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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
53909.pdf
Größe
870 kB
Erstellt
26.10.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:43
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 20/400/2017 öffentlich 26.10.2017 Amt 20 Stefanie Rolfs 15. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz Beratungsfolge: Datum Gremium 14.11.2017 be 20.12.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieRat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 schlägt die Betriebsleitung vor, die Schmutzwassergebühr von bisher 1,82 €/m³ zum 01.01.2018 auf 1,75 €/m³ bezogener Frischwassermenge zu senken sowie die Niederschlagswassergebühr auf 0,90 €/m² befestigter Fläche zu belassen. Insgesamt erhöht sich der auf die Gebühren umzulegende Finanz- und Betriebsaufwand in 2018 gegenüber 2017 geringfügig um 67.911 € auf 9.638.558 €. Der Betriebsaufwand erhöht sich dabei um 64.499 € und beim Finanzaufwand ergibt sich eine minimale Erhöhung von 3.412 €. Nähere Details können der beigefügten Gebührenkalkulation entnommen werden. Neben dieser, gegenüber dem Vorjahr, geringfügigen Erhöhung auf der Aufwandsseite (+0,71 %), wurden auf der Ertragsseite sowohl bei der Schmutzwassergebühr als auch bei der Niederschlagswassergebühr Entnahmen aus den Gebührenausgleichsrücklagen von insgesamt 620.000 € gebührenmindernd eingeplant (280.000 € für Niederschlagswasser/ 340.000 € für Schmutzwasser). Für die Kunden, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z.B. Niersverband) vorgenommen wird, verringern sich die zu veranlagenden Gebührenanteile für den Transport des Schmutzwassers von bisher 0,63 €/m³ auf 0,55 €/m³ bezogener Frischwassermenge. Die zuvor aufgeführte Gebührenkalkulation, mit den daraus resultierenden Änderungen, mündet letztendlich in einer Änderung der Entwässerungssatzung. Die Betriebsleitung bittet daher um Zustimmung zur beigefügten Satzungsänderung. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 15. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 wird hiermit erlassen“. Finanzielle Auswirkungen: ---Anlagen: Abwassergebührenkalkulation 2018 15. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 Vorlage A 20/400/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Entwurf 15. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2017 zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Entwässerungssatzung - der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 20. Dezember 2017 folgende Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Entwässerungssatzung beschlossen: Artikel 1 1. § 28 Absatz 9 und 14 der Entwässerungssatzung vom 19.03.2004, in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 21.12.2016, werden aufgehoben. 2. § 28 Absatz 9 und 14 der Entwässerungssatzung erhalten folgende Neufassung: § 28 Schmutzwassergebühr (9) Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2018 je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich 1,75 €. (14) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein Westfalen (KAG NRW) von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich gemäß § 7 Absatz 1 Satz 4 KAG NRW die an die Stadt zu zahlende Gebühr, soweit nach Art und Umfang der Gebührenpflichtige selbst von dem Verband für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und Anlagen oder für die von ihm gewährten Vorteile zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen wird. Sofern der Verband lediglich die Abwasserreinigung übernimmt, beträgt die Gebühr ab dem 01.01.2018 für die Schmutzwassersammlung und den Schmutzwassertransport 0,55 € je Kubikmeter Schmutzwasser. Artikel 2 Inkrafttreten: Die vorgenannten Regelungen treten zum 01.01.2018 in Kraft. Peter Jansen Bürgermeister