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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
52479.pdf
Größe
2,7 MB
Erstellt
12.06.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:39

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 66/370/2017 öffentlich 09.06.2017 Amt 66 Werner Spartz Katzem, 1. Änderung Hohlstraße Kanal- und Straßenbau hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium 27.06.2017 be Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie- Tatbestand: Am 21.06.2016 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe der grundhafte Ausbau der Hohlstraße sowie die Erneuerung der Kanalisation beschlossen (Anlage Beschlussentwurf Hohlstraße vom 21.06.2016). Gemäß Vorgabe des Ordnungsamtes der Stadt Erkelenz (zuständige untere Verkehrsbehörde) waren bei der Planung verkehrsberuhigende Elemente anzuordnen. In der Vergangenheit waren wiederholt zu hohe Geschwindigkeiten durch Individualverkehre im Bereich Hohlstraße festgestellt worden. Im beschlossenen Straßenentwurf waren zwei Engstellen mit aufgepflasterten sogenannten „Drempeln“ für den Ausbau vorgesehen. Im Zuge des 10-Schritte Modells wurden alle Anlieger zum Ausbauentwurf beteiligt – gegen die grundsätzliche Ausbauvariante und Realisierung der Pflasterschwellen wurden keine Stellungnahmen der Anlieger abgegeben (Anlage: Stellungnahmen 10Schritte Modell 2016). Nach erfolgtem Beschluss und aus Anlass der Bürgerinformation am 30.03.2017 wurden verkehrsberuhigende Elemente durch einige Anlieger kritisiert und abgelehnt (Anlage: Protokoll Bürgerinformation). Im Nachgang wurden Bürgermeister und Technischer Beigeordneter durch die Anlieger mit Schreiben vom 03.04.2017 und angehängter Unterschriftenliste kontaktiert und aufgefordert, auf die Aufpflasterungen zu verzichten (Anlage: Schreiben vom 03.04.2017). Auch durch die Landwirtschaftskammer wurde auf die zu erwartende Lärmbelästigung bei Überfahren der Schwellen mit landwirtschaftlichem Verkehr hingewiesen und zum Verzicht auf die Realisierung aufgefordert. Durch örtliche politische Ratsmitglieder wurde daraufhin die Fragestellung im Rahmen der BZA Sitzung am 08.05.2017 als Tagesordnungspunkt behandelt. Im Ergebnis empfiehlt nunmehr auch der BZA Lövenich, auf die Anordnung der dämpfenden Elemente zu verzichten (Protokoll steht noch aus). Durch das zuständige Fachamt ist daraufhin die vorliegende Beschlussvorlage mit abgeänderter Planung (niveaugleiche Herstellung der Engstellen – Verzicht auf Aufpflasterungen) verfasst worden. Der nun vorliegenden geänderten Planung ist durch die zuständige untere Verkehrsbehörde zugestimmt worden. Auch eine Beteiligung des Behindertenbeauftragten ist erfolgt. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausbau der Hohlstraße in Katzem erfolgt gemäß Lageplan Straßenbau 665.2.501_1. Gegenüber der am 21.06.2016 beschlossenen Planung wird hier auf die Anlage von dämpfenden Maßnahmen in Form von Aufpflasterungen verzichtet. Die Kanalplanung ist von den Änderungen nicht betroffen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine gegenüber dem Beschlussentwurf vom 21.06.2016. Anlagen: Beschlussentwurf Hohlstraße vom 21.06.2016 Stellungnahmen 10-Schritte Modell aus 2016 Protokoll Bürgerinformation vom 30.03.2017 mit Anwesenheitsliste Anliegerschreiben vom 03.04.2017 mit Unterschriftenliste Vorlage A 66/370/2017 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage zum Baubeschluss „Hohlstraße“ Stellungnahme zum Planentwurf Bei der Beteiligungsphase wurden folgende Punkte von Anliegern angesprochen 1. Verschiebung der Aufpflasterung ggü. Hs.-Nr. 14 (1 Anlieger) 2. Verbreiterung der Parkbuchten auf 2,25m ggü. Hs.-Nr. 8 und 10 (1 Anlieger) Stellungnahme der Stadtverwaltung: zu 1 Nach Angabe des Ordnungsamtes sollten bei der Planung der Hohlstraße Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung überlegt werden. Um der Problematik gezielt entgegenzuwirken wurde eine Kombination aus Einengung und Überhöhung überlegt. Die geplanten beiden Einengungen haben einerseits abbremsende Wirkung, andererseits ermöglichen diese den Erhalt der Bestandsbäume durch die Vorverlagerung des Gehweges. Die Wirksamkeit der Aufpflasterungen wird durch die Abschnittsbildung verstärkt. Durch die gewählte Lage der Aufpflasterungen entstehen somit drei ca. gleich lange Straßenabschnitte, wodurch die übermäßige Beschleunigung vermieden werden soll. Aus diesen Gründen wird die Lage der Aufpflasterungen im Entwurf beibehalten. zu 2 Im Bereich der Parkbucht ggü. Hausnummern 8 und 10 beträgt die gepl. Gehwegbreite 2,00 -2,30m. Durch die Verbreiterung der Parkbucht um 25 cm verringert sich die Gehwegbreite auf 1,75 -2,05m. Diese Breite ist für die gegebenen Nutzungsansprüche angemessen. Daher kann dem Vorschlag gefolgt werden. Amt 20 Az.: 23.60.02 Erkelenz, den 03.04.2017 Niederschrift über eine Bürgerinformationsveranstaltung I. Thema Hohlstraße (KAG) II. Zeit und Ort Donnerstag 17.30 Uhr 18.30 Uhr in der III. Teilnehmer s. beig. Teilnehmerliste Von der Verwaltung: Frau Zigalenko, Amt 66 Herr Decker, Amt 66 Frau Palm, Amt 20 Vom Rat: Ratsherr Schmitz Ratsfrau Honold-Ziegahn IV. Ergebnis Den Anliegern der o.g. Straße wurde zwischen 17.30 und 18.30 Uhr die Gelegenheit gegeben sich über die beschlossene Kanal- und Straßenausbaumaßnahme und die anstehenden Beitragsveranlagung zu informieren. Gegen 17.30 Uhr war ca. die Hälfte der Anlieger versammelt. Einige Verständigungsfragen wurden an Hand der Ausbaupläne erörtert. Energisch kritisiert wurde der Einbau von 2 geplanten Aufpflasterungen im Fahrbahnbereich. Die Anlieger befürchten eine Lärmbelästigung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge. Bei einem Ortstermin wurde angeblich nur von Fahrbahneinengungen gesprochen und aus den zugesandten Plänen wäre nicht erkennbar gewesen, dass es sich in den angesprochenen Bereichen um Aufpflasterungen handelt. Hinsichtlich der Berechnung des Anliegerbeitrages nach dem KAG in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Erkelenz, wurde den Anliegern ein Beitragssatz von 6,00 /qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche genannt. Anhand der erstellten Berechnung wurde den Eigentümern die voraussichtliche Beitragshöhe für ihr jeweiliges Grundstück mitgeteilt. Weiterhin wurden die Anlieger darüber informiert, dass bei Beginn der Straßenbaumaßnahme eine Vorausleistung in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Beitrages erhoben wird. Die Veranstaltung endete gegen 18.30 Uhr. Palm gesehen: Norbert Schmitz Verteiler: Bürgermeister Jansen Erster Beigeordneter Dr. Gotzen Technischer Beigeordneter Lurweg Vorsitzender des Stabawi Vorsitzender BZA Lövenich Amt 66