Daten
Kommune
Erkelenz
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53283.pdf
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683 kB
Erstellt
12.09.17, 12:00
Aktualisiert
25.09.17, 11:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/408/2017
öffentlich
21.08.2017
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner
Straße - Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
26.09.2017
be
28.09.2017
04.10.2017
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 21.12.2016 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße - Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und beschlossen, die
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss ErkelenzMitte zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 11 vom 13.04.2017 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.04.2017 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
20.03.2017 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in
der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung aufgelistet sind.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 21.03.2017 beteiligt.
Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung am 04.04.2017 vorgestellt. Hinsichtlich des Bebauungsplanes wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):
„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt der 2. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, zu.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 27.06.2017, des Hauptausschusses vom 29.06.2017 und des
Rates der Stadt Erkelenz vom 05.07.2017 wurde der Entwurf der 2. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 17 vom
07.07.2017 in der Zeit vom 17.07.2017 bis 18.08.2017 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen
der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
In dieser Sitzung soll über die während des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes, hier der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.
Die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße –
Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte BodenVorlage A 61/408/2017 der Stadt Erkelenz
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nutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„.1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.
1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung
und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark
(Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen
der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung
des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-AdenauerPlatz)“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.
Die Anlage zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“,
Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
2. Die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße
– Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte
Übersicht über den Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, ErkelenzMitte
Vorlage A 61/408/2017 der Stadt Erkelenz
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Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1
Öffentlichkeit
Schreiben vom
2
Öffentlichkeit
Schreiben vom
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1
Öffentlichkeit
Schreiben vom
2
1
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Bezirksregierung Arnsberg
Postfach, 33025 Dortmund
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 8
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Schreiben vom 05.04.2017
Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich
über dem auf Steinkohleverliehenen Bergwerksfeld „Sophia-Jacoba 1“ sowie über dem auf
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Erka 3“.
Eigentümerin des Bergwerksfeldes „SophiaJacoba 1“ ist die Vivawest GmbH, Nordsternplatz
1 in 45899 Gelsenkirchen. Eigentümerin des
Bergwerksfeldes „Erka 3“ ist die RV Rheinbraun
Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg
2 in 50935 Köln.
Ausweislich der derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit
bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen.
Jedoch ist der Planungsbereich nach den hier
vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit
Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht
1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung,
des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 –
1 –) von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme
wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet:
Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg
wird zur Kenntnis genommen. Hinweise zu den
Auswirkungen der ehemaligen und laufenden Bergbautätigkeiten und deren Auswirkungen auf den
Baugrund sind bezüglich des Braunkohletagebaus
bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten.
Die genannten Behörden (EBV und RWE Power AG)
sind im Bauleitplanverfahren um Stellungnahme gebeten worden. Im Zuge des weiteren Verfahrens
wird ebenfalls die Vivawest GmbH bezüglich der
bergbaulichen Situation um Stellungnahme gebeten.
Die Anregungen der Bezirksregierung
Arnsberg werden zur Kenntnis genommen.
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 8
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Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle.
Folgendes sollte daher berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet
in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach
Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Baunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die
Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie
die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten
bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine
Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in
50935 Köln sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband in 50126
Bergheim zu stellen.
Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zu-
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 8
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Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
In die Planurkunde wurde bereits folgender Hinweis
übernommen:
Der Anregung des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wurde
entsprochen.
künftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die Vivawest
GmbH und die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH als Inhaberinnen der
bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht
bereits geschehen ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne
zur Verfügung.
2
LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Str. 133, 53115 Bonn
Mail vom 03.04.2017
Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu
den o.g. Planungen.
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der
Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten
ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum IstBestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche
nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
„Das Plangebiet ist vollständig bebaut. Eine fachlich
begleitete Prospektion zur systematischen Untersuchung auf Bodendenkmäler ist nicht erfolgt. Es ist
daher nicht auszuschließen, dass bei Gründungsarbeiten archäologische Bodenfunde oder Zeugnisse
tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit zutage treten. Gemäß der §§ 15
und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten
archäologischer Funde die Stadt Erkelenz als Untere
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Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§
15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in
die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische
Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.:
02452/9039-0, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich
zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Denkmalbehörde oder der LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland -, Außenstelle Overath,
Gut Eichthal, An der B484, 51491 Overath,
Tel.02425/9030-0,Fax: 02206/9030-22 unverzüglich
zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisungen
des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten."
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 6 von 8
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Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
1
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien,
Deutz-Mülheimer Str. 22-24, 50679 Köln
Schreiben vom 21.07.2017
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von
Bei der vorliegenden Bauleitplanung handelt es sich
der DB Netz AG und der DB Station & Service
um eine Erweiterung und Änderung des VorläuferAG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet
planes Bebauungsplan Nr. I/9 „Kölner StraIhnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
ße/Stadtpark“, Erkelenz-Mitte. Es gelten für die 2.
Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unse- Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
rerseits keine Bedenken wenn die nachfolgenden Nr. I/9 „Kölner Str. – Stadtpark (Konrad-AdenauerAuflagen und Hinweise beachtet werden:
Platz), Erkelenz-Mitte, die gleichen Konzepte wie für
Bei der beschriebenen Bahnstrecke 2550
den Vorläuferplan, im Speziellen die angemessene
Aachen Hbf – Kassel Hbf handelt es sich
Sicherung und Stärkung von zentrumstypischen InfDer Stellungnahme der Deutschen Bahn
um eine bereits vorhandene planfestgerastruktureinrichtungen und die Erhaltung und Pflege
AG wird entsprochen, ein Hinweis bzgl.
stellt Eisenbahnstrecke. Sie wird als
des Stadtbildes. Für das ehemalige Bahnhofsgeder Schutzmaßnahmen bei Bauvorhaben
Mischverkehrsstrecke (Personen- wie Gü- bäude wird ein Kerngebiet (MK) festgesetzt.
in die Planurkunde aufgenommen.
terverkehr) mit einer zulässigen HöchstDie Umnutzung vom Bahnhofsgebäude in ein Reisegeschwindigkeit von 160 km/h betrieben.
center der Deutschen Bundesbahn, einen HotelbeDer sich aus dem Vorhaben ergebende
trieb und einen Gastronomiebetrieb mit den dazugeLärmschutz (unter Punkt 7.1 der Begrünhörigen Stellplätzen ist bereits vollzogen.
dung angesprochen) geht nicht zu Lasten Wohnnutzungen sind daher nur gem. § 7 Abs. 2 Zifder DB Netz AG.
fer 6 (Aufsichts- u. Bereitschaftspersonen, Betriebs Bei Baumaßnahmen an bestehenden oder leiter und –inhaber) zulässig.
neu zu errichtenden Gebäuden und sons- Der Schallschutz für die heutigen Nutzungen wurde
im Zuge der Baugenehmigungen bereits untersucht
tigen Bauwerken in der Nähe der Eisen-
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Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
bahnstrecke sind ausreichende Schutzabstände (min. fünf Meter zur Gleisachse
des nächstgelegenen Gleises) einzuhalten. Bei Befestigungen von Gerüsten und
sonstigen Bauteilen ist die Druck- und
Sogwirkung mit zulässiger Streckengeschwindigkeit vorbeifahrender Züge zu berücksichtigen. Von spannungsführenden
Teilen (Oberleitung mit 15 kV!) ist darüber
hinaus ein nach VDE ausreichender Mindestabstand einzuhalten. Können die genannten Mindestabstände nicht eingehalten werden, ist die Maßnahme vor Ausführung mit der DB Netz AG abzustimmen.
Es werden dann zusätzliche Maßnahmen
wie die Bereitstellung von Sicherungsposten bis hin zu Streckensperrungen sowie
Freischalten und Erden der Oberleitung
erforderlich, deren Kosten zu Lasten des
Vorhabenträgers gehen.
Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
gewährleistet.
Die unter Spiegelstrich 2 genannten Schutzabstände
sind eingehalten.
Bezüglich der Baumaßnahmen an bestehenden oder
zu errichtenden Gebäuden wird ein entsprechender
Hinweis in die Planurkunde aufgenommen.
Beschlussvorschlag
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Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
2
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag