Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
53244.pdf
Größe
458 kB
Erstellt
12.09.17, 12:00
Aktualisiert
22.09.17, 19:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 66/372/2017
öffentlich
14.09.2017
Amt 66 Werner Spartz
Erkelenz, Breslauer Straße, Kanal- und Straßenbau
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
26.09.2017
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Die Breslauer Straße befindet sich in einem baulich schlechten Zustand.
Die Straße soll deshalb grundhaft ausgebaut werden.
Zusammen mit der Straße soll die ebenfalls verschlissene und schadhafte Kanalisation erneuert werden.
Die öffentliche Straßenbeleuchtung soll im Rahmen des Ausbaus ebenfalls erneuert
werden. Es kommen LED Leuchten zum Einsatz.
Ein Verfahren nach dem 10-Schritte-Modell Erkelenz befindet sich in Durchführung.
In erster Anliegerbeteiligung wurde der Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich mit
ausgewiesenen Stellplätzen vorgeschlagen. Nach mehrheitlicher Kritik von Seiten
der Anlieger wurde eine erneute Beteiligung mit dem nunmehr vorliegenden Ausbauvorschlag durchgeführt.
Geplant ist, die Straße als Mischfläche mit Tempo-30-Zone auszubauen.
Die Planung sieht eine Ausführung in Pflasterbauweise mit zwei geschwindigkeitsdämpfenden Elementen vor. Der Ausbauvorschlag ist mit der zuständigen Verkehrsordnungsbehörde im Haus abgestimmt.
Ziel der Ausbauvariante ist die Schaffung einer wirtschaftlichen Lösung mit hoher
Anliegerakzeptanz, die insbesondere die Bedürfnisse des ruhenden Verkehrs sowie
die Aufenthaltsfunktion berücksichtigt.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Breslauer Straße in Erkelenz und die zugehörige Kanalisation gemäß den Plänen mit den Nummern:
Lageplan Straßenbau:
Querschnitt Straßenbau:
Lageplan Kanalbau:
herzustellen.“
679.2.401
679.2.402
679.1.401
Finanzielle Auswirkungen:
Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das laufende Haushaltsjahr 2017 bereitgestellt.
Straßenbau:
Kanalisation:
Beleuchtung:
110.000 Euro
60.000 Euro
12.000 Euro
Auftragssachkonto E 12010052
Auftragssachkonto A 11020096
Auftragssachkonto E 12020029
Anlage:
„Breslauer Straße“ Anliegeranregungen
Vorlage A 66/372/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage zum Baubeschluss „Breslauer Straße“
Stellungnahme zum Entwurf v. 1 Juni 2017 (überarbeiteter Entwurf:
Mischfläche innerhalb Tempo-30-Zone)
Bei der zweiten Beteiligungsphase wurden folgende Punkte von Anliegern angesprochen.
1. Die Breslauer Str. ist ein Schul- und Kindergartenweg, der fehlende Gehweg wird vor
diesem Hintergrund hinterfragt, der erste Entwurf mit der Spielstraße gefiel besser (1
Anlieger)
2. s. unten (1 Anlieger)
Stellungnahme der Stadtverwaltung:
zu 1
Tatsächlich bietet der verkehrsberuhigte Bereich einen größeren Schutz für Fußgänger und
insbesondere für Kinder. Die Mehrheit der Anwohner hat sich jedoch in der ersten
Beteiligungsphase gegen einen verkehrsberuhigten Bereich ausgesprochen. Der geänderte
Entwurf sieht daher eine Verkehrsfläche ohne Gehweg innerhalb der Tempo 30-Zone vor.
Da der Gehweg fehlt, muss laut StVO §25 entweder die rechte oder die linke Fahrbahnseite
benutzt werden. Zur Geschwindigkeitsdämpfung sind zwei Plateaupflasterungen mit ∆h=8cm
vorgesehen.
zu 2
Für einen Ausbau als Trennsystem reicht der vorhandene Querschnitt mit ca. 6 m nicht aus.
Die DIN-Anforderungen (DIN 18040-3: „Barrierefreies Bauen-Planungsgrundlagen-Teil 3:
Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“) an die Gehwegbreite beträgt mind. 2,30 m, bei einem
einseitigen Gehweg würde für die Fahrbahn 3,70 m übrig bleiben. Das Mindestmaß für den
Begegnungsfall Pkw/Pkw beträgt jedoch 4,10 m.
Das angegebene Zitat aus der RASt 06 in Bezug auf die Mischfläche ist sinngemäß auf die
Straßenzüge mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung als „verkehrsberuhigter Bereich“
anzuwenden. Denn nur in solchen Straßen steht verkehrsrechtlich allen Verkehrsteilnehmern
der gesamte Straßenraum zur Verfügung. Das Vorhalten des genannten Schutzraumes wird
von der Bebauungsform abhängig gemacht: „Aus Sicherheitsgründen sollen zum Schutz der
Fußgänger - insbesondere vor Hauseingängen und entlang von Gebäuden, die unmittelbar
an den Straßenraum angrenzen- Flächen vorhanden sein, die für Kraftfahrzeuge nicht
befahrbar sind“ (RASt 06). Dies wäre z.B. der Fall bei einer Grenzbebauung ohne Vorgärten.
Des Weiteren soll die Fläche nicht befahrbar sein, dies trifft auf den Anliegervorschlag nicht
zu, da der genannte Schutzraum gleich mit Ausweichflächen gesetzt wird.
Durch die vom Anlieger vorgeschlagene außermittige Anordnung der Rinne kann man den
Gesamtquerschnitt optisch aufteilen, ein sicherer Gehwegbereich entsteht dadurch jedoch
nicht. Zum einem verhindert dies nicht, dass die Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen abgestellt
werden, wodurch die Fußgänger dann auf die „optische“ Fahrbahn ausweichen müssen.
Zum anderen stellt die Rinne kein Hindernis dar, daher kann auch die Mitbenutzung des
Seitenstreifens durch Fahrzeuge im Verkehrsablauf nicht unterbunden werden. Der
angedachte „Gehstreifen“ suggeriert lediglich eine Schutzfunktion. Laut StVO müssen die
Fußgänger Gehwege benutzen: „ Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die
Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat.“ (StVO §25 (1)). Fehlen diese,
so muss innerhalb geschlossener Ortschaft die rechte Seite oder die linke Straßenseite
benutzt werden, was im Entwurf der Fall ist.
Die Lage der Entwässerungsrinne hängt außerdem von dem gewählten Straßenquerprofil
ab. Das gewählte Querprofil ergibt sich aus den Bestandshöhen im Grenzbereich
(Höhenlage der privaten Zufahrten und Zuwegungen) sowie aus den Vorgaben zur
Straßenquerneigung. Im Fall Breslauer Straße sind beide Varianten möglich, sowohl eine
Mittelrinne, wie im Entwurf dargestellt, als auch eine außermittige Rinne gemäß dem
Vorschlag des Anliegers.
Bei einer außermittigen Anordnung müsste die Rinne neben den vorgesehenen
Plateaupflasterungen liegen. Die Plateaupflasterungen sollen laut RASt 06 0,80-1,00 m vom
Fahrbahnrand angeordnet werden, um eine Durchfahrtsbreite für die Radfahrer zu
gewährleisten. Durch eine fünfzeiligen Muldenrinne (Breite 50 cm) wird der „ebene“
Fahrbereich für den Radverkehr auf 50 cm reduziert, was eher als gering einzuschätzen ist.
Gegen die vorgeschlagene fünfzeilige Natursteinrinne sprechen auch weitere Faktoren, wie
z.B. höhere Herstellungskosten, Haltbarkeit sowie hoher Unterhaltungsaufwand. Evtl.
Lärmbelästigung beim Überfahren der Rinne wäre auch nicht ausgeschlossen.
Standardgemäß wird bei den Straßenbaumaßnahmen in einer Mischbauweise eine
Betonsteinmuldenrinne mit einer Breite von 30 cm angewendet.
Zusammenfassend wird der Entwurf wie folgt angepasst: Die Lage der Rinne wird geändert,
da hierdurch keine Nachteile entstehen. Die Plateaupflasterungen werden um 10 cm
geschoben, somit entsteht ein 1,10 m breiter Streifen, abzüglich 30 cm Rinne würden 80cm
für den Radverkehr übrig bleiben. Die Form und Bauart der Rinne wird beibehalten. Die
gesamte Fläche wird mit grauem Pflaster hergestellt.