Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
53909.pdf
Größe
870 kB
Erstellt
26.10.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/400/2017
öffentlich
26.10.2017
Amt 20 Stefanie Rolfs
15. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
14.11.2017
be
20.12.2017
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieRat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 schlägt die Betriebsleitung vor, die Schmutzwassergebühr von bisher 1,82 €/m³ zum 01.01.2018 auf 1,75
€/m³ bezogener Frischwassermenge zu senken sowie die Niederschlagswassergebühr auf 0,90 €/m² befestigter Fläche zu belassen.
Insgesamt erhöht sich der auf die Gebühren umzulegende Finanz- und Betriebsaufwand in 2018 gegenüber 2017 geringfügig um 67.911 € auf 9.638.558 €. Der Betriebsaufwand erhöht sich dabei um 64.499 € und beim Finanzaufwand ergibt sich eine
minimale Erhöhung von 3.412 €. Nähere Details können der beigefügten Gebührenkalkulation entnommen werden.
Neben dieser, gegenüber dem Vorjahr, geringfügigen Erhöhung auf der Aufwandsseite (+0,71 %), wurden auf der Ertragsseite sowohl bei der Schmutzwassergebühr
als auch bei der Niederschlagswassergebühr Entnahmen aus den Gebührenausgleichsrücklagen von insgesamt 620.000 € gebührenmindernd eingeplant (280.000 €
für Niederschlagswasser/ 340.000 € für Schmutzwasser).
Für die Kunden, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z.B.
Niersverband) vorgenommen wird, verringern sich die zu veranlagenden Gebührenanteile für den Transport des Schmutzwassers von bisher 0,63 €/m³ auf 0,55 €/m³
bezogener Frischwassermenge.
Die zuvor aufgeführte Gebührenkalkulation, mit den daraus resultierenden Änderungen, mündet letztendlich in einer Änderung der Entwässerungssatzung. Die Betriebsleitung bittet daher um Zustimmung zur beigefügten Satzungsänderung.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 15. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 wird hiermit erlassen“.
Finanzielle Auswirkungen:
---Anlagen:
Abwassergebührenkalkulation 2018
15. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004
Vorlage A 20/400/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Entwurf
15. Änderungssatzung
vom 20. Dezember 2017 zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen - Entwässerungssatzung - der Stadt Erkelenz
vom 19.03.2004
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der bei
Erlass
dieser
Satzung
geltenden
Fassung
in
Verbindung
mit
der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner
Sitzung am 20. Dezember 2017 folgende Änderung der Satzung über die Entwässerung
der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die
Entsorgung
von Grundstücksentwässerungsanlagen - Entwässerungssatzung beschlossen:
Artikel 1
1. § 28 Absatz 9 und 14 der Entwässerungssatzung vom 19.03.2004, in der
Fassung der 14. Änderungssatzung vom 21.12.2016, werden aufgehoben.
2. § 28 Absatz 9 und 14 der Entwässerungssatzung erhalten folgende Neufassung:
§ 28 Schmutzwassergebühr
(9)
Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2018 je Kubikmeter
Schmutzwasser jährlich 1,75 €.
(14)
Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein Westfalen (KAG NRW) von einem
Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden,
ermäßigt sich gemäß § 7 Absatz 1 Satz 4 KAG NRW die an die Stadt zu
zahlende Gebühr, soweit nach Art und Umfang der Gebührenpflichtige selbst von
dem Verband für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und Anlagen oder
für die von ihm gewährten Vorteile zu Verbandslasten oder Abgaben
herangezogen wird. Sofern der Verband lediglich die Abwasserreinigung
übernimmt, beträgt die Gebühr ab dem 01.01.2018 für die Schmutzwassersammlung und den Schmutzwassertransport 0,55 € je Kubikmeter
Schmutzwasser.
Artikel 2
Inkrafttreten:
Die vorgenannten Regelungen treten zum 01.01.2018 in Kraft.
Peter Jansen
Bürgermeister