräume gilt es weiterhin zu sichern.
II.3. Personalkosten
Ein wesentlicher Kostenblock ist und bleibt der Anteil an Personalkosten im Haushalt.
Es ist richtig und wichtig, dass der Öffentliche Dienst an der allgemeinen
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Personalkostenentwicklung teilnimmt, damit man auf dem Arbeitsmarkt weiterhin
konkurrenzfähig bleibt.
Die Steigerung der Personalkosten liegt über den linearen Steigerungen der
Tarifverträge und Besoldungsanpassungen, weil immer mehr Personal erforderlich
wird.
Chancen:
Im interkommunalen Vergleich ist die Stadt Erkelenz immer noch gut aufgestellt und
etwas günstiger. Auch liegt die Steigerungsrate z.B. im Haushalt 2017 trotzdem noch
deutlich unter anderen Steigerungsraten bei den Personalkosten (z.B. Kreis
Heinsberg). Insofern ist auch hier eine günstigere Ausgangsposition. Darüber hinaus
wirken die Personalmanagementmaßnahmen. Auch wurde zu Beginn des Jahres
2017 mit dem Prozessmanagementverfahren begonnen und es zeigen sich erste
Erfolge. Hier wird die Hebung von Ressourcen erwartet.
Risiken:
Es bleibt leider ein Trend zu immer mehr Verwaltungs-, Überprüfungs- und
Berichtsaufwand, insbesondere durch rechtliche Vorgaben erkennbar. Auch mussten
zusätzliche Stellen geschaffen werden, weil neue rechtliche Vorgaben (z.B.
Baurechtsänderung, erhebliche Anspruchsausweitung beim Unterhaltsvorschuss)
Mehrarbeit ohne Kostenausgleich verursachen. Dazu kommen dann noch die starke
Inanspruchnahme von Leistungen im Kindertagesstättenbereich und der Aufwand
aus der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes.
II.4. Auswirkungen des Tagebaus – anstehende Leitentscheidung
Die Belastungen für die Stadt aus dem Umsiedlungsgeschehen und auch aus der
Notwendigkeit der frühzeitigen Zukunftsplanung zur Vermeidung von Strukturbrüchen
steigen insgesamt weiter. Deutlich hat die Landesregierung in der Leitentscheidung
formuliert, dass man Initiativen und Strategien zur Stärkung der Region fördern will,
aber auch Vorleistungen aus den Kommunen heraus erwartet. Konkret bedeutet
dies, dass die Stadt Erkelenz mit Personal-, Sach- und Finanzaufwand, ohne eine
Kostenerstattungszusage, zunächst einmal die Thematik bearbeiten muss. Mit der
anstehenden
Gründung
eines
Zweckverbandes
gemeinsam
mit
den
Nachbarkommunen ist man hier gut auf dem Weg und hat Wahrnehmung beim Land
erreicht. Definitive Zusagen des Landes gibt es aber nicht.
Auch zeigt sich gerade jetzt, wie wichtig es war, die Vereinbarung mit RWE, zu
Garantien für die Umsiedlungsbetroffenen, aber auch für die Unterstützung der Stadt,
zu schließen. Alle Erschließungsmaßnahmen für die neuen Standorte, aber auch die
Entwicklung eines Gewerbegebietes (wichtige Grundlage für die positive Weiterentwicklung) wurden von RWE angegangen und werden von dort finanziell ohne
Belastung des städt. Haushalts abgewickelt.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Chancen:
Auf lange Sicht können sich gute Perspektiven ergeben, wenn es gelingt den Raum
um den Tagebau für die Zukunft auszurichten. Auch die Zeichen der Unterstützung
durch das Land sind positiv. Seitens des Unternehmens RWE wurden alle Zusagen
eingehalten.
Risiken:
Leider macht das Land keine konkreten verbindlichen Zusagen und fordert nach wie
vor
keine
Sicherheitsleistungen
beim
Tagebaubetreiber
ein.
Die
Unterstützungsleistungen von RWE Power bleiben damit weiterhin vom
wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängig.
III.
Erster Beigeordneter und Dezernent des Dez. II, Dr. Hans-Heiner
Gotzen
Bereits vom Kämmerer wurde auf mögliche Haushaltsrisiken im Zusammenhang mit
den Aufgaben der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen sowie den
Aufgaben des Produktbereiches 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe –
hingewiesen. Zur Vermeidung von Doppelungen wird auf diese Ausführungen
verwiesen und deren besondere Bedeutung nochmals unterstrichen.
Gerade im Bereich der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen erweist sich
die Umstellung auf eine monatliche Abrechnung mit Fallpauschalen derzeit als
äußerst personalintensiv und ist mit vielen Problemen für die Kommunen verbunden.
Letztlich tragen zurzeit die Kommunen in einem solchen System der Abrechnung das
finanzielle Risiko. Neben der Aufnahme und Unterbringung stellen auch die
Integrationsaufgaben große Herausforderungen dar, die nicht nur Spuren in den
Haushalten der Städte und Gemeinden, sondern auch im Kreishaushalt bei den
Aufwendungen für SGBII-Leistungen hinterlassen. Eine auskömmliche Finanzierung
der Integrationsleistungen der Kommunen liegt jedoch bislang nicht vor, obwohl von
vielen Seiten bereits heute ambitionierte Integrationspläne erstellt wurden und der
Druck vor Ort immens ist. Auch die stetig wachsende Anzahl rechtskräftig
abgelehnter Asylsuchender, die ausreisepflichtig sind, gleichwohl aber aus
unterschiedlichen Gründen nicht ausreisen können, stellen eine zunehmende
finanzielle Belastung kommunaler Haushalte dar. Die Kommunen müssen für die
gesamte Dauer des Aufenthaltes die Unterbringung und Versorgung finanzieren,
erhalten aber nach den gesetzlichen Bestimmungen lediglich für die ersten drei
Monate nach der Ablehnung des Asylverfahrens eine Erstattung der Kosten. Hier
muss besonderes Augenmerk auch darauf gelegt werden, ob die gesetzlichen
Regelungen zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber wirksam sind.
Bereits im laufenden Jahr werden erneut zusätzliche Aufgaben auf den sozialen
Bereich hinzukommen. Die anstehende Änderung des Unterhaltsvorschusses wird zu
einer Verdoppelung der laufenden Fälle führen und wird – nach derzeitigem Stand –
das System der Doppelzuständigkeiten zwischen den Jobcentern und den
Sozialämtern zementieren. Auffällig ist, dass die auskömmliche Finanzierung bis
heute nicht geklärt ist und daher erneut zu erwarten ist, dass die Kommunen „die
Musik bezahlen werden, die andere bestellt haben“. Dies trifft auch auf ein bereits
verabschiedetes Gesetz zu. Das Bundesteilhabegesetz hat erhebliche
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Veränderungen zur Folge, deren finanzielle Auswirkungen nicht hinreichend
abgeschätzt sind und bei dessen Umsetzung wohl erneut die Kommunen finanziell
zusätzlichen Aufwand werden leisten müssen.
2017 steht in NRW im Zeichen der Landtags- und Bundestagswahl. Die im Zuge des
Wahlkampfes bereits getroffenen Versprechungen lassen erwarten, dass die seit
Jahren stetige Erweiterung der kommunalen Aufgaben ohne ausreichende
Ausfinanzierung sich auch im Jahr 2017 und den Folgejahren fortsetzen wird. Und
dass, obwohl bereits heute erkennbar ist, dass die kommunalen Haushalte selbst in
wirtschaftlich sehr stabilen Zeiten nicht mehr die Spielräume aufweisen, die nötig
wären. Die Ankündigungen betreffen die Finanzierung der Kindertagesstätten und
auch die Schulen. Sollte es nach der Landtagswahl eine verbindliche Rückkehr zum
G 9 geben, so wird dies auch Konsequenzen für die Schulinfrastruktur haben. Die
Gymnasien werden bei einer solchen Entscheidung für einen weiteren, zusätzlichen
Jahrgang Raumbedarf haben und vor diesem Hintergrund müssten neue
Raumplanungen aufgestellt werden. Die Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten
kann vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen werden, zumal das in den
vergangenen Jahren in Folge der demographischen Entwicklung prognostizierte
Überangebot an Raumkapazitäten bereits durch die Beschulung der
Flüchtlingskinder häufig aufgebraucht ist.
IV.
Technischer Beigeordneter und Dezernent des Dez. III, Ansgar
Lurweg
Auch im Jahr 2016 ist aus Sicht des Baudezernenten die kontinuierliche Begleitung,
Überprüfung und Unterhaltung des Anlagevermögens in Form von Gebäuden,
Straßen, Grünflächen und allgemeinen Erschließungsanlagen eine der
Hauptaufgaben des Baudezernates. Wie auch in den letzten Jahren besteht dank
einer guten und vorausschauenden Finanzplanung und der Bildung von
entsprechenden Rückstellungen die Chance, den guten Zustand der Anlagen zu
erhalten bei gleichzeitiger Nutzung von Spielräumen für neue Investitionen. Der
vorhandene Anlagenbestand und das damit verbundene Nutzungsspektrum bleibt
gleichwohl kritisch zu hinterfragen und ggfls. anzupassen.
Erkelenz ist europäische Klimaschutzkommune! Die Anstrengungen im EEA-Prozess
haben zum Erfolg geführt und sind mit der entsprechenden Zertifizierung
abgeschlossen worden. Ebenso hat der Klimaschutzmanager seine Arbeit
aufgenommen. Mit dem vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten
Klimaschutzkonzept hat die Verwaltung gleichzeitig den Auftrag erhalten, den
Zertifizierungsprozess in den nächsten 4 Jahren weiter fortzuführen. Das ist
Verpflichtung und Chance zugleich, die vielen Ideen auch der ehrenamtlich
beteiligten Akteure in eine zukunftsweisende Entwicklung der Gesamtstadt mit
einzubringen. Dazu gehört die Entwicklung neuer Baugebiete und Gewerbegebiete
genauso wie die Zukunftsplanungen der Dörfer am Tagebaurand mit dem
begonnenen Prozess für die Erstellung von Dorfentwicklungskonzepten.
Dazu gehört auch die Arbeit des interkommunalen Planungsverbandes der mit dem
im September 2016 entwickelten Drehbuch als Perspektive für einen möglichen
Strukturwandel im Bereich des Braunkohlentagebaus Garzweiler II einen wichtigen
Beitrag für die Zukunftsplanungen der Stadt Erkelenz leistet. Die geplante Gründung
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
eines Zweckverbandes zur Verstetigung der Zusammenarbeit der beteiligten vier
Kommunen ist Grundvoraussetzung für die weiteren Planungsschritte und wird die
Arbeit der nächsten Jahre in diesem Bereich bestimmen.
Die Einwohnerentwicklung im Jahr 2016 ist weiterhin positiv. Ende 2016 hat die Stadt
Erkelenz statistisch wieder den höchsten Einwohnerstand seit der Aufzeichnung
erreicht, erstmals über 46.000 Einwohner. Das ist eine große Herausforderung auch
für die Aufgaben im technischen Dezernat. Die Unterbringung von Flüchtlingen hat
im Jahr 2016 wie auch in anderen Bereichen der Verwaltung zu erheblichen
zusätzlichen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt. Eine
Änderung der Situation ist auch für das Jahr 2017 nicht zu erwarten. Darüber hinaus
sind weitere Folgewirkungen der positiven Einwohnerentwicklung im Bereich des
Ausbaus der städtischen Infrastruktur erkennbar. Kindergärten, Schulerweiterungen,
offener Ganztag heißen die Schlagworte für die kommenden Jahre.
Die stetige Nachfrage nach Baugrundstücken und die erfreuliche Entwicklung im
Bereich der Gewerbeflächen erfordern zusätzlichen Planungsaufwand bis hin zur
Überarbeitung der Abwasserentsorgung auf dem Stadtgebiet. Durch die
braunkohlenbedingten Umsiedlungen verteilen sich die Einzugsbereiche der
Wasserverbände neu mit Auswirkungen auf die Abwasserreinigungsanlage der Stadt
Erkelenz. Die positive Siedlungsflächenentwicklung wird zukünftig auch durch
vorhandene Kapazitäten im Bereich der Abwasserreinigung bestimmt werden.
Darüber hinaus wird die geplante Fortschreibung des Regionalplanes im Bereich der
Bezirksregierung Köln Einfluss auf die weitere Stadtentwicklung nehmen.
Auftaktgespräche sind für das erste Halbjahr 2017 geplant. Die landespolitischen
Zielsetzungen hinsichtlich Flächenverbrauch, Klimaschutzziele und weiterer
regionaler Entwicklung sollen dort konkretisiert werden. Im Jahr der anstehenden
Landtagswahl und einer neuen Landesregierung sicherlich eine besondere Aufgabe
für das Jahr 2017 und folgende.“
Die Örtliche Rechnungsprüfung begrüßt die Tatsache, dass im Lagebericht weiterhin
die Chancen und Risiken für die Stadt Erkelenz dargestellt werden. Um die daraus
resultierenden finanziellen Belastungen in zukünftigen Haushalten seriös planen zu
können sollten diese Risiken, falls möglich, bewertet werden.
3.1.3 Zusammenfassende Beurteilung
Der Landrat des Kreises Heinsberg teilt mit Schreiben vom 28.12.2016 mit, dass
gem. § 75 Abs. 2 GO NRW der Haushalt für das Haushaltsjahr 2016 in Planung und
Rechnung ausgeglichen sein muss.
Er ist dann ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe der
Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Der Jahresabschluss 2016 hat ergeben,
dass der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe der Aufwendungen um 669.879,25 €
übersteigt.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Gemäß § 3 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes konnten die Jahresüberschüsse
der Jahre 2007 – 2009 in Höhe von 7.822.725,81 durch Ratsbeschluss vom
18.12.2013 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Der aktuelle Bestand der
Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2016 10.553.281,77 €. Nach erfolgtem
Ratsbeschluss wird der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 669.879,25 € die
Ausgleichsrücklage auf 11.223.161,02 € erhöhen. Dieser Bestand der
Ausgleichsrücklage
wird
voraussichtlich
die
Genehmigungspflicht
der
Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz durch die Aufsichtsbehörde Kreis Heinsberg im
Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung verhindern.
In Jahr 2016 wurde erneut von der Neuregelung des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW
Gebrauch gemacht. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW sieht vor, das Erträge und
Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen sind, sondern unmittelbar mit der
allgemeinen Rücklage verrechnet werden können.
Die einzelnen Aufwendungen und Erträge der betroffenen Finanzvorfälle sind, wie
es § 43 Abs. 3 GemHVO NRW fordert, im Anhang zum Jahresabschluss erläutert.
Die Gesamtsumme der betroffenen Finanzvorfälle beträgt im Jahr 2016 jedoch
lediglich 109.372,24 € (Vorjahr 17.556,42 €). Der Bestand der allgemeinen Rücklage
beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2016 189.468.887,62 €.
In der nachfolgenden Tabelle sind die prognostizierten Ergebnisse der Jahre 2013
bis 2016, die tatsächlichen Ergebnisse der Jahre 2013 bis 2016 sowie die
Ergebnisplanungen der Jahre bis 2020 auf Basis des Haushaltsplanes 2017
dargestellt.
Prognose und Entwicklung der Jahresergebnisse:
ordentliche Erträge
Planung 2013
Ergebnis 2013
Planung 2014
Ergebnis 2014
Planung 2015
Ergebnis 2015
Planung 2016*
Ergebnis 2016
Planung 2017
Planung 2018
Planung 2019
Planung 2020
83.398.464,00 €
83.125.363,24 €
83.556.114,00 €
84.785.317,94 €
83.302.351,00 €
87.308.293,65 €
90.107.665,00 €
94.699.068,80 €
95.770.015,00 €
97.648.287,00 €
99.384.782,00 €
101.278.186,00 €
ordentliche
Aufwendungen
-89.249.421,00 €
-89.145.829,40 €
-90.625.627,00 €
-89.895.674,46 €
-91.066.023,00 €
-92.637.835,69 €
-98.481.200,00 €
-99.891.909,27 €
-102.860.939,00 €
-102.972.236,00 €
-104.288.295,00 €
-104.145.998,00 €
Finanzerträge
5.517.005,00 €
6.452.091,33 €
6.064.405,00 €
5.679.751,85 €
6.060.132,00 €
6.232.165,38 €
5.965.935,00 €
6.446.939,28 €
5.985.055,00 €
5.929.560,00 €
5.660.588,00 €
5.702.390,00 €
Zinsen u. so.
Aufwendungen
-1.398.048,00 €
-1.012.404,54 €
-1.174.892,00 €
-987.644,28 €
-956.460,00 €
-823.160,98 €
-882.400,00 €
-584.219,56 €
-614.131,00 €
-583.611,00 €
-551.075,00 €
-517.578,00 €
Jahresergebnis
-1.732.000,00 €
-580.779,37 €
-2.180.000,00 €
-418.248,95 €
-2.660.000,00 €
79.462,36 €
-3.290.000,00 €
669.879,25 €
-1.720.000,00 €
22.000,00 €
206.000,00 €
2.317.000,00 €
Siehe Erläuterung des Kämmerers im Haushaltsvorbericht zum Haushalt 2016, Seiten 61-64.
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2016 schließt mit einem Überschuss in Höhe von
669.879,25 € ab. Der prognostizierte Fehlbetrag betrug ursprünglich 3.290.000,00 €.
Eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 3.959.879,25 €.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Entgegen der Jahresergebnisplanung für die künftigen Haushaltsjahre aus
Haushaltsplan 2016 weist der aktuelle Haushaltplan für das Jahr 2017 nur noch für
2017 eine negative Jahresergebnisplanung, ansonsten positive Jahresergebnisplanungen bis einschließlich 2020 aus.
Trotzdem sollte aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung weiterhin besonderes
Augenmerk auf eine verstärkte Ausgabendisziplin gelegt werden, damit aus
Planzahlen dann auch wirklich positive Ergebniszahlen werden.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit hängt zunehmend von der Ausgestaltung des
Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) ab. Es ist auch zukünftig damit zu rechnen,
dass die finanziellen Belastungen, die der Stadt Erkelenz durch den Gesetzgeber
auferlegt werden, nicht entsprechend ausgeglichen werden, obwohl vom Ministerium
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung im September 2017
Mehrausschüttungen aus dem GFG in Höhe von fast 830 Mio. € für 2018 in Aussicht
gestellt wurden.
Es gilt dieses Risiko auch weiterhin genau zu beobachten und evtl. rechtzeitig
vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um der Stadt Erkelenz durch das weitere
Vorhandensein einer Ausgleichrücklage ein gewisses Potential für die Zukunft zu
ermöglichen.
Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass im Jahresabschluss 2016 die
Ausgleichsrücklage einen Bestand in Höhe von 10,5 Mio. € ausweist. Dennoch
dürfen die städtischen Anstrengungen zum Haushaltsausgleich gem. § 75 Abs. 2 GO
trotz der ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen und der in Aussicht gestellten
positiven Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2018 - 2020 nicht nachlassen. Es
gilt weiterhin die städtischen Konsolidierungspotentiale auszuschöpfen, um dem
stetig drohenden Eigenkapitalverzehr entgegenzuwirken.
Bedenkt man, dass die Stadt Erkelenz für das Planjahr 2017 mit einem Fehlbedarf
von 1.720.000,00 € rechnet, dürfen die vorgenannten Aussagen nicht unbeachtet
bleiben.
Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass bei weiteren positiven
Jahresergebnissen, wie erfreulicherweise in 2016 eingetreten, trotz des für das
Planjahr 2017 prognostizierten Fehlbetrages, die Ausgleichsrücklage noch einige
Jahre erhalten bleiben kann. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Erkelenz
scheint demnach für die nächsten Jahre gesichert.
3.2 Unregelmäßigkeiten
Bei der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
wurden keine Unrichtigkeiten oder schwer wiegende Verstöße gegen gesetzliche
Vorschriften und/oder die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen festgestellt.
Seite 19
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 04.04.2017 durch den Kämmerer
aufgestellt, am gleichen Tage durch den Bürgermeister bestätigt und am 03.05.2017
dem Rat der Stadt Erkelenz zur Feststellung zugeleitet.
Durch Ratsbeschluss vom 03.05.2017 wurde die Prüfung des Entwurfs des
Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Dieser bedient sich gem. § 59 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW der
Örtlichen Rechnungsprüfung.
Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass der Jahresabschluss 2016
fristgerecht aufgestellt wurde. Die Zuleitung erfolgte am 03.05.2017. Dies ist jedoch
nur dem Umstand geschuldet, dass die Sitzungstermine 2017 bereits im Jahr 2016
aufgestellt wurden und daher die Sitzung des Rates erst am 03.05.2017 stattfand.
Die Örtliche Rechnungsprüfung weist lediglich darauf hin, dass nach § 95 Abs. 3 GO
NRW der Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres 2016 dem Rat zur Feststellung hätte zugeleitet werden müssen,
also bis zum 31.03.2016.
Von daher ergeht durch die Örtliche Rechnungsprüfung wie in den Vorjahren auch
lediglich der Hinweis darauf, dass § 95 Abs. 3 GO NRW weiterhin Gültigkeit hat.
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
4.1 Gegenstand der Prüfung
Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des
Bürgermeisters der Stadt Erkelenz.
Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der
durchgeführten, pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht
abzugeben.
Dazu hat die Örtliche Rechnungsprüfung die Buchführung, die Inventur, das Inventar,
die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, den
Jahresabschluss zum 31.12.2016 bestehend aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz (Anlage 1) sowie dem Anhang
(Anlage 2) und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01.2016 bis
31.12.2016 (Anlage 3) der Stadt Erkelenz geprüft.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung
nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. Im Rahmen des gesetzlichen
Prüfungsauftrages wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den
Seite 20
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung geprüft.
Hierfür notwendige Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt, erforderliche
Aufklärungen und Nachweise erteilt. Redaktionelle Änderungen und bei der Prüfung
aufkommende Fragestellungen wurden im Vorfeld mit dem Kämmerer besprochen
und ausgeräumt.
4.2 Art und Umfang der Prüfung
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach den §§ 101 und 103 GO NRW
und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bzw. Institut der
Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung
eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Aussage trifft und somit der
Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlern sind.
Auf der Grundlage des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelten
risikoorientierten Prüfungsansatzes und des VERPA-Prüferarbeitsplatzes ist eine am
Risiko der Stadt Erkelenz ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt worden.
Die Prüfung eines Jahresabschlusses beginnt nicht etwa erst in dem Zeitpunkt, zu
dem er aufgrund des Beschlusses des Rates der Örtlichen Rechnungsprüfung
vorgelegt wird. Vielmehr werden zahlreiche Prüfbereiche bereits vorher unterjährig im
Laufe des entsprechenden Haushaltsjahres betrachtet. So können im Rahmen des
risikoorientierten Prüfungsansatzes bereits frühzeitig mögliche Fehlerquellen
festgestellt werden. Dies wiederum ermöglicht es, so rechtzeitig gegenzusteuern,
dass es bei der Erstellung des Jahresabschlusses erst gar nicht zu entsprechenden
Fehlern und, in der Folge davon, zu Prüfbeanstandungen kommt.
Alle Prüfbetrachtungen und -ergebnisse fließen anschließend in die Prüfung des
Jahresabschlusses ein.
Folgende Prüfbereiche wurden bereits unterjährig betrachtet:
Überwachung der Finanzbuchhaltung
Kontrollen fanden hier insbesondere in den nachstehend genannten Bereichen statt:
Dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklungsstelle (ZAS) anhand monatlich
durchgeführter Prüfungen in 2016:
- Behandlung ungültiger Schecks,
- Prüfung des Handvorschusses bei der ZAS,
- Verwaltung u. Verwahrung der Sparbücher im Verwahrgelass,
- Weiterleitung der durchlaufenden Finanzmittel,
Seite 21
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
-
Buchungen ohne vorherige Sollstellung,
Prozessoptimierung „Vollstreckungen im Tätigkeitbereich der Vollziehungsbeamten,
Verfügungsberechtigungen über die städtischen Konten,
Anordnungen per Einzelverfügung des Kämmerers,
Aushang mit dem Namen der quittungsberechtigten Mitarbeiter/innen.
Unvermutete Prüfungen der dezentralen Erledigung der Zahlungsabwicklung bei
folgenden Einnahmekassen (grundsätzlich einmal jährlich):
Bauaufsicht, Bücherei, Bürgerbüro (quartalsweise), ERKA-Bad, Ordnungsamt
Außendienst, Ordnungsamt Gewerbestelle, Ordnungsamt Standesamt, Ordnungsamt
Straßenverkehrsangelegenheiten.
Prüfungsinhalte sind dabei die Ermittlung der Kassen-Ist-Bestände und der KassenSoll-Bestände sowie Vergleiche hinsichtlich ihrer Übereinstimmung, die Abwicklung
des Zahlungsverkehrs, die Buchführung einschließlich der hierzu erforderlichen
Belege mit Hilfe der Auswertungen aus dem Kassenprogramm „KomCash“ oder
sonstigen Belegen, dem Buchführungssystem Infoma sowie die wirtschaftliche und
ordnungsmäßige Erledigung der Kassengeschäfte.
Vergabeprüfungen
Im Jahr 2015 wurde bei der Stadt Erkelenz erstmals eine Vergabestelle eingerichtet.
Diese ist dem Amt 30 / Rechts- und Ordnungsamt zugeordnet.
Vorbeugende und begleitende Kontrollen sowohl bei der Vergabe von Lieferungen
und Leistungen als auch bei Bauaufträgen mit den Schwerpunkten:
-
-
Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit,
Überwachung der Einhaltung der Vergaberichtlinien,
Beteiligung an Submissionsterminen incl. anschließender formaler Prüfung der
Angebotsunterlagen,
Überprüfung von Vergabeangelegenheiten mit entsprechenden Prüfvermerken bzw. Prüffeststellungen für folgende neun Organisationseinheiten:
Amt 10, 30, 40, 50/51, 60, 61, 63, 66 sowie das Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, unter besonderer Berücksichtigung der
Bestimmungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz, ggf. zusätzlich mit
Sitzungsvorlagen bei Entscheidungen durch den Ausschuss,
Prüfung von Schlussrechnungen über 5.000,00 € zuzgl. Umsatzsteuer,
Prüfung von Schlussrechnungen bei Aufträgen zwischen 2.500,00 € bis
5.000,00 € zzgl. Umsatzsteuer mit einer Auftragsüberschreitung,
Prüfung von Rechnungen über 1.000,00 € zuzgl. Umsatzsteuer ohne
vorherige Auftragseinbuchung
Vorprüfungen für den Landesrechnungshof
Hier wurden in verschiedenen Bereichen Prüfungen für den Landesrechnungshof
NRW wahrgenommen und die Ergebnisse für diesen in Bezug auf die
Seite 22
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
zweckentsprechende Verwendung der eingesetzten Landesmittel dokumentiert. Zu
Beginn des Folgejahres erhält der Landesrechnungshof NRW einen Bericht über das
abgelaufene Arbeitsjahr.
-
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz,
Fischereiabgabe,
Mittel für Kriegsgräberpflege,
Wohngeld,
Wohnungsbaumittel nach dem Wohnungsbindungsgesetz,
Unterhaltung der Übergangsheime für Spätaussiedler,
Ersatz von Aufwendungen bei Lehrgängen von Feuerwehrleuten auf Landesebene
Sonderprüfungen
Sonderprüfungen in den verschiedenen Ämtern und Sachgebieten der Verwaltung
sowie projektbezogene Überprüfungen fanden statt, zu Themen wie
-
-
-
Prüfung von Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage im Amt für
Kommunalwirtschaft,
Produkt- und risikoorientierte Prüfung
im Bereich der Grundschulen
(Elternbeiträge OGS sowie Anschaffungen bis zu 10.000,00 € beim Amt für
Bildung u. Sport,
IT- Prüfung Open Prosoz in der Version 2016.2.0.0 Anwendung für die
öffentliche Sozialverwaltung in der Stadt Erkelenz, beim Amt für Kinder,
Jugend, Familie u. Soziales,
Prüfung der Rechteverwaltung in Infoma NAV 7, Zugriffsrechte im
Buchführungssystem, im Amt für Kommunalwirtschaft,
Prüfung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen,
Wiederholungsprüfung Stückelung von Aufträgen über 1.000,00 € im
Bauaufsichts- und Hochbauamt,
Prüfung der Zahlungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetzt 2016,
Prüfung des Verwaltungshandelns auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und
Ordnungsmäßigkeit.
Prüfung des sozialen Bereiches
Im Rahmen der Rechtsgrundlagen des Zwölften Sozialgesetzbuches sowie der
hierzu ergangenen Weisungen des örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Kreis
Heinsberg) sind schwerpunktmäßig folgende Bereiche betrachtet worden:
Prüfung des Abrechnungsverfahrens der Sozialhilfeleistungen (Grundsicherung im
Alter und bei voller Erwerbsminderung; Hilfe zum Lebensunterhalt für diejenigen, die
keine Leistungsansprüche nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch haben; Hilfen in
besonderen Lebenslagen) sowie Ermittlung der Ein- und Auszahlungen
einschließlich Überprüfung der monatlichen Abrechnungen mit dem örtlichen Träger
(z.B. § 3 II SGB XII), Prüfung von Einzelfallentscheidungen, Bekanntgabe des
Ergebnisses der Prüfung an den Kreis Heinsberg, zusätzlich: Erteilung eines
Seite 23
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Untertestates an den Kreis Heinsberg im Zusammenhang mit den
Grundsicherungsleistungen gem. § 7 Abs. 2 Ausführungsgesetz SGB XII NRW.
Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der
Einsatz der Mitarbeiter wurden unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie
der Wesentlichkeit bestimmt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte bereits unterjährig während des
laufenden Jahres 2016 und nach Zuleitung des zahlenmäßigen Abschlusses durch
den Rat im Zeitraum vom 04.05.2017 bis 20.10.2017 mit Unterbrechungen.
Stichprobengestützte Prüfungen der Nachweise für die Bilanzierung und der
Angaben im Lagebericht wurden vorgenommen. Angewandte Bilanzierungs-,
Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze wurden auf ihre Einhaltung überprüft.
Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes
waren die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter
Berücksichtigung der während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt
worden, ob sie im Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz vermitteln und die Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen.
Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt
gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass
die Bestimmung der Nutzungsdauern so vorgenommen wurde, dass eine Stetigkeit
für künftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet wird.
Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der Verbindlichkeiten hat sich die Örtliche
Rechnungsprüfung in Stichproben überzeugt. Die Rückstellungen wurden auf
Vollständigkeit untersucht. Die zutreffende Ermittlung der Rückstellungshöhe wurde
durch eine stichprobenhafte Prüfung der Berechnungen vorgenommen.
Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet.
5 Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit
der Rechnungslegung
5.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Stadt Erkelenz bedient sich zur Führung der Bücher der elektronischen
Datenverarbeitung. Die Datenverarbeitung erfolgt seit dem 01.01.2011 mit der
Buchhaltungssoftware New System Kommunal INFOMA, welches die bis dahin
eingesetzte Software „KIRP“ ersetzt. Das Testat für die Buchhaltungssoftware New
Seite 24
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
System Kommunal, INFOMA wurde durch die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt
Aachen ausgestellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Daneben befindet sich Verwaltungssoftware und PC-Standard-Software wie z.B. MSEXCEL, MS-Outlook, MS-Word etc. im Einsatz. Als Betriebssystem wurde Windows
7 eingesetzt.
Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF Kontenrahmens erstellte und für den Jahresabschluss angewandte Kontenplan eine
klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle
wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden
ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die
Zahlen der Schlussbilanz zum 31.12.2015 wurden richtig in das Berichtsjahr 2016
vorgetragen. Der Jahresabschluss 2016 wurde aus der Buchführung zutreffend
entwickelt und vom Kämmerer der Stadt Erkelenz aufgestellt.
Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Erkelenz, zuletzt geändert
am 15.09.2016, regelt die vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung
und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung.
Die Örtliche Rechnungsprüfung prüft laufend unterjährig die Einhaltung dieser
Dienstanweisung. Des Weiteren wurde eine zusätzliche Überprüfung der
Buchungsbelege im Rahmen der Jahresabschlussprüfung stichprobenartig
durchgeführt. Dies hat zu keinerlei wesentlichen Beanstandungen geführt.
Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände und die Nachweise zum
Kapital, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten und der
Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht.
Die von der Stadt Erkelenz getroffenen organisatorischen und technischen
Maßnahmen sind geeignet, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten
und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften
Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Örtlichen Rechnungsprüfung den
gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen.
Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu
einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht.
5.2 Jahresabschluss
Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen
sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie
den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet.
Seite 25
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet.
Die Investitionen
ausgewiesen.
wurden
entsprechend
einzeln
in
der
Teilfinanzrechnung
Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der
Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die von der
Stadt Erkelenz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die
sonstigen Pflichtangaben. Die mit Hilfe der Prüfsoftware erstellte Bilanz für den
Jahresabschluss 2016 stimmt mit der Bilanz des Jahresabschlusses der Stadt
Erkelenz 2016 überein.
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses hat die Örtliche Rechnungsprüfung
keine Umbuchungs- oder Umgliederungsvorschläge gemacht.
Die Haushaltssatzung 2016 setzt in § 5 den Höchstbetrag der Kredite, die zur
Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen auf 12.000.000,00 € fest.
Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wurden im Haushaltsjahr 2016 für
die Zeit vom 30.03. - 29.04. in Höhe von 2.000.0000,00 € aufgenommen.
Der Bestand an liquiden Mittel zum 31.12.2016 beträgt insgesamt 7.826.963,69 €.
Die Örtliche Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss
zum 31.12.2016 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften
Unterlagen aufgestellt worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie
ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
entspricht.
5.3 Lagebericht
Gem. § 48 der GemHVO ist der Lagebericht so zu fassen, das ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen
Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft
im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch
solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten.
Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang
der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt zu
enthalten.
In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach
§ 12 GemHVO NRW, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die
im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden.
Auch ist auf Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde
einzugehen; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben.
Seite 26
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Gemäß der Handreichung für Kommunen des Innenministers für das Land NRW
(7. Auflage) muss der gemeindliche Lagebericht, als eigenständiges Instrument
innerhalb des Jahresabschlusses, die Sicht der Gemeindeführung (Bürgermeister,
Kämmerer und Verwaltungsvorstand) wiederspiegeln.
Aufgrund der Initiative der Örtlichen Rechnungsprüfung wird der vom Kämmerer
verfasste Lagebericht um die Chancen- und Risikoeinschätzung für die zukünftige
Entwicklung der Stadt Erkelenz durch den Verwaltungsvorstand ergänzt
Im Lagebericht zum Jahresabschluss 2014 hat der Verwaltungsvorstand erstmals
aus seiner Sicht Chancen und Risiken aufgeführt. Dies hat man auch im
Jahresabschluss 2016 fortgeführt. Es wird deutlich, dass es auch im Jahr 2016 und
den folgenden städtischen Haushalten nicht zu vernachlässigende Risiken gibt.
Aus der Betrachtung dieser Risiken wird jedoch auch deutlich, dass diese vielfach
nicht finanziell zu beziffern sind, weil seriöse Grundannahmen fehlen.
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt, wie in den Vorjahren die zitierten Risiken
weiterhin kritisch zu beobachten, um ggf. rechtzeitig tätig zu werden.
Risikomanagement ist originäre Aufgabe des Behördenleiters.
Abschließende Einschätzung der Örtlichen Rechnungsprüfung:
Der Lagebericht 2016 entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften und ist diesem Bericht als Anlage
beigefügt.
Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht
Ø mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang steht;
Ø insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt;
Ø die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt,
Ø alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und
Erläuterungen enthält.
Der Örtlichen Rechnungsprüfung sind keine nach Schluss des Haushaltsjahres
eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu
berichten wäre.
5.4 Anhang
Der Anhang enthält die nach § 44 GemHVO NRW erforderlichen Angaben zu den
einzelnen Posten der Bilanz und gibt sonstige Pflichtangaben richtig und vollständig
wieder. Die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden allgemein
angegeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung
nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
Seite 27
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
der Finanzierungstätigkeit wurden erläutert. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein
Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO
NRW beizufügen.
5.5 Anlagenspiegel
Der nach § 45 GemHVO NRW beizufügende Anlagenspiegel entspricht in der Form
dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005, zuletzt geändert am
17.12.2012, vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW,
Anlage 23). Im Anlagenspiegel wird die gesetzlich geforderte Entwicklung der Posten
des Anlagevermögens vollständig und richtig dargestellt.
5.6 Forderungsspiegel
Der nach § 46 GemHVO NRW beizufügende Forderungsspiegel entspricht in der
Form dem o.a. Runderlass vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und
GemHVO NRW, Anlage 24). Der Forderungsspiegel enthält alle öffentlich-rechtlichen
und privatrechtlichen Forderungen unterteilt nach der jeweiligen Restlaufzeit und
entspricht damit den gesetzlichen Forderungen.
5.7 Verbindlichkeitenspiegel
Der nach § 47 GemHVO NRW beizufügende Verbindlichkeitenspiegel entspricht in
der Form dem o.a. Runderlass vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und
GemHVO NRW, Anlage 25). Der Verbindlichkeitenspiegel enthält die gesetzlich
geforderte Aufstellung aller bilanzierungspflichtigen Verbindlichkeiten. Sie sind
entsprechend ihrer Restlaufzeit unterteilt. Nachrichtlich angegeben wurden die
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Ausfallbürgschaften.
5.8 Rückstellungsspiegel
Ein Rückstellungsspiegel ist gesetzlich nicht gefordert. Ein Rückstellungsspiegel trägt
zur Übersichtlichkeit der in der gemeindlichen Bilanz angesetzten Rückstellungen
bei, denn er macht die einzelnen Wertansätze transparent und nachvollziehbar. Das
Schema des Rückstellungsspiegels kann die Gemeinde auf ihre örtlichen
Bedürfnisse übertragen und ausgestalten (S. 3447 der 7. Auflage der Handreichung
des Innenministers NRW). Davon hat der Kämmerer Gebrauch gemacht. Der
Rückstellungsspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.
5.9 Übersicht über die örtlich festgelegten
Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände
Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt
Seite 28
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse erstellt (Stand 01.04.2016). Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich
davon überzeugt, dass die Bestimmung der Nutzungsdauern entsprechend
vorgenommen wurde.
6 Feststellungen und Erläuterungen zur
Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft
6.1 Haushaltswirtschaftliche Organisation
Die Gemeindeordnung NRW, die Hauptsatzung sowie die als Satzung beschlossene
Zuständigkeitsordnung regeln die Zuständigkeitsverteilung zwischen Rat,
Ausschüssen und Bürgermeister. Zur Geschäftsführung von Rat und Ausschüssen
hat der Rat eine Geschäftsordnung erlassen.
Rat und Ausschüsse tagen regelmäßig. Gefasste Beschlüsse werden jeweils in einer
Niederschrift aufgenommen. Die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse
werden vom Bürgermeister vorbereitet und ausgeführt. Der Bürgermeister
unterrichtet den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten.
Rat und Ausschüsse überwachen die Durchführung ihrer Beschlüsse. In der
Verwaltung bestehen ein Dezernatsverteilungsplan, ein Organisations- und
Geschäftsverteilungsplan sowie diverse Dienst- und Geschäftsanweisungen. Die
Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der Stadt.
6.2 Haushaltswirtschaftliche Grundsätze
Die Haushaltsgrundsätze (Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit, Haushaltswahrheit und
-klarheit, Finanzmittelbeschaffung) wurden beachtet. Die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung entspricht den geltenden Vorschriften. Planabweichungen werden
systematisch untersucht. Haushaltsatzung und Haushaltsplan enthalten alle
erforderlichen Angaben, ihre Form entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
6.3 Haushaltswirtschaftliche Lage
Die mittelfristige Ergebnisplanung 2017 zeigt auf, dass ab den Planjahren 2018
einschließlich 2020 voraussichtlich Jahresüberschüsse erwirtschaftet werden.
Erfreulich ist die Entwicklung der Verbindlichkeiten in den letzten Jahren.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (gelbe Markierungen) wurden
weiter, von bisher 17.334.923,10 €, um 2.961.162,54 € auf 14.373.760,56 €
reduziert.
Zur besseren Darstellung wird auf die folgende Tabelle verwiesen:
Seite 29
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
aus Krediten für
Verbindlichkeiten aus
aus Krediten für
Verbindlichkeiten
Investitionen von
Krediten für Investitionen
Investitionen vom
von Sonstigen
Banken und
von übrigen Kreditgebern
öffentlichen Bereich
Kreditinstituten
1.023.463,18 €
8.692.093,06 €
16.095.486,84 €
975.859,86 €
8.393.188,58 €
14.844.841,15 €
928.256,54 € 10.079.139,60 €
11.610.605,72 €
880.653,22 €
9.733.309,54 €
10.436.486,17 €
2.833.049,90 €
9.370.181,34 €
9.396.807,84 €
2.722.946,58 € 17.520.732,36 €
*
2.425.343,26 € 13.909.579,84 €
1.000.000,00 €
*
3.427.739,94 € 10.046.020,62 €
900.000,00 €
*
Verbindlichkeiten aus Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten
Sonstige
Erhaltene
Summe
Krediten zur aus Lieferung u. aus
Verbindlichkeiten Anzahlungen
Verbindlichkeiten
Liquiditäts- Leistungen
Tranferleistungen
sicherung
0,00 €
1.072.456,81 €
958.459,93 € 15.156.189,68 €
42.998.149,50 €
0,00 €
1.048.507,67 €
149.818,07 € 14.959.937,74 €
40.372.153,07 €
0,00 €
831.074,17 €
248.727,98 € 12.313.260,30 €
36.011.064,31 €
0,00 €
861.408,45 €
752.511,50 €
5.124.961,70 €
27.789.330,58 €
0,00 €
1.046.533,25 €
658.344,71 €
3.237.687,01 €
26.542.604,05 €
0,00 €
953.610,90 €
266.376,71 €
233.555,08 € 1.040.529,88 € 22.737.751,51 €
0,00 €
1.558.525,30 €
543.064,78 €
228.197,80 €
798.514,82 € 20.463.225,80 €
0,00 €
1.965.175,05 €
567.897,37 €
268.271,51 € 1.928.273,32 € 19.103.377,81 €
* Änderung der Darstellung im Muster für den Verbindlichkeitenspiegel, daher Ausweis in Vorspalte
Im Anhang zum Jahresabschluss 2016 wird erläutert, dass die Verbindlichkeiten mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt sind. Eine besondere Besicherung der
Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Eine gesonderte Position bei den Verbindlichkeiten
nehmen die erhaltenen Anzahlungen ein, in die noch nicht verbrauchte und für
investive Zwecke gebundene Zuwendungen einzubuchen sind, bis das geförderte
Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist. Sobald das entsprechende
Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist, werden die erhaltenen Anzahlungen in
die Sonderposten umgebucht. Bis 2013 wurden diese „erhaltenen Anzahlungen“ im
Bilanzposten „sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.
In der Spalte „Verbindlichkeiten von Sonstigen“ ist eine Verbindlichkeit gegenüber
der Walter- u. Elfriede Meyer Stiftung ausgewiesen.
7 Gesamtaussage des Jahresabschlusses
7.1 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Bei der Stadt Erkelenz wurde zum 01.01.2007 das Neue Kommunale
Finanzmanagement (NKF) eingeführt, so dass seit diesem Zeitpunkt alle
Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) erfasst
werden. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung, zum Ende eines jeden
Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen.
Die Bilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 schließt mit einer Bilanzsumme von
410.634.119,96 € ab. Zusammengefasst stellt sich die Bilanz 2016 der Stadt
Erkelenz vergleichsweise zu den Vorjahren wie folgt dar:
Seite 30
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Summe
31.12.2011
392.287.936,06 €
15.491.679,35 €
31.12.2012
390.433.939,77 €
13.213.894,79 €
31.12.2013
382.716.147,38 €
20.334.149,75 €
31.12.2014
383.395.893,65 €
22.326.242,96 €
31.12.2015
377.204.050,91 €
27.495.829,54 €
31.12.2016
Differenz Vorjahr
379.048.438,85 € 1.844.387,94 €
27.397.483,12 €
-98.346,42 €
3.668.193,67 €
4.139.765,77 €
4.218.705,31 €
4.160.044,45 €
3.917.577,69 €
4.188.197,99 €
270.620,30 €
411.447.809,08 €
407.787.600,33 €
407.269.002,44 €
409.882.181,06 €
408.617.458,14 €
410.634.119,96 €
2.016.661,82 €
Passiva
31.12.2011
Eigenkapital
206.726.232,37 €
Sonderposten
115.443.487,81 €
Rückstellungen
45.600.832,77 €
Verbindlichkeiten
36.011.064,31 €
Passive Rechnungs7.666.191,82 €
abgrenzungsposten
Summe
411.447.809,08 €
31.12.2012
203.646.952,58 €
119.800.446,89 €
48.158.398,60 €
27.789.330,58 €
31.12.2013
202.796.411,03 €
119.118.728,85 €
50.346.680,02 €
26.542.604,05 €
31.12.2014
201.511.967,81 €
125.636.779,08 €
50.998.136,35 €
22.737.751,51 €
31.12.2015
201.577.366,46 €
124.104.674,11 €
53.522.357,21 €
20.463.225,80 €
31.12.2016
Differenz Vorjahr
202.337.064,36 €
759.697,90 €
125.553.773,97 € 1.449.099,86 €
54.494.204,45 €
971.847,24 €
19.103.377,81 € -1.359.847,99 €
8.392.471,68 €
8.464.578,49 €
8.997.546,31 €
8.949.834,56 €
9.145.699,37 €
195.864,81 €
407.787.600,33 €
407.269.002,44 €
409.882.181,06 €
408.617.458,14 €
410.634.119,96 €
2.016.661,82 €
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden und
Gemeindeverbände sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der Örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) ist für die
Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen in NRW ein NKFKennzahlenset erarbeitet worden.
Dieses Kennzahlenset macht eine Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen
Lage jeder Gemeinde nach einheitlichen Kriterien möglich, auch wenn dies durch
unterschiedliche Stellen vorgenommen wird. Bei den Betrachtungen bietet es sich
an, die Kennzahlen mit Hilfe von Zeitreihen zu bewerten. Zur besseren Darstellung
der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage hat die Örtliche
Rechnungsprüfung wesentliche betriebswirtschaftliche Kennzahlen und ausgewählte
Eckdaten im folgenden Überblick erfasst.
Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage
sowie ungewöhnliche Bilanzposten liegen nicht vor.
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Kennzahlen „Eigenkapitalquote 1“ und
„Eigenkapitalquote 2“ seit der Einführung des NKF im Jahr 2007 betrachtet. Diese
Kennzahlen analysieren die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation.
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am
gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen
Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein.
Zielrichtung: Die Eigenkapitalquote soll möglichst hoch sein.
Eigenkapitalquote 1 =
Eigenkapital ×100 = 202.337.064,36 € x 100 = 49,27 %
Bilanzsumme
410.634.119,96 €
Vorjahr: 49,33 %
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die
Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen
Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit
Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert.
Zielrichtung: Die Eigenkapitalquote soll möglichst hoch sein.
Eigenkapitalquote 2
=
(Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100
Bilanzsumme
=
(202.337.064,36 € + 92.153.116,49 € + 32.890.976,88 €) x 100
=
410.634.119,96 €
Vorjahr:
79,73%
79,54%
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/
Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2
GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der
Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen.
Sowohl die „Eigenkapitalquote 1“ als auch die „Eigenkapitalquote 2“ liegen im interkommunalen Vergleich damit erfreulicherweise weit über den Durchschnittswerten.
Eigenkapitalquote
1
2
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
52,50%
79,50%
52,42%
78,80%
51,96%
77,54%
51,40%
77,69%
50,24%
77,94%
49,94%
79,02%
49,79%
78,81%
49,16%
79,60%
49,33%
79,54%
49,27%
79,73%
IKVS
Vergleich
Median 2016
31,08%
60,98%
Je höher die Eigenkapitalquote umso höher ist die Bonität des Unternehmens.
Die Ergebnisse des Interkommunalen Vergleichsportals (IKVS) basieren auf den
Daten von 44 kreisangehörigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen der
Größenordnung 32.278 – 53.278 Einwohner. (Einwohnerzahl Erkelenz +/- 10.000)
Die Vergleichszahlen aus dem IKVS werden immer aussagekräftiger. Bei der
Jahresabschlussprüfung 2015 standen lediglich 20 Vergleichskommunen im System
bereit. Nunmehr fließen Vergleichszahlen von bereits 44 Kommunen in den IKVS
Vergleich ein.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Erstmals mit dem Jahresabschluss 2014 wurden neben den oben genannten
Kennzahlen weitere Kennzahlen in den Jahresabschluss mit aufgenommen:
Dies sind im Einzelnen:
Die Kennzahl „Abschreibungsintensität AbI“ gibt das Verhältnis der
Abschreibungen auf das Anlagevermögen zu den ordentlichen Aufwendungen an.
Sie zeigt damit in welchem Umfang die Gemeinde durch den Wertverlust des
Anlagevermögens belastet wird.
Je höher der Abnutzungsgrad, umso höher ist das durchschnittliche Alter des
Vermögens, umso höher ist die Notwendigkeit zukünftiger Investitionen.
Zielrichtung: Die Abschreibungsintensität soll möglichst niedrig sein.
Abschreibungsintensität (AbI) =
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen ×100
Ordentliche Aufwendungen
7.624.712,79 € x 100
99.891.909,27 €
=
7,63 %
=
Vorjahr: 7,99%
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen“ sind die
Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S.
3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zum
Anlagevermögen der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO
stehen. Diese Werte sind dem Anlagespiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen.
Ordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 -15 GemHVO
(Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung).
Die Kennzahl „Anlagedeckungsgrad 2“ (AnD2) gibt an, wieviel Prozent des
Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl
werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital,
Sonderposten
mit
Eigenkapitalanteilen
und
langfristiges
Fremdkapital
gegenübergestellt.
Zielrichtung: Der Anlagendeckungsgrad 2 soll möglichst hoch sein.
Zielgröße: größer/gleich 100%. Die Stabilität des Unternehmens wächst mit dem
Anlagendeckungsgrad.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Anlagendeckungsgrad 2 =
(Eigenkapital +Sopo Zuwendungen/Beiträge + Langfristiges Fremdkapital) ×100 =
Anlagevermögen
(202.337.064,36€ +92.153.116,49€ +32.890.976,88€ +6.426.511,20€ + 41.962.387,00 €) x 100
379.048.438,85 €
= 99,14
Vorjahr: 99,23%
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach
§ 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten
Zuwendungen /Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn.
2.1 u. 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Langfristiges Fremdkapital“
sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu
erfassen. Die langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO
müssen eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben und sind dem
Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße
„Anlagevermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1
GemHVO zu erfassen.
Die Kennzahl „Zinslastquote“ (ZIQ) zeigt auf, welche Belastung aus
Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit besteht.
Zielrichtung: Die Zinslastquote soll möglichst niedrig sein.
Zinslastquote =
Finanzaufwendungen ×100
Ordentliche Aufwendungen
=
584.219,56 € + x 100
99.891.909,27 €
0,58 %
=
Vorjahr 0,89 %
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Finanzaufwendungen“ sind die Aufwendungen für Zinsen und
sonstige Finanzaufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 GemHVO (Ergebnisplan) bzw.
§ 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2
Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO
(Ergebnisrechnung) zu erfassen.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Die Kennzahl „Netto-Steuerquote“ (NSQ) gibt an, zu welchen Teilen sich die
Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen
Dritter, z.B. staatlichen Zuwendungen, ist.
Da dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zustehen,
ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende
Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutscher
Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen.
Zielrichtung: Die Netto-Steuerquote soll möglichst hoch sein.
Netto-Steuerquote =
(Steuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) ×100
Ordentliche Erträge - GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit
=
(51.500.896,31 € - 1.722.702,33 € - 1.673.482,27 €) x 100 = 52,69 % Vorj. 55,65%
94.699.068,80 € - 1.722.702,33 € - 1.673.482,27 €
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Steuererträge“ sind die Erträge aus Steuern und ähnlichen
Abgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3
GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche
Erträge“ sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. §
38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
Unter den Wertgrößen „Gewerbesteuerumlage“ und „Finanzierungsbeteiligung Fonds
Deutsche Einheit“ sind die Aufwendungen wegen Steuerbeteiligungen der Gemeinde
gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 53 zum RdErl. IM
vom 24.05.2005 zu erfassen.
Der Zeitreihenvergleich der vorgenannten o.a. Bilanzkennzahlen der Jahre 2014 –
2016 zu den IKVS-Vergleichszahlen ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst
dargestellt:
Bilanzkennzahl:
2014
2015
2016
IKVS
Vergleich
Median 2016
Abschreibungsintensität (AbI)
Anlagendeckungsgrad 2 (AndD2)
Zinslastqoute (ZIQ)
Netto-Steuer-Qoute (NSQ)
8,04%
98,11%
1,10%
56,53%
7,99%
99,23%
0,89%
55,65%
7,63%
99,14%
0,58%
52,69%
7,08%
92,70%
1,36%
48,34%
Seite 35
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
7.2 Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen
Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen.
7.3 Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva)
Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Bilanz (Aktiva) liegt mit
379.048.438,85 € (31.12.2015 = 377.204.050,91 €) beim Anlagevermögen. Zum
31.12.2016 liegt eine Erhöhung des Anlagevermögens im Vergleich zum 31.12.2015
um 1.844.387,94 € (0,49%) vor (s. Anlagespiegel).
Das Umlaufvermögen reduzierte sich im gleichen Zeitraum um 98.346,42 € von
27.495.829,54 € auf 27.495.829,54 €.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt am 31.12.2016 4.188.197,99 €
(Vorjahr 3.917.577,69 €).
Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Aktivseite
ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden.
7.4 Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva)
Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde; hier
erkennt man also die Mittelherkunft. Die anteilige Zusammensetzung des Kapitals
aus Eigenkapital und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Ein hoher
Eigenkapitalanteil wirkt sich vorteilhaft aus. Er verbessert in der Privatwirtschaft die
Kreditwürdigkeit
und
gewährt
finanzielle
Unabhängigkeit.
Ein
hoher
Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, die den Ergebnisplan
belasten. Darüber hinaus ist die Verpflichtung zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes von der Entwicklung des Eigenkapitals abhängig.
An erster Stelle steht auf der Passivseite das Eigenkapital (saldiert) mit
202.337.064,36 € (31.12.2015 = 201.577.366,46 €). Davon entfällt auf die
Ausgleichsrücklage ein Bestand von 10.553.281,77 €. Nach dem noch gemäß
§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu fassenden Beschluss des Rates über die
Behandlung des Jahresüberschusses in Höhe von 669.879,25 € wird die
Ausgleichrücklage dann 11.223.161,02 € betragen. Dies entspricht 76,32% des
anfänglichen Höchstbetrages.
Entwicklung des Eigenkapitals:
Allgemeine Rücklage Sonderrücklage Ausgleichsrücklage
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
186.945.557,30
191.618.001,27
194.458.339,41
198.359.406,10
198.359.406,10
198.359.406,10
190.277.261,11
189.406.577,58
189.389.021,16
189.468.887,62
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
1.450.352,02 €
1.601.643,66 €
1.579.622,34 €
1.593.293,91 €
1.606.244,55 €
1.637.424,56 €
1.627.081,56 €
1.631.570,82 €
1.635.053,53 €
1.645.015,72 €
14.705.653,00 €
14.705.653,00 €
14.705.653,00 €
14.705.653,00 €
12.369.192,45 €
6.760.581,72 €
11.472.847,73 €
10.892.068,36 €
10.473.819,41 €
10.553.281,77 €
Jahresüberschuss
-fehlbetrag
3.405.053,67
2.748.703,34
1.668.968,80
-2.336.460,55
-5.608.610,73
-3.110.459,80
-580.779,37
-418.248,95
79.462,36
669.879,25
/
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Summe Eigenkapital
206.506.615,99 €
210.674.001,27 €
212.412.583,55 €
212.321.892,46 €
206.726.232,37 €
203.646.952,58 €
202.796.411,03 €
201.511.967,81 €
201.577.356,46 €
202.337.064,36 €
Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der
Passivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden.
Seite 36
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
8 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen
Rechnungsprüfung
Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als
Anlage beigefügten Jahresabschluss 2016 der Stadt Erkelenz und dem ebenfalls
beigefügten Lagebericht den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Bestätigung der Örtlichen Rechnungsprüfung
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2016, bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht der Stadt Erkelenz unterjährig im Jahr 2016 und den zahlenmäßigen
Abschluss in der Zeit vom 04.05.2017 bis 20.10.2017 mit Unterbrechungen geprüft.
Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der
Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in
Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der
VERPA-Prüferarbeitsplatz.
Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang
und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung
bildet.
Seite 37
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erkelenz, den 20.10.2017
Lothar Jansen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich
den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7
GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe
von Ort und Tag zu unterzeichnen.
Erkelenz, den 20.10.2017
Lothar Jansen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
9 Bestätigungsvermerk
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2016, bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht der Stadt Erkelenz unterjährig im Jahr 2016 und den zahlenmäßigen
Abschluss in der Zeit vom 04.05.2017 bis 20.10.2017 geprüft.
Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der
Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in
Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
Seite 38
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 der Stadt Erkelenz
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der
VERPA-Prüferarbeitsplatz.
Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang
und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung
bildet.
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erkelenz, den 08.11.2017
H.-J. Paffen
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
10 Anlagen zum Prüfbericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2016
Anhang incl. Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten- und
Rückstellungsspiegel
Lagebericht
Seite 39
Anlage 1
Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2016
Jahresabschluss 2016
Bilanz zum 31.12.2016
Bezeichnung
31.12.2016
Vorjahreszahlen
AKTIVA
31.12.2016
Vorjahreszahlen
PASSIVA
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle
Vermögensgegenstände
Bezeichnung
1. Eigenkapital
89.240,58
61.038,13 1.1 Allgemeine Rücklage
189.468.887,62
189.389.021,16
1.2 Sachanlagen
1.2 Sonderrücklage
1.645.015,72
1.635.063,53
1.2.1 Unbebaute Grundstücke u.
gr.stücksgl. Rechte
1.3 Ausgleichsrücklage
10.553.281,77
10.473.819,41
55.310.179,93 1.4 Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag
669.879,25
79.462,36
202.337.064,36
201.577.366,46
92.153.116,49
88.800.690,06
32.890.976,88
34.626.110,60
279.553,62
450.228,42
230.126,98
227.645,03
125.553.773,97
124.104.674,11
41.962.387,00
40.098.131,00
4.161.455,62
4.481.136,41
8.370.361,83
8.943.089,80
54.494.204,45
53.522.357,21
45.365,80 4.2.4 vom öffentlichen
Bereich
3.427.739,94
2.425.343,26
10.046.020,62
13.909.579,84
900.000,00
1.000.000,00
14.373.760,56
17.334.923,10
1.965.175,05
1.558.525,30
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke
Summe unbebaute Grundstücke
57.541.299,81
1.394.237,63
532.734,11
3.081.177,53
62.549.449,08
1.399.389,63 Summe Eigenkapital
546.040,87 2. Sonderposten
3.142.686,97 2.1 für Zuwendungen
60.398.297,40 2.2 für Beiträge
1.2.2 Bebaute Grundstücke u.
grundstücksgl. Rechte
1.2.2.1 Kinder- und
Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonst. Dienst-, Gesch.u.a. Betriebsgeb.
Summe Bebaute Grundstücke u.
grundstücksgl.Rechte
2.3 für den
Gebührenausgleich
7.905.632,34
59.574.483,22
3.280.535,74
8.067.705,77 2.4 Sonstige
Sonderposten
60.914.110,06 Summe Sonderposten
2.076.670,93 3. Rückstellungen
43.697.170,24
44.615.198,35 3.1
Pensionsrückstellungen
114.457.821,54
115.673.685,11 3.2 Rückstellungen für
Deponien und Altlasten
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
27.474.892,48
779.826,88
27.161.745,49 3.4 Sonstige
Rückstellungen
770.643,18 Summe Rückstellungen
1.2.3.3 Gleisanl. m.
Streckenausr. u.Sicherh.anl.
1.2.3.4 Entwässerungs- und
Abwasserbes.anl.
1.2.3.5 Straßennetz m. Wegen,
Plätzen, Verk.anl.
1.2.3.6 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens
Summe Infrastrukturvermögen
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund
und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler
4. Verbindlichkeiten
1.736.799,78
1.775.899,96 4.1 Anleihen
74.874.692,66
72.451.521,72 4.2 Verbindlichkeiten a.
Krediten f. Investitionen
1.035,75
1.441,50 4.2.1 von verbundenen
Unternehmen
104.867.247,55
102.161.251,85 4.2.2 von Beteiligungen
880.805,32
45.365,80
938.172,20 4.2.3 von
Sondervermögen
1.2.6 Maschinen und techn.
Anlagen, Fahrzeuge
2.297.465,39
1.978.437,21 4.2.5 von Kreditinstituten
1.2.7 Betriebs- und
Geschäftsausstattung
4.572.415,20
4.305.687,86 4.2.6 von Sonstigen
1.2.8 Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau
1.406.993,32
3.927.964,11 Summe Verbindlichk. a.
Krediten f. Investitionen
291.077.563,20
289.428.861,54 4.3 Verbindl. a. Krediten
z. Liquiditätssicherung
Summe Sachanlagen
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen
Unternehmen
4.4 Verbindl. a.Vorg., die
Kreditaufn.
gleichkommen
3.048.284,00
3.048.284,00 4.5 Verbindl. aus
Lieferung und Leistung
396
Jahresabschluss 2016
Bezeichnung
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des
Anlagevermögens
31.12.2016
990.793,31
37.421.530,74
401.690,26
Vorjahreszahlen
990.793,31 4.6 Verbindl. aus
Transferleistungen
37.421.530,74 4.7 Sonstige
Verbindlichkeiten
234.206,43 4.8 Erhaltene
Anzahlungen
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundene
Unternehmen
Bezeichnung
Summe Verbindlichkeiten
46.019.336,76
5. Passive
Rechnungsabgrenzung
1.3.5.3 an Sondervermögen
SUMME PASSIVA
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
379.048.438,85
377.204.050,91
2.2.1.1 Gebühren
661.244,05
588.178,43
2.2.1.2 Beiträge
336.587,12
344.150,05
2.2.1.3 Steuern
6.846.709,11
8.719.107,54
2.2.1.4 Forderungen aus
Transferleistungen
1.536.184,34
1.514.303,42
2.2.1.5 Sonstige öff. rechtl.
Forderungen
2.603.282,33
2.806.364,22
11.984.006,95
13.972.103,66
2.2.2.1 gegenüber dem privaten
Bereich
1.741.192,95
316.985,24
2.2.2.2 gegenüber dem
öffentlichen Bereich
1.010.385,61
1.000.000,00
2.2.2.5 gegen Sondervermögen
2.481.273,46
2.320.025,56
Summe Privatrechtliche
Forderungen
5.232.852,02
3.637.010,80
2.2.3 Sonstige
Vermögensgegenstände
2.353.660,46
2.046.072,97
19.570.519,43
19.655.187,43
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- u.
Betriebsstoffe, Waren
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
2.2 Forderungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
2.2.1 Öff.rechtl. Ford. u. Ford.
aus Transferlstg.
Summe Öff.rechtl. Ford. u. Ford.
aus Transferlstg.
2.2.2 Privatrechtliche
Forderungen
2.2.2.3 gegen verbundene
Unternehmen
2.2.2.4 gegen Beteiligungen
Summe Forderungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
2.3 Wertpapiere des
Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel
Summe Umlaufvermögen
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
SUMME AKTIVA
Vorjahreszahlen
567.897,37
543.064,78
268.271,51
228.197,80
1.928.273,32
798.514,82
19.103.377,81
20.463.225,80
9.145.699,37
8.949.834,56
410.634.119,96
408.617.458,14
46.019.336,76
1.3.5.2 an Beteiligungen
Summe Anlagevermögen
31.12.2016
7.826.963,69
7.840.642,11
27.397.483,12
27.495.829,54
4.188.197,99
3.917.577,69
410.634.119,96
408.617.458,14
397
Anlage 2
Anhang
Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang)
Forderungsspiegel (Anlage 2 zum Anhang)
Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 3 zum Anhang)
Rückstellungsspiegel (Anlage 4 zum Anhang)
Stadt Erkelenz
Anhang
für das Haushaltsjahr 2016
A. Vorbemerkungen
Nach der Einführung eines an den kaufmännischen Grundsätzen der Privatwirtschaft ausgerichteten
öffentlichen Rechnungswesens ab dem Haushaltsjahr 2007 in der Stadt Erkelenz und der damit
verbundenen Erstellung einer (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 ist dies bereits der zehnte
Jahresabschluss nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Zum 01.01.2007
wurden die vorhandenen Aktiv- und Passivposten (Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten) erstmals vollständig erfasst und bewertet. Bei der Erfassung und
Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten kamen die
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Die Sonderbestimmung des § 57 der
Gemeindehaushaltsverordnung zur Korrektur von fehlerhaften Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz durfte
bis einschließlich zum Jahresabschluss 2010 angewandt werden. Am 28.09.2012 trat das 1. NKFWeiterentwicklungsgesetz (NKFWG) in Kraft, dessen Regelungsinhalte in Erkelenz grundsätzlich erst ab
2013 zur Anwendung kamen. Lediglich die Option zur Aufstockung der Ausgleichsrücklage mit den
Jahresüberschüssen aus den Jahren 2007 bis 2009 wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum
Jahresabschluss 2012 durch den Rat bereits für das Jahr 2012 gezogen.
B. Angaben zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.
Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden.
Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag
bereits vorlagen, wurden aufgenommen. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte nach
Wiederbeschaffungszeitwert gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Das ab 2007 erworbene Sach- und Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt worden.
2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die
privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Forderungsspiegel
ersichtlich.
4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene
Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung
des bezuschussten Vermögensgegenstandes.
6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche
erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. Einzelheiten sind aus
dem als Anlage 4 beigefügten Rückstellungsspiegel ersichtlich.
7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag.
Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus
dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene
Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite
1.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das
Haushaltsjahr 2016 (Anlage 1 zum Anhang).
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt worden (siehe Erläuterungen zu „B. I. Nr. 1“). Die
Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an den Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz.
Grundlage hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene
Abschreibungstabelle für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet.
Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.12.2016 insgesamt T€ 1.407. Nachfolgend werden
die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt:
E12010026
Straßenerneuerung Brückstr.
T€ 140
E12010046
Baugebiet Schulring
T€ 106
E12017002
Venrath, St. Valentin (Himmelspfad)
T€ 135
S08010001
Sportanlagen Borschemich (neu)
T€ 306
S13010011
Revitalisierung Stadtpark
T€ 213
Vom Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten
wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt
werden können und einer Abnutzung unterliegen als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst
und im laufenden Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand gebucht. Vermögensgegenstände unter
60 € ohne Umsatzsteuer werden unmittelbar als Aufwand verbucht.
2. Die Anteile an verbundene Unternehmen bestehen aus:
-
-
alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH
Die Bewertung der Kultur GmbH in Höhe von T€ 177 erfolgte in Abstimmung mit einem
Wirtschaftsprüfer anhand der vorhandenen Sachwerte.
alleiniger Gesellschafter an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Die Bewertung (T€ 26) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren.
Kommanditistin an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG (GEE)
Die Bewertung (T€ 2.845) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren.
3. Die Beteiligungen betreffen:
-
-
Gesellschafteranteil von 4,125 % an den Kreiswerken Heinsberg
Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung
i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung
nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist (§ 116 GO), wird die Beteiligung gem. § 55
Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt (965 T€).
Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis
Heinsberg mbH (WFG)
Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der
Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg für den Kreis Heinsberg
eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen
und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der
Gesellschafteranteil von 10,87 % (T€ 26) in die Bilanz eingestellt.
4. Als Sondervermögen wurde der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz ausgewiesen. Bei der
Bewertung wurde die Eigenkapitalspiegelmethode zugrunde gelegt.
5. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem
Bundesbesoldungsgesetz.
Die Bewertung erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile. Gemäß Realisationsprinzip
dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich
realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der
Leistungserbringung. Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein.
Im Gegensatz zum Vorjahr erhöht sich die Bilanzposition um ca. 164 T€. Grund dafür ist die
Umstellung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes bzgl. der Versorgungslasten von laufenden
Erstattungen auf Abfindungen. Von der Abfindung bei einem Dienstherrenwechsel stehen der
Kommune 70 % zur Verminderung des Versorgungsanteils bei Eintritt des Versorgungsfalles zu.
Dieser Betrag wird dem Kommunalen Versorgungsrücklagefonds Fonds (KVR)zugeführt und
mitgliedsbezogen gutgeschrieben. Gemäß § 44 der KVR-Fonds erwirbt die Versorgungskasse die
Fondsanteile treuhänderisch für die Stadt. Zum 31.12.2016 werden drei Fälle im KVR-Fonds
geführt.
6. In den Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NVV und das Gesellschafterkapital am
Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und ausgewiesen.
7. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Auf Forderungen, bei denen der Debitor einen Insolvenzantrag gestellt hat, wird grundsätzlich eine
Einzelwertberichtigung vorgenommen. Bei der Summe aller Forderungen ergibt sich gegenüber
dem Vorjahr eine Verringerung von rund 85 T€. Diese Verringerung ermittelt sich rechnerisch aus
der Erhöhung der „Gebührenforderungen“ i. H. v. 73 T€, der Erhöhung der „Forderungen aus
Transferleistungen“ von 22 T€, der Erhöhung der „Privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem
privaten Bereich“ von 1.424 T€, der Erhöhung der „Privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem
öffentlichen Bereich“ von 10 T€, der Erhöhung der „Forderungen gegen Sondervermögen (Städt.
Abwasserbetrieb)“ von 161 T€ und der Erhöhung bei den „Sonstigen Vermögensgegenständen“
von 308 T€. Dem gegenüber ergeben sich Forderungsreduzierungen bei den
„Beitragsforderungen“ i. H. v. 8 T€, den „Steuerforderungen“ von 1.872 T€ und den „Sonstigen
öffentlich-rechtlichen Forderungen“ von 203 T€.
8. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten
ausgewiesen. In Summe ergibt sich ein Bestand an liquiden Mitteln zum 31.12.2016 i. H. v.
7.826.963,69 €. Hierin sind 45.013,72 € liquide Mittel der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung sowie
erstmalig die Bestände der Schulgirokonten i. H. v. 189.238,70 € enthalten.
9. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (4.188 T€) beinhalten Zuwendungen der Stadt
Erkelenz an die Kultur GmbH für den Bau der Stadthalle (1.819 T€). Die jährliche Auflösung
orientiert sich an der Zweckbindung der jeweiligen Maßnahme bzw. den kommunalen
Abschreibungssätzen. 53 T€ werden für übertragene Sachanlagen in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Weiterhin betragen die Landeszuwendungen an freie Träger für
den Bau von Kindertagesstätten 1.743 T€. Außerdem werden die Beamtenbesoldung (259 T€) für
Januar 2017, der Umlagebeitrag an die Rheinische Versorgungskasse (124 T€), Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz (161 T€) sowie sonstige geleistete Auszahlungen, die
Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2017 (29 T€) darstellen, erfasst.
Passivseite
1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2016 189.469 T€ (vgl. auch die
Erläuterungen zum Punkt 3 „Ausgleichsrücklage“).
Die Allgemeine Rücklage hat sich seit dem 31.12.2015 wie folgt entwickelt:
Stand 31.12.2015
189.389.021,16 €
Verrechnung gem. § 43 GemHVO mit der allgemeinen Rücklage*
./.
109.372,24 €
Einbuchung des Bestandes der Schulgirokonten zum 31.12.2016
+
189.238,70 €
Stand 31.12.2016
189.468.887,62 €
*Nach der Regelung des § 43 Abs. 3 GemHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen,
sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Für 2016 bedeutet dies, dass
die Erträge(+)/Aufwendungen (-) folgender Finanzvorfälle unmittelbar mit der Allgemeinen
Rücklage zu verrechnen sind:
Veräußerung unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte
Veräußerung Infrastrukturvermögen
Abgang Infrastrukturvermögen
Veräußerung Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen
Abgang Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen
Veräußerung Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
Abgang Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
Verrechnung gem. § 43 Abs. 3 GemHVO:
7.866,92 €
260.943,77 €
-299.988,99 €
5.245,37 €
-85.104,79 €
1.844,56 €
-179,08 €
-109.372,24 €
2. Die Sonderrücklagen betragen zum 31.12.2016 T€ 1.645 Hierbei handelt es sich um die
passivische Beschränkung der Vermögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede
Meyer-Stiftung.
3. Die Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2016 insgesamt 10.553.281,77 €. Sie wird sich jedoch
nach erfolgtem Ratsbeschluss in Höhe des Jahresüberschusses 2016 um 669.879,25 € auf
11.223.161,02 € erhöhen.
4. Der Jahresüberschuss in Höhe von T€ 670 resultiert aus der Ergebnisrechnung für das
Haushaltsjahr 2016. Gegenüber der Planung verbessert sich das Ergebnis um T€ 3.960.
5. Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die
Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten
Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen vor 2007 wurde pauschal
anhand von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben
durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des
ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer
tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend
aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens.
6. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem
Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der
Sonderposten für Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage
von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs.
5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten
Zeitwertes des Vermögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab
2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen
Anlagegut zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der
Abnutzung des bezuschussten Vermögens.
7. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der
Abfallentsorgung (280 T€). Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der
nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der
Bilanz auszuweisen.
8. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker-von-Berg-Stiftung (230 T€).
Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung
der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit
dem Stifterwillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem
zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der
Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt.
9. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis
eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2016
angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt
Erkelenz (32.258 T€) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (9.704
T€). Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richttafeln von Prof. Dr. K.
Heubeck nach dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu
Grunde. Berücksichtigt wurden das rechnungsmäßige Pensionierungsalter mit 65 bzw. 67 Jahren
und dem Anpassungsfaktor. Belastend wirkten sich bei der Berechnung der Pensions- und
Beihilferückstellungen zum 31.12.2016 Änderungen des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW) vom 14.06.2016 aus. Danach wurde die
Versorgungslastenteilung in 2016 von laufenden Erstattungen auf Abfindungen umgestellt. Daraus
resultierte alleine eine zusätzliche, nicht eingeplante Belastung von ca. 300.000 €. Daneben
wirkten sich Einstellungen im Rahmen von Nachfolgebesetzungen, der Erledigung von
zusätzlichen Aufgaben als auch für perspektivisch dringend notwendige Ausbildungen im mittleren
und gehobenen Dienst belastend auf die Pensions- und Beihilferückstellungen aus.
10. Die Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger
kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom § 36 Abs. 3 GemHVO Gebrauch
gemacht und alle Maßnahmen für die Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, werden
voraussichtlich 2017 - 2020 durchgeführt.
Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2016:
Stand
01.01.2016
€
1
Erneuerung Heizkessel Johannismarkt
17 - Rathaus
2
Erneuerung Fenster Altbau 3. BA
3
4
5
6
Wohnung Richard-Lucas-Str. 1:
Erneuerung Dachflächenfenster
FWGH Granterath:
Erneuerung Dach einschl. Dämmung
Nysterbachschule Lövenich:
Erneuerung äußerer Sonnenschutz
Nysterbachschule Lövenich:
Erneuerung Dach Aussentoiletten
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2016
€
58.000,00
0,00
0,00
0,00
58.000,00
130.000,00
0,00
0,00
0,00
130.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
20.000,00
15.513,96
4.486,04
0,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
7
Grundschule Gerderath: Ern. Dach
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
8
Grundschule Gerderath:
Ern. Außentoiletten
65.000,00
0,00
0,00
0,00
65.000,00
9
GS Erkelenz-Mitte: Ern. Heizzentrale
150.000,00
0,00
0,00
0,00
150.000,00
80.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
80.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
120.000,00
0,00
0,00
0,00
120.000,00
200.000,00
200.000,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
18.000,00
18.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
14.000,00
14.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
10.000,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
50.000,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
100.000,00
0,00
100.000,00
0,00
0,00
25.000,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
21.000,00
0,00
0,00
0,00
21.000,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
43.000,00
31.543,83
11.456,17
0,00
0,00
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
GS Erkelenz-Mitte: Ern. Regelzentrale
Luise-Hensel-Schule: Ern.
Fensteranstrich
Luise-Hensel-Schule: Ern.
Schiebefenster
Franziskusschule: Ern. Fenster 2.+3.
BA
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule:
Ern. Duschen Turnhalle
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule:
Ern. WC/Bad Dienstwohnung
Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach
einschl. Dämmung
Astrid-Lindgren-Schule:
Erneuerung Fenster 2. BA
GS Hetzerath: Ern. Fenster
GS Hetzerath: Ern. Aussentüren
GS Kückhoven: Ern. Dach einschl.
Dämmung
GS Kückhoven: Ern. Fenster 2. BA
GS Schwanenberg: Ern. Dach
Umkleide+Turnhalle
GS Schwanenberg: Ern. Duschen
Turnhalle
GS Schwanenberg: Ern.
Fenster+Türen+Umkleide
GS Schwanenberg: Ern.
Wasserleitungen
GS Houverath: Ern. Dach einschl.
Dämmung
GS Houverath:
Ern. Außentoiletten
GS Houverath: Ern. Fenster
Hauptschule: Ern. Dach; 4. BA
(Musiktrakt)
Stand
01.01.2016
€
30
31
Hauptschule: Ern. Fenster; 5. BA
(Musiktrakt)
Hauptschule: Ern. Behindertentoilette
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2016
€
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
8.000,00
0,00
0,00
0,00
8.000,00
24.000,00
0,00
0,00
0,00
24.000,00
32
Hauptschule: Ern. Fenster; 2. BA
(Gebäude 2)
33
Hauptschule: Ern. Eingangstüranlagen
mit Treppenhausfenstern (Gebäude 1)
0,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
34
Hauptschule: Ern. Decken in Fluren Akustikdecken mit LED (Gebäude 1)
0,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
35
Hauptschule: Ern. Decken in Klassen Akustikdecken mit LED (Gebäude 1)
0,00
0,00
0,00
18.200,00
18.200,00
88.228,99
55.032,91
17.046,08
0,00
16.150,00
0,00
0,00
0,00
8.000,00
8.000,00
152.865,54
0,00
0,00
0,00
152.865,54
30.041,88
22.889,09
7.152,79
0,00
0,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
80.000,00
56.659,03
18.340,97
0,00
5.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
73.000,00
73.000,00
0,00
0,00
0,00
21.500,00
21.500,00
0,00
0,00
0,00
130.000,00
130.000,00
320.000,00
310.923,21
9.076,79
0,00
0,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
42.000,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
110.000,00
0,00
0,00
0,00
110.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
Europaschule: Ern. Fassade/Fenster
2. BA
Europaschule: Blitzschutz vorbeugender Brandschutz
Cusanus-Gymnasium:
Erneuerung Dach Atrium und
Verwaltung
Cusanus-Gymnasium: Ern. Dach,
Turnhallen und Außentoiletten
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Fenster im Toilettentrakt
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Dach Bauteil C
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Bodenbelege
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Kesselanlage
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Elektrohauptverteilung (Trafo)
Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster und
Außentüre Turn- und Gymnastikhalle
Cusanus-Gymnasium: Ern. Umkleiden
und Duschbereich Turn- und
Gymnastikhalle
Cusanus-Gymnasium: Ern. Oberlichter
Atrium und Gerüstbau
Cusanus-Gymnasium: Ern. Estrich inkl.
Bodenbelag (4 Klassen Atrium)
Cusanus-Gymnasium: Ern.
Klassentüren
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Schulhof
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Stunden Toiletten
Pestalozzischule:
Erneuerung Dach Altbau (2. BA)
Pestalozzischule:
Erneuerung Fenster UG /1. OG (3. BA)
Pestalozzischule:
Ern. Duschen, Außentoiletten
Pestalozzischule:
Ern. Fenster Innenhof (4. BA)
Stand
01.01.2016
€
56
57
58
59
60
61
62
63
Haus Spiess:
Ern. Dach Hauptgebäude
Haus Spiess:
Ern. Außenanstrich
Haus Hohenbusch:
Beseitigung Feuchtigkeit
Haus Hohenbusch:
Ern. Fensteranstrich Herrenhaus
Haus Hohenbusch: Ern. Dach
mit Eindeckung alte Strohmiete
Ehemaliger Friedhof Brückstraße:
Sanierung Mauerwerk
Burg Hauptturm:
Ern. Fenster und Abschluss
Fugarbeiten
Burg Rundturm:
Sanierung Mauerwerk
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2016
€
86.500,00
0,00
0,00
0,00
86.500,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
50.000,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
64
Windmühle Immerath: Sanierung
99.000,00
0,00
0,00
70.000,00
169.000,00
65
KG Gerderath: Ern. Personaltoilette
10.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
66
KG Gerderath: Ern. Heizkessel
15.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
67
KG Hetzerath: Ern. Heizkessel
15.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
68
KG Buscherhof: Ern. Fenster
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
69
KG Lövenich: Ern. Fenster
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
70
Turnhalle Gerderath:
Ern. Hallenfußboden
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
35.000,00
0,00
0,00
8.000,00
43.000,00
50.000,00
50.000,00
0,00
37.500,00
37.500,00
107.000,00
107.000,00
0,00
16.000,00
16.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
140.000,00
72.000,00
0,00
94.500,00
162.500,00
110.000,00
50.000,00
0,00
0,00
60.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
9.000,00
0,00
0,00
0,00
9.000,00
10.500,00
0,00
0,00
10.400,00
20.900,00
21.000,00
0,00
0,00
24.000,00
45.000,00
30.000,00
0,00
10.000,00
0,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
41.000,00
41.000,00
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
Turnhalle Gerderath: Ern. Akustikdecke
(einschl. Beleuchtung)
Turnhalle Gerderath:
Ern. Sanitärbereich
Sportumkleide Schwanenberg:
Ern. Sanitäranlage + Umkleiden
Hallenbad Gerderath:
Dämmung Fassade der Umkleide
Hallenbad Gerderath:
Ern. Sanitärbereich
Obdach Neuhaus:
Abbruch Neuhaus 48/50
Asylantenwohnheim Bellinghoven:
Abbrucharbeiten
Asylantenwohnheim Oerath:
Abbrucharbeiten
Parkdeck Ostpromenade:
Ern. Beleuchtung
Parkdeck Ostpromenade:
Ern. Asphaltdecke (Oberdeck)
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizungsregelung
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Fenster, Verglasung, 2. BA
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizung mit Lüftungsanlage
Stand
01.01.2016
€
84
85
FHH Gerderath:
Überarbeitung Holzkonstruktion Halle
FHH Gerderath: Ern. Dacheindeckung
Bitumenschindeln
86
Instandhaltungsrückstellung für die
Kriegsgräberunterhaltung
87
MZG Matzerath: Ern. Dach Altbau und
Dämmung
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2016
€
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
38.000,00
0,00
0,00
0,00
38.000,00
0,00
0,00
0,00
340,08
340,08
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
43.000,00
0,00
0,00
0,00
43.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
91
MZG Matzerath: Ern. Außenputz mit
Dämmung
MZH Kückhoven: Dacheindeckung
MZH Kückhoven:
Ern. Fenster, Außentüren
MZH Kückhoven: Ern. Duschen
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
92
MZH Gerderhahn: Ern. Fenster
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
93
MZH Golkrath: Ern.Oberlichter Halle
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
94
MZH Hetzerath: Ern. Dacheindeckung
MZH Hetzerath: Ern. Duschen und
Toilette
MZH Granterath: Ern. Dacheindeckung
MZH Granterath: Ern. Außentoiletten
MZH Granterath: Ern. Fenster
MZH Houverath: Ern. Lüftungsregelung
MZH Schwanenberg: Ern. Duschen und
Toiletten
MZG Holzweiler (Alte Schule):
Ern. Dacheindeckung
MZG Holzweiler (Alte Schule):
Ern. Fenster
Bürgersaal Katzem: Ern. Heizungs- und
Lüftungsschaltschrank
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
40.000,00
45.000,00
60.000,00
50.000,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
35.000,00
30.340,49
4.659,51
0,00
0,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
4.481.136,41
1.057.902,52
307.218,35
1.045.440,08
4.161.455,62
88
89
90
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
Bürgerhaus Gerderath: Ern.
Außentüren
Bürgerhaus Gerderath: Ern.
Flachdächer
Bürgerhaus Gerderath: Ern.
Sheddächer
11. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in
Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind:
Stand
01.01.2016
in €
Rückstellungen für Altersteilzeit
Inanspruchnahme/Auflösung in €
Zuführung
in €
Stand
31.12.2016
in €
1.726.914,74
506.948,76
0,00
1.219.965,98
Urlaubsrückstellungen
510.478,60
0,00
61.612,82
572.091,42
Überstundenrückstellungen
136.656,89
0,00
20.423,97
157.080,86
Sonstige Rückstellung Personalaufwand - LoB u.a.
303.000,00
9.266,00
0,00
293.734,00
66.800,00
144,50
22.944,50
89.600,00
5.963.239,57
0,00
27.650,00
5.990.889,57
236.000,00
189.000,00
0,00
47.000,00
8.943.089,80
705.359,26
132.631,29
8.370.361,83
Rückstellungen Prüfung GPA
Drohverlustrückstellungen
Rückstellungen Prozesskostenrisiko
Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen werden fortgeltende Ansprüche der tariflich
Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt.
Hierbei wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines
Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht. In die
Urlaubsrückstellungen wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres
eingestellt. Gleiches gilt für die am Bilanzstichtag bestehenden Überstunden- und
Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls über die Bildung einer Überstundenrückstellung zu
berücksichtigen. Bei der Ermittlung wurden die Bediensteten in unterschiedliche
Beschäftigungsgruppen eingeteilt und diese mit der jeweiligen durchschnittlichen Vergütung von
Beschäftigungsgruppen bewertet. Die sonstige Rückstellung Personalaufwand wurde gebildet für
Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (LoB) i. H. v. 293.734 €, die Ende März
2017 für den Zeitraum vom 01.01.2016 - 31.12.2016 zur Auszahlung gelangen.
Die Drohverlustrückstellung wurde in 2008 gebildet, weil seinerzeit ein Gewerbesteuerschuldner
gegen den Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung der
Vollziehung angeordnet. Über die Klage ist bis heute noch immer nicht entschieden. Wird der
Klage stattgegeben, droht der Stadt Erkelenz möglicherweise ein Verlust der kompletten Forderung
i. H. v. 5.299.806,57 €. Es bestand demnach die Notwendigkeit hierfür in 2008 eine Rückstellung
zu bilden und diese in der Bilanz anzusetzen. Gegenüber der zum 31.12.2015 vorgenommenen
Bewertung des Sachverhaltes haben sich in 2016 keine Änderungen ergeben. Zusätzlich wurde im
Jahr 2015 in einem weiteren Fall eine Drohverlustrückstellung gebildet, welche im Jahr 2016 neu
bewertet wurde. Ein Gewerbesteuerschuldner hat angekündigt, gegen die Neuveranschlagung der
Gewerbesteuer für die Jahre 2004 - 2008 Klage zu erheben. Würde dieser Klage stattgegeben, ist
mit einem Erstattungspflicht i. H. v. 691.083 € zu rechnen. Diese Drohverlustrückstellung wurde im
Rahmen des 2016er Jahresabschlusses in der Höhe angepasst.
Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren
gebildet. Im ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte
tragen.
12. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine besondere
Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 3
beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. Eine gesonderte Position bei den Verbindlichkeiten nehmen
die erhaltenen Anzahlungen ein, in die noch nicht verbrauchte und für investive Zwecke
gebundene Zuwendungen einzubuchen sind, bis das geförderte Anlagevermögen betriebsfertig
hergestellt ist. Sobald das entsprechende Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist, werden die
erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten umgebucht.
13. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 9.146) betreffen hauptsächlich vereinnahmte
Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€
6.448). Der Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von
Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden
(Vgl. Ausführungen ARAP auf der Aktivseite) beträgt nunmehr 1.743 T€. Daneben liegen noch
weitere, kleinere passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 955 T€ vor
(Ausgleichsmaßnahmen 269 T€, Ruherechtsentschädigungen 253 T€, Zahlungen, die zu Erträgen
in 2017 führen, von 421 T€; Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 12 T€).
Übersicht über das Vermögen, Kapital und Schulden
31.12.2016
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagevermögen
Finanzanlagen
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
SUMME UMLAUFVERMÖGEN
Aktive Rechnungsabgrenzung
SUMME AKTIVA
Passiva
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
SUMME PASSIVA
% der Bilanzsumme
89
291.078
87.881
379.048
19.571
7.827
27.398
4.188
410.634
0,02
70,89
21,40
92,31
4,76
1,91
6,67
1,02
100,00
202.337
125.554
54.494
19.103
9.146
410.634
49,27
30,58
13,27
4,65
2,23
100,00
III. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Familienleistungsausgleich
T€
268
6.708
19.454
19.893
1.928
1.004
277
1.969
51.501
2. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres setzen sich wie folgt
zusammen:
T€
Schlüsselzuweisungen
5.852
Allgemeine Zuweisungen Land
118
Zuweisungen und Zuschüsse
8.805
Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen
2.672
17.447
3. Bei den sonstigen Transfererträgen (1.005 T€) handelt es sich u.a. um die Abrechnung der
einheitsbedingten Belastungen den Landes NRW für das Jahr 2014 (521 T€), um den
Kostenersatz für soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den
Produktbereichen 05 „Soziale Hilfen“ und 06 „ Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (450 T€).
Daneben wurden Erstattungen für die Mehrbelastung zur Kreisumlage geleistet (34 T€).
4. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (8.904 T€) betreffen Verwaltungsgebühren
(829 T€), Benutzungsgebühren (6.052 T€) und Erträge aus den Auflösungen von
Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (2.023 T€).
5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (509 T€) enthalten Mieten und Pachten (249 T€),
Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (180 T€) und sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte (80 T€).
6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 9.208 T€
erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstattungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der
UVG- Leistungen, die Erstattungen von Jugendhilfeaufwendungen von anderen Gemeinden
und Gemeindeverbänden und die Personal- und Sachkostenerstattungen vom Städt.
Abwasserbetrieb. Der hohe Anstieg der Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Vergleich
zum letzten Geschäftsjahr liegen insbesondere in den Erstattungen des Landes für Flüchtlinge
begründet.
7. Im Haushaltsjahr 2016 wurden sonstige ordentliche Erträge
Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:
T€
Konzessionsabgaben
2.001
Erstattung von Steuern
489
Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden
847
Bußgelder u.a.
128
Säumniszuschläge u.dgl.
333
Stundungs- und Aussetzungszinsen
10
Erträge aus Ersatzvornahmen
24
Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen
1.012
Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge
110
Andere sonstige ordentliche Erträge
794
5.748
erzielt,
deren
8. Das Jahresergebnis für 2016 bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 377 T€.
9. Der Personal- und Versorgungsaufwand von 25.360 T€ des Haushaltsjahres 2016 entfällt
mit 3.618 T€ auf Beamtenbezüge, mit 17.743 T€ auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu
Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit 1.615 T€ auf Beiträge zu
Versorgungskassen für Beamte, 438 T€ auf Beihilfe (Beschäftigte 211 T€ und
Versorgungsempfänger 227 T€) und mit 82 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur
Auffüllung von Rückstellungsbeständen in den Bereichen Urlaubs-, Überstunden- und
sonstigen Rückstellungen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur Pensions- und
Beihilfenrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen
Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen
insgesamt 1.864 T€, die ausschließlich für Beschäftigte (485 T€ für Pensionen, 96 T€ für
Beihilfen) und für Pensionäre (887 T€ für Pensionen und 396 T€ für Beihilfen) aufgebracht
wurden (vgl. auch Ausführungen zu II, Passivaseite, Ziffer 9).
10. Die Zusammensetzung der Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsjahres 2016 zeigt die
folgende Aufstellung:
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen
Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens
Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Bewirtschaftung - Energie Bewirtschaftung - Reinigung Haltung von Fahrzeugen
Unterhaltung der Geräte
Anschaffung von kleineren Geräten (60 - 410 EUR)
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
Aus- und Fortbildung
Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz
Sonst. bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen
davon:
Verpflegungsaufw. in Schulen u. Kindergärten
Kostenanteil Straßenentwässerung
Abfallbeseitigungsaufwendungen
Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung
Sonst. Verw. u. Betriebsaufwendungen
T€ 291
T€ 1.471
T€ 1.437
T€ 1.359
T€ 376
Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten
152
Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen
davon:
Aufwendungen EDV und Software
Schülerbeförderungskosten
Aufwendungen offener Ganztag
Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll
Übrige Aufwendungen f.sonst. Dienstleistungen
T€
1.764
1.045
434
744
1.485
1.158
377
385
308
111
168
262
4.934
5.230
T€ 742
T€ 1.843
T€ 1.454
T€ 766
T€ 425
18.557
11. Die bilanziellen Abschreibungen (7.697 T€) umfassen einmal die Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen (7.624 T€) als auch die Auflösung von geleisteten Zuwendungen für
investive Maßnahmen (73 T€).
12. Die Transferaufwendungen 2016 (41.493 T€) setzen sich wie folgt zusammen:
T€
Zuweisungen und Zuschüsse
6.040
Sozialtransferaufwendungen
10.330
Gewerbesteuerumlage
1.723
Finanzierungsbeteiligung „Fonds Deutsche Einheit“
1.673
Kreisumlage
21.225
Krankenhausinvestitionsumlage
502
41.493
13. Im Jahre 2016 wurden folgende sonstigen ordentlichen Aufwendungen geleistet:
T€
Sonst. Personalaufwendungen
31
Aufwendungen f. ehrenamtliche Tätigkeiten
300
Mieten und Pachten
1.007
Leasingkosten
70
Sonst. Aufwendungen f.d. Inanspruchnahme v. R.u.D.
1.489
Geschäftsaufwendungen
577
Steuern, Versicherungen
2.282
Zuschreibung Sonderposten
2
Erstattungen für lfd. Tätigkeiten
640
Verluste aus dem Abgang von Umlaufvermögen u.ä.
Verfügungsmittel
Fraktionszuwendungen
Repräsentationen
Ehrungen u.ä.
Zuführung sonst. Rückstellungen
253
2
33
31
17
51
6.785
14. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (6.447 T€) haben die Zinserträge sonstiger
inländischer Bereich i. H. v. 3.776 T€ und die Gewinnanteile an verbundenen Unternehmen
und Beteiligungen sowie öffentlicher Sonderrechnungen mit 2.667 T€. Die übrigen Zinserträge
betragen 4 T€.
15. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen in 2016 insgesamt 584 T€.
16. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 sind keine Ermächtigungsübertragungen von
Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden.
17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 werden keine Ermächtigungsübertragungen von
Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen.
IV. Erläuterungen zur Finanzrechnung
Die Bestände der liquiden Mittel, die sich aus den Buchungen in der Finanzrechnung ergeben,
haben sich in 2016 wie folgt entwickelt:
Bevor die einzelnen Kontengruppen genauer betrachtet werden, sei an dieser Stelle auf folgende
Besonderheiten hingewiesen, die die Nachvollziehbarkeit der nachfolgenden Äußerungen
erleichtern:
•
In 2015 wurden Ermächtigungsübertragungen von Auszahlungen für Investitionen
von 1.651.027,91 € gebildet. Für konsumtive Auszahlungen wurden im Jahr 2015
keine
Ermächtigungsübertragungen
gebildet.
Die
Abwicklung
dieser
Ermächtigungsübertragungen in 2016 wird an späterer Stelle dargestellt.
•
Zahlungswirksame Ermächtigungsübertragungen für Kredite nach § 86 Abs. 2 GO
NRW wurden im Jahr 2015 i. H. v. 1.370.000 € gebildet. Hiervon wurde in 2016 ein
Betrag von 1.300.000 € in Anspruch genommen.
•
Die zuvor erläuterten Summen sind zusammen mit den Ansätzen in der Spalte
„Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2016“ in den jeweiligen Zeilen mit
aufgeführt. Daneben bietet die seit dem 01.01.2011 eingesetzte Software
„newsystem kommunal - INFOMA“ auch den Komfort, dass die
Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO in einer separaten Spalte in der
Finanzrechnung dargestellt werden. Diese Option wurde aus Gründen der
Übersichtlichkeit auch in 2016 gezogen.
Wie an späterer Stelle detailliert zu ersehen ist, wurde von den
Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen von insgesamt
1.651.027,91 € ein Betrag von 795.270,58 € in Anspruch genommen. 702.464,77 €
wurden im Laufe des Jahres 2016 in Abgang gesetzt bzw. eingespart und
153.292,56 € wurden weiter nach 2017 übertragen. Rechnet man die übertragenen
Ermächtigungsübertragungen 2016 als auch die darauf entfallenden
Inanspruchnahmen aus den in der Finanzrechnung aufgeführten Zahlen heraus,
ergeben sich in den Zeilen 16, 17, 23 und 30 bis 38 folgende Werte:
Bezeichnung
Nr.
16
17
23
30
31
32
33
34
35
36
37
38
= Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16)
=
Einzahlungen
aus
Investitionstätigkeit
=Auszahlungen
aus
Investitionstätigkeit
=Saldo
aus
Investitionstätigkeit (23 und 30)
=Finanzmittelüberschuss/fehlbetrag (17 und 31)
+Aufnahme und Rückflüsse
von Darlehen
+Aufnahme von Krediten
zur Liquiditätssicherung
-Tilgung und Gewährung
von Darlehen
-Tilgung von Krediten zur
Liquiditätssicherung
=Saldo
aus
der
Finanzierungstätigkeit
=Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln
(32 und 37)
…
Ansatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
Vergleich
Ansatz/ist
88.935.336,00 €
89.359.142,56 €
423.806,56 €
360.894,00 €
5.080.114,11 €
4.719.220,11 €
8.798.785,00 €
6.573.804,03 €
-2.224.980,97 €
12.072.200,00 €
7.444.821,69 €
-4.627.378,31 €
-3.273.415,00 €
-871.017,66 €
2.402.397,34 €
-2.912.521,00 €
4.209.096,45 €
7.121.617,45 €
5.790.000,00 €
1.000.000,00 €
-4.790.000,00 €
0,00 €
2.000.000,00 €
2.000.000,00 €
5.790.000,00 €
5.261.162,54 €
-528.837,46 €
0,00 €
2.000.000,00 €
2.000.000,00 €
0,00 €
-4.261.162,54 €
-4.261.162,54 €
-2.912,521,00 €
-52.066,09 €
2.860.454,91 €
Abschließend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber seine im § 38 Abs. 2
GemHVO NRW gestellten Forderungen nur rudimentär in den von ihm vorgeschriebenen
Mustern umgesetzt hat. Die Erfahrungen der letzten 10 Jahre haben jedoch gezeigt, wie aufgrund
der vorgenannten Aufstellung unschwer ersichtlich, dass die Umsetzung in einer tabellarischen
Darstellung einfach zu komplex und damit zu unübersichtlich ist. Es bleibt daher nur die
Möglichkeit, der im § 38 GemHVO geforderten Aufstellung durch die Darstellung in verschiedenen
Nebenrechnungen nachzukommen.
Nun aber zur Erläuterung des eigentlichen Ergebnisses der Finanzrechnung:
1.
Wie oben erläutert, werden die aufgeführten Abweichungen also aus der Summe der
Haushaltsplanansätze und der Summe der Ermächtigungsübertragungen dargestellt.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass beim Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit ein
Überschuss von 5.080 T€ erzielt wurde. Gegenüber der Planung entspricht dies einer
Verbesserung um 4.719 T€.
Diese Verbesserung resultiert aus höheren Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von
5.143 T € und höheren Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 424 T€.
Die Veränderung bei den Einzahlungen ergeben sich rechnerisch durch geringere
Einzahlungen von 456 T€ bei den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“ und von 113
T€ bei den „Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“. Diesen geringeren Einzahlungen
stehen Mehreinzahlungen i. H. v. 2.493 T€ bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, 196
T€ bei den „Sonstigen Transfereinzahlungen“, von 49 T€ bei den „Privatrechtlichen
Leistungsentgelten“, von 2.548 T€ bei den „Kostenerstattungen, Kostenumlagen“, von 341
T€ bei den „Sonstigen Einzahlungen“ und von 85 T€ bei den „Zinsen und sonstigen
Finanzeinzahlungen“ gegenüber.
Auf der Auszahlungsseite sind Minderauszahlungen bei den „Personalauszahlungen“ i. H.
v. 725 T€, den „Versorgungsauszahlungen“ (74 T€) und den „Zinsen und sonstigen
Finanzauszahlungen“ (290 T€) zu verzeichnen. Dem gegenüber ergeben sich
Mehrauszahlungen i. H. v. 316 T€ bei den „Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen“,
von 234 T€ bei den „Transferauszahlungen“ und von 963 T€ bei den „Sonstigen
Auszahlungen“.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt -1.666 T€. Geplant war ein negativer Saldo i. H.
v. -4.924 T€. Die Verbesserung i. H. v. 3.258 T€ lässt sich als Differenz aus den
„Auszahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 8.240 T€ (geplant 13.723 T €) zu den
„Einzahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 6.574 T€ (geplant 8.799 T€) herleiten.
Beim „Saldo aus Finanzierungstätigkeit“ lässt sich ein negativer Wert i. H. v. -2.961 T€
feststellen. Dieses erfreuliche Ergebnis bedeutet, dass der Schuldenstand im Jahr 2016
um 2,961 Mio. € reduziert werden konnte.
Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass in 2016 gegenüber der Planung eine erfreuliche
Liquiditätsverbesserung von 3.646 T€ bei den eigenen Finanzmitteln erzielt werden konnte.
Der Bestand an eigenen liquiden Mitteln konnte demzufolge zum 31.12.2016 mit 8.293 T€
bilanziert werden.
Die Finanzrechnung betrachtet aber nicht nur die eigenen Finanzmittel, sondern auch die
Entwicklung des Bestandes an fremden Finanzmitteln. Fremde Finanzmittel sind solche
finanziellen Mittel, die die Kommune für einen Dritten verwaltet oder die sie aufgrund
eines Gesetzes für einen Dritten zu vereinnahmen und zu verausgaben hat. Bei beiden
Varianten sind erwirtschaftete Überschüsse aus diesen Mitteln an den/die Dritten
abzuführen bzw. getätigte Vorleistungen vom Dritten zu erstatten. Hinsichtlich der eigenen
Finanzmittel unterscheiden sich diese insbesondere dadurch, dass sie nicht im
Haushaltsplan aufgeführt und geplant werden, sondern zum Teil in gesonderten Plänen
dargestellt werden, respektive ungeplant bewirtschaftet werden.
Bei der Stadt Erkelenz fallen darunter der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz, dessen
Ein- und Auszahlungen kontenmäßig von der städtischen Zahlungsabwicklungsstelle
abgewickelt werden sowie insbesondere Mittel des Kreises Heinsberg, der sich bei der
Zahlbarmachung der verschiedenen Hilfearten nach dem SGB ebenfalls der
Zahlungsabwicklungsstelle der Stadt Erkelenz bedient.
Des Weiteren werden bei den fremden Finanzmitteln die ungeklärten Einzahlungen
abgebildet. Hierbei handelt es sich um Einzahlungen, welche im Jahr 2016 vereinnahmt
worden sind, jedoch erst im Folgejahr konkreten Sollstellungen zugeordnet werden
können.
Zum Ende des Jahres betrug der Bestand an fremden Finanzmitteln insgesamt -466 T€.
Dieser Bestand setzt sich aus der Erhöhung der Forderungen gegenüber dem Städtischen
Abwasserbetrieb von -161 T€ sowie einem Bestand an sonstigen fremden Finanzmitteln
von -305 T€ zusammen. Der Bestand an sonstigen fremden Finanzmitteln von -305 T€
stellt aus städtischer Sicht eine Forderung gegenüber Dritten dar, da die Stadt in
entsprechender Höhe in Vorleistungen getreten ist.
Unter Berücksichtigung der Vorjahre ergibt sich insgesamt bei den Beständen aus
(eigenen und fremden) Finanzmitteln ein Saldo von 7.827 T€.
2.
Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen aus 2015 gem. § 22 GemHVO NRW
Gem. § 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und
Auszahlungen übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die
Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.
Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung hat der Rat der Stadt Erkelenz am 25.
September 2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 wurden demnach folgende Ermächtigungsübertragungen gebildet. Diese wurden im Jahr 2016 wie nachfolgend aufgeführt
abgewickelt:
2.1
Für konsumtive Aufwendungen/Auszahlungen wurden im Jahr 2015 keine Ermächtigungsübertragungen gebildet.
2.2
Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen in 2016:
Nr.
Investitionsnummer
Bezeichnung
Ermächtigungsübertragung
aus 2015
abgerechnet
in 2016
Ersparnis/
in Abgang
nach 2017
zu übertragen
Teilfinanzrechnung 010600
Zentrale Dienste
B01060001
Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 €
Teilfinanzrechnung 011000
Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung
2
B01100033
Einführung Projekt „Kindertagespflege“
13.000,00
11.805,99
1.194,01
0,00
3
B01100035
Einführung Projekt „ProBauG 2015“
15.000,00
9.118,38
0,00
5.881,62
4
B01100036
Backup-Server und Tape Libery
1.500,00
749,70
750,30
0,00
Teilfinanzrechnung 011301
Grundstücks- u. Gebäudeverwaltung
G01130001
Erwerb und Verkauf von Grundstücken und
Gebäuden
30.000,00
22.556,80
7.443,20
0,00
44.000,00
36.027,25
7.972,75
0,00
150.000,00
146.185,55
3.814,45
0,00
20.000,00
0,00
20.000,00
0,00
1
5
Teilfinanzrechnung 011800
Baubetriebshof
6
B01180048
Kleinlaster mit Kipper (Ersatz HS-2473/ERK-A
1110)
7
B01180060
Schwerlast-LKW mit Kran (Ersatz HS-2467/ERKA 1136)
8
B01180061
Gabelstapler (Ersatzbeschaffung)
Teilfinanzrechnung 021500
Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung
1.560,09
1.560,09
0,00
0,00
9
B02157007
Ersatz von technischen Geräten > 410 EUR
24.500,00
5.809,93
0,00
18.690,07
10
B02157017
Lösch-/Katastrophenschutzfahrzeug Hetzerath
5.316,84
1.005,01
0,00
4.311,83
11
B02157024
Einsatzführungsfahrzeug (MTW) Einsatzleitung
3.776,44
3.715,83
60,61
0,00
Teilfinanzrechnung 030101
Grundschulen
34.000,00
32.550,40
0,00
1.449,60
12
H03010014
Nottreppe Nysterbachschule Lövenich
Teilfinanzrechnung 030103
Realschule /Europaschule
13
B03030001
Anschaffungen < 10.000 € Europaschule
21.457,33
21.457,33
0,00
0,00
14
B03030010
Digestorium (Gasabzug) Chemieraum
14.000,00
12.676,52
1.323,48
0,00
15
H03030002
Umbau und Erweiterung Lehrerzimmer
Europaschule
9.800,00
9.800,00
0,00
0,00
Teilfinanzrechnung 030104
Gymnasien
16
B03040017
Schuleinrichtung Biologieraum - CusanusGymnasium -
50.000,00
30.426,93
2.948,22
16.624,85
17
B03040019
Seilklettergerät „Pentagode“
5.300,00
5.210,58
89,42
0,00
Teilfinanzrechnung 0602
Tageseinrichtungen u. Tagespflege
18
B06020101
Anschaffungen > 410 € KG Adolf-Kolping-Hof
17.000,00
2.619,10
14.380,90
0,00
19
B06020501
Auszahlungen < 10.000 € KG Gerderath
6.000,00
4.619,84
1.380,16
0,00
20
B06020601
Auszahlungen < 10.000 € KG Am Hagelkreuz
7.000,00
2.685,00
4.315,00
0,00
21
B06021201
Auszahlungen < 10.000 € KG Kückhoven
10.000,00
0,00
10.000,00
0,00
22
B06021605
Außenspielgerät für Kombinierte
Tageseinrichtung Westpromenade
8.757,09
0,00
2.757,09
6.000,00
23
H06021701
Zwei-Gruppen-KG Immerath (neu)
629,27
629,27
0,00
0,00
Teilfinanzrechnung 080100
Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen
24
H08010001
Neubau Sportumkleiden Immerath (neu)
25
H08010005
Neubau Turnhalle Immerath (neu)
26
H08010006
27
304,00
303,15
0,85
0,00
1.025,00
1.024,93
0,07
0,00
Zuschüsse zum Bau von vereinseigenen
Sportanlagen
20.000,00
20.000,00
0,00
0,00
S08010005
Verbindungsweg GS Kückhoven/Sportanlage
10.500,00
0,00
0,00
10.500,00
Teilfinanzrechnung 120101
Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel
28
E12010026
Straßenerneuerung Brückstraße
82.809,02
44.635,35
0,00
38.173,67
29
E12010039
Straßenausbau Parkweg
105.000,00
59.834,13
25.165,87
20.000,00
30
E12010046
Baugebiet VI/2 Schulring westlich Friedhof
300.000,00
0,00
300.000,00
0,00
31
E12013002
Golkrath, St.-Stephanus-Str. (Terreicken - Am
Kloster)
120.000,00
1.495,63
100.004,37
18.500,00
32
E12016012
Kückhoven, Stüpend, Thingstr. bis In Kückhoven
5.000,00
0,00
5.000,00
0,00
33
E12017006
Kaulhausen, In Kaulhausen zum RÜB
5.000,00
0,00
5.000,00
0,00
34
E12017009
Wockerath, In Wockerath (Jacobstr. bis Ortsausgang)
3.000,00
0,00
3.000,00
0,00
35
T12010003
Nordtangente - 3. BA
5.000,00
0,00
5.000,00
0,00
36
T12010004
Umbau ZOB II
5.000,00
0,00
5.000,00
0,00
37
T12010005
Beseitigung Bahnübergang Mennekrath-Neuhaus
5.000,00
0,00
5.000,00
0,00
38
T12010006
Anpassung Aachener Str./Gewerbestr. Süd
(Kreisverkehr)
35.000,00
0,00
35.000,00
0,00
39
T12010015
Tenholter Straße, Kreisverkehr
10.000,00
2.973,81
7.026,19
0,00
40
T12010016
Kreisverkehr Brückstr./Nordpromenade/Th.-
15.000,00
0,00
15.000,00
0,00
Nr.
Ermächtigungsübertragung
aus 2015
abgerechnet
in 2016
Ersparnis/
in Abgang
nach 2017
zu übertragen
Investitionsnummer
Bezeichnung
41
T12010021
Erkelenz, Kreisverkehr Hagelkreuz
15.000,00
0,00
15.000,00
0,00
42
T12010022
Änderung "Wegweisende Beschilderung"
Erkelenz
25.000,00
18.280,18
6.719,82
0,00
43
T12015001
Brückenerneuerung Katzem
20.000,00
0,00
20.000,00
0,00
Teilfinanzrechnung 120200
Verkehrsanlagen
44
E12020020
Parkweg – Öffentl. Beleuchtung
8.500,00
3.700,90
4.799,10
0,00
45
E12020023
GIPCO II westl. Teil (Luxemburger Str. -Stichstr.-)
Öffentl. Beleuchtung
10.000,00
6.547,81
3.452,19
0,00
46
E12020026
Umgestaltung Südpromenade - Öffentl.
Beleuchtung
34.000,00
31.423,50
2.576,50
0,00
47
E12029000
Alle Stadtteile - Öffentl. Beleuchtung
40.000,00
40.000,00
0,00
0,0
48
T12029000
Alle Stadtteile - Öffentl. Beleuchtung < 10.000 €
20.000,00
20.000,00
0,00
0,00
Körner-Str.
Teilfinanzrechnung 130100
Öffentliches Grün
49
S13010011
Revitalisierung Stadtpark
98.929,00
98.340,41
0,00
588,59
50
S13010012
Fußweg „Schages Fahrt“
12.500,00
8.308,10
4.191,90
0,00
Teilfinanzrechnung 130200
Natur u. Landschaft
51
S13020001
Baumschulpark Mennekrath
30.000,00
0,00
30.000,00
0,00
52
S13020002
Ökologischer Ausgleich Borschemich (neu)
30.000,00
28.513,11
1.486,89
0,00
53
S13020003
Ökologischer Ausgleich Immerath (neu)
15.773,45
10.829,60
0,00
4.943,85
0,00
10.000,00
0,00
Teilfinanzrechnung 130500
Friedhöfe
54
B13050003
Einrichtung Friedhofshalle > 410 € Borschemich
(neu)
10.000,00
55
B13050004
Einrichtung Friedhofshalle > 410 € Immerath
(neu)
10.000,00
9.389,08
610,92
0,00
56
H13050008
Neubau Friedhofshalle Immerath (neu)
30.000,00
22.371,52
0,00
7.628,48
Teilfinanzrechnung 150100
Wirtschaftsförderung
15.000,00
0,00
15.000,00
0,00
4.805,74
4.805,74
0,00
0,00
116,00
115,49
0,51
0,00
1.168,64
1.168,64
0,00
0,00
1.651.027,91
795.270,58
702.464,77
153.292,56
57
B15010001
Wirtschaftsförderung < 10.000 €
Teilfinanzrechnung 150200
Mehrzweckgebäude
58
B15020202
Anschaffungen > 10.000 € Mehrzweckgebäude
59
H15020203
Neubau Vereinsraum Immerath (neu)
60
H15020204
Neubau Kaisersaal Immerath (neu)
Summen:
3.
Abwicklung der Übertragung aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs. 2 GO NRW
Es wurden aus 2015 insgesamt Kreditermächtigungen in Höhe von 1.370.000 € in das Jahr
2016 übertragen. Hiervon wurden 1,3 Mio. € in Anspruch genommen, 70.000 € wurden
eingespart. Dabei galt es zu berücksichtigen, dass für den „Neubau des
Asylbewerberheims in Neuhaus“ Anfang 2016 zweckgebundene Kredite von der KFWBank angeboten wurden. Diese waren in ihrem Kontingent aufgrund ihres „0 %
Zinsangebotes“ nur in einer sehr kleinen Auflage aufgelegt worden. Es musste also zu
einem sehr frühen Zeitpunkt entschieden werden, ob dieses äußerst lukrative Angebot zur
Finanzierung angenommen werden sollte. Mit Kreditzusage vom 03.02.2016 erhielt die
Stadt Erkelenz von der KFW über eine Summe von 1,3 Mio. € eine Zusage aus diesem
Sonderprogramm.
4.
Bildung von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW
Nachfolgende Ermächtigungsübertragungen wurden gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW in
Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 25.09.2013 im Jahr 2016 gebildet:
4.1
Für Aufwendungen werden in 2016 keine Ermächtigungsübertragungen gebildet.
4.2
Für investive Auszahlungen werden im Jahr 2016 nachfolgende Ermächtigungsübertragungen gebildet:
Nr.
Investitionsnummer
Bezeichnung
weiter zu
übertragen
aus der
Ermächtigungsübertragung
aus 2015
Ermächtigungsübertragung
aus 2016
Ermächtigungsübertragungen
insgesamt
Erläuterungen
Teilfinanzplan 010600
Zentrale Dienste
1
B01060001
Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 €
0,00
3.273,70
3.273,70
2
B01060003
Münzzähler für die Zahlungsabwicklungsstelle
0,00
17.500,00
17.500,00
Teilfinanzplan 011000
Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung
3
B01100012
Einzelanschaffungen < 10.000 € - EDV
4
B01100035
Einführung Projekt „ProBauG 2015“
Teilfinanzplan 011301
Grundstücks- und Gebäudeverwaltung
5
G01130001
Erwerb und Verkauf von Grundstücken und
Gebäuden
Teilfinanzplan 011800
Baubetriebshof
6
B01180064
LKW Kipper mit Kran (Ersatz HS-2410/ERK-A
1131)
Teilfinanzplan 021500
Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung
7
B02157007
Ersatz von technischen Geräten > 410 EUR
8
B02157017
Lösch-/Katastrophenschutzfahrzeug Hetzerath
4.311,83
0,00
4.311,83
9
H02150005
Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem
0,00
189.543,35
189.543,35
10
S02150002
Zaunbau Feuerwehrgrundstück Richard-LucasStraße
0,00
3.846,79
3.846,79
Abwicklung offener Aufträge
Teilfinanzplan 030101
Grundschulen
11
H03010014
Nottreppe Nysterbachschule Lövenich
1.449,60
4.251,37
5.700,97
Abwicklung offener Aufträge
Teilfinanzplan 030103
Europaschule
12
B03030001
Anschaffungen < 10.000 € Europaschule
0,00
18.007,08
18.007,08
Abwicklung offener Aufträge
13
B03030012
Teilfinanzplan 030104
Schuleinrichtung Chemieraum Europaschule
Gymnasien
0,00
20.558,17
20.558,17
Abwicklung offener Aufträge
14
B03040003
Anschaffungen < 10.000 € Cornelius-BurghGymnasium
0,00
1.407,04
1.407,04
Abwicklung offener Aufträge
15
B03040017
Schuleinrichtung Biologieraum - CusanusGymnasium
16.624,85
0,00
16.624,85
Abwicklung offener Aufträge
16
B03040018
Schuleinrichtung Biologieraum - CorneliusBurgh-Gymnasium
0,00
1.152,21
1.152,21
Abwicklung offener Aufträge
17
H03040007
Neubau Trakt B „Roland Bau“ CusanusGymnasium
0,00
46.100,25
46.100,25
Abwicklung offener Aufträge und
Verschiebung von Maßnahmen
nach 2017
Abwicklung offener Aufträge,
Verschiebung einer Maßnahme
nach 2017
Verschiebung der Maßnahme
nach 2017
0,00
1.796,90
1.796,90
Abwicklung offener Aufträge
5.881,62
1.500,54
7.382,16
Abwicklung offener Aufträge
0,00
235.000,00
235.000,00
Abwicklung offener Aufträge und
Verschiebung von geplanten
Maßnahmen nach 2017
0,00
87.300,00
87.300,00
Auslieferung des Fahrzeuges
und Rechnungsstellung in 2017
18.690,07
26.358,35
45.048,42
Abwicklung offener Aufträge,
Verschiebung von Maßnahmen
nach 2017
Abwicklung offener Aufträge
Abwicklung offener Aufträge und
Fertigstellung der in 2016
begonnenen Maßnahme
Teilfinanzplan 0602
Tageseinrichtungen u. Tagespflege
18
H06020103
Erweiterung und Umbau KG Adolf-Kolping-Hof
Ü3
0,00
15.618,21
15.618,21
Abwicklung offener Aufträge
19
B06020601
Auszahlungen < 10.000 € KG Am Hagelkreuz
0,00
3.217,70
3.217,70
Abwicklung offener Aufträge
20
B06021304
Anschaffungen > 410 € KG Oerather
Mühlenfeld
0,00
8.883,80
8.883,80
Abwicklung offener Aufträge
21
B06021601
Anschaffungen > 410 € Kombinierte
Tageseinrichtung Westpromenade
0,00
4.000,00
4.000,00
Verschiebung von einer in 2016
geplanten Maßnahme
nach 2017
22
B06021605
Außenspielgerät für Kombinierte
Tageseinrichtung Westpromenade
6.000,00
0,00
6.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2017
23
B06030202
Spielgeräte für Kinderspielplätze > 410 €
0,00
1.332,80
1.332,80
Abwicklung offener Aufträge
Teilfinanzplan 080100
Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen
24
B08010001
Sonstige Gerätebeschaffung Sportanlagen >
410 €
0,00
3.150,30
3.150,30
Abwicklung offener Aufträge
25
H08010007
Zuschüsse zum Bau des Vereinsheims SV
Venrath
0,00
3.000,00
3.000,00
Hälftige Zuschussauszahlung
in 2017
26
S08010005
Verbindungsweg GS Kückhoven/ Sportanlage
10.500,00
5.000,00
15.500,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2017
Teilfinanzplan 110100
Abfallwirtschaft
27
B11010002
Anschaffung von Vermögensgegenständen >
410 €
0,00
3.000,00
3.000,00
Abwicklung offener Aufträge
Teilfinanzplan 120101
Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel
28
E12010026
Straßenerneuerung Brückstraße
38.173,67
291.826,33
330.000,00
Abwicklung offener Aufträge,
teilweise Verschiebung der
Maßnahme nach 2017
Nr.
weiter zu
übertragen
aus der
Ermächtigungsübertragung
aus 2015
Ermächtigungsübertragung
aus 2016
Ermächtigungsübertragungen
insgesamt
20.000,00
0,00
20.000,00
Fertigstellung der Maßnahme in
2017 (u.a. Schlussvermessung)
Erläuterungen
Investitionsnummer
Bezeichnung
29
E12010039
Straßenausbau Parkweg
30
E12010050
Baugebiet VI/2 (Roermonder Straße - Bauxhof)
0,00
47.000,00
47.000,00
Teilweise Verschiebung der
Maßnahme nach 2017
31
E12010051
Am Flachsfeld (Aachener Straße bis Am
Schneller)
0,00
190.000,00
190.000,00
Teilweise Verschiebung der
Maßnahme nach 2017
32
E12013002
Golkrath, St.-Stephanus-Str. (Terreicken - Am
Kloster)
18.500,00
0,00
18.500,00
Teilweise Verschiebung der
Maßnahme nach 2017
33
E12017002
Venrath, St. Valentin (Himmelspfad)
0,00
157.000,00
157.000,00
Teilweise Verschiebung der
Maßnahme nach 2017
34
E12018001
Immerath, Umsiedlungsstandort
0,00
200.000,00
200.000,00
Abwicklung offener Aufträge,
teilweise Verschiebung von
Maßnahmen nach 2017
35
E12018002
Borschemich, Umsiedlungsstandort
0,00
161.244,11
161.244,11
Abwicklung offener Aufträge
36
S12018003
Lärmschutzwallbegrünung Borschemich (neu)
0,00
40.000,00
40.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2017
37
T12010014
Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel)
0,00
10.000,00
10.000,00
Teilweise Verschiebung von
Planungsmitteln nach 2017
38
T12010023
Brückensanierung Düsseldorfer Straße
0,00
57.989,07
57.989,07
Abwicklung offener Aufträge
39
T12019000
Brückensanierungen Einzelmaßnahmen <
10.000 €
0,00
5.033,70
5.033,70
Abwicklung offener Aufträge
Teilfinanzplan 120200
Verkehrsanlagen
40
E12020028
Baugebiet VI/2 (Roermonder Str.-Bauxhof) Öffentl. Beleuchtung
0,00
23.598,17
23.598,17
Ergänzende Errichtung der
öffentlichen Straßenbeleuchtung, teilweise Verschiebung der
Maßnahme nach 2017
41
E12027000
Venrath, St.-Valentin (Himmelspfad) - Öffentl.
Beleuchtung
0,00
16.300,81
16.300,81
Abwicklung offener Aufträge
42
T12028000
Umsiedlungsstandort Immerath - Öffentl.
Beleuchtung
0,00
15.000,00
15.000,00
Abwicklung offener Aufträge und
Restarbeiten in 2017
0,00
11.611,32
11.611,32
Teilweise Verschiebung der
Maßnahme nach 2017
588,59
67.411,41
68.000,00
Teilweise Verschiebung der
Maßnahme nach 2017
4.943,85
0,00
4.943,85
Abwicklung offener Aufträge
0,00
37.893,96
37.893,96
Abwicklung offener Aufträge,
teilweise Verschiebung von
Gewerken nach 2017
7.628,48
0,00
7.628,48
Abwicklung offener Aufträge
153.292.56
2.036.707,44
2.190.000,00
Teilfinanzplan 130100
Öffentliches Grün
43
S13010003
Grünordnung Borschemich (neu)
44
S13010011
Revitalisierung Stadtpark
Teilfinanzplan 130200
Natur u. Landschaft
45
S13020003
Ökologischer Ausgleich Immerath (neu)
Teilfinanzplan 130500
Friedhöfe
46
H13050007
Neubau Friedhofshalle Borschemich (neu)
47
H13050008
Neubau Friedhofshalle Immerath (neu)
Summen:
5.
Bildung von Übertragungen aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs. 2 GO NRW
Es werden aus 2016 insgesamt Kreditermächtigungen i. H. v. 1.730.000 € vom Produktsachkonto 160200.692700 nach 2017 übertragen.
6.
Finanzierung der Auszahlungsermächtigungsübertragungen
Als Saldo aus der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 1.730.000 € und aus den
unter Punkt 4. gebildeten Ermächtigungsübertragungen von 2.190.000 € ergibt sich ein
Betrag von -460.000 €. Demgegenüber ist im Haushaltsplan 2017 unterstellt worden, dass
zum 31.12.2016 liquide Mittel von 4.928.121 € vorhanden sind (vgl. S. 81 des
Haushaltsplanes 2017). Tatsächlich konnten aber zum 31.12.2016 liquide Mittel i. H. v.
7.826.963,69 € festgestellt werden, so dass insbesondere diese erhöhten
Liquiditätsbestände ebenfalls zur Finanzierung der gebildeten Ermächtigungsübertragungen herangezogen werden können.
V. Sonstige Angaben
1. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 weist den Sonderposten für den Gebührenausgleich
„Müllabfuhr“ mit 450.228,42 € aus. Unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme für das
Jahr 2016 i. H. v. 170.674,80 € (=Ist-Fehlbetrag 2016) beträgt zum 31.12.2016 der Bestand
des Sonderposten für den Gebührenausgleich „Müllabfuhr“ 279.553,62 €. Gem. § 6 Abs. 2
Satz 3 KAG sind Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre
auszugleichen.
2. Der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ schließt in 2016 mit einem Fehlbetrag i. H. v.
7.163,79 € ab. Unter Berücksichtigung der Vorjahre besteht insgesamt zum 31.12.2016 ein
Fehlbetrag von 31.072,27 €.
3. Der Gebührenhaushalt „Friedhöfe“ schließt zum Ende des Haushaltsjahres 2016 mit einem
Fehlbetrag i. H. v. 78.547,25 € ab. Der Gebührenhaushalt Friedhöfe weist somit zum
31.12.2016 einen Fehlbetrag von 300.975,97 € aus.
4. Aufgrund von in 2016 eingegangenen Verpflichtungen zur Leistungen für Investitionen in
künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich in den folgenden Jahren
nachfolgend aufgeführte finanzielle Verpflichtungen:
Investition
Maßnahmenbezeichnung
B01180065
LKW Kipper offener Kasten (Ersatz für HS - 2433/ERK - A 1111)
B02157017
Lösch-/Katastrophenschutzfahrzeug LG Hetzerath
H06020103
Erweiterung u. Umbau KG Adolf-Kolping-Hof Ü 3
Gesamt
Betrag
43.149 €
350.375 €
6.000 €
399.524 €
5. Die Firma RWE Power leistet für die Umsiedlung der Umsiedlungsstandorte
Kostenerstattungen. Bisher wurden durch RWE Power Kostenerstattungen in folgender Höhe
geleistet:
- Umsiedlungsstandort Immerath (neu) - Straßenausbau
- Umsiedlungsstandort Borschemich (neu) - Straßenausbau
- Spiel- und Bolzplatz Borschemich (neu)
- Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu)
- Sportanlagen Borschemich (neu)
- Sportanlagen Immerath (neu)
- Lärmschutzwallbegrünung Borschemich (neu)
- Grünordnung Borschemich (neu)
- Grünordnung Immerath (neu)
- Friedhof Borschemich (neu)
- Friedhof Immerath (neu)
- Umsiedlungsstandort Immerath (neu) - Öffentl. Beleuchtung
- Umsiedlungsstandort Borschemich (neu) - Öffentl.Beleuchtung
- Ökologischer Ausgleich Immerath (neu)
- Ökologischer Ausgleich Borschemich (neu)
- Neubau Feuerwehrgerätehaus Borschemich (neu)
- Erweiterung FW-Gerätehaus Kückhoven f. Immerath (neu)
- Zwei-Gruppen-Kindergarten Immerath (neu)
4.536.328,97 €
3.908.463,92 €
144.095,97 €
142.706,01 €
2.917,02 €
391.841,66 €
79.061,39 €
340.543,32 €
255.690,71 €
966.134,95 €
539.533,59 €
249.818,66 €
214.457,46 €
68.344,57 €
32.913,37 €
273.198,83 €
173.993,15 €
1.137.859,38 €
- Neubau Sportumkleiden Immerath (neu)
- Neubau Turnhalle Immerath (neu)
- Mehrzweckhalle, Bürgerräume - Borschemich (neu)
- Vereinsraum Immerath (neu)
- Kaisersaal Immerath (neu)
- Neubau Friedhofshalle Immerath (neu)
- Neubau Friedhofshalle Borschemich (neu)
287.589,38 €
1.362.102,56 €
2.374.155,04 €
120.653,73 €
1.501.645,99 €
50.965,11 €
40.965,10 €
6. Leasingverträge bestanden in 2016 für die Anmietung der Dienstfahrzeuge (ca. 11 T€), der
Kopierer und Großdrucker (ca. 9 T€) und der Hardware (PC, Bildschirme, Drucker) der PCArbeitsplätze (ca. 50 T€).
Erläuterungen
zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die dem
Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab
es geringfügige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen,
die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten.
- Haushaltsjahr 2016 -
Lfd.
Nr.
1
Produktsachkonto
040100.521100
(721100)
Bezeichnung
Ansatz
Euro
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - Kulturförderung
67.400,00
Mehr
Euro
187.000,00
Tag der
Zustimmung
24.08.2016
Aufgrund der Behebung des Brandschadens im Feuerwehrmuseum Lövenich sind Mehraufwendungen/-auszahlungen in Höhe
von 187.000,00 EUR entstanden. Diese Aufwendungen/Auszahlungen konnten im Rahmen der Haushaltsplanung 2016
naturgemäß nicht eingeplant werden. Den Mehraufwendungen/-auszahlungen stehen entsprechende Mehrerträge/-einzahlungen
aus Versicherungsleistungen gegenüber, welche vorliegend zur Deckung herangezogen werden können.
Deckung:
2
Mehrerträge/-einzahlungen beim Produktsachkonto:
040100.459100 (659100) - Andere sonstige ordentliche Erträge - Kulturförderung
Hagel-/Sturmschäden
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
030104.521100 (721100)
030105.521100 (721100)
030103.521100 (721100)
030102.521100 (721100)
040100.521100 (721100)
Gymnasien
Pestalozzischule
Europaschule
Hauptschule
Kulturförderung
Insgesamt:
187.000,00 EUR
60.000,00
20.000,00
17.000,00
14.000,00
14.000,00
125.000,00
26.08.2016
26.08.2016
26.08.2016
26.08.2016
26.08.2016
Infolge des Unwetters am 23.06.2016 sind diverse Schäden an städtischen Gebäuden entstanden. Insbesondere wurden
Lichtkuppeln, Sonnenschutzlamellen und Verglasungen beschädigt. Das Fachamt kalkuliert mit einer Gesamtschadensumme
von 400.000,00 Euro. Bislang wurden Schäden in Höhe von rund 125.000,00 Euro abgerechnet. Die Schäden wurden bei der
Gebäudeversicherung angemeldet und werden entsprechend reguliert. Die nicht im Rahmen der Haushaltsplanung 2016
eingeplanten Aufwendungen/Auszahlungen können durch entsprechende Mehrerträge/-einzahlungen aus Versicherungserstattungen gedeckt werden.
Deckung:
Mehrerträge/-einzahlungen bei diversen Produkten des Sachkontos:
459100 (659100) - Andere sonstige ordentliche Erträge
125.000,00 EUR
Lfd.
Nr.
3
Produktsachkonto
Bezeichnung
Ansatz
Euro
Hagel-/Sturmschaden
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
030101.521100 (721100)
030104.521100 (721100)
030103.521100 (721100)
060201.521100 (721100)
060216.521100 (721100)
060206.521100 (721100)
021500.521100 (721100)
080300.521100 (721100)
Grundschulen
Gymnasien
Europaschule
Kindergarten Adolf-Kolping-Hof
Kindergarten Westpromenade
Kindergarten Am Hagelkreuz
Gefahrenabwehr/-vorbeugung
Schwimmbäder
Insgesamt:
Mehr
Euro
40.500,00
29.300,00
27.000,00
14.000,00
7.400,00
6.900,00
5.300,00
4.600,00
135.000,00
Tag der
Zustimmung
27.10.2016
27.10.2016
27.10.2016
27.10.2016
27.10.2016
27.10.2016
27.10.2016
27.10.2016
Infolge des Unwetters am 23.06.2016 sind diverse Schäden an städtischen Gebäuden entstanden. Insbesondere wurden
Lichtkuppeln, Rollläden, Sonnenschutzlamellen und Verglasungen beschädigt. Das Fachamt kalkuliert aktuell mit einer
Gesamtschadensumme von 315.000,00 Euro (vgl. Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen im
Hauptausschuss/ Rat im September 2016). Bislang wurden Schäden in Höhe von rund 260.000,00 Euro abgerechnet. Die
Schäden wurden bei der Gebäudeversicherung angemeldet und werden entsprechend reguliert. Mit Datum vom 26.08.2016
wurde bereits eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 125.000,00 Euro genehmigt und dem Rat am 21.09.2016
zur Kenntnis vorgelegt. Aktuell wurde am 27.10.2016 eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 135.000,00
Euro genehmigt, die dem Rat zur Kenntnis vorgelegt wird.
Deckung:
4
Mehrerträge/-einzahlungen bei diversen Produkten des Sachkontos:
459100 (659100) - Andere sonstige ordentlichen Erträge
Hagel-/Sturmschaden
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
030101.521100 (721100)
030103.521100 (721100)
030104.521100 (721100)
040100.521100 (721100)
Grundschulen
Europaschule
Gymnasien
Kulturförderung
Insgesamt
135.000,00 EUR
6.000,00
18.500,00
18.500,00
17.000,00
60.000,00
11.11.2016
11.11.2016
11.11.2016
11.11.2016
Infolge des Unwetters am 23.06.2016 sind diverse Schäden an städtischen Gebäuden entstanden. Insbesondere wurden
Lichtkuppeln, Rollläden, Sonnenschutzlamellen und Verglasungen beschädigt. Das Fachamt kalkuliert aktuell mit einer
Gesamtschadensumme von 340.000,00 Euro (vgl. Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen im
Hauptausschuss/Rat im September und November 2016). Bislang wurden Schäden in Höhe von rund 320.000,00 Euro
abgerechnet. Die Schäden wurden bei der Gebäudeversicherung angemeldet und werden entsprechend reguliert. Mit Datum
vom 26.08.2016 wurde bereits eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 125.000,00 Euro und mit Datum vom
27.10.2016 eine weitere überplanmäßige Genehmigung in Höhe von 135.000,00 Euro erteilt. Aktuell wurde am 11.11.2016 eine
weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 60.000,00 Euro genehmigt, die dem Rat zur Kenntnis vorgelegt wird.
Deckung:
5
Mehrerträge/-einzahlungen bei diversen Produkten des Sachkontos:
459100 (659100) - Andere sonstige ordentliche Erträge
Hagel-/Sturmschaden
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
120102.521100 (721100)
Parkplätze und Parkbauten
60.000,00 EUR
15.000,00
05.12.2016
Infolge des Unwetters am 23.06.2016 sind diverse Schäden an städtischen Gebäuden entstanden. Insbesondere wurden
Lichtkuppeln, Rollläden, Sonnenschutzlamellen und Verglasungen beschädigt. Das Fachamt kalkuliert aktuell mit einer
Gesamtschadensumme von 340.000,00 Euro (vgl. Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen im Hauptausschuss/Rat im September, November und Dezember 2016). Bislang wurden Schäden in Höhe von rund 320.000,00 Euro
abgerechnet und dem Rat zur Kenntnis gegeben. Die Schäden wurden bei der Gebäudeversicherung angemeldet und wurden
entsprechend reguliert. Aktuell wurde am 05.12.2016 eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 15.000,00
Euro genehmigt.
Deckung:
Mehrerträge/-einzahlungen beim Produktsachkonto: 011301.459100 (659100)
Grundstücks- und Gebäudeverwaltung - Andere sonstige ordentliche Erträge
15.000,00
EUR
Lfd.
Nr.
6
Produktsachkonto
030101.529100 (729100)
Bezeichnung
Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen
- Grundschulen OGS Betreuung -
Ansatz
Euro
Mehr
Euro
1.240.000,00
81.500,00
Tag der
Zustimmung
22.12.2016
Im Verlauf des Jahres 2016 wurden deutlich mehr Schülerinnen und Schüler für den offenen Ganztag angemeldet als bei der
Haushaltsplanung 2016 zu Grunde gelegt. Eine spürbar erhöhte Nachfrage bei der OGS-Betreuung zieht zwangsläufig auch
einen erhöhten Betreuungsbedarf durch den Dienstleister und damit einen erhöhten Sachaufwand nach sich. Dieser erhöhte
Aufwand wird zum Teil durch erhöhte Erstattungsleistungen kompensiert.
Deckung:
7
Mehrerträge/-einzahlungen beim Produktsachkonto: 060400.448200 (648200)
Hilfen für junge Menschen und ihre Familien - Erstattungen von Gemeinden (GV) -
030102.729145
Auszahlungen für sonstige
Dienstleistungen Schulsozialdienst Hauptschule
29.214,00
81.500,00 EUR
47.771,67
22.12.2016
Am 02.02.2016 wurden für das Haushaltsjahr 2015 erhöhte Aufwendungen beim Produktsachkonto 030102 529145 in Höhe von
47.771,67 Euro überplanmäßig bereitgestellt. Maßgeblich hierfür waren in Rechnung gestellte Leistungen im Bereich der
Schulsozialarbeit für den Zeitraum vom 01.08.2015 - 31.12.2015. Die Rechnungssumme wurde am 03.02.2016 beglichen und
belastete in voller Höhe die Teilfinanzrechnung des Jahres 2016 beim Produktsachkonto 030102 729145. Da zu diesem
Zeitpunkt der 2016er-Haushaltsplan bereits in Kraft war, konnten die Mittel für 2016 nicht planmäßig vorgesehen werden und
waren daher in der Teilfinanzrechnung des Jahres 2016 überplanmäßig bereitzustellen.
Deckung:
Mehreinzahlungen beim Produktsachkonto: 060400.648200
Hilfen für junge Menschen und ihre Familien - Erstattungen von Gemeinden (GV) -
47.771,67 EUR
Jahresabschlussbuchungen:
8
160100.549500
Steuern, allgemeine Zuweisungen und
allgemeine Umlagen Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen - Drohverlustrückstellung
0,00
27.650,00
02.02.2017
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 ist die Drohverlustrückstellung um etwaige Nachforderungszinsen zu erhöhen. Es
ergibt sich ein Mehraufwand von 27.650,00 EUR.
Deckung:
9
Mehrerträge beim Produktsachkonto: 160100.402100
Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen:
030101.521800
Grundschulen:
030102.521800
Hauptschule:
030103.521800
Europaschule:
030104.521800
Gymnasien:
030105.521800
Pestalozzischule:
Kulturförderung und kulturelle
040100.521800
Veranstaltungen:
080100.521800
Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen:
080300.521800
Bereitstellung und Betrieb von Bädern:
120102.521800
Parkplätze und Parkbauten:
130500.521800
Friedhöfe:
150202.521800
Mehrzweckgebäude:
Gesamtbedarf =
27.650,00 EUR
0,00
108.000,00
58.200,00
8.000,00
299.500,00
25.000,00
13.02.2017
13.02.2017
13.02.2017
13.02.2017
13.02.2017
175.000,00
61.500,00
94.500,00
10.400,00
65.000,00
140.000,00
1.045.100,00
13.02.2017
13.02.2017
13.02.2017
13.02.2017
13.02.2017
13.02.2017
Bildung von Instandhaltungsrückstellungen für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Jahresabschlusses 2016.
Deckung:
10
Mehrerträge bei den Produktsachkonten:
030103.458200
Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen - Europaschule
030104.458200
Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen - Gymnasien
040100.458200
Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen - Kulturförderung und
kulturelle Veranstaltungen
060400.448200
Erstattung von Gemeinden (GV)
160100.401200
Grundsteuer B
160100.401300
Gewerbesteuer
160100.402100
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
160100.403100
Vergnügungssteuer
Gesamtdeckung =
11.000,00 EUR
34.100,00 EUR
50.000,00 EUR
60.000,00 EUR
230.000,00 EUR
170.000,00 EUR
290.000,00 EUR
200.000,00 EUR
1.045.100,00 EUR
010800 505100
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für
Beschäftigte - Personalmanagement
0,00
484.935,00
02.03.2017
010800.506100
Zuführungen zu Beihilferückstellungen für
Beschäftigte - Personalmanagement
0,00
96.252,00
02.03.2017
Gemäß Berechnungen der Rheinischen Versorgungskasse müssen die Pensions- und Beihilferückstellungen für Beschäftigte im
Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2016 in entsprechender Höhe erhöht werden. Belastend wirkten sich bei der Berechnung
der Pensions- und Beihilferückstellungen zum 31.12.2016 Änderungen des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW) vom 14.06.2016 aus. Danach wurde die Versorgungslastenteilung in 2016 von laufenden
Erstattungen auf Abfindungen umgestellt. Daraus resultierte alleine eine zusätzliche, nicht eingeplante Belastung von ca.
300.000 €. Daneben wirkten sich insbesondere Einstellungen im Rahmen von Nachfolgebesetzungen, der Erledigung von
zusätzlichen Aufgaben als auch für perspektivisch dringend notwendige Ausbildungen im mittleren und gehobenen Dienst
belastend auf die Pensions- und Beihilferückstellungen aus.
Deckung:
Einsparung beim Produktsachkonto: 080100.515100
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger Personalmanagement
581.187,00 EUR
Erläuterungen
zu den über- und außerplanmäßigen investiven Auszahlungen, die dem
Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab
es geringfügige über- und außerplanmäßige investive Mehrauszahlungen, die
keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten.
- Haushaltsjahr 2016 -
Lfd.
Nr.
1
Investitionskonto
S08010007
Bezeichnung
Anschluss Kanalisation
Beachvolleyballanlage
Ansatz
Euro
0,00
Mehr
Euro
15.500,00
Tag der
Zustimmung
17.03.2016
Der Erkelenzer Volleyballverein 2000 erstellt in 2016 auf eigene Rechnung auf der Beachvolleyballanlage eine Toilettenanlage
sowie ein Carport. Hierfür ist satzungsgemäß ein entsprechender Anschluss an die Kanalisation erforderlich. Da derzeit die
Erneuerung der Kanalisation im Bereich des Schulhofes des Cornelius-Burgh-Gymnasiums erfolgt, bietet es sich aus
Synergiegründen an, die Kanalanschlussarbeiten für die Beachvolleyballanlage gleichzeitig durchzuführen, da diese ebenfalls im
Bereich der Krefelder Straße an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden soll. Die Volleyballanlage wird ebenfalls durch
die Erkelenzer Schulen rege genutzt.
Deckung:
2
Einsparung beim Investitionskonto: S08010006
- Kunstrasenplatz Erkelenz-Mitte
E12021003
Gerderath, Thüringer Straße 1 - 15,
Öffentl. Beleuchtung
15.500,00
0,00
12.000,00
EUR
23.05.2016
Aufgrund einer Erweiterung des Gasnetzes und der Verlegung einer Stromleitung durch die NEW kann gleichzeitig die mehr als
40 Jahre alte Straßenbeleuchtung in der Thüringer Straße 1 - 15 erneuert werden. Durch die gemeinsamen Tiefbauarbeiten
können Kosten in Höhe von ca. 8.000,00 EUR vermieden werden. Vorliegend handelt es sich um eine KAG-beitragsrelevante
Maßnahme.
Deckung:
3
Einsparung beim Investitionskonto: E12020026
- Umgestaltung Südpromenade Öffentl. Beleuchtung
S13050002
Friedhof Borschemich (neu)
12.000,00
0,00
46.000,00
EUR
18.07.2016
Der Kreuzweg auf dem alten Friedhof Borschemich aus den Jahren kurz nach 1850 bestand aus 13 aufwendigen Stationen, aus
denen lediglich die Reliefs ausgebaut werden konnten. Die Reliefs werden am Friedhof Borschemich (neu) wieder errichtet.
Hierzu ist die Anfertigung von 13 speziellen Betonstelen erforderlich. In diversen Abstimmungsgesprächen mit RWE Power
wurde zunächst davon ausgegangen, dass die Beauftragung aus dem Hause RWE Power erfolgt. Aus diesem Grunde wurden
die entsprechenden Mittel nicht in der Haushaltsplanung 2016 berücksichtigt. Nunmehr wurde jedoch seitens RWE Power darum
gebeten, die Beauftragung zur Anfertigung der Betonstelen unmittelbar durch die Stadt Erkelenz durchzuführen. RWE Power hat
eine 100%-ige Kostenübernahme erklärt. Um den Zeitplan zur Schlussabnahme des Friedhofes Borschemich (neu) einzuhalten,
musste die Beauftragung der Betonstelen kurzfristig erfolgen.
Deckung:
Mehreinzahlungen beim Investitionskonto: S13050002
- Friedhof Borschemich (neu) -
46.000,00
EUR
Lfd.
Nr.
4
Investitionskonto
E12020048
Bezeichnung
Ansatz
Euro
Am Flachsfeld (Aachener Straße - Am
Schneller – Öffentl. Beleuchtung)
0,00
Mehr
Euro
20.000,00
Tag der
Zustimmung
01.09.2016
Die aktuelle Straßenbeleuchtung in der Straße „Am Flachfeld“ ermöglicht derzeit keine DIN-gerechte Beleuchtung der Straße. Da
die NEW Netz in der betreffenden Straße Tiefbauarbeiten durchführen muss, bietet es sich in diesem Zuge an, die Straßenbeleuchtung um 4 weitere Leuchten zu erweitern. Durch die gemeinsamen Tiefbauarbeiten mit der NEW Netz können Kosten
von ca. 10.000,00 Euro eingespart werden.
Deckung:
5
Einsparung beim Investitionskonto: E12020026
- Umgestaltung Südpromenade Öffentl. Beleuchtung -
H06020103
Erweiterung und Umbau Kindergarten
Adolf-Kolping-Hof Ü 3
20.000,00 EUR
10.000,00
38.000,00
13.09.2016
Im Rahmen der Erweiterung des Kindergartens Adolf-Kolping-Hof wird in den Räumlichkeiten der Pestalozzischule (Schulring
36a) eine zweite Kindergartengruppe eingerichtet. Diese Maßnahme wird zu 90% vom Landschaftsverband Rheinland (LVR)
bezuschusst. Gleichzeitig hat der LVR gefordert, dass ein zusätzlicher Sanitärbereich samt Wickelraum eingerichtet wird.
Die bauliche Erweiterung hat ein Investitionsvolumen in Höhe von 58.000,00 Euro. Der Gesamtauftrag wird im Jahr 2016
vergeben. Die Kassenwirksamkeit ergibt sich zu 38.000,00 Euro im Jahr 2016 und zu 20.000,00 Euro im Jahr 2017.
Deckung:
Mehreinzahlungen beim Investitionskonto: H06020103
- Erweiterung und Umbau Kindergarten Adolf-Kolping-Hof Ü 3 -
38.000,00 EUR
Jahresabschlussbuchung:
6
H04010003
Zuschuss zur Errichtung Burgdach
0,00
65.000,00
03.03.2017
Gemäß Ratsbeschluss vom 29.06.2016 wurde dem Verein „Freunde der Burg e.V.“ ein Zuschuss zur Errichtung des neuen
Burgdaches gewährt. Dieser Zuschuss wurde im Jahr 2016 entsprechend ausgezahlt. Im städtischen Haushalt wurde der
Zuschuss konsumtiv bei Produktsachkonto 040100.531800 i. H. v. 65.000 EUR verbucht. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2016 wurde der Sachverhalt geprüft und festgestellt, dass es sich bei dem errichteten Burgdach um
aktivierungsfähige Herstellungskosten i. S. d. § 33 Abs. 3 GemHVO handelt, da das errichtete Satteldach eine Erweiterung des
vorhandenen Gebäudes darstellt und sich dadurch eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende Wertverbesserung
ergibt. Der Zuschuss wird daher im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 investiv umgebucht und entsprechend aktiviert.
Deckung:
Einsparung beim Produktsachkonto: 040100.731800
- Auszahlungen von Zuschüssen an übrige Bereiche - Kulturförderung
65.000,00 EUR
Erläuterungen
zur Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und (investiven) Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
- Haushaltsjahr 2016 Lfd.
Nr.
1
Produktsachkonto/
Investitionskonto
H10060303
Bezeichnung
Neubau eines Asylbewerberheims in
Neuhaus
Ansatz
Euro
0,00
Mehr
Euro
1.050.000,00
Tag der
Zustimmung
09.03.2016
Ersatzbau in Erkelenz-Neuhaus eines Asylbewerberheims nach Rückbau der bisherigen Obdachlosenunterkunft Neuhaus 50.
Deckung:
2
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt durch einem gegenüber der
Haushaltsplanung verbesserten Liquiditätsbestand zum 31.12.2015.
100603.542200
(742200)
100603.521100
(721100)
Verwaltung und Betrieb von Unterkünften für Spätaussiedler und
ausländischen Flüchtlingen
- Mieten und Pachten Verwaltung und Betrieb von Unterkünften für Spätaussiedler und
ausländischen Flüchtlingen
- Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen -
0,00
455.000,00
09.03.2016
0,00
150.000,00
09.03.2016
Anmietung von 3 Wohncontainern für die Unterbringung von Flüchtlingen.
Deckung:
3
Mehrerträge/-einzahlungen beim Produktsachkonto:
050303.448100 (648100) - Erstattungen vom Land
H10060303
Neubau eines Asylbewerberheims in
Neuhaus
605.000,00 EUR
0,00
50.000,00
29.06.2016
Mehrauszahlung beim Ersatzbau in Erkelenz-Neuhaus eines Asylbewerberheims nach Rückbau der bisherigen Obdachlosenunterkunft Neuhaus 50.
Deckung:
4
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt durch einem gegenüber der
Haushaltsplanung verbesserten Liquiditätsbestand zum 31.12.2015.
030201.729100
Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen - Schülerbeförderung
106.007,62
27.12.2016
Die Schülerbeförderungskosten werden vom Hauptdienstleister grundsätzlich nachträglich monatlich in Rechnung gestellt. Im
Dezember 2015 konnte dies aus technischen Gründen nicht erfolgen, so dass die Novemberabrechnung 2015 zusammen mit
der Dezemberabrechnung 2015 erst im Januar 2016 beglichen werden konnte. Aus diesem Grunde wurde ein Monat zu viel im
Jahr 2016 abgerechnet. Da die Novemberabrechnung 2016 noch im Dezember ausgezahlt werden muss, sind entsprechende
Zahlungsmittel überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Deckung:
Mehreinzahlungen beim Produktsachkonto:
060400.648200 - Erstattungen von Gemeinden - Hilfen f. junge Menschen und ihre Familien
106.007,62 EUR
Erläuterungen
zur Genehmigung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem.
§ 85 Abs. 1 GO NRW
- Haushaltsjahr 2016 -
Lfd.
Nr.
1
Investitionskonto
H06020103
Bezeichnung
Erweiterung und Umbau
Kindergarten Adolf-Kolping-Hof Ü 3
Ansatz
Euro
VE-Ansatz
0,00
Mehr
Euro
Mehr VE-Ansatz
20.000,00
Tag der
Zustimmung
13.09.2016
Im Rahmen der Erweiterung des Kindergartens Adolf-Kolping-Hof wird in den Räumlichkeiten der Pestalozzischule (Schulring
36a) eine zweite Kindergartengruppe eingerichtet. Diese Maßnahme wird zu 90% vom Landschaftsverband Rheinland (LVR)
bezuschusst. Gleichzeitig hat der LVR gefordert, dass ein zusätzlicher Sanitärbereich samt Wickelraum eingerichtet wird.
Die bauliche Erweiterung hat ein Investitionsvolumen in Höhe von 58.000,00 Euro. Der Gesamtauftrag wird im Jahr 2016
vergeben. Die Kassenwirksamkeit ergibt sich zu 38.000,00 Euro im Jahr 2016 und zu 20.000,00 Euro im Jahr 2017.
Deckung:
Kürzung der Verpflichtungsermächtigung beim Investitionskonto: B01180070
- Friedhofsbagger (Ersatzbeschaffung)
20.000,00 EUR
Anlage1zumAnhang
Anlagenspiegel
Stadt Erkelenz
Anschaffungs- und Herstellungskosten
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.1.1 Grünflächen
2.1.2 Ackerland
2.1.3 Wald, Forsten
2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.2.1 Kindertageseinrichtungen
2.2.2 Schulen
2.2.3 Wohnbauten
2.2.4 Sonstige Dienst- Geschäfts- und Betriebsgebäude
2.3 Infrastrukturvermögen
2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
2.3.2 Brücken und Tunnel
2.3.3 Gleisanlagen
2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlag
2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
2.7 Betriebs- und Geschäftssaustattung
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Abschreibungen
Buchwert
Stand
am
31.12.2015
Zugänge
in
2016
Abgänge
in
2016
Umbuchungen
in 2016
Abschreibungen
in 2016
Abgang
Normal-AfA
in 2016
Zuschreibungen
in 2016
Kumulierte
Afa (auch
Vorjahr)
Stand
am
31.12.2016
am
31.12.2015
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
-
+/-
881.840,49
+
54.168,91
0,00
0,00
-25.966,46
56.305.109,35
1.399.389,63
546.040,87
3.142.686,97
+
0,00
+
0,00
-846.768,82
89.240,58
61.038,13
2.375.778,15
-5.152,00
350,00
109.406,24
0,00
0,00
0,00
0,00
76.926,09
0,00
-13.656,76
-170.915,68
-221.584,36
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.216.513,78
0,00
0,00
0,00
57.541.299,81
1.394.237,63
532.734,11
3.081.177,53
55.310.179,93
1.399.389,63
546.040,87
3.142.686,97
9.303.183,23
73.043.247,53
2.488.265,24
52.430.892,96
0,00
0,00
-167.416,00
-132.738,44
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
47.620,15
1.427.408,85
245.774,01
-162.073,43
-1.387.246,99
-56.128,04
-1.031.063,68
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.397.550,89
-13.516.384,46
-467.722,35
-8.846.758,29
7.905.632,34
59.574.483,22
3.280.535,74
43.697.170,24
8.067.705,77
60.914.110,06
2.076.670,93
44.615.198,35
27.161.745,49
1.042.097,34
0,00
2.208.955,65
102.765.597,60
4.042,89
1.453.539,45
45.365,80
4.752.728,88
8.118.658,12
3.927.964,11
178.245,30
0,00
0,00
0,00
166.600,00
0,00
0,00
0,00
862.469,07
709.249,56
5.572.632,58
-9.881,08
144.782,77
0,00
140.129,83
0,00
0,00
0,00
9.549,30
-783.978,00 6.167.704,63
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-245.145,02
671,73
-1.350,92
17.608,45
0,00 -8.093.603,37
0,00
-130.946,13
0,00
-48.649,48
-3.611.668,70
-405,75
-57.366,88
0,00
-432.098,10
-459.514,79
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
484.513,01
0,00
0,00
0,00
133.130,50
735,04
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-402.400,29
0,00
-481.705,17
-33.441.231,57
-3.007,14
-572.734,13
0,00
-3.073.259,27
-4.271.750,01
0,00
27.474.892,48
779.826,88
0,00
1.736.799,78
74.874.692,66
1.035,75
880.805,32
45.365,80
2.297.465,39
4.572.415,20
1.406.993,32
27.161.745,49
770.643,18
0,00
1.775.899,96
72.451.521,72
1.441,50
938.172,20
45.365,80
1.978.437,21
4.305.687,86
3.927.964,11
3.048.284,00
990.793,31
37.421.530,74
234.206,43
0,00
0,00
0,00
167.483,83
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.048.284,00
990.793,31
37.421.530,74
401.690,26
3.048.284,00
990.793,31
37.421.530,74
234.206,43
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
438.735.502,84
9.891.077,20
-1.040.355,02
0,00
-7.624.712,79
618.378,55
0,00
-68.537.786,17
379.048.438,85
377.204.050,91
3. Finanzanlagen
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
3.2 Beteiligungen
3.3 Sondervermögen
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
3.5 Ausleihungen
3.5.1 an verbundene Unternehmen
3.5.2 an Beteiligungen
3.5.3 an Sondervermögen
3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Stadt Erkelenz
Anlage 2 zum Anhang
Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2016
Art der Forderungen
Gesamtbetrag am
31.12.2016
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahren
Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
Gesamtbetrag
am 31.12.2015
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
1.1 Gebühren
661.244,05
657.293,30
3.950,75
-
588.178,43
1.2 Beiträge
336.587,12
336.407,28
179,84
-
344.150,05
1.3 Steuern
6.846.709,11
6.837.690,52
9.018,59
-
8.719.107,54
1.4 Forderungen aus Transferleistungen
1.536.184,34
1.516.268,56
13.726,68
6.189,10
1.514.303,42
1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.603.282,33
2.600.286,73
2.995,60
-
2.806.364,22
2.1 gegenüber dem privaten Bereich
1.741.192,95
1.740.184,50
1.008,45
-
316.985,24
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
1.010.385,61
1.010.385,61
-
-
1.000.000,00
2.3 gegen verbundene Unternehmen
-
-
-
-
-
2.4 gegen Beteiligungen
-
-
-
-
-
2.481.273,46
2.481.273,46
-
-
2.320.025,56
2.353.660,46
2.353.660,46
-
-
2.046.072,97
19.570.519,43
19.533.450,42
30.879,91
6.189,10
19.655.187,43
2. Privatrechtliche Forderungen
2.5 gegen Sondervermögen
3. Sonstige Vermögensgegenstände
3.1 Sonstige Vermögensgegenstände
4. Summe Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände
Anlage 3 zum Anhang
Stadt Erkelenz
Verbindlichkeitenspiegel
zum 31. Dezember 2016
Art der Verbindlichkeiten
1. Anleihen
Gesamtbetrag am
31.12.2016
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahren
Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
Gesamtbetrag am
31.12.2015
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
-
-
-
-
-
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
-
-
-
-
-
2.1 von verbundenen Unternehmen
für Investitionen
-
-
-
-
-
2.2 von Beteiligungen
-
-
-
-
-
2.3 von Sondervermögen
-
-
-
-
-
3.427.739,94
297.603,32
1.840.413,28
1.289.723,34
2.425.343,26
10.046.020,62
1.200.982,62
4.108.250,14
4.736.787,86
13.909.579,84
900.000,00
100.000,00
400.000,00
400.000,00
1.000.000,00
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.5 von Kreditinstituten
2.6 von Sonstigen
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
1.965.175,05
1.965.175,05
-
-
1.558.525,30
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Leistungen
567.897,37
567.897,37
-
-
543.064,78
7. Sonstige Verbindlichkeiten
268.271,51
268.271,51
-
-
228.197,80
1.928.273,32
1.928.273,32
-
-
798.514,82
19.103.377,81
6.328.203,19
6.348.663,42
6.426.511,20
20.463.225,80
8. Erhaltene Anzahlungen
9. Summe aller Verbindlichkeiten
Nachrichtlich:
Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten :
Bürgschaften für die Hermann-Josef-Stiftung Erkelenz
Bürgschaften für die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG (GEE)
insgesamt:
16.255.306,16
3.960.000,00
20.215.306,16
Stadt Erkelenz
Anlage 4 zum Anhang
Rückstellungsspiegel
Veränderungen im Haushaltsjahr
Arten der
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen Beschäftigte
Beihilferückstellungen Beschäftigte
Pensionsrückstellungen Versorgungsempfänger
Beihilferückstellungen Versorgungsempfänger
Instandhaltungsrückstellungen Zentrale Dienste
Instandhaltungsrückstellungen Grundstücks- u. Gebäudeverwaltung
Instandhaltungsrückstellungen Gefahrenabwehr
Instandhaltungsrückstellungen Grundschulen
Instandhaltungsrückstellungen Hauptschulen
Instandhaltungsrückstellungen Europaschule
Instandhaltungsrückstellungen Gymnasien
Instandhaltungsrückstellungen Pestalozzischule
Instandhaltungsrückstellungen Kulturförderung
Instandhaltungsrückstellungen KG Buscherhof
Instandhaltungsrückstellungen KG Gerderath
Instandhaltungsrückstellungen KG Hetzerath
Instandhaltungsrückstellungen KG Lövenich
Instandhaltungsrückstellungen Sportanlagen
Instandhaltungsrückstellungen Bäderbetrieb
Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Wohnungslose
Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Spätaussiedler, Asylbewerber
Instandhaltungsrückstellungen Parkdeck Ostpromenade
Instandhaltungsrückstellungen Kriegsgräber
Instandhaltungsrückstellungen Friedhöfe
Instandhaltungsrückstellungen Mehrzweckgebäude, -hallen
Sonstige Rückstellung (Personalaufwand) - LoB u.a.
Rückstellungen für Altersteilzeit
Urlaubsrückstellungen
Überstundenrückstellungen
Rückstellungen Prüfung GPA
Drohverlustrückstellungen
Rückstellungen Prozesskostenrisiko
Gesamt:
Gesamtbetrag
am 01.01.2016
EUR
15.951.464,00
4.485.325,00
14.935.001,00
4.726.341,00
188.000,00
20.000,00
25.000,00
1.337.000,00
105.000,00
88.228,99
757.907,42
187.000,00
322.500,00
20.000,00
25.000,00
15.000,00
25.000,00
227.000,00
165.000,00
110.000,00
115.000,00
19.500,00
0,00
114.000,00
615.000,00
303.000,00
1.726.914,74
510.478,60
136.656,89
66.800,00
5.963.239,57
236.000,00
53.522.357,21
Zuführungen
EUR
484.935,00
96.252,00
887.250,00
395.819,00
0,00
0,00
0,00
108.000,00
58.200,00
8.000,00
299.500,00
25.000,00
175.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
61.500,00
94.500,00
0,00
0,00
10.400,00
340,08
65.000,00
140.000,00
0,00
0,00
61.612,82
20.423,97
22.944,50
27.650,00
0,00
3.042.327,37
Laufende
Auflösungen
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
229.513,96
31.543,83
55.032,91
390.471,33
42.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
157.000,00
72.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
30.340,49
0,00
506.948,76
0,00
0,00
144,50
0,00
0,00
1.564.995,78
Grund
entfallen
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
179.486,04
11.456,17
17.046,08
34.570,55
0,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
4.659,51
9.266,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
189.000,00
505.484,35
Gesamtbetrag
am 31.12.2016
EUR
16.436.399,00
4.581.577,00
15.822.251,00
5.122.160,00
188.000,00
20.000,00
25.000,00
1.036.000,00
120.200,00
24.150,00
632.365,54
170.000,00
447.500,00
20.000,00
25.000,00
15.000,00
25.000,00
131.500,00
187.500,00
60.000,00
115.000,00
29.900,00
340,08
169.000,00
720.000,00
293.734,00
1.219.965,98
572.091,42
157.080,86
89.600,00
5.990.889,57
47.000,00
54.494.204,45
Anlage 3
Lagebericht
Lagebericht
1.
Allgemeines
Nach § 95 GO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO
beizufügen.
Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des
Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen
Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach
Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der
Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen
Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die
Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO,
soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im
Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen
und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde
liegende Annahmen sind anzugeben.
Zum 01.01.2007 hat die Stadt Erkelenz das Neue Kommunale Finanzmanagement
eingeführt und legt somit den zehnten Jahresabschluss auf der Basis dieses neuen
Rechnungswesens vor.
2.
Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Jahresergebnisses
Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -3.290.000,00 €
konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 669.879,25 €
(Jahresüberschuss des Vorjahres 79.462,36 €) abschließen. Dies bedeutet eine
Verbesserung im Geschäftsverlauf um 3.959.879,25 €.
Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber der Planung eine Verbesserung
um 4.591 T €. Im Einzelnen ergeben sich Ertragsverbesserungen i. H. v. 1.212 T €
bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, von 416 T € bei den „Zuwendungen und
allgemeinen Umlagen“, von 196 T € bei den „Sonstigen Transfererträgen“, von 37 T €
bei den „privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 2.523 T € bei den
„Kostenerstattungen und Kostenumlagen“, von 260 T € bei den „Sonstigen
ordentlichen Erträgen“ und von 97 T € bei den „Aktivierten Eigenleistungen“. Dem
gegenüber ergeben sich Mindererträge i. H. v. 150 T € bei den „Öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelten.
Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen, so ergeben sich hier
beim Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt Mehraufwendungen i. H.
v. 1.411 T €. Diese erhöhten Aufwendungen ergeben sich rechnerisch bei den
„Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ i. H. v. 1.290 T €, den „Bilanziellen
Abschreibungen“ von 122 T €, den „Transferaufwendungen“ von 451 T € und den
„Sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ von 961 T €. Dem gegenüber stehen
Minderaufwendungen bei den „Personalaufwendungen“ i. H. v. 111 T € und bei den
„Versorgungsaufwendungen“ von 1.302 T €.
Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich daraus resultierend eine Verbesserung im
Vergleich vom Planansatz zum Ergebnis i. H. v. 3.181 T €.
Unter Berücksichtigung der Mehrerträge bei den „Finanzerträgen“ von 481 T € und
den Minderaufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von
298 T € ergibt sich die oben dargestellte Verbesserung im Geschäftsverlauf von
gerundet 3.960 T €.
In der Finanzrechnung ist gegenüber der Planung, unter Berücksichtigung der von
2015 nach 2016 vorgenommenen Auszahlungsermächtigungsübertragungen i. H. v.
1.651.027,91 € und der vorgenommenen Einzahlungsermächtigungsübertragung von
1.370.000,00 €, ein verbesserter Bestand an „eigenen Finanzmitteln“ von
3.646.212,24 € festzustellen. Verbesserungen beim „Saldo aus der lfd.
Verwaltungstätigkeit“ um 4.719.220,11 € sowie beim „Saldo aus der
Investitionstätigkeit“ um 3.258.154,67 € stehen Verschlechterungen beim „Saldo aus
der Finanzierungstätigkeit“ i. H. v. 4.331.162,54 € gegenüber.
Der Bestand an liquiden Mittel zum 31.12.2016 beträgt insgesamt 7.826.963,69 €.
3.
Analyse der Vermögenslage
Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das
sich zum 31.12.2016 auf 410.634.119,96 € beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2016
um 2.016.661,82 € (+0,49 %) erhöht. Dabei beträgt das Anlagevermögen
379.048.438,85 € (Vorjahr: 377.204.050,91 €), was einer Erhöhung gegenüber dem
Vorjahr von +0,49 % entspricht. Prozentual gesehen beträgt das Anlagevermögen
92,31 % der Bilanzsumme. Dieser Wert betrug im Jahr 2015 ebenso 92,31 % und
bleibt somit unverändert. Das Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag 27.397.483,12
€ oder 6,67 % (Vorjahr = 27.495.829,54
€
bzw. 6,73 %). Der aktive
Rechnungsabgrenzungsposten weist Zahlungen in Höhe von 4.188.197,99 € bzw.
1,02 % (Vorjahr 3.917.577,69 € bzw. 0,96 %) der Bilanzsumme aus.
Das Anlagevermögen besteht aus
•
•
•
Immateriellen Vermögensgegenständen von 89.240,58 € (+28.202,45 €)
Sachanlagen von 291.077.563,20 € (+1.648.701,66 €)
Finanzanlagen von 87.881.635,07 € (+167.483,83 €)
Das Umlaufvermögen besteht aus
•
•
öffentlichen und privatrechtlichen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen von 19.570.519,43 € (-84.668,00 €)
liquiden Mitteln von 7.826.963,69 € (-13.678,42 €)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum Bilanzstichtag
4.188.197,99 € (+270.620,30 €).
4.
Analyse der Finanzlage
Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite
ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von
Eigenkapital zum Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen
finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das
mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst.
Das Eigenkapital besteht aus
-
der allgemeinen Rücklage i. H. v.
der Sonderrücklage i. H. v.
der Ausgleichsrücklage i. H. v.
dem Jahresüberschuss i. H. v.
189.468.887,62 €
1.645.015,72 €
10.553.281,77 €
669.879,25 €
Weiter rechnet man zum Eigenkapital
- die Sonderposten i. H. v.
125.553.773,97 €
die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und
durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisiert.
Die vorstehenden Passivposten umfassen 327.890.838,33 € und weisen somit ein
Eigenkapital von 79,85 % der Bilanzsumme aus (bisher 79,70 %).
Die Rückstellungen in Höhe von 54.494.204,45 €, die man wegen ihres späteren
Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern insbesondere die
zukünftigen Pensions- und Beihilfeaufwendungen.
Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art
insgesamt 19.103.377,81 € betragen (Vorjahr 20.463.225,80 €). Dies entspricht einer
Reduzierung i. H. v. 1.359.847,99 € (= -6,65 %).
Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote
von 17,92 % (bisher 18,11 %). Soweit die Rückstellungen wider Erwarten doch nicht
benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit
zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 9.145.699,37 € = 2,23 % der
Bilanzsumme (bisher 8.949.834,56 € = 2,19 %) ausgewiesen. Es handelt sich
hauptsächlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren (6.448 T €),
den Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von
Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und an die freien Träger ausgezahlt
wurden (1.743 T €) und weitere, kleinere Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 955).
5.
Bilanzkennzahlen
Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von
Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich.
Nachstehend einige wichtige Kennzahlen:
EkQ1
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
= 49,27
%
Vorjahr: 49,33
%
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am
gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen
Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und
desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit.
EkQ2
Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100
Bilanzsumme
=
79,73 %
Vorjahr: 79,54 %
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (EkQ2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen
Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit
Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert.
AbI
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 = 7,63 %
Ordentliche Aufwendungen
Vorjahr: 7,99 %
Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde
durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
AnD1
Eigenkapital x 100
Anlagevermögen
=
53,38 %
Vorjahr: 53,44 %
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des
Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist.
AnD2
(EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdkapital) x 100 = 99,14 %
Anlagevermögen
Vorjahr: 99,23 %
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, wie viel Prozent des
Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl
werden dem Anlagevermögen die langfristigen
Passivposten Eigenkapital,
Sonderposten
mit
gegenübergestellt.
Eigenkapitalanteilen
und
langfristiges
Fremdkapital
ZIQ
Finanzaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
=
0,58 %
Vorjahr: 0,89 %
Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen
zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht.
NSQ
Steuern u.ä.Abgaben - Gewerbesteueruml. - Finanzierungsbet.Fonds Deutscher Einheit X 100 = 52,69 %
Ordentliche Erträge - Gewerbesteueruml. - Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit
Vorjahr: 55,65 %
Die Kennzahl „Netto-Steuerquote“ gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde
„selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen „Dritter“, z.B.
staatlichen Zuwendungen, ist. Weil dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen
der Gewerbesteuer zu stehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der
Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen.
6.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind
Nach dem 31.12.2016 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären.
7.
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz
Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft hat sich in 2016 noch stärker als geplant
fortgesetzt. Waren die Wirtschaftswachstumsaussichten für 2016 mit 1,5 %
prognostiziert worden, so sind es tatsächlich 1,9 % an Wirtschaftswachstum in 2016
geworden. Für 2017 wird dagegen „nur noch“ ein Wachstum von 1,5 %
prognostiziert. Der Rückgang von 0,4 %-Punkten wird dabei aber einzig und allein
auf die, infolge vermehrter Feiertage, geringere Anzahl von Arbeitstagen
zurückgeführt. Das Wirtschaftswachstumsniveau wird dabei von den Experten auch
für 2017 auf weiterhin solidem Grund gesehen. Dabei sorgen der hohe
Beschäftigungsstand und steigende Einkommen für eine weiterhin stabile private
Nachfrage. Demzufolge wird für 2017 und 2018 allgemein mit einem Wachstum von
je 1,5 % gerechnet.
Demzufolge sprießen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen auf
immer neuen Rekordhöhen. Eigentlich müsste es daher dem öffentlichen Bereich
zumindest besser als in den Vorjahren gehen. Hier sprechen die maßgeblichen
Kennzahlen in den NRW-Kommunen jedoch eine andere Sprache:
- Die Liquiditätskredite (Kassenkredite) stiegen in 2016 um 800.000.000 €.
- Die Anzahl der Kommunen mit vollständig verzehrter Ausgleichsrücklage stieg
in 2016 von ca. 51 % auf knapp 59 %.
- die Grundsteuer B-Hebesätze wurden in 2016 von fast jeder zweiten Kommune
erhöht. Der Durchschnitt beträgt damit mittlerweile 520 % - Punkte!
Vor diesen Hintergründen soll nachfolgend betrachtet werden, wo wir in Erkelenz
stehen. Schwimmen wir im negativen nordrhein-westfälischen Trend mit oder können
wir diesem weiterhin erfolgreich entgegenwirken?
Bereits in der letztjährigen Betrachtung konnte festgestellt werden, dass in der
Ausführung der jeweiligen Haushaltpläne stets Verbesserungen zu verzeichnen
waren. Dieser Trend setzt sich auch in 2016 fort. Wurde 2012 mit einem
Jahresergebnis von -3.110.459,80 €, 2013 mit -580.779,37 €, 2014 mit -418.248,95 €
und 2015 mit 79.462,36 € abgeschlossen, so setzt sich diese positive Entwicklung in
2016 mit einem Jahresergebnis von 669.879,25 € fort. Die positive Entwicklung der
letzten fünf Jahre konnte also mit einem vorläufigen Höhenpunkt vorerst
abgeschlossen werden! Gegenüber der Planung bedeutet dies eine Verbesserung
um 3.959.879,25 €.
Zurückzuführen ist diese Verbesserung gegenüber der Planung auf Mehrerträge von
4.591.403,80 € bei den ordentlichen Erträgen, Mehraufwendungen von 1.410.709,27
€ bei den ordentlichen Aufwendungen sowie einem um 779.184,72 € verbessertem
Finanzergebnis. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen
und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zu den geplanten Erträgen und
Aufwendungen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich sowohl die Erträge
als auch die Aufwendungen lediglich in jeweils zwei Kontenklassen im Verhältnis zu
den Planansätzen markant verändert haben.
Auf der Ertragsseite sind dies die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ sowie die
„Kostenerstattungen und Kostenumlagen“. Die „Steuern und ähnlichen Abgaben“
habe sich gegenüber der Planung um ca. 1,2 Mio. € auf 51.500.896,31 € erhöht. Da
diese Kontenklasse gleichzeitig die wichtigste, weil größte Ertragsart im Haushalt ist,
ist diese Ertragssteigerung umso erfreulicher. Zurückzuführen ist dies insbesondere
auf eine Verbesserung von ca. 454 T€ bei der Gewerbesteuer und einer
Verbesserung um ca. 322 T€ bei den Einkommensteueranteilen. Während bei den
Einkommensteueranteilen die Erfolgsstory der letzten Jahre weitergeschrieben wird,
hat sich die kaufmännisch vorsichtige Planungsweise beim Gewerbesteueransatz
wieder einmal als richtig erwiesen. Hier sind bei den Planansätzen nicht die
Vorgaben der Orientierungsdaten zugrunde gelegt worden, sondern die Ansätze
wurden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ermittelt. Prozentual
gesehen beträgt daher die Abweichung zwischen Planansatz und dem Ergebnis
lediglich 2,39 %. Bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ sind sowohl die
nominalen, positiven als auch die prozentualen Abweichungen wesentlich höher. Sie
erhöhen sich von knapp 6,7 Mio. € um gut 2,5 Mio. € auf 9.208.259,67 €.
Zurückzuführen ist dies auf eine erhöhte Kostenerstattung von ca. 1,688 Mio. € im
Bereich der Flüchtlingshilfe sowie einen um 859.320,25 € verbesserten Ergebnis im
Bereich der Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen. Im Bereich der Flüchtlingshilfe
ist zu betonen, dass es sich bei dem verbesserten Ergebnis von 1,688 Mio. € um
zusätzliche Bruttoerträge handelt, denen auf der anderen Seite auch erhöhte
Aufwendungen in 2016 gegenüberstehen, die diese Mehrerträge zum Teil
neutralisieren.
Bei den ordentlichen Aufwendungen fallen zunächst einmal reduzierte
Versorgungsaufwendungen von 1,3 Mio. € auf. Bei diesen verminderten
Versorgungsaufwendungen
handelt
es
sich
zwar
um
tatsächliche
Aufwandsreduzierungen gegenüber der ursprünglichen Planung, nicht jedoch um
dauerhafte Aufwandsreduzierungen, da es sich lediglich um temporär verzögerte
Aufwandsreduzierungen im Versorgungsbereich handelt. Hintergrund dazu ist, dass
drei für 2016 eingeplante Pensionierungen nun erst in 2017 eintreten (zwei Fälle)
bzw. aufgrund einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit sogar erst in 2019
auswirken werden. Den so eingeplanten Aufwandsreduzierungen stehen auf der
Ertragsseite („sonstige ordentliche Erträge“) Ertragsreduzierungen gegenüber, die
jedoch durch mehrere Ertragsverbesserungen in dieser Ertragsklasse auf den ersten
Blick nicht ins Auge fallen. Im Rahmen einer vollständigen Darstellung soll dies an
dieser Stelle jedoch nicht unerwähnt bleiben. Weiterhin ergeben sich im
Aufwandsbereich erhöhte Aufwendungen von 1.289.687,05 € bei den
„Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“. Diese sind maßgeblich auf erhöhte
Zuführungen zu den Instandhaltungsrückstellungen von ca. 1,045 Mio. € und einer
zusätzlichen Notwendigkeit von erhöhten baulichen Unterhaltungsaufwendungen im
Bereich der Flüchtlingsbetreuung sowie infolge der Beseitigung von Hagelschäden
aufgrund des Unwetters vom 23.06.2016 zurück zu führen. Beiden Sachverhalten
stehen jedoch auf der anderen Seite jeweils erhöhte Ertragsleistungen gegenüber.
Zusammenfassend kann an dieser Stelle positiv festgehalten werden, dass sich im
vorliegenden Jahresabschluss die „ordentlichen Aufwendungen“ lediglich um gut 1 %
gegenüber der Planung erhöht haben, während die „ordentlichen Erträge“ sich um
gut 5 % erhöhten. Diese Veränderungen gegenüber der Planung hätten sich
zusammen mit dem geplanten „Finanzergebnis“ zu einem nahezu ausgeglichenen
Jahresabschluss kumuliert. Da sich das Finanzergebnis jedoch auch noch
gegenüber der Planung um 779.184,72 € verbessert hat, kann letztendlich das
Jahresergebnis von 669.879,25 € bilanziert werden. Zurückzuführen sind die
Verbesserungen beim „Finanzergebnis“ auf eine weiterhin konsequente
Schuldenreduzierung, günstigen Zinssätzen bei Zinsprolongationen sowie
zusätzlichen Gewinnausschüttungen im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit.
Insgesamt wird sich durch das positive Jahresergebnis die Ausgleichsrücklage
auf 11.223.161,02 € (ca. 76 % des Ursprungsbestandes) erhöhen.
Auch die Finanzrechnung schließt 2016 wieder mit sehr erfreulichen Kennzahlen ab.
Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus von 5.080.114,11 €
ab, was abermals dazu führte, dass ein signifikanter Betrag von ca. 2,961 Mio. €
getilgt werden konnte. Darüber hinaus konnten die liquiden Mittel von 7.826.963,69 €
gegenüber 2015 mit 7.840.642,11 € nahezu unverändert bilanziert werden. Den in
2016 vorgenommen Investitionsauszahlungen von 8,240 Mio. € stehen
Investitionseinzahlungen von 6,574 Mio. € (=79,78 %) gegenüber.
Bilanziell wirkt sich dieser insgesamt mehr als erfreuliche Jahresverlauf in der
Ergebnis- und Finanzrechnung so aus, dass sich die Bilanzsumme leicht auf
410.634.119,96 € (+0,49%) erhöht hat und sich das Eigenkapital auch geringfügig
auf 202.435.505,36 € (+1,00 %) erhöht. Der Bestand an Liquiditätskrediten betrug
zum Jahresultimo weiterhin 0,00 €.
Als Zwischenergebnis kann hier für 2016 festgehalten werden, dass wir auch in 2016
bei den maßgeblichen Kennzahlen entgegen
dem
negativen Landestrend
erfolgreich bilanzieren konnten. Dies ist umso erstaunlicher, wenn man bedenkt,
dass die letzte Realsteuererhöhung zum 01.01.2012 erfolgte – gefühlt ist dies bereits
eine Ewigkeit her und sollte nicht als selbstverständlich angesehen werden!
Mit dieser in die Vergangenheit gerichteten Betrachtung wird auch gleichzeitig die
Richtigkeit der an dieser Stelle in vergangenen Jahren vorgenommenen
Einschätzungen für die jeweils zukünftigen Jahren untermauert. Die maßgeblichen
Einflüsse für die künftige Entwicklung unserer Jahresabschlüsse haben sich
zurückblickend betrachtet als richtig erwiesen. Dementsprechend sollen auch in
diesem Jahr die maßgeblichen Einflüsse für die zukünftige Entwicklung hier
betrachtet werden.
Für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre gilt weiterhin, dass es von der Ertragsseite
her weiter elementar sein wird, eine konstante Ertragsentwicklung zu erzielen als
auch gleichzeitig die Aufwandsseite stagnieren zu lassen bzw. im Idealfall sogar zu
reduzieren. Soweit dies auf der Aufwandsseite gelingen sollte, darf dies natürlich
nicht zu einer Verschlechterung des aktuellen Leistungsstandards führen. Wie
wichtig diese beiden Punkte sind, hat insbesondere der vorliegende Jahresabschluss
gezeigt. Solange die Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter in Rekordhöhe
sprudeln, dürfte die Ertragsseite dieser Zielstellung gerecht werden. Hier gilt es
jedoch genau zu beobachten, wie das Land die ab 2020 geltende Schuldenbremse
umsetzen wird. Hoffnung, dass dies nicht (nur) auf den Rücken der Kommunen
geschehen wird, macht dabei die erzielte Einigung im Rahmen der Reform der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Neuordnung des vertikalen und horizontalen
Finanzausgleichs), nach der das Land Nordrhein-Westfalen mit einer
Einnahmeverbesserung von netto 1,429 Milliarden (!) € ab 2020 rechnen kann!
Sieht man sich nun konkret künftige Haushalte bzw. Jahresrechnungen an, so wird
die Aufwandsseite weiterhin maßgeblich durch die Transferaufwendungen und die
Personal- und Versorgungsaufwendungen bestimmt werden. Bei den
Transferaufwendungen sind insbesondere drei verschiedene Arten von
Fremdeinflüssen zu nennen, die die künftigen Haushalte beeinflussen werden:
1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen verbundenen
Aufwendungen werden auch 2017 ff. das Jahresergebnis unserer Haushalte
maßgeblich beeinflussen. Hier sind alleine im Produktbereich „05“
Aufwendungen von gut 6,1 Mio. € in 2017 vorgesehen. Daneben sind noch die
objektbezogenen Aufwendungen im Produkt „10 06 03“ zu erwähnen als auch
die Aufwendungen der Integration, insbesondere in den Produkten „03 –
Schulträgeraufgaben“ und „06 – Kinder- Jugend- und Familienhilfe“. Während
im Produktbereich „05“ und im Produkt „100603“ die Aufwendungen und
Erträge mehr oder weniger relativ einfach zugeordnet werden können, ist dies
in den Produktbereichen „03“ und „06“ fast nicht bzw. nur mit
unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Spannend wird daher die
Beantwortung der Frage sein, ob die derzeitige Erstattung von 866 €/Monat
pro Flüchtling nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz genug ist, um alle im
Haushalt an den verschiedensten Stellen abgebildeten Aufwendungen
auskömmlich zu finanzieren. Man darf sich dabei auf keinen Fall davon
blenden lassen, wenn im Produkt 050303 „Leistungen nach dem AsylbLG“
größere Jahresüberschüsse ausgewiesen werden.
2. Auch die Aufwendungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe – bleiben weiterhin ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor für
die zukünftigen Haushalte. Hier sind einerseits die zwingend notwendigen
Personalaufwendungen, die mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in
allen Altersstufen zusammenhängen als auch andererseits die
Transferaufwendungen, die insbesondere mit ambulanten Hilfen, der
Vollzeitpflege und den stationären Unterbringen von Jugendlichen
einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen. Es bleibt weiterhin zu hoffen,
dass Bund und Land sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich bewusst sind
und die Kommunen finanziell ausreichend unterstützen. Hier ist allein im
Vergleich von 2016 zu 2015 eine Mehrbelastung von 1,453 Mio. € zu
verzeichnen.
3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum
Transferaufwand. Vergleichend wird nachfolgend die Entwicklung der letzten
drei Jahre ins Verhältnis zu den Steuern u.ä. Erträgen in diesem Zeitraum
gesetzt:
Jahr
2014
2015
2016
2017 (Plan)
Kreisumlage
19.987.367 €
20.923.214 €
21.225.347 €
22.074.000 €
in % von
40,46 %
42,03 %
41,21 %
41,87 %
Steuern u.ä. Abgaben
49.399.159 €
49.775.342 €
51.500.896 €
52.721.667 €
Auf den ersten Blick scheint die Entwicklung nicht so dramatisch zu sein. Sieht
man sich die Aufstellung aber genauer an, so erkennt man, dass von den
zusätzliche Erträgen von 3,322 Mio. € der Kreis 2,086 € bzw. 62,79 %
abschöpft. Bedenkt man zudem, dass derzeit auf allen öffentlichen Ebenen die
Steuereinnahmen in Rekordhöhen sprudeln und beim Kreis weiterhin kein
Konsolidierungswille erkennbar ist, so stellt sich die Frage, wie sollen solche
Steigerungen bei der Kreisumlage von ca. 10 % zukünftig dauerhaft finanziert
werden, wenn die Steuereinnahmen stagnieren oder sogar rückläufig sind?
Notwendig wäre hierfür eine konzeptionelle Aufgabenkritik und damit
einhergehend, eine langfristig angelegte Aufwandsreduzierung. Diese ist
jedoch noch immer nicht zu erkennen. Es gilt also weiterhin mit aller Macht auf
die Kreispolitik und den Landrat einzuwirken.
Auch wenn es auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist, so haben die zum
31.12.2016 zu bildenden Pensions- und Beihilferückstellungen das Jahresergebnis
zusätzlich mit ca. 800.000 € belastet. Ursächlich hierfür waren u.a. Änderungen im
Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (DRModG
NRW) vom 14.06.2016. Danach musste die Versorgungslastenteilung in 2016 von
laufenden Erstattungen auf Abfindungen umgestellt werden. Daraus resultierte
alleine eine zusätzliche, nicht eingeplante Belastung von ca. 300.000 €. Zudem
wirkten sich insbesondere Einstellungen im Rahmen von Nachfolgebesetzungen, der
Erledigung von zusätzlichen Aufgaben als auch für perspektivisch dringend
notwendige Ausbildungen im mittleren und gehobenen Dienst belastend auf die zu
bildenden Pensions- und Beihilferückstellungen zum 31.12.2016 aus. Während die
Versorgungslastenteilung zu (hoffentlich) einmaligen Belastungsvorgängen führt,
stehen den notwendigen Neu- /Ersatzeinstellungen dauerhafte Aufwendungen für
Pensions- und Beihilferückstellungen gegenüber. Solche nicht vorhersehbaren
zusätzlichen Aufwendungen sind leider nicht planbar. Hier gilt es weiterhin bei der
Planung des jeweiligen Haushaltes Weitsicht an den Tag zu legen, um so die Schere
zwischen Planung und Ausführung nicht zu weit auseinandergehen zu lassen.
Genau wie im letzten Jahr, so hat auch der aktuelle Jahresabschluss wieder einmal
gezeigt, dass die Stadt Erkelenz weiterhin auf einem guten Weg ist.
Eine Ausgleichsrücklage, die mittlerweile wieder ca. 76 % ihres ursprünglichen
Bestandes erreicht hat, ist weiterhin ein Faustpfand, das uns zumindest
mittelfristig enorm in kommenden Ergebnisrechnungen weiterhelfen wird. Dies dürfte
und sollte auch allen Beteiligten klar sein. Im Umkehrschluss muss aber
weiterhin gelten, dass Entscheidungen auch stets auf ihre finanziellen
Auswirkungen hin untersucht und betrachtet werden müssen. Beachtenswert ist
zudem, dass am Ziel des „Verbots der Nettoneuverschuldung“ von allen Beteiligten
nicht nur konsequent festgehalten wird, sondern sogar noch zusätzliche
Schuldenreduzierungen vorgenommen werden, ohne
notwendige
bzw.
sinnvolle Neuinvestitionen (2016: 8,240 Mio. €) hinauszuschieben. Die
Früchte dieser konsequenten Vorgehensweise sind an einem Schuldenstand, der
sich mittlerweile auf 14,374 Mio. € reduziert hat, ablesbar. Der weiterhin fehlende
Ausweis von Liquiditätskrediten als auch die nicht mehr als notwendige
Abgabenbelastung der Erkelenzer Bevölkerung sollten vor den genannten
Eckdaten auch weiterhin mittelfristig umsetzbar sein. Die Politik kann sich daher
auch künftig mehr oder weniger auf ihre politischen Ziele konzentrieren, ohne sich
dabei zu sehr von haushaltsrechtlichen Zwängen beeinflussen zu lassen. Ein
Umstand, um den uns viele Kommunen in NRW, insbesondere aber auch die
Nachbarkommunen, beneiden. Rat und Verwaltung sollten gemeinsam alles dafür
tun, dass dies auch künftig so bleibt!
Ergänzung des Lageberichtes durch den weiteren Verwaltungsvorstand:
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Lagebericht zur Jahresrechnung soll nicht nur einen reinen Bericht zu den
Finanzdaten enthalten, sondern vielmehr auch einen Gesamtüberblick über die
wesentlichen Entwicklungen im Berichtsjahr geben. Dabei soll ein Überblick
„zur Gesamtunternehmenslage“ als auch eine Einschätzung der bedeutenden
Vorgänge, die sich seit der Planung ereignet haben, gegeben werden.
Ebenfalls sollen Aussagen zu den zukünftigen Chancen und Risiken der Kommune
getroffen werden.
Nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den in der Stadt festgesetzten
Zuständigkeiten
ergeben
sich
für
den
Verwaltungsvorstand
klare
Verantwortungsbereiche, die sich logischer Weise dann auch im Lagebericht
widerspiegeln sollten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kommune – also auch
die Stadt Erkelenz – gegenüber der Bürgerschaft sowie im staatlichen föderalen
Konstrukt mit den zugewiesenen Pflichtaufgaben einen Gesamtauftrag zu erfüllen
hat. Hieraus ergibt sich, dass trotz der getrennten Zuständigkeit immer
die Gesamtsituation
zu
sehen
ist
und
nicht
einzelne,
gerade
gesellschaftspolitisch willkommene Themen so forciert werden, dass die Erfüllung
des Gesamtauftrages
oder die Gesamtfinanzen hierdurch mit starken negativen Auswirkungen gefährdet
werden.
Der Kämmerer hat in seinem Teil des Lageberichts für die Stadt Erkelenz einen
guten Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage gegeben. Zur Vermeidung von Redundanzen und unnötiger
nur seitenfüllender Texterstellung wird sich der ergänzende Teil des Lageberichts,
der vom Bürgermeister sowie den Dezernenten zu verfassen ist, daher nur auf
ergänzende bedeutende Themenfelder beziehen.
II. Bürgermeister und Dezernent des Dezernat I, Peter Jansen
II. 1. Allgemein
Aus der Funktion des Bürgermeisters resultiert die Zuständigkeit für alle
grundsätzlichen strategischen Aufgaben und Zielsetzungen der Gesamtstadt bzw.
der gesamten Verwaltung sowie als Dezernent insbesondere für die Bereiche
Personalkosten, Verwaltungsorganisation, Wirtschaftsförderung und Bürgerservice.
II.2. Allgemeine Politik und Finanzen
Die Stadt Erkelenz kann in Bezug auf die Haushaltsentwicklung nunmehr schon auf
einen fast 10jährigen positiven Trend blicken. Im Jahr 2016 wurde sehr deutlich, dass
die konsequente solide Haushaltspolitik, die strategische Zielsetzungen hinsichtlich
der Bauland- und damit verbunden positiven Einwohner(struktur)entwicklung sowie
auch die Entwicklung der Gewerbeflächen insbesondere für Betriebe mit einer zur
Stadt Erkelenz passenden Arbeitsplatzstruktur sehr deutlich im Haushalt erkennbar
werden.
Die nachstehende Tabelle macht deutlich, dass insbesondere daraus resultierend die
Gewerbesteuer und die Einkommensteuer begleitet von einem klaren
Schuldenabbaukurs im Haushalt Spielräume geschaffen haben.
Dies führt insbesondere dazu, dass die von den Bürgern zu tragenden Steuern und
Gebühren auf einem niedrigen Niveau bleiben können und somit allen Haushalt in
Erkelenz zu Gute kommt.
Die guten Erkelenzer Standards im Angebot für die Bürgerinnen und Bürger sowie
auch die verlässliche Haushaltspolitik ziehen sowohl Unternehmen wie auch neue
Bürger an.
Risiko:
Die positive allgemeine Wirtschaftslage mit guten Steuereinnahmen etc. führt dazu,
dass auch zusätzliche Aufgaben und Lasten derzeit gut getragen werden können.
Leider bleibt es beim Trend, dass immer mehr Aufgaben den Kommunen
aufgebürdet werden und auch der Verwaltungsaufwand (z.B. alleine für die Abrechnung der Asylbewerberkosten mit dem Land) steigt. Bei einer
Konjunkturabschwächung und, wenn das Land NRW die Einhaltung der
vorgegebenen
Schuldenbremse
ab
2020
nicht
auch
durch
echte
Aufwandsreduzierungen im Landeshaushalt angeht, bleibt das auch von den
kommunalen Spitzenverbänden immer wieder dargestellte Risiko der chronischen
Unterfinanzierung der Kommunen weiterhin bestehen.
Chance:
Wegen der konsequenten Haushaltsdisziplin und weil, ohne Neuverschuldung und
Belastung der Zukunft, trotzdem umfänglich in die städt. Infrastruktur investiert
wurde, ist gute Vorsorge auch für vorübergehende schwierigere Zeiten geschaffen.
Die Spielräume gilt es weiterhin zu sichern.
II.3. Personalkosten
Ein wesentlicher Kostenblock ist und bleibt der Anteil an Personalkosten im Haushalt.
Es ist richtig und wichtig, dass der Öffentliche Dienst an der allgemeinen
Personalkostenentwicklung teilnimmt, damit man auf dem Arbeitsmarkt weiterhin
konkurrenzfähig bleibt.
Die Steigerung der Personalkosten liegt über den linearen Steigerungen der
Tarifverträge und Besoldungsanpassungen, weil immer mehr Personal erforderlich
wird.
Chancen:
Im interkommunalen Vergleich ist die Stadt Erkelenz immer noch gut aufgestellt und
etwas günstiger. Auch liegt die Steigerungsrate z.B. im Haushalt 2017 trotzdem noch
deutlich unter anderen Steigerungsraten bei den Personalkosten (z.B. Kreis
Heinsberg). Insofern ist auch hier eine günstigere Ausgangsposition. Darüber hinaus
wirken die Personalmanagementmaßnahmen. Auch wurde zu Beginn des Jahres
2017 mit dem Prozessmanagementverfahren begonnen und es zeigen sich erste
Erfolge. Hier wird die Hebung von Ressourcen erwartet.
Risiken:
Es bleibt leider ein Trend zu immer mehr Verwaltungs-, Überprüfungs- und
Berichtsaufwand, insbesondere durch rechtliche Vorgaben erkennbar. Auch mussten
zusätzliche Stellen geschaffen werden, weil neue rechtliche Vorgaben (z.B.
Baurechtsänderung, erhebliche Anspruchsausweitung beim Unterhaltsvorschuss)
Mehrarbeit ohne Kostenausgleich verursachen. Dazu kommen dann noch die starke
Inanspruchnahme von Leistungen im Kindertagesstättenbereich und der Aufwand
aus der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes.
II.4. Auswirkungen des Tagebaus – anstehende Leitentscheidung
Die Belastungen für die Stadt aus dem Umsiedlungsgeschehen und auch aus der
Notwendigkeit der frühzeitigen Zukunftsplanung zur Vermeidung von Strukturbrüchen
steigen insgesamt weiter. Deutlich hat die Landesregierung in der Leitentscheidung
formuliert, dass man Initiativen und Strategien zur Stärkung der Region fördern will,
aber auch Vorleistungen aus den Kommunen heraus erwartet. Konkret bedeutet
dies, dass die Stadt Erkelenz mit Personal-, Sach- und Finanzaufwand, ohne eine
Kostenerstattungszusage, zunächst einmal die Thematik bearbeiten muss. Mit der
anstehenden
Gründung
eines
Zweckverbandes
gemeinsam
mit
den
Nachbarkommunen ist man hier gut auf dem Weg und hat Wahrnehmung beim Land
erreicht. Definitive Zusagen des Landes gibt es aber nicht.
Auch zeigt sich gerade jetzt, wie wichtig es war, die Vereinbarung mit RWE, zu
Garantien für die Umsiedlungsbetroffenen, aber auch für die Unterstützung der Stadt,
zu schließen. Alle Erschließungsmaßnahmen für die neuen Standorte, aber auch die
Entwicklung eines Gewerbegebietes (wichtige Grundlage für die positive Weiterentwicklung) wurden von RWE angegangen und werden von dort finanziell ohne
Belastung des städt. Haushalts abgewickelt.
Chancen:
Auf lange Sicht können sich gute Perspektiven ergeben, wenn es gelingt den Raum
um den Tagebau für die Zukunft auszurichten. Auch die Zeichen der Unterstützung
durch das Land sind positiv. Seitens des Unternehmens RWE wurden alle Zusagen
eingehalten.
Risiken:
Leider macht das Land keine konkreten verbindlichen Zusagen und fordert nach wie
vor
keine
Sicherheitsleistungen
beim
Tagebaubetreiber
ein.
Die
Unterstützungsleistungen von RWE Power bleiben damit weiterhin vom
wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängig.
III. Erster Beigeordneter und Dezernent des Dez. II, Dr. Hans-Heiner Gotzen
Bereits vom Kämmerer wurde auf mögliche Haushaltsrisiken im Zusammenhang mit
den Aufgaben der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen sowie den
Aufgaben des Produktbereiches 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe –
hingewiesen. Zur Vermeidung von Doppelungen wird auf diese Ausführungen
verwiesen und deren besondere Bedeutung nochmals unterstrichen.
Gerade im Bereich der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen erweist sich
die Umstellung auf eine monatliche Abrechnung mit Fallpauschalen derzeit als
äußerst personalintensiv und ist mit vielen Problemen für die Kommunen verbunden.
Letztlich tragen zurzeit die Kommunen in einem solchen System der Abrechnung das
finanzielle Risiko. Neben der Aufnahme und Unterbringung stellen auch die
Integrationsaufgaben große Herausforderungen dar, die nicht nur Spuren in den
Haushalten der Städte und Gemeinden, sondern auch im Kreishaushalt bei den
Aufwendungen für SGBII-Leistungen hinterlassen. Eine auskömmliche Finanzierung
der Integrationsleistungen der Kommunen liegt jedoch bislang nicht vor, obwohl von
vielen Seiten bereits heute ambitionierte Integrationspläne erstellt wurden und der
Druck vor Ort immens ist. Auch die stetig wachsende Anzahl rechtskräftig
abgelehnter Asylsuchender, die ausreisepflichtig sind, gleichwohl aber aus
unterschiedlichen Gründen nicht ausreisen können, stellen eine zunehmende
finanzielle Belastung kommunaler Haushalte dar. Die Kommunen müssen für die
gesamte Dauer des Aufenthaltes die Unterbringung und Versorgung finanzieren,
erhalten aber nach den gesetzlichen Bestimmungen lediglich für die ersten drei
Monate nach der Ablehnung des Asylverfahrens eine Erstattung der Kosten. Hier
muss besonderes Augenmerk auch darauf gelegt werden, ob die gesetzlichen
Regelungen zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber wirksam sind.
Bereits im laufenden Jahr werden erneut zusätzliche Aufgaben auf den sozialen
Bereich hinzukommen. Die anstehende Änderung des Unterhaltsvorschusses wird zu
einer Verdoppelung der laufenden Fälle führen und wird – nach derzeitigem Stand –
das System der Doppelzuständigkeiten zwischen den Jobcentern und den
Sozialämtern zementieren. Auffällig ist, dass die auskömmliche Finanzierung bis
heute nicht geklärt ist und daher erneut zu erwarten ist, dass die Kommunen „die
Musik bezahlen werden, die andere bestellt haben“. Dies trifft auch auf ein bereits
verabschiedetes Gesetz zu. Das Bundesteilhabegesetz hat erhebliche
Veränderungen zur Folge, deren finanzielle Auswirkungen nicht hinreichend
abgeschätzt sind und bei dessen Umsetzung wohl erneut die Kommunen finanziell
zusätzlichen Aufwand werden leisten müssen.
2017 steht in NRW im Zeichen der Landtags- und Bundestagswahl. Die im Zuge des
Wahlkampfes bereits getroffenen Versprechungen lassen erwarten, dass die seit
Jahren stetige Erweiterung der kommunalen Aufgaben ohne ausreichende
Ausfinanzierung sich auch im Jahr 2017 und den Folgejahren fortsetzen wird. Und
dass, obwohl bereits heute erkennbar ist, dass die kommunalen Haushalte selbst in
wirtschaftlich sehr stabilen Zeiten nicht mehr die Spielräume aufweisen, die nötig
wären. Die Ankündigungen betreffen die Finanzierung der Kindertagesstätten und
auch die Schulen. Sollte es nach der Landtagswahl eine verbindliche Rückkehr zum
G 9 geben, so wird dies auch Konsequenzen für die Schulinfrastruktur haben. Die
Gymnasien werden bei einer solchen Entscheidung für einen weiteren, zusätzlichen
Jahrgang Raumbedarf haben und vor diesem Hintergrund müssten neue
Raumplanungen aufgestellt werden. Die Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten
kann vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen werden, zumal das in den
vergangenen Jahren in Folge der demographischen Entwicklung prognostizierte
Überangebot an Raumkapazitäten bereits durch die Beschulung der
Flüchtlingskinder häufig aufgebraucht ist.
IV. Technischer Beigeordneter und Dezernent des Dez. III, Ansgar Lurweg
Auch im Jahr 2016 ist aus Sicht des Baudezernenten die kontinuierliche Begleitung,
Überprüfung und Unterhaltung des Anlagevermögens in Form von Gebäuden,
Straßen, Grünflächen und allgemeinen Erschließungsanlagen eine der
Hauptaufgaben des Baudezernates. Wie auch in den letzten Jahren besteht dank
einer guten und vorausschauenden Finanzplanung und der Bildung von
entsprechenden Rückstellungen die Chance, den guten Zustand der Anlagen zu
erhalten bei gleichzeitiger Nutzung von Spielräumen für neue Investitionen. Der
vorhandene Anlagenbestand und das damit verbundene Nutzungsspektrum bleibt
gleichwohl kritisch zu hinterfragen und ggfls. anzupassen.
Erkelenz ist europäische Klimaschutzkommune! Die Anstrengungen im EEA-Prozess
haben zum Erfolg geführt und sind mit der entsprechenden Zertifizierung
abgeschlossen worden. Ebenso hat der Klimaschutzmanager seine Arbeit
aufgenommen. Mit dem vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten
Klimaschutzkonzept hat die Verwaltung gleichzeitig den Auftrag erhalten, den
Zertifizierungsprozess in den nächsten 4 Jahren weiter fortzuführen. Das ist
Verpflichtung und Chance zugleich, die vielen Ideen auch der ehrenamtlich
beteiligten Akteure in eine zukunftsweisende Entwicklung der Gesamtstadt mit
einzubringen. Dazu gehört die Entwicklung neuer Baugebiete und Gewerbegebiete
genauso wie die Zukunftsplanungen der Dörfer am Tagebaurand mit dem
begonnenen Prozess für die Erstellung von Dorfentwicklungskonzepten.
Dazu gehört auch die Arbeit des interkommunalen Planungsverbandes der mit dem
im September 2016 entwickelten Drehbuch als Perspektive für einen möglichen
Strukturwandel im Bereich des Braunkohlentagebaus Garzweiler II einen wichtigen
Beitrag für die Zukunftsplanungen der Stadt Erkelenz leistet. Die geplante Gründung
eines Zweckverbandes zur Verstetigung der Zusammenarbeit der beteiligten vier
Kommunen ist Grundvoraussetzung für die weiteren Planungsschritte und wird die
Arbeit der nächsten Jahre in diesem Bereich bestimmen.
Die Einwohnerentwicklung im Jahr 2016 ist weiterhin positiv. Ende 2016 hat die Stadt
Erkelenz statistisch wieder den höchsten Einwohnerstand seit der Aufzeichnung
erreicht, erstmals über 46.000 Einwohner. Das ist eine große Herausforderung auch
für die Aufgaben im technischen Dezernat. Die Unterbringung von Flüchtlingen hat
im Jahr 2016 wie auch in anderen Bereichen der Verwaltung zu erheblichen
zusätzlichen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt. Eine
Änderung der Situation ist auch für das Jahr 2017 nicht zu erwarten. Darüber hinaus
sind weitere Folgewirkungen der positiven Einwohnerentwicklung im Bereich des
Ausbaus der städtischen Infrastruktur erkennbar. Kindergärten, Schulerweiterungen,
offener Ganztag heißen die Schlagworte für die kommenden Jahre.
Die stetige Nachfrage nach Baugrundstücken und die erfreuliche Entwicklung im
Bereich der Gewerbeflächen erfordern zusätzlichen Planungsaufwand bis hin zur
Überarbeitung der Abwasserentsorgung auf dem Stadtgebiet. Durch die
braunkohlenbedingten Umsiedlungen verteilen sich die Einzugsbereiche der
Wasserverbände neu mit Auswirkungen auf die Abwasserreinigungsanlage der Stadt
Erkelenz. Die positive Siedlungsflächenentwicklung wird zukünftig auch durch
vorhandene Kapazitäten im Bereich der Abwasserreinigung bestimmt werden.
Darüber hinaus wird die geplante Fortschreibung des Regionalplanes im Bereich der
Bezirksregierung Köln Einfluss auf die weitere Stadtentwicklung nehmen.
Auftaktgespräche sind für das erste Halbjahr 2017 geplant. Die landespolitischen
Zielsetzungen hinsichtlich Flächenverbrauch, Klimaschutzziele und weiterer
regionaler Entwicklung sollen dort konkretisiert werden. Im Jahr der anstehenden
Landtagswahl und einer neuen Landesregierung sicherlich eine besondere Aufgabe
für das Jahr 2017 und folgende.
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Erkelenz:
Peter Jansen Dr. Hans-Heiner Gotzen
Bürgermeister Erster Beigeordneter
Ansgar Lurweg
Techn. Beigeordneter
Norbert Schmitz
Kämmerer