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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
53133.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
13.09.17, 12:00
Aktualisiert
27.11.17, 17:49
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/572/2017 öffentlich 14.09.2017 Amt 10 Simon Häusler 11. Änderung der Hauptsatzung hier: Redaktionelle Anpassung aufgrund der abgeschlossenen Umsiedlung von Borschemich bzw. aufgrund des Beginns der Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath Beratungsfolge: Datum Gremium 28.09.2017 04.10.2017 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Nach § 4 der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Erkelenz ist die Stadt in neun Stadtbezirke eingeteilt. Der Stadtbezirk 08 umfasst dabei die Ortslagen „Keyenberg und Venrath mit Borschemich, Borschemich (neu), Berverath, Etgenbusch, Kaulhausen, Kuckum, Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Terheeg, Unterwestrich, Wockerath.“ Aufgrund des Abschlusses der Umsiedlung von Borschemich ins bisherige Borschemich (neu) soll bzw. ist nun der Zusatz „neu“ entfallen. Der Umsiedlungsort heißt zukünftig nur noch Borschemich. Gleichzeitig soll redaktionell die Aufnahme von Keyenberg (neu), Kuckum (neu), Unterwestrich (neu), Oberwestrich (neu) und Berverath (neu) in die Auflistung der Ortslagen des Stadtbezirks 08 erfolgen. In der Auflistung der Orte des Stadtbezirks 09 soll die Ortslage Pesch entfallen. Durch die o. a. Anpassungen verändert sich die Zuordnung der Ortslagen zu den im § 12 der Hauptsatzung genannten Bezirksausschüssen nicht. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die als Anlage beigefügte 11. Änderungssatzung zur Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: --Anlage: 11. Änderungssatzung zur Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz Vorlage A 10/572/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 11. Änderungssatzung vom XX.XX.20171 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 17. April 2008 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 24. Februar 2017 Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: Das Stadtgebiet ist in folgende Stadtbezirke mit den nachgenannten Gemeindeteilen (Orten) eingeteilt: Stadtbezirk 01 02 03 04 05 06 07 08 09 Gemeindeteile (Orte) Erkelenz mit Bellinghoven, Oerath Gerderath mit Fronderath, Gerderhahn, Moorheide, Vossem Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld, Genhof, Grambusch, Lentholt Golkrath mit Houverath, Houverather Heide, Hoven, Matzerath Granterath und Hetzerath mit Commerden, Genehen, Scheidt, Tenholt Lövenich mit Katzem, Kleinbouslar Kückhoven Keyenberg, Keyenberg (neu), Venrath und Borschemich mit Berverath, Berverath (neu), Etgenbusch, Kaulhausen, Kuckum, Kuckum (neu), Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Oberwestrich (neu), Terheeg, Unterwestrich, Unterwestrich (neu), Wockerath Holzweiler, Immerath und Immerath (neu) mit Lützerath Artikel 2 Die vorstehende Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 1 Die Satzung erhält gemäß Bekanntmachungsverordnung das Datum der Bekanntmachungsanordnung.