Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
53289.pdf
Größe
655 kB
Erstellt
12.09.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/410/2017
öffentlich
21.08.2017
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
Bebauungsplan Nr. VIII/5 "Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
26.09.2017
be
28.09.2017
04.10.2017
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 01.03.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. VIII/5
„Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, beschlossen
und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 18 vom 09.09.2016 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 20.09.2016 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
19.08.2016 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in
der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung aufgelistet sind.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 19.08.2015 beteiligt.
Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung am 03.11.2016 vorgestellt. Hinsichtlich des Bebauungsplanes wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):
„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt dem Bebauungsplan Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, zu.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 13.12.2016, des Hauptausschusses vom 15.12.2016 und des
Rates der Stadt Erkelenz vom 21.12.2016 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte,
nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 14 vom 05.05.2017 in der Zeit vom
15.05.2017 bis 16.06.2017 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen
der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
In dieser Sitzung soll über die während des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes, hier der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.
Der Bebauungsplan Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte BodenVorlage A 61/410/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
nutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„.1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.
1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten
Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.
Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter
Straße“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung ist mit bestehenden Verkehrsanlagen gesichert.
Anlagen:
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes
Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/410/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 1 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1
Öffentlichkeit
2
Öffentlichkeit
Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1
1
Öffentlichkeit
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Postfach 10 13
52, 47713 Krefeld
Schreiben vom 02.09.2016
Die Stellungnahme des Landesbetrieb
Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Be- Die Stellungnahme des Landesbetriebes StraßenStraßenbau NRW, Autobahnniederlastrieb und die Unterhaltung der südlich an das
bau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, wird zur
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Plangebiet grenzenden Autobahn 46, Abschnitt 5
und damit für die anbaurechtliche Beurteilung zuständig.
Da sich das Plangebiet innerhalb der Anbauverbots-/Anbaubeschränkungszone (40/100 m vom
äußersten befestigten Fahrbahnrand der Autobahn) der BAB 46 befindet, sind die als Anlage
beigefügten „Allgemeinen Forderungen“ grundsätzlich zu berücksichtigen. Abweichungen von
den Bestimmungen des § 9 Fernstraßengesetz
bedürfen aufgrund der rechtlichen Problematik
immer einer Einzelprüfung und Einzelentscheidung durch die Straßenbauverwaltung.
Innerhalb der Anbauverbotszone zeigt das Luftbild im Bereich einiger Grundstücke Nutzungen u.
a. als Stellplatzfläche. Es wird vorausgesetzt,
dass die hierfür notwendige Ausnahmegenehmigung vom Anbauverbot seitens der Straßenbauverwaltung erteilt wurde, sofern es sich um notwendige Parkplätze handelt.
Die Schutzzonen der Autobahn sind im Bebauungsplan eingetragen. Ebenso weisen die „Nachrichtlichen Übernahmen“ auf die Anbauverbotsund Anbaubeschränkungszone des Bundesfernstraßengesetztes hin.
Kenntnis genommen.
Aufgrund des Bestandes an Gewerbebetrieben, der
Grundstücksstruktur sowie der getroffenen Regelungen im Bebauungsplan zum Gewerbegebiet ist
mit einer deutlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens über die allgemeine Verkehrszunahme
hinaus durch das Plangebiet nicht zu rechnen.
sung Krefeld, wird zur Kenntnis genommen. Die Belange des Trägers
sind berücksichtigt
„Der Bebauungsplan VIII/5 stellt eine Neuüber-
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
planung des Bebauungsplan Nr. VIII/2 „SchnellerSüdost“ dar, der am 08. Juli 1978 in Kraft trat. Der
Bebauungsplan VIII/5 dient einer Neudefinition
der städtebaulichen Ziele gemäß den heutigen
städtebaulichen und planungsrechtlichen Anforderungen“.
Sollten sich zukünftig im Plangebiet Betriebe ansiedeln, die zu einer deutlichen Erhöhung des
Verkehrsaufkommens führen, ist zu gewährleisten, dass es an den umliegenden Knotenpunkten
nicht zu Verschlechterungen in den Verkehrsqualitäten oder zu
Leistungsfähigkeitsdefiziten
kommt.
Die Straßenbauverwaltung behält sich vor, erforderliche Ertüchtigungsmaßnahmen auf Kosten
der Stadt Erkelenz zu fordern.
Gegenüber der Straßenbauverwaltung können
weder jetzt noch zukünftig aus dieser Planung
Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz oder ggfls. erforderlich werdende Maßnahmen bezüglich der Schadstoffausbreitung geltend gemacht werden.
Der Eingriff in Natur und Landschaft und die
Auswirkungen der Planung auf die Umwelt sind
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
gering. Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
wird nicht durchgeführt.
2
Die im Inhaltsverzeichnis der Begründung Teil 2:
Umweltbericht angegebenen Seitenzahlen sind
nicht stimmig.
Kreisverwaltung Heinsberg, Amt für Bauen und
Wohnen, 52523 Heinsberg
Schreiben vom 08.09.2016
Zu der o.g. Bauleitplanung wird wie folgt Stellung Die Bedenken der Unteren Bodenschutzbehörgenommen:
de/Altlasten werden zur Kenntnis genommen. Eine
Konkretisierung der allgemein gefassten StellungDas Amt für Bauen und Wohnen – Untere Im- nahme sollte bis zum Abschluss der Offenlage erfolmissionsschutzbehörde – hat keine Einwen- gen.
dungen erhoben.
Der Stadt Erkelenz liegen bislang keine Erkenntnisse über Bodenverunreinigungen und Altlastenflächen
Gesundheitsamt
vor.
Gegen den Bebauungsplan Nr. VIII/5 werden aus
gesundheitsaufsichtlicher Sicht keine Bedenken
erhoben, wenn bei der Ansiedlung künftiger Gewerbebetriebe die Abstände der Abstandsliste
eingehalten werden, so dass gesundheitlich relevante Immissionen bei den Anwohnern ausgeschlossen werden können.
Die Stellungnahme der Kreisverwaltung
Heinsberg wird zur Kenntnis genommen.
Eine Konkretisierung der Stellungnahme
der
Unteren
Bodenschutzbehörde
/Altlasten wird zur Offenlage erwartet.
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 5 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Untere Bodenschutzbehörde/Altlasten
Gegen den o.g. Bebauungsplan werden vorsorglich Bedenken erhoben, da die im Rahmen der
Bauleitplanung erforderlichen Erkundungen über
Altstandorte (historische Recherche, Bauaktenauswertung, Ortsbesichtigung und Zeitzeugenbefragung bei ehemaligen Industrie- und Gewerbebetrieben) innerhalb der bisher gesetzten Frist
nicht möglich ist. Die hierzu notwendigen Aktenvorgänge wurden bereits bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Erkelenz angefordert.
Weitere Anregungen und Bedenken werden nicht
vorgetragen.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 6 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
3
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg
wird zur Kenntnis genommen. Hinweise zu den
Auswirkungen der ehemaligen und laufenden
Bergbautätigkeiten und deren Auswirkungen auf
den Baugrund sind bezüglich des Braunkohletagebaus bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten
und werden um die möglichen Auswirkungen des
Steinkohlebergbaus erweitert.
Die genannten Behörden (EBV und RWE Power AG)
sind im Bauleitplanverfahren um Stellungnahme gebeten worden.
Den Anregungen der Bezirksregierung
Arnsberg wird gefolgt.
Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025
Dortmund
Schreiben vom 21.09.2016
Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich
über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Sophia-Jacoba A“, über den auf Braunkohle
verliehenen Bergwerksfeldern „Erka 3“ und „Matzerath 2“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes
„Sophia-Jacoba A“ ist die Vivawest GmbH, Nordsternplatz 1 in 45899 Gelsenkirchen. Eigentümerin der Bergwerksfelder „Erka 3“ und „Matzerath
2“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln.
Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist
im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von
Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen.
Ferner befindet sich der Vorhabensbereich in einem früheren Einwirkungsbereich des Steinkohlenbergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch einen Anstieg des Grubenwassers
Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 7 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen
wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies sollte bei Planungen und
Vorhaben berücksichtigt werden. Inwieweit das
vorliegende der vorliegende Vorhabensbereich
hiervon betroffen ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen, hierzu eine
entsprechende Auskunft bei der EBV GmbH,
Myhler Str. 83 in 41826 Hückelhoven einzuholen.
Des Weiteren ist der Vorhabensbereich nach den
hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne
mit Stand: 01.10.20112 aus dem Revierbericht,
Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 –
2000 – 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme
wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet:
Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07
Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle.
Daher sollte folgendes berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 8 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Vorhabensbereich in den nächsten Jahren ist nach heutigem
Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist
nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg
zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in
50935 Köln sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in
50126 Bergheim zu stellen.
Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelas
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 9 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
sene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, sowohl die Vivawest
GmbH als auch die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH als Eigentümerinnen der
bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht
bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne
zur Verfügung.
4
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, DeutzMülheimer Str. 22-24, 50679 Köln
Schreiben vom 23.08.2016
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von
der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Gegen den o.g. Bebauungsplanentwurf bestehen
aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen grundsätzlich keine Bedenken, sofern
der folgende Hinweis berücksichtigt wird:
Die Stellungnahme der Deutsche Bahn AG, DB
Immobilien wird zur Kenntnis genommen.
Die Bahnlinie Aachen-Mönchengladbach liegt vom
Plangebiet etwas mehr als 250 Meter entfernt. Zusätzlich liegt das Plangebiet in Nachbarschaft der
BAB A46. Immissionsrechtliche Konflikte mit dem
Gewerbegebiet sind nicht bekannt und nicht zu erwarten.
Der Planbereich ist heute vollständig bebaut.
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung Das Vorhandensein der Bahnlinie in weiterer Nachder Betriebsanlagen entstehen Immissionen. Ent- barschaft zum Plangebiet ist in der Begründung darschädigungsansprüche oder Ansprüche auf gelegt.
Die Stellungnahme der Deutsche Bahn
AG, DB Immobilien, wird zur Kenntnis
genommen.
Stadt Erkelenz - Planungsamt Seite 10 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen
die DB AG nicht geltend gemacht werden, da es
sich bei der Bahnstrecke um eine planfestgestellte Anlage handelt. Spätere Nutzer der Flächen
sind frühzeitig und in geeigneter Weise auf die
Beeinflussungsgefahr hinzuweisen.
Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1
Landrat des Kreises Heinsberg
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
52523 Heinsberg
Schreiben vom 29. Juni 2917
Die untere Bodenschutzbehörde nimmt zu dem o. g. Verfahren
wie folgt Stellung:
Innerhalb des Plangebietes liegen mir Informationen über Altbetriebe (Altstandorte) vor. Bei Altbetrieben handelt es sich um
stillgelegte Gewerbe- und Industriebetriebe, die aufgrund ihrer
Branchenzugehörigkeit altlastenverdächtig sein können.
Die Daten über Altbetriebe entstammen den Auswertungen der
ahu AG Aachen, welche im Auftrag des Kreises Heinsberg eine
Erfassung von Altstandorten (stillgelegte Gewerbe- und Industriebetriebe) durchgeführt hat. Die Erfassung erfolgte durch Auswertung von Adressbüchern, Daten der Gewerbemelde-stellen
und historischen Akten aus verschiedenen Archiven. Die Erhebungsklasse I umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Ver-
Die Stellungnahme der Kreisverwaltung
Heinsberg – untere Bodenschutzbehörde –
wurde geprüft, der weitere Umgang mit den
Informationen mit der Bodenschutzbehörde
abgestimmt.
Ein konkreter Verdacht auf Altlasten liegt
Den Anregungen der Kreisverwalnicht vor, ein Handlungsbedarf bezüglich
tung Heinsberg - Amt für Umwelt
des Bauleitplanverfahrens besteht nicht.
und Verkehrsplanung
Dennoch soll ein Hinweis in die Begründung wird entsprochen.
des Bebauungsplanes aufgenommen werden, dass auf einigen Grundstücken,
grundsätzliche Nachforschungen seitens
der ULB angestrebt werden sollen.
Die Liste der Grundstücke, auf denen Be-
Stadt Erkelenz - Planungsamt Seite 11 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
fahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe
nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu
erwarten sind (z. B. Tankstellen).
In die Erhebungsklasse II sind Branchen eingestuft, bei denen
nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen
Kontaminationen zu erwarten sind.
Die von der ahu ermittelten Daten können nicht ungeprüft in das
Altlast-Verdachtsflächenkataster des Kreises Heinsberg übernommen werden, da bei jedem Betrieb zunächst überprüft werden muss, ob es sich an der genannten Adresse überhaupt befunden hat (Verifizierung des Standortes). So sind z. B. oftmals
die Wohnadressen der Geschäftsführer der Firmen aufgeführt
und nicht die Adresse des Firmenstandortes.
Des Weiteren müssen für die Übernahme in das Kataster tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen von Boden- und
Grundwasserverunreinigungen vorliegen, insbesondere für die
Flächen der Erhebungsklasse 2. Tatsächliche Anhaltspunkte
liegen vor, wenn z. B. über einen längeren Zeitraum oder in erheblicher Menge mit Schadstoffen auf dem Grundstück umgegangen wurde oder bereits Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen bekannt sind.
Die vorhandene Datenbank über Altstandorte ist also bislang
erst ein „Verzeichnis“ über altlastverdächtige Altbetriebe. Das
„Verzeichnis“ muss noch in ein Kataster überführt werden bzw.
aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnisse muss noch eine
Überführung der Grundstücke in das Kataster erfolgen.
Gemäß § 10 Abs. 4 LBoSchG hat die zuständige Behörde denjenigen, in deren Eigentum ein Grundstück steht, die Aufnahme
des Grundstücks in ein Kataster über altlastverdächtige Flächen
und Altlasten (§ 8) oder ein entsprechendes Verzeichnis für
schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen sowie
eine wesentliche Veränderung der gespeicherten Daten mitzuteilen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie
können die Berichtigung oder Löschung der über ein Grundstück
vorhandenen Daten verlangen, wenn diese unrichtig sind.
triebe existiert haben, die grundsätzlich geeignet sind, Bodenverunreinigungen zu hinterlassen, wird an die Bauaufsichtsbehörde
weitergeleitet, damit im Falle von Baugesuchen, Nutzungsänderungen etc. eine Information an die ULB gegeben und Klärung
der alten Sachverhalte angeregt werden
kann.
Stadt Erkelenz - Planungsamt Seite 12 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
Um
einen
Altbetrieb
rechtssicher
ins
AltlastenVerdachtsflächenkataster zu überführen, sind in der Regel eine
historische Recherche, eine Bauaktenauswertung, Ortsbesichtigungen und Zeitzeugenbefragungen vor der Aufnahme ins Kataster durchzuführen.
Aufgrund der bis dato gemachten Erfahrungen muss ich feststellen, dass sich dies sehr zeit- und arbeitsintensiv darstellt. Zurzeit
können die Recherchen nur noch für aktuelle Bau- und Abbruchanträge durchgeführt werden. Eine Bearbeitung innerhalb
von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen mit oft mehr als 20
Altstandorten innerhalb des Plangebietes kann nicht innerhalb
der gesetzten Frist von 4 Wochen durchgeführt werden.
Ich teile Ihnen daher zukünftig im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die im Plangebiet liegenden Altbetriebe nachrichtlich
mit. Diese Flächen sind noch nicht im AltlastenVerdachtsflächen- und Altlastenkataster geführt, da den Eigentümern noch keine Gelegenheit gegeben wurde, sich zu äußern.
Im Rahmen von Umbau-, Abbruch-, und Neubaumaßnahmen
oder Nutzungsänderungen auf diesen Flächen bitte ich, mich zu
beteiligen. Es werden dann die notwendigen Recherchen durch
mich durchgeführt bzw. die Eigentümer müssen nachweisen,
dass keine Boden- und oder Grundwasserverunreinigungen
durch den Altbetrieb hervorgerufen wurden.
Von mir ins Altlasten-Verdachtsflächen Kataster übernommene
Altstandorte und Altablagerungen innerhalb des Plangebietes
werden gesondert aufgeführt.
Der Umgang mit diesen Flächen ist im Gem. Runderlass d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport – VA 3 16.21 – und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IV-5-584.10/IV-6-3.621 vom 14.03.2005 „Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, bei der Bauleitplanung und
im Baugenehmigungsverfahren (Altlastenerlass „beschrieben,
so sind z. B. altlastverdächtige Flächen und Altlasten deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
Stadt Erkelenz - Planungsamt Seite 13 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB bzw. nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB
zu kennzeichnen.
Im Bebauungsplan VIII/5 liegen mir zurzeit keine Erkenntnisse
über Altlast-Verdachts-flächen oder Altlasten vor. Unabhängig
davon, weise ich auf folgende Altbetriebe hin:
Grundstück Gewerbestraße Süd 35, Gemarkung Erkelenz,
Flur 26, Flurstück 500
Auf diesem Flurstück sind zwei Altbetriebe registriert. Es handelt
sich dabei um einen Großhandel mit Kraftwagen sowie eine Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (ohne Lackierung
und Autowäsche), betrieben durch die „Autosalon am Park
GmbH“ (ID 5205) und Großhandel von Kraftwagen betrieben
durch die „Mertens Exclusiv GmbH“ (ID 5306). Beide Betriebe
sind in den Jahren von 2006 bis 2008 auf dem vorgenannten
Grundstück registriert.
Grundstück Gewerbestraße Süd 42, Gemarkung Erkelenz,
Flur 40, Flurstück 35
Auf diesem Flurstück sind zwei Altbetriebe mit den Bezeichnungen ID 2006 – Reparatur und Instandhaltung von Kraftwagen
(ohne Lackierung und Autowäsche) – und ID 5297 – Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (ohne Lackierung und Autowäsche) – registriert. Betreiber war von 1984 bis 1987 die
Firma „Auto-Pinger“ und von 1987 bis 2010 die Firma „Pinger“.
Grundstück Gewerbestraße Süd 43, Gemarkung Erkelenz,
Flur 26, Flurstück 457
Auf diesem Flurstück ist ein Altbetrieb mit der Kennzeichnung ID
5432 – Herstellung und dem Vertrieb von Druckkörpern – registriert. Betreiber der Firma war von 2006 bis zum 2008 die „LSMechanik GmbH und Co. KG“.
Grundstück Gewerbestraße Süd 44, Gemarkung Erkelenz,
Stadt Erkelenz - Planungsamt Seite 14 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
Flur 40, Flurstück 77
Auf diesem Flurstück ist ein Altbetrieb mit der Kennzeichnung ID
3948 – Großhandel mit Kraftwagen – registriert. Betreiber war
von 1992 bis 1996 die Firma „Dammer“.
Grundstück Gewerbestr. Süd 45, Gemarkung Erkelenz, Flur
26, Flurstück 451
Auf diesem Flurstück sind zwei Altbetriebe mit den Bezeichnungen: ID 3712 – Herstellung von Kunststoffwaren – und ID 5728 –
Herstellung und Vertrieb von Dichtungselementen – registriert.
Betreiber war im Jahr 1998 die „Koenen Kunststofftechnik
GmbH & Co. KG“ und bis 2009 die „Jonas + Jonas Unternehmensberatung GmbH & Co. KG“.
Grundstück Gewerbestraße Süd 46, Gemarkung Erkelenz,
Flur 40, Flurstück 69
Auf diesem Flurstück ist ein Altbetrieb mit der Bezeichnung ID
5390 – Maschinenbau - registriert. Betreiber war von 1992 bis
2010 die „F. J. Derichs Maschinenbau e. K.“.
Grundstück Gewerbestraße Süd 54, Gemarkung Erkelenz,
Flur 40, Flurstück 104
Auf diesem Flurstück sind zwei Altbetriebe mit den Bezeichnungen ID 555 – Schlosserei und Schweißerei – und ID 3757 - Personenbeförderungsgeschäft mit Omnibus-Gelegenheitsverkehr
– registriert. Betreiber der Schlosserei war ab 1992 die Firma
„Lautermann“. Betreiber des Omnibusbetriebs war von 1998 bis
2001 die Firma „Drive & Drive G. Stuck“.
Grundstück Gewerbestraße Süd 56, Gemarkung Erkelenz,
Flur 40, Flurstück 120
Stadt Erkelenz - Planungsamt Seite 15 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
Auf diesem Flurstück ist ein Altbetrieb mit der Bezeichnung IF
4022 – Maschinenbau - registriert. Betreiber war von 1998 bis
2001 eine Firma „FTG Frästechnik GmbH“.
Grundstück Gewerbestraße Süd 56 a, Gemarkung Erkelenz,
Flur 40, Flurstück 117
Auf diesem Flurstück ist ein Altbetrieb mit der Bezeichnung ID
3637 – Hoch- und Tiefbauunternehmen, ohne ausgeprägten
Schwerpunkt - registriert. Betreiber des Unternehmens war seit
1998 die „W.M:K Intact Bauunternehmung GmbH“.
Grundstück Gewerbestraße Süd 58 a, Gemarkung Erkelenz,
Flur 40, Flurstück 116
Auf diesem Flurstück ist ein Altbetrieb mit der Bezeichnung ID
5231 – Hoch- und Tiefbau-unternehmen, ohne ausgeprägten
Schwer-punkt - registriert. Betreiber des Unter-nehmens war von
1996 bis 2009 die „Gumhold Bauunternehmung GmbH“.
Grundstück Gewerbestraße Süd 59, Gemarkung Erkelenz,
Flur 40, Flurstück 84
Auf diesem Flurstück ist ein Altbetrieb mit der Bezeichnung ID
537 – Bekleidung (ohne Lederbekleidung) – registriert. Betreiber
der Firma war seit 1992 „H. Randerath“.
Grundstück Gewerbestraße Süd 60, Gemarkung Erkelenz,
Flur 40, Flurstück 107
Auf diesem Flurstück sind vier Altbetriebe mit den Bezeichnungen ID 3398 – Instandhaltung und der Reparatur von Kraftwagen-, ID 3947 Großhandel mit chemisch-technischen Erzeugnissen-; ID 3730 – Schlosserei und Schweißerei – und ID 5112 –
Stadt Erkelenz - Planungsamt Seite 16 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
Lackierung und Instandhaltung von Kraftwagen – registriert. Die
Kfz-Werkstätten wurden von 1980 – 1987 durch die Firma B.
Ohlenforst KG und von 2006 bis 2011 durch die Carosserie Ohlenforst GmbH betrieben. Von 1993 bis 1998 war die Gans
Chemie GmbH auf dem Grundstück ansässig, anschließend betrieb der Firma H. Lautermann seit 1998 die Schlosserei.
Grundstück Gewerbestr. Süd 61, Gemarkung Erkelenz, Flur
40, Flurstück 93
Auf diesem Flurstück ist ein Altbetrieb mit der Bezeichnung ID
3706 – Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen – registriert. Betreiber war ab 1998 die „Schaaf
GmbH“.
Grundstück Gewerbestraße Süd 62, Gemarkung Erkelenz,
Flur 40, Flurstück 108
Auf diesem Flurstück ist ein Altbetrieb mit der Bezeichnung ID
3552 registriert. Betreiber der Firma war ab 1998 die „Autohaus
Froesch GmbH“.
Grundstück Gewerbestraße Süd, 66, Gemarkung Erkelenz,
Flur 40, Flurstück 99
Auf diesem Flurstück ist ein Altbetrieb mit der Bezeichnung ID
3999 – Herstellung von Kunststoffwaren – registriert. Betreiber
war von 1997 bis 2004 die Firma „Rennen“.
Grundstück Gewerbestraße Süd 67, Gemarkung Erkelenz,
Flur 40, Flurstück 75
Auf diesem Flurstück ist ein Altbetrieb mit der Bezeichnung ID
4118 – Schlosser und Schweißerei – registriert. Betreiber war
von 1992 bis 2001 die Firma „Ormanns“.
Im Rahmen von Umbau-, Abbruch-, und Neubaumaßnahmen
oder Nutzungsänderungen auf diesen Flächen bitte ich mich,
Stadt Erkelenz - Planungsamt Seite 17 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
wie bereits oben erwähnt, zu beteiligen.
2
3
Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Niederrhein,
Postfach 10 10 27, 41010 Mönchengladbach
Schreiben vom 21.06.2017
Der o.g. Bebauungsplan betrifft die in der Baulast des Landesbetriebs Straßenbau stehende Bundesstraße Nr. 57 im Abschnitt 32.
Für die Belange der Bundesautobahn A 46 ist die Autobahnniederlassung in Krefeld zu beteiligen.
Sofern künftig, auf Grund der Ansiedelung neuer Betriebe, eine erhebliche Erhöhung der Verkehrsbelastung entsteht, welche zur Verschlechterung der Verkehrsqualität auf der Bundesstraße führt,
bzw. die Leistungsfähigkeit der angrenzenden Knotenpunkte beeinträchtigt, behält sich der Landesbetrieb Straßenbau vor, entsprechende Ausbaumaßnahmen von der Stadt Erkelenz zu fordern.
Der Landesbetrieb Straßenbau übernimmt keinerlei Kosten für
Lärmschutzmaßnahmen.
Die Stellungnahme des Landesbetriebes
Straßenbau NRW, Regionalniederlassung
Niederrhein, Außenstelle Wesel wird zur
Kenntnis genommen.
Aufgrund des Bestandes an Gewerbebetrieben, der Grundstücksstruktur sowie
der getroffenen Regelungen im Bebauungsplan zum Gewerbegebiet ist mit einer deutlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens über die allgemeine Verkehrszunahme hinaus durch das Plangebiet nicht zu rechnen.
Eine weiterreichende Betroffenheit der
Belange gegenüber der Vorläuferplanung
ist nicht erkennbar.
Im Planbereich sind keine notwendigen
Sichtdreiecke der Bundesstraße 57 betroffen. Sie werden somit nicht in den
Plan eingezeichnet.
Die Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt.
Bezirksregierung Arnsberg, Postfach,
44025 Dortmund
Schreiben vom 21.06.2017
In vorbezeichneter Angelegenheit hat die Abteilung 6 Bergbau und Die Überschrift und der Hinweis selbst in
Die Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein,
Außenstelle Wesel, wird zur
Kenntnis genommen. Die Belange des Trägers sind berücksichtigt.
Der Anregung der Bezierksregie-
Stadt Erkelenz - Planungsamt Seite 18 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
4
Energie in NRW der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom der Begründung zum Bebauungsplan Nr. rung Arnsberg wird gefolgt.
21.09.2016 – 65.52.1-2016-573 – Stellungnahme abgegeben.
VIII/5 "Gewerbestraße Süd-Tenholter StraNach Prüfung der von Ihnen mit Schreiben vom 21.09.2016 –
ße", Erkelenz-Mitte wird bezüglich der
65.52.1-2016-572 – und 30.05.2017 – 61 26 02 – übersandten Un- "Bodenbewegungen" erweitert, so dass
terlagen, haben sich aus hiesiger Sicht keine weiteren entscheibeide Aspekte in der Überschrift bereits
dungserheblichen Sachverhalte ergeben. Daher werden über die in ersichtlich sind und explizit im Hinweis erder Stellungnahme vom 21.09.2016 – 65.52.1-2016-573 – geäußer- wähnt werden.
ten sachbezogenen Hinweise und Anregungen hinaus, keine weiteren Hinweise und Anregungen zu der in Rede stehenden Planmaßnahme gegeben.
Hinsichtlich der von Ihnen in der Begründung zum o.a. Bebauungsplan unter Nr. 8. Hinweise, 1. Grundwasser“ subsumierten Aussagen zu möglichen Bodenbewegungen durch Einflüsse des Anstiegs
von Grund- und auch Grubenwasser rege ich an, den Punkt „1.
Grundwasser“ in „1. Bodenbewegungen“ umzubenennen, da es
sich ja bei den dort dargestellten Sachverhalten auch um mögliche
Bodenbewegungen handelt.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Str. 133, 53115 Bonn
Mail vom 20.06.2017
Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rah- In die Begründung zum Bebauungsplanes
men der TÖB-Beteiligung zu den o.g. Planungen.
Nr. VIII/5 "Gewerbestraße Süd-Tenholter
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen
Straße", Erkelenz-Mitte sowie in die Plan
sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen In- urkunde wird ein entsprechender Hinweis,
teressen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist wie er in anderen Bauleitplanverfahren mit
dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
denkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher Rheinland abgestimmt wurde, bezüglich der
ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
§§ 15 und 16 DSchG NRW übernommen, Die Belange des BodendenkmalIch verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG
so dass die Vorschriften betreffend den
schutzes werden im BauleitplanNRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung Umgang mit "Zufallsfunden" sofort erkenn- verfahren berücksichtigt.
von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Pla- bar sind.
nungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende
archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder dem LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02452/9039-0, Fax: 02452/9039-199 unverzüglich zu
melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert
Stadt Erkelenz - Planungsamt Seite 19 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege
für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
5
Kreis Heinsberg
Amt für Bauen und Wohnen
52523 Heinsberg
Schreiben vom 28.06.2017
Im Nachgang zu meinem o.g. Schreiben übersende ich Ihnen
nachfolgend die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle:
Hiermit nehmen wir Stellung zum o.g. Bebauungsplan und machen
Angaben über die Zufahrten, Hydrantenabstände und den Löschwasserbedarf sowie zur Gestaltung des 2. Rettungsweges für den
Bebauungsplan.
Die Stellungnahme des Gesundheitsamtes
und des Amtes für Bauen und Wohnen,
1. Für den o. g. Bebauungsplan sind folgende Hydrantenabstän- Immission und Brandschutz gibt die allgemeinen Anforderungen über Zufahrten und
de (gemessen in der Straßenachse) erforderlich:
Hydrantenabstände, den Löschwasserbedarf sowie die Anforderungen an den zweiten Rettungsweg wieder.
a. offene Wohngebiete
120 m - 140 m
Dabei wird auf die genauen Festsetzungen
des Bebauungsplanentwurfes nicht eingegangen.
b. geschlossene Wohngebiete
100 m - 120 m
Das Plangebiet ist zudem vollständig bebaut und erschlossen. Die Anforderungen
c. sonstige Gebiete
ca. 80 m.
an die o.a. Aspekte wurden bereits bei der
Umsetzung der Vorläuferplanung berücksichtig.
2. Weiterhin ergibt sich der Löschwasserbedarf aus der auf der Informationen über Missstände wurden im
Laufe der aktuellen Bauleitplanung wurden
nächsten Seite angeführten Tabelle:
nicht bekannt.
Die Stellungnahme des Gesundheitsamtes und des Amtes für
Bauen und Wohnen, Immission
und Brandschutz
wird zur Kenntnis genommen.
Stadt Erkelenz - Planungsamt Seite 20 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
Richtwerte für den Löschwasserbedarf (m³/h)
unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung
Bauliche Nutzung
nach § 17 der Baunutzungsverordnung
Kleinsiedlung
(WS)
Wochenendhausgebiete
(SW)
reine Wohngebiete (WR)
allgem. Wohngebiete (WA)
besondere Wohngebiete (WB)
Mischgebiete (MI)
Dorfgebiete (MD)
Kerngebiete (MK)
Gewerbegebiete (GE)
Industriegebiete
(GI)
Gewerbegebiete (GE)
Zahl der
Vollgeschosse
Geschossflächenzahl (GFZ)
Baumassenzahl
(BMZ)
≤2
≤3
>3
1
>1
-
≤ 0,4
≤ 0,3 - 0,6
0,7 - 1,2
0,7 - 1,0
1,0 - 2,4
-
-
-
-
-
-
≤9
Löschwasserbedarf
bei unterschiedlicher
Gefahr der
Brandausbreitung
m³/h
m³/h
m³/h
m³/h
klein
24
48
96
96
mittel
48
96
96
192
groß
96
96
192
192
3. Die Bebauung der Grundstücke ist so vorzunehmen, dass der
Einsatz von Feuerlösch- und Rettungsgeräten ohne Schwierigkeiten möglich ist.
4. Liegen Gebäude ganz oder in Teilen weiter als 50 m von der
öffentlichen Verkehrsfläche entfernt, ist eine Zufahrt für Fahrzeuge der Feuerwehr gemäß § 5 BauO NRW herzustellen.
Die Zufahrt ist gemäß § 5.4 BauO NRW herzurichten. Die Aus-
Stadt Erkelenz - Planungsamt Seite 21 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
führung inklusive der Aufstell- und Bewegungsflächen muss
der VV BauO NRW Pkt. 5 entsprechen.
Kurvenradien sind entsprechend zu beachten.
5. Notwendige Fenster in Obergeschossen müssen im Lichten
eine freie Öffnungsfläche von mindestens 0,90 m x 1,20 m besitzen und für die Feuerwehr erreichbar sein. Die Fenster sind
zur öffentlichen Verkehrsfläche oder zu Feuerwehrbewegungsflächen hin auszurichten (§§ 17 und 40 BauO NRW).
6. An den als zweiter Rettungsweg ausgewiesenen Fenstern
muss das Aufstellen von tragbaren Leitern der Feuerwehr jederzeit möglich sein. Dies ist insbesondere bei Bepflanzungen
und Parkflächen zu beachten (§ 17 (3) BauO NRW).
7. Für evt. Gebäude mittlerer Höhe wird eine Aufstellfläche für
Hubrettungsfahrzeuge gem.VV zu § 5 BauO NRW benötigt,
sofern diese Gebäude den zweiten Rettungsweg nicht auf andere Weise (zwei Treppenräume) sicherstellen.
8. Viele Bauvorhaben werden zwischenzeitlich u. a. auch als
„Generationenhaus/ altersgerechtes oder seniorengerechtes
Wohnen“ betitelt.
In verschiedenen Nutzungseinheiten wird der zweite Rettungsweg dennoch über tragbare Leitern sichergestellt. Die
Brandschutzdienststelle weist im Rahmen des demographischen Wandels auf Folgendes hin:
Stadt Erkelenz - Planungsamt Seite 22 von 22
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/ Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung
und Betriebe am 26.09.2017, des Hauptausschusses am 28.09.2017 und des Rates am 04.10.2017
Der Personenkreis, der sich problemlos über diese Geräte retten lässt, wird im Laufe der nächsten Jahre eher kleiner werden. Das liegt zum einen an der immer älter werdenden Bevölkerung und zum anderen an der Zunahme pflegebedürftiger
Menschen.
Auf Grund dieser Tatsache bestehen mit Sicht auf solche Bauvorhaben Bedenken an die Auslegung des zweiten Rettungsweges speziell
für diese Nutzungsform.