Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
53247.pdf
Größe
130 kB
Erstellt
12.09.17, 12:00
Aktualisiert
22.09.17, 19:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 66/371/2017
öffentlich
14.09.2017
Amt 66 Werner Spartz
Erkelenz, Marienweg, Ratiborweg, Kanal- und Straßenbau
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
26.09.2017
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Der Marienweg und der Ratiborweg in Erkelenz befinden sich in einem baulich
schlechten Zustand. Aufgrund der gegebenen örtlichen Situation soll der ca. 60 m
lange Ratiborweg deshalb zusammen mit dem Marienweg grundhaft ausgebaut werden.
Zusammen mit der Straße soll die ebenfalls verschlissene und schadhafte Kanalisation erneuert werden.
Die öffentliche Straßenbeleuchtung soll im Rahmen des Ausbaus ebenfalls erneuert
werden. Es kommen LED Leuchten zum Einsatz.
Ein Verfahren nach dem 10-Schritte-Modell Erkelenz befindet sich in Durchführung.
Geplant ist, den Marienweg im Trennsystem in Anlehnung an den Bestand als Tempo-30-Zone und den Ratiborweg ebenfalls in Anlehnung an den Bestand als niveaugleiche Mischfläche in Pflasterbauweise ebenfalls als Tempo-30-Zone auszubauen.
Der Ausbauvorschlag ist mit der zuständigen Verkehrsordnungsbehörde im Haus
abgestimmt.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Das Tiefbauamt wird beauftragt, den Marienweg und den Ratiborweg in Erkelenz
und die zugehörige Kanalisation gemäß den Plänen mit den Nummern:
Lageplan Straßenbau:
679.2.401
Querschnitt Straßenbau:
679.2.402
Lageplan Kanalbau:
679.1.401
herzustellen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das laufende Haushaltsjahr 2017 bereitgestellt.
Straßenbau:
Kanalisation:
Beleuchtung:
500.000 Euro
200.000 Euro
40.000 Euro
Auftragssachkonto E 12010053
Auftragssachkonto A 11020095
Auftragssachkonto E 12020030
Anlage:
„Marienweg Ratiborweg“ Anliegeranregungen
Vorlage A 66/371/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage zum Baubeschluss „Marienweg, Ratiborweg“
Stellungnahme zum Entwurf v. 28 März 2017
Die Anregungen während der Beteiligungsphase sind durch einzelne Anlieger herangetragen
wurden. Des Weiteren hat Ratsmitglied Herr Altmann die Anregungen aus der
Kommunikation mit den Anliegern vorgetragen, diese Angaben sind in der Auflistung mit
„Politik“ gekennzeichnet.
Marienweg:
Bei der Beteiligungsphase wurden folgende Punkte von Anliegern angesprochen.
1. Es wird zu schnell gefahren, daher sind geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen
erwünscht (2 Anlieger / Politik)
2. Einrichtung des Zebrastreifen auf der Krefelder Str. (Querung Marienweg
/Ziegelweiherpark)(1 Anlieger/ Politik)
3. Zusätzliche Bordsteinabsenkung bzw. Anpassung an die vorh. Zufahrt (2 Anlieger)
4. Rechts vor links Regelung im Einmündungsbereich Breslauer Str. sowie Danziger Str.
wird missachtet (Politik)
5. Im Einmündungsbereich zur Krefelder Str. werden häufig die Gehwege überfahren
(Politik)
6. Der Verkehrsspiegel an der Ecke Marienweg/Krefelder Str. ist falsch ausgerichtet
(Politik)
7. Falschparkerproblematik (Politik)
8. Beleuchtungsstandorte (1Anlieger/ Politik)
9. Vom Haus steht ein Verteilerschrank, bleibt dieser bestehen oder wird dieser
umgesetzt (1 Anlieger)
Stellungnahme der Stadtverwaltung:
zu 1
Im Rahmen der Bestandsanalyse wurde das Ordnungsamt beteiligt. Nach der Angabe des
Ordnungsamtes ist der Marienweg bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung
unauffällig, dementsprechend sind die geschwindigkeitsdämpfenden Elemente nicht
gefordert worden. Des Weiteren wurde im Rahmen der Verkehrszählung auch die
Geschwindigkeit gemessen, mit dem Ergebnis V85=34,1km/h. Aus diesen Gründen wird
dem Vorschlag nicht gefolgt.
zu 2
Ein Fußgängerüberweg wird zum einen nur dort empfohlen, wo der Fußgänger-Querverkehr
gebündelt auftritt. Dies wird für den Bereich Krefelder Straße jedoch in Frage gestellt, da an
verschiedenen Stellen entlang der Strecke Querungsmöglichkeiten vorhanden sind (u. a.
Lichtsignalanlage Krefelder Straße / Roermonder Straße). Zum anderen müssen für die
Errichtung eines Fußgängerüberwegs je nach Kraftfahrzeugverkehrsstärke in
Spitzenstunden bestimmte Querungszahlen erreicht werden.
Um diese Zahlen zu ermitteln, könnte eine Verkehrszählung durchgeführt werden. Hierüber
sollte im Bezirksausschuss ein entsprechender Beschluss gefasst werden.
zu 3
Wird im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt.
zu 4
Es sind keine Unfälle durch die Missachtung bekannt, dem Verkehrsteilnehmer muss
grundsätzlich bekannt sein, dass in Tempo-30-Zonen rechts vor links gilt. Die rechts vor links
Regelung ist bereits im vorhandenen Zustand zusätzlich durch die Markierung angezeigt.
Die Markierung wird auch nach dem Ausbau der Straße wieder hergestellt. Sonstige
Möglichkeiten sind hier aus planerischer Sicht nicht gegeben.
zu 5
Bei der vorhandenen Querschnittsbreite ist eine Fahrbahnverbreiterung nicht möglich. Die
Fahrbahnbreite wird daher bei der Planung beibehalten. Die Prüfung der Schleppkurven hat
ergeben, dass das Begegnungsfall Pkw/Pkw (maßgebender Begegnungsfall für eine
Wohnstraße) unproblematisch ist. Für Fahrzeuge über 1,5t ist die Einfahrt (ausgenommen
Anlieger, z.B. auch Müllfahrzeug) mit dem Verkehrszeichen 262 untersagt. Die Mitbenutzung
der Gehwege bei den Abbiegevorgängen wäre daher auf die rücksichtslose Fahrweise und
Missachtung der Straßenverkehrsordnung zurückzuführen.
Sollte die Problematik weiterhin bestehen, können sofern überhaupt Bedarf besteht,
nachträglich Poller eingebaut werden.
zu 6
Der Bauhof kann kurzfristig beauftragt werden, den Spiegel neu auszurichten.
zu 7
Für den Marienweg wurden im Jahr 2015 Meldungen über falsch parkende Fahrzeuge an
das Ordnungsamt herangetragen. Nach entsprechenden Kontrollen inkl. Verwarnungen
wurden keine Vorfälle mehr gemeldet.
Bei der Bestandsanalyse sind einzelne Fahrzeuge, die halb auf dem Gehweg standen,
aufgefallen. Die meisten Autos parkten jedoch rechtskonform am Fahrbahnrand. Die
geplante Fahrbahnbreite mit 5,25m ermöglicht weiterhin das Parken am Fahrbahnrand. Auch
für die geplante Randeinfassung ist ein Hochbord vorgesehen, um der Problematik
entgegenzuwirken. Da es sich um einzelne Fahrzeuge handelt, wäre die Abpollerung der
gesamten Gehweglänge unwirtschaftlich und unnötig.
zu 8
Die Beleuchtungsanlage wird altersbedingt saniert. Der Konzessionsträger wurde bereits mit
der Berechnung der neuen Anlage beauftragt. Das Angebot liegt jedoch noch nicht vor,
daher ist derzeit keine Aussage zu den neuen Standorten möglich. Durch die LED-Technik
fallen die Abstände zwischen den Lampenstandorten erfahrungsgemäß kleiner aus.
zu 9
Die Frage wird bei dem anstehenden Abstimmungsgespräch mit dem Versorgungsträger
geklärt.
Ratiborweg:
Bei der Beteiligungsphase wurden folgende Punkte von Anliegern angesprochen.
1. Frage bzgl. der verkehrsrechtlichen Regelung im Einmündungsbereich Marienweg (1
Anlieger)
2. Das Parken gegenüber der Zufahrten soll mittels Markierung oder dergleichen
unterbunden werden (1 Anlieger)
Stellungnahme der Stadtverwaltung:
zu 1
Nach Abstimmung mit dem Ordnungsamt soll die Einmündung gemäß Tempo 30 Zone durch
rechts vor links geregelt werden.
zu 2
Nach Aktenlage wurden hier in der Vergangenheit keine Parkverstöße dokumentiert. Die
geplante Fahrbahnbreite im Ratiborweg orientiert sich an Bestand und beträgt zwischen den
Randsteinen ca. 4,50m. Das Parken am Fahrbahnrand ist hier unzulässig, da die
Restdurchfahrtsbreite (3,05m für Rettungsfahrzeuge) nicht eingehalten werden kann. Von
Markierungen sollte grundsätzlich abgesehen werden, da das Parken mangels
ausreichender Restfahrbahnbreite verboten ist.