Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
53993.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
23.10.17, 12:00
Aktualisiert
11.11.17, 21:00

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechnungsprüfungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 14/095/2017 nichtöffentlich/öffentlich 20.10.2017 Amt 14 Martin Jansen Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2016 gemäß § 101 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW Beratungsfolge: Datum Gremium 08.11.2017 16.11.2017 20.12.2017 Rechnungsprüfungsausschuss Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Gemäß § 95 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Nach § 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wurde gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW formgerecht am 04.04.2017 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Rat am 03.05.2017 zur Feststellung zugeleitet. Nach § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW muss die Zuleitung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres 2016 erfolgen, also spätestens bis zum 31.03.2017. An dieser Stelle erfolgt lediglich der Hinweis der Örtlichen Rechnungsprüfung, die gesetzlich vorgegebene Frist einzuhalten. Gemäß Beschluss des Rates vom 03.05.2017 wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Absatz 8 GO NRW). Sofern der Rat in seiner Sitzung am 20.12.2017 den Feststellungsbeschluss gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW fasst, wird die hierfür gesetzlich vorgegebene Frist 31.12.2017 für den Jahresabschluss 2016 eingehalten. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende im § 101 GO NRW beschriebene Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses maßgebend sind: 1. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. 2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. 3. Es wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen. 4. Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob - ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt hat. Es kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 erteilt werden. Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Absatz 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss als gesetzlich zuständiges Prüfgremium die Verantwortung trägt für das Ergebnis der Prüfung und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Weiterhin wird festgestellt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 einen Jahresüberschuss von 669.879,25 € aufweist. Dieser soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Zuführung 11.223.161,02 €. Vorlage A 14/095/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2016, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird anerkannt. Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW). Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass 1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt; 2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind; 3. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen; 4. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln. 2) Der Jahresabschluss 2016 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt. 3) Der Jahresüberschuss von 669.879,25 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2016 Vorlage A 14/095/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz Örtliche Rechnungsprüfung Prüfbericht und Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 20.10.2017 zum Jahresabschluss 2016 der Stadt Erkelenz Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.11.2017 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Inhaltsverzeichnis: 1 Vorbemerkungen ................................................................................................. 3 2 Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4 3 Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 5 3.1 3.2 4 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz ................................ 5 3.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf ............................................. 5 3.1.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung .................................... 6 3.1.3 Zusammenfassende Beurteilung .......................................................... 17 Unregelmäßigkeiten ..................................................................................... 19 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ........................................................ 20 4.1 Gegenstand der Prüfung .............................................................................. 20 4.2 Art und Umfang der Prüfung ........................................................................ 21 5 Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 24 5.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................ 24 5.2 Jahresabschluss .......................................................................................... 25 5.3 Lagebericht .................................................................................................. 26 5.4 Anhang ........................................................................................................ 27 5.5 Anlagenspiegel ............................................................................................ 28 5.6 Forderungsspiegel ....................................................................................... 28 5.7 Verbindlichkeitenspiegel .............................................................................. 28 5.8 Rückstellungsspiegel ................................................................................... 28 5.9 Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände .............................................................................. 28 6 Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft ........................................................................................... 29 6.1 Haushaltswirtschaftliche Organisation ......................................................... 29 6.2 Haushaltswirtschaftliche Grundsätze ........................................................... 29 6.3 Haushaltswirtschaftliche Lage...................................................................... 29 7 Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................................................... 30 7.1 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................... 30 7.2 Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ..................................... 36 7.3 Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) ......................................................... 36 7.4 Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva) ........................................ 36 8 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 37 9 Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 38 10 Anlagen zum Prüfbericht ................................................................................... 39 Seite 2 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz 1 Vorbemerkungen Die Stadt Erkelenz hat 2016 ihren zehnten Jahresabschluss nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) unter Anwendung des § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den Bestimmungen des sechsten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NordrheinWestfalen (GemHVO NRW) aufgestellt. Mit dem Jahresabschluss 2016 wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres nachgewiesen. Gleichzeitig wird damit die Transparenz und Qualität der Rechenschaft erhöht. Dies sind die Grundlagen, um zu einer optimierten Steuerung und zu wirtschaftlicheren Entscheidungen zu gelangen bzw. perspektivisch dazu beizutragen, Diskussionen und Entscheidungen auf einen strategisch sinnvollen und nachhaltigen Ressourcenverbrauch auszurichten. Der Jahresabschluss im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) orientiert sich an den Vorschriften zum handelsrechtlichen Jahresabschluss für große Kapitalgesellschaften und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung; er weicht in Einzelfällen nur insoweit davon ab, als die kommunalspezifischen Belange (Ziele und Aufgaben) dies erfordern. Er gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Hierzu haben auch der Anhang und der Lagebericht in geeigneter Form beizutragen. Gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO NRW besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen (§ 37 Abs. 2 GemHVO NRW). Im Anhang sind entsprechend § 44 Abs. 1 GemHVO NRW zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen für die Stadt ergeben können. Auch die konkreten Sachverhalte i. S. d. § 44 Abs. 2 GemHVO NRW sind anzugeben und zu erläutern. Für die äußere Gestaltung des Anhangs, seinen Aufbau und Umfang bestehen keine besonderen Formvorgaben. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen (§ 44 Abs. 3 GemHVO NRW). Seite 3 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wurde die Prüfsoftware „AuditSolutions für Kommunale Prüfung“ der Fa. Audicon eingesetzt. Um den besonderen kommunalen Ansprüchen bei der Prüfung doppischer Jahresabschlüsse gerecht zu werden, hat Audicon mit der VERPA (Vereinigung der Örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen e.V.) und Vertretern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den VERPA-Prüferarbeitsplatz entwickelt. Gemeinsam mit der in der Wirtschaftsprüfung bewährten Software „AuditSolutions“ bildet der Prüferarbeitsplatz die Basis für die o.a. Software Lösung. Seit Oktober 2016 wird die Software-Lösung gemeinsam mit der Schüllermann & Partner AG sowie der Concunia GmbH - zwei auf die kommunale Prüfung spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften - aktualisiert und optimiert. Im Rahmen des Datenimportes einer Summen-Salden-Liste aus dem bei der Stadt Erkelenz eingesetzten Buchführungssystems INFOMA werden die Salden des Vorjahres 2015 und die Salden des zu prüfenden Haushaltsjahres 2016 in die Prüfsoftware übernommen. Die importierten Datensätze (Konten) werden den jeweiligen Bilanzpositionen zugeordnet. 2 Prüfungsauftrag Die Stadt Erkelenz ist gemäß § 95 GO NRW verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 101 Abs.1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er bedient sich gemäß § 59 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW bei der Durchführung der Prüfung der Örtlichen Rechnungsprüfung. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wurde von der Prüferin Frau Anita Schlathölter, dem Prüfer Herrn Martin Jansen und dem Prüfungsleiter Herrn Lothar Jansen durchgeführt. Gem. § 101 Abs. 2 GO NRW ist vor Abgabe des Prüfberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat, dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Prüfberichtes zu geben. Im Vorfeld der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurden der Kämmerer und der Bürgermeister durch den Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Inhalt des Prüfberichtes informiert. Über das Ergebnis der Prüfung informiert dieser Prüfbericht, der in Anlehnung an die vom Institut der Rechnungsprüfer festgelegten "Leitlinien zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen (IDR- Prüfungsleitlinie 260)“ erstellt wurde. Seite 4 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz 3 Grundsätzliche Feststellungen 3.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz 3.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -3.290.000,00 € konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 669.879,25 € (Jahresüberschuss des Vorjahres 79.462,36 €) abschließen. Das Jahresergebnis stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: lfd. Nr. aus Ergebnisrechnung 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 19 20 21 29 Bezeichung Haushaltsansatz Steuern u.ä. Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen sonstige Tranfererträge öff. rechtl. Leistungsentgelte privatrechtl. Leistungsentgelte Kostenerstattungen u. Kostenumlagen sonstige ordentliche Ertäge aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Summe der ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Tranferaufwendungen sonstige ordentliche Aufwendungen Summe ordentliche Aufwendungen Finanzerträge Zinsen u. sonstige Finanzaufw. Finanzergebnis Jahresergebnis 50.288.579,00 € 17.030.965,00 € 808.900,00 € 9.053.578,00 € 472.370,00 € 6.685.309,00 € 5.487.964,00 € 280.000,00 € 0,00 € 90.107.665,00 € -22.346.200,00 € -4.426.645,00 € -17.266.916,00 € -7.575.600,00 € -41.041.981,00 € -5.823.858,00 € -98.481.200,00 € 5.965.935,00 € -882.400,00 € 5.083.535,00 € -3.290.000,00 € Ist-Ergebnis Differenz in +/- 51.500.896,31 € 1.212.317,31 € 17.446.830,32 € 415.865,32 € 1.005.318,96 € 196.418,96 € 8.903.650,79 € -149.927,21 € 509.115,16 € 36.745,16 € 9.208.259,67 € 2.522.950,67 € 5.748.450,43 € 260.486,43 € 376.547,16 € 96.547,16 € 0,00 € 0,00 € 94.699.068,80 € 4.591.403,80 € -22.235.558,80 € 110.641,20 € -3.124.290,90 € 1.302.354,10 € -18.556.603,05 € -1.289.687,05 € -7.697.480,66 € -121.880,66 € -41.492.553,97 € -450.572,97 € -6.785.421,89 € -961.563,89 € -99.891.909,27 € -1.410.709,27 € 6.446.939,28 € 481.004,28 € -584.219,56 € 298.180,44 € 5.862.719,72 € 779.184,72 € 669.879,25 € 3.959.879,25 € Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Erträge, so ergeben sich hier beim Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt Mehrerträge in Höhe von 4.591 T €. Die ordentlichen Aufwendungen ergeben im Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz Mehraufwand in Höhe von 1.411 T €. Unter Berücksichtigung der Mehrerträge bei den „Finanzerträgen“ von 481 T € und den Minderaufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von 298 T € ergibt sich die oben dargestellte Verbesserung im Geschäftsverlauf von 779 T €. Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich somit eine Verbesserung im Vergleich Planansatz und Ergebnis in Höhe von 3.959.879,25 €. Seite 5 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz 3.1.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Im Lagebericht 2016 des Kämmerers werden folgende Aussagen zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt getroffen: „Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft hat sich in 2016 noch stärker als geplant fortgesetzt. Waren die Wirtschaftswachstumsaussichten für 2016 mit 1,5 % prognostiziert worden, so sind es tatsächlich 1,9 % an Wirtschaftswachstum in 2016 geworden. Für 2017 wird dagegen „nur noch“ ein Wachstum von 1,5 % prognostiziert. Der Rückgang von 0,4 %-Punkten wird dabei aber einzig und allein auf die, infolge vermehrter Feiertage, geringere Anzahl von Arbeitstagen zurückgeführt. Das Wirtschaftswachstumsniveau wird dabei von den Experten auch für 2017 auf weiterhin solidem Grund gesehen. Dabei sorgen der hohe Beschäftigungsstand und steigende Einkommen für eine weiterhin stabile private Nachfrage. Demzufolge wird für 2017 und 2018 allgemein mit einem Wachstum von je 1,5 % gerechnet. Demzufolge sprießen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen auf immer neuen Rekordhöhen. Eigentlich müsste es daher dem öffentlichen Bereich zumindest besser als in den Vorjahren gehen. Hier sprechen die maßgeblichen Kennzahlen in den NRW-Kommunen jedoch eine andere Sprache: - Die Liquiditätskredite (Kassenkredite) stiegen in 2016 um 800.000.000 €. - Die Anzahl der Kommunen mit vollständig verzehrter Ausgleichsrücklage stieg in 2016 von ca. 51 % auf knapp 59 %. - die Grundsteuer B-Hebesätze wurden in 2016 von fast jeder zweiten Kommune erhöht. Der Durchschnitt beträgt damit mittlerweile 520 % - Punkte! Vor diesen Hintergründen soll nachfolgend betrachtet werden, wo wir in Erkelenz stehen. Schwimmen wir im negativen nordrhein-westfälischen Trend mit oder können wir diesem weiterhin erfolgreich entgegenwirken? Bereits in der letztjährigen Betrachtung konnte festgestellt werden, dass in der Ausführung der jeweiligen Haushaltpläne stets Verbesserungen zu verzeichnen waren. Dieser Trend setzt sich auch in 2016 fort. Wurde 2012 mit einem Jahresergebnis von -3.110.459,80 €, 2013 mit -580.779,37 €, 2014 mit -418.248,95 € und 2015 mit 79.462,36 € abgeschlossen, so setzt sich diese positive Entwicklung in 2016 mit einem Jahresergebnis von 669.879,25 € fort. Die positive Entwicklung der letzten fünf Jahre konnte also mit einem vorläufigen Höhenpunkt vorerst abgeschlossen werden! Gegenüber der Planung bedeutet dies eine Verbesserung um 3.959.879,25 €. Zurückzuführen ist diese Verbesserung gegenüber der Planung auf Mehrerträge von 4.591.403,80 € bei den ordentlichen Erträgen, Mehraufwendungen von 1.410.709,27 € bei den ordentlichen Aufwendungen sowie einem um 779.184,72 € verbessertem Finanzergebnis. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zu den geplanten Erträgen und Aufwendungen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich sowohl die Erträge Seite 6 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz als auch die Aufwendungen lediglich in jeweils zwei Kontenklassen im Verhältnis zu den Planansätzen markant verändert haben. Auf der Ertragsseite sind dies die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ sowie die „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“. Die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ habe sich gegenüber der Planung um ca. 1,2 Mio. € auf 51.500.896,31 € erhöht. Da diese Kontenklasse gleichzeitig die wichtigste, weil größte Ertragsart im Haushalt ist, ist diese Ertragssteigerung umso erfreulicher. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine Verbesserung von ca. 454 T€ bei der Gewerbesteuer und einer Verbesserung um ca. 322 T€ bei den Einkommensteueranteilen. Während bei den Einkommensteueranteilen die Erfolgsstory der letzten Jahre weitergeschrieben wird, hat sich die kaufmännisch vorsichtige Planungsweise beim Gewerbesteueransatz wieder einmal als richtig erwiesen. Hier sind bei den Planansätzen nicht die Vorgaben der Orientierungsdaten zugrunde gelegt worden, sondern die Ansätze wurden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ermittelt. Prozentual gesehen beträgt daher die Abweichung zwischen Planansatz und dem Ergebnis lediglich 2,39 %. Bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ sind sowohl die nominalen, positiven als auch die prozentualen Abweichungen wesentlich höher. Sie erhöhen sich von knapp 6,7 Mio. € um gut 2,5 Mio. € auf 9.208.259,67 €. Zurückzuführen ist dies auf eine erhöhte Kostenerstattung von ca. 1,688 Mio. € im Bereich der Flüchtlingshilfe sowie einen um 859.320,25 € verbesserten Ergebnis im Bereich der Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen. Im Bereich der Flüchtlingshilfe ist zu betonen, dass es sich bei dem verbesserten Ergebnis von 1,688 Mio. € um zusätzliche Bruttoerträge handelt, denen auf der anderen Seite auch erhöhte Aufwendungen in 2016 gegenüberstehen, die diese Mehrerträge zum Teil neutralisieren. Bei den ordentlichen Aufwendungen fallen zunächst einmal reduzierte Versorgungsaufwendungen von 1,3 Mio. € auf. Bei diesen verminderten Versorgungsaufwendungen handelt es sich zwar um tatsächliche Aufwandsreduzierungen gegenüber der ursprünglichen Planung, nicht jedoch um dauerhafte Aufwandsreduzierungen, da es sich lediglich um temporär verzögerte Aufwandsreduzierungen im Versorgungsbereich handelt. Hintergrund dazu ist, dass drei für 2016 eingeplante Pensionierungen nun erst in 2017 eintreten (zwei Fälle) bzw. aufgrund einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit sogar erst in 2019 auswirken werden. Den so eingeplanten Aufwandsreduzierungen stehen auf der Ertragsseite („sonstige ordentliche Erträge“) Ertragsreduzierungen gegenüber, die jedoch durch mehrere Ertragsverbesserungen in dieser Ertragsklasse auf den ersten Blick nicht ins Auge fallen. Im Rahmen einer vollständigen Darstellung soll dies an dieser Stelle jedoch nicht unerwähnt bleiben. Weiterhin ergeben sich im Aufwandsbereich erhöhte Aufwendungen von 1.289.687,05 € bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“. Diese sind maßgeblich auf erhöhte Zuführungen zu den Instandhaltungsrückstellungen von ca. 1,045 Mio. € und einer zusätzlichen Notwendigkeit von erhöhten baulichen Unterhaltungsaufwendungen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung sowie infolge der Beseitigung von Hagelschäden aufgrund des Unwetters vom 23.06.2016 zurück zu führen. Beiden Sachverhalten stehen jedoch auf der anderen Seite jeweils erhöhte Ertragsleistungen gegenüber. Zusammenfassend kann an dieser Stelle positiv festgehalten werden, dass sich im vorliegenden Jahresabschluss die „ordentlichen Aufwendungen“ lediglich um gut 1 % Seite 7 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz gegenüber der Planung erhöht haben, während die „ordentlichen Erträge“ sich um gut 5 % erhöhten. Diese Veränderungen gegenüber der Planung hätten sich zusammen mit dem geplanten „Finanzergebnis“ zu einem nahezu ausgeglichenen Jahresabschluss kumuliert. Da sich das Finanzergebnis jedoch auch noch gegenüber der Planung um 779.184,72 € verbessert hat, kann letztendlich das Jahresergebnis von 669.879,25 € bilanziert werden. Zurückzuführen sind die Verbesserungen beim „Finanzergebnis“ auf eine weiterhin konsequente Schuldenreduzierung, günstigen Zinssätzen bei Zinsprolongationen sowie zusätzlichen Gewinnausschüttungen im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit. Insgesamt wird sich durch das positive Jahresergebnis die Ausgleichsrücklage auf 11.223.161,02 € (ca. 76 % des Ursprungsbestandes) erhöhen. Auch die Finanzrechnung schließt 2016 wieder mit sehr erfreulichen Kennzahlen ab. Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus von 5.080.114,11 € ab, was abermals dazu führte, dass ein signifikanter Betrag von ca. 2,961 Mio. € getilgt werden konnte. Darüber hinaus konnten die liquiden Mittel von 7.826.963,69 € gegenüber 2015 mit 7.840.642,11 € nahezu unverändert bilanziert werden. Den in 2016 vorgenommen Investitionsauszahlungen von 8,240 Mio. € stehen Investitionseinzahlungen von 6,574 Mio. € (=79,78 %) gegenüber. Bilanziell wirkt sich dieser insgesamt mehr als erfreuliche Jahresverlauf in der Ergebnis- und Finanzrechnung so aus, dass sich die Bilanzsumme leicht auf 410.634.119,96 € (+0,49%) erhöht hat und sich das Eigenkapital auch geringfügig auf 202.435.505,36 € (+1,00 %) erhöht. Der Bestand an Liquiditätskrediten betrug zum Jahresultimo weiterhin 0,00 €. Als Zwischenergebnis kann hier für 2016 festgehalten werden, dass wir auch in 2016 bei den maßgeblichen Kennzahlen entgegen dem negativen Landestrend erfolgreich bilanzieren konnten. Dies ist umso erstaunlicher, wenn man bedenkt, dass die letzte Realsteuererhöhung zum 01.01.2012 erfolgte – gefühlt ist dies bereits eine Ewigkeit her und sollte nicht als selbstverständlich angesehen werden! Mit dieser in die Vergangenheit gerichteten Betrachtung wird auch gleichzeitig die Richtigkeit der an dieser Stelle in vergangenen Jahren vorgenommenen Einschätzungen für die jeweils zukünftigen Jahren untermauert. Die maßgeblichen Einflüsse für die künftige Entwicklung unserer Jahresabschlüsse haben sich zurückblickend betrachtet als richtig erwiesen. Dementsprechend sollen auch in diesem Jahr die maßgeblichen Einflüsse für die zukünftige Entwicklung hier betrachtet werden. Für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre gilt weiterhin, dass es von der Ertragsseite her weiter elementar sein wird, eine konstante Ertragsentwicklung zu erzielen als auch gleichzeitig die Aufwandsseite stagnieren zu lassen bzw. im Idealfall sogar zu reduzieren. Soweit dies auf der Aufwandsseite gelingen sollte, darf dies natürlich nicht zu einer Verschlechterung des aktuellen Leistungsstandards führen. Wie wichtig diese beiden Punkte sind, hat insbesondere der vorliegende Jahresabschluss gezeigt. Solange die Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter in Rekordhöhe sprudeln, dürfte die Ertragsseite dieser Zielstellung gerecht werden. Hier gilt es jedoch genau zu beobachten, wie das Land die ab 2020 geltende Schuldenbremse Seite 8 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz umsetzen wird. Hoffnung, dass dies nicht (nur) auf den Rücken der Kommunen geschehen wird, macht dabei die erzielte Einigung im Rahmen der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Neuordnung des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs), nach der das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Einnahmeverbesserung von netto 1,429 Milliarden (!) € ab 2020 rechnen kann! Sieht man sich nun konkret künftige Haushalte bzw. Jahresrechnungen an, so wird die Aufwandsseite weiterhin maßgeblich durch die Transferaufwendungen und die Personal- und Versorgungsaufwendungen bestimmt werden. Bei den Transferaufwendungen sind insbesondere drei verschiedene Arten von Fremdeinflüssen zu nennen, die die künftigen Haushalte beeinflussen werden: 1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen verbundenen Aufwendungen werden auch 2017 ff. das Jahresergebnis unserer Haushalte maßgeblich beeinflussen. Hier sind alleine im Produktbereich „05“ Aufwendungen von gut 6,1 Mio. € in 2017 vorgesehen. Daneben sind noch die objektbezogenen Aufwendungen im Produkt „10 06 03“ zu erwähnen als auch die Aufwendungen der Integration, insbesondere in den Produkten „03 – Schulträgeraufgaben“ und „06 – Kinder- Jugend- und Familienhilfe“. Während im Produktbereich „05“ und im Produkt „100603“ die Aufwendungen und Erträge mehr oder weniger relativ einfach zugeordnet werden können, ist dies in den Produktbereichen „03“ und „06“ fast nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Spannend wird daher die Beantwortung der Frage sein, ob die derzeitige Erstattung von 866 €/Monat pro Flüchtling nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz genug ist, um alle im Haushalt an den verschiedensten Stellen abgebildeten Aufwendungen auskömmlich zu finanzieren. Man darf sich dabei auf keinen Fall davon blenden lassen, wenn im Produkt 050303 „Leistungen nach dem AsylbLG“ größere Jahresüberschüsse ausgewiesen werden. 2. Auch die Aufwendungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – bleiben weiterhin ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor für die zukünftigen Haushalte. Hier sind einerseits die zwingend notwendigen Personalaufwendungen, die mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in allen Altersstufen zusammenhängen als auch andererseits die Transferaufwendungen, die insbesondere mit ambulanten Hilfen, der Vollzeitpflege und den stationären Unterbringen von Jugendlichen einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen. Es bleibt weiterhin zu hoffen, dass Bund und Land sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich bewusst sind und die Kommunen finanziell ausreichend unterstützen. Hier ist allein im Vergleich von 2016 zu 2015 eine Mehrbelastung von 1,453 Mio. € zu verzeichnen. 3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum Transferaufwand. Vergleichend wird nachfolgend die Entwicklung der letzten drei Jahre ins Verhältnis zu den Steuern u.ä. Erträgen in diesem Zeitraum gesetzt: Seite 9 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Jahr 2014 2015 2016 2017 (Plan) Kreisumlage 19.987.367 € 20.923.214 € 21.225.347 € 22.074.000 € in % von 40,46 % 42,03 % 41,21 % 41,87 % Steuern u.ä. Abgaben 49.399.159 € 49.775.342 € 51.500.896 € 52.721.667 € Auf den ersten Blick scheint die Entwicklung nicht so dramatisch zu sein. Sieht man sich die Aufstellung aber genauer an, so erkennt man, dass von den zusätzliche Erträgen von 3,322 Mio. € der Kreis 2,086 € bzw. 62,79 % abschöpft. Bedenkt man zudem, dass derzeit auf allen öffentlichen Ebenen die Steuereinnahmen in Rekordhöhen sprudeln und beim Kreis weiterhin kein Konsolidierungswille erkennbar ist, so stellt sich die Frage, wie sollen solche Steigerungen bei der Kreisumlage von ca. 10 % zukünftig dauerhaft finanziert werden, wenn die Steuereinnahmen stagnieren oder sogar rückläufig sind? Notwendig wäre hierfür eine konzeptionelle Aufgabenkritik und damit einhergehend, eine langfristig angelegte Aufwandsreduzierung. Diese ist jedoch noch immer nicht zu erkennen. Es gilt also weiterhin mit aller Macht auf die Kreispolitik und den Landrat einzuwirken. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist, so haben die zum 31.12.2016 zu bildenden Pensions- und Beihilferückstellungen das Jahresergebnis zusätzlich mit ca. 800.000 € belastet. Ursächlich hierfür waren u.a. Änderungen im Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW) vom 14.06.2016. Danach musste die Versorgungslastenteilung in 2016 von laufenden Erstattungen auf Abfindungen umgestellt werden. Daraus resultierte alleine eine zusätzliche, nicht eingeplante Belastung von ca. 300.000 €. Zudem wirkten sich insbesondere Einstellungen im Rahmen von Nachfolgebesetzungen, der Erledigung von zusätzlichen Aufgaben als auch für perspektivisch dringend notwendige Ausbildungen im mittleren und gehobenen Dienst belastend auf die zu bildenden Pensions- und Beihilferückstellungen zum 31.12.2016 aus. Während die Versorgungslastenteilung zu (hoffentlich) einmaligen Belastungsvorgängen führt, stehen den notwendigen Neu- /Ersatzeinstellungen dauerhafte Aufwendungen für Pensions- und Beihilferückstellungen gegenüber. Solche nicht vorhersehbaren zusätzlichen Aufwendungen sind leider nicht planbar. Hier gilt es weiterhin bei der Planung des jeweiligen Haushaltes Weitsicht an den Tag zu legen, um so die Schere zwischen Planung und Ausführung nicht zu weit auseinandergehen zu lassen. Genau wie im letzten Jahr, so hat auch der aktuelle Jahresabschluss wieder einmal gezeigt, dass die Stadt Erkelenz weiterhin auf einem guten Weg ist. Eine Ausgleichsrücklage, die mittlerweile wieder ca. 77 % ihres ursprünglichen Bestandes erreicht hat, ist weiterhin ein Faustpfand, das uns zumindest mittelfristig enorm in kommenden Ergebnisrechnungen weiterhelfen wird. Dies dürfte und sollte auch allen Beteiligten klar sein. Im Umkehrschluss muss aber weiterhin gelten, dass Entscheidungen auch stets auf ihre finanziellen Auswirkungen hin untersucht und betrachtet werden müssen. Beachtenswert ist zudem, dass am Ziel des „Verbots der Nettoneuverschuldung“ von allen Beteiligten nicht nur konsequent festgehalten wird, sondern sogar noch zusätzliche Schuldenreduzierungen vorgenommen werden, ohne notwendige bzw. sinnvolle Neuinvestitionen (2016: 8,240 Mio. €) hinauszuschieben. Die Früchte dieser konsequenten Vorgehensweise sind an einem Seite 10 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Schuldenstand, der sich mittlerweile auf 14,374 Mio. € reduziert hat, ablesbar. Der weiterhin fehlende Ausweis von Liquiditätskrediten als auch die nicht mehr als notwendige Abgabenbelastung der Erkelenzer Bevölkerung sollten vor den genannten Eckdaten auch weiterhin mittelfristig umsetzbar sein. Die Politik kann sich daher auch künftig mehr oder weniger auf ihre politischen Ziele konzentrieren, ohne sich dabei zu sehr von haushaltsrechtlichen Zwängen beeinflussen zu lassen. Ein Umstand, um den uns viele Kommunen in NRW, insbesondere aber auch die Nachbarkommunen, beneiden. Rat und Verwaltung sollten gemeinsam alles dafür tun, dass dies auch künftig so bleibt!“ Der vom Kämmerer verfasste Lagebericht wurde, wie erstmals im Jahresabschluss 2014 praktiziert, wiederum durch Aussagen zu den Chancen und Risiken für die Stadt Erkelenz aus Sicht der mitverantwortlichen Mitglieder des Verwaltungsvorstandes ergänzt. „Ergänzung des Lageberichtes durch den weiteren Verwaltungsvorstand: I. Allgemeine Erläuterungen Der Lagebericht zur Jahresrechnung soll nicht nur einen reinen Bericht zu den Finanzdaten enthalten, sondern vielmehr auch einen Gesamtüberblick über die wesentlichen Entwicklungen im Berichtsjahr geben. Dabei soll ein Überblick „zur Gesamtunternehmenslage“ als auch eine Einschätzung der bedeutenden Vorgänge, die sich seit der Planung ereignet haben, gegeben werden. Ebenfalls sollen Aussagen zu den zukünftigen Chancen und Risiken der Kommune getroffen werden. Nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den in der Stadt festgesetzten Zuständigkeiten ergeben sich für den Verwaltungsvorstand klare Verantwortungsbereiche, die sich logischer Weise dann auch im Lagebericht widerspiegeln sollten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kommune – also auch die Stadt Erkelenz – gegenüber der Bürgerschaft sowie im staatlichen föderalen Konstrukt mit den zugewiesenen Pflichtaufgaben einen Gesamtauftrag zu erfüllen hat. Hieraus ergibt sich, dass trotz der getrennten Zuständigkeit immer die Gesamtsituation zu sehen ist und nicht einzelne, gerade gesellschaftspolitisch willkommene Themen so forciert werden, dass die Erfüllung des Gesamtauftrages oder die Gesamtfinanzen hierdurch mit starken negativen Auswirkungen gefährdet werden. Der Kämmerer hat in seinem Teil des Lageberichts für die Stadt Erkelenz einen guten Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gegeben. Zur Vermeidung von Redundanzen und unnötiger nur seitenfüllender Texterstellung wird sich der ergänzende Teil des Lageberichts, der vom Bürgermeister sowie den Dezernenten zu verfassen ist, daher nur auf ergänzende bedeutende Themenfelder beziehen. Seite 11 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz II. Bürgermeister und Dezernent des Dezernat I, Peter Jansen II. 1. Allgemein Aus der Funktion des Bürgermeisters resultiert die Zuständigkeit für alle grundsätzlichen strategischen Aufgaben und Zielsetzungen der Gesamtstadt bzw. der gesamten Verwaltung sowie als Dezernent insbesondere für die Bereiche Personalkosten, Verwaltungsorganisation, Wirtschaftsförderung und Bürgerservice. II.2. Allgemeine Politik und Finanzen Die Stadt Erkelenz kann in Bezug auf die Haushaltsentwicklung nunmehr schon auf einen fast 10jährigen positiven Trend blicken. Im Jahr 2016 wurde sehr deutlich, dass die konsequente solide Haushaltspolitik, die strategische Zielsetzungen hinsichtlich der Bauland- und damit verbunden positiven Einwohner(struktur)entwicklung sowie auch die Entwicklung der Gewerbeflächen insbesondere für Betriebe mit einer zur Stadt Erkelenz passenden Arbeitsplatzstruktur sehr deutlich im Haushalt erkennbar werden. Die nachstehende Tabelle macht deutlich, dass insbesondere daraus resultierend die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer begleitet von einem klaren Schuldenabbaukurs im Haushalt Spielräume geschaffen haben. Seite 12 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Dies führt insbesondere dazu, dass die von den Bürgern zu tragenden Steuern und Gebühren auf einem niedrigen Niveau bleiben können und somit allen Haushalt in Erkelenz zu Gute kommt. Die guten Erkelenzer Standards im Angebot für die Bürgerinnen und Bürger sowie auch die verlässliche Haushaltspolitik ziehen sowohl Unternehmen wie auch neue Bürger an. Risiko: Die positive allgemeine Wirtschaftslage mit guten Steuereinnahmen etc. führt dazu, dass auch zusätzliche Aufgaben und Lasten derzeit gut getragen werden können. Leider bleibt es beim Trend, dass immer mehr Aufgaben den Kommunen aufgebürdet werden und auch der Verwaltungsaufwand (z.B. alleine für die Abrechnung der Asylbewerberkosten mit dem Land) steigt. Bei einer Konjunkturabschwächung und, wenn das Land NRW die Einhaltung der vorgegebenen Schuldenbremse ab 2020 nicht auch durch echte Aufwandsreduzierungen im Landeshaushalt angeht, bleibt das auch von den kommunalen Spitzenverbänden immer wieder dargestellte Risiko der chronischen Unterfinanzierung der Kommunen weiterhin bestehen. Chance: Wegen der konsequenten Haushaltsdisziplin und weil, ohne Neuverschuldung und Belastung der Zukunft, trotzdem umfänglich in die städt. Infrastruktur investiert wurde, ist gute Vorsorge auch für vorübergehende schwierigere Zeiten geschaffen. Die Spielräume gilt es weiterhin zu sichern. II.3. Personalkosten Ein wesentlicher Kostenblock ist und bleibt der Anteil an Personalkosten im Haushalt. Es ist richtig und wichtig, dass der Öffentliche Dienst an der allgemeinen Seite 13 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Personalkostenentwicklung teilnimmt, damit man auf dem Arbeitsmarkt weiterhin konkurrenzfähig bleibt. Die Steigerung der Personalkosten liegt über den linearen Steigerungen der Tarifverträge und Besoldungsanpassungen, weil immer mehr Personal erforderlich wird. Chancen: Im interkommunalen Vergleich ist die Stadt Erkelenz immer noch gut aufgestellt und etwas günstiger. Auch liegt die Steigerungsrate z.B. im Haushalt 2017 trotzdem noch deutlich unter anderen Steigerungsraten bei den Personalkosten (z.B. Kreis Heinsberg). Insofern ist auch hier eine günstigere Ausgangsposition. Darüber hinaus wirken die Personalmanagementmaßnahmen. Auch wurde zu Beginn des Jahres 2017 mit dem Prozessmanagementverfahren begonnen und es zeigen sich erste Erfolge. Hier wird die Hebung von Ressourcen erwartet. Risiken: Es bleibt leider ein Trend zu immer mehr Verwaltungs-, Überprüfungs- und Berichtsaufwand, insbesondere durch rechtliche Vorgaben erkennbar. Auch mussten zusätzliche Stellen geschaffen werden, weil neue rechtliche Vorgaben (z.B. Baurechtsänderung, erhebliche Anspruchsausweitung beim Unterhaltsvorschuss) Mehrarbeit ohne Kostenausgleich verursachen. Dazu kommen dann noch die starke Inanspruchnahme von Leistungen im Kindertagesstättenbereich und der Aufwand aus der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes. II.4. Auswirkungen des Tagebaus – anstehende Leitentscheidung Die Belastungen für die Stadt aus dem Umsiedlungsgeschehen und auch aus der Notwendigkeit der frühzeitigen Zukunftsplanung zur Vermeidung von Strukturbrüchen steigen insgesamt weiter. Deutlich hat die Landesregierung in der Leitentscheidung formuliert, dass man Initiativen und Strategien zur Stärkung der Region fördern will, aber auch Vorleistungen aus den Kommunen heraus erwartet. Konkret bedeutet dies, dass die Stadt Erkelenz mit Personal-, Sach- und Finanzaufwand, ohne eine Kostenerstattungszusage, zunächst einmal die Thematik bearbeiten muss. Mit der anstehenden Gründung eines Zweckverbandes gemeinsam mit den Nachbarkommunen ist man hier gut auf dem Weg und hat Wahrnehmung beim Land erreicht. Definitive Zusagen des Landes gibt es aber nicht. Auch zeigt sich gerade jetzt, wie wichtig es war, die Vereinbarung mit RWE, zu Garantien für die Umsiedlungsbetroffenen, aber auch für die Unterstützung der Stadt, zu schließen. Alle Erschließungsmaßnahmen für die neuen Standorte, aber auch die Entwicklung eines Gewerbegebietes (wichtige Grundlage für die positive Weiterentwicklung) wurden von RWE angegangen und werden von dort finanziell ohne Belastung des städt. Haushalts abgewickelt. Seite 14 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Chancen: Auf lange Sicht können sich gute Perspektiven ergeben, wenn es gelingt den Raum um den Tagebau für die Zukunft auszurichten. Auch die Zeichen der Unterstützung durch das Land sind positiv. Seitens des Unternehmens RWE wurden alle Zusagen eingehalten. Risiken: Leider macht das Land keine konkreten verbindlichen Zusagen und fordert nach wie vor keine Sicherheitsleistungen beim Tagebaubetreiber ein. Die Unterstützungsleistungen von RWE Power bleiben damit weiterhin vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängig. III. Erster Beigeordneter und Dezernent des Dez. II, Dr. Hans-Heiner Gotzen Bereits vom Kämmerer wurde auf mögliche Haushaltsrisiken im Zusammenhang mit den Aufgaben der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen sowie den Aufgaben des Produktbereiches 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – hingewiesen. Zur Vermeidung von Doppelungen wird auf diese Ausführungen verwiesen und deren besondere Bedeutung nochmals unterstrichen. Gerade im Bereich der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen erweist sich die Umstellung auf eine monatliche Abrechnung mit Fallpauschalen derzeit als äußerst personalintensiv und ist mit vielen Problemen für die Kommunen verbunden. Letztlich tragen zurzeit die Kommunen in einem solchen System der Abrechnung das finanzielle Risiko. Neben der Aufnahme und Unterbringung stellen auch die Integrationsaufgaben große Herausforderungen dar, die nicht nur Spuren in den Haushalten der Städte und Gemeinden, sondern auch im Kreishaushalt bei den Aufwendungen für SGBII-Leistungen hinterlassen. Eine auskömmliche Finanzierung der Integrationsleistungen der Kommunen liegt jedoch bislang nicht vor, obwohl von vielen Seiten bereits heute ambitionierte Integrationspläne erstellt wurden und der Druck vor Ort immens ist. Auch die stetig wachsende Anzahl rechtskräftig abgelehnter Asylsuchender, die ausreisepflichtig sind, gleichwohl aber aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreisen können, stellen eine zunehmende finanzielle Belastung kommunaler Haushalte dar. Die Kommunen müssen für die gesamte Dauer des Aufenthaltes die Unterbringung und Versorgung finanzieren, erhalten aber nach den gesetzlichen Bestimmungen lediglich für die ersten drei Monate nach der Ablehnung des Asylverfahrens eine Erstattung der Kosten. Hier muss besonderes Augenmerk auch darauf gelegt werden, ob die gesetzlichen Regelungen zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber wirksam sind. Bereits im laufenden Jahr werden erneut zusätzliche Aufgaben auf den sozialen Bereich hinzukommen. Die anstehende Änderung des Unterhaltsvorschusses wird zu einer Verdoppelung der laufenden Fälle führen und wird – nach derzeitigem Stand – das System der Doppelzuständigkeiten zwischen den Jobcentern und den Sozialämtern zementieren. Auffällig ist, dass die auskömmliche Finanzierung bis heute nicht geklärt ist und daher erneut zu erwarten ist, dass die Kommunen „die Musik bezahlen werden, die andere bestellt haben“. Dies trifft auch auf ein bereits verabschiedetes Gesetz zu. Das Bundesteilhabegesetz hat erhebliche Seite 15 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Veränderungen zur Folge, deren finanzielle Auswirkungen nicht hinreichend abgeschätzt sind und bei dessen Umsetzung wohl erneut die Kommunen finanziell zusätzlichen Aufwand werden leisten müssen. 2017 steht in NRW im Zeichen der Landtags- und Bundestagswahl. Die im Zuge des Wahlkampfes bereits getroffenen Versprechungen lassen erwarten, dass die seit Jahren stetige Erweiterung der kommunalen Aufgaben ohne ausreichende Ausfinanzierung sich auch im Jahr 2017 und den Folgejahren fortsetzen wird. Und dass, obwohl bereits heute erkennbar ist, dass die kommunalen Haushalte selbst in wirtschaftlich sehr stabilen Zeiten nicht mehr die Spielräume aufweisen, die nötig wären. Die Ankündigungen betreffen die Finanzierung der Kindertagesstätten und auch die Schulen. Sollte es nach der Landtagswahl eine verbindliche Rückkehr zum G 9 geben, so wird dies auch Konsequenzen für die Schulinfrastruktur haben. Die Gymnasien werden bei einer solchen Entscheidung für einen weiteren, zusätzlichen Jahrgang Raumbedarf haben und vor diesem Hintergrund müssten neue Raumplanungen aufgestellt werden. Die Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten kann vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen werden, zumal das in den vergangenen Jahren in Folge der demographischen Entwicklung prognostizierte Überangebot an Raumkapazitäten bereits durch die Beschulung der Flüchtlingskinder häufig aufgebraucht ist. IV. Technischer Beigeordneter und Dezernent des Dez. III, Ansgar Lurweg Auch im Jahr 2016 ist aus Sicht des Baudezernenten die kontinuierliche Begleitung, Überprüfung und Unterhaltung des Anlagevermögens in Form von Gebäuden, Straßen, Grünflächen und allgemeinen Erschließungsanlagen eine der Hauptaufgaben des Baudezernates. Wie auch in den letzten Jahren besteht dank einer guten und vorausschauenden Finanzplanung und der Bildung von entsprechenden Rückstellungen die Chance, den guten Zustand der Anlagen zu erhalten bei gleichzeitiger Nutzung von Spielräumen für neue Investitionen. Der vorhandene Anlagenbestand und das damit verbundene Nutzungsspektrum bleibt gleichwohl kritisch zu hinterfragen und ggfls. anzupassen. Erkelenz ist europäische Klimaschutzkommune! Die Anstrengungen im EEA-Prozess haben zum Erfolg geführt und sind mit der entsprechenden Zertifizierung abgeschlossen worden. Ebenso hat der Klimaschutzmanager seine Arbeit aufgenommen. Mit dem vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Klimaschutzkonzept hat die Verwaltung gleichzeitig den Auftrag erhalten, den Zertifizierungsprozess in den nächsten 4 Jahren weiter fortzuführen. Das ist Verpflichtung und Chance zugleich, die vielen Ideen auch der ehrenamtlich beteiligten Akteure in eine zukunftsweisende Entwicklung der Gesamtstadt mit einzubringen. Dazu gehört die Entwicklung neuer Baugebiete und Gewerbegebiete genauso wie die Zukunftsplanungen der Dörfer am Tagebaurand mit dem begonnenen Prozess für die Erstellung von Dorfentwicklungskonzepten. Dazu gehört auch die Arbeit des interkommunalen Planungsverbandes der mit dem im September 2016 entwickelten Drehbuch als Perspektive für einen möglichen Strukturwandel im Bereich des Braunkohlentagebaus Garzweiler II einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsplanungen der Stadt Erkelenz leistet. Die geplante Gründung Seite 16 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz eines Zweckverbandes zur Verstetigung der Zusammenarbeit der beteiligten vier Kommunen ist Grundvoraussetzung für die weiteren Planungsschritte und wird die Arbeit der nächsten Jahre in diesem Bereich bestimmen. Die Einwohnerentwicklung im Jahr 2016 ist weiterhin positiv. Ende 2016 hat die Stadt Erkelenz statistisch wieder den höchsten Einwohnerstand seit der Aufzeichnung erreicht, erstmals über 46.000 Einwohner. Das ist eine große Herausforderung auch für die Aufgaben im technischen Dezernat. Die Unterbringung von Flüchtlingen hat im Jahr 2016 wie auch in anderen Bereichen der Verwaltung zu erheblichen zusätzlichen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt. Eine Änderung der Situation ist auch für das Jahr 2017 nicht zu erwarten. Darüber hinaus sind weitere Folgewirkungen der positiven Einwohnerentwicklung im Bereich des Ausbaus der städtischen Infrastruktur erkennbar. Kindergärten, Schulerweiterungen, offener Ganztag heißen die Schlagworte für die kommenden Jahre. Die stetige Nachfrage nach Baugrundstücken und die erfreuliche Entwicklung im Bereich der Gewerbeflächen erfordern zusätzlichen Planungsaufwand bis hin zur Überarbeitung der Abwasserentsorgung auf dem Stadtgebiet. Durch die braunkohlenbedingten Umsiedlungen verteilen sich die Einzugsbereiche der Wasserverbände neu mit Auswirkungen auf die Abwasserreinigungsanlage der Stadt Erkelenz. Die positive Siedlungsflächenentwicklung wird zukünftig auch durch vorhandene Kapazitäten im Bereich der Abwasserreinigung bestimmt werden. Darüber hinaus wird die geplante Fortschreibung des Regionalplanes im Bereich der Bezirksregierung Köln Einfluss auf die weitere Stadtentwicklung nehmen. Auftaktgespräche sind für das erste Halbjahr 2017 geplant. Die landespolitischen Zielsetzungen hinsichtlich Flächenverbrauch, Klimaschutzziele und weiterer regionaler Entwicklung sollen dort konkretisiert werden. Im Jahr der anstehenden Landtagswahl und einer neuen Landesregierung sicherlich eine besondere Aufgabe für das Jahr 2017 und folgende.“ Die Örtliche Rechnungsprüfung begrüßt die Tatsache, dass im Lagebericht weiterhin die Chancen und Risiken für die Stadt Erkelenz dargestellt werden. Um die daraus resultierenden finanziellen Belastungen in zukünftigen Haushalten seriös planen zu können sollten diese Risiken, falls möglich, bewertet werden. 3.1.3 Zusammenfassende Beurteilung Der Landrat des Kreises Heinsberg teilt mit Schreiben vom 28.12.2016 mit, dass gem. § 75 Abs. 2 GO NRW der Haushalt für das Haushaltsjahr 2016 in Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss. Er ist dann ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Der Jahresabschluss 2016 hat ergeben, dass der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe der Aufwendungen um 669.879,25 € übersteigt. Seite 17 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Gemäß § 3 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes konnten die Jahresüberschüsse der Jahre 2007 – 2009 in Höhe von 7.822.725,81 durch Ratsbeschluss vom 18.12.2013 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Der aktuelle Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2016 10.553.281,77 €. Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 669.879,25 € die Ausgleichsrücklage auf 11.223.161,02 € erhöhen. Dieser Bestand der Ausgleichsrücklage wird voraussichtlich die Genehmigungspflicht der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz durch die Aufsichtsbehörde Kreis Heinsberg im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung verhindern. In Jahr 2016 wurde erneut von der Neuregelung des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW Gebrauch gemacht. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW sieht vor, das Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen sind, sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden können. Die einzelnen Aufwendungen und Erträge der betroffenen Finanzvorfälle sind, wie es § 43 Abs. 3 GemHVO NRW fordert, im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Die Gesamtsumme der betroffenen Finanzvorfälle beträgt im Jahr 2016 jedoch lediglich 109.372,24 € (Vorjahr 17.556,42 €). Der Bestand der allgemeinen Rücklage beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2016 189.468.887,62 €. In der nachfolgenden Tabelle sind die prognostizierten Ergebnisse der Jahre 2013 bis 2016, die tatsächlichen Ergebnisse der Jahre 2013 bis 2016 sowie die Ergebnisplanungen der Jahre bis 2020 auf Basis des Haushaltsplanes 2017 dargestellt. Prognose und Entwicklung der Jahresergebnisse: ordentliche Erträge Planung 2013 Ergebnis 2013 Planung 2014 Ergebnis 2014 Planung 2015 Ergebnis 2015 Planung 2016* Ergebnis 2016 Planung 2017 Planung 2018 Planung 2019 Planung 2020 83.398.464,00 € 83.125.363,24 € 83.556.114,00 € 84.785.317,94 € 83.302.351,00 € 87.308.293,65 € 90.107.665,00 € 94.699.068,80 € 95.770.015,00 € 97.648.287,00 € 99.384.782,00 € 101.278.186,00 € ordentliche Aufwendungen -89.249.421,00 € -89.145.829,40 € -90.625.627,00 € -89.895.674,46 € -91.066.023,00 € -92.637.835,69 € -98.481.200,00 € -99.891.909,27 € -102.860.939,00 € -102.972.236,00 € -104.288.295,00 € -104.145.998,00 € Finanzerträge 5.517.005,00 € 6.452.091,33 € 6.064.405,00 € 5.679.751,85 € 6.060.132,00 € 6.232.165,38 € 5.965.935,00 € 6.446.939,28 € 5.985.055,00 € 5.929.560,00 € 5.660.588,00 € 5.702.390,00 € Zinsen u. so. Aufwendungen -1.398.048,00 € -1.012.404,54 € -1.174.892,00 € -987.644,28 € -956.460,00 € -823.160,98 € -882.400,00 € -584.219,56 € -614.131,00 € -583.611,00 € -551.075,00 € -517.578,00 € Jahresergebnis -1.732.000,00 € -580.779,37 € -2.180.000,00 € -418.248,95 € -2.660.000,00 € 79.462,36 € -3.290.000,00 € 669.879,25 € -1.720.000,00 € 22.000,00 € 206.000,00 € 2.317.000,00 € Siehe Erläuterung des Kämmerers im Haushaltsvorbericht zum Haushalt 2016, Seiten 61-64. Die Ergebnisrechnung des Jahres 2016 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 669.879,25 € ab. Der prognostizierte Fehlbetrag betrug ursprünglich 3.290.000,00 €. Eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 3.959.879,25 €. Seite 18 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Entgegen der Jahresergebnisplanung für die künftigen Haushaltsjahre aus Haushaltsplan 2016 weist der aktuelle Haushaltplan für das Jahr 2017 nur noch für 2017 eine negative Jahresergebnisplanung, ansonsten positive Jahresergebnisplanungen bis einschließlich 2020 aus. Trotzdem sollte aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung weiterhin besonderes Augenmerk auf eine verstärkte Ausgabendisziplin gelegt werden, damit aus Planzahlen dann auch wirklich positive Ergebniszahlen werden. Die finanzielle Leistungsfähigkeit hängt zunehmend von der Ausgestaltung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) ab. Es ist auch zukünftig damit zu rechnen, dass die finanziellen Belastungen, die der Stadt Erkelenz durch den Gesetzgeber auferlegt werden, nicht entsprechend ausgeglichen werden, obwohl vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung im September 2017 Mehrausschüttungen aus dem GFG in Höhe von fast 830 Mio. € für 2018 in Aussicht gestellt wurden. Es gilt dieses Risiko auch weiterhin genau zu beobachten und evtl. rechtzeitig vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um der Stadt Erkelenz durch das weitere Vorhandensein einer Ausgleichrücklage ein gewisses Potential für die Zukunft zu ermöglichen. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass im Jahresabschluss 2016 die Ausgleichsrücklage einen Bestand in Höhe von 10,5 Mio. € ausweist. Dennoch dürfen die städtischen Anstrengungen zum Haushaltsausgleich gem. § 75 Abs. 2 GO trotz der ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen und der in Aussicht gestellten positiven Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2018 - 2020 nicht nachlassen. Es gilt weiterhin die städtischen Konsolidierungspotentiale auszuschöpfen, um dem stetig drohenden Eigenkapitalverzehr entgegenzuwirken. Bedenkt man, dass die Stadt Erkelenz für das Planjahr 2017 mit einem Fehlbedarf von 1.720.000,00 € rechnet, dürfen die vorgenannten Aussagen nicht unbeachtet bleiben. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass bei weiteren positiven Jahresergebnissen, wie erfreulicherweise in 2016 eingetreten, trotz des für das Planjahr 2017 prognostizierten Fehlbetrages, die Ausgleichsrücklage noch einige Jahre erhalten bleiben kann. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Erkelenz scheint demnach für die nächsten Jahre gesichert. 3.2 Unregelmäßigkeiten Bei der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurden keine Unrichtigkeiten oder schwer wiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen festgestellt. Seite 19 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 04.04.2017 durch den Kämmerer aufgestellt, am gleichen Tage durch den Bürgermeister bestätigt und am 03.05.2017 dem Rat der Stadt Erkelenz zur Feststellung zugeleitet. Durch Ratsbeschluss vom 03.05.2017 wurde die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Dieser bedient sich gem. § 59 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW der Örtlichen Rechnungsprüfung. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass der Jahresabschluss 2016 fristgerecht aufgestellt wurde. Die Zuleitung erfolgte am 03.05.2017. Dies ist jedoch nur dem Umstand geschuldet, dass die Sitzungstermine 2017 bereits im Jahr 2016 aufgestellt wurden und daher die Sitzung des Rates erst am 03.05.2017 stattfand. Die Örtliche Rechnungsprüfung weist lediglich darauf hin, dass nach § 95 Abs. 3 GO NRW der Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres 2016 dem Rat zur Feststellung hätte zugeleitet werden müssen, also bis zum 31.03.2016. Von daher ergeht durch die Örtliche Rechnungsprüfung wie in den Vorjahren auch lediglich der Hinweis darauf, dass § 95 Abs. 3 GO NRW weiterhin Gültigkeit hat. 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4.1 Gegenstand der Prüfung Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten, pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Dazu hat die Örtliche Rechnungsprüfung die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz (Anlage 1) sowie dem Anhang (Anlage 2) und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 (Anlage 3) der Stadt Erkelenz geprüft. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Seite 20 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft. Hierfür notwendige Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt, erforderliche Aufklärungen und Nachweise erteilt. Redaktionelle Änderungen und bei der Prüfung aufkommende Fragestellungen wurden im Vorfeld mit dem Kämmerer besprochen und ausgeräumt. 4.2 Art und Umfang der Prüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach den §§ 101 und 103 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bzw. Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Aussage trifft und somit der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlern sind. Auf der Grundlage des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelten risikoorientierten Prüfungsansatzes und des VERPA-Prüferarbeitsplatzes ist eine am Risiko der Stadt Erkelenz ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt worden. Die Prüfung eines Jahresabschlusses beginnt nicht etwa erst in dem Zeitpunkt, zu dem er aufgrund des Beschlusses des Rates der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegt wird. Vielmehr werden zahlreiche Prüfbereiche bereits vorher unterjährig im Laufe des entsprechenden Haushaltsjahres betrachtet. So können im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes bereits frühzeitig mögliche Fehlerquellen festgestellt werden. Dies wiederum ermöglicht es, so rechtzeitig gegenzusteuern, dass es bei der Erstellung des Jahresabschlusses erst gar nicht zu entsprechenden Fehlern und, in der Folge davon, zu Prüfbeanstandungen kommt. Alle Prüfbetrachtungen und -ergebnisse fließen anschließend in die Prüfung des Jahresabschlusses ein. Folgende Prüfbereiche wurden bereits unterjährig betrachtet: Überwachung der Finanzbuchhaltung Kontrollen fanden hier insbesondere in den nachstehend genannten Bereichen statt: Dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklungsstelle (ZAS) anhand monatlich durchgeführter Prüfungen in 2016: - Behandlung ungültiger Schecks, - Prüfung des Handvorschusses bei der ZAS, - Verwaltung u. Verwahrung der Sparbücher im Verwahrgelass, - Weiterleitung der durchlaufenden Finanzmittel, Seite 21 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz - Buchungen ohne vorherige Sollstellung, Prozessoptimierung „Vollstreckungen im Tätigkeitbereich der Vollziehungsbeamten, Verfügungsberechtigungen über die städtischen Konten, Anordnungen per Einzelverfügung des Kämmerers, Aushang mit dem Namen der quittungsberechtigten Mitarbeiter/innen. Unvermutete Prüfungen der dezentralen Erledigung der Zahlungsabwicklung bei folgenden Einnahmekassen (grundsätzlich einmal jährlich): Bauaufsicht, Bücherei, Bürgerbüro (quartalsweise), ERKA-Bad, Ordnungsamt Außendienst, Ordnungsamt Gewerbestelle, Ordnungsamt Standesamt, Ordnungsamt Straßenverkehrsangelegenheiten. Prüfungsinhalte sind dabei die Ermittlung der Kassen-Ist-Bestände und der KassenSoll-Bestände sowie Vergleiche hinsichtlich ihrer Übereinstimmung, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Buchführung einschließlich der hierzu erforderlichen Belege mit Hilfe der Auswertungen aus dem Kassenprogramm „KomCash“ oder sonstigen Belegen, dem Buchführungssystem Infoma sowie die wirtschaftliche und ordnungsmäßige Erledigung der Kassengeschäfte. Vergabeprüfungen Im Jahr 2015 wurde bei der Stadt Erkelenz erstmals eine Vergabestelle eingerichtet. Diese ist dem Amt 30 / Rechts- und Ordnungsamt zugeordnet. Vorbeugende und begleitende Kontrollen sowohl bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen als auch bei Bauaufträgen mit den Schwerpunkten: - - Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Überwachung der Einhaltung der Vergaberichtlinien, Beteiligung an Submissionsterminen incl. anschließender formaler Prüfung der Angebotsunterlagen, Überprüfung von Vergabeangelegenheiten mit entsprechenden Prüfvermerken bzw. Prüffeststellungen für folgende neun Organisationseinheiten: Amt 10, 30, 40, 50/51, 60, 61, 63, 66 sowie das Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz, ggf. zusätzlich mit Sitzungsvorlagen bei Entscheidungen durch den Ausschuss, Prüfung von Schlussrechnungen über 5.000,00 € zuzgl. Umsatzsteuer, Prüfung von Schlussrechnungen bei Aufträgen zwischen 2.500,00 € bis 5.000,00 € zzgl. Umsatzsteuer mit einer Auftragsüberschreitung, Prüfung von Rechnungen über 1.000,00 € zuzgl. Umsatzsteuer ohne vorherige Auftragseinbuchung Vorprüfungen für den Landesrechnungshof Hier wurden in verschiedenen Bereichen Prüfungen für den Landesrechnungshof NRW wahrgenommen und die Ergebnisse für diesen in Bezug auf die Seite 22 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz zweckentsprechende Verwendung der eingesetzten Landesmittel dokumentiert. Zu Beginn des Folgejahres erhält der Landesrechnungshof NRW einen Bericht über das abgelaufene Arbeitsjahr. - Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Fischereiabgabe, Mittel für Kriegsgräberpflege, Wohngeld, Wohnungsbaumittel nach dem Wohnungsbindungsgesetz, Unterhaltung der Übergangsheime für Spätaussiedler, Ersatz von Aufwendungen bei Lehrgängen von Feuerwehrleuten auf Landesebene Sonderprüfungen Sonderprüfungen in den verschiedenen Ämtern und Sachgebieten der Verwaltung sowie projektbezogene Überprüfungen fanden statt, zu Themen wie - - - Prüfung von Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage im Amt für Kommunalwirtschaft, Produkt- und risikoorientierte Prüfung im Bereich der Grundschulen (Elternbeiträge OGS sowie Anschaffungen bis zu 10.000,00 € beim Amt für Bildung u. Sport, IT- Prüfung Open Prosoz in der Version 2016.2.0.0 Anwendung für die öffentliche Sozialverwaltung in der Stadt Erkelenz, beim Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales, Prüfung der Rechteverwaltung in Infoma NAV 7, Zugriffsrechte im Buchführungssystem, im Amt für Kommunalwirtschaft, Prüfung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, Wiederholungsprüfung Stückelung von Aufträgen über 1.000,00 € im Bauaufsichts- und Hochbauamt, Prüfung der Zahlungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetzt 2016, Prüfung des Verwaltungshandelns auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Prüfung des sozialen Bereiches Im Rahmen der Rechtsgrundlagen des Zwölften Sozialgesetzbuches sowie der hierzu ergangenen Weisungen des örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Kreis Heinsberg) sind schwerpunktmäßig folgende Bereiche betrachtet worden: Prüfung des Abrechnungsverfahrens der Sozialhilfeleistungen (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung; Hilfe zum Lebensunterhalt für diejenigen, die keine Leistungsansprüche nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch haben; Hilfen in besonderen Lebenslagen) sowie Ermittlung der Ein- und Auszahlungen einschließlich Überprüfung der monatlichen Abrechnungen mit dem örtlichen Träger (z.B. § 3 II SGB XII), Prüfung von Einzelfallentscheidungen, Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung an den Kreis Heinsberg, zusätzlich: Erteilung eines Seite 23 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Untertestates an den Kreis Heinsberg im Zusammenhang mit den Grundsicherungsleistungen gem. § 7 Abs. 2 Ausführungsgesetz SGB XII NRW. Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter wurden unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte bereits unterjährig während des laufenden Jahres 2016 und nach Zuleitung des zahlenmäßigen Abschlusses durch den Rat im Zeitraum vom 04.05.2017 bis 20.10.2017 mit Unterbrechungen. Stichprobengestützte Prüfungen der Nachweise für die Bilanzierung und der Angaben im Lagebericht wurden vorgenommen. Angewandte Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze wurden auf ihre Einhaltung überprüft. Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes waren die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter Berücksichtigung der während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt worden, ob sie im Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen. Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass die Bestimmung der Nutzungsdauern so vorgenommen wurde, dass eine Stetigkeit für künftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet wird. Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Verbindlichkeiten hat sich die Örtliche Rechnungsprüfung in Stichproben überzeugt. Die Rückstellungen wurden auf Vollständigkeit untersucht. Die zutreffende Ermittlung der Rückstellungshöhe wurde durch eine stichprobenhafte Prüfung der Berechnungen vorgenommen. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet. 5 Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 5.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Stadt Erkelenz bedient sich zur Führung der Bücher der elektronischen Datenverarbeitung. Die Datenverarbeitung erfolgt seit dem 01.01.2011 mit der Buchhaltungssoftware New System Kommunal INFOMA, welches die bis dahin eingesetzte Software „KIRP“ ersetzt. Das Testat für die Buchhaltungssoftware New Seite 24 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz System Kommunal, INFOMA wurde durch die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Aachen ausgestellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Daneben befindet sich Verwaltungssoftware und PC-Standard-Software wie z.B. MSEXCEL, MS-Outlook, MS-Word etc. im Einsatz. Als Betriebssystem wurde Windows 7 eingesetzt. Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF Kontenrahmens erstellte und für den Jahresabschluss angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Zahlen der Schlussbilanz zum 31.12.2015 wurden richtig in das Berichtsjahr 2016 vorgetragen. Der Jahresabschluss 2016 wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und vom Kämmerer der Stadt Erkelenz aufgestellt. Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Erkelenz, zuletzt geändert am 15.09.2016, regelt die vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung. Die Örtliche Rechnungsprüfung prüft laufend unterjährig die Einhaltung dieser Dienstanweisung. Des Weiteren wurde eine zusätzliche Überprüfung der Buchungsbelege im Rahmen der Jahresabschlussprüfung stichprobenartig durchgeführt. Dies hat zu keinerlei wesentlichen Beanstandungen geführt. Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände und die Nachweise zum Kapital, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht. Die von der Stadt Erkelenz getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind geeignet, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Örtlichen Rechnungsprüfung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 5.2 Jahresabschluss Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet. Seite 25 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet. Die Investitionen ausgewiesen. wurden entsprechend einzeln in der Teilfinanzrechnung Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die von der Stadt Erkelenz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben. Die mit Hilfe der Prüfsoftware erstellte Bilanz für den Jahresabschluss 2016 stimmt mit der Bilanz des Jahresabschlusses der Stadt Erkelenz 2016 überein. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses hat die Örtliche Rechnungsprüfung keine Umbuchungs- oder Umgliederungsvorschläge gemacht. Die Haushaltssatzung 2016 setzt in § 5 den Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen auf 12.000.000,00 € fest. Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wurden im Haushaltsjahr 2016 für die Zeit vom 30.03. - 29.04. in Höhe von 2.000.0000,00 € aufgenommen. Der Bestand an liquiden Mittel zum 31.12.2016 beträgt insgesamt 7.826.963,69 €. Die Örtliche Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2016 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen aufgestellt worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. 5.3 Lagebericht Gem. § 48 der GemHVO ist der Lagebericht so zu fassen, das ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO NRW, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben. Seite 26 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Gemäß der Handreichung für Kommunen des Innenministers für das Land NRW (7. Auflage) muss der gemeindliche Lagebericht, als eigenständiges Instrument innerhalb des Jahresabschlusses, die Sicht der Gemeindeführung (Bürgermeister, Kämmerer und Verwaltungsvorstand) wiederspiegeln. Aufgrund der Initiative der Örtlichen Rechnungsprüfung wird der vom Kämmerer verfasste Lagebericht um die Chancen- und Risikoeinschätzung für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz durch den Verwaltungsvorstand ergänzt Im Lagebericht zum Jahresabschluss 2014 hat der Verwaltungsvorstand erstmals aus seiner Sicht Chancen und Risiken aufgeführt. Dies hat man auch im Jahresabschluss 2016 fortgeführt. Es wird deutlich, dass es auch im Jahr 2016 und den folgenden städtischen Haushalten nicht zu vernachlässigende Risiken gibt. Aus der Betrachtung dieser Risiken wird jedoch auch deutlich, dass diese vielfach nicht finanziell zu beziffern sind, weil seriöse Grundannahmen fehlen. Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt, wie in den Vorjahren die zitierten Risiken weiterhin kritisch zu beobachten, um ggf. rechtzeitig tätig zu werden. Risikomanagement ist originäre Aufgabe des Behördenleiters. Abschließende Einschätzung der Örtlichen Rechnungsprüfung: Der Lagebericht 2016 entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften und ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht Ø mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht; Ø insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt; Ø die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, Ø alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält. Der Örtlichen Rechnungsprüfung sind keine nach Schluss des Haushaltsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre. 5.4 Anhang Der Anhang enthält die nach § 44 GemHVO NRW erforderlichen Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und gibt sonstige Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden allgemein angegeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und Seite 27 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz der Finanzierungstätigkeit wurden erläutert. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen. 5.5 Anlagenspiegel Der nach § 45 GemHVO NRW beizufügende Anlagenspiegel entspricht in der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005, zuletzt geändert am 17.12.2012, vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 23). Im Anlagenspiegel wird die gesetzlich geforderte Entwicklung der Posten des Anlagevermögens vollständig und richtig dargestellt. 5.6 Forderungsspiegel Der nach § 46 GemHVO NRW beizufügende Forderungsspiegel entspricht in der Form dem o.a. Runderlass vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 24). Der Forderungsspiegel enthält alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterteilt nach der jeweiligen Restlaufzeit und entspricht damit den gesetzlichen Forderungen. 5.7 Verbindlichkeitenspiegel Der nach § 47 GemHVO NRW beizufügende Verbindlichkeitenspiegel entspricht in der Form dem o.a. Runderlass vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 25). Der Verbindlichkeitenspiegel enthält die gesetzlich geforderte Aufstellung aller bilanzierungspflichtigen Verbindlichkeiten. Sie sind entsprechend ihrer Restlaufzeit unterteilt. Nachrichtlich angegeben wurden die Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Ausfallbürgschaften. 5.8 Rückstellungsspiegel Ein Rückstellungsspiegel ist gesetzlich nicht gefordert. Ein Rückstellungsspiegel trägt zur Übersichtlichkeit der in der gemeindlichen Bilanz angesetzten Rückstellungen bei, denn er macht die einzelnen Wertansätze transparent und nachvollziehbar. Das Schema des Rückstellungsspiegels kann die Gemeinde auf ihre örtlichen Bedürfnisse übertragen und ausgestalten (S. 3447 der 7. Auflage der Handreichung des Innenministers NRW). Davon hat der Kämmerer Gebrauch gemacht. Der Rückstellungsspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. 5.9 Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt Seite 28 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt (Stand 01.04.2016). Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass die Bestimmung der Nutzungsdauern entsprechend vorgenommen wurde. 6 Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft 6.1 Haushaltswirtschaftliche Organisation Die Gemeindeordnung NRW, die Hauptsatzung sowie die als Satzung beschlossene Zuständigkeitsordnung regeln die Zuständigkeitsverteilung zwischen Rat, Ausschüssen und Bürgermeister. Zur Geschäftsführung von Rat und Ausschüssen hat der Rat eine Geschäftsordnung erlassen. Rat und Ausschüsse tagen regelmäßig. Gefasste Beschlüsse werden jeweils in einer Niederschrift aufgenommen. Die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse werden vom Bürgermeister vorbereitet und ausgeführt. Der Bürgermeister unterrichtet den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten. Rat und Ausschüsse überwachen die Durchführung ihrer Beschlüsse. In der Verwaltung bestehen ein Dezernatsverteilungsplan, ein Organisations- und Geschäftsverteilungsplan sowie diverse Dienst- und Geschäftsanweisungen. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der Stadt. 6.2 Haushaltswirtschaftliche Grundsätze Die Haushaltsgrundsätze (Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit, Haushaltswahrheit und -klarheit, Finanzmittelbeschaffung) wurden beachtet. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung entspricht den geltenden Vorschriften. Planabweichungen werden systematisch untersucht. Haushaltsatzung und Haushaltsplan enthalten alle erforderlichen Angaben, ihre Form entspricht den gesetzlichen Vorgaben. 6.3 Haushaltswirtschaftliche Lage Die mittelfristige Ergebnisplanung 2017 zeigt auf, dass ab den Planjahren 2018 einschließlich 2020 voraussichtlich Jahresüberschüsse erwirtschaftet werden. Erfreulich ist die Entwicklung der Verbindlichkeiten in den letzten Jahren. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (gelbe Markierungen) wurden weiter, von bisher 17.334.923,10 €, um 2.961.162,54 € auf 14.373.760,56 € reduziert. Zur besseren Darstellung wird auf die folgende Tabelle verwiesen: Seite 29 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Krediten für Verbindlichkeiten aus aus Krediten für Verbindlichkeiten Investitionen von Krediten für Investitionen Investitionen vom von Sonstigen Banken und von übrigen Kreditgebern öffentlichen Bereich Kreditinstituten 1.023.463,18 € 8.692.093,06 € 16.095.486,84 € 975.859,86 € 8.393.188,58 € 14.844.841,15 € 928.256,54 € 10.079.139,60 € 11.610.605,72 € 880.653,22 € 9.733.309,54 € 10.436.486,17 € 2.833.049,90 € 9.370.181,34 € 9.396.807,84 € 2.722.946,58 € 17.520.732,36 € * 2.425.343,26 € 13.909.579,84 € 1.000.000,00 € * 3.427.739,94 € 10.046.020,62 € 900.000,00 € * Verbindlichkeiten aus Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Sonstige Erhaltene Summe Krediten zur aus Lieferung u. aus Verbindlichkeiten Anzahlungen Verbindlichkeiten Liquiditäts- Leistungen Tranferleistungen sicherung 0,00 € 1.072.456,81 € 958.459,93 € 15.156.189,68 € 42.998.149,50 € 0,00 € 1.048.507,67 € 149.818,07 € 14.959.937,74 € 40.372.153,07 € 0,00 € 831.074,17 € 248.727,98 € 12.313.260,30 € 36.011.064,31 € 0,00 € 861.408,45 € 752.511,50 € 5.124.961,70 € 27.789.330,58 € 0,00 € 1.046.533,25 € 658.344,71 € 3.237.687,01 € 26.542.604,05 € 0,00 € 953.610,90 € 266.376,71 € 233.555,08 € 1.040.529,88 € 22.737.751,51 € 0,00 € 1.558.525,30 € 543.064,78 € 228.197,80 € 798.514,82 € 20.463.225,80 € 0,00 € 1.965.175,05 € 567.897,37 € 268.271,51 € 1.928.273,32 € 19.103.377,81 € * Änderung der Darstellung im Muster für den Verbindlichkeitenspiegel, daher Ausweis in Vorspalte Im Anhang zum Jahresabschluss 2016 wird erläutert, dass die Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt sind. Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Eine gesonderte Position bei den Verbindlichkeiten nehmen die erhaltenen Anzahlungen ein, in die noch nicht verbrauchte und für investive Zwecke gebundene Zuwendungen einzubuchen sind, bis das geförderte Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist. Sobald das entsprechende Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist, werden die erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten umgebucht. Bis 2013 wurden diese „erhaltenen Anzahlungen“ im Bilanzposten „sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. In der Spalte „Verbindlichkeiten von Sonstigen“ ist eine Verbindlichkeit gegenüber der Walter- u. Elfriede Meyer Stiftung ausgewiesen. 7 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 7.1 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Bei der Stadt Erkelenz wurde zum 01.01.2007 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt, so dass seit diesem Zeitpunkt alle Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) erfasst werden. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen. Die Bilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2016 schließt mit einer Bilanzsumme von 410.634.119,96 € ab. Zusammengefasst stellt sich die Bilanz 2016 der Stadt Erkelenz vergleichsweise zu den Vorjahren wie folgt dar: Seite 30 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Summe 31.12.2011 392.287.936,06 € 15.491.679,35 € 31.12.2012 390.433.939,77 € 13.213.894,79 € 31.12.2013 382.716.147,38 € 20.334.149,75 € 31.12.2014 383.395.893,65 € 22.326.242,96 € 31.12.2015 377.204.050,91 € 27.495.829,54 € 31.12.2016 Differenz Vorjahr 379.048.438,85 € 1.844.387,94 € 27.397.483,12 € -98.346,42 € 3.668.193,67 € 4.139.765,77 € 4.218.705,31 € 4.160.044,45 € 3.917.577,69 € 4.188.197,99 € 270.620,30 € 411.447.809,08 € 407.787.600,33 € 407.269.002,44 € 409.882.181,06 € 408.617.458,14 € 410.634.119,96 € 2.016.661,82 € Passiva 31.12.2011 Eigenkapital 206.726.232,37 € Sonderposten 115.443.487,81 € Rückstellungen 45.600.832,77 € Verbindlichkeiten 36.011.064,31 € Passive Rechnungs7.666.191,82 € abgrenzungsposten Summe 411.447.809,08 € 31.12.2012 203.646.952,58 € 119.800.446,89 € 48.158.398,60 € 27.789.330,58 € 31.12.2013 202.796.411,03 € 119.118.728,85 € 50.346.680,02 € 26.542.604,05 € 31.12.2014 201.511.967,81 € 125.636.779,08 € 50.998.136,35 € 22.737.751,51 € 31.12.2015 201.577.366,46 € 124.104.674,11 € 53.522.357,21 € 20.463.225,80 € 31.12.2016 Differenz Vorjahr 202.337.064,36 € 759.697,90 € 125.553.773,97 € 1.449.099,86 € 54.494.204,45 € 971.847,24 € 19.103.377,81 € -1.359.847,99 € 8.392.471,68 € 8.464.578,49 € 8.997.546,31 € 8.949.834,56 € 9.145.699,37 € 195.864,81 € 407.787.600,33 € 407.269.002,44 € 409.882.181,06 € 408.617.458,14 € 410.634.119,96 € 2.016.661,82 € In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der Örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen in NRW ein NKFKennzahlenset erarbeitet worden. Dieses Kennzahlenset macht eine Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen Lage jeder Gemeinde nach einheitlichen Kriterien möglich, auch wenn dies durch unterschiedliche Stellen vorgenommen wird. Bei den Betrachtungen bietet es sich an, die Kennzahlen mit Hilfe von Zeitreihen zu bewerten. Zur besseren Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage hat die Örtliche Rechnungsprüfung wesentliche betriebswirtschaftliche Kennzahlen und ausgewählte Eckdaten im folgenden Überblick erfasst. Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage sowie ungewöhnliche Bilanzposten liegen nicht vor. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Kennzahlen „Eigenkapitalquote 1“ und „Eigenkapitalquote 2“ seit der Einführung des NKF im Jahr 2007 betrachtet. Diese Kennzahlen analysieren die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation. Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Zielrichtung: Die Eigenkapitalquote soll möglichst hoch sein. Eigenkapitalquote 1 = Eigenkapital ×100 = 202.337.064,36 € x 100 = 49,27 % Bilanzsumme 410.634.119,96 € Vorjahr: 49,33 % Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen. Seite 31 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert. Zielrichtung: Die Eigenkapitalquote soll möglichst hoch sein. Eigenkapitalquote 2 = (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100 Bilanzsumme = (202.337.064,36 € + 92.153.116,49 € + 32.890.976,88 €) x 100 = 410.634.119,96 € Vorjahr: 79,73% 79,54% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/ Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen. Sowohl die „Eigenkapitalquote 1“ als auch die „Eigenkapitalquote 2“ liegen im interkommunalen Vergleich damit erfreulicherweise weit über den Durchschnittswerten. Eigenkapitalquote 1 2 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 52,50% 79,50% 52,42% 78,80% 51,96% 77,54% 51,40% 77,69% 50,24% 77,94% 49,94% 79,02% 49,79% 78,81% 49,16% 79,60% 49,33% 79,54% 49,27% 79,73% IKVS Vergleich Median 2016 31,08% 60,98% Je höher die Eigenkapitalquote umso höher ist die Bonität des Unternehmens. Die Ergebnisse des Interkommunalen Vergleichsportals (IKVS) basieren auf den Daten von 44 kreisangehörigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen der Größenordnung 32.278 – 53.278 Einwohner. (Einwohnerzahl Erkelenz +/- 10.000) Die Vergleichszahlen aus dem IKVS werden immer aussagekräftiger. Bei der Jahresabschlussprüfung 2015 standen lediglich 20 Vergleichskommunen im System bereit. Nunmehr fließen Vergleichszahlen von bereits 44 Kommunen in den IKVS Vergleich ein. Seite 32 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Erstmals mit dem Jahresabschluss 2014 wurden neben den oben genannten Kennzahlen weitere Kennzahlen in den Jahresabschluss mit aufgenommen: Dies sind im Einzelnen: Die Kennzahl „Abschreibungsintensität AbI“ gibt das Verhältnis der Abschreibungen auf das Anlagevermögen zu den ordentlichen Aufwendungen an. Sie zeigt damit in welchem Umfang die Gemeinde durch den Wertverlust des Anlagevermögens belastet wird. Je höher der Abnutzungsgrad, umso höher ist das durchschnittliche Alter des Vermögens, umso höher ist die Notwendigkeit zukünftiger Investitionen. Zielrichtung: Die Abschreibungsintensität soll möglichst niedrig sein. Abschreibungsintensität (AbI) = Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen ×100 Ordentliche Aufwendungen 7.624.712,79 € x 100 99.891.909,27 € = 7,63 % = Vorjahr: 7,99% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zum Anlagevermögen der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen. Diese Werte sind dem Anlagespiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Ordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 -15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung). Die Kennzahl „Anlagedeckungsgrad 2“ (AnD2) gibt an, wieviel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. Zielrichtung: Der Anlagendeckungsgrad 2 soll möglichst hoch sein. Zielgröße: größer/gleich 100%. Die Stabilität des Unternehmens wächst mit dem Anlagendeckungsgrad. Seite 33 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Anlagendeckungsgrad 2 = (Eigenkapital +Sopo Zuwendungen/Beiträge + Langfristiges Fremdkapital) ×100 = Anlagevermögen (202.337.064,36€ +92.153.116,49€ +32.890.976,88€ +6.426.511,20€ + 41.962.387,00 €) x 100 379.048.438,85 € = 99,14 Vorjahr: 99,23% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten Zuwendungen /Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 u. 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Langfristiges Fremdkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu erfassen. Die langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben und sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Anlagevermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Die Kennzahl „Zinslastquote“ (ZIQ) zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Zielrichtung: Die Zinslastquote soll möglichst niedrig sein. Zinslastquote = Finanzaufwendungen ×100 Ordentliche Aufwendungen = 584.219,56 € + x 100 99.891.909,27 € 0,58 % = Vorjahr 0,89 % Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Finanzaufwendungen“ sind die Aufwendungen für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Seite 34 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Die Kennzahl „Netto-Steuerquote“ (NSQ) gibt an, zu welchen Teilen sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter, z.B. staatlichen Zuwendungen, ist. Da dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zustehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutscher Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen. Zielrichtung: Die Netto-Steuerquote soll möglichst hoch sein. Netto-Steuerquote = (Steuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) ×100 Ordentliche Erträge - GewSt.Umlage – Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit = (51.500.896,31 € - 1.722.702,33 € - 1.673.482,27 €) x 100 = 52,69 % Vorj. 55,65% 94.699.068,80 € - 1.722.702,33 € - 1.673.482,27 € Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Steuererträge“ sind die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Erträge“ sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter den Wertgrößen „Gewerbesteuerumlage“ und „Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit“ sind die Aufwendungen wegen Steuerbeteiligungen der Gemeinde gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 53 zum RdErl. IM vom 24.05.2005 zu erfassen. Der Zeitreihenvergleich der vorgenannten o.a. Bilanzkennzahlen der Jahre 2014 – 2016 zu den IKVS-Vergleichszahlen ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt: Bilanzkennzahl: 2014 2015 2016 IKVS Vergleich Median 2016 Abschreibungsintensität (AbI) Anlagendeckungsgrad 2 (AndD2) Zinslastqoute (ZIQ) Netto-Steuer-Qoute (NSQ) 8,04% 98,11% 1,10% 56,53% 7,99% 99,23% 0,89% 55,65% 7,63% 99,14% 0,58% 52,69% 7,08% 92,70% 1,36% 48,34% Seite 35 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz 7.2 Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen. 7.3 Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Bilanz (Aktiva) liegt mit 379.048.438,85 € (31.12.2015 = 377.204.050,91 €) beim Anlagevermögen. Zum 31.12.2016 liegt eine Erhöhung des Anlagevermögens im Vergleich zum 31.12.2015 um 1.844.387,94 € (0,49%) vor (s. Anlagespiegel). Das Umlaufvermögen reduzierte sich im gleichen Zeitraum um 98.346,42 € von 27.495.829,54 € auf 27.495.829,54 €. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt am 31.12.2016 4.188.197,99 € (Vorjahr 3.917.577,69 €). Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Aktivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden. 7.4 Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva) Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde; hier erkennt man also die Mittelherkunft. Die anteilige Zusammensetzung des Kapitals aus Eigenkapital und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Ein hoher Eigenkapitalanteil wirkt sich vorteilhaft aus. Er verbessert in der Privatwirtschaft die Kreditwürdigkeit und gewährt finanzielle Unabhängigkeit. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, die den Ergebnisplan belasten. Darüber hinaus ist die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes von der Entwicklung des Eigenkapitals abhängig. An erster Stelle steht auf der Passivseite das Eigenkapital (saldiert) mit 202.337.064,36 € (31.12.2015 = 201.577.366,46 €). Davon entfällt auf die Ausgleichsrücklage ein Bestand von 10.553.281,77 €. Nach dem noch gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu fassenden Beschluss des Rates über die Behandlung des Jahresüberschusses in Höhe von 669.879,25 € wird die Ausgleichrücklage dann 11.223.161,02 € betragen. Dies entspricht 76,32% des anfänglichen Höchstbetrages. Entwicklung des Eigenkapitals: Allgemeine Rücklage Sonderrücklage Ausgleichsrücklage 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 186.945.557,30 191.618.001,27 194.458.339,41 198.359.406,10 198.359.406,10 198.359.406,10 190.277.261,11 189.406.577,58 189.389.021,16 189.468.887,62 € € € € € € € € € € 1.450.352,02 € 1.601.643,66 € 1.579.622,34 € 1.593.293,91 € 1.606.244,55 € 1.637.424,56 € 1.627.081,56 € 1.631.570,82 € 1.635.053,53 € 1.645.015,72 € 14.705.653,00 € 14.705.653,00 € 14.705.653,00 € 14.705.653,00 € 12.369.192,45 € 6.760.581,72 € 11.472.847,73 € 10.892.068,36 € 10.473.819,41 € 10.553.281,77 € Jahresüberschuss -fehlbetrag 3.405.053,67 2.748.703,34 1.668.968,80 -2.336.460,55 -5.608.610,73 -3.110.459,80 -580.779,37 -418.248,95 79.462,36 669.879,25 / € € € € € € € € € € Summe Eigenkapital 206.506.615,99 € 210.674.001,27 € 212.412.583,55 € 212.321.892,46 € 206.726.232,37 € 203.646.952,58 € 202.796.411,03 € 201.511.967,81 € 201.577.356,46 € 202.337.064,36 € Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Passivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden. Seite 36 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz 8 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2016 der Stadt Erkelenz und dem ebenfalls beigefügten Lagebericht den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Bestätigung der Örtlichen Rechnungsprüfung „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2016, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht der Stadt Erkelenz unterjährig im Jahr 2016 und den zahlenmäßigen Abschluss in der Zeit vom 04.05.2017 bis 20.10.2017 mit Unterbrechungen geprüft. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der VERPA-Prüferarbeitsplatz. Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung bildet. Seite 37 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erkelenz, den 20.10.2017 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Erkelenz, den 20.10.2017 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung 9 Bestätigungsvermerk „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2016, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht der Stadt Erkelenz unterjährig im Jahr 2016 und den zahlenmäßigen Abschluss in der Zeit vom 04.05.2017 bis 20.10.2017 geprüft. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze Seite 38 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Erkelenz ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der VERPA-Prüferarbeitsplatz. Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erkelenz, den 08.11.2017 H.-J. Paffen Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses 10 Anlagen zum Prüfbericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2016 Anhang incl. Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten- und Rückstellungsspiegel Lagebericht Seite 39 Anlage 1 Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2016 Jahresabschluss 2016 Bilanz zum 31.12.2016 Bezeichnung 31.12.2016 Vorjahreszahlen AKTIVA 31.12.2016 Vorjahreszahlen PASSIVA 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Bezeichnung 1. Eigenkapital 89.240,58 61.038,13 1.1 Allgemeine Rücklage 189.468.887,62 189.389.021,16 1.2 Sachanlagen 1.2 Sonderrücklage 1.645.015,72 1.635.063,53 1.2.1 Unbebaute Grundstücke u. gr.stücksgl. Rechte 1.3 Ausgleichsrücklage 10.553.281,77 10.473.819,41 55.310.179,93 1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 669.879,25 79.462,36 202.337.064,36 201.577.366,46 92.153.116,49 88.800.690,06 32.890.976,88 34.626.110,60 279.553,62 450.228,42 230.126,98 227.645,03 125.553.773,97 124.104.674,11 41.962.387,00 40.098.131,00 4.161.455,62 4.481.136,41 8.370.361,83 8.943.089,80 54.494.204,45 53.522.357,21 45.365,80 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 3.427.739,94 2.425.343,26 10.046.020,62 13.909.579,84 900.000,00 1.000.000,00 14.373.760,56 17.334.923,10 1.965.175,05 1.558.525,30 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Summe unbebaute Grundstücke 57.541.299,81 1.394.237,63 532.734,11 3.081.177,53 62.549.449,08 1.399.389,63 Summe Eigenkapital 546.040,87 2. Sonderposten 3.142.686,97 2.1 für Zuwendungen 60.398.297,40 2.2 für Beiträge 1.2.2 Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonst. Dienst-, Gesch.u.a. Betriebsgeb. Summe Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl.Rechte 2.3 für den Gebührenausgleich 7.905.632,34 59.574.483,22 3.280.535,74 8.067.705,77 2.4 Sonstige Sonderposten 60.914.110,06 Summe Sonderposten 2.076.670,93 3. Rückstellungen 43.697.170,24 44.615.198,35 3.1 Pensionsrückstellungen 114.457.821,54 115.673.685,11 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 27.474.892,48 779.826,88 27.161.745,49 3.4 Sonstige Rückstellungen 770.643,18 Summe Rückstellungen 1.2.3.3 Gleisanl. m. Streckenausr. u.Sicherh.anl. 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbes.anl. 1.2.3.5 Straßennetz m. Wegen, Plätzen, Verk.anl. 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Summe Infrastrukturvermögen 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 4. Verbindlichkeiten 1.736.799,78 1.775.899,96 4.1 Anleihen 74.874.692,66 72.451.521,72 4.2 Verbindlichkeiten a. Krediten f. Investitionen 1.035,75 1.441,50 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 104.867.247,55 102.161.251,85 4.2.2 von Beteiligungen 880.805,32 45.365,80 938.172,20 4.2.3 von Sondervermögen 1.2.6 Maschinen und techn. Anlagen, Fahrzeuge 2.297.465,39 1.978.437,21 4.2.5 von Kreditinstituten 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.572.415,20 4.305.687,86 4.2.6 von Sonstigen 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.406.993,32 3.927.964,11 Summe Verbindlichk. a. Krediten f. Investitionen 291.077.563,20 289.428.861,54 4.3 Verbindl. a. Krediten z. Liquiditätssicherung Summe Sachanlagen 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 4.4 Verbindl. a.Vorg., die Kreditaufn. gleichkommen 3.048.284,00 3.048.284,00 4.5 Verbindl. aus Lieferung und Leistung 396 Jahresabschluss 2016 Bezeichnung 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2016 990.793,31 37.421.530,74 401.690,26 Vorjahreszahlen 990.793,31 4.6 Verbindl. aus Transferleistungen 37.421.530,74 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 234.206,43 4.8 Erhaltene Anzahlungen 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen Bezeichnung Summe Verbindlichkeiten 46.019.336,76 5. Passive Rechnungsabgrenzung 1.3.5.3 an Sondervermögen SUMME PASSIVA 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 379.048.438,85 377.204.050,91 2.2.1.1 Gebühren 661.244,05 588.178,43 2.2.1.2 Beiträge 336.587,12 344.150,05 2.2.1.3 Steuern 6.846.709,11 8.719.107,54 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.536.184,34 1.514.303,42 2.2.1.5 Sonstige öff. rechtl. Forderungen 2.603.282,33 2.806.364,22 11.984.006,95 13.972.103,66 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 1.741.192,95 316.985,24 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 1.010.385,61 1.000.000,00 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 2.481.273,46 2.320.025,56 Summe Privatrechtliche Forderungen 5.232.852,02 3.637.010,80 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.353.660,46 2.046.072,97 19.570.519,43 19.655.187,43 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände 2.2.1 Öff.rechtl. Ford. u. Ford. aus Transferlstg. Summe Öff.rechtl. Ford. u. Ford. aus Transferlstg. 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.4 gegen Beteiligungen Summe Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel Summe Umlaufvermögen 3. Aktive Rechnungsabgrenzung SUMME AKTIVA Vorjahreszahlen 567.897,37 543.064,78 268.271,51 228.197,80 1.928.273,32 798.514,82 19.103.377,81 20.463.225,80 9.145.699,37 8.949.834,56 410.634.119,96 408.617.458,14 46.019.336,76 1.3.5.2 an Beteiligungen Summe Anlagevermögen 31.12.2016 7.826.963,69 7.840.642,11 27.397.483,12 27.495.829,54 4.188.197,99 3.917.577,69 410.634.119,96 408.617.458,14 397 Anlage 2 Anhang Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) Forderungsspiegel (Anlage 2 zum Anhang) Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 3 zum Anhang) Rückstellungsspiegel (Anlage 4 zum Anhang) Stadt Erkelenz Anhang für das Haushaltsjahr 2016 A. Vorbemerkungen Nach der Einführung eines an den kaufmännischen Grundsätzen der Privatwirtschaft ausgerichteten öffentlichen Rechnungswesens ab dem Haushaltsjahr 2007 in der Stadt Erkelenz und der damit verbundenen Erstellung einer (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 ist dies bereits der zehnte Jahresabschluss nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Zum 01.01.2007 wurden die vorhandenen Aktiv- und Passivposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) erstmals vollständig erfasst und bewertet. Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten kamen die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Die Sonderbestimmung des § 57 der Gemeindehaushaltsverordnung zur Korrektur von fehlerhaften Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz durfte bis einschließlich zum Jahresabschluss 2010 angewandt werden. Am 28.09.2012 trat das 1. NKFWeiterentwicklungsgesetz (NKFWG) in Kraft, dessen Regelungsinhalte in Erkelenz grundsätzlich erst ab 2013 zur Anwendung kamen. Lediglich die Option zur Aufstockung der Ausgleichsrücklage mit den Jahresüberschüssen aus den Jahren 2007 bis 2009 wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2012 durch den Rat bereits für das Jahr 2012 gezogen. B. Angaben zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte nach Wiederbeschaffungszeitwert gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Das ab 2007 erworbene Sach- und Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. 1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. 2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. 3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Forderungsspiegel ersichtlich. 4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. 6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 4 beigefügten Rückstellungsspiegel ersichtlich. 7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. 8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. II. Erläuterungen zur Bilanz Aktivseite 1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das Haushaltsjahr 2016 (Anlage 1 zum Anhang). Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden (siehe Erläuterungen zu „B. I. Nr. 1“). Die Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an den Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz. Grundlage hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.12.2016 insgesamt T€ 1.407. Nachfolgend werden die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt: E12010026 Straßenerneuerung Brückstr. T€ 140 E12010046 Baugebiet Schulring T€ 106 E12017002 Venrath, St. Valentin (Himmelspfad) T€ 135 S08010001 Sportanlagen Borschemich (neu) T€ 306 S13010011 Revitalisierung Stadtpark T€ 213 Vom Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst und im laufenden Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand gebucht. Vermögensgegenstände unter 60 € ohne Umsatzsteuer werden unmittelbar als Aufwand verbucht. 2. Die Anteile an verbundene Unternehmen bestehen aus: - - alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH Die Bewertung der Kultur GmbH in Höhe von T€ 177 erfolgte in Abstimmung mit einem Wirtschaftsprüfer anhand der vorhandenen Sachwerte. alleiniger Gesellschafter an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH Die Bewertung (T€ 26) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren. Kommanditistin an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG (GEE) Die Bewertung (T€ 2.845) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren. 3. Die Beteiligungen betreffen: - - Gesellschafteranteil von 4,125 % an den Kreiswerken Heinsberg Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist (§ 116 GO), wird die Beteiligung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt (965 T€). Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG) Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg für den Kreis Heinsberg eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der Gesellschafteranteil von 10,87 % (T€ 26) in die Bilanz eingestellt. 4. Als Sondervermögen wurde der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz ausgewiesen. Bei der Bewertung wurde die Eigenkapitalspiegelmethode zugrunde gelegt. 5. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Die Bewertung erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile. Gemäß Realisationsprinzip dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöht sich die Bilanzposition um ca. 164 T€. Grund dafür ist die Umstellung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes bzgl. der Versorgungslasten von laufenden Erstattungen auf Abfindungen. Von der Abfindung bei einem Dienstherrenwechsel stehen der Kommune 70 % zur Verminderung des Versorgungsanteils bei Eintritt des Versorgungsfalles zu. Dieser Betrag wird dem Kommunalen Versorgungsrücklagefonds Fonds (KVR)zugeführt und mitgliedsbezogen gutgeschrieben. Gemäß § 44 der KVR-Fonds erwirbt die Versorgungskasse die Fondsanteile treuhänderisch für die Stadt. Zum 31.12.2016 werden drei Fälle im KVR-Fonds geführt. 6. In den Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NVV und das Gesellschafterkapital am Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und ausgewiesen. 7. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Auf Forderungen, bei denen der Debitor einen Insolvenzantrag gestellt hat, wird grundsätzlich eine Einzelwertberichtigung vorgenommen. Bei der Summe aller Forderungen ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine Verringerung von rund 85 T€. Diese Verringerung ermittelt sich rechnerisch aus der Erhöhung der „Gebührenforderungen“ i. H. v. 73 T€, der Erhöhung der „Forderungen aus Transferleistungen“ von 22 T€, der Erhöhung der „Privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich“ von 1.424 T€, der Erhöhung der „Privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich“ von 10 T€, der Erhöhung der „Forderungen gegen Sondervermögen (Städt. Abwasserbetrieb)“ von 161 T€ und der Erhöhung bei den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ von 308 T€. Dem gegenüber ergeben sich Forderungsreduzierungen bei den „Beitragsforderungen“ i. H. v. 8 T€, den „Steuerforderungen“ von 1.872 T€ und den „Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen“ von 203 T€. 8. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. In Summe ergibt sich ein Bestand an liquiden Mitteln zum 31.12.2016 i. H. v. 7.826.963,69 €. Hierin sind 45.013,72 € liquide Mittel der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung sowie erstmalig die Bestände der Schulgirokonten i. H. v. 189.238,70 € enthalten. 9. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (4.188 T€) beinhalten Zuwendungen der Stadt Erkelenz an die Kultur GmbH für den Bau der Stadthalle (1.819 T€). Die jährliche Auflösung orientiert sich an der Zweckbindung der jeweiligen Maßnahme bzw. den kommunalen Abschreibungssätzen. 53 T€ werden für übertragene Sachanlagen in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Weiterhin betragen die Landeszuwendungen an freie Träger für den Bau von Kindertagesstätten 1.743 T€. Außerdem werden die Beamtenbesoldung (259 T€) für Januar 2017, der Umlagebeitrag an die Rheinische Versorgungskasse (124 T€), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (161 T€) sowie sonstige geleistete Auszahlungen, die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2017 (29 T€) darstellen, erfasst. Passivseite 1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2016 189.469 T€ (vgl. auch die Erläuterungen zum Punkt 3 „Ausgleichsrücklage“). Die Allgemeine Rücklage hat sich seit dem 31.12.2015 wie folgt entwickelt: Stand 31.12.2015 189.389.021,16 € Verrechnung gem. § 43 GemHVO mit der allgemeinen Rücklage* ./. 109.372,24 € Einbuchung des Bestandes der Schulgirokonten zum 31.12.2016 + 189.238,70 € Stand 31.12.2016 189.468.887,62 € *Nach der Regelung des § 43 Abs. 3 GemHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen, sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Für 2016 bedeutet dies, dass die Erträge(+)/Aufwendungen (-) folgender Finanzvorfälle unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind: Veräußerung unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte Veräußerung Infrastrukturvermögen Abgang Infrastrukturvermögen Veräußerung Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen Abgang Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen Veräußerung Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) Abgang Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) Verrechnung gem. § 43 Abs. 3 GemHVO: 7.866,92 € 260.943,77 € -299.988,99 € 5.245,37 € -85.104,79 € 1.844,56 € -179,08 € -109.372,24 € 2. Die Sonderrücklagen betragen zum 31.12.2016 T€ 1.645 Hierbei handelt es sich um die passivische Beschränkung der Vermögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede Meyer-Stiftung. 3. Die Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2016 insgesamt 10.553.281,77 €. Sie wird sich jedoch nach erfolgtem Ratsbeschluss in Höhe des Jahresüberschusses 2016 um 669.879,25 € auf 11.223.161,02 € erhöhen. 4. Der Jahresüberschuss in Höhe von T€ 670 resultiert aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2016. Gegenüber der Planung verbessert sich das Ergebnis um T€ 3.960. 5. Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen vor 2007 wurde pauschal anhand von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. 6. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der Sonderposten für Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. 7. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der Abfallentsorgung (280 T€). Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der Bilanz auszuweisen. 8. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker-von-Berg-Stiftung (230 T€). Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit dem Stifterwillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt. 9. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2016 angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt Erkelenz (32.258 T€) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (9.704 T€). Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck nach dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu Grunde. Berücksichtigt wurden das rechnungsmäßige Pensionierungsalter mit 65 bzw. 67 Jahren und dem Anpassungsfaktor. Belastend wirkten sich bei der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen zum 31.12.2016 Änderungen des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW) vom 14.06.2016 aus. Danach wurde die Versorgungslastenteilung in 2016 von laufenden Erstattungen auf Abfindungen umgestellt. Daraus resultierte alleine eine zusätzliche, nicht eingeplante Belastung von ca. 300.000 €. Daneben wirkten sich Einstellungen im Rahmen von Nachfolgebesetzungen, der Erledigung von zusätzlichen Aufgaben als auch für perspektivisch dringend notwendige Ausbildungen im mittleren und gehobenen Dienst belastend auf die Pensions- und Beihilferückstellungen aus. 10. Die Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom § 36 Abs. 3 GemHVO Gebrauch gemacht und alle Maßnahmen für die Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, werden voraussichtlich 2017 - 2020 durchgeführt. Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2016: Stand 01.01.2016 € 1 Erneuerung Heizkessel Johannismarkt 17 - Rathaus 2 Erneuerung Fenster Altbau 3. BA 3 4 5 6 Wohnung Richard-Lucas-Str. 1: Erneuerung Dachflächenfenster FWGH Granterath: Erneuerung Dach einschl. Dämmung Nysterbachschule Lövenich: Erneuerung äußerer Sonnenschutz Nysterbachschule Lövenich: Erneuerung Dach Aussentoiletten Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2016 € 58.000,00 0,00 0,00 0,00 58.000,00 130.000,00 0,00 0,00 0,00 130.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 20.000,00 15.513,96 4.486,04 0,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 7 Grundschule Gerderath: Ern. Dach 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 8 Grundschule Gerderath: Ern. Außentoiletten 65.000,00 0,00 0,00 0,00 65.000,00 9 GS Erkelenz-Mitte: Ern. Heizzentrale 150.000,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 120.000,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 200.000,00 200.000,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 18.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 14.000,00 14.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 10.000,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 100.000,00 0,00 100.000,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 21.000,00 0,00 0,00 0,00 21.000,00 42.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 43.000,00 31.543,83 11.456,17 0,00 0,00 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 GS Erkelenz-Mitte: Ern. Regelzentrale Luise-Hensel-Schule: Ern. Fensteranstrich Luise-Hensel-Schule: Ern. Schiebefenster Franziskusschule: Ern. Fenster 2.+3. BA Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Duschen Turnhalle Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. WC/Bad Dienstwohnung Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach einschl. Dämmung Astrid-Lindgren-Schule: Erneuerung Fenster 2. BA GS Hetzerath: Ern. Fenster GS Hetzerath: Ern. Aussentüren GS Kückhoven: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Kückhoven: Ern. Fenster 2. BA GS Schwanenberg: Ern. Dach Umkleide+Turnhalle GS Schwanenberg: Ern. Duschen Turnhalle GS Schwanenberg: Ern. Fenster+Türen+Umkleide GS Schwanenberg: Ern. Wasserleitungen GS Houverath: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Houverath: Ern. Außentoiletten GS Houverath: Ern. Fenster Hauptschule: Ern. Dach; 4. BA (Musiktrakt) Stand 01.01.2016 € 30 31 Hauptschule: Ern. Fenster; 5. BA (Musiktrakt) Hauptschule: Ern. Behindertentoilette Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2016 € 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 8.000,00 0,00 0,00 0,00 8.000,00 24.000,00 0,00 0,00 0,00 24.000,00 32 Hauptschule: Ern. Fenster; 2. BA (Gebäude 2) 33 Hauptschule: Ern. Eingangstüranlagen mit Treppenhausfenstern (Gebäude 1) 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 34 Hauptschule: Ern. Decken in Fluren Akustikdecken mit LED (Gebäude 1) 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 35 Hauptschule: Ern. Decken in Klassen Akustikdecken mit LED (Gebäude 1) 0,00 0,00 0,00 18.200,00 18.200,00 88.228,99 55.032,91 17.046,08 0,00 16.150,00 0,00 0,00 0,00 8.000,00 8.000,00 152.865,54 0,00 0,00 0,00 152.865,54 30.041,88 22.889,09 7.152,79 0,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 55.000,00 80.000,00 56.659,03 18.340,97 0,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 73.000,00 73.000,00 0,00 0,00 0,00 21.500,00 21.500,00 0,00 0,00 0,00 130.000,00 130.000,00 320.000,00 310.923,21 9.076,79 0,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 42.000,00 42.000,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 2. BA Europaschule: Blitzschutz vorbeugender Brandschutz Cusanus-Gymnasium: Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung Cusanus-Gymnasium: Ern. Dach, Turnhallen und Außentoiletten Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster im Toilettentrakt Cusanus-Gymnasium: Ern. Dach Bauteil C Cusanus-Gymnasium: Ern. Bodenbelege Cusanus-Gymnasium: Ern. Kesselanlage Cusanus-Gymnasium: Ern. Elektrohauptverteilung (Trafo) Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster und Außentüre Turn- und Gymnastikhalle Cusanus-Gymnasium: Ern. Umkleiden und Duschbereich Turn- und Gymnastikhalle Cusanus-Gymnasium: Ern. Oberlichter Atrium und Gerüstbau Cusanus-Gymnasium: Ern. Estrich inkl. Bodenbelag (4 Klassen Atrium) Cusanus-Gymnasium: Ern. Klassentüren Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Schulhof Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Stunden Toiletten Pestalozzischule: Erneuerung Dach Altbau (2. BA) Pestalozzischule: Erneuerung Fenster UG /1. OG (3. BA) Pestalozzischule: Ern. Duschen, Außentoiletten Pestalozzischule: Ern. Fenster Innenhof (4. BA) Stand 01.01.2016 € 56 57 58 59 60 61 62 63 Haus Spiess: Ern. Dach Hauptgebäude Haus Spiess: Ern. Außenanstrich Haus Hohenbusch: Beseitigung Feuchtigkeit Haus Hohenbusch: Ern. Fensteranstrich Herrenhaus Haus Hohenbusch: Ern. Dach mit Eindeckung alte Strohmiete Ehemaliger Friedhof Brückstraße: Sanierung Mauerwerk Burg Hauptturm: Ern. Fenster und Abschluss Fugarbeiten Burg Rundturm: Sanierung Mauerwerk Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2016 € 86.500,00 0,00 0,00 0,00 86.500,00 42.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 50.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 64 Windmühle Immerath: Sanierung 99.000,00 0,00 0,00 70.000,00 169.000,00 65 KG Gerderath: Ern. Personaltoilette 10.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 66 KG Gerderath: Ern. Heizkessel 15.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 67 KG Hetzerath: Ern. Heizkessel 15.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 68 KG Buscherhof: Ern. Fenster 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 69 KG Lövenich: Ern. Fenster 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 70 Turnhalle Gerderath: Ern. Hallenfußboden 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 35.000,00 0,00 0,00 8.000,00 43.000,00 50.000,00 50.000,00 0,00 37.500,00 37.500,00 107.000,00 107.000,00 0,00 16.000,00 16.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 140.000,00 72.000,00 0,00 94.500,00 162.500,00 110.000,00 50.000,00 0,00 0,00 60.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 9.000,00 0,00 0,00 0,00 9.000,00 10.500,00 0,00 0,00 10.400,00 20.900,00 21.000,00 0,00 0,00 24.000,00 45.000,00 30.000,00 0,00 10.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 41.000,00 41.000,00 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 Turnhalle Gerderath: Ern. Akustikdecke (einschl. Beleuchtung) Turnhalle Gerderath: Ern. Sanitärbereich Sportumkleide Schwanenberg: Ern. Sanitäranlage + Umkleiden Hallenbad Gerderath: Dämmung Fassade der Umkleide Hallenbad Gerderath: Ern. Sanitärbereich Obdach Neuhaus: Abbruch Neuhaus 48/50 Asylantenwohnheim Bellinghoven: Abbrucharbeiten Asylantenwohnheim Oerath: Abbrucharbeiten Parkdeck Ostpromenade: Ern. Beleuchtung Parkdeck Ostpromenade: Ern. Asphaltdecke (Oberdeck) FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Heizungsregelung FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Fenster, Verglasung, 2. BA FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Heizung mit Lüftungsanlage Stand 01.01.2016 € 84 85 FHH Gerderath: Überarbeitung Holzkonstruktion Halle FHH Gerderath: Ern. Dacheindeckung Bitumenschindeln 86 Instandhaltungsrückstellung für die Kriegsgräberunterhaltung 87 MZG Matzerath: Ern. Dach Altbau und Dämmung Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2016 € 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 38.000,00 0,00 0,00 0,00 38.000,00 0,00 0,00 0,00 340,08 340,08 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 43.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 91 MZG Matzerath: Ern. Außenputz mit Dämmung MZH Kückhoven: Dacheindeckung MZH Kückhoven: Ern. Fenster, Außentüren MZH Kückhoven: Ern. Duschen 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 92 MZH Gerderhahn: Ern. Fenster 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 93 MZH Golkrath: Ern.Oberlichter Halle 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 94 MZH Hetzerath: Ern. Dacheindeckung MZH Hetzerath: Ern. Duschen und Toilette MZH Granterath: Ern. Dacheindeckung MZH Granterath: Ern. Außentoiletten MZH Granterath: Ern. Fenster MZH Houverath: Ern. Lüftungsregelung MZH Schwanenberg: Ern. Duschen und Toiletten MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Dacheindeckung MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Fenster Bürgersaal Katzem: Ern. Heizungs- und Lüftungsschaltschrank 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 40.000,00 45.000,00 60.000,00 50.000,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 35.000,00 30.340,49 4.659,51 0,00 0,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 42.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 4.481.136,41 1.057.902,52 307.218,35 1.045.440,08 4.161.455,62 88 89 90 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 Bürgerhaus Gerderath: Ern. Außentüren Bürgerhaus Gerderath: Ern. Flachdächer Bürgerhaus Gerderath: Ern. Sheddächer 11. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind: Stand 01.01.2016 in € Rückstellungen für Altersteilzeit Inanspruchnahme/Auflösung in € Zuführung in € Stand 31.12.2016 in € 1.726.914,74 506.948,76 0,00 1.219.965,98 Urlaubsrückstellungen 510.478,60 0,00 61.612,82 572.091,42 Überstundenrückstellungen 136.656,89 0,00 20.423,97 157.080,86 Sonstige Rückstellung Personalaufwand - LoB u.a. 303.000,00 9.266,00 0,00 293.734,00 66.800,00 144,50 22.944,50 89.600,00 5.963.239,57 0,00 27.650,00 5.990.889,57 236.000,00 189.000,00 0,00 47.000,00 8.943.089,80 705.359,26 132.631,29 8.370.361,83 Rückstellungen Prüfung GPA Drohverlustrückstellungen Rückstellungen Prozesskostenrisiko Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen werden fortgeltende Ansprüche der tariflich Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt. Hierbei wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht. In die Urlaubsrückstellungen wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres eingestellt. Gleiches gilt für die am Bilanzstichtag bestehenden Überstunden- und Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls über die Bildung einer Überstundenrückstellung zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung wurden die Bediensteten in unterschiedliche Beschäftigungsgruppen eingeteilt und diese mit der jeweiligen durchschnittlichen Vergütung von Beschäftigungsgruppen bewertet. Die sonstige Rückstellung Personalaufwand wurde gebildet für Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (LoB) i. H. v. 293.734 €, die Ende März 2017 für den Zeitraum vom 01.01.2016 - 31.12.2016 zur Auszahlung gelangen. Die Drohverlustrückstellung wurde in 2008 gebildet, weil seinerzeit ein Gewerbesteuerschuldner gegen den Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung der Vollziehung angeordnet. Über die Klage ist bis heute noch immer nicht entschieden. Wird der Klage stattgegeben, droht der Stadt Erkelenz möglicherweise ein Verlust der kompletten Forderung i. H. v. 5.299.806,57 €. Es bestand demnach die Notwendigkeit hierfür in 2008 eine Rückstellung zu bilden und diese in der Bilanz anzusetzen. Gegenüber der zum 31.12.2015 vorgenommenen Bewertung des Sachverhaltes haben sich in 2016 keine Änderungen ergeben. Zusätzlich wurde im Jahr 2015 in einem weiteren Fall eine Drohverlustrückstellung gebildet, welche im Jahr 2016 neu bewertet wurde. Ein Gewerbesteuerschuldner hat angekündigt, gegen die Neuveranschlagung der Gewerbesteuer für die Jahre 2004 - 2008 Klage zu erheben. Würde dieser Klage stattgegeben, ist mit einem Erstattungspflicht i. H. v. 691.083 € zu rechnen. Diese Drohverlustrückstellung wurde im Rahmen des 2016er Jahresabschlusses in der Höhe angepasst. Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren gebildet. Im ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte tragen. 12. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. Eine gesonderte Position bei den Verbindlichkeiten nehmen die erhaltenen Anzahlungen ein, in die noch nicht verbrauchte und für investive Zwecke gebundene Zuwendungen einzubuchen sind, bis das geförderte Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist. Sobald das entsprechende Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist, werden die erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten umgebucht. 13. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 9.146) betreffen hauptsächlich vereinnahmte Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€ 6.448). Der Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden (Vgl. Ausführungen ARAP auf der Aktivseite) beträgt nunmehr 1.743 T€. Daneben liegen noch weitere, kleinere passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 955 T€ vor (Ausgleichsmaßnahmen 269 T€, Ruherechtsentschädigungen 253 T€, Zahlungen, die zu Erträgen in 2017 führen, von 421 T€; Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 12 T€). Übersicht über das Vermögen, Kapital und Schulden 31.12.2016 Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagevermögen Finanzanlagen SUMME ANLAGEVERMÖGEN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel SUMME UMLAUFVERMÖGEN Aktive Rechnungsabgrenzung SUMME AKTIVA Passiva Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung SUMME PASSIVA % der Bilanzsumme 89 291.078 87.881 379.048 19.571 7.827 27.398 4.188 410.634 0,02 70,89 21,40 92,31 4,76 1,91 6,67 1,02 100,00 202.337 125.554 54.494 19.103 9.146 410.634 49,27 30,58 13,27 4,65 2,23 100,00 III. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Familienleistungsausgleich T€ 268 6.708 19.454 19.893 1.928 1.004 277 1.969 51.501 2. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres setzen sich wie folgt zusammen: T€ Schlüsselzuweisungen 5.852 Allgemeine Zuweisungen Land 118 Zuweisungen und Zuschüsse 8.805 Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen 2.672 17.447 3. Bei den sonstigen Transfererträgen (1.005 T€) handelt es sich u.a. um die Abrechnung der einheitsbedingten Belastungen den Landes NRW für das Jahr 2014 (521 T€), um den Kostenersatz für soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den Produktbereichen 05 „Soziale Hilfen“ und 06 „ Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (450 T€). Daneben wurden Erstattungen für die Mehrbelastung zur Kreisumlage geleistet (34 T€). 4. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (8.904 T€) betreffen Verwaltungsgebühren (829 T€), Benutzungsgebühren (6.052 T€) und Erträge aus den Auflösungen von Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (2.023 T€). 5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (509 T€) enthalten Mieten und Pachten (249 T€), Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (180 T€) und sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (80 T€). 6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 9.208 T€ erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstattungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der UVG- Leistungen, die Erstattungen von Jugendhilfeaufwendungen von anderen Gemeinden und Gemeindeverbänden und die Personal- und Sachkostenerstattungen vom Städt. Abwasserbetrieb. Der hohe Anstieg der Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr liegen insbesondere in den Erstattungen des Landes für Flüchtlinge begründet. 7. Im Haushaltsjahr 2016 wurden sonstige ordentliche Erträge Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist: T€ Konzessionsabgaben 2.001 Erstattung von Steuern 489 Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden 847 Bußgelder u.a. 128 Säumniszuschläge u.dgl. 333 Stundungs- und Aussetzungszinsen 10 Erträge aus Ersatzvornahmen 24 Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen 1.012 Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge 110 Andere sonstige ordentliche Erträge 794 5.748 erzielt, deren 8. Das Jahresergebnis für 2016 bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 377 T€. 9. Der Personal- und Versorgungsaufwand von 25.360 T€ des Haushaltsjahres 2016 entfällt mit 3.618 T€ auf Beamtenbezüge, mit 17.743 T€ auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit 1.615 T€ auf Beiträge zu Versorgungskassen für Beamte, 438 T€ auf Beihilfe (Beschäftigte 211 T€ und Versorgungsempfänger 227 T€) und mit 82 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur Auffüllung von Rückstellungsbeständen in den Bereichen Urlaubs-, Überstunden- und sonstigen Rückstellungen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur Pensions- und Beihilfenrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen insgesamt 1.864 T€, die ausschließlich für Beschäftigte (485 T€ für Pensionen, 96 T€ für Beihilfen) und für Pensionäre (887 T€ für Pensionen und 396 T€ für Beihilfen) aufgebracht wurden (vgl. auch Ausführungen zu II, Passivaseite, Ziffer 9). 10. Die Zusammensetzung der Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsjahres 2016 zeigt die folgende Aufstellung: Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Zuführung Instandhaltungsrückstellungen Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Bewirtschaftung - Energie Bewirtschaftung - Reinigung Haltung von Fahrzeugen Unterhaltung der Geräte Anschaffung von kleineren Geräten (60 - 410 EUR) Besondere Aufwendungen für Beschäftigte Aus- und Fortbildung Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz Sonst. bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen davon: Verpflegungsaufw. in Schulen u. Kindergärten Kostenanteil Straßenentwässerung Abfallbeseitigungsaufwendungen Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung Sonst. Verw. u. Betriebsaufwendungen T€ 291 T€ 1.471 T€ 1.437 T€ 1.359 T€ 376 Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten 152 Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen davon: Aufwendungen EDV und Software Schülerbeförderungskosten Aufwendungen offener Ganztag Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll Übrige Aufwendungen f.sonst. Dienstleistungen T€ 1.764 1.045 434 744 1.485 1.158 377 385 308 111 168 262 4.934 5.230 T€ 742 T€ 1.843 T€ 1.454 T€ 766 T€ 425 18.557 11. Die bilanziellen Abschreibungen (7.697 T€) umfassen einmal die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen (7.624 T€) als auch die Auflösung von geleisteten Zuwendungen für investive Maßnahmen (73 T€). 12. Die Transferaufwendungen 2016 (41.493 T€) setzen sich wie folgt zusammen: T€ Zuweisungen und Zuschüsse 6.040 Sozialtransferaufwendungen 10.330 Gewerbesteuerumlage 1.723 Finanzierungsbeteiligung „Fonds Deutsche Einheit“ 1.673 Kreisumlage 21.225 Krankenhausinvestitionsumlage 502 41.493 13. Im Jahre 2016 wurden folgende sonstigen ordentlichen Aufwendungen geleistet: T€ Sonst. Personalaufwendungen 31 Aufwendungen f. ehrenamtliche Tätigkeiten 300 Mieten und Pachten 1.007 Leasingkosten 70 Sonst. Aufwendungen f.d. Inanspruchnahme v. R.u.D. 1.489 Geschäftsaufwendungen 577 Steuern, Versicherungen 2.282 Zuschreibung Sonderposten 2 Erstattungen für lfd. Tätigkeiten 640 Verluste aus dem Abgang von Umlaufvermögen u.ä. Verfügungsmittel Fraktionszuwendungen Repräsentationen Ehrungen u.ä. Zuführung sonst. Rückstellungen 253 2 33 31 17 51 6.785 14. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (6.447 T€) haben die Zinserträge sonstiger inländischer Bereich i. H. v. 3.776 T€ und die Gewinnanteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie öffentlicher Sonderrechnungen mit 2.667 T€. Die übrigen Zinserträge betragen 4 T€. 15. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen in 2016 insgesamt 584 T€. 16. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 sind keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden. 17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 werden keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen. IV. Erläuterungen zur Finanzrechnung Die Bestände der liquiden Mittel, die sich aus den Buchungen in der Finanzrechnung ergeben, haben sich in 2016 wie folgt entwickelt: Bevor die einzelnen Kontengruppen genauer betrachtet werden, sei an dieser Stelle auf folgende Besonderheiten hingewiesen, die die Nachvollziehbarkeit der nachfolgenden Äußerungen erleichtern: • In 2015 wurden Ermächtigungsübertragungen von Auszahlungen für Investitionen von 1.651.027,91 € gebildet. Für konsumtive Auszahlungen wurden im Jahr 2015 keine Ermächtigungsübertragungen gebildet. Die Abwicklung dieser Ermächtigungsübertragungen in 2016 wird an späterer Stelle dargestellt. • Zahlungswirksame Ermächtigungsübertragungen für Kredite nach § 86 Abs. 2 GO NRW wurden im Jahr 2015 i. H. v. 1.370.000 € gebildet. Hiervon wurde in 2016 ein Betrag von 1.300.000 € in Anspruch genommen. • Die zuvor erläuterten Summen sind zusammen mit den Ansätzen in der Spalte „Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2016“ in den jeweiligen Zeilen mit aufgeführt. Daneben bietet die seit dem 01.01.2011 eingesetzte Software „newsystem kommunal - INFOMA“ auch den Komfort, dass die Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO in einer separaten Spalte in der Finanzrechnung dargestellt werden. Diese Option wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auch in 2016 gezogen. Wie an späterer Stelle detailliert zu ersehen ist, wurde von den Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen von insgesamt 1.651.027,91 € ein Betrag von 795.270,58 € in Anspruch genommen. 702.464,77 € wurden im Laufe des Jahres 2016 in Abgang gesetzt bzw. eingespart und 153.292,56 € wurden weiter nach 2017 übertragen. Rechnet man die übertragenen Ermächtigungsübertragungen 2016 als auch die darauf entfallenden Inanspruchnahmen aus den in der Finanzrechnung aufgeführten Zahlen heraus, ergeben sich in den Zeilen 16, 17, 23 und 30 bis 38 folgende Werte: Bezeichnung Nr. 16 17 23 30 31 32 33 34 35 36 37 38 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16) = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit =Auszahlungen aus Investitionstätigkeit =Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30) =Finanzmittelüberschuss/fehlbetrag (17 und 31) +Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen +Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung -Tilgung und Gewährung von Darlehen -Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung =Saldo aus der Finanzierungstätigkeit =Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (32 und 37) … Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich Ansatz/ist 88.935.336,00 € 89.359.142,56 € 423.806,56 € 360.894,00 € 5.080.114,11 € 4.719.220,11 € 8.798.785,00 € 6.573.804,03 € -2.224.980,97 € 12.072.200,00 € 7.444.821,69 € -4.627.378,31 € -3.273.415,00 € -871.017,66 € 2.402.397,34 € -2.912.521,00 € 4.209.096,45 € 7.121.617,45 € 5.790.000,00 € 1.000.000,00 € -4.790.000,00 € 0,00 € 2.000.000,00 € 2.000.000,00 € 5.790.000,00 € 5.261.162,54 € -528.837,46 € 0,00 € 2.000.000,00 € 2.000.000,00 € 0,00 € -4.261.162,54 € -4.261.162,54 € -2.912,521,00 € -52.066,09 € 2.860.454,91 € Abschließend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber seine im § 38 Abs. 2 GemHVO NRW gestellten Forderungen nur rudimentär in den von ihm vorgeschriebenen Mustern umgesetzt hat. Die Erfahrungen der letzten 10 Jahre haben jedoch gezeigt, wie aufgrund der vorgenannten Aufstellung unschwer ersichtlich, dass die Umsetzung in einer tabellarischen Darstellung einfach zu komplex und damit zu unübersichtlich ist. Es bleibt daher nur die Möglichkeit, der im § 38 GemHVO geforderten Aufstellung durch die Darstellung in verschiedenen Nebenrechnungen nachzukommen. Nun aber zur Erläuterung des eigentlichen Ergebnisses der Finanzrechnung: 1. Wie oben erläutert, werden die aufgeführten Abweichungen also aus der Summe der Haushaltsplanansätze und der Summe der Ermächtigungsübertragungen dargestellt. Zunächst einmal ist festzustellen, dass beim Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit ein Überschuss von 5.080 T€ erzielt wurde. Gegenüber der Planung entspricht dies einer Verbesserung um 4.719 T€. Diese Verbesserung resultiert aus höheren Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 5.143 T € und höheren Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 424 T€. Die Veränderung bei den Einzahlungen ergeben sich rechnerisch durch geringere Einzahlungen von 456 T€ bei den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“ und von 113 T€ bei den „Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“. Diesen geringeren Einzahlungen stehen Mehreinzahlungen i. H. v. 2.493 T€ bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, 196 T€ bei den „Sonstigen Transfereinzahlungen“, von 49 T€ bei den „Privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 2.548 T€ bei den „Kostenerstattungen, Kostenumlagen“, von 341 T€ bei den „Sonstigen Einzahlungen“ und von 85 T€ bei den „Zinsen und sonstigen Finanzeinzahlungen“ gegenüber. Auf der Auszahlungsseite sind Minderauszahlungen bei den „Personalauszahlungen“ i. H. v. 725 T€, den „Versorgungsauszahlungen“ (74 T€) und den „Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen“ (290 T€) zu verzeichnen. Dem gegenüber ergeben sich Mehrauszahlungen i. H. v. 316 T€ bei den „Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen“, von 234 T€ bei den „Transferauszahlungen“ und von 963 T€ bei den „Sonstigen Auszahlungen“. Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt -1.666 T€. Geplant war ein negativer Saldo i. H. v. -4.924 T€. Die Verbesserung i. H. v. 3.258 T€ lässt sich als Differenz aus den „Auszahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 8.240 T€ (geplant 13.723 T €) zu den „Einzahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 6.574 T€ (geplant 8.799 T€) herleiten. Beim „Saldo aus Finanzierungstätigkeit“ lässt sich ein negativer Wert i. H. v. -2.961 T€ feststellen. Dieses erfreuliche Ergebnis bedeutet, dass der Schuldenstand im Jahr 2016 um 2,961 Mio. € reduziert werden konnte. Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass in 2016 gegenüber der Planung eine erfreuliche Liquiditätsverbesserung von 3.646 T€ bei den eigenen Finanzmitteln erzielt werden konnte. Der Bestand an eigenen liquiden Mitteln konnte demzufolge zum 31.12.2016 mit 8.293 T€ bilanziert werden. Die Finanzrechnung betrachtet aber nicht nur die eigenen Finanzmittel, sondern auch die Entwicklung des Bestandes an fremden Finanzmitteln. Fremde Finanzmittel sind solche finanziellen Mittel, die die Kommune für einen Dritten verwaltet oder die sie aufgrund eines Gesetzes für einen Dritten zu vereinnahmen und zu verausgaben hat. Bei beiden Varianten sind erwirtschaftete Überschüsse aus diesen Mitteln an den/die Dritten abzuführen bzw. getätigte Vorleistungen vom Dritten zu erstatten. Hinsichtlich der eigenen Finanzmittel unterscheiden sich diese insbesondere dadurch, dass sie nicht im Haushaltsplan aufgeführt und geplant werden, sondern zum Teil in gesonderten Plänen dargestellt werden, respektive ungeplant bewirtschaftet werden. Bei der Stadt Erkelenz fallen darunter der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz, dessen Ein- und Auszahlungen kontenmäßig von der städtischen Zahlungsabwicklungsstelle abgewickelt werden sowie insbesondere Mittel des Kreises Heinsberg, der sich bei der Zahlbarmachung der verschiedenen Hilfearten nach dem SGB ebenfalls der Zahlungsabwicklungsstelle der Stadt Erkelenz bedient. Des Weiteren werden bei den fremden Finanzmitteln die ungeklärten Einzahlungen abgebildet. Hierbei handelt es sich um Einzahlungen, welche im Jahr 2016 vereinnahmt worden sind, jedoch erst im Folgejahr konkreten Sollstellungen zugeordnet werden können. Zum Ende des Jahres betrug der Bestand an fremden Finanzmitteln insgesamt -466 T€. Dieser Bestand setzt sich aus der Erhöhung der Forderungen gegenüber dem Städtischen Abwasserbetrieb von -161 T€ sowie einem Bestand an sonstigen fremden Finanzmitteln von -305 T€ zusammen. Der Bestand an sonstigen fremden Finanzmitteln von -305 T€ stellt aus städtischer Sicht eine Forderung gegenüber Dritten dar, da die Stadt in entsprechender Höhe in Vorleistungen getreten ist. Unter Berücksichtigung der Vorjahre ergibt sich insgesamt bei den Beständen aus (eigenen und fremden) Finanzmitteln ein Saldo von 7.827 T€. 2. Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen aus 2015 gem. § 22 GemHVO NRW Gem. § 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung hat der Rat der Stadt Erkelenz am 25. September 2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 wurden demnach folgende Ermächtigungsübertragungen gebildet. Diese wurden im Jahr 2016 wie nachfolgend aufgeführt abgewickelt: 2.1 Für konsumtive Aufwendungen/Auszahlungen wurden im Jahr 2015 keine Ermächtigungsübertragungen gebildet. 2.2 Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen in 2016: Nr. Investitionsnummer Bezeichnung Ermächtigungsübertragung aus 2015 abgerechnet in 2016 Ersparnis/ in Abgang nach 2017 zu übertragen Teilfinanzrechnung 010600 Zentrale Dienste B01060001 Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 € Teilfinanzrechnung 011000 Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung 2 B01100033 Einführung Projekt „Kindertagespflege“ 13.000,00 11.805,99 1.194,01 0,00 3 B01100035 Einführung Projekt „ProBauG 2015“ 15.000,00 9.118,38 0,00 5.881,62 4 B01100036 Backup-Server und Tape Libery 1.500,00 749,70 750,30 0,00 Teilfinanzrechnung 011301 Grundstücks- u. Gebäudeverwaltung G01130001 Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden 30.000,00 22.556,80 7.443,20 0,00 44.000,00 36.027,25 7.972,75 0,00 150.000,00 146.185,55 3.814,45 0,00 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 1 5 Teilfinanzrechnung 011800 Baubetriebshof 6 B01180048 Kleinlaster mit Kipper (Ersatz HS-2473/ERK-A 1110) 7 B01180060 Schwerlast-LKW mit Kran (Ersatz HS-2467/ERKA 1136) 8 B01180061 Gabelstapler (Ersatzbeschaffung) Teilfinanzrechnung 021500 Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung 1.560,09 1.560,09 0,00 0,00 9 B02157007 Ersatz von technischen Geräten > 410 EUR 24.500,00 5.809,93 0,00 18.690,07 10 B02157017 Lösch-/Katastrophenschutzfahrzeug Hetzerath 5.316,84 1.005,01 0,00 4.311,83 11 B02157024 Einsatzführungsfahrzeug (MTW) Einsatzleitung 3.776,44 3.715,83 60,61 0,00 Teilfinanzrechnung 030101 Grundschulen 34.000,00 32.550,40 0,00 1.449,60 12 H03010014 Nottreppe Nysterbachschule Lövenich Teilfinanzrechnung 030103 Realschule /Europaschule 13 B03030001 Anschaffungen < 10.000 € Europaschule 21.457,33 21.457,33 0,00 0,00 14 B03030010 Digestorium (Gasabzug) Chemieraum 14.000,00 12.676,52 1.323,48 0,00 15 H03030002 Umbau und Erweiterung Lehrerzimmer Europaschule 9.800,00 9.800,00 0,00 0,00 Teilfinanzrechnung 030104 Gymnasien 16 B03040017 Schuleinrichtung Biologieraum - CusanusGymnasium - 50.000,00 30.426,93 2.948,22 16.624,85 17 B03040019 Seilklettergerät „Pentagode“ 5.300,00 5.210,58 89,42 0,00 Teilfinanzrechnung 0602 Tageseinrichtungen u. Tagespflege 18 B06020101 Anschaffungen > 410 € KG Adolf-Kolping-Hof 17.000,00 2.619,10 14.380,90 0,00 19 B06020501 Auszahlungen < 10.000 € KG Gerderath 6.000,00 4.619,84 1.380,16 0,00 20 B06020601 Auszahlungen < 10.000 € KG Am Hagelkreuz 7.000,00 2.685,00 4.315,00 0,00 21 B06021201 Auszahlungen < 10.000 € KG Kückhoven 10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 22 B06021605 Außenspielgerät für Kombinierte Tageseinrichtung Westpromenade 8.757,09 0,00 2.757,09 6.000,00 23 H06021701 Zwei-Gruppen-KG Immerath (neu) 629,27 629,27 0,00 0,00 Teilfinanzrechnung 080100 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 24 H08010001 Neubau Sportumkleiden Immerath (neu) 25 H08010005 Neubau Turnhalle Immerath (neu) 26 H08010006 27 304,00 303,15 0,85 0,00 1.025,00 1.024,93 0,07 0,00 Zuschüsse zum Bau von vereinseigenen Sportanlagen 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 S08010005 Verbindungsweg GS Kückhoven/Sportanlage 10.500,00 0,00 0,00 10.500,00 Teilfinanzrechnung 120101 Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel 28 E12010026 Straßenerneuerung Brückstraße 82.809,02 44.635,35 0,00 38.173,67 29 E12010039 Straßenausbau Parkweg 105.000,00 59.834,13 25.165,87 20.000,00 30 E12010046 Baugebiet VI/2 Schulring westlich Friedhof 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 31 E12013002 Golkrath, St.-Stephanus-Str. (Terreicken - Am Kloster) 120.000,00 1.495,63 100.004,37 18.500,00 32 E12016012 Kückhoven, Stüpend, Thingstr. bis In Kückhoven 5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 33 E12017006 Kaulhausen, In Kaulhausen zum RÜB 5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 34 E12017009 Wockerath, In Wockerath (Jacobstr. bis Ortsausgang) 3.000,00 0,00 3.000,00 0,00 35 T12010003 Nordtangente - 3. BA 5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 36 T12010004 Umbau ZOB II 5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 37 T12010005 Beseitigung Bahnübergang Mennekrath-Neuhaus 5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 38 T12010006 Anpassung Aachener Str./Gewerbestr. Süd (Kreisverkehr) 35.000,00 0,00 35.000,00 0,00 39 T12010015 Tenholter Straße, Kreisverkehr 10.000,00 2.973,81 7.026,19 0,00 40 T12010016 Kreisverkehr Brückstr./Nordpromenade/Th.- 15.000,00 0,00 15.000,00 0,00 Nr. Ermächtigungsübertragung aus 2015 abgerechnet in 2016 Ersparnis/ in Abgang nach 2017 zu übertragen Investitionsnummer Bezeichnung 41 T12010021 Erkelenz, Kreisverkehr Hagelkreuz 15.000,00 0,00 15.000,00 0,00 42 T12010022 Änderung "Wegweisende Beschilderung" Erkelenz 25.000,00 18.280,18 6.719,82 0,00 43 T12015001 Brückenerneuerung Katzem 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 Teilfinanzrechnung 120200 Verkehrsanlagen 44 E12020020 Parkweg – Öffentl. Beleuchtung 8.500,00 3.700,90 4.799,10 0,00 45 E12020023 GIPCO II westl. Teil (Luxemburger Str. -Stichstr.-) Öffentl. Beleuchtung 10.000,00 6.547,81 3.452,19 0,00 46 E12020026 Umgestaltung Südpromenade - Öffentl. Beleuchtung 34.000,00 31.423,50 2.576,50 0,00 47 E12029000 Alle Stadtteile - Öffentl. Beleuchtung 40.000,00 40.000,00 0,00 0,0 48 T12029000 Alle Stadtteile - Öffentl. Beleuchtung < 10.000 € 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 Körner-Str. Teilfinanzrechnung 130100 Öffentliches Grün 49 S13010011 Revitalisierung Stadtpark 98.929,00 98.340,41 0,00 588,59 50 S13010012 Fußweg „Schages Fahrt“ 12.500,00 8.308,10 4.191,90 0,00 Teilfinanzrechnung 130200 Natur u. Landschaft 51 S13020001 Baumschulpark Mennekrath 30.000,00 0,00 30.000,00 0,00 52 S13020002 Ökologischer Ausgleich Borschemich (neu) 30.000,00 28.513,11 1.486,89 0,00 53 S13020003 Ökologischer Ausgleich Immerath (neu) 15.773,45 10.829,60 0,00 4.943,85 0,00 10.000,00 0,00 Teilfinanzrechnung 130500 Friedhöfe 54 B13050003 Einrichtung Friedhofshalle > 410 € Borschemich (neu) 10.000,00 55 B13050004 Einrichtung Friedhofshalle > 410 € Immerath (neu) 10.000,00 9.389,08 610,92 0,00 56 H13050008 Neubau Friedhofshalle Immerath (neu) 30.000,00 22.371,52 0,00 7.628,48 Teilfinanzrechnung 150100 Wirtschaftsförderung 15.000,00 0,00 15.000,00 0,00 4.805,74 4.805,74 0,00 0,00 116,00 115,49 0,51 0,00 1.168,64 1.168,64 0,00 0,00 1.651.027,91 795.270,58 702.464,77 153.292,56 57 B15010001 Wirtschaftsförderung < 10.000 € Teilfinanzrechnung 150200 Mehrzweckgebäude 58 B15020202 Anschaffungen > 10.000 € Mehrzweckgebäude 59 H15020203 Neubau Vereinsraum Immerath (neu) 60 H15020204 Neubau Kaisersaal Immerath (neu) Summen: 3. Abwicklung der Übertragung aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs. 2 GO NRW Es wurden aus 2015 insgesamt Kreditermächtigungen in Höhe von 1.370.000 € in das Jahr 2016 übertragen. Hiervon wurden 1,3 Mio. € in Anspruch genommen, 70.000 € wurden eingespart. Dabei galt es zu berücksichtigen, dass für den „Neubau des Asylbewerberheims in Neuhaus“ Anfang 2016 zweckgebundene Kredite von der KFWBank angeboten wurden. Diese waren in ihrem Kontingent aufgrund ihres „0 % Zinsangebotes“ nur in einer sehr kleinen Auflage aufgelegt worden. Es musste also zu einem sehr frühen Zeitpunkt entschieden werden, ob dieses äußerst lukrative Angebot zur Finanzierung angenommen werden sollte. Mit Kreditzusage vom 03.02.2016 erhielt die Stadt Erkelenz von der KFW über eine Summe von 1,3 Mio. € eine Zusage aus diesem Sonderprogramm. 4. Bildung von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW Nachfolgende Ermächtigungsübertragungen wurden gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 25.09.2013 im Jahr 2016 gebildet: 4.1 Für Aufwendungen werden in 2016 keine Ermächtigungsübertragungen gebildet. 4.2 Für investive Auszahlungen werden im Jahr 2016 nachfolgende Ermächtigungsübertragungen gebildet: Nr. Investitionsnummer Bezeichnung weiter zu übertragen aus der Ermächtigungsübertragung aus 2015 Ermächtigungsübertragung aus 2016 Ermächtigungsübertragungen insgesamt Erläuterungen Teilfinanzplan 010600 Zentrale Dienste 1 B01060001 Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 € 0,00 3.273,70 3.273,70 2 B01060003 Münzzähler für die Zahlungsabwicklungsstelle 0,00 17.500,00 17.500,00 Teilfinanzplan 011000 Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung 3 B01100012 Einzelanschaffungen < 10.000 € - EDV 4 B01100035 Einführung Projekt „ProBauG 2015“ Teilfinanzplan 011301 Grundstücks- und Gebäudeverwaltung 5 G01130001 Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden Teilfinanzplan 011800 Baubetriebshof 6 B01180064 LKW Kipper mit Kran (Ersatz HS-2410/ERK-A 1131) Teilfinanzplan 021500 Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung 7 B02157007 Ersatz von technischen Geräten > 410 EUR 8 B02157017 Lösch-/Katastrophenschutzfahrzeug Hetzerath 4.311,83 0,00 4.311,83 9 H02150005 Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem 0,00 189.543,35 189.543,35 10 S02150002 Zaunbau Feuerwehrgrundstück Richard-LucasStraße 0,00 3.846,79 3.846,79 Abwicklung offener Aufträge Teilfinanzplan 030101 Grundschulen 11 H03010014 Nottreppe Nysterbachschule Lövenich 1.449,60 4.251,37 5.700,97 Abwicklung offener Aufträge Teilfinanzplan 030103 Europaschule 12 B03030001 Anschaffungen < 10.000 € Europaschule 0,00 18.007,08 18.007,08 Abwicklung offener Aufträge 13 B03030012 Teilfinanzplan 030104 Schuleinrichtung Chemieraum Europaschule Gymnasien 0,00 20.558,17 20.558,17 Abwicklung offener Aufträge 14 B03040003 Anschaffungen < 10.000 € Cornelius-BurghGymnasium 0,00 1.407,04 1.407,04 Abwicklung offener Aufträge 15 B03040017 Schuleinrichtung Biologieraum - CusanusGymnasium 16.624,85 0,00 16.624,85 Abwicklung offener Aufträge 16 B03040018 Schuleinrichtung Biologieraum - CorneliusBurgh-Gymnasium 0,00 1.152,21 1.152,21 Abwicklung offener Aufträge 17 H03040007 Neubau Trakt B „Roland Bau“ CusanusGymnasium 0,00 46.100,25 46.100,25 Abwicklung offener Aufträge und Verschiebung von Maßnahmen nach 2017 Abwicklung offener Aufträge, Verschiebung einer Maßnahme nach 2017 Verschiebung der Maßnahme nach 2017 0,00 1.796,90 1.796,90 Abwicklung offener Aufträge 5.881,62 1.500,54 7.382,16 Abwicklung offener Aufträge 0,00 235.000,00 235.000,00 Abwicklung offener Aufträge und Verschiebung von geplanten Maßnahmen nach 2017 0,00 87.300,00 87.300,00 Auslieferung des Fahrzeuges und Rechnungsstellung in 2017 18.690,07 26.358,35 45.048,42 Abwicklung offener Aufträge, Verschiebung von Maßnahmen nach 2017 Abwicklung offener Aufträge Abwicklung offener Aufträge und Fertigstellung der in 2016 begonnenen Maßnahme Teilfinanzplan 0602 Tageseinrichtungen u. Tagespflege 18 H06020103 Erweiterung und Umbau KG Adolf-Kolping-Hof Ü3 0,00 15.618,21 15.618,21 Abwicklung offener Aufträge 19 B06020601 Auszahlungen < 10.000 € KG Am Hagelkreuz 0,00 3.217,70 3.217,70 Abwicklung offener Aufträge 20 B06021304 Anschaffungen > 410 € KG Oerather Mühlenfeld 0,00 8.883,80 8.883,80 Abwicklung offener Aufträge 21 B06021601 Anschaffungen > 410 € Kombinierte Tageseinrichtung Westpromenade 0,00 4.000,00 4.000,00 Verschiebung von einer in 2016 geplanten Maßnahme nach 2017 22 B06021605 Außenspielgerät für Kombinierte Tageseinrichtung Westpromenade 6.000,00 0,00 6.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2017 23 B06030202 Spielgeräte für Kinderspielplätze > 410 € 0,00 1.332,80 1.332,80 Abwicklung offener Aufträge Teilfinanzplan 080100 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 24 B08010001 Sonstige Gerätebeschaffung Sportanlagen > 410 € 0,00 3.150,30 3.150,30 Abwicklung offener Aufträge 25 H08010007 Zuschüsse zum Bau des Vereinsheims SV Venrath 0,00 3.000,00 3.000,00 Hälftige Zuschussauszahlung in 2017 26 S08010005 Verbindungsweg GS Kückhoven/ Sportanlage 10.500,00 5.000,00 15.500,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2017 Teilfinanzplan 110100 Abfallwirtschaft 27 B11010002 Anschaffung von Vermögensgegenständen > 410 € 0,00 3.000,00 3.000,00 Abwicklung offener Aufträge Teilfinanzplan 120101 Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel 28 E12010026 Straßenerneuerung Brückstraße 38.173,67 291.826,33 330.000,00 Abwicklung offener Aufträge, teilweise Verschiebung der Maßnahme nach 2017 Nr. weiter zu übertragen aus der Ermächtigungsübertragung aus 2015 Ermächtigungsübertragung aus 2016 Ermächtigungsübertragungen insgesamt 20.000,00 0,00 20.000,00 Fertigstellung der Maßnahme in 2017 (u.a. Schlussvermessung) Erläuterungen Investitionsnummer Bezeichnung 29 E12010039 Straßenausbau Parkweg 30 E12010050 Baugebiet VI/2 (Roermonder Straße - Bauxhof) 0,00 47.000,00 47.000,00 Teilweise Verschiebung der Maßnahme nach 2017 31 E12010051 Am Flachsfeld (Aachener Straße bis Am Schneller) 0,00 190.000,00 190.000,00 Teilweise Verschiebung der Maßnahme nach 2017 32 E12013002 Golkrath, St.-Stephanus-Str. (Terreicken - Am Kloster) 18.500,00 0,00 18.500,00 Teilweise Verschiebung der Maßnahme nach 2017 33 E12017002 Venrath, St. Valentin (Himmelspfad) 0,00 157.000,00 157.000,00 Teilweise Verschiebung der Maßnahme nach 2017 34 E12018001 Immerath, Umsiedlungsstandort 0,00 200.000,00 200.000,00 Abwicklung offener Aufträge, teilweise Verschiebung von Maßnahmen nach 2017 35 E12018002 Borschemich, Umsiedlungsstandort 0,00 161.244,11 161.244,11 Abwicklung offener Aufträge 36 S12018003 Lärmschutzwallbegrünung Borschemich (neu) 0,00 40.000,00 40.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2017 37 T12010014 Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel) 0,00 10.000,00 10.000,00 Teilweise Verschiebung von Planungsmitteln nach 2017 38 T12010023 Brückensanierung Düsseldorfer Straße 0,00 57.989,07 57.989,07 Abwicklung offener Aufträge 39 T12019000 Brückensanierungen Einzelmaßnahmen < 10.000 € 0,00 5.033,70 5.033,70 Abwicklung offener Aufträge Teilfinanzplan 120200 Verkehrsanlagen 40 E12020028 Baugebiet VI/2 (Roermonder Str.-Bauxhof) Öffentl. Beleuchtung 0,00 23.598,17 23.598,17 Ergänzende Errichtung der öffentlichen Straßenbeleuchtung, teilweise Verschiebung der Maßnahme nach 2017 41 E12027000 Venrath, St.-Valentin (Himmelspfad) - Öffentl. Beleuchtung 0,00 16.300,81 16.300,81 Abwicklung offener Aufträge 42 T12028000 Umsiedlungsstandort Immerath - Öffentl. Beleuchtung 0,00 15.000,00 15.000,00 Abwicklung offener Aufträge und Restarbeiten in 2017 0,00 11.611,32 11.611,32 Teilweise Verschiebung der Maßnahme nach 2017 588,59 67.411,41 68.000,00 Teilweise Verschiebung der Maßnahme nach 2017 4.943,85 0,00 4.943,85 Abwicklung offener Aufträge 0,00 37.893,96 37.893,96 Abwicklung offener Aufträge, teilweise Verschiebung von Gewerken nach 2017 7.628,48 0,00 7.628,48 Abwicklung offener Aufträge 153.292.56 2.036.707,44 2.190.000,00 Teilfinanzplan 130100 Öffentliches Grün 43 S13010003 Grünordnung Borschemich (neu) 44 S13010011 Revitalisierung Stadtpark Teilfinanzplan 130200 Natur u. Landschaft 45 S13020003 Ökologischer Ausgleich Immerath (neu) Teilfinanzplan 130500 Friedhöfe 46 H13050007 Neubau Friedhofshalle Borschemich (neu) 47 H13050008 Neubau Friedhofshalle Immerath (neu) Summen: 5. Bildung von Übertragungen aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs. 2 GO NRW Es werden aus 2016 insgesamt Kreditermächtigungen i. H. v. 1.730.000 € vom Produktsachkonto 160200.692700 nach 2017 übertragen. 6. Finanzierung der Auszahlungsermächtigungsübertragungen Als Saldo aus der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 1.730.000 € und aus den unter Punkt 4. gebildeten Ermächtigungsübertragungen von 2.190.000 € ergibt sich ein Betrag von -460.000 €. Demgegenüber ist im Haushaltsplan 2017 unterstellt worden, dass zum 31.12.2016 liquide Mittel von 4.928.121 € vorhanden sind (vgl. S. 81 des Haushaltsplanes 2017). Tatsächlich konnten aber zum 31.12.2016 liquide Mittel i. H. v. 7.826.963,69 € festgestellt werden, so dass insbesondere diese erhöhten Liquiditätsbestände ebenfalls zur Finanzierung der gebildeten Ermächtigungsübertragungen herangezogen werden können. V. Sonstige Angaben 1. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 weist den Sonderposten für den Gebührenausgleich „Müllabfuhr“ mit 450.228,42 € aus. Unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme für das Jahr 2016 i. H. v. 170.674,80 € (=Ist-Fehlbetrag 2016) beträgt zum 31.12.2016 der Bestand des Sonderposten für den Gebührenausgleich „Müllabfuhr“ 279.553,62 €. Gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. 2. Der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ schließt in 2016 mit einem Fehlbetrag i. H. v. 7.163,79 € ab. Unter Berücksichtigung der Vorjahre besteht insgesamt zum 31.12.2016 ein Fehlbetrag von 31.072,27 €. 3. Der Gebührenhaushalt „Friedhöfe“ schließt zum Ende des Haushaltsjahres 2016 mit einem Fehlbetrag i. H. v. 78.547,25 € ab. Der Gebührenhaushalt Friedhöfe weist somit zum 31.12.2016 einen Fehlbetrag von 300.975,97 € aus. 4. Aufgrund von in 2016 eingegangenen Verpflichtungen zur Leistungen für Investitionen in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich in den folgenden Jahren nachfolgend aufgeführte finanzielle Verpflichtungen: Investition Maßnahmenbezeichnung B01180065 LKW Kipper offener Kasten (Ersatz für HS - 2433/ERK - A 1111) B02157017 Lösch-/Katastrophenschutzfahrzeug LG Hetzerath H06020103 Erweiterung u. Umbau KG Adolf-Kolping-Hof Ü 3 Gesamt Betrag 43.149 € 350.375 € 6.000 € 399.524 € 5. Die Firma RWE Power leistet für die Umsiedlung der Umsiedlungsstandorte Kostenerstattungen. Bisher wurden durch RWE Power Kostenerstattungen in folgender Höhe geleistet: - Umsiedlungsstandort Immerath (neu) - Straßenausbau - Umsiedlungsstandort Borschemich (neu) - Straßenausbau - Spiel- und Bolzplatz Borschemich (neu) - Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu) - Sportanlagen Borschemich (neu) - Sportanlagen Immerath (neu) - Lärmschutzwallbegrünung Borschemich (neu) - Grünordnung Borschemich (neu) - Grünordnung Immerath (neu) - Friedhof Borschemich (neu) - Friedhof Immerath (neu) - Umsiedlungsstandort Immerath (neu) - Öffentl. Beleuchtung - Umsiedlungsstandort Borschemich (neu) - Öffentl.Beleuchtung - Ökologischer Ausgleich Immerath (neu) - Ökologischer Ausgleich Borschemich (neu) - Neubau Feuerwehrgerätehaus Borschemich (neu) - Erweiterung FW-Gerätehaus Kückhoven f. Immerath (neu) - Zwei-Gruppen-Kindergarten Immerath (neu) 4.536.328,97 € 3.908.463,92 € 144.095,97 € 142.706,01 € 2.917,02 € 391.841,66 € 79.061,39 € 340.543,32 € 255.690,71 € 966.134,95 € 539.533,59 € 249.818,66 € 214.457,46 € 68.344,57 € 32.913,37 € 273.198,83 € 173.993,15 € 1.137.859,38 € - Neubau Sportumkleiden Immerath (neu) - Neubau Turnhalle Immerath (neu) - Mehrzweckhalle, Bürgerräume - Borschemich (neu) - Vereinsraum Immerath (neu) - Kaisersaal Immerath (neu) - Neubau Friedhofshalle Immerath (neu) - Neubau Friedhofshalle Borschemich (neu) 287.589,38 € 1.362.102,56 € 2.374.155,04 € 120.653,73 € 1.501.645,99 € 50.965,11 € 40.965,10 € 6. Leasingverträge bestanden in 2016 für die Anmietung der Dienstfahrzeuge (ca. 11 T€), der Kopierer und Großdrucker (ca. 9 T€) und der Hardware (PC, Bildschirme, Drucker) der PCArbeitsplätze (ca. 50 T€). Erläuterungen zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die dem Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab es geringfügige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten. - Haushaltsjahr 2016 - Lfd. Nr. 1 Produktsachkonto 040100.521100 (721100) Bezeichnung Ansatz Euro Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - Kulturförderung 67.400,00 Mehr Euro 187.000,00 Tag der Zustimmung 24.08.2016 Aufgrund der Behebung des Brandschadens im Feuerwehrmuseum Lövenich sind Mehraufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 187.000,00 EUR entstanden. Diese Aufwendungen/Auszahlungen konnten im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 naturgemäß nicht eingeplant werden. Den Mehraufwendungen/-auszahlungen stehen entsprechende Mehrerträge/-einzahlungen aus Versicherungsleistungen gegenüber, welche vorliegend zur Deckung herangezogen werden können. Deckung: 2 Mehrerträge/-einzahlungen beim Produktsachkonto: 040100.459100 (659100) - Andere sonstige ordentliche Erträge - Kulturförderung Hagel-/Sturmschäden Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 030104.521100 (721100) 030105.521100 (721100) 030103.521100 (721100) 030102.521100 (721100) 040100.521100 (721100) Gymnasien Pestalozzischule Europaschule Hauptschule Kulturförderung Insgesamt: 187.000,00 EUR 60.000,00 20.000,00 17.000,00 14.000,00 14.000,00 125.000,00 26.08.2016 26.08.2016 26.08.2016 26.08.2016 26.08.2016 Infolge des Unwetters am 23.06.2016 sind diverse Schäden an städtischen Gebäuden entstanden. Insbesondere wurden Lichtkuppeln, Sonnenschutzlamellen und Verglasungen beschädigt. Das Fachamt kalkuliert mit einer Gesamtschadensumme von 400.000,00 Euro. Bislang wurden Schäden in Höhe von rund 125.000,00 Euro abgerechnet. Die Schäden wurden bei der Gebäudeversicherung angemeldet und werden entsprechend reguliert. Die nicht im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 eingeplanten Aufwendungen/Auszahlungen können durch entsprechende Mehrerträge/-einzahlungen aus Versicherungserstattungen gedeckt werden. Deckung: Mehrerträge/-einzahlungen bei diversen Produkten des Sachkontos: 459100 (659100) - Andere sonstige ordentliche Erträge 125.000,00 EUR Lfd. Nr. 3 Produktsachkonto Bezeichnung Ansatz Euro Hagel-/Sturmschaden Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 030101.521100 (721100) 030104.521100 (721100) 030103.521100 (721100) 060201.521100 (721100) 060216.521100 (721100) 060206.521100 (721100) 021500.521100 (721100) 080300.521100 (721100) Grundschulen Gymnasien Europaschule Kindergarten Adolf-Kolping-Hof Kindergarten Westpromenade Kindergarten Am Hagelkreuz Gefahrenabwehr/-vorbeugung Schwimmbäder Insgesamt: Mehr Euro 40.500,00 29.300,00 27.000,00 14.000,00 7.400,00 6.900,00 5.300,00 4.600,00 135.000,00 Tag der Zustimmung 27.10.2016 27.10.2016 27.10.2016 27.10.2016 27.10.2016 27.10.2016 27.10.2016 27.10.2016 Infolge des Unwetters am 23.06.2016 sind diverse Schäden an städtischen Gebäuden entstanden. Insbesondere wurden Lichtkuppeln, Rollläden, Sonnenschutzlamellen und Verglasungen beschädigt. Das Fachamt kalkuliert aktuell mit einer Gesamtschadensumme von 315.000,00 Euro (vgl. Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen im Hauptausschuss/ Rat im September 2016). Bislang wurden Schäden in Höhe von rund 260.000,00 Euro abgerechnet. Die Schäden wurden bei der Gebäudeversicherung angemeldet und werden entsprechend reguliert. Mit Datum vom 26.08.2016 wurde bereits eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 125.000,00 Euro genehmigt und dem Rat am 21.09.2016 zur Kenntnis vorgelegt. Aktuell wurde am 27.10.2016 eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 135.000,00 Euro genehmigt, die dem Rat zur Kenntnis vorgelegt wird. Deckung: 4 Mehrerträge/-einzahlungen bei diversen Produkten des Sachkontos: 459100 (659100) - Andere sonstige ordentlichen Erträge Hagel-/Sturmschaden Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 030101.521100 (721100) 030103.521100 (721100) 030104.521100 (721100) 040100.521100 (721100) Grundschulen Europaschule Gymnasien Kulturförderung Insgesamt 135.000,00 EUR 6.000,00 18.500,00 18.500,00 17.000,00 60.000,00 11.11.2016 11.11.2016 11.11.2016 11.11.2016 Infolge des Unwetters am 23.06.2016 sind diverse Schäden an städtischen Gebäuden entstanden. Insbesondere wurden Lichtkuppeln, Rollläden, Sonnenschutzlamellen und Verglasungen beschädigt. Das Fachamt kalkuliert aktuell mit einer Gesamtschadensumme von 340.000,00 Euro (vgl. Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen im Hauptausschuss/Rat im September und November 2016). Bislang wurden Schäden in Höhe von rund 320.000,00 Euro abgerechnet. Die Schäden wurden bei der Gebäudeversicherung angemeldet und werden entsprechend reguliert. Mit Datum vom 26.08.2016 wurde bereits eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 125.000,00 Euro und mit Datum vom 27.10.2016 eine weitere überplanmäßige Genehmigung in Höhe von 135.000,00 Euro erteilt. Aktuell wurde am 11.11.2016 eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 60.000,00 Euro genehmigt, die dem Rat zur Kenntnis vorgelegt wird. Deckung: 5 Mehrerträge/-einzahlungen bei diversen Produkten des Sachkontos: 459100 (659100) - Andere sonstige ordentliche Erträge Hagel-/Sturmschaden Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 120102.521100 (721100) Parkplätze und Parkbauten 60.000,00 EUR 15.000,00 05.12.2016 Infolge des Unwetters am 23.06.2016 sind diverse Schäden an städtischen Gebäuden entstanden. Insbesondere wurden Lichtkuppeln, Rollläden, Sonnenschutzlamellen und Verglasungen beschädigt. Das Fachamt kalkuliert aktuell mit einer Gesamtschadensumme von 340.000,00 Euro (vgl. Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen im Hauptausschuss/Rat im September, November und Dezember 2016). Bislang wurden Schäden in Höhe von rund 320.000,00 Euro abgerechnet und dem Rat zur Kenntnis gegeben. Die Schäden wurden bei der Gebäudeversicherung angemeldet und wurden entsprechend reguliert. Aktuell wurde am 05.12.2016 eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 15.000,00 Euro genehmigt. Deckung: Mehrerträge/-einzahlungen beim Produktsachkonto: 011301.459100 (659100) Grundstücks- und Gebäudeverwaltung - Andere sonstige ordentliche Erträge 15.000,00 EUR Lfd. Nr. 6 Produktsachkonto 030101.529100 (729100) Bezeichnung Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - Grundschulen OGS Betreuung - Ansatz Euro Mehr Euro 1.240.000,00 81.500,00 Tag der Zustimmung 22.12.2016 Im Verlauf des Jahres 2016 wurden deutlich mehr Schülerinnen und Schüler für den offenen Ganztag angemeldet als bei der Haushaltsplanung 2016 zu Grunde gelegt. Eine spürbar erhöhte Nachfrage bei der OGS-Betreuung zieht zwangsläufig auch einen erhöhten Betreuungsbedarf durch den Dienstleister und damit einen erhöhten Sachaufwand nach sich. Dieser erhöhte Aufwand wird zum Teil durch erhöhte Erstattungsleistungen kompensiert. Deckung: 7 Mehrerträge/-einzahlungen beim Produktsachkonto: 060400.448200 (648200) Hilfen für junge Menschen und ihre Familien - Erstattungen von Gemeinden (GV) - 030102.729145 Auszahlungen für sonstige Dienstleistungen Schulsozialdienst Hauptschule 29.214,00 81.500,00 EUR 47.771,67 22.12.2016 Am 02.02.2016 wurden für das Haushaltsjahr 2015 erhöhte Aufwendungen beim Produktsachkonto 030102 529145 in Höhe von 47.771,67 Euro überplanmäßig bereitgestellt. Maßgeblich hierfür waren in Rechnung gestellte Leistungen im Bereich der Schulsozialarbeit für den Zeitraum vom 01.08.2015 - 31.12.2015. Die Rechnungssumme wurde am 03.02.2016 beglichen und belastete in voller Höhe die Teilfinanzrechnung des Jahres 2016 beim Produktsachkonto 030102 729145. Da zu diesem Zeitpunkt der 2016er-Haushaltsplan bereits in Kraft war, konnten die Mittel für 2016 nicht planmäßig vorgesehen werden und waren daher in der Teilfinanzrechnung des Jahres 2016 überplanmäßig bereitzustellen. Deckung: Mehreinzahlungen beim Produktsachkonto: 060400.648200 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien - Erstattungen von Gemeinden (GV) - 47.771,67 EUR Jahresabschlussbuchungen: 8 160100.549500 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen - Drohverlustrückstellung 0,00 27.650,00 02.02.2017 Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 ist die Drohverlustrückstellung um etwaige Nachforderungszinsen zu erhöhen. Es ergibt sich ein Mehraufwand von 27.650,00 EUR. Deckung: 9 Mehrerträge beim Produktsachkonto: 160100.402100 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Zuführung Instandhaltungsrückstellungen: 030101.521800 Grundschulen: 030102.521800 Hauptschule: 030103.521800 Europaschule: 030104.521800 Gymnasien: 030105.521800 Pestalozzischule: Kulturförderung und kulturelle 040100.521800 Veranstaltungen: 080100.521800 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen: 080300.521800 Bereitstellung und Betrieb von Bädern: 120102.521800 Parkplätze und Parkbauten: 130500.521800 Friedhöfe: 150202.521800 Mehrzweckgebäude: Gesamtbedarf = 27.650,00 EUR 0,00 108.000,00 58.200,00 8.000,00 299.500,00 25.000,00 13.02.2017 13.02.2017 13.02.2017 13.02.2017 13.02.2017 175.000,00 61.500,00 94.500,00 10.400,00 65.000,00 140.000,00 1.045.100,00 13.02.2017 13.02.2017 13.02.2017 13.02.2017 13.02.2017 13.02.2017 Bildung von Instandhaltungsrückstellungen für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Jahresabschlusses 2016. Deckung: 10 Mehrerträge bei den Produktsachkonten: 030103.458200 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - Europaschule 030104.458200 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - Gymnasien 040100.458200 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - Kulturförderung und kulturelle Veranstaltungen 060400.448200 Erstattung von Gemeinden (GV) 160100.401200 Grundsteuer B 160100.401300 Gewerbesteuer 160100.402100 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 160100.403100 Vergnügungssteuer Gesamtdeckung = 11.000,00 EUR 34.100,00 EUR 50.000,00 EUR 60.000,00 EUR 230.000,00 EUR 170.000,00 EUR 290.000,00 EUR 200.000,00 EUR 1.045.100,00 EUR 010800 505100 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte - Personalmanagement 0,00 484.935,00 02.03.2017 010800.506100 Zuführungen zu Beihilferückstellungen für Beschäftigte - Personalmanagement 0,00 96.252,00 02.03.2017 Gemäß Berechnungen der Rheinischen Versorgungskasse müssen die Pensions- und Beihilferückstellungen für Beschäftigte im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2016 in entsprechender Höhe erhöht werden. Belastend wirkten sich bei der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen zum 31.12.2016 Änderungen des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW) vom 14.06.2016 aus. Danach wurde die Versorgungslastenteilung in 2016 von laufenden Erstattungen auf Abfindungen umgestellt. Daraus resultierte alleine eine zusätzliche, nicht eingeplante Belastung von ca. 300.000 €. Daneben wirkten sich insbesondere Einstellungen im Rahmen von Nachfolgebesetzungen, der Erledigung von zusätzlichen Aufgaben als auch für perspektivisch dringend notwendige Ausbildungen im mittleren und gehobenen Dienst belastend auf die Pensions- und Beihilferückstellungen aus. Deckung: Einsparung beim Produktsachkonto: 080100.515100 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger Personalmanagement 581.187,00 EUR Erläuterungen zu den über- und außerplanmäßigen investiven Auszahlungen, die dem Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab es geringfügige über- und außerplanmäßige investive Mehrauszahlungen, die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten. - Haushaltsjahr 2016 - Lfd. Nr. 1 Investitionskonto S08010007 Bezeichnung Anschluss Kanalisation Beachvolleyballanlage Ansatz Euro 0,00 Mehr Euro 15.500,00 Tag der Zustimmung 17.03.2016 Der Erkelenzer Volleyballverein 2000 erstellt in 2016 auf eigene Rechnung auf der Beachvolleyballanlage eine Toilettenanlage sowie ein Carport. Hierfür ist satzungsgemäß ein entsprechender Anschluss an die Kanalisation erforderlich. Da derzeit die Erneuerung der Kanalisation im Bereich des Schulhofes des Cornelius-Burgh-Gymnasiums erfolgt, bietet es sich aus Synergiegründen an, die Kanalanschlussarbeiten für die Beachvolleyballanlage gleichzeitig durchzuführen, da diese ebenfalls im Bereich der Krefelder Straße an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden soll. Die Volleyballanlage wird ebenfalls durch die Erkelenzer Schulen rege genutzt. Deckung: 2 Einsparung beim Investitionskonto: S08010006 - Kunstrasenplatz Erkelenz-Mitte E12021003 Gerderath, Thüringer Straße 1 - 15, Öffentl. Beleuchtung 15.500,00 0,00 12.000,00 EUR 23.05.2016 Aufgrund einer Erweiterung des Gasnetzes und der Verlegung einer Stromleitung durch die NEW kann gleichzeitig die mehr als 40 Jahre alte Straßenbeleuchtung in der Thüringer Straße 1 - 15 erneuert werden. Durch die gemeinsamen Tiefbauarbeiten können Kosten in Höhe von ca. 8.000,00 EUR vermieden werden. Vorliegend handelt es sich um eine KAG-beitragsrelevante Maßnahme. Deckung: 3 Einsparung beim Investitionskonto: E12020026 - Umgestaltung Südpromenade Öffentl. Beleuchtung S13050002 Friedhof Borschemich (neu) 12.000,00 0,00 46.000,00 EUR 18.07.2016 Der Kreuzweg auf dem alten Friedhof Borschemich aus den Jahren kurz nach 1850 bestand aus 13 aufwendigen Stationen, aus denen lediglich die Reliefs ausgebaut werden konnten. Die Reliefs werden am Friedhof Borschemich (neu) wieder errichtet. Hierzu ist die Anfertigung von 13 speziellen Betonstelen erforderlich. In diversen Abstimmungsgesprächen mit RWE Power wurde zunächst davon ausgegangen, dass die Beauftragung aus dem Hause RWE Power erfolgt. Aus diesem Grunde wurden die entsprechenden Mittel nicht in der Haushaltsplanung 2016 berücksichtigt. Nunmehr wurde jedoch seitens RWE Power darum gebeten, die Beauftragung zur Anfertigung der Betonstelen unmittelbar durch die Stadt Erkelenz durchzuführen. RWE Power hat eine 100%-ige Kostenübernahme erklärt. Um den Zeitplan zur Schlussabnahme des Friedhofes Borschemich (neu) einzuhalten, musste die Beauftragung der Betonstelen kurzfristig erfolgen. Deckung: Mehreinzahlungen beim Investitionskonto: S13050002 - Friedhof Borschemich (neu) - 46.000,00 EUR Lfd. Nr. 4 Investitionskonto E12020048 Bezeichnung Ansatz Euro Am Flachsfeld (Aachener Straße - Am Schneller – Öffentl. Beleuchtung) 0,00 Mehr Euro 20.000,00 Tag der Zustimmung 01.09.2016 Die aktuelle Straßenbeleuchtung in der Straße „Am Flachfeld“ ermöglicht derzeit keine DIN-gerechte Beleuchtung der Straße. Da die NEW Netz in der betreffenden Straße Tiefbauarbeiten durchführen muss, bietet es sich in diesem Zuge an, die Straßenbeleuchtung um 4 weitere Leuchten zu erweitern. Durch die gemeinsamen Tiefbauarbeiten mit der NEW Netz können Kosten von ca. 10.000,00 Euro eingespart werden. Deckung: 5 Einsparung beim Investitionskonto: E12020026 - Umgestaltung Südpromenade Öffentl. Beleuchtung - H06020103 Erweiterung und Umbau Kindergarten Adolf-Kolping-Hof Ü 3 20.000,00 EUR 10.000,00 38.000,00 13.09.2016 Im Rahmen der Erweiterung des Kindergartens Adolf-Kolping-Hof wird in den Räumlichkeiten der Pestalozzischule (Schulring 36a) eine zweite Kindergartengruppe eingerichtet. Diese Maßnahme wird zu 90% vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) bezuschusst. Gleichzeitig hat der LVR gefordert, dass ein zusätzlicher Sanitärbereich samt Wickelraum eingerichtet wird. Die bauliche Erweiterung hat ein Investitionsvolumen in Höhe von 58.000,00 Euro. Der Gesamtauftrag wird im Jahr 2016 vergeben. Die Kassenwirksamkeit ergibt sich zu 38.000,00 Euro im Jahr 2016 und zu 20.000,00 Euro im Jahr 2017. Deckung: Mehreinzahlungen beim Investitionskonto: H06020103 - Erweiterung und Umbau Kindergarten Adolf-Kolping-Hof Ü 3 - 38.000,00 EUR Jahresabschlussbuchung: 6 H04010003 Zuschuss zur Errichtung Burgdach 0,00 65.000,00 03.03.2017 Gemäß Ratsbeschluss vom 29.06.2016 wurde dem Verein „Freunde der Burg e.V.“ ein Zuschuss zur Errichtung des neuen Burgdaches gewährt. Dieser Zuschuss wurde im Jahr 2016 entsprechend ausgezahlt. Im städtischen Haushalt wurde der Zuschuss konsumtiv bei Produktsachkonto 040100.531800 i. H. v. 65.000 EUR verbucht. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2016 wurde der Sachverhalt geprüft und festgestellt, dass es sich bei dem errichteten Burgdach um aktivierungsfähige Herstellungskosten i. S. d. § 33 Abs. 3 GemHVO handelt, da das errichtete Satteldach eine Erweiterung des vorhandenen Gebäudes darstellt und sich dadurch eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende Wertverbesserung ergibt. Der Zuschuss wird daher im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 investiv umgebucht und entsprechend aktiviert. Deckung: Einsparung beim Produktsachkonto: 040100.731800 - Auszahlungen von Zuschüssen an übrige Bereiche - Kulturförderung 65.000,00 EUR Erläuterungen zur Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und (investiven) Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW - Haushaltsjahr 2016 Lfd. Nr. 1 Produktsachkonto/ Investitionskonto H10060303 Bezeichnung Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus Ansatz Euro 0,00 Mehr Euro 1.050.000,00 Tag der Zustimmung 09.03.2016 Ersatzbau in Erkelenz-Neuhaus eines Asylbewerberheims nach Rückbau der bisherigen Obdachlosenunterkunft Neuhaus 50. Deckung: 2 Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt durch einem gegenüber der Haushaltsplanung verbesserten Liquiditätsbestand zum 31.12.2015. 100603.542200 (742200) 100603.521100 (721100) Verwaltung und Betrieb von Unterkünften für Spätaussiedler und ausländischen Flüchtlingen - Mieten und Pachten Verwaltung und Betrieb von Unterkünften für Spätaussiedler und ausländischen Flüchtlingen - Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - 0,00 455.000,00 09.03.2016 0,00 150.000,00 09.03.2016 Anmietung von 3 Wohncontainern für die Unterbringung von Flüchtlingen. Deckung: 3 Mehrerträge/-einzahlungen beim Produktsachkonto: 050303.448100 (648100) - Erstattungen vom Land H10060303 Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus 605.000,00 EUR 0,00 50.000,00 29.06.2016 Mehrauszahlung beim Ersatzbau in Erkelenz-Neuhaus eines Asylbewerberheims nach Rückbau der bisherigen Obdachlosenunterkunft Neuhaus 50. Deckung: 4 Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt durch einem gegenüber der Haushaltsplanung verbesserten Liquiditätsbestand zum 31.12.2015. 030201.729100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - Schülerbeförderung 106.007,62 27.12.2016 Die Schülerbeförderungskosten werden vom Hauptdienstleister grundsätzlich nachträglich monatlich in Rechnung gestellt. Im Dezember 2015 konnte dies aus technischen Gründen nicht erfolgen, so dass die Novemberabrechnung 2015 zusammen mit der Dezemberabrechnung 2015 erst im Januar 2016 beglichen werden konnte. Aus diesem Grunde wurde ein Monat zu viel im Jahr 2016 abgerechnet. Da die Novemberabrechnung 2016 noch im Dezember ausgezahlt werden muss, sind entsprechende Zahlungsmittel überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Deckung: Mehreinzahlungen beim Produktsachkonto: 060400.648200 - Erstattungen von Gemeinden - Hilfen f. junge Menschen und ihre Familien 106.007,62 EUR Erläuterungen zur Genehmigung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 Abs. 1 GO NRW - Haushaltsjahr 2016 - Lfd. Nr. 1 Investitionskonto H06020103 Bezeichnung Erweiterung und Umbau Kindergarten Adolf-Kolping-Hof Ü 3 Ansatz Euro VE-Ansatz 0,00 Mehr Euro Mehr VE-Ansatz 20.000,00 Tag der Zustimmung 13.09.2016 Im Rahmen der Erweiterung des Kindergartens Adolf-Kolping-Hof wird in den Räumlichkeiten der Pestalozzischule (Schulring 36a) eine zweite Kindergartengruppe eingerichtet. Diese Maßnahme wird zu 90% vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) bezuschusst. Gleichzeitig hat der LVR gefordert, dass ein zusätzlicher Sanitärbereich samt Wickelraum eingerichtet wird. Die bauliche Erweiterung hat ein Investitionsvolumen in Höhe von 58.000,00 Euro. Der Gesamtauftrag wird im Jahr 2016 vergeben. Die Kassenwirksamkeit ergibt sich zu 38.000,00 Euro im Jahr 2016 und zu 20.000,00 Euro im Jahr 2017. Deckung: Kürzung der Verpflichtungsermächtigung beim Investitionskonto: B01180070 - Friedhofsbagger (Ersatzbeschaffung) 20.000,00 EUR Anlage1zumAnhang Anlagenspiegel Stadt Erkelenz Anschaffungs- und Herstellungskosten 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 2. Sachanlagen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 2.1.2 Ackerland 2.1.3 Wald, Forsten 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2.1 Kindertageseinrichtungen 2.2.2 Schulen 2.2.3 Wohnbauten 2.2.4 Sonstige Dienst- Geschäfts- und Betriebsgebäude 2.3 Infrastrukturvermögen 2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.3.2 Brücken und Tunnel 2.3.3 Gleisanlagen 2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlag 2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2.7 Betriebs- und Geschäftssaustattung 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Abschreibungen Buchwert Stand am 31.12.2015 Zugänge in 2016 Abgänge in 2016 Umbuchungen in 2016 Abschreibungen in 2016 Abgang Normal-AfA in 2016 Zuschreibungen in 2016 Kumulierte Afa (auch Vorjahr) Stand am 31.12.2016 am 31.12.2015 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro - +/- 881.840,49 + 54.168,91 0,00 0,00 -25.966,46 56.305.109,35 1.399.389,63 546.040,87 3.142.686,97 + 0,00 + 0,00 -846.768,82 89.240,58 61.038,13 2.375.778,15 -5.152,00 350,00 109.406,24 0,00 0,00 0,00 0,00 76.926,09 0,00 -13.656,76 -170.915,68 -221.584,36 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.216.513,78 0,00 0,00 0,00 57.541.299,81 1.394.237,63 532.734,11 3.081.177,53 55.310.179,93 1.399.389,63 546.040,87 3.142.686,97 9.303.183,23 73.043.247,53 2.488.265,24 52.430.892,96 0,00 0,00 -167.416,00 -132.738,44 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 47.620,15 1.427.408,85 245.774,01 -162.073,43 -1.387.246,99 -56.128,04 -1.031.063,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.397.550,89 -13.516.384,46 -467.722,35 -8.846.758,29 7.905.632,34 59.574.483,22 3.280.535,74 43.697.170,24 8.067.705,77 60.914.110,06 2.076.670,93 44.615.198,35 27.161.745,49 1.042.097,34 0,00 2.208.955,65 102.765.597,60 4.042,89 1.453.539,45 45.365,80 4.752.728,88 8.118.658,12 3.927.964,11 178.245,30 0,00 0,00 0,00 166.600,00 0,00 0,00 0,00 862.469,07 709.249,56 5.572.632,58 -9.881,08 144.782,77 0,00 140.129,83 0,00 0,00 0,00 9.549,30 -783.978,00 6.167.704,63 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -245.145,02 671,73 -1.350,92 17.608,45 0,00 -8.093.603,37 0,00 -130.946,13 0,00 -48.649,48 -3.611.668,70 -405,75 -57.366,88 0,00 -432.098,10 -459.514,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 484.513,01 0,00 0,00 0,00 133.130,50 735,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -402.400,29 0,00 -481.705,17 -33.441.231,57 -3.007,14 -572.734,13 0,00 -3.073.259,27 -4.271.750,01 0,00 27.474.892,48 779.826,88 0,00 1.736.799,78 74.874.692,66 1.035,75 880.805,32 45.365,80 2.297.465,39 4.572.415,20 1.406.993,32 27.161.745,49 770.643,18 0,00 1.775.899,96 72.451.521,72 1.441,50 938.172,20 45.365,80 1.978.437,21 4.305.687,86 3.927.964,11 3.048.284,00 990.793,31 37.421.530,74 234.206,43 0,00 0,00 0,00 167.483,83 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.048.284,00 990.793,31 37.421.530,74 401.690,26 3.048.284,00 990.793,31 37.421.530,74 234.206,43 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 438.735.502,84 9.891.077,20 -1.040.355,02 0,00 -7.624.712,79 618.378,55 0,00 -68.537.786,17 379.048.438,85 377.204.050,91 3. Finanzanlagen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.2 Beteiligungen 3.3 Sondervermögen 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 3.5 Ausleihungen 3.5.1 an verbundene Unternehmen 3.5.2 an Beteiligungen 3.5.3 an Sondervermögen 3.5.4 Sonstige Ausleihungen Stadt Erkelenz Anlage 2 zum Anhang Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2016 Art der Forderungen Gesamtbetrag am 31.12.2016 Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahren Restlaufzeit mehr als 5 Jahre Gesamtbetrag am 31.12.2015 Euro Euro Euro Euro Euro 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren 661.244,05 657.293,30 3.950,75 - 588.178,43 1.2 Beiträge 336.587,12 336.407,28 179,84 - 344.150,05 1.3 Steuern 6.846.709,11 6.837.690,52 9.018,59 - 8.719.107,54 1.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.536.184,34 1.516.268,56 13.726,68 6.189,10 1.514.303,42 1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.603.282,33 2.600.286,73 2.995,60 - 2.806.364,22 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 1.741.192,95 1.740.184,50 1.008,45 - 316.985,24 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 1.010.385,61 1.010.385,61 - - 1.000.000,00 2.3 gegen verbundene Unternehmen - - - - - 2.4 gegen Beteiligungen - - - - - 2.481.273,46 2.481.273,46 - - 2.320.025,56 2.353.660,46 2.353.660,46 - - 2.046.072,97 19.570.519,43 19.533.450,42 30.879,91 6.189,10 19.655.187,43 2. Privatrechtliche Forderungen 2.5 gegen Sondervermögen 3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.1 Sonstige Vermögensgegenstände 4. Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Anlage 3 zum Anhang Stadt Erkelenz Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2016 Art der Verbindlichkeiten 1. Anleihen Gesamtbetrag am 31.12.2016 Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahren Restlaufzeit mehr als 5 Jahre Gesamtbetrag am 31.12.2015 Euro Euro Euro Euro Euro - - - - - 2. Verbindlichkeiten aus Krediten - - - - - 2.1 von verbundenen Unternehmen für Investitionen - - - - - 2.2 von Beteiligungen - - - - - 2.3 von Sondervermögen - - - - - 3.427.739,94 297.603,32 1.840.413,28 1.289.723,34 2.425.343,26 10.046.020,62 1.200.982,62 4.108.250,14 4.736.787,86 13.909.579,84 900.000,00 100.000,00 400.000,00 400.000,00 1.000.000,00 - - - - - - - - - - 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.5 von Kreditinstituten 2.6 von Sonstigen 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 1.965.175,05 1.965.175,05 - - 1.558.525,30 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Leistungen 567.897,37 567.897,37 - - 543.064,78 7. Sonstige Verbindlichkeiten 268.271,51 268.271,51 - - 228.197,80 1.928.273,32 1.928.273,32 - - 798.514,82 19.103.377,81 6.328.203,19 6.348.663,42 6.426.511,20 20.463.225,80 8. Erhaltene Anzahlungen 9. Summe aller Verbindlichkeiten Nachrichtlich: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten : Bürgschaften für die Hermann-Josef-Stiftung Erkelenz Bürgschaften für die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG (GEE) insgesamt: 16.255.306,16 3.960.000,00 20.215.306,16 Stadt Erkelenz Anlage 4 zum Anhang Rückstellungsspiegel Veränderungen im Haushaltsjahr Arten der Rückstellungen Pensionsrückstellungen Beschäftigte Beihilferückstellungen Beschäftigte Pensionsrückstellungen Versorgungsempfänger Beihilferückstellungen Versorgungsempfänger Instandhaltungsrückstellungen Zentrale Dienste Instandhaltungsrückstellungen Grundstücks- u. Gebäudeverwaltung Instandhaltungsrückstellungen Gefahrenabwehr Instandhaltungsrückstellungen Grundschulen Instandhaltungsrückstellungen Hauptschulen Instandhaltungsrückstellungen Europaschule Instandhaltungsrückstellungen Gymnasien Instandhaltungsrückstellungen Pestalozzischule Instandhaltungsrückstellungen Kulturförderung Instandhaltungsrückstellungen KG Buscherhof Instandhaltungsrückstellungen KG Gerderath Instandhaltungsrückstellungen KG Hetzerath Instandhaltungsrückstellungen KG Lövenich Instandhaltungsrückstellungen Sportanlagen Instandhaltungsrückstellungen Bäderbetrieb Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Wohnungslose Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Spätaussiedler, Asylbewerber Instandhaltungsrückstellungen Parkdeck Ostpromenade Instandhaltungsrückstellungen Kriegsgräber Instandhaltungsrückstellungen Friedhöfe Instandhaltungsrückstellungen Mehrzweckgebäude, -hallen Sonstige Rückstellung (Personalaufwand) - LoB u.a. Rückstellungen für Altersteilzeit Urlaubsrückstellungen Überstundenrückstellungen Rückstellungen Prüfung GPA Drohverlustrückstellungen Rückstellungen Prozesskostenrisiko Gesamt: Gesamtbetrag am 01.01.2016 EUR 15.951.464,00 4.485.325,00 14.935.001,00 4.726.341,00 188.000,00 20.000,00 25.000,00 1.337.000,00 105.000,00 88.228,99 757.907,42 187.000,00 322.500,00 20.000,00 25.000,00 15.000,00 25.000,00 227.000,00 165.000,00 110.000,00 115.000,00 19.500,00 0,00 114.000,00 615.000,00 303.000,00 1.726.914,74 510.478,60 136.656,89 66.800,00 5.963.239,57 236.000,00 53.522.357,21 Zuführungen EUR 484.935,00 96.252,00 887.250,00 395.819,00 0,00 0,00 0,00 108.000,00 58.200,00 8.000,00 299.500,00 25.000,00 175.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 61.500,00 94.500,00 0,00 0,00 10.400,00 340,08 65.000,00 140.000,00 0,00 0,00 61.612,82 20.423,97 22.944,50 27.650,00 0,00 3.042.327,37 Laufende Auflösungen EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 229.513,96 31.543,83 55.032,91 390.471,33 42.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 157.000,00 72.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 30.340,49 0,00 506.948,76 0,00 0,00 144,50 0,00 0,00 1.564.995,78 Grund entfallen EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 179.486,04 11.456,17 17.046,08 34.570,55 0,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 4.659,51 9.266,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 189.000,00 505.484,35 Gesamtbetrag am 31.12.2016 EUR 16.436.399,00 4.581.577,00 15.822.251,00 5.122.160,00 188.000,00 20.000,00 25.000,00 1.036.000,00 120.200,00 24.150,00 632.365,54 170.000,00 447.500,00 20.000,00 25.000,00 15.000,00 25.000,00 131.500,00 187.500,00 60.000,00 115.000,00 29.900,00 340,08 169.000,00 720.000,00 293.734,00 1.219.965,98 572.091,42 157.080,86 89.600,00 5.990.889,57 47.000,00 54.494.204,45 Anlage 3 Lagebericht Lagebericht 1. Allgemeines Nach § 95 GO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO beizufügen. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Zum 01.01.2007 hat die Stadt Erkelenz das Neue Kommunale Finanzmanagement eingeführt und legt somit den zehnten Jahresabschluss auf der Basis dieses neuen Rechnungswesens vor. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Jahresergebnisses Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -3.290.000,00 € konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 669.879,25 € (Jahresüberschuss des Vorjahres 79.462,36 €) abschließen. Dies bedeutet eine Verbesserung im Geschäftsverlauf um 3.959.879,25 €. Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber der Planung eine Verbesserung um 4.591 T €. Im Einzelnen ergeben sich Ertragsverbesserungen i. H. v. 1.212 T € bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, von 416 T € bei den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“, von 196 T € bei den „Sonstigen Transfererträgen“, von 37 T € bei den „privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 2.523 T € bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“, von 260 T € bei den „Sonstigen ordentlichen Erträgen“ und von 97 T € bei den „Aktivierten Eigenleistungen“. Dem gegenüber ergeben sich Mindererträge i. H. v. 150 T € bei den „Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten. Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen, so ergeben sich hier beim Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt Mehraufwendungen i. H. v. 1.411 T €. Diese erhöhten Aufwendungen ergeben sich rechnerisch bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ i. H. v. 1.290 T €, den „Bilanziellen Abschreibungen“ von 122 T €, den „Transferaufwendungen“ von 451 T € und den „Sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ von 961 T €. Dem gegenüber stehen Minderaufwendungen bei den „Personalaufwendungen“ i. H. v. 111 T € und bei den „Versorgungsaufwendungen“ von 1.302 T €. Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich daraus resultierend eine Verbesserung im Vergleich vom Planansatz zum Ergebnis i. H. v. 3.181 T €. Unter Berücksichtigung der Mehrerträge bei den „Finanzerträgen“ von 481 T € und den Minderaufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von 298 T € ergibt sich die oben dargestellte Verbesserung im Geschäftsverlauf von gerundet 3.960 T €. In der Finanzrechnung ist gegenüber der Planung, unter Berücksichtigung der von 2015 nach 2016 vorgenommenen Auszahlungsermächtigungsübertragungen i. H. v. 1.651.027,91 € und der vorgenommenen Einzahlungsermächtigungsübertragung von 1.370.000,00 €, ein verbesserter Bestand an „eigenen Finanzmitteln“ von 3.646.212,24 € festzustellen. Verbesserungen beim „Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit“ um 4.719.220,11 € sowie beim „Saldo aus der Investitionstätigkeit“ um 3.258.154,67 € stehen Verschlechterungen beim „Saldo aus der Finanzierungstätigkeit“ i. H. v. 4.331.162,54 € gegenüber. Der Bestand an liquiden Mittel zum 31.12.2016 beträgt insgesamt 7.826.963,69 €. 3. Analyse der Vermögenslage Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2016 auf 410.634.119,96 € beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2016 um 2.016.661,82 € (+0,49 %) erhöht. Dabei beträgt das Anlagevermögen 379.048.438,85 € (Vorjahr: 377.204.050,91 €), was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von +0,49 % entspricht. Prozentual gesehen beträgt das Anlagevermögen 92,31 % der Bilanzsumme. Dieser Wert betrug im Jahr 2015 ebenso 92,31 % und bleibt somit unverändert. Das Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag 27.397.483,12 € oder 6,67 % (Vorjahr = 27.495.829,54 € bzw. 6,73 %). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist Zahlungen in Höhe von 4.188.197,99 € bzw. 1,02 % (Vorjahr 3.917.577,69 € bzw. 0,96 %) der Bilanzsumme aus. Das Anlagevermögen besteht aus • • • Immateriellen Vermögensgegenständen von 89.240,58 € (+28.202,45 €) Sachanlagen von 291.077.563,20 € (+1.648.701,66 €) Finanzanlagen von 87.881.635,07 € (+167.483,83 €) Das Umlaufvermögen besteht aus • • öffentlichen und privatrechtlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von 19.570.519,43 € (-84.668,00 €) liquiden Mitteln von 7.826.963,69 € (-13.678,42 €) Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum Bilanzstichtag 4.188.197,99 € (+270.620,30 €). 4. Analyse der Finanzlage Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von Eigenkapital zum Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst. Das Eigenkapital besteht aus - der allgemeinen Rücklage i. H. v. der Sonderrücklage i. H. v. der Ausgleichsrücklage i. H. v. dem Jahresüberschuss i. H. v. 189.468.887,62 € 1.645.015,72 € 10.553.281,77 € 669.879,25 € Weiter rechnet man zum Eigenkapital - die Sonderposten i. H. v. 125.553.773,97 € die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisiert. Die vorstehenden Passivposten umfassen 327.890.838,33 € und weisen somit ein Eigenkapital von 79,85 % der Bilanzsumme aus (bisher 79,70 %). Die Rückstellungen in Höhe von 54.494.204,45 €, die man wegen ihres späteren Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern insbesondere die zukünftigen Pensions- und Beihilfeaufwendungen. Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art insgesamt 19.103.377,81 € betragen (Vorjahr 20.463.225,80 €). Dies entspricht einer Reduzierung i. H. v. 1.359.847,99 € (= -6,65 %). Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote von 17,92 % (bisher 18,11 %). Soweit die Rückstellungen wider Erwarten doch nicht benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 9.145.699,37 € = 2,23 % der Bilanzsumme (bisher 8.949.834,56 € = 2,19 %) ausgewiesen. Es handelt sich hauptsächlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren (6.448 T €), den Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und an die freien Träger ausgezahlt wurden (1.743 T €) und weitere, kleinere Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 955). 5. Bilanzkennzahlen Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich. Nachstehend einige wichtige Kennzahlen: EkQ1 Eigenkapital x 100 Bilanzsumme = 49,27 % Vorjahr: 49,33 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. EkQ2 Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100 Bilanzsumme = 79,73 % Vorjahr: 79,54 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (EkQ2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert. AbI Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 = 7,63 % Ordentliche Aufwendungen Vorjahr: 7,99 % Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. AnD1 Eigenkapital x 100 Anlagevermögen = 53,38 % Vorjahr: 53,44 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist. AnD2 (EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdkapital) x 100 = 99,14 % Anlagevermögen Vorjahr: 99,23 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit gegenübergestellt. Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital ZIQ Finanzaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen = 0,58 % Vorjahr: 0,89 % Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht. NSQ Steuern u.ä.Abgaben - Gewerbesteueruml. - Finanzierungsbet.Fonds Deutscher Einheit X 100 = 52,69 % Ordentliche Erträge - Gewerbesteueruml. - Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit Vorjahr: 55,65 % Die Kennzahl „Netto-Steuerquote“ gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen „Dritter“, z.B. staatlichen Zuwendungen, ist. Weil dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zu stehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Nach dem 31.12.2016 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären. 7. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft hat sich in 2016 noch stärker als geplant fortgesetzt. Waren die Wirtschaftswachstumsaussichten für 2016 mit 1,5 % prognostiziert worden, so sind es tatsächlich 1,9 % an Wirtschaftswachstum in 2016 geworden. Für 2017 wird dagegen „nur noch“ ein Wachstum von 1,5 % prognostiziert. Der Rückgang von 0,4 %-Punkten wird dabei aber einzig und allein auf die, infolge vermehrter Feiertage, geringere Anzahl von Arbeitstagen zurückgeführt. Das Wirtschaftswachstumsniveau wird dabei von den Experten auch für 2017 auf weiterhin solidem Grund gesehen. Dabei sorgen der hohe Beschäftigungsstand und steigende Einkommen für eine weiterhin stabile private Nachfrage. Demzufolge wird für 2017 und 2018 allgemein mit einem Wachstum von je 1,5 % gerechnet. Demzufolge sprießen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen auf immer neuen Rekordhöhen. Eigentlich müsste es daher dem öffentlichen Bereich zumindest besser als in den Vorjahren gehen. Hier sprechen die maßgeblichen Kennzahlen in den NRW-Kommunen jedoch eine andere Sprache: - Die Liquiditätskredite (Kassenkredite) stiegen in 2016 um 800.000.000 €. - Die Anzahl der Kommunen mit vollständig verzehrter Ausgleichsrücklage stieg in 2016 von ca. 51 % auf knapp 59 %. - die Grundsteuer B-Hebesätze wurden in 2016 von fast jeder zweiten Kommune erhöht. Der Durchschnitt beträgt damit mittlerweile 520 % - Punkte! Vor diesen Hintergründen soll nachfolgend betrachtet werden, wo wir in Erkelenz stehen. Schwimmen wir im negativen nordrhein-westfälischen Trend mit oder können wir diesem weiterhin erfolgreich entgegenwirken? Bereits in der letztjährigen Betrachtung konnte festgestellt werden, dass in der Ausführung der jeweiligen Haushaltpläne stets Verbesserungen zu verzeichnen waren. Dieser Trend setzt sich auch in 2016 fort. Wurde 2012 mit einem Jahresergebnis von -3.110.459,80 €, 2013 mit -580.779,37 €, 2014 mit -418.248,95 € und 2015 mit 79.462,36 € abgeschlossen, so setzt sich diese positive Entwicklung in 2016 mit einem Jahresergebnis von 669.879,25 € fort. Die positive Entwicklung der letzten fünf Jahre konnte also mit einem vorläufigen Höhenpunkt vorerst abgeschlossen werden! Gegenüber der Planung bedeutet dies eine Verbesserung um 3.959.879,25 €. Zurückzuführen ist diese Verbesserung gegenüber der Planung auf Mehrerträge von 4.591.403,80 € bei den ordentlichen Erträgen, Mehraufwendungen von 1.410.709,27 € bei den ordentlichen Aufwendungen sowie einem um 779.184,72 € verbessertem Finanzergebnis. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zu den geplanten Erträgen und Aufwendungen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen lediglich in jeweils zwei Kontenklassen im Verhältnis zu den Planansätzen markant verändert haben. Auf der Ertragsseite sind dies die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ sowie die „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“. Die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ habe sich gegenüber der Planung um ca. 1,2 Mio. € auf 51.500.896,31 € erhöht. Da diese Kontenklasse gleichzeitig die wichtigste, weil größte Ertragsart im Haushalt ist, ist diese Ertragssteigerung umso erfreulicher. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine Verbesserung von ca. 454 T€ bei der Gewerbesteuer und einer Verbesserung um ca. 322 T€ bei den Einkommensteueranteilen. Während bei den Einkommensteueranteilen die Erfolgsstory der letzten Jahre weitergeschrieben wird, hat sich die kaufmännisch vorsichtige Planungsweise beim Gewerbesteueransatz wieder einmal als richtig erwiesen. Hier sind bei den Planansätzen nicht die Vorgaben der Orientierungsdaten zugrunde gelegt worden, sondern die Ansätze wurden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ermittelt. Prozentual gesehen beträgt daher die Abweichung zwischen Planansatz und dem Ergebnis lediglich 2,39 %. Bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ sind sowohl die nominalen, positiven als auch die prozentualen Abweichungen wesentlich höher. Sie erhöhen sich von knapp 6,7 Mio. € um gut 2,5 Mio. € auf 9.208.259,67 €. Zurückzuführen ist dies auf eine erhöhte Kostenerstattung von ca. 1,688 Mio. € im Bereich der Flüchtlingshilfe sowie einen um 859.320,25 € verbesserten Ergebnis im Bereich der Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen. Im Bereich der Flüchtlingshilfe ist zu betonen, dass es sich bei dem verbesserten Ergebnis von 1,688 Mio. € um zusätzliche Bruttoerträge handelt, denen auf der anderen Seite auch erhöhte Aufwendungen in 2016 gegenüberstehen, die diese Mehrerträge zum Teil neutralisieren. Bei den ordentlichen Aufwendungen fallen zunächst einmal reduzierte Versorgungsaufwendungen von 1,3 Mio. € auf. Bei diesen verminderten Versorgungsaufwendungen handelt es sich zwar um tatsächliche Aufwandsreduzierungen gegenüber der ursprünglichen Planung, nicht jedoch um dauerhafte Aufwandsreduzierungen, da es sich lediglich um temporär verzögerte Aufwandsreduzierungen im Versorgungsbereich handelt. Hintergrund dazu ist, dass drei für 2016 eingeplante Pensionierungen nun erst in 2017 eintreten (zwei Fälle) bzw. aufgrund einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit sogar erst in 2019 auswirken werden. Den so eingeplanten Aufwandsreduzierungen stehen auf der Ertragsseite („sonstige ordentliche Erträge“) Ertragsreduzierungen gegenüber, die jedoch durch mehrere Ertragsverbesserungen in dieser Ertragsklasse auf den ersten Blick nicht ins Auge fallen. Im Rahmen einer vollständigen Darstellung soll dies an dieser Stelle jedoch nicht unerwähnt bleiben. Weiterhin ergeben sich im Aufwandsbereich erhöhte Aufwendungen von 1.289.687,05 € bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“. Diese sind maßgeblich auf erhöhte Zuführungen zu den Instandhaltungsrückstellungen von ca. 1,045 Mio. € und einer zusätzlichen Notwendigkeit von erhöhten baulichen Unterhaltungsaufwendungen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung sowie infolge der Beseitigung von Hagelschäden aufgrund des Unwetters vom 23.06.2016 zurück zu führen. Beiden Sachverhalten stehen jedoch auf der anderen Seite jeweils erhöhte Ertragsleistungen gegenüber. Zusammenfassend kann an dieser Stelle positiv festgehalten werden, dass sich im vorliegenden Jahresabschluss die „ordentlichen Aufwendungen“ lediglich um gut 1 % gegenüber der Planung erhöht haben, während die „ordentlichen Erträge“ sich um gut 5 % erhöhten. Diese Veränderungen gegenüber der Planung hätten sich zusammen mit dem geplanten „Finanzergebnis“ zu einem nahezu ausgeglichenen Jahresabschluss kumuliert. Da sich das Finanzergebnis jedoch auch noch gegenüber der Planung um 779.184,72 € verbessert hat, kann letztendlich das Jahresergebnis von 669.879,25 € bilanziert werden. Zurückzuführen sind die Verbesserungen beim „Finanzergebnis“ auf eine weiterhin konsequente Schuldenreduzierung, günstigen Zinssätzen bei Zinsprolongationen sowie zusätzlichen Gewinnausschüttungen im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit. Insgesamt wird sich durch das positive Jahresergebnis die Ausgleichsrücklage auf 11.223.161,02 € (ca. 76 % des Ursprungsbestandes) erhöhen. Auch die Finanzrechnung schließt 2016 wieder mit sehr erfreulichen Kennzahlen ab. Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus von 5.080.114,11 € ab, was abermals dazu führte, dass ein signifikanter Betrag von ca. 2,961 Mio. € getilgt werden konnte. Darüber hinaus konnten die liquiden Mittel von 7.826.963,69 € gegenüber 2015 mit 7.840.642,11 € nahezu unverändert bilanziert werden. Den in 2016 vorgenommen Investitionsauszahlungen von 8,240 Mio. € stehen Investitionseinzahlungen von 6,574 Mio. € (=79,78 %) gegenüber. Bilanziell wirkt sich dieser insgesamt mehr als erfreuliche Jahresverlauf in der Ergebnis- und Finanzrechnung so aus, dass sich die Bilanzsumme leicht auf 410.634.119,96 € (+0,49%) erhöht hat und sich das Eigenkapital auch geringfügig auf 202.435.505,36 € (+1,00 %) erhöht. Der Bestand an Liquiditätskrediten betrug zum Jahresultimo weiterhin 0,00 €. Als Zwischenergebnis kann hier für 2016 festgehalten werden, dass wir auch in 2016 bei den maßgeblichen Kennzahlen entgegen dem negativen Landestrend erfolgreich bilanzieren konnten. Dies ist umso erstaunlicher, wenn man bedenkt, dass die letzte Realsteuererhöhung zum 01.01.2012 erfolgte – gefühlt ist dies bereits eine Ewigkeit her und sollte nicht als selbstverständlich angesehen werden! Mit dieser in die Vergangenheit gerichteten Betrachtung wird auch gleichzeitig die Richtigkeit der an dieser Stelle in vergangenen Jahren vorgenommenen Einschätzungen für die jeweils zukünftigen Jahren untermauert. Die maßgeblichen Einflüsse für die künftige Entwicklung unserer Jahresabschlüsse haben sich zurückblickend betrachtet als richtig erwiesen. Dementsprechend sollen auch in diesem Jahr die maßgeblichen Einflüsse für die zukünftige Entwicklung hier betrachtet werden. Für die Ergebnisrechnung künftiger Jahre gilt weiterhin, dass es von der Ertragsseite her weiter elementar sein wird, eine konstante Ertragsentwicklung zu erzielen als auch gleichzeitig die Aufwandsseite stagnieren zu lassen bzw. im Idealfall sogar zu reduzieren. Soweit dies auf der Aufwandsseite gelingen sollte, darf dies natürlich nicht zu einer Verschlechterung des aktuellen Leistungsstandards führen. Wie wichtig diese beiden Punkte sind, hat insbesondere der vorliegende Jahresabschluss gezeigt. Solange die Steuereinnahmen auch mittelfristig weiter in Rekordhöhe sprudeln, dürfte die Ertragsseite dieser Zielstellung gerecht werden. Hier gilt es jedoch genau zu beobachten, wie das Land die ab 2020 geltende Schuldenbremse umsetzen wird. Hoffnung, dass dies nicht (nur) auf den Rücken der Kommunen geschehen wird, macht dabei die erzielte Einigung im Rahmen der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Neuordnung des vertikalen und horizontalen Finanzausgleichs), nach der das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Einnahmeverbesserung von netto 1,429 Milliarden (!) € ab 2020 rechnen kann! Sieht man sich nun konkret künftige Haushalte bzw. Jahresrechnungen an, so wird die Aufwandsseite weiterhin maßgeblich durch die Transferaufwendungen und die Personal- und Versorgungsaufwendungen bestimmt werden. Bei den Transferaufwendungen sind insbesondere drei verschiedene Arten von Fremdeinflüssen zu nennen, die die künftigen Haushalte beeinflussen werden: 1. Die mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen verbundenen Aufwendungen werden auch 2017 ff. das Jahresergebnis unserer Haushalte maßgeblich beeinflussen. Hier sind alleine im Produktbereich „05“ Aufwendungen von gut 6,1 Mio. € in 2017 vorgesehen. Daneben sind noch die objektbezogenen Aufwendungen im Produkt „10 06 03“ zu erwähnen als auch die Aufwendungen der Integration, insbesondere in den Produkten „03 – Schulträgeraufgaben“ und „06 – Kinder- Jugend- und Familienhilfe“. Während im Produktbereich „05“ und im Produkt „100603“ die Aufwendungen und Erträge mehr oder weniger relativ einfach zugeordnet werden können, ist dies in den Produktbereichen „03“ und „06“ fast nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Spannend wird daher die Beantwortung der Frage sein, ob die derzeitige Erstattung von 866 €/Monat pro Flüchtling nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz genug ist, um alle im Haushalt an den verschiedensten Stellen abgebildeten Aufwendungen auskömmlich zu finanzieren. Man darf sich dabei auf keinen Fall davon blenden lassen, wenn im Produkt 050303 „Leistungen nach dem AsylbLG“ größere Jahresüberschüsse ausgewiesen werden. 2. Auch die Aufwendungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – bleiben weiterhin ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor für die zukünftigen Haushalte. Hier sind einerseits die zwingend notwendigen Personalaufwendungen, die mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in allen Altersstufen zusammenhängen als auch andererseits die Transferaufwendungen, die insbesondere mit ambulanten Hilfen, der Vollzeitpflege und den stationären Unterbringen von Jugendlichen einhergehen, als Kostenfaktoren zu nennen. Es bleibt weiterhin zu hoffen, dass Bund und Land sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich bewusst sind und die Kommunen finanziell ausreichend unterstützen. Hier ist allein im Vergleich von 2016 zu 2015 eine Mehrbelastung von 1,453 Mio. € zu verzeichnen. 3. Schließlich zählt auch die jährlich zu zahlende Kreisumlage zum Transferaufwand. Vergleichend wird nachfolgend die Entwicklung der letzten drei Jahre ins Verhältnis zu den Steuern u.ä. Erträgen in diesem Zeitraum gesetzt: Jahr 2014 2015 2016 2017 (Plan) Kreisumlage 19.987.367 € 20.923.214 € 21.225.347 € 22.074.000 € in % von 40,46 % 42,03 % 41,21 % 41,87 % Steuern u.ä. Abgaben 49.399.159 € 49.775.342 € 51.500.896 € 52.721.667 € Auf den ersten Blick scheint die Entwicklung nicht so dramatisch zu sein. Sieht man sich die Aufstellung aber genauer an, so erkennt man, dass von den zusätzliche Erträgen von 3,322 Mio. € der Kreis 2,086 € bzw. 62,79 % abschöpft. Bedenkt man zudem, dass derzeit auf allen öffentlichen Ebenen die Steuereinnahmen in Rekordhöhen sprudeln und beim Kreis weiterhin kein Konsolidierungswille erkennbar ist, so stellt sich die Frage, wie sollen solche Steigerungen bei der Kreisumlage von ca. 10 % zukünftig dauerhaft finanziert werden, wenn die Steuereinnahmen stagnieren oder sogar rückläufig sind? Notwendig wäre hierfür eine konzeptionelle Aufgabenkritik und damit einhergehend, eine langfristig angelegte Aufwandsreduzierung. Diese ist jedoch noch immer nicht zu erkennen. Es gilt also weiterhin mit aller Macht auf die Kreispolitik und den Landrat einzuwirken. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist, so haben die zum 31.12.2016 zu bildenden Pensions- und Beihilferückstellungen das Jahresergebnis zusätzlich mit ca. 800.000 € belastet. Ursächlich hierfür waren u.a. Änderungen im Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW) vom 14.06.2016. Danach musste die Versorgungslastenteilung in 2016 von laufenden Erstattungen auf Abfindungen umgestellt werden. Daraus resultierte alleine eine zusätzliche, nicht eingeplante Belastung von ca. 300.000 €. Zudem wirkten sich insbesondere Einstellungen im Rahmen von Nachfolgebesetzungen, der Erledigung von zusätzlichen Aufgaben als auch für perspektivisch dringend notwendige Ausbildungen im mittleren und gehobenen Dienst belastend auf die zu bildenden Pensions- und Beihilferückstellungen zum 31.12.2016 aus. Während die Versorgungslastenteilung zu (hoffentlich) einmaligen Belastungsvorgängen führt, stehen den notwendigen Neu- /Ersatzeinstellungen dauerhafte Aufwendungen für Pensions- und Beihilferückstellungen gegenüber. Solche nicht vorhersehbaren zusätzlichen Aufwendungen sind leider nicht planbar. Hier gilt es weiterhin bei der Planung des jeweiligen Haushaltes Weitsicht an den Tag zu legen, um so die Schere zwischen Planung und Ausführung nicht zu weit auseinandergehen zu lassen. Genau wie im letzten Jahr, so hat auch der aktuelle Jahresabschluss wieder einmal gezeigt, dass die Stadt Erkelenz weiterhin auf einem guten Weg ist. Eine Ausgleichsrücklage, die mittlerweile wieder ca. 76 % ihres ursprünglichen Bestandes erreicht hat, ist weiterhin ein Faustpfand, das uns zumindest mittelfristig enorm in kommenden Ergebnisrechnungen weiterhelfen wird. Dies dürfte und sollte auch allen Beteiligten klar sein. Im Umkehrschluss muss aber weiterhin gelten, dass Entscheidungen auch stets auf ihre finanziellen Auswirkungen hin untersucht und betrachtet werden müssen. Beachtenswert ist zudem, dass am Ziel des „Verbots der Nettoneuverschuldung“ von allen Beteiligten nicht nur konsequent festgehalten wird, sondern sogar noch zusätzliche Schuldenreduzierungen vorgenommen werden, ohne notwendige bzw. sinnvolle Neuinvestitionen (2016: 8,240 Mio. €) hinauszuschieben. Die Früchte dieser konsequenten Vorgehensweise sind an einem Schuldenstand, der sich mittlerweile auf 14,374 Mio. € reduziert hat, ablesbar. Der weiterhin fehlende Ausweis von Liquiditätskrediten als auch die nicht mehr als notwendige Abgabenbelastung der Erkelenzer Bevölkerung sollten vor den genannten Eckdaten auch weiterhin mittelfristig umsetzbar sein. Die Politik kann sich daher auch künftig mehr oder weniger auf ihre politischen Ziele konzentrieren, ohne sich dabei zu sehr von haushaltsrechtlichen Zwängen beeinflussen zu lassen. Ein Umstand, um den uns viele Kommunen in NRW, insbesondere aber auch die Nachbarkommunen, beneiden. Rat und Verwaltung sollten gemeinsam alles dafür tun, dass dies auch künftig so bleibt! Ergänzung des Lageberichtes durch den weiteren Verwaltungsvorstand: I. Allgemeine Erläuterungen Der Lagebericht zur Jahresrechnung soll nicht nur einen reinen Bericht zu den Finanzdaten enthalten, sondern vielmehr auch einen Gesamtüberblick über die wesentlichen Entwicklungen im Berichtsjahr geben. Dabei soll ein Überblick „zur Gesamtunternehmenslage“ als auch eine Einschätzung der bedeutenden Vorgänge, die sich seit der Planung ereignet haben, gegeben werden. Ebenfalls sollen Aussagen zu den zukünftigen Chancen und Risiken der Kommune getroffen werden. Nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den in der Stadt festgesetzten Zuständigkeiten ergeben sich für den Verwaltungsvorstand klare Verantwortungsbereiche, die sich logischer Weise dann auch im Lagebericht widerspiegeln sollten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kommune – also auch die Stadt Erkelenz – gegenüber der Bürgerschaft sowie im staatlichen föderalen Konstrukt mit den zugewiesenen Pflichtaufgaben einen Gesamtauftrag zu erfüllen hat. Hieraus ergibt sich, dass trotz der getrennten Zuständigkeit immer die Gesamtsituation zu sehen ist und nicht einzelne, gerade gesellschaftspolitisch willkommene Themen so forciert werden, dass die Erfüllung des Gesamtauftrages oder die Gesamtfinanzen hierdurch mit starken negativen Auswirkungen gefährdet werden. Der Kämmerer hat in seinem Teil des Lageberichts für die Stadt Erkelenz einen guten Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gegeben. Zur Vermeidung von Redundanzen und unnötiger nur seitenfüllender Texterstellung wird sich der ergänzende Teil des Lageberichts, der vom Bürgermeister sowie den Dezernenten zu verfassen ist, daher nur auf ergänzende bedeutende Themenfelder beziehen. II. Bürgermeister und Dezernent des Dezernat I, Peter Jansen II. 1. Allgemein Aus der Funktion des Bürgermeisters resultiert die Zuständigkeit für alle grundsätzlichen strategischen Aufgaben und Zielsetzungen der Gesamtstadt bzw. der gesamten Verwaltung sowie als Dezernent insbesondere für die Bereiche Personalkosten, Verwaltungsorganisation, Wirtschaftsförderung und Bürgerservice. II.2. Allgemeine Politik und Finanzen Die Stadt Erkelenz kann in Bezug auf die Haushaltsentwicklung nunmehr schon auf einen fast 10jährigen positiven Trend blicken. Im Jahr 2016 wurde sehr deutlich, dass die konsequente solide Haushaltspolitik, die strategische Zielsetzungen hinsichtlich der Bauland- und damit verbunden positiven Einwohner(struktur)entwicklung sowie auch die Entwicklung der Gewerbeflächen insbesondere für Betriebe mit einer zur Stadt Erkelenz passenden Arbeitsplatzstruktur sehr deutlich im Haushalt erkennbar werden. Die nachstehende Tabelle macht deutlich, dass insbesondere daraus resultierend die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer begleitet von einem klaren Schuldenabbaukurs im Haushalt Spielräume geschaffen haben. Dies führt insbesondere dazu, dass die von den Bürgern zu tragenden Steuern und Gebühren auf einem niedrigen Niveau bleiben können und somit allen Haushalt in Erkelenz zu Gute kommt. Die guten Erkelenzer Standards im Angebot für die Bürgerinnen und Bürger sowie auch die verlässliche Haushaltspolitik ziehen sowohl Unternehmen wie auch neue Bürger an. Risiko: Die positive allgemeine Wirtschaftslage mit guten Steuereinnahmen etc. führt dazu, dass auch zusätzliche Aufgaben und Lasten derzeit gut getragen werden können. Leider bleibt es beim Trend, dass immer mehr Aufgaben den Kommunen aufgebürdet werden und auch der Verwaltungsaufwand (z.B. alleine für die Abrechnung der Asylbewerberkosten mit dem Land) steigt. Bei einer Konjunkturabschwächung und, wenn das Land NRW die Einhaltung der vorgegebenen Schuldenbremse ab 2020 nicht auch durch echte Aufwandsreduzierungen im Landeshaushalt angeht, bleibt das auch von den kommunalen Spitzenverbänden immer wieder dargestellte Risiko der chronischen Unterfinanzierung der Kommunen weiterhin bestehen. Chance: Wegen der konsequenten Haushaltsdisziplin und weil, ohne Neuverschuldung und Belastung der Zukunft, trotzdem umfänglich in die städt. Infrastruktur investiert wurde, ist gute Vorsorge auch für vorübergehende schwierigere Zeiten geschaffen. Die Spielräume gilt es weiterhin zu sichern. II.3. Personalkosten Ein wesentlicher Kostenblock ist und bleibt der Anteil an Personalkosten im Haushalt. Es ist richtig und wichtig, dass der Öffentliche Dienst an der allgemeinen Personalkostenentwicklung teilnimmt, damit man auf dem Arbeitsmarkt weiterhin konkurrenzfähig bleibt. Die Steigerung der Personalkosten liegt über den linearen Steigerungen der Tarifverträge und Besoldungsanpassungen, weil immer mehr Personal erforderlich wird. Chancen: Im interkommunalen Vergleich ist die Stadt Erkelenz immer noch gut aufgestellt und etwas günstiger. Auch liegt die Steigerungsrate z.B. im Haushalt 2017 trotzdem noch deutlich unter anderen Steigerungsraten bei den Personalkosten (z.B. Kreis Heinsberg). Insofern ist auch hier eine günstigere Ausgangsposition. Darüber hinaus wirken die Personalmanagementmaßnahmen. Auch wurde zu Beginn des Jahres 2017 mit dem Prozessmanagementverfahren begonnen und es zeigen sich erste Erfolge. Hier wird die Hebung von Ressourcen erwartet. Risiken: Es bleibt leider ein Trend zu immer mehr Verwaltungs-, Überprüfungs- und Berichtsaufwand, insbesondere durch rechtliche Vorgaben erkennbar. Auch mussten zusätzliche Stellen geschaffen werden, weil neue rechtliche Vorgaben (z.B. Baurechtsänderung, erhebliche Anspruchsausweitung beim Unterhaltsvorschuss) Mehrarbeit ohne Kostenausgleich verursachen. Dazu kommen dann noch die starke Inanspruchnahme von Leistungen im Kindertagesstättenbereich und der Aufwand aus der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes. II.4. Auswirkungen des Tagebaus – anstehende Leitentscheidung Die Belastungen für die Stadt aus dem Umsiedlungsgeschehen und auch aus der Notwendigkeit der frühzeitigen Zukunftsplanung zur Vermeidung von Strukturbrüchen steigen insgesamt weiter. Deutlich hat die Landesregierung in der Leitentscheidung formuliert, dass man Initiativen und Strategien zur Stärkung der Region fördern will, aber auch Vorleistungen aus den Kommunen heraus erwartet. Konkret bedeutet dies, dass die Stadt Erkelenz mit Personal-, Sach- und Finanzaufwand, ohne eine Kostenerstattungszusage, zunächst einmal die Thematik bearbeiten muss. Mit der anstehenden Gründung eines Zweckverbandes gemeinsam mit den Nachbarkommunen ist man hier gut auf dem Weg und hat Wahrnehmung beim Land erreicht. Definitive Zusagen des Landes gibt es aber nicht. Auch zeigt sich gerade jetzt, wie wichtig es war, die Vereinbarung mit RWE, zu Garantien für die Umsiedlungsbetroffenen, aber auch für die Unterstützung der Stadt, zu schließen. Alle Erschließungsmaßnahmen für die neuen Standorte, aber auch die Entwicklung eines Gewerbegebietes (wichtige Grundlage für die positive Weiterentwicklung) wurden von RWE angegangen und werden von dort finanziell ohne Belastung des städt. Haushalts abgewickelt. Chancen: Auf lange Sicht können sich gute Perspektiven ergeben, wenn es gelingt den Raum um den Tagebau für die Zukunft auszurichten. Auch die Zeichen der Unterstützung durch das Land sind positiv. Seitens des Unternehmens RWE wurden alle Zusagen eingehalten. Risiken: Leider macht das Land keine konkreten verbindlichen Zusagen und fordert nach wie vor keine Sicherheitsleistungen beim Tagebaubetreiber ein. Die Unterstützungsleistungen von RWE Power bleiben damit weiterhin vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängig. III. Erster Beigeordneter und Dezernent des Dez. II, Dr. Hans-Heiner Gotzen Bereits vom Kämmerer wurde auf mögliche Haushaltsrisiken im Zusammenhang mit den Aufgaben der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen sowie den Aufgaben des Produktbereiches 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – hingewiesen. Zur Vermeidung von Doppelungen wird auf diese Ausführungen verwiesen und deren besondere Bedeutung nochmals unterstrichen. Gerade im Bereich der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen erweist sich die Umstellung auf eine monatliche Abrechnung mit Fallpauschalen derzeit als äußerst personalintensiv und ist mit vielen Problemen für die Kommunen verbunden. Letztlich tragen zurzeit die Kommunen in einem solchen System der Abrechnung das finanzielle Risiko. Neben der Aufnahme und Unterbringung stellen auch die Integrationsaufgaben große Herausforderungen dar, die nicht nur Spuren in den Haushalten der Städte und Gemeinden, sondern auch im Kreishaushalt bei den Aufwendungen für SGBII-Leistungen hinterlassen. Eine auskömmliche Finanzierung der Integrationsleistungen der Kommunen liegt jedoch bislang nicht vor, obwohl von vielen Seiten bereits heute ambitionierte Integrationspläne erstellt wurden und der Druck vor Ort immens ist. Auch die stetig wachsende Anzahl rechtskräftig abgelehnter Asylsuchender, die ausreisepflichtig sind, gleichwohl aber aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreisen können, stellen eine zunehmende finanzielle Belastung kommunaler Haushalte dar. Die Kommunen müssen für die gesamte Dauer des Aufenthaltes die Unterbringung und Versorgung finanzieren, erhalten aber nach den gesetzlichen Bestimmungen lediglich für die ersten drei Monate nach der Ablehnung des Asylverfahrens eine Erstattung der Kosten. Hier muss besonderes Augenmerk auch darauf gelegt werden, ob die gesetzlichen Regelungen zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber wirksam sind. Bereits im laufenden Jahr werden erneut zusätzliche Aufgaben auf den sozialen Bereich hinzukommen. Die anstehende Änderung des Unterhaltsvorschusses wird zu einer Verdoppelung der laufenden Fälle führen und wird – nach derzeitigem Stand – das System der Doppelzuständigkeiten zwischen den Jobcentern und den Sozialämtern zementieren. Auffällig ist, dass die auskömmliche Finanzierung bis heute nicht geklärt ist und daher erneut zu erwarten ist, dass die Kommunen „die Musik bezahlen werden, die andere bestellt haben“. Dies trifft auch auf ein bereits verabschiedetes Gesetz zu. Das Bundesteilhabegesetz hat erhebliche Veränderungen zur Folge, deren finanzielle Auswirkungen nicht hinreichend abgeschätzt sind und bei dessen Umsetzung wohl erneut die Kommunen finanziell zusätzlichen Aufwand werden leisten müssen. 2017 steht in NRW im Zeichen der Landtags- und Bundestagswahl. Die im Zuge des Wahlkampfes bereits getroffenen Versprechungen lassen erwarten, dass die seit Jahren stetige Erweiterung der kommunalen Aufgaben ohne ausreichende Ausfinanzierung sich auch im Jahr 2017 und den Folgejahren fortsetzen wird. Und dass, obwohl bereits heute erkennbar ist, dass die kommunalen Haushalte selbst in wirtschaftlich sehr stabilen Zeiten nicht mehr die Spielräume aufweisen, die nötig wären. Die Ankündigungen betreffen die Finanzierung der Kindertagesstätten und auch die Schulen. Sollte es nach der Landtagswahl eine verbindliche Rückkehr zum G 9 geben, so wird dies auch Konsequenzen für die Schulinfrastruktur haben. Die Gymnasien werden bei einer solchen Entscheidung für einen weiteren, zusätzlichen Jahrgang Raumbedarf haben und vor diesem Hintergrund müssten neue Raumplanungen aufgestellt werden. Die Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten kann vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen werden, zumal das in den vergangenen Jahren in Folge der demographischen Entwicklung prognostizierte Überangebot an Raumkapazitäten bereits durch die Beschulung der Flüchtlingskinder häufig aufgebraucht ist. IV. Technischer Beigeordneter und Dezernent des Dez. III, Ansgar Lurweg Auch im Jahr 2016 ist aus Sicht des Baudezernenten die kontinuierliche Begleitung, Überprüfung und Unterhaltung des Anlagevermögens in Form von Gebäuden, Straßen, Grünflächen und allgemeinen Erschließungsanlagen eine der Hauptaufgaben des Baudezernates. Wie auch in den letzten Jahren besteht dank einer guten und vorausschauenden Finanzplanung und der Bildung von entsprechenden Rückstellungen die Chance, den guten Zustand der Anlagen zu erhalten bei gleichzeitiger Nutzung von Spielräumen für neue Investitionen. Der vorhandene Anlagenbestand und das damit verbundene Nutzungsspektrum bleibt gleichwohl kritisch zu hinterfragen und ggfls. anzupassen. Erkelenz ist europäische Klimaschutzkommune! Die Anstrengungen im EEA-Prozess haben zum Erfolg geführt und sind mit der entsprechenden Zertifizierung abgeschlossen worden. Ebenso hat der Klimaschutzmanager seine Arbeit aufgenommen. Mit dem vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Klimaschutzkonzept hat die Verwaltung gleichzeitig den Auftrag erhalten, den Zertifizierungsprozess in den nächsten 4 Jahren weiter fortzuführen. Das ist Verpflichtung und Chance zugleich, die vielen Ideen auch der ehrenamtlich beteiligten Akteure in eine zukunftsweisende Entwicklung der Gesamtstadt mit einzubringen. Dazu gehört die Entwicklung neuer Baugebiete und Gewerbegebiete genauso wie die Zukunftsplanungen der Dörfer am Tagebaurand mit dem begonnenen Prozess für die Erstellung von Dorfentwicklungskonzepten. Dazu gehört auch die Arbeit des interkommunalen Planungsverbandes der mit dem im September 2016 entwickelten Drehbuch als Perspektive für einen möglichen Strukturwandel im Bereich des Braunkohlentagebaus Garzweiler II einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsplanungen der Stadt Erkelenz leistet. Die geplante Gründung eines Zweckverbandes zur Verstetigung der Zusammenarbeit der beteiligten vier Kommunen ist Grundvoraussetzung für die weiteren Planungsschritte und wird die Arbeit der nächsten Jahre in diesem Bereich bestimmen. Die Einwohnerentwicklung im Jahr 2016 ist weiterhin positiv. Ende 2016 hat die Stadt Erkelenz statistisch wieder den höchsten Einwohnerstand seit der Aufzeichnung erreicht, erstmals über 46.000 Einwohner. Das ist eine große Herausforderung auch für die Aufgaben im technischen Dezernat. Die Unterbringung von Flüchtlingen hat im Jahr 2016 wie auch in anderen Bereichen der Verwaltung zu erheblichen zusätzlichen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt. Eine Änderung der Situation ist auch für das Jahr 2017 nicht zu erwarten. Darüber hinaus sind weitere Folgewirkungen der positiven Einwohnerentwicklung im Bereich des Ausbaus der städtischen Infrastruktur erkennbar. Kindergärten, Schulerweiterungen, offener Ganztag heißen die Schlagworte für die kommenden Jahre. Die stetige Nachfrage nach Baugrundstücken und die erfreuliche Entwicklung im Bereich der Gewerbeflächen erfordern zusätzlichen Planungsaufwand bis hin zur Überarbeitung der Abwasserentsorgung auf dem Stadtgebiet. Durch die braunkohlenbedingten Umsiedlungen verteilen sich die Einzugsbereiche der Wasserverbände neu mit Auswirkungen auf die Abwasserreinigungsanlage der Stadt Erkelenz. Die positive Siedlungsflächenentwicklung wird zukünftig auch durch vorhandene Kapazitäten im Bereich der Abwasserreinigung bestimmt werden. Darüber hinaus wird die geplante Fortschreibung des Regionalplanes im Bereich der Bezirksregierung Köln Einfluss auf die weitere Stadtentwicklung nehmen. Auftaktgespräche sind für das erste Halbjahr 2017 geplant. Die landespolitischen Zielsetzungen hinsichtlich Flächenverbrauch, Klimaschutzziele und weiterer regionaler Entwicklung sollen dort konkretisiert werden. Im Jahr der anstehenden Landtagswahl und einer neuen Landesregierung sicherlich eine besondere Aufgabe für das Jahr 2017 und folgende. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Erkelenz: Peter Jansen Dr. Hans-Heiner Gotzen Bürgermeister Erster Beigeordneter Ansgar Lurweg Techn. Beigeordneter Norbert Schmitz Kämmerer