Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
53238.pdf
Größe
232 kB
Erstellt
12.09.17, 12:00
Aktualisiert
25.09.17, 22:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/413/2017
öffentlich
05.09.2017
Amt 61 Manfred Orth
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Zustimmung zum Änderungsentwurf des Bebauungsplanes sowie Beschluss zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13
BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
26.09.2017
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte liegt im Norden der Stadt
Erkelenz, nordöstlich des Umsiedlungsstandortes Borschemich (neu), südlich von
Rath-Anhoven (Stadt Wegberg) und westlich von Mennekrath. Im Westen verläuft die
Bundesstraße 57 in ca. 250m, im Osten die Bahnlinie Aachen-Mönchengladbach in
ca. 450m bzw. die Autobahn A46 in ca. 550m Entfernung. Zwischen dem Plangebiet
und Borschemich (neu) liegt das Wasserwerk Mennekrath.
Der Planbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung
Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte umfasst fünf
Teilbereiche des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich,
Berverath“, Erkelenz-Mitte erlangte seine Rechtskraft am 22.01.2016.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte wird das Ziel verfolgt, den
Bebauungsplan an den Grundstücksbedarf der Umsiedlung anzupassen.
Ein zentraler Prozess im Jahr 2016 war die Grundstücksvormerkung für die Umsiedler aus Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath. Die Grundstücksvormerkung zur Umsiedlung richtet sich an alle Eigentümer von bebauten Wohnbau-
grundstücken in einem der fünf Orte und ermöglicht vor Umsiedlungsbeginn die Auswahl eines Ersatzgrundstückes für selbstgenutzte Anwesen oder für Mietobjekte zur
Versorgung von Umsiedler-Mietern.
In drei Änderungsbereichen des Plangebietes der vorgesehenen 2. Änderung sollen
die zeichnerischen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Garagen, Carports und Stellplätzen an die im übrigen Plangebiet getroffenen Regelungen angepasst werden.
In einem Änderungsbereich am südöstlichen Rand des Quartiers Kuckum soll in einer Teifläche des festgesetzten MD der Ausschluss n. § 1 Abs. 5 und 8 BauNVO
von Wohngebäuden und Wohnnutzung und für Verkehrsflächen die Zweckbestimmung Wirtschaftsweg aufgehoben sowie die Wendeanlage einer Stichstraße geändert werden. Die geplanten Änderungen basieren auf Ergebnissen der Grundstücksvormerkung und sollen das Grundstücksangebot bedarfsgerecht anpassen.
In einem Änderungsbereich der zwischen Berverath und Kuckum festgesetzten öffentlichen Grünflächen sollen die Flächen für Versorgungsanlagen Elektrizität dem
durch den Versorgungsträger gemeldeten Bedarf angepasst werden.
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert bestehen.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte wird in der Sitzung
vorgestellt.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung des
Bebauungsplanes nicht berührt. Die planersiche Grundkonzeption der Planung wird
nicht geändert, die Änderungen sind qualitativ und quantitativ von minderem Gewicht. Zum einen werden die Flächenanteile der Baugebiete und Verkehrsflächen
nicht verändert, ein Wechsel des Baugebietstyp liegt nicht vor, nur in einem kleineren
Teilgebiet werden die Festsetzungen des Baugebietstyp MD lediglich in der Gliederung n. § 1 Abs. 5 und 8 BauNVO geändert, sowie die bereits bestehende städtebauliche Regelung für Anlagen n. § 12 BauNVO wird auf alle zutreffenden Flächen angewendet. Die Änderung kann daher im vereinfachen Verfahren gemäß § 13 BauGB
durchgeführt werden.
Umweltprüfung:
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach §
2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung
nach § 10 Abs. 4 BauGB, abgesehen wird.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
Vorlage A 61/413/2017 der Stadt Erkelenz
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zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1.
Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 2. Änderung gemäß § 13 Absatz 1
BauGB nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, berührt.
2.
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung
Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.“
3.
Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, wird zugestimmt.
4.
Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Keyenberg/Venrath/Borschemich und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch
einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und RWE Power sichergestellt.
Anlage:
Übersicht über die Geltungsbereiche der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII
„Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erklenz-Mitte
Vorlage A 61/413/2017 der Stadt Erkelenz
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Übersicht über den Geltungsbereich der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,
Unter-/ Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte