Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
53133.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
13.09.17, 12:00
Aktualisiert
27.11.17, 17:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/572/2017
öffentlich
14.09.2017
Amt 10 Simon Häusler
11. Änderung der Hauptsatzung
hier: Redaktionelle Anpassung aufgrund der abgeschlossenen Umsiedlung von Borschemich bzw. aufgrund des Beginns der Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
28.09.2017
04.10.2017
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Nach § 4 der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Erkelenz ist die Stadt in neun Stadtbezirke eingeteilt. Der Stadtbezirk 08 umfasst dabei die Ortslagen
„Keyenberg und Venrath mit Borschemich, Borschemich (neu), Berverath, Etgenbusch, Kaulhausen, Kuckum, Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Terheeg, Unterwestrich, Wockerath.“
Aufgrund des Abschlusses der Umsiedlung von Borschemich ins bisherige Borschemich (neu) soll bzw. ist nun der Zusatz „neu“ entfallen. Der Umsiedlungsort heißt zukünftig nur noch Borschemich.
Gleichzeitig soll redaktionell die Aufnahme von Keyenberg (neu), Kuckum (neu), Unterwestrich (neu), Oberwestrich (neu) und Berverath (neu) in die Auflistung der Ortslagen des Stadtbezirks 08 erfolgen.
In der Auflistung der Orte des Stadtbezirks 09 soll die Ortslage Pesch entfallen.
Durch die o. a. Anpassungen verändert sich die Zuordnung der Ortslagen zu den im
§ 12 der Hauptsatzung genannten Bezirksausschüssen nicht.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die als Anlage beigefügte 11. Änderungssatzung zur Anpassung der Hauptsatzung
der Stadt Erkelenz wird hiermit beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
--Anlage:
11. Änderungssatzung zur Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
Vorlage A 10/572/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
11. Änderungssatzung vom XX.XX.20171
zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 17. April 2008
in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 24. Februar 2017
Artikel 1
§ 4 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Das Stadtgebiet ist in folgende Stadtbezirke mit den nachgenannten Gemeindeteilen
(Orten) eingeteilt:
Stadtbezirk
01
02
03
04
05
06
07
08
09
Gemeindeteile (Orte)
Erkelenz mit Bellinghoven, Oerath
Gerderath mit Fronderath, Gerderhahn, Moorheide, Vossem
Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld, Genhof, Grambusch, Lentholt
Golkrath mit Houverath, Houverather Heide, Hoven, Matzerath
Granterath und Hetzerath mit Commerden, Genehen, Scheidt, Tenholt
Lövenich mit Katzem, Kleinbouslar
Kückhoven
Keyenberg, Keyenberg (neu), Venrath und Borschemich mit Berverath,
Berverath (neu), Etgenbusch, Kaulhausen, Kuckum, Kuckum (neu),
Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Oberwestrich (neu), Terheeg,
Unterwestrich, Unterwestrich (neu), Wockerath
Holzweiler, Immerath und Immerath (neu) mit Lützerath
Artikel 2
Die vorstehende Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
1
Die Satzung erhält gemäß Bekanntmachungsverordnung das Datum der
Bekanntmachungsanordnung.