Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
52479.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
12.06.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 66/370/2017
öffentlich
09.06.2017
Amt 66 Werner Spartz
Katzem, 1. Änderung Hohlstraße Kanal- und Straßenbau
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
27.06.2017
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Am 21.06.2016 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe der grundhafte Ausbau der Hohlstraße sowie die Erneuerung der
Kanalisation beschlossen (Anlage Beschlussentwurf Hohlstraße vom 21.06.2016).
Gemäß Vorgabe des Ordnungsamtes der Stadt Erkelenz (zuständige untere Verkehrsbehörde) waren bei der Planung verkehrsberuhigende Elemente anzuordnen.
In der Vergangenheit waren wiederholt zu hohe Geschwindigkeiten durch Individualverkehre im Bereich Hohlstraße festgestellt worden.
Im beschlossenen Straßenentwurf waren zwei Engstellen mit aufgepflasterten sogenannten „Drempeln“ für den Ausbau vorgesehen.
Im Zuge des 10-Schritte Modells wurden alle Anlieger zum Ausbauentwurf beteiligt –
gegen die grundsätzliche Ausbauvariante und Realisierung der Pflasterschwellen
wurden keine Stellungnahmen der Anlieger abgegeben (Anlage: Stellungnahmen 10Schritte Modell 2016).
Nach erfolgtem Beschluss und aus Anlass der Bürgerinformation am 30.03.2017
wurden verkehrsberuhigende Elemente durch einige Anlieger kritisiert und abgelehnt
(Anlage: Protokoll Bürgerinformation).
Im Nachgang wurden Bürgermeister und Technischer Beigeordneter durch die Anlieger mit Schreiben vom 03.04.2017 und angehängter Unterschriftenliste kontaktiert
und aufgefordert, auf die Aufpflasterungen zu verzichten (Anlage: Schreiben vom
03.04.2017).
Auch durch die Landwirtschaftskammer wurde auf die zu erwartende Lärmbelästigung bei Überfahren der Schwellen mit landwirtschaftlichem Verkehr hingewiesen
und zum Verzicht auf die Realisierung aufgefordert.
Durch örtliche politische Ratsmitglieder wurde daraufhin die Fragestellung im Rahmen der BZA Sitzung am 08.05.2017 als Tagesordnungspunkt behandelt.
Im Ergebnis empfiehlt nunmehr auch der BZA Lövenich, auf die Anordnung der
dämpfenden Elemente zu verzichten (Protokoll steht noch aus).
Durch das zuständige Fachamt ist daraufhin die vorliegende Beschlussvorlage mit
abgeänderter Planung (niveaugleiche Herstellung der Engstellen – Verzicht auf Aufpflasterungen) verfasst worden.
Der nun vorliegenden geänderten Planung ist durch die zuständige untere Verkehrsbehörde zugestimmt worden. Auch eine Beteiligung des Behindertenbeauftragten ist
erfolgt.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der Ausbau der Hohlstraße in Katzem erfolgt gemäß Lageplan Straßenbau
665.2.501_1. Gegenüber der am 21.06.2016 beschlossenen Planung wird hier auf
die Anlage von dämpfenden Maßnahmen in Form von Aufpflasterungen verzichtet.
Die Kanalplanung ist von den Änderungen nicht betroffen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine gegenüber dem Beschlussentwurf vom 21.06.2016.
Anlagen:
Beschlussentwurf Hohlstraße vom 21.06.2016
Stellungnahmen 10-Schritte Modell aus 2016
Protokoll Bürgerinformation vom 30.03.2017 mit Anwesenheitsliste
Anliegerschreiben vom 03.04.2017 mit Unterschriftenliste
Vorlage A 66/370/2017 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage zum Baubeschluss „Hohlstraße“
Stellungnahme zum Planentwurf
Bei der Beteiligungsphase wurden folgende Punkte von Anliegern angesprochen
1. Verschiebung der Aufpflasterung ggü. Hs.-Nr. 14 (1 Anlieger)
2. Verbreiterung der Parkbuchten auf 2,25m ggü. Hs.-Nr. 8 und 10 (1 Anlieger)
Stellungnahme der Stadtverwaltung:
zu 1
Nach Angabe des Ordnungsamtes sollten bei der Planung der Hohlstraße Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsdämpfung überlegt werden. Um der Problematik gezielt entgegenzuwirken
wurde eine Kombination aus Einengung und Überhöhung überlegt. Die geplanten beiden
Einengungen haben einerseits abbremsende Wirkung, andererseits ermöglichen diese den
Erhalt der Bestandsbäume durch die Vorverlagerung des Gehweges. Die Wirksamkeit der
Aufpflasterungen wird durch die Abschnittsbildung verstärkt. Durch die gewählte Lage der
Aufpflasterungen entstehen somit drei ca. gleich lange Straßenabschnitte, wodurch die
übermäßige Beschleunigung vermieden werden soll. Aus diesen Gründen wird die Lage der
Aufpflasterungen im Entwurf beibehalten.
zu 2
Im Bereich der Parkbucht ggü. Hausnummern 8 und 10 beträgt die gepl. Gehwegbreite 2,00
-2,30m. Durch die Verbreiterung der Parkbucht um 25 cm verringert sich die Gehwegbreite
auf 1,75 -2,05m. Diese Breite ist für die gegebenen Nutzungsansprüche angemessen. Daher
kann dem Vorschlag gefolgt werden.
Amt 20
Az.: 23.60.02
Erkelenz, den 03.04.2017
Niederschrift über eine Bürgerinformationsveranstaltung
I. Thema
Hohlstraße (KAG)
II. Zeit und Ort
Donnerstag 17.30 Uhr
18.30 Uhr in der
III. Teilnehmer
s. beig. Teilnehmerliste
Von der Verwaltung:
Frau Zigalenko, Amt 66
Herr Decker, Amt 66
Frau Palm, Amt 20
Vom Rat:
Ratsherr Schmitz
Ratsfrau Honold-Ziegahn
IV. Ergebnis
Den Anliegern der o.g. Straße wurde zwischen 17.30 und 18.30 Uhr die Gelegenheit
gegeben sich über die beschlossene Kanal- und Straßenausbaumaßnahme und die
anstehenden Beitragsveranlagung zu informieren.
Gegen 17.30 Uhr war ca. die Hälfte der Anlieger versammelt. Einige Verständigungsfragen wurden an Hand der Ausbaupläne erörtert. Energisch kritisiert wurde der
Einbau von 2 geplanten Aufpflasterungen im Fahrbahnbereich. Die Anlieger
befürchten eine Lärmbelästigung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge. Bei einem
Ortstermin wurde angeblich nur von Fahrbahneinengungen gesprochen und aus den
zugesandten Plänen wäre nicht erkennbar gewesen, dass es sich in den angesprochenen Bereichen um Aufpflasterungen handelt.
Hinsichtlich der Berechnung des Anliegerbeitrages nach dem KAG in Verbindung mit
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche
Maßnahmen in der Stadt Erkelenz, wurde den Anliegern ein Beitragssatz von 6,00
/qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche genannt. Anhand der erstellten Berechnung wurde den Eigentümern die voraussichtliche Beitragshöhe für ihr jeweiliges
Grundstück mitgeteilt. Weiterhin wurden die Anlieger darüber informiert, dass bei
Beginn der Straßenbaumaßnahme eine Vorausleistung in Höhe von 90 % des
voraussichtlichen Beitrages erhoben wird.
Die Veranstaltung endete gegen 18.30 Uhr.
Palm
gesehen:
Norbert Schmitz
Verteiler:
Bürgermeister Jansen
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen
Technischer Beigeordneter Lurweg
Vorsitzender des Stabawi
Vorsitzender BZA Lövenich
Amt 66