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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
53247.pdf
Größe
130 kB
Erstellt
12.09.17, 12:00
Aktualisiert
22.09.17, 19:54
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 66/371/2017 öffentlich 14.09.2017 Amt 66 Werner Spartz Erkelenz, Marienweg, Ratiborweg, Kanal- und Straßenbau hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium 26.09.2017 be Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie- Tatbestand: Der Marienweg und der Ratiborweg in Erkelenz befinden sich in einem baulich schlechten Zustand. Aufgrund der gegebenen örtlichen Situation soll der ca. 60 m lange Ratiborweg deshalb zusammen mit dem Marienweg grundhaft ausgebaut werden. Zusammen mit der Straße soll die ebenfalls verschlissene und schadhafte Kanalisation erneuert werden. Die öffentliche Straßenbeleuchtung soll im Rahmen des Ausbaus ebenfalls erneuert werden. Es kommen LED Leuchten zum Einsatz. Ein Verfahren nach dem 10-Schritte-Modell Erkelenz befindet sich in Durchführung. Geplant ist, den Marienweg im Trennsystem in Anlehnung an den Bestand als Tempo-30-Zone und den Ratiborweg ebenfalls in Anlehnung an den Bestand als niveaugleiche Mischfläche in Pflasterbauweise ebenfalls als Tempo-30-Zone auszubauen. Der Ausbauvorschlag ist mit der zuständigen Verkehrsordnungsbehörde im Haus abgestimmt. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Das Tiefbauamt wird beauftragt, den Marienweg und den Ratiborweg in Erkelenz und die zugehörige Kanalisation gemäß den Plänen mit den Nummern: Lageplan Straßenbau: 679.2.401 Querschnitt Straßenbau: 679.2.402 Lageplan Kanalbau: 679.1.401 herzustellen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das laufende Haushaltsjahr 2017 bereitgestellt. Straßenbau: Kanalisation: Beleuchtung: 500.000 Euro 200.000 Euro 40.000 Euro Auftragssachkonto E 12010053 Auftragssachkonto A 11020095 Auftragssachkonto E 12020030 Anlage: „Marienweg Ratiborweg“ Anliegeranregungen Vorlage A 66/371/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage zum Baubeschluss „Marienweg, Ratiborweg“ Stellungnahme zum Entwurf v. 28 März 2017 Die Anregungen während der Beteiligungsphase sind durch einzelne Anlieger herangetragen wurden. Des Weiteren hat Ratsmitglied Herr Altmann die Anregungen aus der Kommunikation mit den Anliegern vorgetragen, diese Angaben sind in der Auflistung mit „Politik“ gekennzeichnet. Marienweg: Bei der Beteiligungsphase wurden folgende Punkte von Anliegern angesprochen. 1. Es wird zu schnell gefahren, daher sind geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen erwünscht (2 Anlieger / Politik) 2. Einrichtung des Zebrastreifen auf der Krefelder Str. (Querung Marienweg /Ziegelweiherpark)(1 Anlieger/ Politik) 3. Zusätzliche Bordsteinabsenkung bzw. Anpassung an die vorh. Zufahrt (2 Anlieger) 4. Rechts vor links Regelung im Einmündungsbereich Breslauer Str. sowie Danziger Str. wird missachtet (Politik) 5. Im Einmündungsbereich zur Krefelder Str. werden häufig die Gehwege überfahren (Politik) 6. Der Verkehrsspiegel an der Ecke Marienweg/Krefelder Str. ist falsch ausgerichtet (Politik) 7. Falschparkerproblematik (Politik) 8. Beleuchtungsstandorte (1Anlieger/ Politik) 9. Vom Haus steht ein Verteilerschrank, bleibt dieser bestehen oder wird dieser umgesetzt (1 Anlieger) Stellungnahme der Stadtverwaltung: zu 1 Im Rahmen der Bestandsanalyse wurde das Ordnungsamt beteiligt. Nach der Angabe des Ordnungsamtes ist der Marienweg bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung unauffällig, dementsprechend sind die geschwindigkeitsdämpfenden Elemente nicht gefordert worden. Des Weiteren wurde im Rahmen der Verkehrszählung auch die Geschwindigkeit gemessen, mit dem Ergebnis V85=34,1km/h. Aus diesen Gründen wird dem Vorschlag nicht gefolgt. zu 2 Ein Fußgängerüberweg wird zum einen nur dort empfohlen, wo der Fußgänger-Querverkehr gebündelt auftritt. Dies wird für den Bereich Krefelder Straße jedoch in Frage gestellt, da an verschiedenen Stellen entlang der Strecke Querungsmöglichkeiten vorhanden sind (u. a. Lichtsignalanlage Krefelder Straße / Roermonder Straße). Zum anderen müssen für die Errichtung eines Fußgängerüberwegs je nach Kraftfahrzeugverkehrsstärke in Spitzenstunden bestimmte Querungszahlen erreicht werden. Um diese Zahlen zu ermitteln, könnte eine Verkehrszählung durchgeführt werden. Hierüber sollte im Bezirksausschuss ein entsprechender Beschluss gefasst werden. zu 3 Wird im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. zu 4 Es sind keine Unfälle durch die Missachtung bekannt, dem Verkehrsteilnehmer muss grundsätzlich bekannt sein, dass in Tempo-30-Zonen rechts vor links gilt. Die rechts vor links Regelung ist bereits im vorhandenen Zustand zusätzlich durch die Markierung angezeigt. Die Markierung wird auch nach dem Ausbau der Straße wieder hergestellt. Sonstige Möglichkeiten sind hier aus planerischer Sicht nicht gegeben. zu 5 Bei der vorhandenen Querschnittsbreite ist eine Fahrbahnverbreiterung nicht möglich. Die Fahrbahnbreite wird daher bei der Planung beibehalten. Die Prüfung der Schleppkurven hat ergeben, dass das Begegnungsfall Pkw/Pkw (maßgebender Begegnungsfall für eine Wohnstraße) unproblematisch ist. Für Fahrzeuge über 1,5t ist die Einfahrt (ausgenommen Anlieger, z.B. auch Müllfahrzeug) mit dem Verkehrszeichen 262 untersagt. Die Mitbenutzung der Gehwege bei den Abbiegevorgängen wäre daher auf die rücksichtslose Fahrweise und Missachtung der Straßenverkehrsordnung zurückzuführen. Sollte die Problematik weiterhin bestehen, können sofern überhaupt Bedarf besteht, nachträglich Poller eingebaut werden. zu 6 Der Bauhof kann kurzfristig beauftragt werden, den Spiegel neu auszurichten. zu 7 Für den Marienweg wurden im Jahr 2015 Meldungen über falsch parkende Fahrzeuge an das Ordnungsamt herangetragen. Nach entsprechenden Kontrollen inkl. Verwarnungen wurden keine Vorfälle mehr gemeldet. Bei der Bestandsanalyse sind einzelne Fahrzeuge, die halb auf dem Gehweg standen, aufgefallen. Die meisten Autos parkten jedoch rechtskonform am Fahrbahnrand. Die geplante Fahrbahnbreite mit 5,25m ermöglicht weiterhin das Parken am Fahrbahnrand. Auch für die geplante Randeinfassung ist ein Hochbord vorgesehen, um der Problematik entgegenzuwirken. Da es sich um einzelne Fahrzeuge handelt, wäre die Abpollerung der gesamten Gehweglänge unwirtschaftlich und unnötig. zu 8 Die Beleuchtungsanlage wird altersbedingt saniert. Der Konzessionsträger wurde bereits mit der Berechnung der neuen Anlage beauftragt. Das Angebot liegt jedoch noch nicht vor, daher ist derzeit keine Aussage zu den neuen Standorten möglich. Durch die LED-Technik fallen die Abstände zwischen den Lampenstandorten erfahrungsgemäß kleiner aus. zu 9 Die Frage wird bei dem anstehenden Abstimmungsgespräch mit dem Versorgungsträger geklärt. Ratiborweg: Bei der Beteiligungsphase wurden folgende Punkte von Anliegern angesprochen. 1. Frage bzgl. der verkehrsrechtlichen Regelung im Einmündungsbereich Marienweg (1 Anlieger) 2. Das Parken gegenüber der Zufahrten soll mittels Markierung oder dergleichen unterbunden werden (1 Anlieger) Stellungnahme der Stadtverwaltung: zu 1 Nach Abstimmung mit dem Ordnungsamt soll die Einmündung gemäß Tempo 30 Zone durch rechts vor links geregelt werden. zu 2 Nach Aktenlage wurden hier in der Vergangenheit keine Parkverstöße dokumentiert. Die geplante Fahrbahnbreite im Ratiborweg orientiert sich an Bestand und beträgt zwischen den Randsteinen ca. 4,50m. Das Parken am Fahrbahnrand ist hier unzulässig, da die Restdurchfahrtsbreite (3,05m für Rettungsfahrzeuge) nicht eingehalten werden kann. Von Markierungen sollte grundsätzlich abgesehen werden, da das Parken mangels ausreichender Restfahrbahnbreite verboten ist.