Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
52562.pdf
Größe
595 kB
Erstellt
13.06.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/389/2017
öffentlich
29.05.2017
Amt 20 Stefanie Rolfs
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Verkehrsbetriebes der
Stadt Erkelenz (Betrieb gewerblicher Art)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
29.06.2017
05.07.2017
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz hat auf dem Teileigentumsgrundstück in der Hermann-Josef-Gormanns-Straße eine Tiefgarage errichten lassen und betreibt diese seit April 1997.
Der Betrieb einer öffentlichen Tiefgarage ist als wirtschaftlich selbständige Tätigkeit
anzusehen, die nach dem Körperschaftsteuergesetz und den Körperschaftsteuerrichtlinien einen Betrieb gewerblicher Art bildet. Für diesen Betrieb gewerblicher Art
ist eine Gewinnermittlung mittels Bestandsvergleich (§ 5 Einkommensteuergesetz)
durchzuführen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG
hat nunmehr den Jahresabschluss des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum
31. Dezember 2016 aufgestellt. Die Prüfungsgesellschaft hat am 16. März 2017
nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt:
„Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung - des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz
Betrieb gewerblicher Art für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts erstellt. Grundlage für die Erstellung waren
die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und
Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität
beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die
Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt
haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit
einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind.
Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten
Jahresabschlusses sprechen."
Allen Ratsmitgliedern ist eine Bilanz zum 31.12.2016 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2016 als PDF-Datei zur Verfügung
gestellt worden.
Nachstehend sind die Bilanzposten im Vergleich vom 31. Dezember 2015 zum 31.
Dezember 2016 dargestellt.
Jahresabschluss
31. 12. 2015
Euro
Jahresabschluss
31. 12. 2016
Euro
+/Euro
Aktiva
A. Anlagevermögen
Grundstücke und Bauten
Techn. Anlagen und Maschinen
262.944,22
19.795,00
247.026,17
16.140,00
- 15.918,05
- 3.655,00
422,86
862,81
+439,95
283.162,08
264.028,98
- 19.133,10
184.914,98
87.886,42
-14.821,32
184.914,98
73.065,10
-25.857,47
0,00
- 14.821,32
-11.036,15
2.235,00
2.100,00
-135,00
0,00
22.549,63
397,37
5.403,98
24.115,47
286,92
+5.403,98
+1.565,84
-110,45
283.162,08
264.028,98
- 19.133,10
B. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Passiva
A. Eigenkapital
Widmungskapital
Gewinnvortrag
Jahresfehlbetrag
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erkelenz
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorlage A 20/389/2017 der Stadt Erkelenz
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Der Jahresfehlbetrag 2016 beträgt 25.857,47 €. Die Verschlechterung des Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus der Beseitigung von vermehrten Vandalismusschäden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 festzustellen und den Bürgermeister zu entlasten.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„a) Die Bilanz des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2016,
abschließend in Aktiva und Passiva mit 264.028,98 € wird festgestellt.
b) Die Gewinn- und Verlustrechnung des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz
zum 31. Dezember 2016, abschließend mit einem Jahresfehlbetrag von
25.857,47 € (Erträge 29.334,72 €, Aufwendungen 55.192,19 €), wird festgestellt.
c)
Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG, Aachen,
vom 16. März 2017 für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.
Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt“.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen:
Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2016
mit Bilanz zum 31.12.2016 sowie Gewinn- und Verlustrechnung vom
01.01. - 31.12.2016
Vorlage A 20/389/2017 der Stadt Erkelenz
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