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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
53286.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
12.09.17, 12:00
Aktualisiert
18.01.18, 11:29

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/411/2017 öffentlich 21.08.2017 Amt 61 Paul-Hugo Blaesen 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium 26.09.2017 be 28.09.2017 04.10.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 21.12.2016 hat der Rat der Stadt Erkelenz den Aufstellungsbeschluss der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen westlich B57), Erkelenz-Mitte, gefasst und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen. 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 8 vom 10.03.2017 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 21.03.2017 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 20.03.2017 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 20.03.2017 beteiligt. Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen westlich B57), Erkelenz-Mitte, wurde in der Sitzung am 04.04.2017 vorgestellt. Hinsichtlich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde folgender Beschluss gefasst: Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (gewerbliche Bauflächen westlich B57), zu.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig 4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 21.06.2017, des Hauptausschusses vom 29.06.2017 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 05.07.2017 wurde der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 17 vom 07.07.2017 in der Zeit vom 17.07.2017 bis 18.08.2017 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. In dieser Sitzung soll über die während des Aufstellungsverfahrens, hier der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden. Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz soll in dieser Sitzung beschlossen werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte BodenVorlage A 61/411/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 nutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „.1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen westlich B57), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen westlich B57), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen westlich B57), Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen westlich B57), Erkelenz-Mitte, wird hiermit beschlossen. 3. Die 19.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen westlich B57), Erkelenz-Mitte, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: Über die Erschließung des Plangebietes soll nach Rechtskraft eines Bebauungsplanes ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG geschlossen werden. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen westlich B57), Erkelenz-Mitte Übersicht über den Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen westlich B57), Erkelenz-Mitte Vorlage A 61/411/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 1 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 1 Öffentlichkeit Schreiben vom 2 Öffentlichkeit Schreiben vom Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1 Öffentlichkeit Schreiben vom 04.08.2017 Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes lehnen wir ab. Dies begründen wir wie folgt:  Existenzgefährdung unseres Betriebes – ca. 40 % der Flächen im Planbereich werden durch unseren Betrieb bewirtschaftet.  Die zukünftige Weiterentwicklung unseres Betriebes wird dadurch stark eingeschränkt, wenn nicht unmöglich gemacht. Der heutige und insbesondere der geplante Tierbestand kann aufgrund fehlender Futterflächen nicht aufrechterhalten werden.  Aufbau eines Konfliktpotentials zwischen Die Bedenken hinsichtlich der Existenzgefährdung des Betriebes durch die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen werden nicht geteilt. Im Flächennutzungsplan werden die Grundzüge der Planung, basierend auf der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung dargestellt. Die Darstellung als gewerbliche Baufläche erfolgt demnach zukunftsorientiert. Aus der Änderung des Flächennutzungsplans resultiert keine konkrete Nutzungseinschränkung für die bestehenden (in diesem Fall landwirtschaftlichen) Nutzungen. Zzt. wird lediglich eine nördliche Teilfläche des Änderungsbereichs – die sich nicht im Eigentum des Eingebers befindet – als Gewerbegebiet Die angeführten Bedenken werden nicht geteilt. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme    Landwirtschaft und Gewerbe. Geruchsemissionen aus der Hofstelle gelangen lt. Gutachten bis ins Plangebiet mit lebensmittelproduzierenden Firmen. Geruchsemissionen aus der organischen Düngung der benachbarten Flächen gelangen ins Plangebiet, ca. 38 ha des Betriebes liegen im oder in der Nähe des Plangebietes und werden oftmals als Ackergras genutzt und mehrmals jährlich organisch gedüngt, diese Geruchsbelästigung ist im Geruchsgutachten nicht berücksichtigt. Vermehrte Fliegenplage durch Beweidung der Flächen im und in der Nähe des Plangebietes. Entwicklung des Betriebes: Wir sind ein Familienbetrieb, welcher einen landwirtschaftlichen Milchvieh- und Ackerbaubetrieb westlich der B 57 in Erkelenz bewirtschaftet. Im Jahre 2000 ist ein Teil des Betriebes an den jetzt bestehenden Standort ausgesiedelt worden. Bei den damaligen Planungen zur Teilaussiedlung standen betriebsintern zwei Standorte zur Auswahl. Wir entschieden uns für den jetzigen Abwägungsvorschlag der Verwaltung in einem Bebauungsplan festgesetzt. Eine mögliche weitere Entwicklung innerhalb des Änderungsbereichs erfolgt ausschließlich in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Grundflächen für die Gewerbenutzung. Die Flächen im Grundbesitz des Eingebers sind durch die Änderung des Flächennutzungsplans insofern nicht unmittelbar betroffen. Die Bedenken hinsichtlich des Aufbaus eines Konfliktpotenzials zwischen Landwirtschaft und Gewerbe werden nicht geteilt. Die Hofstelle selbst sowie die unmittelbar angrenzenden Ackerflächen sind nicht Bestandteil des FlächennutzungsplanÄnderungsbereichs. Aufgrund der Lage des geplanten Gewerbestandortes unmittelbar angrenzend an den Außenbereich sind Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Betriebe in gewissem Rahmen hinzunehmen. Hier ist in die Abwägung einzustellen, dass mit der Planung gewerblicher Bauflächen keine Ansiedlung besonders schutzbedürftiger Nutzungen (wie bspw. Wohnhäuser) vorgesehen ist. Die Bedenken hinsichtlich der Geruchsbelästigungen werden nicht geteilt. Das in der Stellungnahme angeführte Geruchsgutachten weist für eine geringe Teilfläche im südlichen Änderungsbereich eine Geruchsbelastung gem. Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) von 0,05 und mehr aus, d.h. in einem Teilbereich werden an etwa 5 % Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Standort, da er weiter von der Wohnbebauung entfernt ist. Wir waren uns sicher, so die Beeinträchtigungen, die durch einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Milchviehhaltung entstehen, für die Dorfgemeinschaft so gering wie möglich zu halten. Da sich zum damaligen Zeitpunkt der Betrieb mit ca. 50 Kühen mitten im Ort befand, und die Tiere in den Sommermonaten täglich über die Straßen zu den Weiden getrieben wurden, war es nicht nur für uns, sondern sicherlich auch für die Anwohner eine sehr große Erleichterung. Neben der großen Herausforderung, die eine solche Aussiedlung mit sich bringt, überwog jedoch die Freude über die Gewissheit einen zukunftsfähigen Standort gefunden zu haben. Wir wollen noch einmal betonen, dass die Stadt Erkelenz eine Aussiedlung an diesen Standort begrüßt hat. der Jahresstunden Gerüche aus der Tierhaltung wahrnehmbar. Gemäß der GIRL sind für Gewerbe- / Industriegebiete Geruchsimmissionen als erhebliche Belästigungen zu werten, wenn die Gesamtbelastung den Immissionswert von 0,15 überschreitet. Dieser Immissionswert wird hinsichtlich der Geruchsbelastungen aus der Tierhaltung gem. den Berechnungen des angeführten Gutachtens sicher eingehalten. Die Beurteilung von Güllegerüchen unterliegt im Regelfall nicht den Bewertungen der GIRL. Gerüche aus Anlagen der Tierhaltung treten dauerhaft auf, demgegenüber sind Gerüche durch die Gülleaufbringung zeitlich begrenzte Einzelereignisse. Die Gülleaufbringung erfolgt nur wenige Male im Jahr. Im Winter gelten Sperrfristen für die Gülleaufbringung, in denen keine Güllegerüche entstehen. Mit der Gülleaufbringung sind unvermeidbar Geruchsbelastungen verbunden, die allerdings im ländlichen Außenbereich ortsüblich und daher hinzunehmen sind. Durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Gülleaufbringung bei regnerischer und kühlerer Witterung) können Geruchsbelastungen vermindert werden. Durch die aktuelle Dünge-Verordnung (Mai 2017) werden ab 2020 bzw. 2025 verbesserte Aufbringungstechniken festgelegt, die zukünftig Geruchsbelastungen durch Gülle reduzieren werden. 2008 erfolgte der Bau einer Gerätehalle am neuen Standort, diese wurde aufgrund steigender Tierzahlen nach Antrag und Genehmigung zum Stallgebäude umgewidmet. Im Juni 2015 wurde ein Bauantrag zum Neubau eines Milchvieh-/Jungviehstalles mit entsprechenden Siloflächen, Mistplatte und zwei Güllehochbehältern gestellt, um den Betrieb für die Zu- Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung kunft wettbewerbsfähig zu machen. Der Neubau ist so konzipiert, dass gesetzliche Vorgaben zur Tierhaltung hinsichtlich Tierschutz etc. mehr als erfüllt werden. Mit dem Auftreten von Fliegen im Zusammenhang mit Viehwirtschaft muss – besonders angrenzend an den Außenbereich – gerechnet werden. Dieses Umstands ist sich die Stadt Erkelenz bewusst. Ein Handlungserfordernis für die Bauleitplanung wird aktuell nicht gesehen. Somit ist in der Gesamtschau und unter Beachtung der gegenseitigen Rücksichtnahme die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche am vorgesehenen Standort städtebaulich vertretbar. Dabei werden auch die Belange der Entwicklungsmöglichkeit landwirtschaftlicher Nutzungen berücksichtigt. Insgesamt ist die Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Heranrücken einer gewerblichen Baufläche mit einer vergleichsweise niedrigeren Schutzbedürftigkeit an bestehende landwirtschaftliche Nutzungen verträglich. Die Planung führt nicht zu unzumutbaren Einschränkungen des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs. Nachdem der Bauantrag bei der Stadt Erkelenz eingegangen war, meldeten sich Vertreter vom Bauamt und Planungsamt der Stadt an, um sich die Gegebenheiten vor Ort anzuschauen. Als die Vertreter des Bau- und Planungsamtes vor Ort waren, konnten sie keine Bedenken zu unserem Vorhaben erkennen. Sie standen dem Projekt sogar positiv gegenüber, was uns sehr erfreute. Der Vertreter des Planungsamtes merkte sinngemäß an: „Wenn man so ein Projekt hier nicht realisieren kann, wo dann? Hier ist ja nichts.“ Und zeigte dabei in nördliche Richtung. Bisheriger Ablauf der Verhandlungen mit RWE Power, Stadt Erkelenz und Betrieb XXX Im Sommer 2015 meldete sich für uns unerwartet ein Vertreter von RWE-Power, um mit uns ein Gespräch über eine Veräußerung unserer Flächen zu führen, welche sich in der Nähe unseres Aussiedlerhofes in nördlicher Richtung befinden. Die weiteren Hinweise des Einwenders zu den diversen Gesprächen mit Verfahrensbeteiligten werden zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 5 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Bei diesem Telefonat mit dem RWE-PowerVertreter hatten wir eine klare ablehnende Haltung zu einer Veräußerung, jedoch kam es im November 2015 zu einem persönlichen Termin mit zwei Vertretern von RWE-Power und einem Vertreter der Stadt. Bei diesem Gespräch legte RWE-Power einen Plan vor, der erkennen ließ, dass der Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich der B 57 in einem beträchtlichen Ausmaß erweitert werden soll. Allein ca. 40 % der dort aufgeführten Flächen befinden sich in unserer Bewirtschaftung. Wir erklärten, dass wir im Jahre 2000 diesen Betriebsstandort wählten, um für die Zukunft allen möglichen Konflikten aus dem Wege zu gehen und der Betrieb nachhaltig wachsen kann. Dann legten wir Pläne der eingereichten Baugenehmigung vor und erklärten unser Vorhaben. Die Reaktion der RWE-Power Vertreter darauf war sehr verwundert, da sie darüber keine Kenntnis hatten und einer der Vertreter merkte an, dass es eine enorme Dimension sei und es für sie eine komplett neue Ausgangssituation darstelle. Somit wäre für sie die ganze Situation neu zu bewerten und sie haben vollstes Verständnis für unsere begründete Ablehnung. Dies änderte sich auch nicht, als der Vertreter der Stadt einen Erdwall oder eine Sichtschutzwand Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 6 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme entlang unserer Betriebsstätte vorschlug. Wir räumten ein, dass wir, um der Stadt nicht im Wege zu stehen, generell immer gesprächsbereit seien, aber in diesem speziellen Fall die Nähe des geplanten Gebietes zu unserer Betriebsstätte uns doch als sehr problematisch erscheine. Es ist zu bedenken, dass die Emissionen unseres Betriebes nach der Erweiterung bedingt durch die Windrichtung genau in das geplante Gewerbegebiet ziehen und Insekten (besonders Fliegen) sich nicht durch einen Erdwall aufhalten lassen. Das dazugehörende Geruchsgutachten, welches erkennen lässt, dass sich das neu geplante Gewerbegebiet in einer „Geruchswolke“ befindet, wurde vorgelegt. Auch wenn es laut Gutachten nur eine geringe Geruchsbelästigung sein wird, ist sie dennoch vorhanden. Somit endete das freundlich geführte Gespräch unserer Meinung nach damit, dass alle Beteiligten sich bewusst waren, dass diese Situation sehr problematisch ist und wir unsere Flächen auf Grund dessen nicht veräußern können. Anfang Januar 2016 meldete sich nochmals ein Vertreter von RWE Power und teilte uns telefonisch mit, dass er die Emissionswerte unserer geplanten Erweiterung der Betriebsstätte hat prü- Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 7 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme fen lassen, und die Entstehung des geplanten Gewerbegebietes rein rechtlich möglich sei. Ich verwies darauf, dass wir weiterhin langfristig Probleme auf uns zukommen sehen, falls dieses große Gewerbegebiet dort entsteht, wofür er Verständnis äußerte. Im Mai 2016 wurde der Bauantrag genehmigt. Im Januar 2017 erfolgte ein weiterer Anruf eines Vertreters von RWE Power mit der Bitte um einen Termin, da der Kampfmittelräumdienst die Flächen absuchen sollte. Bei der Besprechung am 09. Februar 2017 mit RWE Power und den Vertretern der Stadt Erkelenz wurde mitgeteilt, dass sich ein großes Unternehmen auf dem Plangebiet ansiedeln möchte. Der Name des Unternehmens und die Produktionsrichtung wurden in diesem Gespräch nicht bekanntgegeben. Hier wurden von uns schon Bedenken gegen die Ansiedlung eines lebensmittelproduzierenden Betriebes vorgetragen. Von RWE Power wurde zu diesem Termin erstmals die Umsiedlung unseres Betriebes vorgeschlagen. Unterlagen zu Ersatzstandorten sollten sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 8 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Dies geschah jedoch nicht. Anfang März 2017 erfuhren wir aus der Presse, dass sich die Firma Kamps in dem entstehenden Gewerbegebiet ansiedeln wird. Aus dem Amtsblatt der Stadt Erkelenz vom 10. März 2017 ging hervor, dass am 21. März 2017 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfand. Diesen Termin nahm ich wahr, um meine Bedenken zu äußern. Im Rathaus traf ich auf den zuständigen Vertreter des Planungsamtes und ließ mir die Situation noch einmal erklären. Daraufhin äußerte ich auch ihm gegenüber meine Bedenken dazu und teilte mit, dass meine Eigentumsflächen in dem Gebiet nicht zur Verfügung stehen. Unter anderem auf Grund der Nähe zu unserem Betrieb. Als Antwort darauf bekam ich die Frage, warum man sich diesen Standort des Betriebes ausgesucht habe, dieser sei für so etwas nicht geeignet. Ich erwiderte, dass nach Einreichung des Bauantrages auch ein Vertreter des Planungsamtes in unserem Betrieb war und diesen Standort als gut befunden hat. Der Vertreter im Rathaus sagte, dass er so etwas nie sagen würde. Ich stellte mir und auch ihm die Frage, ob man nicht davon ausgehen muss, dass das Planungsamt mit einer Stimme spricht. Man könne Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 9 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme schließlich nicht jeden Mitarbeiter einzeln nach seiner persönlichen Meinung befragen. Er sagte: „Herr XXX, falls sie auch in Zukunft ein wohlgesonnener Bürger der Stadt Erkelenz sein wollen, dann kann ich Ihnen nur dazu raten, diese Fläche zu verkaufen.“ (sinngemäße Wiedergabe) Ich verließ diesen Termin recht niedergeschlagen, mit einer solchen Reaktion hätte ich niemals gerechnet, da es in der Vergangenheit immer sachlich und auch fair zugegangen ist. Nach einigen Tagen Bedenkzeit war für mich klar, dass ich das, was gerade aufeinander zurollt (Erweiterung XXX/Ansiedlung Kamps), als zukünftiger Nachbar der Fa. Kamps, der Firma Kamps gegenüber nicht verantworten kann und ein Gespräch mit der Geschäftsführung suchen muss. Da man die Stadt nicht übergehen wollte, kontaktierte ich zuerst den Bürgermeister, Herrn Jansen. Bei einem Telefonat gab der Bürgermeister mir zu verstehen, dass rein rechtlich alles in Ordnung sei. Nach Äußerung meiner Bedenken stellte ich fest, dass meines Erachtens nach vier Parteien betroffen sind. Dazu gehören die Stadt Erkelenz, RWE Power als Entwickler des Gewerbegebietes, Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 10 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Kamps und der Betrieb XXX. Ich bat um einen persönlichen Termin und wies ausdrücklich darauf hin, dass mindestens drei der Betroffenen (Stadt, RWE Power, XXX) zusammenkommen sollten. Die Entscheidung über die Anwesenheit der Fa. Kamps überließ ich ihm. Am 5. April 2017 kamen 7 Vertreter der Stadt, zwei Vertreter von RWE Power und wir zu zweit als Betrieb XXX mit unserem Anwalt zusammen. Nach ausführlicher Darlegung meiner Bedenken schlussfolgerte ich, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb in dieser geplanten Größenordnung und ein lebensmittelproduzierendes Unternehmen wie Kamps auf so engem Raum nicht konfliktfrei wirtschaften können. Wir waren fast schon überrascht, vom ersten Beigeordneten der Stadt in dieser Deutlichkeit zu hören, dass diese Konstellation, wie sie hier nun mal entsteht, für die Zukunft großes Konfliktpotential bietet. Dies wurde mehrfach betont. Als Herr Jansen noch anmerkte: „Herr XXX, selbst wenn sich die Fa. Kamps zurückzieht, ist ihrem Betrieb ja nicht geholfen. Dann kommt die nächste Firma“ (sinngemäße Wiedergabe), hat man es schon bereit, dass die Fa. Kamps nicht mit an diesem Tisch sitzt. Am Ende dieses Gespräches legte RWE Power einen Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 11 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Plan mit eventuellen Umsiedlungsstandorten vor. Man merkte unserem Erachten nach, dass diese Möglichkeit zur Lösung der entstehenden Probleme der Stadt und RWE Power sehr recht sei. Einigen Wochen später wurden die uns vorgelegten Umsiedlungsstandorte besichtigt. Wir teilten RWE Power mit, dass ein Standort für die Umsiedlung vorstellbar wäre und baten um ein dazugehöriges Flächenkonzept für diesen Standort, das uns bis heute nicht vorgelegt wurde. Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass unsererseits Verständnis dafür besteht, dass neue Gewerbegebiete ausgewiesen werden und dafür Flächen benötigt werden. Aus diesen Gründen stellten wir uns oftmals die Frage, ob das geplante Gewerbegebiet neben unserem landwirtschaftlichen Hof nicht doch recht problemlos funktionieren könnte. Wir schauten uns Biogasanlagen an, die oftmals in direkter Umgebung zu Gewerbegebieten errichtet wurden. Es stellt sich für uns heraus, dass die dort herrschende Geruchs- und Fliegenbelästigung sehr niedrig und somit unproblematisch war. Zudem mussten Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 12 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme wir lange nach Betrieben suchen, deren Umfeld in Zukunft mit unserer Situation vergleichbar ist, um uns davon ein Bild zu machen. Dort wurde uns erklärt, dass besonders in den Sommermonaten die Geruchs- und Fliegenbelästigung oftmals sehr hoch bis unerträglich sei. Es wurde auch Kontakt zu einem Gutachter aufgenommen, der aktuell rechtlich keine Bedenken hatte, zu der Sachlage aber meinte, dass er nicht in unserer Haut stecken wolle. Ein gravierender Faktor wurde noch nicht berücksichtigt. Dabei handelt es sich um die Tatsache, dass alleine ca. 38 ha im oder in direkter Umgebung zum entstehenden Gewerbegebiet (auch in Windrichtung) von uns bewirtschaftet werden. Da wir betriebsbedingt sehr viel Ackergras haben und dieses mehrfach im Jahr schneiden, (jedoch oftmals nur Teilschläge) damit unterschiedliche Reifezustände erzielt werden können (z.B. Heu, Silage-Wickelballen) wird eine unregelmäßige organische Düngung praktiziert, die sich über das Jahr verteilt. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Düngeverordnung. Da auf Ackergras die organischen Dünger üblicherweise nicht eingearbeitet werden, ist von einer extrem hohen Belästigung durch Geruch und auch Fliegenaufkom- Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 13 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme men auszugehen, welche sich über einen großen Teil des Jahres zieht. Wir weisen nochmals daraufhin, dass sich diese Flächen in unmittelbarer Nähe des entstehenden Gewerbegebietes befinden. Wir glauben, dass ein solcher Zustand gerade für ein lebensmittelproduzierendes Unternehmen als direkter Nachbar extrem unangenehm ist. Wir sind davon überzeugt, dass das Interesse an einen solchen Standort schnell vergeht, wenn man diese Gegebenheiten über einen längeren Zeitraum verfolgt. Wiederholen wollen wir auch noch einmal, dass das gesamte Gewerbegebiet in einer „Geruchswolke“ liegen wird, welche von unserer Betriebsstätte ausgeht und nicht von unseren Flächen (diese Belästigung wird unserer Meinung nach wesentlich höher sein). Für uns ist es unverständlich, dass ein so großer namhafter lebensmittelproduzierender Konzern für den Neubau seiner Hauptproduktionsstätte inklusive der Verwaltung und einem Café einen Standort wählt, der schon bald in der „Geruchswolke“ unseres zukünftigen Betriebes liegt. Wir wurden kürzlich darauf hingewiesen, dass es schon im Jahre 2014 zu einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG gekommen ist. Diese ist Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 14 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme im Internet nachzulesen. In dieser Vereinbarung steht unter anderem: Zur Weiterentwicklung des Wirtschafts- und Arbeitsplatzstandortes Erkelenz übernimmt RWE Power die Entwicklung eines ca. 30 ha großen Gewerbe- und Industriegebietes inkl. Grunderwerb, Planung, Erschließung und Vermarktung. Hierbei wird eine nachhaltige Planung und Entwicklung unterstellt.“ Somit ist unserer Meinung nach von einer nachhaltigen Planung auszugehen. Wir wissen jedoch nicht, ob man in diesem Fall von Nachhaltigkeit sprechen kann. Aus den Gesprächen mit der Stadt Erkelenz und RWE Power wurde ersichtlich, dass die Gefahr von Konflikten zwischen landwirtschaftlichem Betrieb und der lebensmittelproduzierenden Firma sehr wohl erkannt wurde. Dies wird auch durch das Angebot vom 09. Februar 2017 von RWE Power zur Umsiedlung des Betriebes unterstrichen. Wir haben uns immer offen und gesprächsbereit gegenüber der Stadt verhalten, und bei den ge- Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 15 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme führten Gesprächen mit den verschiedenen Beteiligten kompromissbereit gezeigt, aber man fühlt sich von RWE Power im Stich gelassen. Bei uns entsteht der Eindruck, dass alles auf die lange Bank geschoben wird, und spätestens nach dem Spatenstich der lebensmittelproduzierenden Firma für RWE Power alles erledigt ist. Die Konflikte die daraus hervorgehen werden wohl Jahrzehnte andauern. Wir erklären uns auch weiterhin bereit, von sämtlichen Flächen, die im geplanten Gewerbegebiet und der Umgebung liegen, sofort zurückzutreten sofern wir weiterhin eine Möglichkeit für einen zukunftsfähigen landwirtschaftlichen Betrieb sehen. Oberstes Ziel sollte doch für alle Beteiligten sein, dass ein nachhaltiges Gewerbegebiet geplant wird, bei dem im Vorfeld keine Probleme zu erwarten sind. Lange Zeit waren wir uns nicht sicher, diesen Brief zu verfassen und auch abzuschicken. Um jedoch zu vermeiden, dass man sich zukünftig selber Vorwürfe macht, nicht alles versucht zu haben eventuell auftretende Probleme im Vorfeld zu lösen und auch die Bevölkerung von unseren Bedenken zu informieren, haben wir uns doch dazu entschlossen. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 16 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Sollte sich jemand anhand dieses Schreibens von uns persönlich angegriffen oder missverstanden fühlen, so bitten wir ausdrücklich um Entschuldigung. Wir hoffen in dieser Sache auf eine Lösung, die alle zufriedenstellt. 2 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB 1 Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, Postfach 101027, 41010 Mönchengladbach Schreiben vom 19.04.2017 Die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erkelenz betrifft, die Bundesstraße Nr. 57 in den Abschnitten 31,1 und 31,2 sowie die Bundesautobahn Nr. 46. Für die Belange der Bundesautobahn ist unsere Autobahnniederlassung in Krefeld zu beteiligen. Der geplante Gewerbe- und Industriepark Commerden, Abschnitt IV liegt direkt angrenzend an eine Autobahn und eine Bundesstraße – verbunden durch die Anschlussstelle Erkelenz-Süd. Auf der nicht parzellenscharfen Ebene des Flächennutzungsplans erfolgt zunächst die Sicherung und Darstellung einer Fläche für gewerbliche Nutzungen. Der Forderung nach einem Verkehrsgutachten wird im Rahmen des nachgelagerten Bebauungsplanverfahrens gefolgt. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen nachgelagerter Bebauungsplanverfahren – soweit sie dieses betreffen – berück- Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 17 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Einhaltung folgender Belange sind Voraussetzung für Zustimmung aus der hiesigen Niederlassung. - Die Leistungsfähigkeit auf der Bundesstraße ist mittels eines Verkehrsgutachtens unter Beachtung der zusätzlichen Belastung durch das Gewerbegebiet nachzuweisen. Bei dem Nachweis sind beide Kreisverkehrsplätze auch im Zusammenhang miteinander zu untersuchen, um beispielsweise einen Rückstau auf der Bundesstraße oder der Autobahn zu verhindern. - Die Umbaumaßnahmen welche bei nicht ausreichender Leistungsfähigkeit von Nöten sind, werden von der Stadt Erkelenz, in Abstimmung mit Straßen NRW, geplant, umgesetzt und finanziert. - Lärmschutzmaßnahmen für neu ausgewiesene Gebiete werden vom landesbetrieb Straßenbau NRW nicht übernommen. - Es gelten die im Anhang angefügten allgemeinen Forderungen Bundesstraßen. Im weiteren Verfahren bitte ich um Beteiligung. Damit wird die Baufläche planungsrechtlich vorbereitet. Eine Konkretisierung hinsichtlich Struktur und Art der anzusiedelnden Nutzungen erfolgt hier noch nicht. Dies erfolgt auf den nachfolgenden Planungsebenen (Bebauungspläne). Insofern ist auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die grundsätzliche Möglichkeit der verkehrlichen Anbindung an das übergeordnete Straßennetz ein ausreichender Hinweis auf die Umsetzbarkeit eines Industrie- bzw. Gewerbegebiets. Eine Konkretisierung hinsichtlich des Flächenangebots, Art der anzusiedelnden Betriebe und deren Verkehrserzeugung erfolgt im Sinne einer „Abschichtung“ auf nachfolgende Planverfahren im Zuge konkretisierender Bebauungsplanverfahren. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen eine gutachterliche Betrachtung der künftig zu erwartenden Verkehrsbelastung und der Nachweis der Leistungsfähigkeit des umgebenden Erschließungssystems bzw. der Anschlüsse an dieses. Derzeit wird ein Bebauungsplan für den nördlichen Teil des Plangebiets vorbereitet. Im Zuge der Überplanung des nördlichen Änderungsbereichs werden beide Knotenpunkte (Kreisverkehre) entlang der Bundesstraße in die Betrachtung einbezogen und entsprechende Leistungsnachweise geführt. sichtigt. Allgemeine Forderungen Bundesstraßen Die Hinweise bezüglich der Umbau- und Lärm- Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 18 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme 1. Ein Hinweis auf die Schutzzonen der Bundesstraßen gemäß § 9 (2) Fernstraßengesetz (FStrG) ist in den Textteil des Bauleitplanes aufzunehmen. Die Eintragung der Schutzzonen in den Plan wird empfohlen. 2. In einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesstraße (Anbauverbotszone § 9 (2) FStrG) dürfen Hochbauten jeder Art nicht errichtet werden und Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs nicht durchgeführt werden. Ebenfalls unzulässig sind Anlagen der Außenwerbung sowie Einrichtungen, die für die rechtliche oder gewerbliche Nutzung der Hochbauten erforderlich sind (z.B. Pflichtstellplätze, Feuerwehrumfahrten, Lagerflächen o.ä). Sicht-und Lärmschutzwälle – sowie Wände bedürfen der Genehmigung der Straßenbauverwaltung. 3. In einer Entfernung bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesstraße (Anbaubeschränkungszone § 9 (2) FStrG) Abwägungsvorschlag der Verwaltung schutzmaßnahmen sowie die allgemeinen Forderungen Bundesstraßen werden zur Kenntnis genommen. Auf die Schutzzonen der Bundesstraßen gemäß § 9 (2) Fernstraßengesetz (FStrG) wird in der Begründung hingewiesen. Auf die nachrichtliche Übernahme in die Planzeichnung sowie die Übernahme weiterer Forderungen in die Flächennutzungsplanänderung wird aufgrund der Maßstäblichkeit des Flächennutzungsplans sowie dem angestrebten Detaillierungsgrad verzichtet. Die weiteren allgemeinen Forderungen werden im Rahmen des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans – soweit sie diesen betreffen – berücksichtigt. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 19 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme a) dürfen nur solche Bauanlagen errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße weder durch Lichteinwirkung, Dämpfe, Gase, Rauch, Geräusche, Erschütterungen und dgl. gefährden oder beeinträchtigen. Anlagen der Außenwerbung stehen den baulichen Anlagen gleich. b) sind alle Beleuchtungsanlagen innerhalb und außerhalb von Grundstücken und Gebäuden so zu gestalten oder abzuschirmen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße nicht durch Blendung oder in sonstiger Weise beeinträchtigt wird. c) bedürfen Werbeanlagen, Firmennamen, Angaben über die Art von Anlagen oder sonstige Hinweise mit Wirkung zur Bundesstraße einer straßenrechtlichen Prüfung und Zustimmung. Zur befestigten Fahrbahn gehören auch die Standstreifen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen der Knotenpunkte. 4. Bei Kreuzungen der Bundesstraße durch Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 20 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Versorgungsleitungen und nachrichtlicher Übernahme der Leitungen innerhalb der Schutzzonen gemäß § 9 (2) FStrG ist die Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung außerhalb des Planverfahrens erforderlich. 5. Das Plangebiet des Bauleitplans ist zur Bundesstraße hin lückenlos und dauerhaft einzufriedigen. Zufahrten und Zugänge zur Bundesstraße, auch während der Bauphase, werden nicht gestattet. 6. Die Entwässerung der Bundesstraße ist sicherzustellen. 7. Gemäß § 33 der Straßenverkehrsordnung ist die Straßenbauverwaltung an Maßnahmen zu beteiligen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße beeinträchtigen können. Vom städtischen Bauordnungsamt ist daher sicherzustellen, dass über die Bundesstraße Schutzzonen hinaus Werbeanlagen, Firmennamen, Angaben über die Art von Anlagen und sonstige Hinweise, die den Verkehr auf der Bundesstraße beeinträchtigen können, nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn die Straßenbauverwaltung zugestimmt hat. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 21 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Hinsichtlich der Forderung nach Aussagen zur Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen der Planung wird auf den Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen NRW, Regionalniederlassung Niederrhein verwiesen. Die Hinweise bezüglich der Umbau- und Lärmschutzmaßnahmen sowie die allgemeinen Forderungen Bundesstraßen werden zur Kenntnis genommen. Der ökologische Ausgleich wird in nachgelagerten Bebauungsplanverfahren festgesetzt. Insofern erfolgt die Abstimmung von Ausgleichsmaßnahmen nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplans. Auf die Schutzzonen der Autobahn gemäß § 9 Fernstraßengesetz (FStrG) wird in der Begründung hingewiesen. Auf die nachrichtliche Übernahme in die Planzeichnung sowie die Übernahme weiterer Forderungen in die Flächennutzungsplanänderung wird Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen des nachgelagerten Bebauungsplanverfahrens – soweit sie dieses betreffen – berücksichtigt. 8. Immissionsschutz für neu ausgewiesene Gebiete geht zu Lasten der Gemeinde/Stadt. 2 Landesbetrieb Straßen NRW Autobahnniederlassung Krefeld Postfach 10 13 52, 47713 Krefeld Schreiben vom 24.04.2017 Die Beteiligung der Autobahnniederlassung Krefeld an o.a. Bauleitplanung erfolgte über die Regionalniederlassung Niederrhein. Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Betrieb und die Unterhaltung der unmittelbar südlich an das Plangebiet grenzenden Autobahn 46, Abschnitt 4 / 5 und damit für die anbaurechtliche Beurteilung zuständig. Da sich das Vorhaben innerhalb der Anbauverbots-/Anbaubeschränkungszone (40 / 100 m vom äußersten befestigten Fahrbahnrand der Autobahn) der BAB 46 befindet, sind die als Anlage beigefügten „Allgemeinen Forderungen“ grundsätzlich zu berücksichtigen. Abweichungen von den Bestimmungen des § 9 Fernstraßengesetz bedürfen aufgrund der rechtlichen Problematik immer einer Einzelprüfung und Einzelentscheidung durch die Straßenbauverwaltung. Um Ein- Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 22 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung trag der BAB-Schutzzonen in die Planunteralge wird gebeten. Ziel der eingereichten Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Entwicklung eines 32,9 ha großen Gewerbe- und Industrieparks westlich der B 57. Des Weiteren wird östlich der B 57 eine 8,4 ha große Gewerbegebietsfläche zurückgenommen. Die äußere Erschließung des Plangebietes soll über die östlich verlaufende „Bundesstraße 57“ erfolgen. Eine Anbindung an die A 46 über die Anschlussstelle Erkelenz-Süd ist damit gegeben. Die eingereichten Planunterlagen enthalten keine Aussagen zur Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen der Planung für die jeweilig umliegenden relevanten Knotenpunkte u.a. auch auf die BAB-Autobahnanschlussstelle. Im weiteren Planungsprozess sind die Auswirkungen der durch die Neuansiedlung erzeugten Verkehre auf das umliegende Straßennetz aufzuzeigen. Ein leistungsfähiger und sicherer Verkehrsablauf ist zu gewährleisten. Sämtliche Kosten für erforderliche Straßenumbau- und Verkehrssteuerungsmaßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Erkelenz. Die o.a. Bauleitplanung wird in Kenntnis der in unmittelbarer Nähe vorhandenen Autobahn 46 aufgrund der Maßstäblichkeit des Flächennutzungsplans sowie dem angestrebten Detaillierungsgrad verzichtet. Die Forderungen werden im Rahmen des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans – soweit sie diesen betreffen – berücksichtigt. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 23 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme und deren negativen Auswirkungen aufgestellt. Gegenüber der Straßenbauverwaltung könne weder jetzt noch zukünftig aus dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz oder ggfls. erforderlich werdende Maßnahmen bzgl. der Schadstoffausbreitung geltend gemacht werden. Wie unter Punkt 8 „Umweltbelange“ der Begründung dargelegt, werden Aussagen zu den Umweltbelangen erst im weiteren Verfahren ergänzt. Um Planungskollisionen zu vermeiden bitte ich mir zu gegebener Zeit die Lage der externen Ausgleichsflächen, eingetragen in einen Übersichtsplan, mitzuteilen. Um weitere Beteiligung am Verfahren wird gebeten. Allgemeine Forderungen 1. Ein Hinweis auf die Schutzzonen der Autobahn gemäß § 9 (1 + 2) Fernstraßengesetz (FStrG) ist in den Textteil des Bauleitplanes aufzunehmen. Die Eintragung der Schutzzonen in den Plan wird empfohlen. 2. In einer Entfernung bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn (Anbauverbotszone § 9 (1) FStrG) dürfen Hoch- Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 24 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme bauten jeder Art nicht errichtet werden und Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs nicht durchgeführt werden. Ebenfalls unzulässig sind Anlagen der Außenwerbung sowie Einrichtungen, die für die rechtliche oder gewerbliche Nutzung der Hochbauten erforderlich sind (z.B. Pflichtstellplätze, Feuerwehrumfahrten, Lagerflächen o.ä.). Sicht- und Lärmschutzwälle bedürfen der Genehmigung der Straßenbauverwaltung. 3. In einer Entfernung bis zu 100 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der BAB (Anbaubeschränkungszone § 9 (29 FStrG) a) dürfen nur solche Bauanlagen errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Autobahn weder durch Lichteinwirkung, Dämpfe, Gase, Rauch, Geräusche, Erschütterungen und dgl. gefährden oder beeinträchtigen. Anlagen der Außenwerbung stehen den baulichen Anlagen gleich. b) sind alle Beleuchtungsanlagen innerhalb und außerhalb von Grundstücken Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 25 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme und Gebäuden so zu gestalten oder abzuschirmen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB nicht durch Blendung oder in sonstiger Weise beeinträchtigt wird. c) bedürfen Werbeanlagen, Firmennamen, Angaben über die Art von Anlagen oder sonstige Hinweise mit Wirkung zur Autobahn einer straßenrechtlichen Prüfung und Zustimmung. Zur befestigten Fahrbahn gehören auch die Standstreifen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen der Anschlussstellen und die Anschlussstellen selbst. Entschädigungsansprüche, die sich durch das Vorhandensein oder den Betrieb auf der Autobahn ergeben oder ergeben können – z.B. Geräusch-, Geruchs- oder Staubbelästigungen, können nicht geltend gemacht werden. 4. Bei Kreuzungen der BAB durch Versorgungsleitungen und nachrichtlicher Übernahme der Leitungen innerhalb der Schutzzonen gemäß § 9 (1 + 2) FStrG ist die Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung außerhalb des Planverfahrens erforderlich. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 26 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. 3 Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag 5. Gemäß § 33 der Straßenverkehrsordnung ist die Straßenbauverwaltung an Maßnahmen zu beteiligen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB beeinträchtigen können. Vom städtischen Bauordnungsamt ist daher sicherzustellen, dass über die BAB Schutzzonen hinaus Werbeanlagen, Firmennamen, Angaben über die Art von Anlagen und sonstige Hinweise, die den Verkehr auf der BAB beeinträchtigen können, nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn die Straßenbauverwaltung zugestimmt hat. 6. Immissionsschutz für neu ausgewiesene Gebiete geht zu Lasten der Gemeinde/Stadt. LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Str. 133, 53115 Bonn E-Mail vom 05.04.2017 Wie bereits mit E-Mail und der damit verbundenen archäologischen Bewertung vom 16.04.2014 dargelegt, wurden bei archäologischen Untersuchungen unmittelbar östlich des Plangebietes neben metallzeitlichen Siedlungsplätzen eine mittelalterliche Siedlung sowie ein römisches Landgut entdeckt. Eine weitergehende Untersu- Auf der Ebene des Flächennutzungsplans stehen aus Sicht der Stadt Erkelenz die Belange des Bodendenkmalschutzes der Planung nicht grundsätzlich entgegen. Im Rahmen der folgenden verbindlichen Bauleitplanung können Konflikte mit möglichen Belangen des Bodendenkmalschutzes z.B. durch die Abgrenzung der überbaubaren Flächen aber auch Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen des nachgelagerten Bebauungsplanverfahrens – soweit sie dieses betreffen – berücksichtigt. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 27 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung chung hat gezeigt, dass mindestens Letztgenanntes bis in den westlichen Teil des Plangebietes hineinreicht. Gegen die Planung bestehen aus bodendenkmalpflegerischer Sicht deshalb zunächst Bedenken. Die Belange des Denkmalschutzes und die kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung (§ 1 Abs. 6 Nr. 3 und 5 BauGB) sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen und mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen. Dies setzt zunächst eine Ermittlung und Bewertung der Betroffenheit dieser Belange im Rahmen der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials (§ 2 Abs. 3 BauGB) voraus. Zu beachten ist darüber hinaus der Planungsleitsatz des § 11 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG). Danach haben die Gemeinden die Sicherung der Bodendenkmäler bei der Bauleitplanung zu gewährleisten. Auch hieraus ergibt sich die Pflicht zur Klärung, ob und in welchem Umfang planungsrelevante Bodendenkmalsubstanz i.S.d. § 2 DSchG im Plangebiet erhalten ist. Dies gilt unabhängig von der Eintragung in die Denkmalliste auch für nur „vermutete“ Bodendenkmäler (§ 3 Abs. 1 Satz 4 DSchG).. Den Erhalt der Bodendenkmäler gilt es durch geeignete, die Bodendenkmalsubstanz langfristig sichernde Darstel- durch entsprechende Hinweise gelöst werden. Eine archäologische Prospektion ist vorgesehen und wird im Rahmen des zzt. in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans durchgeführt. Somit wird der Anregung zur Ermittlung und Konkretisierung der archäologischen Situation entsprochen. Die Ergebnisse werden in der Abwägung im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt und fließen dort in die Planung mit ein. Innerhalb dieser, der Flächennutzungsplanung nachfolgenden Planverfahren wird das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland weiterhin beteiligt. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 28 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme lungen und Festsetzungen zu erreichen. Im vorliegenden Fall wäre deshalb zunächst eine Ermittlung und Konkretisierung der archäologischen Situation mittels qualifizierter archäologischer Prospektion zwingend erforderlich. Das Ergebnis wäre bei der Abwägung zu berücksichtigen. Zu überprüfen wäre das Plangebiet hinsichtlich der Existenz von Bodendenkmälern. Art, Erhaltung und Ausdehnung bzw. Abgrenzung und damit die Denkmalqualität i.S.d. § 2 DSchG der ggf. nachgewiesenen Bodendenkmäler wären zu klären, das Ergebnis bei der Abwägung zu berücksichtigen. Ausweislich des Entwurfes der Begründung zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz wird der Umgang mit den Verdachtsflächen zurzeit abgestimmt. Entsprechende Gespräche mit der hiesigen Abteilung Prospektion wurden bereits eröffnet. Erst auf der Grundlage entsprechender Ergebnisse ließe sich abschließend beurteilen, ob bzw. inwieweit der Planung Belange des Bodendenkmalschutzes entgegenstünden und eine planerische Rücksichtnahme erforderlich machten. Der Zielsetzung des Denkmalschutzgesetzes NRW (§ 1), Bodendenkmäler im öffentlichen Interesse zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen, sowie Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 29 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Stadt Erkelenz erkennt die Belange der Landwirtschaft an und teilt die Einschätzung, dass durch die Umsetzung der Planung wertvolle landwirtschaftliche Fläche verloren geht. Gleichwohl besteht innerhalb des Stadtgebiets eine Nachfrage nach Gewerbeflächen, die zzt. nur unzureichend befriedigt werden kann. Dies betrifft besonders das Angebot von Flächen mit großzügigem Zuschnitt. In die Abwägung sind somit neben den Belangen der Landwirtschaft die Belange der Wirtschaft (u.a. in Form der Schaffung von Arbeitsplätzen) einzustellen. Durch die Rücknahme der im aktuellen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen östlich der Bundesstraße 57 strebt die Stadt Erkelenz an, die Auswirkungen auf die Landwirtschaft abzumildern. Unter Berücksichtigung dieses zumindest teilweisen Flächentauschs sowie aufgrund der Lage des Plange- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In der Summe der Belange gewichtet die Stadt Erkelenz im Rahmen der Flächenvorsorge die Entwicklung gewerblichen Baulands höher als den vollständigen Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzungen. Es wird auf das nachgelagerte Bebauungsplanverfahren verwiesen. dem Planungsleitsatz des § 11 DSchG wäre dabei Rechnung zu tragen. Dies gelte es durch geeignete, die Bodendenkmalsubstanz langfristig sichernde Festsetzungen zu erreichen. 4 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg Gereonstr. 80, 41747 Viersen Schreiben vom 21.04.2017 Die geplante Vergrößerung des vorbezeichneten Gewerbegebietes erfolgt zulasten der landwirtschaftlichen Nutzung. Diese Abwägung wurde bereits auf Regionalplanungsebene getroffen. Im Umweltbericht wurde explizit auf die Hochwertigkeit des Ackerlands im Plangebiet hingewiesen. Der teilweise Flächentausch durch Rücknahme des 9,3 ha großen östlichen Gebiets als Gewerbegebiet zugunsten landwirtschaftlicher Nutzung wird grundsätzlich begrüßt; gleichwohl bleibt eine deutlich negative Bilanz – auch im Hinblick auf die Schutzwürdigkeit der Böden – zu Ungunsten landwirtschaftlicher Flächen. Durch die neue Gewerbefläche sind landwirtschaftliche Belange in Bezug auf die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebsstätten berührt. Die geplante Gewerbefläche entzieht Betrieben, die Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 30 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung die Fläche derzeit landwirtschaftlich nutzen, einen Teil ihrer Erlösmöglichkeiten und schwächt die Wirtschaftskraft der heimischen landwirtschaftlichen Betriebe. Hierbei ist der Flächenumfang der geplanten Maßnahme aus landwirtschaftlicher Sicht als bedeutsam einzustufen. Wesentlich ist eine absehbare Einschränkung der Erreichbarkeit der verbleibenden, angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Im Ist-Zustand ist es möglich, die betroffenen Flächen von beiden Seiten in einer Ringumfahrung anzufahren (s. Abbildung; gelbe Linien), was insbesondere zur Abfuhr der Erntegüter wichtig ist, da Schlepper- oder LKW-Gespanne nicht auf dem Acker wenden können. Sollte durch die Planung die jetzige Durchfahrtmöglichkeit (s. Abbildung; blaue Linie) gekappt werden, ergibt sich die Notwendigkeit, eine neue Möglichkeit der Ringumfahrung herzustellen. Dies könnte durch einen Weg entlang des Plangebiets gewährleistet werden; alternativ könnte ein Anschluss an die innere Erschließung des Gewerbegebiets (s. Abbildung; rote Linie) Abhilfe schaffen. Aufgrund der bereits hohen Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche durch die Vergrößerung des Gewerbegebietes weisen wir bereits an biets unmittelbar an überregionalen Verkehrswegen und der damit gegebenen Lagegunst, gewichtet die Stadt Erkelenz an diesem Standort die Belange der gewerblichen Wirtschaft höher als die Belange einer weiteren landwirtschaftlichen Nutzung. Hinsichtlich der Erschließung der verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen wird auf das nachgelagerte Bauleitplanverfahren bzw. eventuell anschließende bodenordnende Maßnahmen verwiesen. Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Umfahrungsmöglichkeiten zur Erschließung einzelner Flächen können auf dieser Ebene nicht sinnvoll berücksichtigt werden. Hierzu erfolgen konkretisierende Betrachtungen in nachfolgenden Planungsschritten (bspw. Bebauungsplan). Die in der Abbildung der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer (s. Anlage zur Beschlussvorlage) dargestellte Erschließungssituation (gelb) besteht im Eigentum der Stadt am nördlichen und südlichen Plangebietsrand nicht wie dargestellt, die dargestellte Umfahrung existiert nur in Teilen. Bis auf ein Teilstück am westlichen Plangebietsrand bestehen die vorhandenen Wirtschaftswege aus nicht ausgebauten Wegen. Die Erschließungsqualität landwirtschaftlicher Flächen stellt sich demnach anders als in der Stellungnahme beschrieben dar. Im nachgelagerten Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 31 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung dieser Stelle darauf hin, dass die Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen nicht zulasten der landwirtschaftlichen Nutzung getroffen werden darf. Bezüglich der Schutzgüter Natur und Umwelt entstünde gemäß der vorliegenden Bilanzierung im Plangebiet ein Kompensationsdefizit in Höhe von etwa 333.150 Wertpunkten, welches im Rahmen einer überschlägigen Eingriffsbilanz im Umweltbericht ermittelt wurde. Wir regen daher an, zunächst die Wertigkeit der integrierten Ausgleichsmaßnahmen zu erhöhen, beispielsweise durch das Anlegen von Extensivrasenflächen statt Intensivrasenflächen. Wir weisen besonders darauf hin, dass die Bewertung des Planzustandes nur durch Einbezug von „Begleitgrün mit Bäumen und Sträuchern“ zu einem Planwert von 3 Punkten und somit zu einem Gesamtflächenwert B i.H.v. 328.750 Wertpunkten führt. Diese Maßnahme wird laut Tabelle 3 auf Seite 20 des Umweltberichtes vom 03. März 2017 jedoch nur als „gegebenenfalls“ aufgeführt wird. Sollte hierauf verzichtete werden, ergibt sich ein Gesamtflächenwert B von 263.000 Wertpunkten für den Planzustand und somit ein noch höheres Kompensationsdefizit von 398.865 Wertpunkten. Bei der Inanspruchnahme von landwirtschaftli- Bebauungsplanverfahren ist hierüber in der Abwägung zu entscheiden. Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung erfolgt auch keine Festlegung konkreter Ausgleichsmaßnahmen. Die vorliegende Berechnung dient lediglich der Abschätzung, ob ein eventuelles Defizit im Rahmen des nachgelagerten Bebauungsplanverfahrens sinnvoll kompensiert werden kann. Eine Inanspruchnahme weiterer landwirtschaftlicher Flächen im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung ist nicht vorgesehen. Auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens wird der plangebietsexterne Ausgleich voraussichtlich über das Ökokonto der Stadt Erkelenz abgedeckt. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 32 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. 5 Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag chen Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen. Es ist möglichst zu vermeiden, für die Kompensation Flächen aus der Nutzung zu nehmen (§ 15 Abs. 3 BNatSchG). Selbst kleinflächige Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zur Kompensation, insbesondere im Falle von Aufforstungen, könnten bereits agrarstrukturelle Nachteile mit sich bringen. Im Hinblick auf die Vermeidung der weiteren Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen wird ein Ausgleich über das Ökokonto der Stadt Erkelenz angeregt. Alternativen bietet die „Stiftung Rheinische Kulturlandschaft“ mit produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen. Um die vorgenannten Gesichtspunkte bei der weiteren Planung der Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigen zu können, bitten wir um frühzeitige Beteiligung innerhalb der anstehenden Genehmigungsverfahren. (Bild: siehe Anlage) Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim Schreiben vom 04.04.2017 Wie Sie aus dem beiliegenden Lageplan ersehen können, befinden sich im o.g. Plangebiet aktive oder inaktive Grundwassermessstellen. Aktive Nach Auswertung des Lageplans der Stellungnahme (s. Anlage zur Beschlussvorlage) liegen die dargestellten Grundwassemessstellen im Bereich der Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 33 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. 6 Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Grundwassermessstellen sind notwendige Instrumente der Gewässerunterhaltung nach § 91 Wasserhaushaltsgesetz. Daher sind ihre Zugänglichkeit und ihr Bestand dauerhaft zu wahren. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass inaktive Grundwassermessstellen, die nicht zurückgebaut und verfüllt worden sind, die Tragfähigkeit des Baugrundes beeinflussen können. Sollte innerhalb eines 200 m Korridors der Baumaßnahme eine Grundwassermessstelle liegen, dann ist zum Zwecke der Einweisung vor Beginn der Maßnahme mit dem zuständigen Ansprechpartner Herrn Harald Künster, Abteilung Grundwasser, Tel.-Nr. : 02271/88-1524, E-Mail: harald.kuenster@erftverband.de Kontakt aufzunehmen und ein Ortstermin zu vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass die abgegebenen Pläne den Bestand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wiedergeben. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauphase immer aktuelle Pläne vor Ort liegen. Plan (siehe Anlage) Bundesstraße 57 (Flurstück 36, Flur 36, Gemarkung Erkelenz) bzw. dem westlich angrenzenden Wirtschaftsweg (Flurstück 8, Flur 37, Gemarkung Erkelenz) und insofern außerhalb des Änderungsbereichs. Hinweise auf die möglichen Auswirkungen der Grundwassermessstellen auf angrenzende Baumaßnahmen werden im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund Schreiben vom 04.04.2017 Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 34 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Sophia-Jacoba A“ sowie über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Matzerath 1“ und „Matzerath 2“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Sophia-Jacoba A“ ist die Vivawest GmbH, Nordsternplatz 1 in 45899 Gelsenkirchen. Eigentümerin der Bergwerksfelder „Matzerath 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Ausweislich der derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Ferner befindet sich der Planbereich in einem früheren Einwirkungsbereich des Steinkohlenbergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies sollte bei Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden. Inwieweit der vorliegende Planbereich hiervon betroffen ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen, hierzu eine entsprechende Auskunft Die Hinweise auf die Lage des Änderungsbereichs über Bergwerksfeldern werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zum Einwirkungsbereich des Steinkohlenbergbaus sowie der Betroffenheit durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus werden in die Änderung des Flächennutzungsplans aufgenommen. Die Beteiligung der EBV GmbH, der RWE Power AG, und des Erftverbandes, erfolgte im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, so dass dieser Anregung nachgekommen wurde. Sofern relevante Eingaben erfolgten, sind diese in den vorliegenden Unterlagen aufgeführt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 35 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme bei der EBV GmbH, Myhler Str. 83 in 41836 Hückelhoven einzuholen. Des Weiteren ist der Vorhabensbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Folgendes sollte berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem spä- Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 36 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag teren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, die Vivawest GmbH und die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als Eigentümerinnen der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. 7 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Postfach 21 40 Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 37 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme 50250 Pulheim Schreiben vom 12.05.2017 Wie in der Begründung zur vorgesehenen Änderung des Flächennutzungsplanes dargelegt, befindet sich in unmittelbarer Nähe zur vorgesehenen Erweiterung der Gewerbefläche und nur ca. 750 m hiervon entfernt Haus Hohenbusch, ein ehemaliges Kreuzherrenkloster von weit überregionaler Bedeutung, das als Baudenkmal eingetragen ist. Durch eine künftige Bebauung dieser neuen Gewerbefläche darf Haus Hohenbusch in keiner Weise beeinträchtigt werden, weder in seinem Erscheinungsbild, noch in seiner Wahrnehmbarkeit. Es ist daher im Rahmen der Umweltprüfung detailliert zu untersuchen, welche Auswirkungen die vorgesehene Erweiterung des Gewerbegebietes auf den hochwertigen Bestand von Haus Hohenbusch haben kann. Zu prüfen ist hierbei eine mögliche substantielle, sensorielle und funktionale Betroffenheit. Bezüglich des Umfanges und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung wird auf die Broschüre „Kulturgüter in der Planung. Handreichung zur Berücksichtigung des Kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen“ der UVPGesellschaft e. V. (2. Aufl. Köln 2014) verwiesen. Höhere Gebäude können ggf. im östlichen Bereich im Anschluss an das bestehende Gewerbe- Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Auf der Ebene des Flächennutzungsplans stehen die Belange des Denkmalschutzes der Planung nicht grundsätzlich entgegen. Eine Beschränkung der Höhe baulicher Anlagen oder die Darstellung einer Grünfläche zum Sichtschutz sieht die Stadt Erkelenz im Flächennutzungsplan nicht vor. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. XIX/4 werden Konflikte mit den Belangen des Denkmalschutzes durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche und randliche Eingrünungen der gewerblichen Baufläche gemindert. In der Umweltprüfung zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt die Einschätzung, dass sich die Auswirkungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung stark abmildern lassen. In der Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. XIX/4 werden erhebliche Effekte auf das Denkmalumfeld als unwahrscheinlich angesehen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der nachfolgenden Bebauungsplanung berücksichtigt. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 38 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. 8 Stellungnahme gebiet angeordnet werden, während der westliche Bereich der vorgesehenen Erweiterung nur eine Bebauung geringer Höhe aufweisen sollte. Zudem ist eine wirksame Eingrünung des Gewerbegebietes vorzusehen, um eine bessere Einbettung in die umgebende Kulturlandschaft zu gewährleisten. Zur Beurteilung der möglichen Auswirkungen und insbesondere zur Festlegung konkreter Bauhöhen und –vorgaben sind Höhenprofile und Visualisierungen anzufertigen, die Grundlage für nachfolgende Planungsstufen sein müssen. Da durch die Planung der Umgebungsschutz des Baudenkmals Haus Hohenbusch betroffen ist, wird vorsorglich bereits auf den Erlaubnisvorbehalt gem. § 9 DSchG und die Erforderlichkeit der Abstimmung der Planung mit den zuständigen Denkmalbehörden hingewiesen. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Fontainergraben 200 53123 Bonn Schreiben vom 28.03.2017 und 25.07.2017 Meine Stellungnahme vom 28.03.2017 hat vollinhaltlich weiter Gültigkeit. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Hinweis zur Lage im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Geilenkirchen und am Verlauf der B 57 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 39 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Von der im Betreff genannten Maßnahme, bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage, ist die Bundeswehr berührt und betroffen. Auf der Ebene des Flächennutzungsplans erfolgt keine Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen, eine Veränderung der B 57 ist nicht vorgesehen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden die Hinweise – soweit konkrete Betroffenheiten vorliegen – berücksichtigt. Der Planungsbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Geilenkirchen und am Verlauf der B 57, die zugleich eine Militärstraße (Mil. Str. 704) ist. Beschlussvorschlag Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen- einschl. untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten und der Verlauf oder Verbreiterung der B 57 nicht verändert wird. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. 9 Kreis Heinsberg, der Landrat, Gesundheitsamt 52525 Heinsberg Schreiben vom 25.07.2017 Gegen den o. a. Entwurf werden aus gesundheitsaufsichtlicher Sicht keine Bedenken erhoben, wenn bei der Ansiedlung künftiger Gewerbebe- Auf der Ebene des Flächennutzungsplans ist keine Gliederung der gewerblichen Baufläche vorgesehen. Zzt. wird für eine Teilfläche der Flächennutzungs- Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 40 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. 10 Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung triebe die Abstände der Abstandsliste eingehalten werden, so dass gesundheitlich relevante Immissionen bei den Anwohnern der nahegelegenen Ortschaften ausgeschlossen werden können Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Heinsberg Gereonstr. 80 41747 Viersen Schreiben vom 02.08.2017 Leider haben wir die Wirtschaftswegeverbindungen entlang der A 46 teilweise falsch dargestellt. Richtig ist die Querverbindung oberhalb des östlichen Feldblocks. Gleichwohl handelt es sich hierbei um einen gut befestigten Weg, der mit schweren Maschinen befahren werden kann (vgl. folgende Abb.) planänderung ein Bebauungsplan aufgestellt. In diesem wird das festgesetzte Gewerbegebiet nach den Vorgaben der Abstandsliste des Abstandserlasses NRW gegliedert. Den Aspekt der Wegeverbindungen werden wir bei nächster Gelegenheit in der Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren aufgreifen. 11 Neue Aspekte für landwirtschaftliche Belange sind aus dem aktuell vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar. Landesbetrieb Straßenbau NRW Autobahnniederlassung Krefeld Die korrigierte Darstellung der Wegeverbindungen wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 41 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Postfach 10 1352 47713 Krefeld Die grundsätzlichen Festlegungen und Belange der Straßenbauverwaltung, die Ihnen in der Stellungnahme vom 24.04.2017 zu o. a. Bauleitplanung mitgeteilt wurde, sowie die „Allgemeinen Forderungen“ sind auch im vorliegenden Verfahrensschritt weiter zu beachten. Gemäß Abwägungsergebnis des Rates der Stadt Erkelenz zu hiesiger Stellungnahme vom 24.04.2017 werden „die Hinweise zur Kenntnis genommen und im Rahmen des nachgelagerten Bebauungsplanverfahrens – soweit sie dieses betreffen – berücksichtigt“. Für einen Teilbereich der Flächennutzungsplanänderung wird derzeit der Bebauungsplan XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B 57“ aufgestellt. Hierzu ist seitens der Autobahnniederlassung mit Schreiben vom 20.07.2017 eine Stellungnahme abgegeben worden. Es wird begrüßt, dass unter Pkt. 7.3 (S. 8 und 9) „Anbaubestimmungen entlang der Bundesautobahn A 46 und der Bundesstraße B 57 ausführlich auf die anbaurechtlichen Bestimmungen des Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 42 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Hinsichtlich der grundsätzlichen Möglichkeit der verkehrlichen Anbindung an das übergeordnete Straßennetz existieren keine neuen Erkenntnisse zur Umsetzbarkeit eines Industrie- bzw. Gewerbegebiets. Eine Konkretisierung hinsichtlich des Flächenangebots, Art der anzusiedelnden Betriebe und deren Verkehrserzeugung erfolgt im Sinne einer „Abschichtung“ auf nachfolgende Planverfahren im Zuge konkretisierender Bebauungsplanverfahren. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung für den Der Forderung nach einem Verkehrsgutachten wurde bereits im Rahmen des nachgelagerten Bebauungsplanverfahrens gefolgt. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen nachgelagerter Bebauungsplanverfahren – soweit sie dieses betreffen – berücksichtigt. § 9 Fernstraßengesetz eingegangen wird. 12 Eine überschlägliche Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft ist im Rahmen der o. a. Offenlage durchgeführt worden. Demnach besteht ein Kompensationsdefizit von ca. 333 150 Wertpunkten. Die Festlegung der daraus resultierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens durchgeführt. Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Niederrhein Breitenbachstraße 90 41065 Mönchengladbach Schreiben vom 26.07.2017 Im Rahmen der öffentlichen Auslegung möchte ich auf meine Stellungnahme vom 19.04.2017 verweisen, die weiterhin Bestand hat. Im weiteren Verfahren bitte ich um Beteiligung. Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 43 von 43 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen, westlich der B 57) , Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung nördlichen Teil des Plangebiets ist eine gutachterliche Betrachtung der künftig zu erwartenden Verkehrsbelastung und der Nachweis der Leistungsfähigkeit des umgebenden Erschließungssystems bzw. der Anschlüsse an dieses erfolgt. Die Hinweise bezüglich der Umbau- und Lärmschutzmaßnahmen sowie die allgemeinen Forderungen Bundesstraßen werden zur Kenntnis genommen. Auf die Schutzzonen der Bundesstraßen gemäß § 9 (2) Fernstraßengesetz (FStrG) wird in der Begründung hingewiesen. Auf die nachrichtliche Übernahme in die Planzeichnung sowie die Übernahme weiterer Forderungen in die Flächennutzungsplanänderung wird aufgrund der Maßstäblichkeit des Flächennutzungsplans sowie dem angestrebten Detaillierungsgrad verzichtet. Die weiteren allgemeinen Forderungen werden im Rahmen des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans – soweit sie diesen betreffen – berücksichtigt. Beschlussvorschlag